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1.
After close to a decade of the rapid deregulation of Australian banking, for the first time, the policy debate centres on deregulation's effects on the consumer. The Parliamentary Inquiry into the Australian Banking Industry chaired by Stephen Martin, which reported in November 1991, agreed with consumer groups that deregulation has not delivered all the envisaged benefits to ordinary Australians. It recognised that market forces alone were not sufficient to ensure that bank services were delivered equitably. However, it rejected consumer recommendations for a statutory banking code and regulatory controls to ensure banks met their social obligations.Though the Martin Committee Report is valuable in that for the first time the consumer experience of deregulation was detailed, the Report suffered by not seeing consumer protection as the major policy question. It suggested remedies without focusing on implementation. Moreover, issues of the future, such as the safety of superannuation savings, were not resolved, and the security of electronic networks was not considered.
Zusammenfassung Die Regulierung des Bankenwesens und ihre Auswirkungen auf australische Konsumenten. Nach einer fast zehnjährigen Phase einer schnellen Deregulierung des australischen Bankensystems richtet sich die öffentliche Debatte erstmalig auf die Auswirkungen auf den Konsumenten. Der Bericht über die parlamentarische Untersuchung des australischen Bankenwesens unter dem Vorsitz von Stephen Martin erschien im November 1991; er stimmt mit den Verbrauchergruppen darin überein, da\ die Deregulierung nicht zu den beabsichtigten positiven Effekten für australische Konsumenten geführt hat. Vielmehr wurde festgestellt, da\ die Marktkräfte allern nicht gewährleisten können, da\ Bankdienstleistungen angemessen zur Verfügung gestellt werden. Dennoch wandte sich der Bericht gegen die Empfehlung kodifizierter Verhaltensrichtlinien für Banken und gegen Kontrollma\nahmen zur Gewährleistung, da\ Banken ihren sozialen Verpflichtungen genügen.Wenn der Untersuchungsbericht auch insofern wertvoll ist, als er zum ersten Mal die kontreten Konsumentenerfahrungen der Deregulierung im Detail erfa\t, so fehlt ihm doch der Blick dafür welchen Stellenwert der Verbraucherschutz als politische Frage hat. Er schlägt zwar Ma\nahmen vor, beschäftigt sich aber nicht mit ihrer Durchsetzbarkeit. Hinzu kommt, da\ wichtige Themen der Zukunft wie z. B. die Sicherheit der Rücklagen für die Alterssicherung oder die Sicherheit elektronischer Netzwerke völlig au\er Acht gelassen wurden.
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2.
Bettors have been virtually ignored by consumer protection bodies and interest groups. Since wagering contracts are unenforceable in British courts consumer law offers an unsatisfactory basis for bettor protection. The Gaming Board for Great Britain and its regulations offer the necessary protection to gaming consumers and betting needs to be brought under a similar regulatory authority. Draft regulations for this are proposed. They accord bookmakers the rights to engage or not engage in betting on any event from moment to moment and to offer any odds which they wish against the runners in the event. But these rights are subject to their being required, when they are betting, to display their odds, and take bets to a self-chosen amount to lose, on all runners in the event from any customer. They would also be required to display the price of a bet on the event with them in directly informative terms.
Verbraucherschutz bei Wetten
Zusammenfassung In England sind Personen, die Wetten eingehen, von den Institutionen des Verbraucherschutzes im Grunde genommen völlig übersehen worden. Weil Wett-Verträge nach britischem Recht nicht einklagbar sind, gibt es kaum eine Basis für diese spezielle Form von Verbraucherschutz. Wohl aber bietet die englische Aufsichtsbehörde für das Spielwesen mit ihren Regelungen einen notwendigen Schutz für Personen, die spielen. Der Beitrag plädiert nun dafür, das Wett-Wesen in ähnlicher Weise einer Aufsichtsbehörde zu unterstellen wie das Spielwesen. Regelungen dafür werden vorgeschlagen.Danach sollen Buchmacher als Anbieter von Wett-Verträgen zwar eine weitgehend ungehinderte Möglichkeit haben, Wetten anzubieten. Diese Möglichkeit soll aber geknüpft sein an die Verpflichtung dazu, die Wettverhältnisse offen darzulegen, und an das Recht des Konsumenten, seinen Wetteinsatz selbst zu wählen oder zu bestimmen; außerdem soll kein Teilnehmer der Veranstalter, auf die sich die Wette bezieht, ausgeschlossen werden können. Schließlich müssen die Wett-Bedingungen in einer für jedermann verständlichen Weise offengelegt werden.


Jack Dowie is Senior Lecturer in Social Sciences at The Open University, Milton Keynes, MK7 6AA, U.K. Mark Coton is a freelance writer on betting. His address is 4 Roymount Court, Lovelace Road, Surbiton, KT6 6NW, U.K. David Miers is Senior Lecturer in Law at Cardiff Law School, P.O. Box 427 Museum Avenue, Cardiff CF1 1XD, U.K.  相似文献   

3.
Consumer policy in the European Community: Before and after Maastricht   总被引:1,自引:0,他引:1  
The purpose of this paper is to examine the extent to which the Treaty on European Union agreed at Maastricht will alter European Community consumer protection law and policy. Two aspects of the Treaty have attracted most interest from the consumer viewpoint: the potential forward impetus resulting from the inclusion in the Treaty of a specific Title devoted to consumer protection and the potential reverse impetus of the principle of subsidiarity. The paper surveys the broad scope of Community consumer protection law and policy and analyses subsidiarity as a means for sharpening the debate about responsibility for regulating the Community, not as a basis for renationalisation of Community competence. The paper attempts to build alongside the process of market integration a set of enforceable consumer rights to market regulation. This, more than the new Title, could give real shape to the notion of consumer rights, which in the earlier development of Community law has arisen only in the context of the consumer as the passive beneficiary of free trade.
Verbraucherpolitik in der europäischen Gemeinschaft: Vor und nach Maastricht
Zusammenfassung Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie stark sich der Unionsvertrag von Maastricht auf Recht und Politik des Verbraucherschutzes der Europäischen Gemeinschaft auswirken wird. Zwei Aspekte des Vertrages haben aus Verbrauchersicht das stärkste Interesse auf sich gezogen: zum einen mögliche förderliche Wirkungen durch die Einbeziehung eines speziellen Titels in den Vertrag, der dem Verbraucherschutz gewidmet ist, und zum anderen mögliche hinderliche Wirkungen durch das Subsidiaritätsprinzip. Der Beitrag bietet einen überblick über die gesamte Bandbreite der Verbraucherschutzgesetzgebung und der Verbraucherpolitik der Gemeinschaft und analysiert Subsidiarität eher als Hilfe zur Schärfung der Debatte über die Verantwortlichkeit für Regulierung und nicht so sehr als Ausgangspunkt für eine Re-Nationalisierung der Zuständigkeiten der Gemeinschaft. Er versucht, entlang des Integrationsprozesses einen Satz von durchsetzbaren Verbraucherrechten in Hinblick auf Marktregulierung zu entwickeln. Dem Konzept der Verbraucherrechte könnte dieser Ansatz besser eine realistische Gestalt geben als der neue Titel im Vertrag.
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4.
This report outlines recent developments at an international level affecting consumer policy in the Asia-Pacific Region. Outcomes of a South Pacific Workshop, a United Nations Regional Seminar, and of a training seminar in Vietnam are considered and a range of consumer and systemic problems are outlined. The need for continued expert assistance to developing countries in the region is emphasised.
Verbraucherschutz im asiatisch-pazifischen Raum
Zusammenfassung Der Beitrag berichtet über neurere internationale Aktivitäten, die die Verbraucherpolitik der Länder der genannten Region betreffen. Er umreißt insbesondere die Ergebnisse eines südpazifischen Workshops in Sydney im Februar 1990, die eines regionalen Seminars über Verbraucherschutz in Bangkok 1990, sowie einer Trainingsveranstaltung für Verbrauchervertreter in Hanoi im Juli/August 1990. Bisher haben lediglich drei Staaten der Region gut entwickelte staatliche Einrichtungen für den Verbraucherschutz, nämlich Australien, Japan und Neuseeland. Diese Länder haben bereits mit Hilfeleistungen an die anderen Länder der Region begonnen, werden aber in Zukunft noch stärker gefordert sein. Darüber hinaus betont der Autor, daß auch die westlichen Industrieländer eine größere Rolle bein Aufbau des Verbraucherschutzes dieser Länder spielen sollten, zumal sie es waren, die einen Teil der Verbraucherprobleme dieser Region verursacht haben.


John T. D. Wood is Director of the Federal Bureau of Consumer Affairs, Robert Garran Office, Barton, A.C.T. 2600 Australia.  相似文献   

5.
As part of the legislative programs to facilitate the transition to a market economy, the governments of Eastern European States and the former Soviet Union have begun enacting comprehensive consumer protection acts. These statutes have taken a variety of forms, and frequently have drawn upon the experiences of the West for guidance. The Latvian Consumer Law is a noteworthy example that takes consumer rights seriously. This paper analyzes the strengths and weaknesses of the statute, with particular emphasis on the compatibility of its provisions with EU norms. The Law addresses most of the core issues in contemporary consumer policy — including product and service liability, warranty, unfair terms, information disclosure, enforcement, and the role of consumer organizations — in a manner that could serve well as a model for other economies in transition.
Zusammenfassung Verbraucherpolitik in Lettland. Die Regierungen der osteuropäischen Staaten und der Staaten der früheren Sowjetunion haben als Teil ihrer gesetzgeberischen Vorhaben zur Erleichterung des übergangs in eine Marktwirtschaft damit begonnen, umfassende Verbraucherschutzgesetze zu erlassen. Solche Gesetze sind in vielfältigen Formen und mithilfe westlicher Erfahrungen entstanden. Das lettische Verbraucherrecht ist ein bemerkenswertes Beispiel und macht Ernst mit den Verbraucherrechten. Der Beitrag untersucht die Stärken und Schwächen des Gesetzes unter dem besonderen Aspekt der Vereinbarkeit seiner Regelungen mit EU-Normen. Das Gesetz berücksichtigt alle wichtigen Bereiche der herrschenden Verbraucherpolitik — dazu gehören Produkt- und Servicehaftung, Garantieleistungen, unlautere Geschäftsbedingungen, Informationsauflagen, Rechtsdurchsetzung und die Rolle von Verbraucherorganisationen — und kann als Modell für andere Volkswirtschaften im übergang zur Marktwirtschaft dienen.


He served as the working group leader on law reform for the International Baltic Economic Commission in 1991, and as a consultant to the legislative committee that drafted the Consumer Law for the Republic of Latvia in 1992.Law student Terence Slywka provided valuable research assistance during the writing of this article.  相似文献   

6.
International consumer protection is a relatively new topic in the theory and practice of private international law.The 1980 EC Convention on international contracts which entered into force in 1991 provides for a novel and comprehensive approach to international consumer contracts. The Convention allows the parties of international contracts themselves to stipulate what national law shall be applicable to their transaction. Party autonomy in international consumer contracts means allowing one party to provide for the application of that legal system which has the lowest standard of consumer protection. The Convention meets this danger by deciding that for sales of goods and service contracts, the consumer-protecting standards of the consumer's country apply. For other types of consumer transactions (e.g., consumer credit), the Convention allows national law to establish the international scope of its consumer protection standards.The author submits that the discretion of national law to extend the international scope of its consumer protective provisions is not unlimited. It is restricted to situations in which the other party directed its marketing activity to the consumer's country and excludes situations in which the consumer acted outside his home country. Recent national statutes and case law which go beyond these limits (such as the German Gran Canaria cases) are discussed critically.The paper further suggests the inclusion into EC directives on consumer protection of specific provisions as to their international scope in order to ensure their effective and uniform application to international consumer transactions.
VerbrauchervertrÄge und das Römische EG-übereinkommen über das auf vertragliche SchuldverhÄltnisse anwendbare Recht von 1980
Zusammenfassung In Theorie und Praxis des Internationalen Privatrechts ist der internationale Verbraucherschutz ein relativ neues Thema.Das Römische EG-übereinkommen über das auf vertragliche SchuldverhÄltnisse anwendbare Recht von 1980, das im Jahre 1991 in Kraft getreten ist, gibt einen neuartigen und schlüssigen Ansatz für die internationalprivatrechtliche Behandlung von VerbrauchervertrÄgen. Dieses übereinkommen hat Modellcharakter einerseits für die Behandlung der Parallelproblematik der internationalen ZustÄndigkeit in Verbrauchersachen und führte auch zu einer Novellierung des Brüsseler EG-übereinkommens über die gerichtliche ZustÄndigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen von 1968. Sein Ansatz ist weiterhin in ein Haager Abkommen von 1986 über das auf internationale WarenkÄufe anwendbare Recht übernommen worden und hat damit weltweite Anerkennung gefunden.Das übereinkommen hÄlt an dem klassischen Prinzip der Parteiautonomie fest. Danach können die Vertragsparteien selbst bestimmen, welches nationale Recht ihre Beziehungen beherrschen soll. Die GewÄhrung der Parteiautonomie in internationalen VerbrauchervertrÄgen eröffnet indes die Gefahr, da\ die stÄrkere Partei die Unterstellung des Vertrags unter diejenige Rechtsordnung durchsetzt, die den geringsten Standard des Verbraucherschutzes aufweist. Dieser Gefahr wird in dem übereinkommen dadurch begegnet, da\ in VertrÄgen über WarenkÄufe und Dienstleistungen die Schutzstandards des Aufenthaltsrechts des Verbrauchers zur Anwendung kommen. Für andere Typen von VerbrauchervertrÄgen (etwa: Verbraucherkredit) ist vorgesehen, da\ die nationalen Rechte selbst bestimmen können, ob sie ihren Verbraucherschutzvorschriften einen international zwingenden Anwendungsbereich einrÄumen wollen.In diesem Papier wird die These vertreten, da\ die Freiheit der nationalen Rechte, selbst den internationalen Anwendungsbereich ihrer verbraucherschützenden Normen zu bestimmen, nicht unbeschrÄnkt ist. Vielmehr ist Voraussetzung für den internationalen Anwendungsanspruch nationalen Rechts, da\ der andere Vertragspartner auf Vertragsschlu\ gerichtete WerbeaktivitÄten auf diesen Markt gerichtet hat. War hingegen der andere Teil nicht werbend in einem Lande tÄtig, so ist die Anwendung seiner Verbraucherschutzvorschriften nicht gerechtfertigt, auch wenn der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Staat hat. Vor diesem Hintergrund werden neue staatliche Gesetze und Gerichtsentscheidungen, welche über diese Grenze hinausgehen (etwa die von deutschen Gerichten entschiedenen Gran Canaria-FÄlle) kritisch erörtert.Die EG-Richtlinien zum Verbraucherschutz regeln bisher nicht ihren internationalen Anwendungsanspruch. Damit ist es möglich, ihre Anwendung durch Wahl eines drittstaatlichen Rechts zu umgehen. Deshalb wird vorgeschlagen, da\ die EG-Richtlinien ihre einheitliche und wirkungsvolle Anwendung in internationalen FÄllen dadurch sichern, da\ sie ihren rÄumlichen Anwendungsbereich selbst festlegen.


The author wants to acknowledge the faithful contribution of Cordula Haase to the finalisation of the paper.  相似文献   

7.
Soft law as a device of consumer protection is not very popular in Belgium. The best developed example is the advertising self regulation by the J. E. P. (Jury d'Ethique Publicitaire). The J. E. P. however, has no consumer representatives.Recently consumer organisations have concluded collective contracts with professional organisations in the textile cleaning, travel and furniture branches. These contracts provide an arbitration scheme for the settlement of consumer complaints. The consumer-supplier dialogue is getting under way.This article concludes with some information on guidelines by public authorities in the field of insurance and investor protection and the practice of extension of voluntary trade regulations to all traders of a given branch as a possible model for the consumer-supplier dialogue.
Nicht-rechtliche Maßnahmen zum Verbraucherschutz — das Beispiel Belgien
Zusammenfassung Der Bericht entwickelt zunächst eine Typologie von möglichen soft-law und Verhandlungsmodellen zur Implementation von verbraucherschützenden Maßnahmen. Verhaltenskodices spielen in Belgien keine Rolle. Eine Ausnahme bildet das Selbstkontrollsystem der Werbung, das auf Gesetz und den allgemeinen Grundsätzen der Internationalen Handelskammer beruht. Die Beschwerdekommission ist — neben einem unabhängigen Vorsitzenden — nur aus Vertretern der Anbieterseite zusammengesetzt; Verbrauchervertreter können lediglich Beschwerden eingeben. Als Sanktion steht der Kommission eine bindende Empfehlung bei Verstößen gengen zwingendes Recht und gegen den Grundsatz der Lauterkeit zur Verfügung: die beanstandete Anzeige erscheint nicht in den Medien. Nicht-bindende Empfehlungen betreffen Verstöße gegen den guten Geschmack; hier ist Zensurrolle problematisch. Verbraucherorganisationen schätzen die Selbstkontrolleinrichtung eher negativ ein.Aushandlungsmodelle haben sich in letzter Zeit im Bereich von Standardverträgen, etwa Textilreinigung und neuestens Pauschalreisen entwickelt. Verbraucherorganisationen achten auf die Einrichtung von Beschwerdestellen, die bindende Entscheidungen erlassen können. Richtlinien werden in den Bereichen Versicherten- und Anlegerschutz verwendet. Vereinbarungen von Privaten mit kollektivrechtlichem Einschlag können durch königliches Dekret nach einem besonderen Verfahren allgemeinverbindlich erklärt werden. Obwohl dieses Verfahren bislang im Verbraucherschutz noch nicht verwendet worden ist, könne es Bedeutung für die Zukunft erlangen.


Jules Stuyck is Lecturer at the Faculty of Law, University of Leuven, Tiensestraat 41, B—3000 Leuven, Belgium.  相似文献   

8.
Greek law only recently has discovered the consumer as an object of protection. Even though there is no specific consumer legislation in Greece, case law and legal writing are becoming concerned with the inferior position of the consumer in the market place and are therefore developing more adequate instruments of protection. EEC legislation forces Greece to reform its law. The paper analyses different areas of law which have been shaped by the consumer impulse, most notably unfair and restrictive trade practices legislation, market regulations, product liability rules, and the prohibition of unfair contract terms. According to the author, implementation in these areas is not quite satisfactory, especially as far as conformity with EEC directives is concerned.
Verbraucherschutz in der griechischen Gesetzgebung
Zusammenfassung Der Aufsatz gibt einen Überblick über den gegenwärtigen Stand des Verbraucherschutzes im griechischen Recht. Hier sind noch erhebliche Defizite festzustellen, da sich kein Gesetz speziell mit dem Schutz des Verbrauchers befaßt. Ein wichtiger Impuls für die Verbrauchergesetzgebung geht von der Notwendigkeit Griechenlands aus, sich den EG-Richtlinien anzupassen. Die Rechtsprechung benutzt die Generalklauseln, um den Schutz des Verbrauchers zu verbessern. Im Schrifttum zeigt sich ein verstärktes Interesse für theoretische und praktische Fragen des Verbraucherschutzes. Der Aufsatz untersucht dann im einzelnen die verbraucherpolitische Bedeutung des Wettbewerbsrechts (sowohl Lauterkeits- wie Beschränkungsrecht), des Marktordnungsrechts, des Produkthaftungsrechts und des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hingewiesen wird auf Schutzlücken und auf Implementationsdefizite, insbesondere im Verhältnis zum EG-Recht, aber auch auf neue Tendenzen zur Anwendung und Reform des vorhandenen Instrumentariums.


Elisa Alexandridou is Professor of Commercial Law at the Law Faculty, Demokritos University of Thrace, Queen Olgas 70, Thessaloniki, Greece.  相似文献   

9.
Sales contracts are often supplemented with guarantees formulated by manufacturers of the products. The sales promotion aspect of manufacturers' guarantees has been examined under European competition law. Objective application of qualitative criteria in the selection of distributors, such as willingness to provide a guarantee in the line of the manufacturer's guarantee, has been considered not to fall within the scope of Article 85(1) of the EEC Treaty. When the overall effect of a selective distribution system, based on other than qualitative criteria, is evaluated under Article 85(3) the benefit guarantees bring for consumers may be taken into consideration. The requirements guarantee terms themselves should fulfil in order not to infringe Article 85(1) were determined by the Commission in the Zanussi case. Such clauses in manufacturers' guarantees were considered prohibited which discriminated against products which had been purchased or used outside the territory of the distributor performing the guarantee service. These clauses were considered to promote insulation of markets within the Community.
Herstellergarantien und europäisches Wettbewerbsrecht
Zusammenfassung Kaufverträge werden häufig von Herstellergarantien begleitet. Durch solche Garantien versuchen die Hersteller, den Absatz ihrer Produkte zu fördern, aber auch ihre eigene Haftung und die der Weiterverkäufer zu beschränken oder weiterzugeben. Die Wettbewerbsregeln des EWG-Vertrages finden nur auf den erstgenannten Zweck von Herstellergarantien Anwendung. Die Gültigkeit von Gewährleistungsausschlußklauseln bestimmt sich dagegen wegen der langsamen Entwicklung einer gemeinschaftlichen Verbraucherpolitik ausschließlich nach dem Recht der Mitgliedstaaten.Entsprechend der Entscheidungspraxis der Kommission und der Rechtsprechung des Gerichtshofes fällt die Anwendung objektiver Qualitätskriterien bei der Selektion von Weiterverkäufern in der Vertriebskette des Herstellers nicht unter den Verbotstatbestand des Art. 85 Abs. 1 des EWG-Vertrages. Dazu gehört die Bereitschaft der Wiederverkäufer, die Garantie des Herstellers einzulösen. Der Vorteil, den ein Garantiedienst für den Verbraucher bringt, findet weiterhin dann Berücksichtigung, wenn andere als objektive Kriterien für die Rechtfertigung eines selektiven Vertriebssystems herangezogen werden und damit der Freistellungstatbestand des Art. 85 Abs. 3 gegeben sein kann. Die Anforderungen an die Vereinbarkeit einer Herstellergarantie gem. Art. 85 Abs. 1 sind von der Kommission in dem Zanussi-Fall entwickelt worden. Eine solche Garantie darf nicht zur Marktaufteilung innerhalb der EG führen. Deshalb sind Klauseln in den selektiven Vertriebssystemen unwirksam, die solche Produkte benachteiligen, die außerhalb des räumlichen Zuständigkeitsbereiches des Wiederverkäufers oder Importeurs erworben worden sind. Da jedoch die Zanussi-Entscheidung ausschließlich nach wettbewerbsrechtlichen Kriterien ergangen ist, kann sie nicht alle Fragen für die Zulässigkeit einzelner Klauseln in Herstellergarantien beantworten. Die mitgliedstaatlichen Verbraucherschutzgesetze — ggf. auch Kartellgesetze, die andere Ziele als die Wettbewerbsregeln des EWG-Vertrages verfolgen, können deshalb Garantieklauseln auch dann angreifbar machen, wenn sie den Standards der Zanussi-Entscheidung nach Art. 85 Abs. 1 entsprechen.


Tiina Astola is a Legal Counsel at the Finnish Foreign Trade Association. Her address is Perämiehenkatu 15 B 26, 00150 Helsinki 15, Finland.  相似文献   

10.
Environmental preferences and behaviour can shed some light on the more general problems of rationality. This article will explore the completeness and transitivity of preferences for environmental quality and other social goals. Reasons for possible inconsistencies will be discussed, and the consistency of preference rankings studied with the help of survey data and the Analytic Hierarchy Process method. The results show that it is difficult for respondents to give complete and transitive preference rankings when they compare abstract social goals. However, preferences are very consistent with respect to the most and the least preferred options. Different population subgroups seem to have rather similar preference orderings. This reflects the existence of largely shared values in the population studied. Environmental quality is generally perceived as one of the most important social goals, and the study shows a high demand for this collective good. However, free riding tendencies are present as soon as a social goal interferes with the respondents' own economic utility. Shifts between a collective welfare criterion and an individual utility criterion may be one of the reasons for the inconsistency of preference rankings of social goals.
Konsumentenpräferenzen für die Qualität der Umwelt und andere soziale Ziele
Zusammenfassung Die Analyse von Umweltpräferenzen und Umweltverhalten kann etwas beitragen zu der Frage der Rationalität von Konsumenten. Der vorliegende Artikel erforscht die Vollständigkeit und Transitivität von Präferenzen für Umweltqualität und andere soziale Ziele. Er diskutiert Gründe für mögliche Inkonsistenzen und analysiert die tatsächliche Konsistenz von Präferenzrangordnungen mit Hilfe von Umfragedaten und der AHP-Methode (Analytic Hierarchy Process Method).Die Ergebnisse zeigen, daß es für Befragte schwierig ist, vollständige und transitive Präferenzrangfolgen zu bilden, wenn es um abstrakte soziale Ziele geht. Allerdings ist die Konsistenz jeweils sehr hoch bei den am meisten und den am wenigsten präferierten Optionen. Unterschiedliche Teilgruppen der Bevölkerung haben offenbar ganz ähnliche Präferenzrangfolgen. Das ist ein Indiz dafür, daß es weithin akzeptierte Wertvorstellungen in der Bevölkerung gibt.Umweltqualität wird allgemein als eines der wichtigsten sozialen Ziele angesehen, und die Studie zeigt einen hohen Bedarf nach diesem kollektiven Gut. Allerdings ist eine Tendenz zur Trittbrettfahrer-Mentalität vorhanden, wenn ein solches soziales Ziel in Konflikt gerät mit dem individuellen ökonomischen Nutzen des Befragten. Verschiebungen zwischen einem kollektiven Wohlfahrtskriterium und einem individuellen Nutzenkriterium sind vermutlich ein Grund für die Inkonsistenz von Präferenzrangfolgen sozialer Ziele.


Liisa Uusitalo is an Associate Professor of Business Administration at the Helsinki School of Economics, Runeberginkatu 14-16, SF-00100 Helsinki, Finland.  相似文献   

11.
This paper presents INVORMAT, a method developed to enable the construction of consumer information material which meets the information need of the consumer and complements the information supply which already exists in a market. To this end, the information needs of consumers are ascertained on the basis of possible perceived risks associated with the purchase of a given product. Supplier- and retailer-controlled information sources are analysed for their capability to reduce these risks, and consumers are questioned about the degree to which they use these information sources. The established information gap serves as a starting-point for the development of consumer information material. The paper describes the method and presents some results obtained by applying it to a number of products.
Informationsbedarf, -angebot und -nachfrage als Grundlagen für die Entwicklung von Verbraucherinformationsmaterial: die INVORMAT-Methode
Zusammenfassung Die hier vorgestellte INVORMAT-Methode (Informationsanalyse für verbraucherorientiertes Informations material) zeigt einen Weg, die Entwicklung von Informationsmaterial für Verbraucher auf deren Informationsbedarf einerseits und auf die von Produzenten und Händlern angebotenen Informationen andererseits abzustimmen. Diese Methode wurde anhand von fünf Produkten getestet, von denen in diesem Beitrag die Ergebnisse für Waschmaschinen beispielhaft herausgegriffen sind.Der erste Schritt der Analyse besteht in der Ermittlung des produktspezifischen Informationsbedarfs der Verbraucher. Die theoretische Grundlage dieser Analyse ist eine weiterentwickelte Fassung der Theorie des empfundenen Kaufrisikos: der (potentielle) Informationsbedarf wird operationalisiert als die Informationen, die notwendig sind, um die mit einem Kauf verbundenen Risiken zu kennen und zu reduzieren. Die Erhebung erfolgt mithilfe einer Kombination aus Konsumenten-und Expertenbefragung. Dieser potentielle Informationsbedarf ist bei allen Produkten sehr hoch — er besteht bei Waschmaschinen aus 55 Risiken. Darüber hinaus stellt sich heraus — nicht nur bei Waschmaschinen —, daß alle diese Risiken von den Konsumenten für wichtig gehalten werden. Ein besonders hohes Risikoempfinden — und damit einen besonders hohen Informationsbedarf — haben Konsumenten, die unter 30 Jahre alt sind, in ländlichen Gebieten leben und häufig Verbrauchersendungen sehen oder hören.Durch eine Inhaltsanalyse der Anbietermedien wurde festgestellt, daß der ermittelte Informationsbedarf nur bis zu maximal zwei Dritteln gedeckt werden kann — gemessen sowohl an der objektiven Risikoreduzierungskapazität angebotener Informationen als auch an der Verständlichkeit, mit der diese dargeboten werden. Dabei ergaben sich deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Informationsquellen.Die tatsächliche Informationsnachfrage der befragten Konsumenten lag weit unter dem potentiellen Informationsbedarf; sie ist bei Bewohnern ländlicher Gebiete höher als bei Städtern. Es stellte sich auch heraus, daß das Gespräch im Geschäft die am häufigsten und intensivsten genutzte Informationsquelle ist.Als Aufgabe der Verbraucherinformation wird hier betrachtet, die Diskrepanzen zwischen Informationsbedarf, Informationsangebot und Informationsnachfrage auszugleichen. Aufgrund der INVORMAT-Methode entwickeltes Informationsmaterial soll drei Anforderungen erfüllen: Verbraucher müssen auf mögliche Kaufrisiken aufmerksam gemacht werden, um ihren aktuellen Informationsbedarf abgrenzen zu können. Dies soll in Stufe 1 eines Informationspakets geschehen. Verbraucher müssen außerdem die Möglichkeit haben, zu erfahren, mit welchen Informationen sie welche Risiken reduzieren können. Diese Möglichkeit soll in der Stufe 2 angeboten werden. Schließlich sollen die Verbraucher in der 3. Stufe darauf hingewiesen werden, wo diese Informationen verfügbar sind, oder sie müssen verfügbar gemacht werden. Ein so konstruiertes Informationspaket optimiert sowohl die Kosten der Bereitstellung der Informationen als auch die der Informationsverarbeitung der Konsumenten an dem Informationsbedarf der Verbraucher einerseits und an dem Informationsangebot der Hersteller und Händler andererseits.


Klaus G. Grunert and Heinz D. Saile are Research Fellows (Wissenschaftliche Mitarbeiter) at Hohenheim University, D-7000 Stuttgart 70, Postfach 106, West Germany.  相似文献   

12.
Consumer protection in mainland China exists on the city, province, and national levels, backed by a variety of administrative efforts and hundreds of consumer associations. Interestingly, this works within a primarily socialist economy where most enterprise is government owned, and consumer protection is seen as furthering both individual interests and governmental concern for greater efficiency of its enterprises and better products for consumption at home and abroad. Thus, a consumer rights philosophy may exist in both the socialist Chinese and Western market oriented societies.
Die Philosophie des Verbraucherschutzes in China
Zusammenfassung Verbraucherschutz existiert in China nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf der Ebene der Provinzen und der Städte. Verbraucherschutz wird dabei unterstützt von einer Vielzahl von Verwaltungsaktivitäten und hunderten von Verbrauchergemeinschaften. Verbraucherschutz funktioniert interessanterweise auch in einer vorrangig sozialistisch organisierten Wirtschaft, wo die meisten Unternehmungen im öffentlichen Besitz sind und der Schutz des Konsumenten nicht nur interpretiert wird als Förderung eines individuellen Interesses, sondern auch als Belange der Regierung, wenn es um die Steigerung der Effizienz ihrer Unternehmungen und um bessere Konsumgüter für die eigene Bevölkerung und den Export geht. Insgesamt zeigt sich, daß die Philosophie von Verbraucherrechten nicht nur in marktwirtschaftlich orientierten Volkswirtschaften des Westens, sondern auch in der sozialistisch geprägten Gesellschaft Chinas existiert.


Gao Tong is a Lecturer in Law at the East China Institute of Politics and Law in Shanghai, and has completed a J.D. degree at Saint Louis University. His address: 3700 Lindell Blvd., St. Louis, MO 63108, USA.  相似文献   

13.
In the United Kingdom, central government ownership of or involvement in trading activities has a long history and takes a variety of forms, including nationalised industries, public corporations, and government shareholdings in companies. The paper examines one way, the development of consumer performance indicators and targets, in which those nationalised industries and public corporations engaged in the supply of services (and sometimes goods) to domestic consumers can be made more responsive to consumers' needs. It reviews the use that has already been made of consumer performance indicators and suggests ways in which progress can be made.
Verbraucherorientierte Leistungsindikatoren und Leistungsziele für die verstaatlichten Industrien in Großbritannien
Zusammenfassung Staatlichen Besitz und staatliche Mitbeteiligung gibt es in der englischen Wirtschaft seit langem und in vielfaltigen Formen, z.B. als verstaatliche Industrien, also öffentliche Betriebe oder durch Firmenanteile in öffentlicher Hand. Daraus entstehende monopolistische Tendenzen verhindern es in manchen Branchen, daß die Präferenzen der Verbraucher ausreichend deutlich werden und durchgesetzt werden können. Für diese Bereiche müssen für die Konsumenten andere Wege gefunden werden, auf das Verhalten und die Leistungsfähigkeit der Anbieter Einfluß zu nehmen.Der Beitrag führt dazu zunächst einige Formen staatlicher Kontrolle an, die trotz mancher Vorzüge für die Konsumenten nicht zu niedrigeren Preisen oder verbessertem Angebot führen. Deshalb befaßt er sich anschließend mit Indikatoren und Zielwerten für die Leistung, die von den verstaatlichten Industrien für die Konsumenten erbracht wird. Solche Leistungswerte werden als mögliche Kompensation für den fehlenden Marktmechanismus angesehen.Unter den bereits existierenden Leistungsindikatoren (im Bereich des öffentlichen Verkehrswesens, der öffentlichen Energiewirtschaft und des öffentlichen Kommunikationswesens) sind nur ganz wenige umfassend aussagekräftig. Leistungszielwerte existieren praktisch überhaupt nicht. Der Beitrag sieht den aussichtsreichsten Weg für die Weiterentwicklung von Leistungsindikatoren und Leistungszielen in ihrer integrierten Erarbeitung innerhalb eines umfassenderen Kontrollsystems, das auch Aspekte der betrieblichen Effizienz, des Finanzierungsrahmens und der Investitionsprogramme berücksichtigt.


Jeremy Mitchell is Director, National Consumer Council, 18 Queen Anne's Gate, London SW1H 9AA, England. The paper was first presented at the symposium Consumers' influence on public and private consumer policy, Smygehus, Sweden, September 21–23, 1982, sponsored by the European Cultural Foundation and the Marcus and Marianne Wallenberg Foundation.  相似文献   

14.
The theory, a social exchange theory of the division of housework, proposes that consumers, in their home production roles, determine the amount of effort that they will spend in housework based on the profit that they anticipate from housework activities. Results of the data analysis indicate that husbands and wives do take into account certain costs and rewards when making individual choices on the amount of effort to be spent in such activities. Indirect costs (time pressures) was the best predictor of the amount of effort spent in housework for both husbands and wives. Implications for marketing and public policy are discussed.
Die Verteilung der häuslichen Arbeit: Auswahl und Austausch
Zusammenfassung Das Hauptanliegen der Studie, über die der vorliegende Beitrag berichtet, ist die Erklärung der Aufteilung der Hausarbeit zwischen Mann und Frau als einem wichtigen Aspekt der Haushaltsstruktur. Unter Forschungsgesichtspunkten wird die Aufteilung der Hausarbeit unter dem Paradigma des sozialen Austausches analysiert. Deshalb stützt sich die Untersuchung stark auf die Konzepte von Auswahl und Austausch.Nach der Theorie des sozialen Austausches werden die Haushaltsteilnehmer das Ausmaß an Anstrengung, das sie in die Hausarbeit stecken, an der Größe des vermutlichen Vorteils ausrichten, den sie aus den haushälterischen Aktivitäten ziehen. Um diese Theorie zu testen, wurden Daten einer landesweiten US-amerikanischen Stichprobe multiplen Regressions- und Kovarianz-Analysen unterzogen.Die Ergebnisse bieten einige Unterstützung für die Theorie. Die Ehepartner richten sich nach bestimmten Kosten und Erträgen, wenn sie ihre individuelle Beteiligung an dem Aufwand für die Haushaltsarbeit planen. Indirekte Kosten, vor allem Zeitdruck, ergab sich als bester Prädiktor für das Ausmaß an Beteiligung an der Hausarbeit, und zwar für beide Ehepartner.Unter Marketinggesichtspunkten haben diese Beobachtungen Rückwirkungen auf die Untersuchung des Konsumentenverhaltens und auf das Aufspüren von Marktchancen. Bisherige Theorien des Konsumentenverhaltens nehmen an, daß das subjektive Wohlbefinden des Konsumenten ausschließlich eine Funktion der gewählten Marken oder Produktvarianten sei. Diese Theorien übersehen, daß es eigentlich ein haushaltsinterner Produktionsprozeß ist, der letztlich ein bestimmtes Maß von Konsumentenzufriedenheit bewirkt. Marketingüberlegungen sollten sich stärker mit den hierin liegenden Marktchancen beschäftigen.Schließlich diskutiert der Beitrag zweierlei gesellschaftliche Implikationen der Befunde. Zum einen könnte eine stärkere öffentliche Bereitstellung oder Unterstützung von Kindertagesstätten die Möglichkeiten der Frauen am Arbeitsmarkt verbessern. Stärkere Beteiligung der Frauen am Arbeitsmarkt ohne die längeren Unterbrechungen, die häufig mit der Kinderfürsorge verbunden sind, könnte wiederum zu einer Reduktion ihrer Beteiligung an der häuslichen Arbeit führen. Zum zweiten könnte das öffentliche Schulsystem eine gleichmäßige Verteilung der Hausarbeit fördern, vor allem durch eine allgemeinere Unterweisung in hauswirtschaftlichen Fertigkeiten und durch die Förderung solcher gesellschaftlicher Leitvorstellungen, die die herkömmliche geschlechtsspezifische Arbeitsaufteilung im Haushalt überwinden.


Sigfredo A. Hernandez is an Assistant Professor of Marketing at Rider College, Lawrenceville Rd, Lawrenceville, NJ 08648, USA.  相似文献   

15.
In the least developed third world countries, the most important consumer right is the right to satisfy basic needs.In this paper, the author describes the legal foundations for consumer protection in Bangladesh, foundations which attach the highest importance to the nutritional state of the people and to measures for protection of consumers from products, processes, and services which are hazardous to their health. Some of the laws are pre-1971, the year of independence of Bangladesh; others have been promulgated in more recent years, though not all of the latter have yet been fully implemented.The author also describes the history of the consumer movement in the country, and in particular the work carried out by the Consumers' Association of Bangladesh. The difficulties that consumer organizations meet in a country such as Bangladesh are multifold. Some of the most formidable problems have to do with the fact that legislation is scattered, that consumers themselves cannot initiate legal action against wrong-doers, and that public officials as well as political leaders are often unapproachable or more interested in caring for the interests of business.
Verbraucherschutz in Bangladesch: Rechtliche und praktische Situation
Zusammenfassung In den am wenigsten entwickelten Ländern der Dritten Welt ist das wichtigste Verbraucherrecht das Recht auf die Befriedigung der Grundbedürfnisse. Der Autor beschreibt die rechtlichen Grundlagen für Verbraucherschutz in Bangladesch, die der Ernährung der Bevölkerung und Ma\nahmen zum Schutz vor gesundheitsgefährdenden Produkten, Herstellungsverfahren und Dienstleistungen die höchste Bedeutung beimessen. Einige der Gesetze stammen aus der Zeit vor 1971, dem Jahr, in dem Bangladesch die Unabhängigkeit erlangt hat. Andere sind in jüngerer Zeit verkündet worden, wenn auch nicht alle bereits volle Gültigkeit erlangt haben. Der Autor beschreibt darüber hinaus die Geschichte der Verbraucherbewegung in seinem Land und zeichnet insbesondere die Arbeit nach, die von der Verbrauchervereinigung durchgeführt wurde. Die Schwierigkeiten, denen sich Verbraucherorganisationen in einem Land wie Bangladesch gegenübersehen, sind vielfältig. Einige der ernsterzunehmenden Probleme haben es mit der Tatsache zu tun, da\ die Gesetzgebung lückenhaft ist, da\ Konsumenten gegen Fehlverhalten nicht selbst rechtlich vorgehen können und da\ staatliche Stellen und politische Führer oft unerreichbar sind und im übrigen mehr im Interesse der Unternehmen tätig sind.
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16.
The author reports on an action taken by German consumer advice centres on behalf of consumer-debtors against specialized credit banks (Teilzahlungsbanken). The report refers to contracts concluded in the period of 1975 to 1980. By aggressive marketing mostly among marginal consumers, banks were able to charge consumers excessive interest rates and impose unfair contract conditions. Due to loss of job or personal misfortune many consumers have been unable to pay the instalments and have been subject to an assortment of harsh debt collection methods. The Supreme German Civil Court stepped in by annulling a number of credit contracts considered as being extortionate. Advice centres figured out that a great number of credit contracts could be regarded as void when applying the criteria of the Court. Banks have tried to evade the court rulings. Therefore the advice centres set up a network of action to help the consumer-debtor by negotiating his case with the bank, by making settlements, by using media, and by bringing legal actions. It is hoped that a collective settlement scheme can be worked out one day.
Verbraucherverschuldung in der Bundesrepublik Deutschland
Zusammenfassung Der Beitrag berichtet von den sog. Kreditaktionen der Verbraucherzentralen zugunsten von Konsumenten, die bei Teilzahlungsbanken Kredite zu überhöhten und z.T. sittenwidrigen Bedingung en aufgenommen hatten. Wegen Arbeitslosigkeit oder Umständen im persönlichen Bereich war es vielen Verbrauchern nicht möglich, die fälligen Kreditraten aus ihrem (reduzierten) Einkommen zurückzuzahlen. Eine wesentliche Hilfe für diese unverschuldet in Not gekommenen Verbrauchergruppen bildete die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die eine Reihe der in der Niedrigzinsphase von 1975–80 geschlossenen Verträge wegen Zinsüberhöhung und sonstiger belastender Bedingungen für sittenwidrig und damit nichtig erklärte. Nach Erhebungen war anzunehmen, daß eine große Zahl von Kreditverträgen gem, den Kriterien des BGH unwirksam war, ohne daß die Verbraucher das wußten oder rechtlichen Schutz bemühten. Die Banken hatten von sich aus keinen Anlaß, den Verbrauchern entgegenzukommen. Deshalb begannen die Verbraucherzentralen, insbes. in Hamburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen, sog. Kreditaktionen, in denen die Verbraucher aufgefordert wurden, ihre Verträge überprüfen zu lassen. Die Verbraucherzentralen bemühten sich bei festgestellter Zinsüberhöhung in Verhandlungen mit der Bank, und durch Öffentlichkeitsarbeit eine für den Verbraucher günstige Regelung zu erreichen. Angestrebt wird eine globale Vereinbarung zur Regelung des Problemkreises.


Annette Kähler is a lawyer and consultant to the Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, D-4000 Düsseldorf 1, FRG.  相似文献   

17.
The paper reports on the new Argentine Consumer Protection Act (CPA) which was adopted by the Parliament in 1993 but partially vetoed by the President. It aims at creating a specific system of consumer protection law, thereby extending the already existing provision of the Argentine Civil Code and special market legislation. The CPA tries to improve the position of the consumer in the marketplace and vis-à-vis public services before, during and after conclusion of a contract. It contains provisions on conciliation, access to justice, and collective redress. It attaches great importance to the establishment of consumer associations and to consumer education. Finally, the author looks at the importance of the CPA for regional integration in South America through MERCOSUR.
Zusammenfassung Verbraucherrecht in Argentinien und der südamerikanische WirtschaftsverbundDer Beitrag berichtet über das neue argentinische Verbraucherschutzgesetz, MERCUSUR. das vom Parlament im Jahre 1993 verabschiedet wurde, gegen das aber der Präsident teilweise Einspruch erhoben hat. Dieses Gesetz strebt die Schaffung eines Verbraucherrechtes an, das über die bereits existierenden Bestimmungen des argentinischen Zivilrechtes und einzelner spezieller Marktgesetze hinausgeht. Es versucht, die Rechtsstellung des Konsumenten auf dem Markt und gegenüber öffentlichen Dienstleistungen sowohl vor, als auch während und nach Abschlu\ von Kaufverträgen zu stärken. Es enthält Regelungen zu Fragen der Schlichtung, des Rechtszuganges und der öffentlichen Rechtshilfe. Es legt starkes Gewicht auf die Entwicklung von Verbraucherorganisationen und von Verbrauchererziehung. Am Ende des Beitrages analysiert der Autor die Wichtigkeit des neuen Gesetzes für die Integration Argentiniens in den südamerikanischen Wirtschaftsverbund MERCUSUR.
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18.
The paper gives an overview of the specific method used in Italy to implement Community legislation, including consumer protection directives. It analyses the implementing legislation on product liability, competition law, adertising, and financial services. As a result Italian law has greatly changed for the benefit of the consumer. The authors criticize the fact that Italian law has not yet enabled consumer associations to take action before courts of law in order to stop illegal or misleading marketing practices.
Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinien der EG in Italien
Zusammenfassung Der Beitrag befa\t sich zunächst mit der besonderen italienischen Umsetzungsgesetzgebung von EG-Rechtsakten einschlie\lich der Richtlinien sum Verbraucherschutz. Er untersucht dann die italienischen Regelungen zur Produktsicherheit- und haftung, Haustürgeschäfte, Wettbewerbsrecht, Werbung und Finanzdienstleistungen. Im Ergebnis verbessert der italienische Gesetzgeber den Rechtsschutz des Verbrauchers, etwa durch Einführung eines Widerrufsrechts auch für im Fernabsatz geschlossene Verträge und durch generalle Regeln über die Transparenz von Banktransaktionen. Im Beneich Produkthaftung hat der Gesetzgeber dagegen keine der Optionen ausgeschöpft. Die Autoren kritisieren, da\ bislang in Italien keine Verbandsklage der Verbraucher gegen unlautere und irreführenden Praktiken von Anbietern besteht.


Simonetta Cotterli has written the section on financial services, Paolo Martinello on product liability and competition law, and Carlo M. Verardi on advertising.  相似文献   

19.
The paper characterizes the present state of the approximation of laws in the EC medicinal products market and analyses the deficiencies of harmonization in different areas of drug safety law (marketing authorization, post-marketing control, coordination procedures). But even where the level of legalization and approximation of laws is high, different safety decisions are taken by national authorities. The approximation of laws does not automatically produce uniform safety decisions across the Community. Drug law can only set a framework for consumer protection; it cannot totally programme individual safety decisions. Therefore the paper proposes a European medicinal products authority which should be provided with the competence to decide on new medicinal products (pre-and post-marketing control). The consumer/patient interest in optimal drug safety should be integrated into the procedure of decision-making by a right of participation. Knowledgeable experts, authorized by consumer organizations, should be members of the advisory committee, a step that would help to institutionalize the needed critical discourse on medicinal product safety.
Arzneimittelsicherheit als ein Mittel des Verbraucherschutzes: die Rechtsangleichung auf dem europäischen Arzneitmittelmarkt und ihre Grenzen
Zusammenfassung Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Thema unter rechtstheoretischer, rechtspraktischer und rechtspolitischer Perspektive.Rechtspolitisch geht es um die Umsetzung des Konzepts Verbraucherschutz/Patientenschutz durch Arzeimittelsicherheitsrecht. Dieses Konzept kann man als paternalistisch im Gegensatz zu den Ansätzen Informationsrechte oder Beteiligungsrechte bezeichnen, weil es durch eine Vorgabe von Sicherheitsstandards (Qualität, Wirksamkeit, Unbedenklichkeit) einen optimalen Schutz der Verbraucher/Patienten zu garantieren versucht.Rechtspraktisch wird die erreichte Rechtsangleichung durch die EG-Richtlinien und Empfehlungen dargestellt, aber es werden auch die Defizite der sicherheitsrechtlichen Harmonisierung herausgearbeitet. Solche Defizite bestehen kaum im Zulassungsrecht; wünschenswert wären dort zusätzlich Angleichungen der Verfahrensregeln für klinische Arzneimittelprüfungen und die rechtliche Regelung des Schutzes für Probanden und Patienten. Demgegenüber ist das Recht der Nachmarktkontrolle für Arzneimittel kaum angeglichen und sowohl im Bereich von Verfahren, Informationssammlung und Informationsbewertung harmonisierungsbedürftig. Insbesondere eine computerisierte Zusammenschaltung der unterschiedlichen Informationssystem über unerwünschte Arzneimittelwirkungen wäre vernünftig. Ebenfalls verbesserungsbedürftig sind die europäischen Koordinationsprozeduren (Mehrstaaten-, Konzertierungsverfahren) für Arzneimittelsicherheitsentscheidungen (Zulassungen, Überwachungsentscheidungen).Rechtstheoretisch werden die Grenzen der Rechtsangleichung als Folge der generalklauselartigen Weite der Sicherheitsstandards analysiert, die nur im Vollzug des Gesetzeszwecks durch Entscheidungsketten präzisiert und konkretisiert werden können. Eine unabweisbare Folge dieser Situation ist die Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit unterschiedlicher nationaler Zulassungs- und Nachmarktkontrollentscheidungen.Der Beitrag analysiert die gegenwärtig diskutierten Lösungen (gegenseitige Anerkennung, erweiterte Koordinierungsprozeduren, europäische Arzneimittelbehörde) und bevorzugt eine einheitliche, wissenschaftlich beratene europäische Arzneimittelbehörde. Unter dem Gesichtspunkt einer Verbesserung des Verbraucherschutzes wird vorgeschlagen, Verbraucherorganisationen die Möglichkeit zu geben, ihre wissenschaftlichen Repräsentanten in das beratende Gremium zu senden, um auf diese Weise einen kritischen Diskurs über Arzneimittelsicherheit zu institutionalisieren.


Dieter Hart is Professor of Civil Law at the Faculty of Law, University of Bremen, POB 330440, D-2800 Bremen 33, FRG.  相似文献   

20.
The second hand car trade in the UK has been largely ignored by researchers and yet consumer problems in this market are significant. There is a considerable body of literature concerning occupational licensing and this paper examines the application of a compulsory licensing system for second hand car dealers which was introduced in Scotland in 1982. The fundamental issue of whether or not licensing can contribute to consumer protection in this market is obscured by the administrative framework in which licensing has been set. This has a number of implications for both consumers and second hand car dealers.
Die Lizensierung des Gebrauchtwagenhandels in Schottland
Zusammenfassung Zunächst wird auf die Bedeutung des Gebrauchtwagenmarktes hingewiesen, der in Großbritannien ein größeres Volumen hat als der Neuwagenmarkt und eine besondere Rolle bei Käufen von privat genutzten Autos spielt. Zugleich hat dieser Markt Probleme für die Käufer, die nicht nur durch den hohen Preis eines Autos begründet sind, sondern auch durch die für den Käufer unglückliche Informationssituation; der Verkäufer weiß in der Regel mehr über das von ihm angebotene Auto und wird häufig zugleich ein Interesse daran haben, wichtige Informationen zurückzuhalten.Im weiteren behandelt der Beitrag generell die Argumente für und gegen berufliche Zulassungsregelungen und versucht, das spezielle Zulassungssystem zu bewerten, das im Jahre 1982 in Schottland für den Gebrauchtwagenhandel eingeführt wurde. Ein Urteil darüber, ob dieses System dem Käuferinteresse dient, ist deshalb so schwer zu fällen, weil es die örtlichen Kreisverwaltungen sind, die durch die administrative Regelung mit der Lizenzvergabe betraut wurden. Daraufhin haben sich große regionale Unterschiede ergeben, die für beide Marktseiten von Nachteil sind.


Mark Gabbott is Lecturer in Marketing, Institute for Retail Studies, University of Stirling, Stirling, Scotland FK9 4LA, U.K.  相似文献   

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