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1.
This article illustrates, with respect to a specific product (colour TV), that from a consumer policy point of view, too few and the wrong kind of people use consumer information, in casu information stemming from comparative product testing.Interviews were held with 294 buyers. The article reports on the planning period, on the characteristics of consumers using test information, and on the effects of comparative testing information. With these figures as a platform the author discusses consumer policy implications and concludes that the safest way from a consumer point of view is to replace comparative product testing with regulations for production and sale. If this is not possible, new methods and resources to-day almost unheard of will have to be employed in disseminating the information.
Vergleichende Warentests von Farbfernsehgeräten: Ihre Verwendung und Auswirkung
Zusammenfassung Der Beitrag zeigt am Beispiel eines Produktes, daß Informationen aus vergleichenden Warentests unter verbraucher-politischem Gesichtspunkt von zu wenigen und auch von den falschen Verbrauchern verwendet werden. Die mitgeteilten Ergebnisse beruhen auf Interviews mit 294 Käufern von Farbfernsehgeräten und umfassen die Planungsphase, die Besonderheiten der Verwender von Testergebnissen unter den Käufern und die Effekte von Warentestinformationen.Die Ergebnisse lassen vermuten, daß ein bestimmter Planungszeitraum vor dem Kauf der Verwendung von Informationen förderlich ist. Tabelle 1 zeigt die Länge des Planungszeitraums, die wohl als kurz im Verhältnis zur Wichtigkeit und zum Preis des Produktes gelten kann. Dabei gibt es keine Besonderheiten bei bestimmten Alters- oder Einkommensgruppen. Auch läßt sich aus Tabelle 2 keine Unterstützung für die Hypothese herleiten, Benutzer von vergleichenden Testinformationen würden ihren Kauf länger vorbereiten als Nichtbenutzer. Allerdings dürften Verbraucher mit einer Planungsperiode von bis zu 2 Wochen insgesamt weniger Informationen, gleich welcher Art, nutzen, als solche mit einem längeren Planungszeitraum.Nach Tabelle 3 gab ein Drittel der Verbraucher an, vergleichende Warentestinformationen benutzt zu haben. Wenn also aktuelle Informationen vorhanden sind, können sie unter dem Gesichtspunkt der Verwendung folglich mit anderen Arten von Informationen ohne weiteres konkurrieren. Nach Tabelle 4 gilt dies jedoch nicht für alle Verbrauchergruppen gleichermaßen. Vielmehr lehnen Gruppen mit geringem Einkommen gedruckte Informationen vermultich ab und sollten deshalb andere Kaufentscheidungshilfen erhalten.Tabellen 3 bis 5 zeigen, daß lediglich ein Drittel der Käufer eines sehr kostspieligen Gutes bei der Markenwahl von einer gut eingeführten hochwertigen Produktinformation Gebrauch machte. Dafür werden vier mögliche Erklärungen geboten: (a) Verbraucher halten die Informationsinhalte für unwichtig; (b) Verbraucher empfinden kein Bedürfnis nach Informationen; (c) Verbraucher erwarten zu hohe Kosten und Mühen bei der Informationsbeschaffung; (d) sie erwarten von der Information einen zu geringen Nutzen.Interessanter noch als die Nutzung von vergleichenden Warentestinformationen ist deren Wirkung. Tabelle 6 zeigt den Prozentsatz jener Verwender einer Informationsart, die diese als für die Wahl einer Marke ausschlaggebend angaben. Aus der Sicht der Verbraucherpolitik ist es ermutigend, daß eine Informationsart um so einflußreicher ist, je weniger sie von den Verkäufern beeinflußt werden kann. Absolut gesehen, werden vergleichende Warentestinformationen allerdings in enttäuschend geringem Maße genutzt. Tabelle 7 zeigt den Prozentsatz aller Käufer, die eine Informationsart als entscheidend betrachten.Aus Tabelle 4 ergibt sich ein Anstieg der Verwendung von vergleichenden Warentestinformationen mit steigendem Einkommen. Ähnliches zeigt sich aus Tabelle 8 hinsichtlich der empfundenen Nützlichkeit der Information. Auch wenn Verbraucher mit niedrigem Einkommen die Kosten für vergleichende Warentestinformationen inkaufnehmen, können sie sie oft aus mehreren Gründen nicht verwenden. Da der Trend in Tabelle 8 genau gegenläufig verläuft zu dem für werbliche Informationen, scheint eine Informationslücke in zweifachem Sinne zu bestehen: je besser Verbraucher wirtschaftlich ohnehin gestellt sind, desto mehr machen sie Gebrauch von hochwertigen schriftlichen Informationen; andererseits ist der Einfluß minderwertiger Informationen um so größer, je schlechter die wirtschaftliche Situation der Verbraucher.Der Autor gelangt zu der Empfehlung, daß vergleichende Warentest weitgehend ersetzt werden sollten durch staatliche Eingriffe wie beispielsweise Mindestanforderungen an Qualität, an Funktionsweise, an Energieverbrauch und an Umweltbelastung, oder durch Begrenzung der Anzahl von alternativen Warenmarken, kombiniert mit Mindestanforderungen an Informationen über diese Marken in der Werbung, an Preisinformationen oder an Verfalldaten. Erweisen sich solche Regelungen als nicht durchsetzbar, müssen neuartige Methoden der Verbreitung von vergleichenden Warentestinformationen entwickelt und verwendet werden.


Preben Sepstrup is an Associate Professor at the Institute of Marketing, Aarhus School of Business Administration and Economics, Ryhavevej 8, DK-8210 Aarhus V, Denmark.  相似文献   

2.
This paper presents INVORMAT, a method developed to enable the construction of consumer information material which meets the information need of the consumer and complements the information supply which already exists in a market. To this end, the information needs of consumers are ascertained on the basis of possible perceived risks associated with the purchase of a given product. Supplier- and retailer-controlled information sources are analysed for their capability to reduce these risks, and consumers are questioned about the degree to which they use these information sources. The established information gap serves as a starting-point for the development of consumer information material. The paper describes the method and presents some results obtained by applying it to a number of products.
Informationsbedarf, -angebot und -nachfrage als Grundlagen für die Entwicklung von Verbraucherinformationsmaterial: die INVORMAT-Methode
Zusammenfassung Die hier vorgestellte INVORMAT-Methode (Informationsanalyse für verbraucherorientiertes Informations material) zeigt einen Weg, die Entwicklung von Informationsmaterial für Verbraucher auf deren Informationsbedarf einerseits und auf die von Produzenten und Händlern angebotenen Informationen andererseits abzustimmen. Diese Methode wurde anhand von fünf Produkten getestet, von denen in diesem Beitrag die Ergebnisse für Waschmaschinen beispielhaft herausgegriffen sind.Der erste Schritt der Analyse besteht in der Ermittlung des produktspezifischen Informationsbedarfs der Verbraucher. Die theoretische Grundlage dieser Analyse ist eine weiterentwickelte Fassung der Theorie des empfundenen Kaufrisikos: der (potentielle) Informationsbedarf wird operationalisiert als die Informationen, die notwendig sind, um die mit einem Kauf verbundenen Risiken zu kennen und zu reduzieren. Die Erhebung erfolgt mithilfe einer Kombination aus Konsumenten-und Expertenbefragung. Dieser potentielle Informationsbedarf ist bei allen Produkten sehr hoch — er besteht bei Waschmaschinen aus 55 Risiken. Darüber hinaus stellt sich heraus — nicht nur bei Waschmaschinen —, daß alle diese Risiken von den Konsumenten für wichtig gehalten werden. Ein besonders hohes Risikoempfinden — und damit einen besonders hohen Informationsbedarf — haben Konsumenten, die unter 30 Jahre alt sind, in ländlichen Gebieten leben und häufig Verbrauchersendungen sehen oder hören.Durch eine Inhaltsanalyse der Anbietermedien wurde festgestellt, daß der ermittelte Informationsbedarf nur bis zu maximal zwei Dritteln gedeckt werden kann — gemessen sowohl an der objektiven Risikoreduzierungskapazität angebotener Informationen als auch an der Verständlichkeit, mit der diese dargeboten werden. Dabei ergaben sich deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Informationsquellen.Die tatsächliche Informationsnachfrage der befragten Konsumenten lag weit unter dem potentiellen Informationsbedarf; sie ist bei Bewohnern ländlicher Gebiete höher als bei Städtern. Es stellte sich auch heraus, daß das Gespräch im Geschäft die am häufigsten und intensivsten genutzte Informationsquelle ist.Als Aufgabe der Verbraucherinformation wird hier betrachtet, die Diskrepanzen zwischen Informationsbedarf, Informationsangebot und Informationsnachfrage auszugleichen. Aufgrund der INVORMAT-Methode entwickeltes Informationsmaterial soll drei Anforderungen erfüllen: Verbraucher müssen auf mögliche Kaufrisiken aufmerksam gemacht werden, um ihren aktuellen Informationsbedarf abgrenzen zu können. Dies soll in Stufe 1 eines Informationspakets geschehen. Verbraucher müssen außerdem die Möglichkeit haben, zu erfahren, mit welchen Informationen sie welche Risiken reduzieren können. Diese Möglichkeit soll in der Stufe 2 angeboten werden. Schließlich sollen die Verbraucher in der 3. Stufe darauf hingewiesen werden, wo diese Informationen verfügbar sind, oder sie müssen verfügbar gemacht werden. Ein so konstruiertes Informationspaket optimiert sowohl die Kosten der Bereitstellung der Informationen als auch die der Informationsverarbeitung der Konsumenten an dem Informationsbedarf der Verbraucher einerseits und an dem Informationsangebot der Hersteller und Händler andererseits.


Klaus G. Grunert and Heinz D. Saile are Research Fellows (Wissenschaftliche Mitarbeiter) at Hohenheim University, D-7000 Stuttgart 70, Postfach 106, West Germany.  相似文献   

3.
The second hand car trade in the UK has been largely ignored by researchers and yet consumer problems in this market are significant. There is a considerable body of literature concerning occupational licensing and this paper examines the application of a compulsory licensing system for second hand car dealers which was introduced in Scotland in 1982. The fundamental issue of whether or not licensing can contribute to consumer protection in this market is obscured by the administrative framework in which licensing has been set. This has a number of implications for both consumers and second hand car dealers.
Die Lizensierung des Gebrauchtwagenhandels in Schottland
Zusammenfassung Zunächst wird auf die Bedeutung des Gebrauchtwagenmarktes hingewiesen, der in Großbritannien ein größeres Volumen hat als der Neuwagenmarkt und eine besondere Rolle bei Käufen von privat genutzten Autos spielt. Zugleich hat dieser Markt Probleme für die Käufer, die nicht nur durch den hohen Preis eines Autos begründet sind, sondern auch durch die für den Käufer unglückliche Informationssituation; der Verkäufer weiß in der Regel mehr über das von ihm angebotene Auto und wird häufig zugleich ein Interesse daran haben, wichtige Informationen zurückzuhalten.Im weiteren behandelt der Beitrag generell die Argumente für und gegen berufliche Zulassungsregelungen und versucht, das spezielle Zulassungssystem zu bewerten, das im Jahre 1982 in Schottland für den Gebrauchtwagenhandel eingeführt wurde. Ein Urteil darüber, ob dieses System dem Käuferinteresse dient, ist deshalb so schwer zu fällen, weil es die örtlichen Kreisverwaltungen sind, die durch die administrative Regelung mit der Lizenzvergabe betraut wurden. Daraufhin haben sich große regionale Unterschiede ergeben, die für beide Marktseiten von Nachteil sind.


Mark Gabbott is Lecturer in Marketing, Institute for Retail Studies, University of Stirling, Stirling, Scotland FK9 4LA, U.K.  相似文献   

4.
The value of consumer complaints in consumer protection and in the effective management of the firm has been demonstrated. This paper reports a survey of Dutch consumers to determine the extent to which consumer attitudes toward seeking redress through complaints is correlated with actual complaint behavior. It concludes that situation-specific factors are stronger influences on whether consumers complain than general attitudes and discusses how these factors can be used to encourage legitimate consumer complaints.
Reaktionen bei Verbraucher-Unzufriedenheit: Die Rolle von Einstellungen und situativen Faktoren
Zusammenfassung Es ist erwiesen, daß Verbraucherbeschwerden sowohl für den Schutz des Verbrauchers wie auch für eine effektive Unternehmensführung von Bedeutung sind. Der vorliegende Beitrag berichtet über eine Untersuchung bei 304 holländischen Verbrauchern zu der Frage, in welchem Ausmaße die Einstellungen von Verbrauchern zu Beschwerdeverhalten zusammenhängen mit dem tatsächlichen Beschwerdeverhalten. Einstellungen wurden dabei über eine 15-item-Skala gemessen, die einer Faktoren-Analyse unterzogen wurde und drei Bereiche erfaßt: (a) gesellschaftliche Normen über Beschwerdeverhalten, (b) Kosten und Mühen des Beschwerdeverhaltens und (c) vermutliche Ansprechbarkeit der Verkäufer durch Verbraucherbeschwerden.Eine multiple Regressions-Analyse ergab eine signifikante, jedoch nur schwache Beziehung zwischen dem ersten Einstellungsfaktor und einer Beschwerde-Neigung, die erfaßt wurde als allgemeine Selbsteinschätzung hinsichtlich der Tendenz, bei Unzufriedenheiten mit Beschwerdeverhalten zu reagieren. Es zeigte sich keine signifikante Beziehung zwischen den drei Einstellungsfaktoren und dem Beschwerdeverhalten aufgrund einer spezifischen Verbraucherunzufriedenheit. Weitere Analysen zeigten, daß vielmehr vier situative Variable in signifikanter Beziehung zum tatsächlichen Beschwerdeverhalten stehen, nämlich (a) der Produktpreis, (b) die Schwere des Problems mit einem nicht-zufriedenstellenden Produkt, (c) die wahrgenommene Mühe, die durch eine Beschwerde verursacht wird, und (d) die wahrgenommene Bereitschaft des Verkäufers, die Unzufriedenheit zu beseitigen.Die Ergebnisse dieser Untersuchung und Befunde früherer Untersuchungen legen den Schluß nahe, daß das Beschwerdeverhalten bei Unzufriedenheit eher von situationsspezifischen Faktoren beeinflußt wird als von generellen Einstellungen. Solche generellen Einstellungen können jedoch das Beschwerdeverhalten über längere Zeit bei einer größeren Zahl von Unzufriedenheits-Fällen beeinflussen. Der Beitrag schließt mit einer Erörterung, wie Verbraucher bei berechtigter Unzufriedenheit zu Beschwerden ermuntert werden können, und welche zusätzlichen Forschungslücken geschlossen werden müssen.


Marsha L. Richins is an Assistant Professor of Marketing at Louisiana State University, Baton Rouge, LA 70803, USA. Bronislaw J. Verhage is an Associate Professor at the Graduate School of Management, Poortweg 6, NL-2612 PA Delft, The Netherlands.  相似文献   

5.
From the early 1970s, the Governments of Finland, Norway, and Sweden have shown considerable concern for the plight of rural consumers consequent on the closure of small stores in sparsely populated areas. In each country, special commissions were established to consider the consequences of retail concentration and legislation has been introduced to provide aid to small retail business in rural areas. The paper examines the background to this legislation and compares and contrasts the measures adopted in each of the three countries. While the policies attempt to improve the viability of rural small stores, it is argued that the measures are essentially a special type of consumer policy and that not only is there a need for more research into the effectiveness of the policies, but that perhaps the measures ought to be extended somewhat, particularly to protect the interests of consumers in urban areas.
Staatliche Unterstützung des kleinen Einzelhandels: eine skandinavische Form von Verbraucherpolitik
Zusammenfassung Die Regierungen Finnlands, Norwegen und Schwedens befassen sich seit etwa zhen Jahren mit der Situation von Verbrauchern in dünn besiedelten ländlichen Gebieten, die sich durch das Verschwinden kleiner Ladengeschäfte verschlechtert. Es wurden Kommissionen zur Untersuchung der Auswirkungen der Konzentration im Einzelhandel gebildet und Gesetze zur Förderung des kleinen Einzelhandels in ländlichen Gebieten erlassen. Dieser Beitrag behandelt den Hintergrund dieser Entwicklung und vergleicht die in den drei Ländern angewendeten staatlichen Maßnahmen, die in ihrem Kern als eine spezielle Form von Verbraucherpolitik betrachtet werden.Der Hintergrund für solche Stützungsmaßnahmen ist gekennzeichnet durch strukturelle Veränderungen im Einzelhandel seit dem 2. Weltkrieg. Seit den 50er Jahren und verstärkt in den Jahren zwischen 1960 und 1973 ging die Zahl der traditionellen Gemischtwarenläden um bis zu 50% zurück. Die Konzentration hat dazu geführt, daß der Kolonialwarenhandel von drei bis vier Ladenketten bestimmt wird und viele ländliche Gemeinden gar keinen oder nur noch einen einzigen örtlichen Laden besitzen.Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, bieten alle drei Staaten Investitionszulagen für die Modernisierung und Vergrößerung von Ladengeschäften. Norwegen und Schweden gewährt darüber hinaus auch Zuschüsse zu den laufenden Kosten. Abbildung 1 (S. 200) gibt einen Überblick über die Unterschiede, die zwischen den drei Ländern bestehen, jeweils im Bereich der staatlichen Maßnahmen, der Voraussetzungen, an die die staatliche Unterstützung geknüpft sind, und der verwaltungstechnischen Abwicklung.Die Betrachtung der Auswirkungen der Unterstützungsprogramme ergibt, daß in Norwegen nahezu 50% der infragekommenden Geschäfte eine Unterstützung erhielten und das Ladensterben im Laufe der Jahre von jährlich etwa 650 auf jetzt etwa jährlich 300 verringert werden konnte. In Finnland wurden bis Ende 1977 109 Geschäfte unterstützt; außerdem richtete die Regierung 10 neue Läden ein und kaufte zusätzlich 113 mobile Verkaufsstellen. In Schweden bekamen in den ersten vier Jahren 97 Läden eine Unterstützung, durch die für 20 000 Verbraucher in ländlichen Gegenden und weitere 5000 Feriengäste die Möglichkeit notwendiger Einkäufe gesichert werden konnte.Der Beitrag plädiert für eine Erweiterung der bisherigen Maßnahmen, um auch die tieferen Probleme des kleinen Einzelhandels angehen zu können. Er stellt dabei die wichtige soziale und wirtschaftliche Rolle heraus, die der kleine Laden im ländlichen und im städtischen Bereich übernimmt. Insofern wird der skandinavischen Gesetzgebung Modellcharakter auch für andere moderne Volkswirtschaften zugesprochen.Der Beitrag schließt ab mit einigen Vorschlägen für künftige Forschung und stellt dabei vor allem heraus (a) die Kosten-Nutzen-Analyse der staatlichen Maßnahmen, (b) die Untersuchung der Reaktionen der Händler auf die Förderungsprogramme und der Auswirkungen auf die geförderten Geschäfte und (c) die Analyse der Einstellungen und des Verhaltens der Verbraucher gegenüber kleineren Geschäften, um zu ermitteln, ob diese Geschäfte den Ansprüchen und den Bedürfnissen der örtlichen Kundschaft tatsächlich besser entsprechen. Darüber hinaus richtet sich ein eher theoretisches Interesse auf die Eigenschaften, die eine Volkswirtschaft aufweisen sollte, wenn die Unterstützung des kleinen Einzelhandels zugleich ein erfolgreiches verbraucherpolitisches Instrument sein soll.


Knut Ekhaugen is Head of Department for Economic Research, Norwegian Productivity Institute, Akersgt. 64, Oslo 1, Norway. Sigmund Grønmo is Research Director, Norwegian Fund for Market and Distribution Research, Fredensborgveien 24, Oslo 1, Norway; and Associate Professor of Sociology, University of Oslo, Blindern, Oslo 3, Norway. David Kirby is Senior Lecturer in Geography and Director of the Small Shops Research Unit at St. David's University College, University of Wales, Lampeter. Currently he is a Visiting Research Fellow at the Norwegian Fund for Market and Distribution Research, Oslo.  相似文献   

6.
The paper characterizes the present state of the approximation of laws in the EC medicinal products market and analyses the deficiencies of harmonization in different areas of drug safety law (marketing authorization, post-marketing control, coordination procedures). But even where the level of legalization and approximation of laws is high, different safety decisions are taken by national authorities. The approximation of laws does not automatically produce uniform safety decisions across the Community. Drug law can only set a framework for consumer protection; it cannot totally programme individual safety decisions. Therefore the paper proposes a European medicinal products authority which should be provided with the competence to decide on new medicinal products (pre-and post-marketing control). The consumer/patient interest in optimal drug safety should be integrated into the procedure of decision-making by a right of participation. Knowledgeable experts, authorized by consumer organizations, should be members of the advisory committee, a step that would help to institutionalize the needed critical discourse on medicinal product safety.
Arzneimittelsicherheit als ein Mittel des Verbraucherschutzes: die Rechtsangleichung auf dem europäischen Arzneitmittelmarkt und ihre Grenzen
Zusammenfassung Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Thema unter rechtstheoretischer, rechtspraktischer und rechtspolitischer Perspektive.Rechtspolitisch geht es um die Umsetzung des Konzepts Verbraucherschutz/Patientenschutz durch Arzeimittelsicherheitsrecht. Dieses Konzept kann man als paternalistisch im Gegensatz zu den Ansätzen Informationsrechte oder Beteiligungsrechte bezeichnen, weil es durch eine Vorgabe von Sicherheitsstandards (Qualität, Wirksamkeit, Unbedenklichkeit) einen optimalen Schutz der Verbraucher/Patienten zu garantieren versucht.Rechtspraktisch wird die erreichte Rechtsangleichung durch die EG-Richtlinien und Empfehlungen dargestellt, aber es werden auch die Defizite der sicherheitsrechtlichen Harmonisierung herausgearbeitet. Solche Defizite bestehen kaum im Zulassungsrecht; wünschenswert wären dort zusätzlich Angleichungen der Verfahrensregeln für klinische Arzneimittelprüfungen und die rechtliche Regelung des Schutzes für Probanden und Patienten. Demgegenüber ist das Recht der Nachmarktkontrolle für Arzneimittel kaum angeglichen und sowohl im Bereich von Verfahren, Informationssammlung und Informationsbewertung harmonisierungsbedürftig. Insbesondere eine computerisierte Zusammenschaltung der unterschiedlichen Informationssystem über unerwünschte Arzneimittelwirkungen wäre vernünftig. Ebenfalls verbesserungsbedürftig sind die europäischen Koordinationsprozeduren (Mehrstaaten-, Konzertierungsverfahren) für Arzneimittelsicherheitsentscheidungen (Zulassungen, Überwachungsentscheidungen).Rechtstheoretisch werden die Grenzen der Rechtsangleichung als Folge der generalklauselartigen Weite der Sicherheitsstandards analysiert, die nur im Vollzug des Gesetzeszwecks durch Entscheidungsketten präzisiert und konkretisiert werden können. Eine unabweisbare Folge dieser Situation ist die Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit unterschiedlicher nationaler Zulassungs- und Nachmarktkontrollentscheidungen.Der Beitrag analysiert die gegenwärtig diskutierten Lösungen (gegenseitige Anerkennung, erweiterte Koordinierungsprozeduren, europäische Arzneimittelbehörde) und bevorzugt eine einheitliche, wissenschaftlich beratene europäische Arzneimittelbehörde. Unter dem Gesichtspunkt einer Verbesserung des Verbraucherschutzes wird vorgeschlagen, Verbraucherorganisationen die Möglichkeit zu geben, ihre wissenschaftlichen Repräsentanten in das beratende Gremium zu senden, um auf diese Weise einen kritischen Diskurs über Arzneimittelsicherheit zu institutionalisieren.


Dieter Hart is Professor of Civil Law at the Faculty of Law, University of Bremen, POB 330440, D-2800 Bremen 33, FRG.  相似文献   

7.
This paper explains the need for both administrative and judicial control of unfair terms in standard contracts. The 1982 Israel Standard Contracts Law involves both guided judicial review and administrative control by a Standard Contracts Tribunal. Presented here is an analysis of the enforcement of the law rather than a purely theoretical approach. The Tribunal's involvement is much more effective than that of the courts as revealed by the remarkably small number of published court decisions. One can attribute the Tribunal's success to the close cooperation between the Ministry of Justice and the consumer organizations. The example of construction contracts was selected to illustrate the effective control of the Tribunal; however, weaknesses of the system are not disregarded and suggestions for amendments are proposed. A major conclusion reached is that administrative control is more effective than judicial control. A second conclusion is that the future lies in involuntary administrative control, a trend already in progress in the Israeli legal system.
Die Kontrolle unfairer Klauseln in Kaufverträgen mit Konsumenten in Israel
Zusammenfassung Die meisten Kaufverträge sind Standardverträge und enthalten folglich häufig unfaire Klauseln. Zum Schutz berechtigter Verbraucherinteressen ist deshalb eine Kontrolle solcher Verträge nötig. Das israelische Gesetz über allgemeine Geschäftsbedingungen aus dem Jahre 1982 führte eine doppelte Kontrolle ein: zum einen eine gerichtliche Überprüfung und zum andern eine Verwaltungskontrolle in Form eines Sonderverfahrens für allgemeine Geschäftsbedingungen (Standard Contracts Tribunal). Die wesentlichen Züge dieses Gesetzes werden skizziert. Besondere Bedeutung wird innovativen Elementen, wie der Anwendungsbreite und der mutmaßlichen Unbilligkeit bestimmter Klauseln, beigemessen. Die Struktur und Vorgehensweise des Sonderverfahrens werden diskutiert.Der Beitrag bietet eine Analyse des Vollzuges des Gesetzes durch gerichtliche Entscheidungen und einen Überblick über die Tätigkeit des Sonderverfahrens. Dabei zeigt sich einerseits, daß die Gerichte nur selten befaßt waren und nur wenige Fälle veröffentlicht wurden, andererseits, daß die Durchführung des Sonderverfahrens wesentlich effektiver und besser organisiert war. Der relative Erfolg der Verwaltungskontrolle durch dieses Sonderverfahren beruht zu einem erheblichen Teil auf der aktiven Rolle des Justizministeriums und der Verbraucherorganisationen. Das Ministerium erarbeitete Richtlinien, nach denen die Standardverträge und allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Überprüfung ausgewählt wurden. Kaufverträge für Wohneigentum werden herangezogen, um die Effektivität des Sonderverfahrens zu illustrieren.Die Verwaltungskontrolle durch das Sonderverfahren ist zwar nicht frei von bestimmten Schwachpunkten, und der Beitrag macht einige Vorschläge für Verbesserungen, die auch den gesetzgebenden Körperschaften in Israel übermittelt wurden.Was aber insgesamt die Effektivität anbelangt, so zeigt sich eine Überlegenheit der Verwaltungskontrolle gegenüber der gerichtlichen Überprüfung. In Zukunft sollte die Vorlage von allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Prüfung vor dem Sonderverfahren eine Mußvorschrift werden. Der Übergang von freiwilliger zur Pflichtkontrolle könnte — zusammen mit anderen Regelungen — den Schutz des Konsumenten vor unfairen Vertragsbestimmungen weiter verbessern.


Sinai Deutch is Professor of Consumer Law, Bar-Ilan Faculty of Law, Ramat-Gan, Israel 52100, and Legal Adviser to the Histadrut Consumer Protection Authority. The article is based on a lecture given in the 1st International Conference on Consumer Law in Sao Paulo, Brazil, May 1989.  相似文献   

8.
Life Cycle Costing (LCC) is very applicable as a means of achieving the objectives of recent energy information policies in the U. S. and Canada. In fact, the LCC format of information disclosure appears to have a number of advantages over the energy labeling formats these countries have implemented. Its major advantage is that it presents several dimensions of product cost in a manner that suits the complex, multi-attribute decision making associated with consumers' durable purchases. The future of LCC as a tool for consumer information provision lies in behavioral research into the actual impact of LCC information on consumer purchase processes, particularly choice. Several technical issues must also be resolved.
Energieinformationen für Konsumentenentscheidungen: Die Angabe von Lebensdauer-Gesamtkosten
Zusammenfassung Der Beitrag behandelt als neue Form umfassender Preisinformationen die Angabe der gesamten Kosten, die während der Lebensdauer eines Produktes anfallen. Dabei ist die Lebensdauer eines Produktes definiert als seine Lebenserwartung, die sich aus bisherigen Erfahrungen, aus Angaben der Hersteller sowie aus Produkttests ergibt. Im wesentlichen setzen sich die Lebensdauer-Gesamtkosten aus dem Preis für die Anschaffung, den Energiekosten und der Servicekosten zusammen.Der Beitrag beschreibt zunächst zwei amerikanische und ein kanadisches Beispiel für Informationsprogramme mit Lebensdauergesamtkosten-Angaben. Die verbraucherpolitischen Ziele, die mit solchen Programmen verfolgt werden können, sind (a) die Erhöhung der Akzeptanz solcher Informationen durch die Verbraucher, (b) das Vertrautmachen der Verbraucher mit der Bedeutung von Energie- (und anderen Unterhalts-)Kosten, (c) die Gewöhnung der Verbraucher an Produktvergleiche unter dem Gesichtspunkt des Energieverbrauches und (d) die Ermutigung der Hersteller, Verbrauchern energierelevante Informationen zur Verfügung zu stellen.Anschließend wird ein Überblick über die bisherigen empirischen Befunde zu der Frage gegeben, welche Rolle der Energieverbrauch für die Entscheidungen der Konsumenten spielt. Dabei zeigt sich u. a., daß die Angabe von Lebensdauer-Gesamtkosten auf kognitivem Niveau die Kenntnis über Energieverbrauch und die Wahrnehmung von Energiekosten verbessert und — allerdings in schwächerem Ausmaße — auch auf dem Verhaltensniveau in erwünschter Richtung wirksam wird.Der Beitrag gibt dann eine Berechnung jener Energieeinsparungen, die dann möglich wären, wenn die jeweils günstigste Gerätevariante gekauft würde. Tabelle 1 zeigt, daß diese fiktive Einsparung bei 3 bis 6% läge, wenn als Kriterium für die Günstigkeit des Einkaufs die Lebensdauer-Gesamtkosten herangezogen werden, und daß sie bei 3 bis 10% läge, wenn lediglich der Energieverbrauch als Kriterium herangezogen würde. Der Beitrag schließt mit der Vermutung, daß die Angabe von Lebensdauer-Gesamtkosten auch von der Darbietungsform her geeignet ist, die Wirkung von Energieinformationen auf das Kaufverhalten zu vergrößern.


R. Bruce Hutton is an Associate Professor at the College of Business Administration, University of Denver, University Park, Denver, Colorado 80208, U. S. A. C. Dennis Anderson is an Associate Professor at the Faculty of Administrative Studies, University of Manitoba, Winnipeg, Manitoba, R3T 2N2, Canada.  相似文献   

9.
There is an increasing tendency for consumers to regard the manufacturer as being primarily responsible for the safety and quality of consumer goods, even though in many if not most legal systems the common assumption by the consumer that the manufacturer rather than the retailer bears the primary liability for defective goods is not in fact correct. The legal position of the consumer in Australia under the general law of contract and tort is outlined as a background to the reforms made in 1978 by an important amendment to the Federal Trade Practices Act. A manufacturer (or importer) of consumer goods now is bound by statutory obligations, enforceable by the consumer, in respect of the quality of his goods. He is also bound by any express warranty given by him, and is liable where the goods require to be repaired or where replacement parts are required, but repair facilities or spare parts are not reasonably available. Except in the case of the obligations relating to the provision of spare parts and repair facilities, the manufacturer's statutory obligations cannot be excluded or limited. The Act also contains provisions limiting the time during which a consumer can commence an action against a manufacturer.Although the author considers that there are some defects in the legislation, he concludes that it represents a significant advance in the legal protection of the consumer's economic interests. There is a need for the expansion of existing mechanisms for the informal resolution of consumer claims, but the author also believes that the existence of the new legislative code setting out reasonably clearly defined rights will often in practice greatly strengthen the position of government agencies and others in attempting to negotiate a settlement on behalf of a consumer. Damages recoverable by a consumer from a manufacturer extend to consequential losses, including death or personal injury. As a result, a measure of strict liability for personal injury caused by defective products has been imposed on manufacturers. The legislation does not, however, offer a comprehensive regime of strict liability for personal injury and many anomalous situations will arise. The author considers that there is therefore a need in Australia for a review of the whole question of strict liability for personal injury caused by defective products, although even were this to occur there would still exist a strong need for a scheme such as that discussed in the article to govern the claim of a consumer for economic losses caused by the supply of defective or inferior products.
Die Haftung des Warenherstellers bei Mängeln der Sache — eine australische Position zum Verbraucherschutz
Zusammenfassung Konsumenten gehen in immer stärkerem Maße davon aus, daß primär der Hersteller für die Güte und Sicherheit von Bedarfsgegenständen verantwortlich ist. Dem steht bislang die Rechtstradition der meisten Länder entgegen, wonach der Verkäufer und nicht der Hersteller primär für Fehler und Mängel verantwortlich ist.Der Aufsatz stellt die rechtliche Stellung des Konsumenten in Australien vor dem Hintergrund allgemeiner vertrags- und deliktsrechtlicher Regelungen dar. 1978 ist durch eine Novelle des Federal Trade Practices Act eine wichtige Reform eingeführt worden. Der Hersteller oder Importeur von Verbrauchsgütern (consumer goods) ist jetzt kraft Gesetzes, das vom Verbraucher im Klagewege durchgesetzt werden kann, einstandspflichtig für die Qualität seiner Waren. Er ist gleichermaßen unter einer Garantieerklärung haftbar. Er hat auch dafür einzustehen, daß Güter, die Wartung, Reparatur oder Ersatzteile benötigen, ordnungsgemäß und zu vernünftigen Bedingungen gewartet werden können. Die Pflichten des Herstellers können durch vertragliche Abrede nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, mit der Ausnahme der Wartungsverpflichtung. Die Novelle enthält schließlich Bestimmungen über Ausschluß- und Verjährungsfristen für die Ansprüche des Verbrauchers, wobei sie sich an den EG-Richtlinienentwurf zur Produkthaftung anlehnt.Auch wenn der Autor einige Vorschriften der Novelle kritisch würdigt, so geht er davon aus, daß sie einen wichtigen Fortschritt im rechtlichen Schutz der wirtschaftlichen Interessen des Verbrauchers darstellt. Daneben besteht weiterhin ein Bedarf zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung, aber die Existenz der Novelle und der dort enthaltenen klar definierten Pflichten des Herstellers erleichtert staatlichen Behörden und anderen den Schutz der Rechte des Konsumenten. Die vom Hersteller zu liquidierenden Schäden betreffen auch Folgeschäden einschließlich Tod und Personenschäden. Im Ergebnis haftet der Hersteller ohne Verschulden für Produktfehler. Allerdings ist die Gesetzeslage nicht vollständig befriedigend; es fehlt ein umfassendes System der Gefährdungshaftung für Produktfehler, etwa gegenüber Dritten, die das fehlerhafte Produkt lediglich benutzen, ohne es selbst gekauft zu haben. Nach Auffassung des Autors muß deshalb in Australien die Produkthaftung für Personenschäden neu überdacht werden. Daneben bleibt die — durch die Novelle befriedigte — Notwendigkeit, den Verbraucher gegenüber Vermögensschäden bei Lieferung eines mangelhaften Produktes dadurch zu schützen, daß man ihm einen Direktanspruch gegen den Hersteller zuerkennt.


David Harland is Professor of Law, University of Sydney Law School, 173–175 Phillip Street, Sydney, N.S.W. 2000, Australia.  相似文献   

10.
Sales contracts are often supplemented with guarantees formulated by manufacturers of the products. The sales promotion aspect of manufacturers' guarantees has been examined under European competition law. Objective application of qualitative criteria in the selection of distributors, such as willingness to provide a guarantee in the line of the manufacturer's guarantee, has been considered not to fall within the scope of Article 85(1) of the EEC Treaty. When the overall effect of a selective distribution system, based on other than qualitative criteria, is evaluated under Article 85(3) the benefit guarantees bring for consumers may be taken into consideration. The requirements guarantee terms themselves should fulfil in order not to infringe Article 85(1) were determined by the Commission in the Zanussi case. Such clauses in manufacturers' guarantees were considered prohibited which discriminated against products which had been purchased or used outside the territory of the distributor performing the guarantee service. These clauses were considered to promote insulation of markets within the Community.
Herstellergarantien und europäisches Wettbewerbsrecht
Zusammenfassung Kaufverträge werden häufig von Herstellergarantien begleitet. Durch solche Garantien versuchen die Hersteller, den Absatz ihrer Produkte zu fördern, aber auch ihre eigene Haftung und die der Weiterverkäufer zu beschränken oder weiterzugeben. Die Wettbewerbsregeln des EWG-Vertrages finden nur auf den erstgenannten Zweck von Herstellergarantien Anwendung. Die Gültigkeit von Gewährleistungsausschlußklauseln bestimmt sich dagegen wegen der langsamen Entwicklung einer gemeinschaftlichen Verbraucherpolitik ausschließlich nach dem Recht der Mitgliedstaaten.Entsprechend der Entscheidungspraxis der Kommission und der Rechtsprechung des Gerichtshofes fällt die Anwendung objektiver Qualitätskriterien bei der Selektion von Weiterverkäufern in der Vertriebskette des Herstellers nicht unter den Verbotstatbestand des Art. 85 Abs. 1 des EWG-Vertrages. Dazu gehört die Bereitschaft der Wiederverkäufer, die Garantie des Herstellers einzulösen. Der Vorteil, den ein Garantiedienst für den Verbraucher bringt, findet weiterhin dann Berücksichtigung, wenn andere als objektive Kriterien für die Rechtfertigung eines selektiven Vertriebssystems herangezogen werden und damit der Freistellungstatbestand des Art. 85 Abs. 3 gegeben sein kann. Die Anforderungen an die Vereinbarkeit einer Herstellergarantie gem. Art. 85 Abs. 1 sind von der Kommission in dem Zanussi-Fall entwickelt worden. Eine solche Garantie darf nicht zur Marktaufteilung innerhalb der EG führen. Deshalb sind Klauseln in den selektiven Vertriebssystemen unwirksam, die solche Produkte benachteiligen, die außerhalb des räumlichen Zuständigkeitsbereiches des Wiederverkäufers oder Importeurs erworben worden sind. Da jedoch die Zanussi-Entscheidung ausschließlich nach wettbewerbsrechtlichen Kriterien ergangen ist, kann sie nicht alle Fragen für die Zulässigkeit einzelner Klauseln in Herstellergarantien beantworten. Die mitgliedstaatlichen Verbraucherschutzgesetze — ggf. auch Kartellgesetze, die andere Ziele als die Wettbewerbsregeln des EWG-Vertrages verfolgen, können deshalb Garantieklauseln auch dann angreifbar machen, wenn sie den Standards der Zanussi-Entscheidung nach Art. 85 Abs. 1 entsprechen.


Tiina Astola is a Legal Counsel at the Finnish Foreign Trade Association. Her address is Perämiehenkatu 15 B 26, 00150 Helsinki 15, Finland.  相似文献   

11.
The gains and losses for consumers as a result of ratification of the Treaty on European Union, agreed at Maastricht in 1992, remain in the balance. Article 129a widens the scope for strengthening EC consumer protection policy. A restrictive interpretation of the subsidiarity principle enshrined in Article 3b may, conversely, narrow the potential for Community action. A EUROBAROMETER opinion survey conducted on behalf of the Commission in March and April 1993 revealed that a narrow majority of EC consumers (49% against 45%) considered that consumer protection policy should be decided by national governments alone. Yet for a large majority of consumers — 67% throughout the Community — the Single Market was perceived as having made little practical impact. These findings suggest a dislocation between consumers' expectations of the Community and their practical experiences of its effects. A dynamic approach to consumer policy, based on Article 129a, is an essential pre-condition to building consumer confidence in the Community's programme of market integration. Subsidiarity can enhance the process by ensuring that EC legislation is the most appropriate means of achieving a high level of consumer protection. This imperative may, however, fall victim to differing perceptions of the national interest and a Euro-sclerosis which stifles initiative.
Das Subsidiaritätsprinzip: seine Implikationen für die Verbraucherpolitik
Zusammenfassung Vorteile und Nachteile, die der Maastrichter Vertrag von 1992 für die Verbraucher gebracht hat, halten sich in etwa die Waage. Art. 129a erweitert die Möglichkeiten zur Stärkung der EG-weiten Verbraucherpolitik. Andererseits schränkt die Interpretation des Subsidiaritäts-Prinzips, wie sie in Art. 3b enthalten ist, den Spielraum für Gemeinschaftsaktionen ein. Eine europaweite Meinungsumfrage, im März und April 1993 im Auftrage der Kommission durchgeführt, ergab, da\ eine schwache Mehrheit der europäischen Verbraucher (49% gegen 45%) der Ansicht ist, da\ Verbraucherpolitik ausschlie\lich in nationaler Zuständigkeit verbleiben sollte. Allerdings war eine deutlichere Mehrheit (von 67%) der Meinung, da\ der gemeinsame Markt nur geringe praktische Wirkungen gebracht hat. Diese Ergebnisse deuten auf eine Diskrepanz hin zwischen den Erwartungen der Verbraucher an die Gemeinschaft einerseits und ihren tatsächlichen Erfahrungen mit den Auswirkungen. Ein dynamischer Ansatz der Verbraucherpolitik, aufbauend auf Art. 129a, ist eine wichtige Vorbedingung für die Bildung von Verbrauchervertrauen in das Gemeinschaftsprogramm der Marktintegration. Das Subsidiaritätsprinzip kann diesen Proze\ beschleunigen, indem es gewährleistet, da\ EG-Rechtssprechung das geeignetste Mittel ist, wenn es um die Erreichung eines möglichst hohen Verbraucherschutzniveaus geht. Diese Forderung könnte jedoch ein Opfer unterschiedlicher Wahrnehmungen von nationalen Interessen und einer lähmenden Euro-Sklerose werden.


Consumers in the European Community Group (CECG), an umbrella body for 32 UK organisations concerned with the effects of EC policies and proposals on UK consumers.  相似文献   

12.
The article treats the situation in which one and the same firm within one country sells an identical product under different brand names. The major motive behind brand differentiation are presented, as well as the consumer difficulties. The position with regard to brand differentiation in the Paris Convention on Industrial Property and national trademark law is analyzed. The author finds that brand differentiation usually does not constitute a problem seen from the perspective of trademark law. The author then discusses brand differentiation as a problem of antitrust law and unfair marketing practices law. Here, Swedish law, especially the recent Alcro case on brand differentiation in the Swedish Market Court, is given major attention. The author finds a reasonable solution to be the demand ofinformation to consumers about the identity behind brand differentiation.
Zusammenfassung Der Beitrag beschäftigt sich mit den verbraucherpolitischen und rechtlichen Problemen, die bei der Verwendung verschiedener Bezeichnungen durch denselben Hersteller für qualitätsgleiche Produkte auftauchen. Gründe und Gefahren dieser Art von Produktdifferenzierung werden herausgearbeitet. Aus verbraucherpolitischer Sicht werden Bedenken gegen Produktdifferenzierung insbesondere dann geäußert, wenn sie zur Preisüberhöhung eingesetzt wird.Aus rechtlicher Sicht hat die Produktdifferenzierung bislang wenig Beachtung gefunden. Die Pariser Verbandsübereinkunft über das gewerbliche Eigentum verbietet zwar die Verwendung täuschender Marken; auch dürfen sie nicht zum Zwecke unlauteren Wettbewerbs eingesetzt werden. Nach ganz überwiegender Meinung gehört hierzu die Produktdifferenzierung durch Verwendung unterschiedlicher Marken für gleiche Produkte jedoch nicht. Eine ähnliche Feststellung läßt sich für das Warenzeichenrecht machen. Das Warenzeichen erfüllt nur eine Herkunftsfunktion, nicht eine Qualitätsfunktion; der Verbraucher kann nicht darauf vertrauen, daß die mit einem Warenzeichen versehene Ware sich qualitätsmäßig von einer mit einem anderen Warenzeichen des gleichen Herstellers versehenen Ware unterscheide. Das Kartellrecht erfaßt die Produktdifferenzierung nur, wenn sie als Mittel der Wettbewerbsbeschränkung eingesetzt wird, etwa bei Marktaufspaltung innerhalb der EG oder beim selektiven Vertrieb. Die Lieferverweigerung einer berühmten Ware kann gegen das Kartellrecht verstoßen; dadurch wird mittelbar Versuchen einer Produktdifferenzierung durch unterschiedliche Belieferung der Vertriebswege ein Riegel vorgesetzt.Der Autor verknüpft das Problem dann mit dem schwedischen Marktpraktikengesetz. Dieses Gesetz sieht neben dem Verbot der Täuschung auch bestimmte Informationspflichten vor, die das herkömmliche Warenzeichenrecht überlagern. Im Alcro-Fall war der Schwedische Marktgerichtshof mit dem Problem der Produktdifferenzierung erstmals befaßt war aber in seiner Entscheidung gespalten. Die Entscheidung sowie die Gründe von Mehr- und Minderheit werden ausführlich erörtert. Außerdem wird auf einen neuen Fall hingewiesen, den Elektrolux-Fall. Der Autor sucht eine Lösung des Problems in der Statuierung vonInformationspflichten.


This article is partially based on the article by Ulf Bernitz and Lars Pehrson (in Swedish): Problemet märkesdifferentiering (The problem of brand differentiation),NIR Nordiskt immateriellt rättsskydd, 1978, pp. 190–214 (with further references).  相似文献   

13.
The author reports on an action taken by German consumer advice centres on behalf of consumer-debtors against specialized credit banks (Teilzahlungsbanken). The report refers to contracts concluded in the period of 1975 to 1980. By aggressive marketing mostly among marginal consumers, banks were able to charge consumers excessive interest rates and impose unfair contract conditions. Due to loss of job or personal misfortune many consumers have been unable to pay the instalments and have been subject to an assortment of harsh debt collection methods. The Supreme German Civil Court stepped in by annulling a number of credit contracts considered as being extortionate. Advice centres figured out that a great number of credit contracts could be regarded as void when applying the criteria of the Court. Banks have tried to evade the court rulings. Therefore the advice centres set up a network of action to help the consumer-debtor by negotiating his case with the bank, by making settlements, by using media, and by bringing legal actions. It is hoped that a collective settlement scheme can be worked out one day.
Verbraucherverschuldung in der Bundesrepublik Deutschland
Zusammenfassung Der Beitrag berichtet von den sog. Kreditaktionen der Verbraucherzentralen zugunsten von Konsumenten, die bei Teilzahlungsbanken Kredite zu überhöhten und z.T. sittenwidrigen Bedingung en aufgenommen hatten. Wegen Arbeitslosigkeit oder Umständen im persönlichen Bereich war es vielen Verbrauchern nicht möglich, die fälligen Kreditraten aus ihrem (reduzierten) Einkommen zurückzuzahlen. Eine wesentliche Hilfe für diese unverschuldet in Not gekommenen Verbrauchergruppen bildete die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die eine Reihe der in der Niedrigzinsphase von 1975–80 geschlossenen Verträge wegen Zinsüberhöhung und sonstiger belastender Bedingungen für sittenwidrig und damit nichtig erklärte. Nach Erhebungen war anzunehmen, daß eine große Zahl von Kreditverträgen gem, den Kriterien des BGH unwirksam war, ohne daß die Verbraucher das wußten oder rechtlichen Schutz bemühten. Die Banken hatten von sich aus keinen Anlaß, den Verbrauchern entgegenzukommen. Deshalb begannen die Verbraucherzentralen, insbes. in Hamburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen, sog. Kreditaktionen, in denen die Verbraucher aufgefordert wurden, ihre Verträge überprüfen zu lassen. Die Verbraucherzentralen bemühten sich bei festgestellter Zinsüberhöhung in Verhandlungen mit der Bank, und durch Öffentlichkeitsarbeit eine für den Verbraucher günstige Regelung zu erreichen. Angestrebt wird eine globale Vereinbarung zur Regelung des Problemkreises.


Annette Kähler is a lawyer and consultant to the Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, D-4000 Düsseldorf 1, FRG.  相似文献   

14.
The theory, a social exchange theory of the division of housework, proposes that consumers, in their home production roles, determine the amount of effort that they will spend in housework based on the profit that they anticipate from housework activities. Results of the data analysis indicate that husbands and wives do take into account certain costs and rewards when making individual choices on the amount of effort to be spent in such activities. Indirect costs (time pressures) was the best predictor of the amount of effort spent in housework for both husbands and wives. Implications for marketing and public policy are discussed.
Die Verteilung der häuslichen Arbeit: Auswahl und Austausch
Zusammenfassung Das Hauptanliegen der Studie, über die der vorliegende Beitrag berichtet, ist die Erklärung der Aufteilung der Hausarbeit zwischen Mann und Frau als einem wichtigen Aspekt der Haushaltsstruktur. Unter Forschungsgesichtspunkten wird die Aufteilung der Hausarbeit unter dem Paradigma des sozialen Austausches analysiert. Deshalb stützt sich die Untersuchung stark auf die Konzepte von Auswahl und Austausch.Nach der Theorie des sozialen Austausches werden die Haushaltsteilnehmer das Ausmaß an Anstrengung, das sie in die Hausarbeit stecken, an der Größe des vermutlichen Vorteils ausrichten, den sie aus den haushälterischen Aktivitäten ziehen. Um diese Theorie zu testen, wurden Daten einer landesweiten US-amerikanischen Stichprobe multiplen Regressions- und Kovarianz-Analysen unterzogen.Die Ergebnisse bieten einige Unterstützung für die Theorie. Die Ehepartner richten sich nach bestimmten Kosten und Erträgen, wenn sie ihre individuelle Beteiligung an dem Aufwand für die Haushaltsarbeit planen. Indirekte Kosten, vor allem Zeitdruck, ergab sich als bester Prädiktor für das Ausmaß an Beteiligung an der Hausarbeit, und zwar für beide Ehepartner.Unter Marketinggesichtspunkten haben diese Beobachtungen Rückwirkungen auf die Untersuchung des Konsumentenverhaltens und auf das Aufspüren von Marktchancen. Bisherige Theorien des Konsumentenverhaltens nehmen an, daß das subjektive Wohlbefinden des Konsumenten ausschließlich eine Funktion der gewählten Marken oder Produktvarianten sei. Diese Theorien übersehen, daß es eigentlich ein haushaltsinterner Produktionsprozeß ist, der letztlich ein bestimmtes Maß von Konsumentenzufriedenheit bewirkt. Marketingüberlegungen sollten sich stärker mit den hierin liegenden Marktchancen beschäftigen.Schließlich diskutiert der Beitrag zweierlei gesellschaftliche Implikationen der Befunde. Zum einen könnte eine stärkere öffentliche Bereitstellung oder Unterstützung von Kindertagesstätten die Möglichkeiten der Frauen am Arbeitsmarkt verbessern. Stärkere Beteiligung der Frauen am Arbeitsmarkt ohne die längeren Unterbrechungen, die häufig mit der Kinderfürsorge verbunden sind, könnte wiederum zu einer Reduktion ihrer Beteiligung an der häuslichen Arbeit führen. Zum zweiten könnte das öffentliche Schulsystem eine gleichmäßige Verteilung der Hausarbeit fördern, vor allem durch eine allgemeinere Unterweisung in hauswirtschaftlichen Fertigkeiten und durch die Förderung solcher gesellschaftlicher Leitvorstellungen, die die herkömmliche geschlechtsspezifische Arbeitsaufteilung im Haushalt überwinden.


Sigfredo A. Hernandez is an Assistant Professor of Marketing at Rider College, Lawrenceville Rd, Lawrenceville, NJ 08648, USA.  相似文献   

15.
The ECLG has produced two separate reports on the servicing and repairs of cars and electrical goods. These demonstrate that there are common problems for consumers in these areas and that similar legislative solutions would improve the position for consumers in both services. It would appear that the problems are more severe in the car sector.In both sectors there are deficiencies in the information provided for consumers. There is insufficient information on the durability of products and the availability of spare parts. It is also often the case that there is doubt what exactly is to be done under the contract of repair and what it will cost. These problems could be considerably reduced if legislation were introduced in all countries requiring that the customer be given a written estimate. The trader would not be permitted to do further work without obtaining the customer's permission, unless that work would not cost more than 15% of the original estimate, or was essential for safety reasons, or on the grounds of economy.Failure to complete repairs within a resonable time is another common source of difficulty in both sectors. Better communication, as advocated above, would alleviate this, but the reports also suggest that a date for completion of the repairs should be given and, if not adhered to, compensation should be payable. It should also be required that spare parts be available during the lifetime of the product.Both reports refer to the necessity for effective means of redress, a matter on which the ECLG has already commented in detail. Reference is also made to the necessity of controlling clauses excluding liability.While most of the problems are the same in the two sectors discussed, incompetent and fraudulent work appear to be greater problems in the car sector. Some of the measures outlined above would be relevant to their alleviation, but in the car sector, the question of introducing licensing to deal with these problems is discussed, though its dangers are highlighted.Both reports accept that there may be a limited role for self-regulation, but they reject the proposition that this will resolve the problems in these areas. Both reports see no alternative to legislation as a means of solving the considerable problems in these sectors.
Reparatur und Wartung von Autos und elektrischen Gütern
Zusammenfassung Die European Consumer Law Group (ECLG), ein loser Zusammenschluß von Wissenschaftlern und Praktikern des Verbraucherrechts in Europa, hat sich in zwei Berichten über Serviceleistungen bei Autos und bei Elektroartikeln geäußert. Sie bilden die beiden Teile dieses Beitrages. Die Berichte machen deutlich, daß es auf beiden Gebieten häufig Probleme für Verbraucher gibt und daß gesetzliche Vorschriften die Position des Verbrauchers in beiden Servicebereichen stärken würden. In beiden Bereichen gibt es Informationsdefizite bei Verbrauchern; es existiert häufig nur eine unzulängliche Kenntnis über die Lebensdauer der Produkte und über Erhältlichkeit von Ersatzteilen; auch wird oft nicht geklärt, welche Leistungen bei einer Reparatur erbracht werden sollen und wie hoch die Kosten dafür sind. Solche Probleme könnten erheblich reduziert werden, wenn in allen Staaten gesetzlich vorgeschrieben würde, daß dem Auftraggeber ein schriftlicher Kostenvoranschlag ausgehändigt werden muß. Dem Anbieter der Serviceleistung wäre es nicht gestattet, ohne die Genehmigung des Kunden Arbeiten zu verrichten, die über diesen Voranschlag hinausgehen — es sei denn, die Kosten übersteigen nicht die Summe von 15 Prozent des ursprünglichen Kostenvoranschlages oder die Dienstleistung ist unerläßlich aus Gründen der Sicherheit oder der Wirtschaftlichkeit.Eine weitere Ursache für Unstimmigkeiten ergibt sich daraus, daß die Leistungen aus dem Reparaturvertrag nicht in angemessener Zeitdauer erbracht werden. Es wird empfohlen, daß für die Fertigstellung einer Reparatur jeweils ein Termin festgelegt wird. Falls dieser Termin nicht eingehalten werden kann, sollte eine Entschädigung gezahlt werden. Auch sollte vorgeschrieben werden, daß Ersatzteile während der gesamten Lebensdauer eines Produktes erhältlich sein müssen. Beide Berichte heben noch einmal die Notwendigkeit einer wirksamen Entschädigung hervor, ein Thema, welches die ECLG schon in anderem Zusammenhang detailliert behandelt hat. Erwähnt wird auch die Notwendigkeit, Vertragsklauseln zu kontrollieren, die eine Haftung ausschließen wollen.Weil im Autobereich unzulängliche und betrügerische Serviceleistungen etwas häufiger vorkommen, wird die Frage diskutiert, ob die Einführung von Konzessionen in diesem Bereich die Probleme vermindern könnte. Beide Berichte akzeptieren zwar, daß Selbstregulierung eine gewisse Bedeutung spielen kann, aber sie widersprechen der Auffassung, daß Selbstregulierung die Probleme gänzlich lösen kann. Beide Berichte verdeutlichen, daß es zu gesetzgeberischen Maßnahmen keine Alternativen gibt.


The European Consumer Law Group is an informal set-up of consumer lawyers, working either for consumer associations or at universities/public bodies. The members come both from inside EEC and from other European countries. Correspondence regarding this paper should be directed to Bob Schmitz, BEUC, 29 rue Royale, B-1000 Brussels, Belgium.  相似文献   

16.
In the United Kingdom, central government ownership of or involvement in trading activities has a long history and takes a variety of forms, including nationalised industries, public corporations, and government shareholdings in companies. The paper examines one way, the development of consumer performance indicators and targets, in which those nationalised industries and public corporations engaged in the supply of services (and sometimes goods) to domestic consumers can be made more responsive to consumers' needs. It reviews the use that has already been made of consumer performance indicators and suggests ways in which progress can be made.
Verbraucherorientierte Leistungsindikatoren und Leistungsziele für die verstaatlichten Industrien in Großbritannien
Zusammenfassung Staatlichen Besitz und staatliche Mitbeteiligung gibt es in der englischen Wirtschaft seit langem und in vielfaltigen Formen, z.B. als verstaatliche Industrien, also öffentliche Betriebe oder durch Firmenanteile in öffentlicher Hand. Daraus entstehende monopolistische Tendenzen verhindern es in manchen Branchen, daß die Präferenzen der Verbraucher ausreichend deutlich werden und durchgesetzt werden können. Für diese Bereiche müssen für die Konsumenten andere Wege gefunden werden, auf das Verhalten und die Leistungsfähigkeit der Anbieter Einfluß zu nehmen.Der Beitrag führt dazu zunächst einige Formen staatlicher Kontrolle an, die trotz mancher Vorzüge für die Konsumenten nicht zu niedrigeren Preisen oder verbessertem Angebot führen. Deshalb befaßt er sich anschließend mit Indikatoren und Zielwerten für die Leistung, die von den verstaatlichten Industrien für die Konsumenten erbracht wird. Solche Leistungswerte werden als mögliche Kompensation für den fehlenden Marktmechanismus angesehen.Unter den bereits existierenden Leistungsindikatoren (im Bereich des öffentlichen Verkehrswesens, der öffentlichen Energiewirtschaft und des öffentlichen Kommunikationswesens) sind nur ganz wenige umfassend aussagekräftig. Leistungszielwerte existieren praktisch überhaupt nicht. Der Beitrag sieht den aussichtsreichsten Weg für die Weiterentwicklung von Leistungsindikatoren und Leistungszielen in ihrer integrierten Erarbeitung innerhalb eines umfassenderen Kontrollsystems, das auch Aspekte der betrieblichen Effizienz, des Finanzierungsrahmens und der Investitionsprogramme berücksichtigt.


Jeremy Mitchell is Director, National Consumer Council, 18 Queen Anne's Gate, London SW1H 9AA, England. The paper was first presented at the symposium Consumers' influence on public and private consumer policy, Smygehus, Sweden, September 21–23, 1982, sponsored by the European Cultural Foundation and the Marcus and Marianne Wallenberg Foundation.  相似文献   

17.
The purpose of this paper is to examine trade policy changes in OECD countries in the past decade and the impact of such changes on producers and consumers. Consideration is given to trade policy objectives as well as the impact of trade policies on foreign suppliers and domestic export industries in evaluating the potential benefits from protection. The results indicate that trade protection imposes high costs on the consumer and the domestic economy. The costs include higher prices, the reduction in consumer choice, and the decline in a competitive environment for domestic industries. In many instances trade protection means that consumers subsidize both domestic and foreign producers. In contrast trade protection faces severe limitations in achieving its twin objectives of job preservations and industry modernization due to supplier response in domestic and foreign countries.
Staatliche Intervention und Verbraucherwohlfahrt: Auswirkungen internationaler Handelsbeschränkungen
Zusammenfassung Zahlreiche entwickelte Länder haben während des letzten Jahrzehnts ihre Politik der Handelsbeschränkungen verschärft. Solche Verschärfungen bürden den Konsumenten Kosten auf und vermindern die wirtschaftliche Effizienz insofern, als große Teile der Wirtschaft vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Ziel dieses Beitrages ist es, den Wandel der Handelspolitik der OECD-Länder und seine Auswirkungen auf Produzenten und Konsumenten genauer zu untersuchen.Die Ergebnisse deuten darauf hin, daß Handelsbeschränkungen hohe Kosten sowohl für die Konsumenten als auch für die heimische Industrie bewirken — und zwar vor allem durch höhere Verbraucherpreise, durch eine Verringerung der Wahlmöglichkeiten für Verbraucher und durch fehlende Wettbewerbs-Anreize für die heimische Industrie zu modernisierenden und innovativen Maßnahmen. In vielen Fällen wirken Handelsbeschränkungen ausgesprochen rückschrittlich und treffen die einkommensschwachen Konsumenten am stärksten.Auch ihr eigentliches Doppelziel, die Erhaltung von Arbeitsplätzen und die Förderung der Industrie-Modernisierung, kann die Politik von Handelsbeschränkungen nur sehr begrenzt erreichen. Beschäftigungszuwächsen in einem Bereich stehen oft Beschäftigungsverluste in anderen, vor allem exportabhängigen, Bereichen gegenüber. Ohnehin hat die allgemeine wirtschaftliche Lage in der Regel einen stärkeren Einfluß auf die heimische Beschäftigung als Handelsbeschränkungen.Die Ausweitung von Handelsbeschränkungen in den letzten Jahren bestätigt, daß in der Handelspolitik die Interessen der Produzenten und Arbeitnehmer dominieren, und sollte die wichtige Rolle der Verbrauchererziehung hervorheben. Konsumenten müssen darüber informiert sein, daß sie als Folge von Handelsbeschränkungen in der bestehenden Form nicht nur einheimische sondern auch ausländische Produzenten subventionieren.


Rachel Dardis is a Professor at the Department of Textiles and Consumer Economics, University of Maryland, College Park, MD 20742, U.S.A.  相似文献   

18.
Within the context of a social systems approach, the author first presents a typology of consumer problems and consumer policies.Consumer problems are characterized at five levels as functional or structural. Functional problems can be solved by policies directed at the individual consumer, groups of consumers, or individual firms. Structural problems can be solved by policies directed at the general framework within which consumers make their decisions.Three paradigms are then presented which — each in a different way — highlight the social and political influence of consumers, thus providing alternative rationales for solving functional and structural problems.Finally, the main results of an empirical study are presented, showing how the three paradigms are used as guidelines for organized consumer action in Denmark. The author concludes that only two of the three paradigms should — in a complementary fashion — be considered relevant guidelines for consumer action.
Die Bedeutung alternativer Paradigmata als Leitlinien für Verbraucherpolitik und kollektive Verbraucheraktionen
Zusammenfassung Der Beitrag faßt Verbraucherprobleme als Einschränkungen der Bedürfnisbefriedigung von Konsumenten vor, während und nach dem Kauf auf und beginnt mit einer Typologie von Verbraucherproblemen, die in erster Linie funktionelle und strukturelle Probleme unterscheidet. Funktionelle Probleme entstehen durch Informationsmängel oder durch Störungen in der Kommunikation zwischen Konsumenten und Produzenten, können sich aber auch aus bestimmten Marketingpraktiken der Anbieter ergeben. Solche Probleme können durch Maßnahmen gelöst werden, die sich an einzelne Konsumenten, Gruppen von Konsumenten oder an einzelne Firmen richten. Strukturelle Probleme werden durch Bedingungen hervorgerufen, an die sich Konsumenten kurzfristig anpassen müssen. Im Unterschied zu funktionellen Problemen sind sie eher genereller Natur. Sie können durch Maßnahmen gelöst werden, die sich an ganze Branchen, an Verbände, Arbeitnehmerorganisationen oder an politisch Tätige wenden, und sind in der Regel das Ergebnis kollektiver Entscheidungsprozesse oder kollektiven Handelns der Konsumenten.Zur Beurteilung der Notwendigkeit verbraucherpolitischer Maßnahmen bietet die einschlägige Literatur drei verschiedene Grundpositionen an, nämlich erstens das Paradigma der verbraucherkontrollierten Produktion (dieses Paradigma kann Verbraucherpolitik nicht rechtfertigen und muß in einer Politik des laissez-faire die beste Lösung von Verbraucherproblemen sehen), zweitens das Paradigma der Interdependenz von Konsum und Produktion (es liefert einige Begründungen für verbraucherpolitische Maßnahmen vor allem zur Überwindung von Informationslücken und zur Marktpflege) und schließlich das Paradigma des produzentenkontrollierten Verbrauchs (es rechtfertigt insbesondere verbraucherpolitische Maßnahmen, die sich mit solchen Verbraucherproblemen beschäftigen, deren Lösung nicht im Produzenten-Interesse liegt).Eine Studie des Autors in Dänemark zeigt, daß die Verbraucherbewegung dieses Landes vorrangig vom Paradigma der Interdependenz von Konsum und Produktion geleitet wird und daß die Resourcen vorrangig zur Lösung funktioneller Probleme verwendet werden. Wesentliche Schlußfolgerung des Autors ist, daß das Paradigma des produzentenkontrollierten Verbrauchs ebenso als Leitlinie herangezogen werden sollte. Die beiden Paradigmata schließen sich nicht gegeneinander aus, sondern sollten als wechselseitige Ergänzung aufgefaßt werden.


Hans Rask Jensen is Associate Professor of Marketing, Sønderborg School of Economics and Business Administration, Grundtvigs Allé 100, DK-6400 Sønderborg, Denmark.  相似文献   

19.
Finland has no special marketing regulations for dealing with sex discrimination. The paper reports on a recent decision of the Market Court according to which the general clause about good practice of the Consumer Protection Act can be applied to discriminatory advertising. But the Finnish Consumer Ombudsman believes that discriminatory advertising should be regulated separately by a special provision entered either into the Act on Equality between Men and Women or into the Consumer Protection Act.
Zusammenfassung VorlÄufige Regelung diskriminierender Werbung in Finnland Finnland hat keine speziellen rechtlichen Regelungen gegen Geschlechterdiskriminierung in der Werbung. Der Beitrag berichtet über eine neuere Entscheidung des finnischen Marktgerichtshofes, nach der allgemeinere Regelungen des Verbraucherschutzgesetzes auf geschlechtsdiskriminierende Werbung angewendet werden können. Allerdings ist die finnische Verbraucher-Ombudsbehörde der Meinung, da\ diskriminierende Werbung durch eine eigene Bestimmung geregelt werden sollte, die entweder in das Gesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau oder in das Verbraucherschutzgesetz eingefügt werden sollte.
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20.
This report sets out the legal requirements which the European Consumer Law Group believes ought to be incorporated into consumer insurance contracts.The opening sections deal primarily with the law and practice governing pre-contractual negotiations. Subject areas covered include: (I) the need for accurate information about the cost of insurance and the extent of cover; (II) the use of consumer protection devices such as the cooling-off period and/or the offre préalable; (III) whether there should be a right to insurance per se; (IV) the unfairness of the law governing declarations of risk and non-disclosure.The next section of the paper analyses the terms of the insurance contract by commenting upon: (V) the wording form and language of contracts; (VI) the law governing warranties and Obliegenheiten; (VII) the legal effect of false replies to questionnaires and basis of the contract clauses; (VIII) whether the terms of insurance contracts should be subject to general consumer legislation.The penultimate section of the paper is concerned with (IX) the duration and (X) the termination of insurance contracts. The paper concludes by addressing itself to (XI) a number of miscellaneous matters and by (XII) stressing the need for effective redress procedures in the insurance field. The recommendations contained therein are then annexed in summary form.
Verbraucher und Versicherung
Zusammenfassung Die European Consumer Law Group, eine Vereinigung von Rechtslehrern und Rechtspraktikern des Verbraucherrechts in Europa, macht in ihrem hier veröffentlichten Bericht eine Reihe von Vorschlägen über die grundlegenden Anforderungen, die aus der Sicht des Verbrauchers an die Gestaltung von Versicherungsverträgen zu richten sind. Dabei wird bewußt versucht, unter Absehen von den außerordentlichen regulatorischen Unterschieden innerhalb der Mitgliedstaaten der EG und der anderen europäischen Staaten ein auf Verbraucher zugeschnittenes Versicherungsvertragsmodell zu entwickeln. Zuerst geht es dabei um die Phase der Vertragsverhandlungen. Der Verbraucher benötigt exakte Informationen über die Kosten der Versicherung und den Deckungsumfang (I). Vorgesehen ist die Verankerung von verbraucherschützenden Regeln Über ein Widerrufsrecht und/oder die Verpflichtung des Versicherungsunternehmens zur Abgabe eines bindenden Angebots (Grundsatz der offre préalable) mit vorläufigem Deckungsschutz (II). Erörtert wird weiterhin die Frage eines Kontrahierungszwanges des Versicherungsunternehmens, wie sie im Schwedischen Verbraucherversicherungsgesetz vorgesehen ist (III). Die Angabepflichten des Versicherungsnehmers bezüglich des versicherten Risikos sind klar zu gestalten und hinsichtlich der Rechtsfolgen bei Verstoß vor unnötigen Härten freizuhalten (IV).Der nächste Teil des Papieres geht auf die Versicherungsbedingungen im einzelnen ein. Dazu gehören Sprache und Gestaltung des Vertrages (V), Regeln über Obliegenheiten und sogenannte warranties (Zusicherungen des Versicherungsnehmers bezüglich des versicherten Risikos) (VI), Rechtsfolgen bei Verstoß gegen Vertragsbestimmungen (VII) und Notwendigkeit der Anwendung allgemeiner verbraucherschützender Regeln, etwa über allgemeine Geschäftsbedingungen, auch auf Versicherungsverträge (VIII).Danach wendet sich das Papier der Dauer (IX) und der Beendigung (X) von Versicherungsverträgen zu. Zum Schluß werden eine Reihe sonstiger Fragen des Versicherungsvertrages behandelt (XI), um schließlich die Notwendigkeit effektiver Beschwerde- und Rechtsdurchsetzungsmechanismen (XII) hervorzuheben. Ein Annex faßt die konkreten rechtspolitischen Empfehlungen zusammen.


The European Consumer Law Group (E.C.L.G) is a group of lawyers and law scholars in the EEC, concerned with legal aspects of consumer protection. Correspondence regarding this paper should be directed to: Mr. Alex Schuster, Lecturer in Law, Trinity College, Dublin 2, Ireland.  相似文献   

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