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1.
At the outset, the article compares the EC directives in the field of consumer protection and the corresponding German transposition acts which are the core of German consumer law. This is followed by a discussion on the Act against Unfair Competition (UWG) and the Standard Contract Terms Act (AGBG). Although these were not designed as consumer protection acts, they are of great importance for consumer protection, as both include the right for consumer organizations to take action.The legislator does not transpose EC directives to sections of the Civil Code (BGB), not even if there are relevant provisions in the BGB, nor does he incorporate relevant case law into transposition acts. Case law plays a very important role in consumer protection. This makes German consumer law very confusing. In a given case not only is the transposition act applicable, but also the relevant judge-made law which is based on the BGB and its general clauses and may have a different scope of application.For many years, the German legislator has not passed any bills to protect consumers apart from the transpositions of EC directives. So good news for consumers in legal matters stem only from the EC and from the courts.
Der europäische Einflu\ auf das deutsche Verbraucherrecht
Zusammenfassung Der Beitrag geht von einer Gegenüberstellung der einschlägigen EG-Richtlinien und ihrer Umsetzung in deutsches Recht aus. Sie sind das Kernstück des deutschen Verbraucherrechts. Für den rechtlichen Verbraucherschutz sind darüber hinaus zwei Gesetze von gro\er Bedeutung, die nicht als spezifische Verbraucherschutzgesetze konzipiert sind, das UWG und das AGBG, die beide eine Verbandsklagebefugnis enthalten, die auch für Verbraucherverbände gilt.Der Gesetzgeber übernimmt Richtlinien regelmä\ig nicht ins BGB, auch wenn einschlägige Materien dort enthalten sind, und inkorporiert auch nicht von der Rechtsprechung entwickelte Regeln in die Umsetzungsgesetze. Dadurch wird das Verbraucherrecht unübersichtlich, weil neben den Umsetzungsgesetzen jeweils auch die Rechtsprechung zu beachten ist, die auf den Vorschriften des BGB und seinen Generalklauseln beruht und z.T. einen abweichenden Anwendungsbereich hat.Der deutsche Gesetzgeber verzichtet seit vielen Jahren auf eigene Anstö\e zum rechtlichen Verbraucherschutz und überlä\t dies der EG sowie den Gerichten.
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2.
The paper gives an overview of the specific method used in Italy to implement Community legislation, including consumer protection directives. It analyses the implementing legislation on product liability, competition law, adertising, and financial services. As a result Italian law has greatly changed for the benefit of the consumer. The authors criticize the fact that Italian law has not yet enabled consumer associations to take action before courts of law in order to stop illegal or misleading marketing practices.
Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinien der EG in Italien
Zusammenfassung Der Beitrag befa\t sich zunächst mit der besonderen italienischen Umsetzungsgesetzgebung von EG-Rechtsakten einschlie\lich der Richtlinien sum Verbraucherschutz. Er untersucht dann die italienischen Regelungen zur Produktsicherheit- und haftung, Haustürgeschäfte, Wettbewerbsrecht, Werbung und Finanzdienstleistungen. Im Ergebnis verbessert der italienische Gesetzgeber den Rechtsschutz des Verbrauchers, etwa durch Einführung eines Widerrufsrechts auch für im Fernabsatz geschlossene Verträge und durch generalle Regeln über die Transparenz von Banktransaktionen. Im Beneich Produkthaftung hat der Gesetzgeber dagegen keine der Optionen ausgeschöpft. Die Autoren kritisieren, da\ bislang in Italien keine Verbandsklage der Verbraucher gegen unlautere und irreführenden Praktiken von Anbietern besteht.


Simonetta Cotterli has written the section on financial services, Paolo Martinello on product liability and competition law, and Carlo M. Verardi on advertising.  相似文献   

3.
International consumer protection is a relatively new topic in the theory and practice of private international law.The 1980 EC Convention on international contracts which entered into force in 1991 provides for a novel and comprehensive approach to international consumer contracts. The Convention allows the parties of international contracts themselves to stipulate what national law shall be applicable to their transaction. Party autonomy in international consumer contracts means allowing one party to provide for the application of that legal system which has the lowest standard of consumer protection. The Convention meets this danger by deciding that for sales of goods and service contracts, the consumer-protecting standards of the consumer's country apply. For other types of consumer transactions (e.g., consumer credit), the Convention allows national law to establish the international scope of its consumer protection standards.The author submits that the discretion of national law to extend the international scope of its consumer protective provisions is not unlimited. It is restricted to situations in which the other party directed its marketing activity to the consumer's country and excludes situations in which the consumer acted outside his home country. Recent national statutes and case law which go beyond these limits (such as the German Gran Canaria cases) are discussed critically.The paper further suggests the inclusion into EC directives on consumer protection of specific provisions as to their international scope in order to ensure their effective and uniform application to international consumer transactions.
VerbrauchervertrÄge und das Römische EG-übereinkommen über das auf vertragliche SchuldverhÄltnisse anwendbare Recht von 1980
Zusammenfassung In Theorie und Praxis des Internationalen Privatrechts ist der internationale Verbraucherschutz ein relativ neues Thema.Das Römische EG-übereinkommen über das auf vertragliche SchuldverhÄltnisse anwendbare Recht von 1980, das im Jahre 1991 in Kraft getreten ist, gibt einen neuartigen und schlüssigen Ansatz für die internationalprivatrechtliche Behandlung von VerbrauchervertrÄgen. Dieses übereinkommen hat Modellcharakter einerseits für die Behandlung der Parallelproblematik der internationalen ZustÄndigkeit in Verbrauchersachen und führte auch zu einer Novellierung des Brüsseler EG-übereinkommens über die gerichtliche ZustÄndigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen von 1968. Sein Ansatz ist weiterhin in ein Haager Abkommen von 1986 über das auf internationale WarenkÄufe anwendbare Recht übernommen worden und hat damit weltweite Anerkennung gefunden.Das übereinkommen hÄlt an dem klassischen Prinzip der Parteiautonomie fest. Danach können die Vertragsparteien selbst bestimmen, welches nationale Recht ihre Beziehungen beherrschen soll. Die GewÄhrung der Parteiautonomie in internationalen VerbrauchervertrÄgen eröffnet indes die Gefahr, da\ die stÄrkere Partei die Unterstellung des Vertrags unter diejenige Rechtsordnung durchsetzt, die den geringsten Standard des Verbraucherschutzes aufweist. Dieser Gefahr wird in dem übereinkommen dadurch begegnet, da\ in VertrÄgen über WarenkÄufe und Dienstleistungen die Schutzstandards des Aufenthaltsrechts des Verbrauchers zur Anwendung kommen. Für andere Typen von VerbrauchervertrÄgen (etwa: Verbraucherkredit) ist vorgesehen, da\ die nationalen Rechte selbst bestimmen können, ob sie ihren Verbraucherschutzvorschriften einen international zwingenden Anwendungsbereich einrÄumen wollen.In diesem Papier wird die These vertreten, da\ die Freiheit der nationalen Rechte, selbst den internationalen Anwendungsbereich ihrer verbraucherschützenden Normen zu bestimmen, nicht unbeschrÄnkt ist. Vielmehr ist Voraussetzung für den internationalen Anwendungsanspruch nationalen Rechts, da\ der andere Vertragspartner auf Vertragsschlu\ gerichtete WerbeaktivitÄten auf diesen Markt gerichtet hat. War hingegen der andere Teil nicht werbend in einem Lande tÄtig, so ist die Anwendung seiner Verbraucherschutzvorschriften nicht gerechtfertigt, auch wenn der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Staat hat. Vor diesem Hintergrund werden neue staatliche Gesetze und Gerichtsentscheidungen, welche über diese Grenze hinausgehen (etwa die von deutschen Gerichten entschiedenen Gran Canaria-FÄlle) kritisch erörtert.Die EG-Richtlinien zum Verbraucherschutz regeln bisher nicht ihren internationalen Anwendungsanspruch. Damit ist es möglich, ihre Anwendung durch Wahl eines drittstaatlichen Rechts zu umgehen. Deshalb wird vorgeschlagen, da\ die EG-Richtlinien ihre einheitliche und wirkungsvolle Anwendung in internationalen FÄllen dadurch sichern, da\ sie ihren rÄumlichen Anwendungsbereich selbst festlegen.


The author wants to acknowledge the faithful contribution of Cordula Haase to the finalisation of the paper.  相似文献   

4.
In spite of the non-ratification of the EEA Agreement by Switzerland as a result of the negative vote of its citizens on 6 December 1992. the completion of the Internal Market had an important impact on Swiss consumer law. Of course, the transposition of the consumer relevant acquis communautaire into national law became void. However, the Swiss legislator re-adopted nearly all legislation on consumer protection within the framework of the new policy on revitalization of the economy. In addition the future legislation should be as euro-compatible as possible. Thus, the main impetus to raise the level of Swiss consumer law to the (minimum) European standard conies from EC policy.
Die Vollendung des Binnenmarktes und der Verbraucherschutz — der Sonderfall Schweiz
Zusammenfassung Die Vollendung des europäischen Binnenmarktes hat trotz der Nichtratifizierung des EWR-Abkommens durch die Schweiz als Folge des Nein in der Volksabstimmung vom 6.12.1992 erhebliche Auswirkungen auf das schweizerische Verbraucherrecht gezeitigt. Zwar war die nach dem EWR-Abkommen obligatorische und erfolgte Umsetzung des verbraucherrelevanten Acquis communautaire in nationale Gesetzgebung mit dem Volksentscheid hinfällig geworden. Jedoch wurden im Rahmen der für die Schweiz als Drittland gegenüber den EG- und EFTA-Staaten als erforderlich angeschenen Politik der marktwirtschaftlichen Erneuerung praktisch alle verbraucherschUtzenden Gesetze erneut verabschiedet. Auch das künftige Recht soll euro-kompatibel ausgestaltet werden. Damit hat, durch den Impuls der europäischen Binennmarktpolitik, das schweizerische Verbraucherrecht den europäischen (Mindest) Standard erreicht.
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5.
Greek law only recently has discovered the consumer as an object of protection. Even though there is no specific consumer legislation in Greece, case law and legal writing are becoming concerned with the inferior position of the consumer in the market place and are therefore developing more adequate instruments of protection. EEC legislation forces Greece to reform its law. The paper analyses different areas of law which have been shaped by the consumer impulse, most notably unfair and restrictive trade practices legislation, market regulations, product liability rules, and the prohibition of unfair contract terms. According to the author, implementation in these areas is not quite satisfactory, especially as far as conformity with EEC directives is concerned.
Verbraucherschutz in der griechischen Gesetzgebung
Zusammenfassung Der Aufsatz gibt einen Überblick über den gegenwärtigen Stand des Verbraucherschutzes im griechischen Recht. Hier sind noch erhebliche Defizite festzustellen, da sich kein Gesetz speziell mit dem Schutz des Verbrauchers befaßt. Ein wichtiger Impuls für die Verbrauchergesetzgebung geht von der Notwendigkeit Griechenlands aus, sich den EG-Richtlinien anzupassen. Die Rechtsprechung benutzt die Generalklauseln, um den Schutz des Verbrauchers zu verbessern. Im Schrifttum zeigt sich ein verstärktes Interesse für theoretische und praktische Fragen des Verbraucherschutzes. Der Aufsatz untersucht dann im einzelnen die verbraucherpolitische Bedeutung des Wettbewerbsrechts (sowohl Lauterkeits- wie Beschränkungsrecht), des Marktordnungsrechts, des Produkthaftungsrechts und des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hingewiesen wird auf Schutzlücken und auf Implementationsdefizite, insbesondere im Verhältnis zum EG-Recht, aber auch auf neue Tendenzen zur Anwendung und Reform des vorhandenen Instrumentariums.


Elisa Alexandridou is Professor of Commercial Law at the Law Faculty, Demokritos University of Thrace, Queen Olgas 70, Thessaloniki, Greece.  相似文献   

6.
After close to a decade of the rapid deregulation of Australian banking, for the first time, the policy debate centres on deregulation's effects on the consumer. The Parliamentary Inquiry into the Australian Banking Industry chaired by Stephen Martin, which reported in November 1991, agreed with consumer groups that deregulation has not delivered all the envisaged benefits to ordinary Australians. It recognised that market forces alone were not sufficient to ensure that bank services were delivered equitably. However, it rejected consumer recommendations for a statutory banking code and regulatory controls to ensure banks met their social obligations.Though the Martin Committee Report is valuable in that for the first time the consumer experience of deregulation was detailed, the Report suffered by not seeing consumer protection as the major policy question. It suggested remedies without focusing on implementation. Moreover, issues of the future, such as the safety of superannuation savings, were not resolved, and the security of electronic networks was not considered.
Zusammenfassung Die Regulierung des Bankenwesens und ihre Auswirkungen auf australische Konsumenten. Nach einer fast zehnjährigen Phase einer schnellen Deregulierung des australischen Bankensystems richtet sich die öffentliche Debatte erstmalig auf die Auswirkungen auf den Konsumenten. Der Bericht über die parlamentarische Untersuchung des australischen Bankenwesens unter dem Vorsitz von Stephen Martin erschien im November 1991; er stimmt mit den Verbrauchergruppen darin überein, da\ die Deregulierung nicht zu den beabsichtigten positiven Effekten für australische Konsumenten geführt hat. Vielmehr wurde festgestellt, da\ die Marktkräfte allern nicht gewährleisten können, da\ Bankdienstleistungen angemessen zur Verfügung gestellt werden. Dennoch wandte sich der Bericht gegen die Empfehlung kodifizierter Verhaltensrichtlinien für Banken und gegen Kontrollma\nahmen zur Gewährleistung, da\ Banken ihren sozialen Verpflichtungen genügen.Wenn der Untersuchungsbericht auch insofern wertvoll ist, als er zum ersten Mal die kontreten Konsumentenerfahrungen der Deregulierung im Detail erfa\t, so fehlt ihm doch der Blick dafür welchen Stellenwert der Verbraucherschutz als politische Frage hat. Er schlägt zwar Ma\nahmen vor, beschäftigt sich aber nicht mit ihrer Durchsetzbarkeit. Hinzu kommt, da\ wichtige Themen der Zukunft wie z. B. die Sicherheit der Rücklagen für die Alterssicherung oder die Sicherheit elektronischer Netzwerke völlig au\er Acht gelassen wurden.
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7.
In September 1991 the Greek Consumer Protection Act No. 1961 was enacted. Chapter 2 of this Act establishes a legal framework for product safety. This framework has the dual aim of securing deregulation in the Greek market while maintaining effective consumer protection. This paper analyses the main features of this framework and demonstrates its inadequacies. It also investigates the extent to which these inadequacies could jeopardise an effective protection of consumers' interests. The paper concludes by emphasising that effective protection of consumers can only be achieved by supporting the general safety requirement with adequate accident-surveillance systems, mechanisms for investigation of risks, unambiguous risk-assessment criteria, creation of a comprehensive set of supporting standards that offer a high level of protection, effective control of the safety of products by the authorities, and real possibilities for consumer organisations to participate in the whole process.
Zusammenfassung Die Sicherheit des Verbrauchers in Griechenland: eine Analyse des Verbraucherschutzgesetzes von 1991 Im September 1991 trat das griechische Verbraucherschutzgesetz in Kraft. Kapitel 2 des Gesetzes führt einen rechtlichen Rahmen für die Sicherheit von Produkten ein. Dieser Rahmen verfolgt das Ziel der Deregulierung auf dem griechischen Markt bei zugleich wirksamem Verbraucherschutz. Der Beitrag analysiert die wesentlichen Aspekte dieses Rahmens und stellt seine Schwächen dar. Er prüft, inwieweit diese Schwächen einem wirksamen Verbraucherschutz entgegenstehen können, und hebt hervor, da\ wirksamer Verbraucherschutz nur durch Stärkung der allgemeinen Sicherheitsbestimmungen erreicht werden kann. Dafür sind erforderlich ein angemessenes Unfallüberwachungssystem, Regelungen für die Untersuchung von Risiken, eindeutige Kriterien für die Bewertung von Risiken, die Entwicklung umfassender Kriterien zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus, die wirksame Kontrolle der Produktsicherheit durch die Behörden, sowie für die Verbraucherorganisationen die faktische Mitwirkungsmöglichkeit an der gesamten Entwicklung.


George Argiros, a member of the Athens Bar Association, is at present researching in the field of EC Law and Consumer Protection at the University of Leicester, Faculty of Law, Leicester LE1 7RH, U.K.  相似文献   

8.
In the least developed third world countries, the most important consumer right is the right to satisfy basic needs.In this paper, the author describes the legal foundations for consumer protection in Bangladesh, foundations which attach the highest importance to the nutritional state of the people and to measures for protection of consumers from products, processes, and services which are hazardous to their health. Some of the laws are pre-1971, the year of independence of Bangladesh; others have been promulgated in more recent years, though not all of the latter have yet been fully implemented.The author also describes the history of the consumer movement in the country, and in particular the work carried out by the Consumers' Association of Bangladesh. The difficulties that consumer organizations meet in a country such as Bangladesh are multifold. Some of the most formidable problems have to do with the fact that legislation is scattered, that consumers themselves cannot initiate legal action against wrong-doers, and that public officials as well as political leaders are often unapproachable or more interested in caring for the interests of business.
Verbraucherschutz in Bangladesch: Rechtliche und praktische Situation
Zusammenfassung In den am wenigsten entwickelten Ländern der Dritten Welt ist das wichtigste Verbraucherrecht das Recht auf die Befriedigung der Grundbedürfnisse. Der Autor beschreibt die rechtlichen Grundlagen für Verbraucherschutz in Bangladesch, die der Ernährung der Bevölkerung und Ma\nahmen zum Schutz vor gesundheitsgefährdenden Produkten, Herstellungsverfahren und Dienstleistungen die höchste Bedeutung beimessen. Einige der Gesetze stammen aus der Zeit vor 1971, dem Jahr, in dem Bangladesch die Unabhängigkeit erlangt hat. Andere sind in jüngerer Zeit verkündet worden, wenn auch nicht alle bereits volle Gültigkeit erlangt haben. Der Autor beschreibt darüber hinaus die Geschichte der Verbraucherbewegung in seinem Land und zeichnet insbesondere die Arbeit nach, die von der Verbrauchervereinigung durchgeführt wurde. Die Schwierigkeiten, denen sich Verbraucherorganisationen in einem Land wie Bangladesch gegenübersehen, sind vielfältig. Einige der ernsterzunehmenden Probleme haben es mit der Tatsache zu tun, da\ die Gesetzgebung lückenhaft ist, da\ Konsumenten gegen Fehlverhalten nicht selbst rechtlich vorgehen können und da\ staatliche Stellen und politische Führer oft unerreichbar sind und im übrigen mehr im Interesse der Unternehmen tätig sind.
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9.
The question has been raised of whether UK consumers have benefitted or suffered a decline in standards as a result of the UK's membership of the EC. Additionally some have queried whether the UK itself has fulfilled its obligations of implementing European Community law in this field. This article addresses these questions, concentrating on areas the authors deem to be of specific relevance to UK consumers, namely, product liability, package holidays, misleading advertising and enforcement. The treatment of these areas is preceded by a discussion of the basic philosophies underlying UK and European Community consumer protection policies.
Zusammenfassung Die Vollendung des gemeinsamen Marktes und der Verbraucherschutz aus englischer Perspektive Es ist eine Diskussion darüber entstanden, ob britische Konsumenten als Folge der Mitgliedschaft Gro\britanniens in der Europäischen Gemeinschaft eher einen Vorteil erzielt oder eher einen Nachteil erlitten haben. Zusätzlich wurde gelegentlich in Zweifel gezogen, ob Gro\britannien selbst bei der Einführung europäischen Gemeinschaftsrechts in diesem Bereich überhaupt seine Verpflichtungen erfüllt hat. Bei der Behandlung dieser Fragen konzentiert sich der vorliegende Beitrag vor allem auf Gebiete, die nach Meinung der Autoren für englische Konsumenten von Bedeutung sein dürften, nämlich Produkthaftung, Pauschalreisen, irreführende Werbung und Rechtsdurchsetzung. Die Behandlung dieser Bereiche wird eingeleitet durch eine Diskussion der gedanklichen Grundlagen, die einerseits der britischen und andererseits der europäischen Gemeinschaftspolitik im Bereich des Verbraucherschutzes unterliegen.


Joan Hunter was formerly a Lecturer in the Faculty of Law at the University of Dundee; she is now a trainee solicitor.  相似文献   

10.
The article gives an overview of amendments and considerations concerning amendments, with regard to the implementation of EC law in Norwegian consumer law. A distinction is made between the EC harmonized and the non-harmonized areas. With regard to the harmonized areas, it is pointed out that the Norwegian legislation in general has wider fields of application and is of a less detailed nature than the current EC directives. Hence, the Marketing Act from 1972 covers several directives and draft directives. In general Norwegian consumer law to a large extent is in harmony with EC consumer law, that is as long as the latter is of a minimum nature. Concerning the non-harmonized areas, Norwegian consumer law is considered acceptable to the EC, provided it does not discriminate between national and foreign businesses, and there is proportionality between the instruments and the aims.
Gemeinsamer Markt und norwegischer Verbraucherschutz
Zusammenfassung Der Beitrag gibt einen überblick über die tatsächlichen und vorgesehenen Ergänzungen, die durch das neue EG-Recht am norwegischen Verbraucherrecht notwendig sind. Dabei wird ein Unterschied gemacht zwischen harmonisierten und nichtharmonisierten Bereichen. Was harmonisierte Bereiche anlangt, so wird ausgeführt, da\ die norwegische Gesetzgebung im allgemeinen einen weiteren Anwendungsbereich hat und gleichzeitig weniger detailliert ist als die neuen EG-Richtlinien. So deckt das Handelsgesetz von 1972 mehrere Richtlinien und Richtlinien-Entwürfe ab. Insgesamt ist das norwegische Recht weitgehend im Einklang mit dem EG-Verbraucherrecht. In nichtharmonisierten Bereichen ist das norwegische Recht insoweit mit EG-Recht vereinbar, als es nicht zwischen einheimischen und ausländischen Marktteilnehmern unterscheidet und die Verhältnismä\igkeit der Mittel gewahrt ist.
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11.
The paper examines critically the influence of Community consumer directives upon French consumer law from different angles. It first shows that the intensity of protection offered by Community directives is usually lower than that offered by existing French law, a problem solved by reference to the minimum protection principle of Community law. Community activities may also serve as an argument to exclude or to speed up the introduction of new legislation in France. Specific problems arise when Community law starts from completely different concepts than French law, as is shown in the (not yet implemented) Product Liability Directive. The authors conclude that in an internal market a European legal space must be established which unfortunately is not yet the case.
Die Bedeutung des Gemeinschaftsrechts für das französische Verbraucherschutzrecht
Zusammenfassung Die Autorinnen untersuchen kritisch die Bedeutung des Gemeinschaftsrechts für den Schutz des Verbrauchers in Frankreich. Die entsprechenden Gemeinschaftsrichtlinien bringen nur wenig änderungen gegenüber der bestehenden französischen Gesetzgebung und Rechtsprechung, auch wenn sich daraus einige Anwendugnsprobleme ergeben. Der Grundsatz der Minimalharmonisierung führt dazu, da\ das französische Schutzniveau nicht gesenkt wereden mu\. Gemeinschaftsinitiativen können weiterhin ein Anla\ zur Verhinderung oder auch zur Einführung nationaler Verbrauchergesetzgebung sein. Schlie\lich zeigt das Beispiel der Produkthaftung, welche Schwierigkeiten die Abstimmung von nationalem und Gemeinschaftsrecht bereitet, wenn beide zwar von ähnlichen Schutzniveaus, aber von völlig unterschiedlichen Begrifflichkeiten ausgehen. Zum Schlu\ weisen die Verfaserinnen auf die Notwendigkeit eines europäischen Rechtsraumes hin, der bislang von den einschlägigen Richtlinien noch nicht angesprochen ist.
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12.
The paper reports about the considerable progress in Portuguese consumer law since the adoption of the Constitution of 1976. Portugal has adopted a frame-work legislation aiming at guaranteeing certain consumer rights as well as specific acts implementing EC consumer protection directives. Most important has been the institution of a system of consumer arbitration, based on an agreement negotiated between the Lisbon's townhall, Portuguese government, Portuguese business, and consumer associations. It is supported by the EC Portuguese government and Lisbon's townhall. Information, mediation, conciliation, and arbitration in the City of Lisbon are in the hands of a special arbitration centre (CACC) of which the author is the chairperson. The paper presents the first practical experiences of the centre.
Die Entwicklung des portugiesischen Verbraucherrechts unter besonderer Berücksichtigung der Konfliktlösung
Zusammenfassung Der Beitrag berichtet über die rasante Entwicklung des portugiesischen Verbraucherrechts seit der neuen Verfassung von 1976. Ein Rahmengesetz und zahlreiche Sondergesetze garantieren einen umfassenden Rechtsschutz des Verbrauchers. Von besonderer Bedeutung ist die Entwicklung vereinfachter Konfliktlösungverfahren. Die Verfasserin berichtet ausführlich über die Erfahrungen des von ihr geleiteten Schiedszentrums für Verbraucherstreitigkeiten in Lissabon, das sie für ein gelungenes, verbreitungsfähiges Experiment hält. In letzter Zeit nimmt es sich auch grenzüberschreitenden Streitigkeiten an, insbesondere durch Abschlu\ einer Gegenseitigkeitsvereinbarung mit einer entsprechenden Einrichtung in Madrid.


Isabel Mendes CabeÇadas has been Director of the Centro de Arbitragem de Conflitos de Consumo (CACC) since its founding in 1989.  相似文献   

13.
This contribution is concerned with the possibilities of consumer participation in the formulation of consumer policy by the European Commission. Consumer influence in other EC bodies — such as the European Parliament and the Economic and Social Committee — is considered in so far as they determine the extent of consumer representation at the Commission level. After reviewing the legal basis for consumer representation, special attention is given to the development and the activities of the Consumers Consultative Council and the Consumer Policy Service. Their impact on the entire consumer policy of the Community is analysed as well as the restrictions which they face. Finally, requirements for a more efficient consumer representation at the Commission level are formulated.
Die Vertretung der Verbraucher in den Institutionen der Europäischen Gemeinschaft
Zusammenfassung Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Möglichkeiten der Beteiligung organisierter Verbraucher am Proze\ der Formulierung der Verbraucherpolitik der EG-Kommission. Der Einflu\ der Verbraucher auf audere Organe der Gemeinschaft — insbesondere das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschu\ — wird insoweit berücksichtigt, als er auf die Handlungsmöglichkeiten der Verbraucher auf der Ebene der Kommission zurückwirkt. Nach einem Blick auf die rechtlichen Grundlagen der Verbrauchervertretung setzt sich der Beitrag vor allem mit der Entwicklung und den Leistunger des Beratenden Verbraucherrats (BVR/CCC) und der Verbraucherpolitischen Dienststelle der Kommission auseinander. Der Einflu\ beider Einrichtungen auf die Verbraucherpolitik der Gemeinschaft wird ebenso untersucht wie die Grenzen, die ihrem Handeln gezogen sind. Abschlie\end werden einige Voraussetzungen für eine wirksamere Verbrauchervertretung auf der Ebene der Kommission herausgearbeitet.
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14.
Consumer policy in the European Community: Before and after Maastricht   总被引:1,自引:0,他引:1  
The purpose of this paper is to examine the extent to which the Treaty on European Union agreed at Maastricht will alter European Community consumer protection law and policy. Two aspects of the Treaty have attracted most interest from the consumer viewpoint: the potential forward impetus resulting from the inclusion in the Treaty of a specific Title devoted to consumer protection and the potential reverse impetus of the principle of subsidiarity. The paper surveys the broad scope of Community consumer protection law and policy and analyses subsidiarity as a means for sharpening the debate about responsibility for regulating the Community, not as a basis for renationalisation of Community competence. The paper attempts to build alongside the process of market integration a set of enforceable consumer rights to market regulation. This, more than the new Title, could give real shape to the notion of consumer rights, which in the earlier development of Community law has arisen only in the context of the consumer as the passive beneficiary of free trade.
Verbraucherpolitik in der europäischen Gemeinschaft: Vor und nach Maastricht
Zusammenfassung Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie stark sich der Unionsvertrag von Maastricht auf Recht und Politik des Verbraucherschutzes der Europäischen Gemeinschaft auswirken wird. Zwei Aspekte des Vertrages haben aus Verbrauchersicht das stärkste Interesse auf sich gezogen: zum einen mögliche förderliche Wirkungen durch die Einbeziehung eines speziellen Titels in den Vertrag, der dem Verbraucherschutz gewidmet ist, und zum anderen mögliche hinderliche Wirkungen durch das Subsidiaritätsprinzip. Der Beitrag bietet einen überblick über die gesamte Bandbreite der Verbraucherschutzgesetzgebung und der Verbraucherpolitik der Gemeinschaft und analysiert Subsidiarität eher als Hilfe zur Schärfung der Debatte über die Verantwortlichkeit für Regulierung und nicht so sehr als Ausgangspunkt für eine Re-Nationalisierung der Zuständigkeiten der Gemeinschaft. Er versucht, entlang des Integrationsprozesses einen Satz von durchsetzbaren Verbraucherrechten in Hinblick auf Marktregulierung zu entwickeln. Dem Konzept der Verbraucherrechte könnte dieser Ansatz besser eine realistische Gestalt geben als der neue Titel im Vertrag.
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15.
The gains and losses for consumers as a result of ratification of the Treaty on European Union, agreed at Maastricht in 1992, remain in the balance. Article 129a widens the scope for strengthening EC consumer protection policy. A restrictive interpretation of the subsidiarity principle enshrined in Article 3b may, conversely, narrow the potential for Community action. A EUROBAROMETER opinion survey conducted on behalf of the Commission in March and April 1993 revealed that a narrow majority of EC consumers (49% against 45%) considered that consumer protection policy should be decided by national governments alone. Yet for a large majority of consumers — 67% throughout the Community — the Single Market was perceived as having made little practical impact. These findings suggest a dislocation between consumers' expectations of the Community and their practical experiences of its effects. A dynamic approach to consumer policy, based on Article 129a, is an essential pre-condition to building consumer confidence in the Community's programme of market integration. Subsidiarity can enhance the process by ensuring that EC legislation is the most appropriate means of achieving a high level of consumer protection. This imperative may, however, fall victim to differing perceptions of the national interest and a Euro-sclerosis which stifles initiative.
Das Subsidiaritätsprinzip: seine Implikationen für die Verbraucherpolitik
Zusammenfassung Vorteile und Nachteile, die der Maastrichter Vertrag von 1992 für die Verbraucher gebracht hat, halten sich in etwa die Waage. Art. 129a erweitert die Möglichkeiten zur Stärkung der EG-weiten Verbraucherpolitik. Andererseits schränkt die Interpretation des Subsidiaritäts-Prinzips, wie sie in Art. 3b enthalten ist, den Spielraum für Gemeinschaftsaktionen ein. Eine europaweite Meinungsumfrage, im März und April 1993 im Auftrage der Kommission durchgeführt, ergab, da\ eine schwache Mehrheit der europäischen Verbraucher (49% gegen 45%) der Ansicht ist, da\ Verbraucherpolitik ausschlie\lich in nationaler Zuständigkeit verbleiben sollte. Allerdings war eine deutlichere Mehrheit (von 67%) der Meinung, da\ der gemeinsame Markt nur geringe praktische Wirkungen gebracht hat. Diese Ergebnisse deuten auf eine Diskrepanz hin zwischen den Erwartungen der Verbraucher an die Gemeinschaft einerseits und ihren tatsächlichen Erfahrungen mit den Auswirkungen. Ein dynamischer Ansatz der Verbraucherpolitik, aufbauend auf Art. 129a, ist eine wichtige Vorbedingung für die Bildung von Verbrauchervertrauen in das Gemeinschaftsprogramm der Marktintegration. Das Subsidiaritätsprinzip kann diesen Proze\ beschleunigen, indem es gewährleistet, da\ EG-Rechtssprechung das geeignetste Mittel ist, wenn es um die Erreichung eines möglichst hohen Verbraucherschutzniveaus geht. Diese Forderung könnte jedoch ein Opfer unterschiedlicher Wahrnehmungen von nationalen Interessen und einer lähmenden Euro-Sklerose werden.


Consumers in the European Community Group (CECG), an umbrella body for 32 UK organisations concerned with the effects of EC policies and proposals on UK consumers.  相似文献   

16.
The paper describes the different development of consumer and environmental policy at Community level, since 1972. It points out that consumers, today, are better off than 20 years ago, while the environment is worse off. One of the main features of the evolution is that consumer policy asks for better value for money, whereas environmental policy is concerned with consumption, limits to growth, concern for tomorrow, global problems, future generations etc. National and Community administrative infrastructure has developed differently over the past twenty years. So has public awareness towards environmental and consumer issues. Consumer interest in environmental matters is limited, though problems in water, air and soil pollution, nature protection, and waste management would need consumers' interest. The paper denounces the limitation of consumer policy to consuming questions and the absence of interest in consumption problems.
über die Beziehung zwischen Verbraucherpolitik und Umweltpolitik in der Europäischen Gemeinschaft
Zusammenfassung Der Beitrag beschreibt die unterschiedliche Entwicklung der Verbraucherpolitik einerseits und der Umweltpolitik andererseits, so wie sie auf Gemeinschaftsebene seit 1972 betrieben werden. Er führt aus, da\ es den Konsumenten heute besser geht als vor 20 Jahren, während es der Umwelt schlechter geht als vor 20 Jahren. Ein Hauptkennzeichen der Entwicklung ist, da\ die Verbraucherpolitik einen höheren realen Gegenwert für ausgegebenes Geld anstrebt, wogegen sich Umweltpolitik mit Konsumverzicht, Grenzen des Wachstums, Zukunftssorgen, globalen Problemen, künftigen Generationen usw. beschäftigt. Die Verwaltungsinfrastruktur auf nationalem und übernationalem Niveau hat sich während der letzten 20 Jahre unterschiedlich entwickelt; dasselbe gilt für das öffentliche Bewu\tsein, für Umweltfragen und Verbraucherfragen. Das Verbraucherinteresse an Umweltfragen ist nicht sehr ausgeprägt, obwohl Probleme des Trinkwassers, der Luft- und Bodenverschmutzung, des Naturschutzes und der Abfallentsorgung ein stärkeres Engagement der Verbraucher verlangen würden. Der Beitrag prangert die Einengung der Verbraucherpolitik auf kaufbezogene Verbraucherfragen und das Desinteresse an grundlegenden Konsumproblemen an.
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17.
The author argues that theory has no place in consumer law, but that consumer law itself takes the place of theory. Theories attempt to explain what something is and how and why it works while laws are themselves a set of created rules which act to regulate behavior. The truest explanation of consumer laws is found by examining the motivation and not the content of laws. Rather than a theoretical approach, the author advocates consumer law on a practical level, as a tool to be used to protect consumers from overreaching behavior and provide a means for them to protect themselves. After defining consumer law, the author goes on to examine those statutory attributes which would best achieve this goal, as well as illustrating current inadequacies in consumer law. Additionally he focuses on the importance of fairness and mercy as two of the foundations of consumer law.
Theorie vs. Praxis im Verbraucherrecht: die Perspektive eines Anwalts
Zusammenfassung Nach Ansicht des Autors hat nicht etwa Theorie einen Platz innerhalb des Verbraucherrechts, sondern das Verbraucherrecht insgesamt tritt an die Stelle von Theorie. Theorien versuchen zu erklären, was etwas ist und wie und warum es funktioniert, wogegen Gesetze geschaffene Regeln darstellen, gedacht zur Regulierung von Verhalten. Die beste Erklärung von Gesetzen des Verbraucherrechts findet man durch Prüfung der Motivation, nicht des Inhalts der Gesetze. Deshalb betrachtet der Autor das Verbraucherrecht statt aus theoretischer eher aus praktischer Perspektive als Instrument zum Schutz des Verbrauchers vor Übervorteilung und als Hilfe für die Verbraucher zum Selbstschutz. Nachdem er Verbraucherrecht definiert hat, untersucht der Autor diejenigen gesetzlichen Elemente, die dieses Ziel am besten erreichen können, und schildert derzeitige Unzulänglichkeiten des Verbraucherrechts. Schließlich zeigt er auf, daß neben Gerechtigkeit und Fairneß auch Großzügigkeit und Nachgiebigkeit eine wichtige Grundlage des Verbraucherrechts sind.


Michael Ferry, is a staff attorney at Legal Services of Eastern Missouri and he also serves as an Adjunct Assistant Professor at St. Louis University and Washington University law schools. He is a member of the Missouri Bar. His address is: P.O. Box 4999-A, Field Station, 625 N Euclid Ave., St. Louis, Missouri (USA) 63008.  相似文献   

18.
The Nordic countries are at present preparing a regulation of consumer services contracts. Proposals for comprehensive Consumer Services Acts have been submitted by Governmental Committees in Sweden and Norway. The author, himself Chairman of the Swedish committee, reports about the Swedish proposals which soon may become applicable law. They will cover most service contracts with the exception of insurance and professional services. The Act will be of a private law character and regulate the performance of and liability for the contract in a mandatory way. The consumer's position in service contracts will be improved in many respects, and these are outlined in some detail in the paper.
Eine schwedische Gesetzesvorlage zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Dienstleistungen
Zusammenfassung Die intensive verbraucherpolitische Gesetzgebung der Nordischen Staaten — Schweden, Dänemark, Norwegen, Finnland — war bislang auf Handelspraktiken, Verbraucherkredit, Haftungsfragen und Kaufrecht konzentriert. Dienstverträge waren bislang nur sehr lückenhaft geregelt, obwohl erhebliche Werte umgeschlagen werden.Inzwischen hat eine schwedische Regierungskommission, die vom Autor dieses Beitrages geleiter wurde, ebenso wie eine norwegische Kommission einen umfassenden Gesetzgebungsvorschlag für Konsumentendienstverträge vorgelegt. Die Kommission beschreitet dabei bewußt rechtspolitisches Neuland.Der Beitrag geht auf die wichtigsten Vorschläge der Kommission ein, die weitgehend schon öffentliche Zustimmung gefunden haben und vermutlich zu einer entsprechenden legislativen Initiative führen. Das Gesetz wird nicht alle Dienstleistungen erfassen, etwa nicht Versicherungen, die einer besonderen gesetzlichen Regelung unterliegen, und Arztverträge. Zentraler Regelungsgegenstand sind Werkverträge (Reparaturverträge) an beweglichen Sachen und Gebäuden.Folgende Einzelvorschläge der Kommission verdienen besondere Beachtung: Werbeaussagen des Unternehmers, etwa über die Qualität seiner Dienstleistungen, werden grundsätzlich Vertragsinhalt und lösen bei Täuschung entsprechende Vertragssanktionen aus. Der Verbraucher kann den Vertrag jederzeit widerrufen, wenn das Werk noch nicht fertiggestellt ist, muß aber die geleisteten Dienste vergüten. Ausführlich und zwingend werden die Verzugsfolgen und die Gewährleistungshaftung des Unternehmers geregelt. Die Gewährleistungshaftung setzt eine entsprechende Anzeige des Konsumenten voraus, die spätestens zwei Jahre nach Gefahrübergang, bei unerkennbaren Mängeln auch länger, erfolgen muß. Bei Mängeln hat der Konsument ein kostenloses Nachbesserungsrecht. Unter bestimmten Umständen — nämlich Vertragsbruch durch Verzug oder gravierende Mängel — hat der Kunde ein Kündigungsrecht. Bei weniger gravierenden Mängeln kann der Konsument Minderung verlangen, sofern der Unternehmer nicht den Mangel beseitigt.Das Recht des Konsumenten auf Schadenersatz wird erweitert und in seiner Durchsetzungsmöglichkeit durch Beweislastregeln erleichtert. Es tritt grundsätzlich neben die sonstigen Rechtsbehelfe auf Nachbesserung, Kündigung und Minderung. Die Vorschläge regeln auch die Schadensberechnung, wobei im Verzugsfall vernünftige Pauschalen vereinbart werden können. Die Regelungen sollen zugunsten des Kunden zwingend sein.Schließlich enthält der Entwurf noch Vorschläge über Rechtsfolgen bei Verzug des Konsumenten mit seiner Leistung. Hier wird ein gerechter Interessenausgleich zwischem dem Zahlungs- und dem Ersatzanspruch des Unternehmers einerseits und dem Schutzanliegen des Konsumenten, insbesondere gegenüber übermäßig belastenden Verzugsfolgen, andererseits versucht.


Ulf Bernitz is Professor of Private Law, Institute for Intellectual Property and Market Law, University of Stockholm, Fack, S-106 91 Stockholm 50, Sweden. From July 1980 he holds a chair of Consumer and Market Law at the same University. Parts of this paper appear also in the English language summary of the Swedish Government Official Report listed under References.  相似文献   

19.
Zusammenfassung Auch wenn die vielbeschriebene Entwicklung zum Dienstleistungssektor häufig überschätzt wird, haben Verbraucherorganisationen die neutrale Berichterstattung über die Qualität privater und öffentlicher Leistungen in ihr Serviceangebot einzubeziehen. Die bei einer solchen Informationsstrategie entstehenden methodischen Probleme der Qualitätsmessung immaterieller Produkte sind zahlreich und unterscheiden sich erheblich von denjenigen des Warentests. Sie liegen einerseits in der Natur des Untersuchungsgegenstandes selbst sowie in den Besonderheiten der Marktstrukturen; zum anderen entstehen sie aus den verfügbaren Meßmethoden und Bewertungskriterien. Die Unterschiede zwischen Dienstleistungen und physischen Markenartikeln sowie die noch unbefriedigend entwickelte Methodologie der Dienstleistungstests sind in den Kommunikationsaktivitäten der Verbraucherorganisationen entsprechend zu berücksichtigen.
Independent consumer information about quality of services — some methodological questions
Though the increasing importance of service industries in modern societies is mostly overrated, consumer organizations should offer independent information about the quality of private and public services. In setting up such information programmes there will arise a lot of methodological issues, different to those of comparative testing of products. Some of the problems stem from the nature of the research object itself and the market structure; other problems are connected with the social science research methods that have to be used and with the choice of criteria of evaluation. The differences between services and physical products as well as the little developed methodology of service testing have to be considered in the choice and design of the testing organization's communication activities.


Günther Rosenberger ist Leiter der Abteilung Dienstleistungen bei der Stiftung Warentest, Lützowplatz 11–13, D-1000 Berlin 30.  相似文献   

20.
The French Reform Commission (Commission de refonte du droit de la consommation) which is headed by the author has made a set of proposals to the French government in order to improve and adapt French consumer law to modern protective standards and to EEC legislation. One of them, on consumer safety, has already been enacted.The author informs about certain proposals which might interest the foreign reader. They concern consumer information, the quality of goods and services, safety as far as compensation by means of product liability rules is concerned, unfair contract terms, and access to justice.
Neue Gesetze zur Verbesserung des Verbraucherschutzes — Vorschläge der französischen Reformkommission
Zusammenfassung Die französische Reformkommission zum Verbraucherschutzrecht, deren Vorsitzende der Autor ist, hat umfangreiche Vorschläge zur Verbesserung des französischen Verbraucherschutzrechts erarbeitet, die einen Anschluß an moderne Schutzstandards under Berücksichtigung der EWG-Diskussion ermöglichen. Im Bereich der Regelung der Produktsicherheit sind die Vorschläge der Kommission zum großen Teil vom Gesetzgeber übernommen worden.Der Autor berichtet über zentrale Punkte der Vorschläge der Kommission: Für den Bereich der Verbraucherinformation wird die Verankerung einer allgemeinen Informationspflicht vorgeschlagen. Qualitätsregeln sollen insbesondere durch Erweiterung der gesetzlichen Verkäuferhaftung nach dem französischen Zivilrecht erfolgen. Flankierend zur Sicherheitsregelung ist die Produkthaftpflicht auf eine Gefährdungshaftung umzustellen. Allgemeine Geschäftsbedingungen sollen auf Mißbrauch nicht durch eine Behörde, sondern durch Verbandsklagen kontrolliert werden. Der Zugang zum Recht ist durch ein vereinfachendes Klageverfahren und durch Gruppenklagen zu verbessern.


Jean Calais-Auloy is Professor of Law at the University of Montpellier, Faculté de Droit, F-43000 Montpellier, France.  相似文献   

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