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1.
Within the context of a social systems approach, the author first presents a typology of consumer problems and consumer policies.Consumer problems are characterized at five levels as functional or structural. Functional problems can be solved by policies directed at the individual consumer, groups of consumers, or individual firms. Structural problems can be solved by policies directed at the general framework within which consumers make their decisions.Three paradigms are then presented which — each in a different way — highlight the social and political influence of consumers, thus providing alternative rationales for solving functional and structural problems.Finally, the main results of an empirical study are presented, showing how the three paradigms are used as guidelines for organized consumer action in Denmark. The author concludes that only two of the three paradigms should — in a complementary fashion — be considered relevant guidelines for consumer action.
Die Bedeutung alternativer Paradigmata als Leitlinien für Verbraucherpolitik und kollektive Verbraucheraktionen
Zusammenfassung Der Beitrag faßt Verbraucherprobleme als Einschränkungen der Bedürfnisbefriedigung von Konsumenten vor, während und nach dem Kauf auf und beginnt mit einer Typologie von Verbraucherproblemen, die in erster Linie funktionelle und strukturelle Probleme unterscheidet. Funktionelle Probleme entstehen durch Informationsmängel oder durch Störungen in der Kommunikation zwischen Konsumenten und Produzenten, können sich aber auch aus bestimmten Marketingpraktiken der Anbieter ergeben. Solche Probleme können durch Maßnahmen gelöst werden, die sich an einzelne Konsumenten, Gruppen von Konsumenten oder an einzelne Firmen richten. Strukturelle Probleme werden durch Bedingungen hervorgerufen, an die sich Konsumenten kurzfristig anpassen müssen. Im Unterschied zu funktionellen Problemen sind sie eher genereller Natur. Sie können durch Maßnahmen gelöst werden, die sich an ganze Branchen, an Verbände, Arbeitnehmerorganisationen oder an politisch Tätige wenden, und sind in der Regel das Ergebnis kollektiver Entscheidungsprozesse oder kollektiven Handelns der Konsumenten.Zur Beurteilung der Notwendigkeit verbraucherpolitischer Maßnahmen bietet die einschlägige Literatur drei verschiedene Grundpositionen an, nämlich erstens das Paradigma der verbraucherkontrollierten Produktion (dieses Paradigma kann Verbraucherpolitik nicht rechtfertigen und muß in einer Politik des laissez-faire die beste Lösung von Verbraucherproblemen sehen), zweitens das Paradigma der Interdependenz von Konsum und Produktion (es liefert einige Begründungen für verbraucherpolitische Maßnahmen vor allem zur Überwindung von Informationslücken und zur Marktpflege) und schließlich das Paradigma des produzentenkontrollierten Verbrauchs (es rechtfertigt insbesondere verbraucherpolitische Maßnahmen, die sich mit solchen Verbraucherproblemen beschäftigen, deren Lösung nicht im Produzenten-Interesse liegt).Eine Studie des Autors in Dänemark zeigt, daß die Verbraucherbewegung dieses Landes vorrangig vom Paradigma der Interdependenz von Konsum und Produktion geleitet wird und daß die Resourcen vorrangig zur Lösung funktioneller Probleme verwendet werden. Wesentliche Schlußfolgerung des Autors ist, daß das Paradigma des produzentenkontrollierten Verbrauchs ebenso als Leitlinie herangezogen werden sollte. Die beiden Paradigmata schließen sich nicht gegeneinander aus, sondern sollten als wechselseitige Ergänzung aufgefaßt werden.


Hans Rask Jensen is Associate Professor of Marketing, Sønderborg School of Economics and Business Administration, Grundtvigs Allé 100, DK-6400 Sønderborg, Denmark.  相似文献   

2.
The paper discusses alternative research programs designed to help consumer agencies to better meet their needs of factual information on which to base their evaluation of present programs and their setting of priorities for the future.In the main, it concludes that data on consumer problems and consumer complaining behavior in particular can help policymakers in individual countries to make short-run decisions about where and to what extent they should concentrate protection activities under present structures and procedures. Similar data in several countries can further help a policymaker to decide whether in the longer run his or her country should adopt the more effective structures and procedures of another country.Data from an EEC consumer survey and from a study of perceived problems and complaint behavior among U.S. consumers are used as illustrations of the paper's theses.
Informationen, die für die Planung von verbraucherpolitischen Maßnabmen erforderlich sind
Zusammenfassung Der vorliegende Beitrag behandelt unterschiedliche methodische Ansätze zur Erarbeitung der Datengrundlage, die zur Evaluierung laufender Maßnahmen der Verbraucherpolitik und für die Schwerpunktsetzung bei der künftigen Entwicklung solcher Maßnahmen notwendig ist.Neben der Erforschung beispielsweise von Konzentrationsentwicklungen, der Wirkung von Werbemaßnahmen, des Informationsverhaltens von Konsumenten oder der Gebrauchstauglichkeit von Produkten, wird die Erforschung von Verbraucherproblemen, ihren Ursachen und ihres Ausmaßes, für besonders wichtig gehalten. Entsprechende Daten sich nicht nur für kurzfristige, sondern auch für längerfristige verbraucherpolitische Entscheidungen von Bedeutung. Dazu ist es zweckmäßig, wenn Forschungsergebnisse aus verschiedenen Ländern zusammengetragen und international vergleichende Studien durchgeführt werden.Gegenüber der Erhebung von Indikatoren für generelle Unzufriedenheiten mit globalen Güter- oder Dienstleistungskategorien wird der Erforschung von konkreten Anlässen von Verbraucherproblemen der Vorzug gegeben, vor allem weil Angaben über solche konkreten Anlässe weniger stark von schwer zu kontrollierenden externen Einflußfaktoren abhängig sind als Äußerungen über generelle Unzufriedenheiten. Dabei kommt der dirketen Befragung von größeren Verbraucherstichproben wegen ihrer höheren Repräsentativität mehr Bedeutung zu als der Analyse von gesammelten Unterlagen über Reklamationsfälle.Der Beitrag illustriert seine Thesen anhand zweier empirischer Untersuchungen. Die erste ist eine international vergleichende Studie von Verbraucherzufriedenheit und Verbraucherbeschwerden in den Mitgliedsländern der europäischen Gemeinschaft. Tabelle 1 zeigt die entsprechenden Prozentzahlen aufgeschlüsselt nach diesen Ländern. Die zweite Studie wurde in den USA durchgeführt. Untersuchungsgegenstand waren Verbraucherprobleme und Verbraucherbeschwerden bei 34 Güter- und Dienstleistungsgruppen. Tabelle 2 zeigt für einige davon den Anteil von Käufen, die zu Problemen führten, an der Gesamtzahl der Käufe, ferner davon wiederum den Anteil derer, die zu Reklamationen führten, und schließlich davon wiederum den Anteil derer, die zu einem befriedigenden Ergebnis führten.


Alan R. Andreasen is Professor of Business Administration and Research Professor, Survey Research Laboratory at the University of Illinois, 306 Commerce West, Urbana, Illinois, 61801, U.S.A. Jean Manning is a marketing consultant in Chicago, Illinois. An earlier version of this paper was prepared for the 8th Annual Meeting of the European Academy for Advanced Research in Marketing while Andreasen and Manning were working at the European Institute for Advanced Studies in Management, Brussels, Belgium.  相似文献   

3.
From the early 1970s, the Governments of Finland, Norway, and Sweden have shown considerable concern for the plight of rural consumers consequent on the closure of small stores in sparsely populated areas. In each country, special commissions were established to consider the consequences of retail concentration and legislation has been introduced to provide aid to small retail business in rural areas. The paper examines the background to this legislation and compares and contrasts the measures adopted in each of the three countries. While the policies attempt to improve the viability of rural small stores, it is argued that the measures are essentially a special type of consumer policy and that not only is there a need for more research into the effectiveness of the policies, but that perhaps the measures ought to be extended somewhat, particularly to protect the interests of consumers in urban areas.
Staatliche Unterstützung des kleinen Einzelhandels: eine skandinavische Form von Verbraucherpolitik
Zusammenfassung Die Regierungen Finnlands, Norwegen und Schwedens befassen sich seit etwa zhen Jahren mit der Situation von Verbrauchern in dünn besiedelten ländlichen Gebieten, die sich durch das Verschwinden kleiner Ladengeschäfte verschlechtert. Es wurden Kommissionen zur Untersuchung der Auswirkungen der Konzentration im Einzelhandel gebildet und Gesetze zur Förderung des kleinen Einzelhandels in ländlichen Gebieten erlassen. Dieser Beitrag behandelt den Hintergrund dieser Entwicklung und vergleicht die in den drei Ländern angewendeten staatlichen Maßnahmen, die in ihrem Kern als eine spezielle Form von Verbraucherpolitik betrachtet werden.Der Hintergrund für solche Stützungsmaßnahmen ist gekennzeichnet durch strukturelle Veränderungen im Einzelhandel seit dem 2. Weltkrieg. Seit den 50er Jahren und verstärkt in den Jahren zwischen 1960 und 1973 ging die Zahl der traditionellen Gemischtwarenläden um bis zu 50% zurück. Die Konzentration hat dazu geführt, daß der Kolonialwarenhandel von drei bis vier Ladenketten bestimmt wird und viele ländliche Gemeinden gar keinen oder nur noch einen einzigen örtlichen Laden besitzen.Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, bieten alle drei Staaten Investitionszulagen für die Modernisierung und Vergrößerung von Ladengeschäften. Norwegen und Schweden gewährt darüber hinaus auch Zuschüsse zu den laufenden Kosten. Abbildung 1 (S. 200) gibt einen Überblick über die Unterschiede, die zwischen den drei Ländern bestehen, jeweils im Bereich der staatlichen Maßnahmen, der Voraussetzungen, an die die staatliche Unterstützung geknüpft sind, und der verwaltungstechnischen Abwicklung.Die Betrachtung der Auswirkungen der Unterstützungsprogramme ergibt, daß in Norwegen nahezu 50% der infragekommenden Geschäfte eine Unterstützung erhielten und das Ladensterben im Laufe der Jahre von jährlich etwa 650 auf jetzt etwa jährlich 300 verringert werden konnte. In Finnland wurden bis Ende 1977 109 Geschäfte unterstützt; außerdem richtete die Regierung 10 neue Läden ein und kaufte zusätzlich 113 mobile Verkaufsstellen. In Schweden bekamen in den ersten vier Jahren 97 Läden eine Unterstützung, durch die für 20 000 Verbraucher in ländlichen Gegenden und weitere 5000 Feriengäste die Möglichkeit notwendiger Einkäufe gesichert werden konnte.Der Beitrag plädiert für eine Erweiterung der bisherigen Maßnahmen, um auch die tieferen Probleme des kleinen Einzelhandels angehen zu können. Er stellt dabei die wichtige soziale und wirtschaftliche Rolle heraus, die der kleine Laden im ländlichen und im städtischen Bereich übernimmt. Insofern wird der skandinavischen Gesetzgebung Modellcharakter auch für andere moderne Volkswirtschaften zugesprochen.Der Beitrag schließt ab mit einigen Vorschlägen für künftige Forschung und stellt dabei vor allem heraus (a) die Kosten-Nutzen-Analyse der staatlichen Maßnahmen, (b) die Untersuchung der Reaktionen der Händler auf die Förderungsprogramme und der Auswirkungen auf die geförderten Geschäfte und (c) die Analyse der Einstellungen und des Verhaltens der Verbraucher gegenüber kleineren Geschäften, um zu ermitteln, ob diese Geschäfte den Ansprüchen und den Bedürfnissen der örtlichen Kundschaft tatsächlich besser entsprechen. Darüber hinaus richtet sich ein eher theoretisches Interesse auf die Eigenschaften, die eine Volkswirtschaft aufweisen sollte, wenn die Unterstützung des kleinen Einzelhandels zugleich ein erfolgreiches verbraucherpolitisches Instrument sein soll.


Knut Ekhaugen is Head of Department for Economic Research, Norwegian Productivity Institute, Akersgt. 64, Oslo 1, Norway. Sigmund Grønmo is Research Director, Norwegian Fund for Market and Distribution Research, Fredensborgveien 24, Oslo 1, Norway; and Associate Professor of Sociology, University of Oslo, Blindern, Oslo 3, Norway. David Kirby is Senior Lecturer in Geography and Director of the Small Shops Research Unit at St. David's University College, University of Wales, Lampeter. Currently he is a Visiting Research Fellow at the Norwegian Fund for Market and Distribution Research, Oslo.  相似文献   

4.
The purpose of the article is to summarize the use of the electronic media for advertising and selling, to identify the present or potential problems of this use for consumers, and to outline national and international consumer policies on the use of the electronic media for advertising and selling.The main suggestions for consumer policy are that consumer organizations and authorities should: (a) set aside resources for the preparation of a code of standards for the use of data media for advertising and selling, (b) follow closely what we have identified as the most urgent consumer problem, namely the use of the visual media for new ways of advertising and selling, (c) carry out detailed studies of the necessity of adjusting legislation in light of the expected developments in the field of visual media, and (d) in view of the international range of both data media and visual media investigate the possibility of international co-operation concerning the detailed consumer policy elements proposed in this article.
Elektronische Medien in Werbung und Verkauf: ein verbraucherpolitischer Überblick
Zusammenfassung Der Beitrag schildert zunächst den Einsatz elektronischer Medien in der Werbung und im Verkauf, wie er sich in den USA und den westeuropäischen Ländern beobachten läßt. Er untersheidet dabei Daten-Medien und visuelle Medien. Anschließend versucht er, bestehende und potentiell auftretende Probleme dieses Medien-Einsatzes zu benennen, und geht dabei im Bereich der Werbung vor allem auf Fragen der Identifizierbarkeit, des Informationsgehaltes und der Strukturierung, im Bereich des Verkaufs auf Fragen der Information über Verkaufskonditionen, des Rücktrittsrechts und des Datenschutzes ein.Schließlich entwirft der Beitrag einen Vorschlag für nationale und internationale verbraucherpolitische Maßnahmen. Nach diesem Vorschlag sollten die Verbraucherorganisationen (a) Mittel für die Erarbeitung von Richtlinien für den Einsatz elektronischer Daten-Medien in Werbung und Verkauf bereitstellen, (b) dem wichtigen Problem des Einsatzes visueller Medien für neue Formen von Werbung und Verkauf auf der Spur bleiben, (c) genau prüfen, inwieweit die Gesetzgebung der zu erwartenden Entwicklung im Bereich der visuellen Medien angepaßt werden muß, und (d) angesichts der übernationalen Reichweite der behandelten Medien die Möglichkeit internationaler verbraucherpolitischer Zusammenarbeit fördern.


Folke Ölander is Professor and Preben Sepstrup Associate Professor at the Aarhus School of Business Administration and Economics, Ryhavevej 8, DK-8210 Aarhus V, Denmark.The project has been conducted with financial support from the Nordic Council of Ministers.  相似文献   

5.
This paper reports about a research project financially supported by the Federal Ministry for Research and Technology of the FRG as part of the work of a consortium of consumer research teams from several universities. Using the problem of purchasing an automobile as an example, consumer information need and information supply are analyzed in order to delineate the consumer information deficit. Information need is defined as information suitable for reducing risks of purchase perceived by consumers which were ascertained in two surveys. Information supply was analysed by a content analysis of sales brochures, advertisements, and automotive magazines, as well as a study of the information content of sales talks. It turns out that the information supply is unsatisfactory with regard to the information need.Several studies of attempts to reduce the information deficit are also reported. A lab study indicates that required improvements of the information content of sales brochures may help consumers to make better purchase decisions. A videotex information system, which was also investigated, had no influence on purchase decisions, but was still considered useful by consumers.
Das Informationsdefizit der Konsumenten: Erhebung und Folgerungen für die Verbraucherpolitik
Zusammenfassung Es wird über eine Untersuchung berichtet, die im Rahmen des vom BMFT geförderten Forschungsverbundes empirische Verbraucherforschung an der Universität Hohenheim durchgeführt wurde. Ziel der Untersuchung war, die weitverbreitete Behauptung, die Konsumenten hätten ein Informationsdefizit, empirisch zu untersuchen, sowie Möglichkeiten zur Verringerung des Informationsdefizites, falls es ein solches gibt, aufzuzeigen. Die Erhebung des Informationsdefizites geschah am Beispiel des Problems eines Automobilkaufes. Zunächst wurde der Informationsbedarf der Konsumenten erhoben, der operationalisiert wurde als die Menge der Informationen die notwendig sind, um die von allen Konsumenten kollektiv empfundenen Kaufrisiken zu reduzieren. Empfundene Kaufrisiken wurden in einer offenen Befragung ermittelt und durch Befragung einer Zufallsstichprobe von 500 Neuwagenkäufern abgesichert und entsprechend ihrer Bedeutung gewichtet. Dem Informationsbedarf wurde das Informationsangebot gegenübergestellt. Alle bedeutsamen institutionellen Informationsquellen wurden daraufhin untersucht, inwieweit sie Informationen enthalten, die zur Reduktion der von den Konsumenten empfunden Kaufrisiken geeignet sind. Werbeanzeigen, Prospekte sowie Automobiltests wurden einer Inhaltsanalyse unterzogen. Ergänzend wurden Redakteure von Automobilzeitschriften befragt sowie Verkaufgespräche simuliert und auf ihren Informationsgehalt untersucht. Es stellte sich heraus, daß es zahlreiche, von Konsumenten empfundene Kaufrisiken gibt, über die keine oder kaum Informationen erhältlich sind, oder wo die Informationen von eingeschränkter Brauchbarkeit sind, da sie entweder nicht nachprüfbar sind oder technisches Vorverständnis beim Konsumenten voraussetzen. Unter den Kaufrisiken, in bezug auf die das Informationsangebot unbefriedigend ist, finden sich etliche, die von den Konsumenten als besonders wichtig eingestuft werden.Anschließend wird über mehrere Studien berichtet, in denen Maßnahmen zur Verringerung des Informationsdefizites untersucht wurden. Ein Laborexperiment zeigte, daß Informationsauflagen, mit deren Hilfe der Informationsgehalt von Prospekten verbessert wurde, die Kaufentscheidungen der Versuchspersonen verbesserten. Parallel wurde ein Informationssystem in Bildschirmtext untersucht, das allerdings keinen meßbaren Einfluß auf die Qualität der gefällten Kaufentscheidungen hatte. Beide Informationsmaßnahmen wurden von den Versuchspersonen allerdings als nützlich beurteilt. Andere Maßnahmen der Verbraucherinformation, wie persönliche Beratung und Aktivinformation in den Massenmedien, werden zur Verringerung des Informationsdefizites im Bereich der Produktinformation als weniger geeignet angesehen, könnten aber im Bereich der Bedarfsreflexion oder im Bereich der Strukturierung von Konsumproblemen sinnvolle Ergänzungen darstellen. Eine ausführliche Darstellung des Forschungsprojektes in deutscher Sprache findet sich bei Dedler et al. (1984).


Klaus G. Grunert is Assistant Professor of Consumer Economics at the University of Hohenheim, Institute 530, PO Box 700562, D-7000 Stuttgart 70, West Germany. The research project described in this paper was directed by Gerhard Scherhorn with Konrad Dedler, Ingrid Gottschalk, Margot Heiderich, Annemarie L. Hoffmann, and the author as co-workers. A more complete report of the research may be found in Dedler et al. (1984).  相似文献   

6.
Soft law as a device of consumer protection is not very popular in Belgium. The best developed example is the advertising self regulation by the J. E. P. (Jury d'Ethique Publicitaire). The J. E. P. however, has no consumer representatives.Recently consumer organisations have concluded collective contracts with professional organisations in the textile cleaning, travel and furniture branches. These contracts provide an arbitration scheme for the settlement of consumer complaints. The consumer-supplier dialogue is getting under way.This article concludes with some information on guidelines by public authorities in the field of insurance and investor protection and the practice of extension of voluntary trade regulations to all traders of a given branch as a possible model for the consumer-supplier dialogue.
Nicht-rechtliche Maßnahmen zum Verbraucherschutz — das Beispiel Belgien
Zusammenfassung Der Bericht entwickelt zunächst eine Typologie von möglichen soft-law und Verhandlungsmodellen zur Implementation von verbraucherschützenden Maßnahmen. Verhaltenskodices spielen in Belgien keine Rolle. Eine Ausnahme bildet das Selbstkontrollsystem der Werbung, das auf Gesetz und den allgemeinen Grundsätzen der Internationalen Handelskammer beruht. Die Beschwerdekommission ist — neben einem unabhängigen Vorsitzenden — nur aus Vertretern der Anbieterseite zusammengesetzt; Verbrauchervertreter können lediglich Beschwerden eingeben. Als Sanktion steht der Kommission eine bindende Empfehlung bei Verstößen gengen zwingendes Recht und gegen den Grundsatz der Lauterkeit zur Verfügung: die beanstandete Anzeige erscheint nicht in den Medien. Nicht-bindende Empfehlungen betreffen Verstöße gegen den guten Geschmack; hier ist Zensurrolle problematisch. Verbraucherorganisationen schätzen die Selbstkontrolleinrichtung eher negativ ein.Aushandlungsmodelle haben sich in letzter Zeit im Bereich von Standardverträgen, etwa Textilreinigung und neuestens Pauschalreisen entwickelt. Verbraucherorganisationen achten auf die Einrichtung von Beschwerdestellen, die bindende Entscheidungen erlassen können. Richtlinien werden in den Bereichen Versicherten- und Anlegerschutz verwendet. Vereinbarungen von Privaten mit kollektivrechtlichem Einschlag können durch königliches Dekret nach einem besonderen Verfahren allgemeinverbindlich erklärt werden. Obwohl dieses Verfahren bislang im Verbraucherschutz noch nicht verwendet worden ist, könne es Bedeutung für die Zukunft erlangen.


Jules Stuyck is Lecturer at the Faculty of Law, University of Leuven, Tiensestraat 41, B—3000 Leuven, Belgium.  相似文献   

7.
At the outset, the article compares the EC directives in the field of consumer protection and the corresponding German transposition acts which are the core of German consumer law. This is followed by a discussion on the Act against Unfair Competition (UWG) and the Standard Contract Terms Act (AGBG). Although these were not designed as consumer protection acts, they are of great importance for consumer protection, as both include the right for consumer organizations to take action.The legislator does not transpose EC directives to sections of the Civil Code (BGB), not even if there are relevant provisions in the BGB, nor does he incorporate relevant case law into transposition acts. Case law plays a very important role in consumer protection. This makes German consumer law very confusing. In a given case not only is the transposition act applicable, but also the relevant judge-made law which is based on the BGB and its general clauses and may have a different scope of application.For many years, the German legislator has not passed any bills to protect consumers apart from the transpositions of EC directives. So good news for consumers in legal matters stem only from the EC and from the courts.
Der europäische Einflu\ auf das deutsche Verbraucherrecht
Zusammenfassung Der Beitrag geht von einer Gegenüberstellung der einschlägigen EG-Richtlinien und ihrer Umsetzung in deutsches Recht aus. Sie sind das Kernstück des deutschen Verbraucherrechts. Für den rechtlichen Verbraucherschutz sind darüber hinaus zwei Gesetze von gro\er Bedeutung, die nicht als spezifische Verbraucherschutzgesetze konzipiert sind, das UWG und das AGBG, die beide eine Verbandsklagebefugnis enthalten, die auch für Verbraucherverbände gilt.Der Gesetzgeber übernimmt Richtlinien regelmä\ig nicht ins BGB, auch wenn einschlägige Materien dort enthalten sind, und inkorporiert auch nicht von der Rechtsprechung entwickelte Regeln in die Umsetzungsgesetze. Dadurch wird das Verbraucherrecht unübersichtlich, weil neben den Umsetzungsgesetzen jeweils auch die Rechtsprechung zu beachten ist, die auf den Vorschriften des BGB und seinen Generalklauseln beruht und z.T. einen abweichenden Anwendungsbereich hat.Der deutsche Gesetzgeber verzichtet seit vielen Jahren auf eigene Anstö\e zum rechtlichen Verbraucherschutz und überlä\t dies der EG sowie den Gerichten.
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8.
The French Reform Commission (Commission de refonte du droit de la consommation) which is headed by the author has made a set of proposals to the French government in order to improve and adapt French consumer law to modern protective standards and to EEC legislation. One of them, on consumer safety, has already been enacted.The author informs about certain proposals which might interest the foreign reader. They concern consumer information, the quality of goods and services, safety as far as compensation by means of product liability rules is concerned, unfair contract terms, and access to justice.
Neue Gesetze zur Verbesserung des Verbraucherschutzes — Vorschläge der französischen Reformkommission
Zusammenfassung Die französische Reformkommission zum Verbraucherschutzrecht, deren Vorsitzende der Autor ist, hat umfangreiche Vorschläge zur Verbesserung des französischen Verbraucherschutzrechts erarbeitet, die einen Anschluß an moderne Schutzstandards under Berücksichtigung der EWG-Diskussion ermöglichen. Im Bereich der Regelung der Produktsicherheit sind die Vorschläge der Kommission zum großen Teil vom Gesetzgeber übernommen worden.Der Autor berichtet über zentrale Punkte der Vorschläge der Kommission: Für den Bereich der Verbraucherinformation wird die Verankerung einer allgemeinen Informationspflicht vorgeschlagen. Qualitätsregeln sollen insbesondere durch Erweiterung der gesetzlichen Verkäuferhaftung nach dem französischen Zivilrecht erfolgen. Flankierend zur Sicherheitsregelung ist die Produkthaftpflicht auf eine Gefährdungshaftung umzustellen. Allgemeine Geschäftsbedingungen sollen auf Mißbrauch nicht durch eine Behörde, sondern durch Verbandsklagen kontrolliert werden. Der Zugang zum Recht ist durch ein vereinfachendes Klageverfahren und durch Gruppenklagen zu verbessern.


Jean Calais-Auloy is Professor of Law at the University of Montpellier, Faculté de Droit, F-43000 Montpellier, France.  相似文献   

9.
The author analyses Latin American attempts at creating a Common Market in which the free circulation of goods and services is guaranteed. He is concerned with the impact upon the emerging issues of consumer protection. The most promising project of economic integration has been initiated by the 1991 Asunción Treaty in which Argentina, Brazil, Paraguay, and Uruguay participate and which has the aim of creating a Southern Common Market (MERCOSUR). The author describes the institutional mechanisms set up in order to establish MERCOSUR by the end of 1994.The safeguard clauses allowing for restrictions on trade in the interest of consumer protection follow the model of the European Communities but are not controlled by an independent Court of Justice. Therefore, harmonisation of legislation is imperative but difficult. If such harmonisation is not feasible, goods may become banned in some Member States while circulating freely in others, and marketing practices may at the same time be forbidden in some and allowed in other Member States. This could eventually endanger both integration and consumer protection.
Integration und Verbraucherschutz — das Beispiel Lateinamerika
Zusammenfassung Der Autor untersucht lateinamerikanische Bemühungen, einen Gemeinsamen Markt zu schaffen, wo der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen sichergestellt ist. Er beschÄftigt sich mit den Auswirkungen eines solchen Projektes auf den Verbraucherschutz. Die am weitesten gediehenen Initiativen sind 1991 durch den Abschlu\ des Asunción Vertrags bewerkstelligt worden, an dem Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay mitwirken, um einen Gemeinsamen Markt des Südens (Mercosur) zu errichten. Der Autor beschreibt die institutionellen Mechanismen, um Mercosur bis Ende 1994 zu vollenden.Schutzklausein erlauben eine EinschrÄnkung des Freihandels im Interesse des Verbraucherschutzes; sie folgen dem Modell der EuropÄischen Gemeinschaften, ohne jedoch von einem unabhÄngigen Gerichtshof kontrolliert zu werden. Deshalb ist die Angleichung der Gesetzgebung unerlÄ\lich aber schwierig. Wenn dies nicht möglich ist, könnten Waren in einem Staate verboten werden, aber in einem anderen frei zirkulieren, wÄhrend Handelspraktiken gleichzeitig verboten und erlaubt sind. Eine solche Folge würde Integration und Verbraucherschutz gleichzeitig gefÄhrden.
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10.
The author in these concluding remarks seeks to locate the role of soft law as an instrument for implementing active consumer protection policy in the present regulatory crisis debate. By drawing on the national and EEC structures outlined in the workshop debate, he shows that the imbalance of modern industrial societies has led to a greater need for consumer protection. State intervention becomes necessary to counter-balance the failure of the present market structures and appears to be the only means of consumers gaining market power. Almost all speakers at the workshop reacted favourably to a flexible form of regulation, but opinion seemed to be against replacing consumer policy by soft law alone.The author goes on to show how the present EEC consumer policy is merely a reflection of modern consumer law and that there are limits to Community action in this sphere, which should not be meekly accepted. The inability of the Community to reach consensus is visible in spheres other than that of consumer policy. The core issue remains one of a political approach to an economic crisis which demands more and not less regulation.The question of whether soft or hard law is the most appropriate can only be settled by the use of an appropriate instrument: soft law can only function within an environment of a minimum level of law. The pre-requisites to a system of soft law being fully effective within the Community have not yet been reached. There is a need for a revival of the consumer movement within the Community and increasing sensitivity on the part of policy makers towards consumer demands.
Zur Notwendigkeit des Verbraucherschutzes — Schlußbemerkungen zum Tagungsthema
Zusammenfassung In seinen Schlußbemerkungen geht der Autor von der Notwendigkeit aus, auf der Ebene der EG wie in den Mitgliedstaaten weitere verbraucherschützende Maßnahmen zu ergreifen. Die Referate hätten übereinstimmend ergeben, daß nicht ein Abbau von Regulierung, sondern flexible Instrumente das Gebot der Stunde seien. Nach wie vor existierten Marktversagensformen, die staatliche Intervention notwendig machten. Der Schutzbedarf des Konsumenten sei eher größer als kleiner geworden. Die Angleichungspolitik der EG müsse schon deshalb fortgesetzt werden, um Regulierungslücken zu schließen. Wenngleich die Grenzen der Handlungsmöglichkeit der EG heute deutlich seien, müßten sie gerade im Interesse der Schaffung eines Gemeinsamen Marktes überwunden werden.Der Streit um den Vorrang von Maßnahmen des hard oder soft law reduziere sich auf eine Auseinandersetzung um geeignete Regulierungsinstrumente. Ohne ein Mindestmaß an zwingendem Recht, institutionellem Gefüge und Beteiligungsrechten von Verbraucherorganisationen könne eine soft law Regulierung, etwa durch freiwillige Verhaltenskodices und Selbstkontrolle nicht funktionieren. Hierfür bestünden auf EG-Ebene bislang noch nicht die Voraussetzungen, so daß der Prozeß der Rechtsangleichung nicht nur vorangetrieben, sondern um neue Instrumente angereichert werden muß. Geboten sei eine Reaktivierung der Verbraucherbewegung in der EG.


Thierry Bourgoignie is Head of the Consumer Law Research Centre, Faculté de Droit, Place Montesquieu 2, B-1348 Louvain-la-Neuve, Belgium.  相似文献   

11.
This report approaches the new spheres of self-regulation, soft law and deregulation in the Netherlands from both a factual and historical point of view. Using the Dutch Advertising Code as an example, the article discusses the advantages and disadvantages of self-regulation, thereby illustrating that self-regulation may even lead to greater protection of the consumer than would otherwise be achieved: the operation of the Dutch Advertising Code is not only successful, but is also more far-reaching than the draft EEC directive on misleading advertising.Self-regulation exists in many other spheres which, however, do not necessarily further protect the position of the consumer. Where a Complaints Commission exists, the situation is somewhat different in that disputes may generally be settled without great expense and relatively quickly.Self-regulation and concerted action have achieved a certain level of consumer protection in the Netherlands, but this, of course, does not mean that there is no room for progress: the author here shows the inter-dependency of non-legal rules with legal rules despite the tendency seen in the past years in the Netherlands to deregulate what were formerly public agencies and consumer-related institutions.
Nicht-rechtliche Maßnahmen zum Verbraucherschutz — das Beispiel der Niederlande
Zusammenfassung Der Beitrag geht zunächst auf die grundsätzliche Einschätzung und Terminologie von Selbstregulierung, soft law und Deregulierung in den Niederlanden ein. Es herrscht eine positive Einstellung zu Selbstverwaltungsmaßnahmen der Wirtschaft. Mit dem Aufkommen von zwei einflußreichen Verbraucherorganisationen, Consumentenbond und Konsumenten Kontakt, konnte in Teilbereichen das System der Selbstregulierung zu einem solchen der konzertierten Aktion erweitert werden. In diesem Sinne ist eine Ergänzung, teilweise auch ein Ersatz von Gesetzgebung möglich.Dargestellt werden Selbstegulierungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Werbung durch einen Kodex. Für die Einhaltung der Regeln über lautere Werbung sorgt eine besondere Beschwerdekommission, an der Verbrauchervertreter mitwirken. Die Implementation des Kodex wird positiv eingeschätzt. Er bietet z.T. einen höheren Verbraucherschutz als der EG-Richtlinienvorschlag über irreführende Werbung.In vielen anderen Bereichen existieren Selbstregulierungsmechanismen, die allerdings wenig effektiv sind und meist auch keine Verbrauchervertretung aufweisen. Eine Ausnahme machen Beschwerdekommissionen, die Streitfälle schnell und kostengünstig erledigen. Gesetzgebung bleibt hier notwendig als Mittel zu verbraucherfreundlichem Verhalten, etwa wie geplant zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Ewoud H. Hondius is Professor of Law at the University of Utrecht, Molengraaff Institute for Civil Law, Nieuwe Gracht 60, NL-3512 LT Utrecht, Netherlands.The author is indebted to Mr Egens Holleman, at present a graduate student at the City of London Polytechnic, who did valuable research for Section 2.  相似文献   

12.
This article deals primarily with the expected effects of the EEA Agreement on consumer law in Sweden: How EEA law is implemented, what problems have been encountered and will be met; the application of the principle of minimum harmonization; how dormant EC legislation in some instances may possibly impede initiatives to improve consumer protection; and what will happen with the so-called Nordic Model, i.e., the ability to maintain and develop a system for consumer rights by means of agreements between the Consumer Ombudsman and businesses and their trade associations.
Die Auswirkung der EWR-Vereinbarung auf Verbraucherschutzbemühungen in Schweden
Zusammenfassung Behandelt werden vor allem die erwarteten Effekte der EWR-Vereinbarung auf das schwedische Verbraucherrecht: Wie EWR-Recht eingeführt wird, welche Probleme bereits aufgetaucht sind und welche noch entstehen werden, die Anwendung des Prinzips der geringstmöglichen Harmonisierung, wie latente EG-Gesetzgebung in manchen Fällen Ansätze zur Verbesserung des Verbraucherschutzes behindern können, was mit dem sogenannten Nordischen Modell geschehen wird, vor allen Dingen mit der Fähigkeit, ein System von Verbraucherrechten aufrechtzuerhalten und zu entwickeln über den Weg von Vereinbarungen zwischen dem Verbraucherombudsman einerseits und Herstellern und Handel andererseits.
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13.
The present paper gives a critical survey of the main trends in the correction of unfair advertising under Italian law. From the viewpoint of consumer interest, such trends appear unsatisfactory in so far as they refer to an average consumer standard, a concept that results in too limited legal intervention. Aside from this, consumer associations and groups are still barred from access to legal action under unfair competition law. Thus, the most adequate legal model to date, seems to be the one founded on the administrative authorization of advertising, which embodies a preventive control of advertisements. Discussed also are self-regulation norms and practices, whose recent improvement is nevertheless insufficient to overcome structural defects.
Probleme des Verbraucherschutzes gegenüber unlauterer Werbung im italienischen Recht
Zusammenfassung In Italien gibt es kein auf die Belange des Verbraucherschutzes zugeschnittenes Werberecht. Täuschende und irreführende Werbeangaben gegenüber Verbrauchern werden unter bestimmten Umständen als »unlauterer Wettbewerb« behandelt. Das italienische Recht regelt dabei nur solche Werbeaussagen, die ganz bestimmte Tatsachen enthalten, womit also Übertreibungen auch täuschenden Inhalts keiner Rechtskontrolle unterliegen. Umgekehrt fehlt ein Grundsatz, daß die Werbung ein Mindestmaß an Informationen enthalten muß; das Unterlassen von Angaben wird nicht als Täuschung angesehen. Die Irreführung wird nicht an den von einer Werbebotschaft betroffenen Verbrauchern gemessen, sondern an einem fiktiven Maßstab des »Durchschnittsverbrauchers«.Der Autor kritisiert diese Voraussetzungen des Irreführungsverbotes im italienischen Recht und weist auf Widersprüche in den Begründungszusammenhängen, aber auch auf neue Tendenzen hin. Das Werbestrafrecht kennt in einigen Bereichen strengere Maßstäbe.Die Rechtsdurchsetzung im italienischen Recht weist viele Lücken auf. So haben Verbraucherverbände kein Klagerecht. Eine präventive Werbekontrolle findet praktisch nicht statt. Es sollte deshalb überlegt werden, die verwaltungsrechtliche Kontrolle der Werbung zu erweitern.Die inzwischen auch in Italien ausgebaute Werbeselbstkontrolle befriedigt vom Verbraucherstandpunkt aus nicht. Die Selbstbeschränkungsabkommen sind rechtlich nicht verbindlich. Nur als Ergänzung, nicht aber als Ersatz einer staatlichen Werbekontrolle erscheinen sie sinnvoll.


Gustavo Ghidini is Professor of Law at the University of Modena, Italy. His address is: Via C. Battisti 8, I-20122 Milan, Italy. In 1973 he became a founder of the Comitato Difesa Consumatori, an association now member of Bureau Européen des Unions de Consommateurs (B. E. U. C.).  相似文献   

14.
Consumer policy in the European Community: Before and after Maastricht   总被引:1,自引:0,他引:1  
The purpose of this paper is to examine the extent to which the Treaty on European Union agreed at Maastricht will alter European Community consumer protection law and policy. Two aspects of the Treaty have attracted most interest from the consumer viewpoint: the potential forward impetus resulting from the inclusion in the Treaty of a specific Title devoted to consumer protection and the potential reverse impetus of the principle of subsidiarity. The paper surveys the broad scope of Community consumer protection law and policy and analyses subsidiarity as a means for sharpening the debate about responsibility for regulating the Community, not as a basis for renationalisation of Community competence. The paper attempts to build alongside the process of market integration a set of enforceable consumer rights to market regulation. This, more than the new Title, could give real shape to the notion of consumer rights, which in the earlier development of Community law has arisen only in the context of the consumer as the passive beneficiary of free trade.
Verbraucherpolitik in der europäischen Gemeinschaft: Vor und nach Maastricht
Zusammenfassung Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie stark sich der Unionsvertrag von Maastricht auf Recht und Politik des Verbraucherschutzes der Europäischen Gemeinschaft auswirken wird. Zwei Aspekte des Vertrages haben aus Verbrauchersicht das stärkste Interesse auf sich gezogen: zum einen mögliche förderliche Wirkungen durch die Einbeziehung eines speziellen Titels in den Vertrag, der dem Verbraucherschutz gewidmet ist, und zum anderen mögliche hinderliche Wirkungen durch das Subsidiaritätsprinzip. Der Beitrag bietet einen überblick über die gesamte Bandbreite der Verbraucherschutzgesetzgebung und der Verbraucherpolitik der Gemeinschaft und analysiert Subsidiarität eher als Hilfe zur Schärfung der Debatte über die Verantwortlichkeit für Regulierung und nicht so sehr als Ausgangspunkt für eine Re-Nationalisierung der Zuständigkeiten der Gemeinschaft. Er versucht, entlang des Integrationsprozesses einen Satz von durchsetzbaren Verbraucherrechten in Hinblick auf Marktregulierung zu entwickeln. Dem Konzept der Verbraucherrechte könnte dieser Ansatz besser eine realistische Gestalt geben als der neue Titel im Vertrag.
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Greek law only recently has discovered the consumer as an object of protection. Even though there is no specific consumer legislation in Greece, case law and legal writing are becoming concerned with the inferior position of the consumer in the market place and are therefore developing more adequate instruments of protection. EEC legislation forces Greece to reform its law. The paper analyses different areas of law which have been shaped by the consumer impulse, most notably unfair and restrictive trade practices legislation, market regulations, product liability rules, and the prohibition of unfair contract terms. According to the author, implementation in these areas is not quite satisfactory, especially as far as conformity with EEC directives is concerned.
Verbraucherschutz in der griechischen Gesetzgebung
Zusammenfassung Der Aufsatz gibt einen Überblick über den gegenwärtigen Stand des Verbraucherschutzes im griechischen Recht. Hier sind noch erhebliche Defizite festzustellen, da sich kein Gesetz speziell mit dem Schutz des Verbrauchers befaßt. Ein wichtiger Impuls für die Verbrauchergesetzgebung geht von der Notwendigkeit Griechenlands aus, sich den EG-Richtlinien anzupassen. Die Rechtsprechung benutzt die Generalklauseln, um den Schutz des Verbrauchers zu verbessern. Im Schrifttum zeigt sich ein verstärktes Interesse für theoretische und praktische Fragen des Verbraucherschutzes. Der Aufsatz untersucht dann im einzelnen die verbraucherpolitische Bedeutung des Wettbewerbsrechts (sowohl Lauterkeits- wie Beschränkungsrecht), des Marktordnungsrechts, des Produkthaftungsrechts und des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hingewiesen wird auf Schutzlücken und auf Implementationsdefizite, insbesondere im Verhältnis zum EG-Recht, aber auch auf neue Tendenzen zur Anwendung und Reform des vorhandenen Instrumentariums.


Elisa Alexandridou is Professor of Commercial Law at the Law Faculty, Demokritos University of Thrace, Queen Olgas 70, Thessaloniki, Greece.  相似文献   

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The paper characterizes the present state of the approximation of laws in the EC medicinal products market and analyses the deficiencies of harmonization in different areas of drug safety law (marketing authorization, post-marketing control, coordination procedures). But even where the level of legalization and approximation of laws is high, different safety decisions are taken by national authorities. The approximation of laws does not automatically produce uniform safety decisions across the Community. Drug law can only set a framework for consumer protection; it cannot totally programme individual safety decisions. Therefore the paper proposes a European medicinal products authority which should be provided with the competence to decide on new medicinal products (pre-and post-marketing control). The consumer/patient interest in optimal drug safety should be integrated into the procedure of decision-making by a right of participation. Knowledgeable experts, authorized by consumer organizations, should be members of the advisory committee, a step that would help to institutionalize the needed critical discourse on medicinal product safety.
Arzneimittelsicherheit als ein Mittel des Verbraucherschutzes: die Rechtsangleichung auf dem europäischen Arzneitmittelmarkt und ihre Grenzen
Zusammenfassung Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Thema unter rechtstheoretischer, rechtspraktischer und rechtspolitischer Perspektive.Rechtspolitisch geht es um die Umsetzung des Konzepts Verbraucherschutz/Patientenschutz durch Arzeimittelsicherheitsrecht. Dieses Konzept kann man als paternalistisch im Gegensatz zu den Ansätzen Informationsrechte oder Beteiligungsrechte bezeichnen, weil es durch eine Vorgabe von Sicherheitsstandards (Qualität, Wirksamkeit, Unbedenklichkeit) einen optimalen Schutz der Verbraucher/Patienten zu garantieren versucht.Rechtspraktisch wird die erreichte Rechtsangleichung durch die EG-Richtlinien und Empfehlungen dargestellt, aber es werden auch die Defizite der sicherheitsrechtlichen Harmonisierung herausgearbeitet. Solche Defizite bestehen kaum im Zulassungsrecht; wünschenswert wären dort zusätzlich Angleichungen der Verfahrensregeln für klinische Arzneimittelprüfungen und die rechtliche Regelung des Schutzes für Probanden und Patienten. Demgegenüber ist das Recht der Nachmarktkontrolle für Arzneimittel kaum angeglichen und sowohl im Bereich von Verfahren, Informationssammlung und Informationsbewertung harmonisierungsbedürftig. Insbesondere eine computerisierte Zusammenschaltung der unterschiedlichen Informationssystem über unerwünschte Arzneimittelwirkungen wäre vernünftig. Ebenfalls verbesserungsbedürftig sind die europäischen Koordinationsprozeduren (Mehrstaaten-, Konzertierungsverfahren) für Arzneimittelsicherheitsentscheidungen (Zulassungen, Überwachungsentscheidungen).Rechtstheoretisch werden die Grenzen der Rechtsangleichung als Folge der generalklauselartigen Weite der Sicherheitsstandards analysiert, die nur im Vollzug des Gesetzeszwecks durch Entscheidungsketten präzisiert und konkretisiert werden können. Eine unabweisbare Folge dieser Situation ist die Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit unterschiedlicher nationaler Zulassungs- und Nachmarktkontrollentscheidungen.Der Beitrag analysiert die gegenwärtig diskutierten Lösungen (gegenseitige Anerkennung, erweiterte Koordinierungsprozeduren, europäische Arzneimittelbehörde) und bevorzugt eine einheitliche, wissenschaftlich beratene europäische Arzneimittelbehörde. Unter dem Gesichtspunkt einer Verbesserung des Verbraucherschutzes wird vorgeschlagen, Verbraucherorganisationen die Möglichkeit zu geben, ihre wissenschaftlichen Repräsentanten in das beratende Gremium zu senden, um auf diese Weise einen kritischen Diskurs über Arzneimittelsicherheit zu institutionalisieren.


Dieter Hart is Professor of Civil Law at the Faculty of Law, University of Bremen, POB 330440, D-2800 Bremen 33, FRG.  相似文献   

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The paper discusses trends and actions of the European Economic Community (EEC) in the field of consumer safety. EEC law has no fast principle of consumer safety nor special agencies responsible for it. EEC actions are restricted to specific measures, especially in the area of foodstuffs (additives, colouring agents etc.). EEC law suffers a number of deficiencies. There is — with the exception of pharmaceutical products — no regulation on EEC-wide market withdrawals. Member state safety decisions may be in conflict and put strain on the EEC principle of free movement of goods. Certain directives contain only minimum standards and therefore do not make for common safety regulations in the EEC. There are gaps in the information exchange systems among the EEC and member states even though an EEC decision of 1984 improved the situation. The author goes on to make some suggestions for future action.
Gemeinschaftsaktionen zugunsten der Sicherheit des Verbrauchers unter besonderer Berücksichtigung des Lebensmittelrechts
Zusammenfassung Die Europäischen Gemeinschaften (EG) haben nur begrenzte Kompetenzen im Bereich der Verbrauchersicherheit. Deshalb ist dem EG-Recht ein allgemeines Prinzip unbekannt, das die Sicherheitsinteressen des Verbrauchers produktunabhängig schützt. Vielmehr geht die EG problembezogen vor; das Einstimmigkeitsprinzip und die fehlende Öffentlichkeit erzwingen eine Beschränkung auf sehr konkrete und sehr spezifische Maßnahmen. Umfängliche Regelungen gibt es vor allem im Bereich von Lebensmitteln, insbes. hinsichtlich von Zusatzstoffen.Das EG-Recht weist eine Reihe von Lücken auf. Es fehlt — bis auf die Ausnahme der Arzneimittel — eine Regelung über den Rückruf von Produkten. Konflikte zwischen dem freien Warenverkehr und mitgliedstaatlichen Schutzinteressen aus Gründen tatsächlicher oder vermeintlicher Verbrauchersicherheit sind an der Tagesordnung. Der Informationsaustausch über Produktrisiken ist unzureichend; eine entsprechende Gemeinschaftsinitative erfaßt nicht freiwillige Maßnahmen.Der Beitrag erörtert schließlich die Möglichkeiten für künftige Gemeinschaftsaktionen.The paper is a slightly changed and updated version of a paper given at a seminar in Paris on 8 November 1983, organized by the Association Française pour le Droit de l'Alimentation and dealing with safety and food.


Ludwig Krämer works at the EC Commission, Directorate General XI (Environment, Consumer Protection, and Nuclear Safety), 10 rue Guimard, B-1049 Brussels, Belgium. The views expressed in this paper are purely personal.  相似文献   

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In this paper, it is pleaded that consumer organizations ought to play a larger role in the development and execution of consumer policy at the national and international levels.The present environment in which government consumer policy operates is entirely different from that of one or two decades ago, and this necessitates the search for new avenues to pursue the consumer policy objective. Although government remains responsible for providing basic consumer protection, it should scrutinize its own organization in order to achieve a better integration of the consumer aspect in sectoral policies.Especially in the field of economic consumer protection, consumer organizations should start negotiations with business with a view to obtain, e.g., better contract terms and complaint handling mechanisms. If government maintains that the achievement of such goals is worthwhile from the consumer point of view and leads to a better functioning of markets, but wants to refrain from legal action, it should provide consumer organizations with the means to perform these negotiations. Consumer organizations are urged to accept this challenge.Further, the organization of EC policies and those of the Consumer Committee of the OECD are discussed. The roles of BEUC and IOCU within this framework are also dealt with.
Neue Entwicklungen in der Verbraucherpolitik: Eine Herausforderung an die Verbraucherorganisationen
Zusammenfassung Das Umfeld staatlicher Verbraucherpolitik hat sich in den letzten beiden Jahrzehnten grundsätzlich geändert. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, bei der Verfolgung verbraucherpolitischer Ziele neue Wege zu finden. Den Verbraucherorganisationen sollte bei der Entwicklung und Durchführung politischer Maßnahmen auf nationalem und auf internationalem Niveau eine größere Rolle beigemessen werden.Sie sollten insbesondere im Bereich des Verbraucherschutzes in Verhand-lungen mit der Anbieterseite auf bessere Richtlinien für Kaufvertrags-Abschlüsse und für die Behandlung von Reklamationen drängen. Wenn der Staat einerseits diese Ziele sowohl unter verbraucherpolitischem sowie auch unter marktpolitischem Blickwinkel für wichtig hält, andererseits aber in diesem Bereich nicht gesetzgeberisch handeln will, sollte er die Verbraucherorganisationen materiell und personell in den Stand versetzen, diese Aufgaben wahrzunehmen. Die Verbraucherorganisationen sollten diese Herausforderung unbedingt annehmen.Auch internationale Gesichtspunkte der Verbraucherpolitik im Rahmen der EG und der OECD werden ebenso wie die Rolle von BEUC und IOCU im Rahmen dieser Vorschläge diskutiert.


Joop Koopman is Director of Consumer Policy, Ministry of Economic Affairs, P.O. Box 20101, The Hague, The Netherlands.This contribution expresses personal views, which do not necessarily correspond exactly with official government thinking.  相似文献   

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The value of consumer complaints in consumer protection and in the effective management of the firm has been demonstrated. This paper reports a survey of Dutch consumers to determine the extent to which consumer attitudes toward seeking redress through complaints is correlated with actual complaint behavior. It concludes that situation-specific factors are stronger influences on whether consumers complain than general attitudes and discusses how these factors can be used to encourage legitimate consumer complaints.
Reaktionen bei Verbraucher-Unzufriedenheit: Die Rolle von Einstellungen und situativen Faktoren
Zusammenfassung Es ist erwiesen, daß Verbraucherbeschwerden sowohl für den Schutz des Verbrauchers wie auch für eine effektive Unternehmensführung von Bedeutung sind. Der vorliegende Beitrag berichtet über eine Untersuchung bei 304 holländischen Verbrauchern zu der Frage, in welchem Ausmaße die Einstellungen von Verbrauchern zu Beschwerdeverhalten zusammenhängen mit dem tatsächlichen Beschwerdeverhalten. Einstellungen wurden dabei über eine 15-item-Skala gemessen, die einer Faktoren-Analyse unterzogen wurde und drei Bereiche erfaßt: (a) gesellschaftliche Normen über Beschwerdeverhalten, (b) Kosten und Mühen des Beschwerdeverhaltens und (c) vermutliche Ansprechbarkeit der Verkäufer durch Verbraucherbeschwerden.Eine multiple Regressions-Analyse ergab eine signifikante, jedoch nur schwache Beziehung zwischen dem ersten Einstellungsfaktor und einer Beschwerde-Neigung, die erfaßt wurde als allgemeine Selbsteinschätzung hinsichtlich der Tendenz, bei Unzufriedenheiten mit Beschwerdeverhalten zu reagieren. Es zeigte sich keine signifikante Beziehung zwischen den drei Einstellungsfaktoren und dem Beschwerdeverhalten aufgrund einer spezifischen Verbraucherunzufriedenheit. Weitere Analysen zeigten, daß vielmehr vier situative Variable in signifikanter Beziehung zum tatsächlichen Beschwerdeverhalten stehen, nämlich (a) der Produktpreis, (b) die Schwere des Problems mit einem nicht-zufriedenstellenden Produkt, (c) die wahrgenommene Mühe, die durch eine Beschwerde verursacht wird, und (d) die wahrgenommene Bereitschaft des Verkäufers, die Unzufriedenheit zu beseitigen.Die Ergebnisse dieser Untersuchung und Befunde früherer Untersuchungen legen den Schluß nahe, daß das Beschwerdeverhalten bei Unzufriedenheit eher von situationsspezifischen Faktoren beeinflußt wird als von generellen Einstellungen. Solche generellen Einstellungen können jedoch das Beschwerdeverhalten über längere Zeit bei einer größeren Zahl von Unzufriedenheits-Fällen beeinflussen. Der Beitrag schließt mit einer Erörterung, wie Verbraucher bei berechtigter Unzufriedenheit zu Beschwerden ermuntert werden können, und welche zusätzlichen Forschungslücken geschlossen werden müssen.


Marsha L. Richins is an Assistant Professor of Marketing at Louisiana State University, Baton Rouge, LA 70803, USA. Bronislaw J. Verhage is an Associate Professor at the Graduate School of Management, Poortweg 6, NL-2612 PA Delft, The Netherlands.  相似文献   

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The Nordic countries are at present preparing a regulation of consumer services contracts. Proposals for comprehensive Consumer Services Acts have been submitted by Governmental Committees in Sweden and Norway. The author, himself Chairman of the Swedish committee, reports about the Swedish proposals which soon may become applicable law. They will cover most service contracts with the exception of insurance and professional services. The Act will be of a private law character and regulate the performance of and liability for the contract in a mandatory way. The consumer's position in service contracts will be improved in many respects, and these are outlined in some detail in the paper.
Eine schwedische Gesetzesvorlage zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Dienstleistungen
Zusammenfassung Die intensive verbraucherpolitische Gesetzgebung der Nordischen Staaten — Schweden, Dänemark, Norwegen, Finnland — war bislang auf Handelspraktiken, Verbraucherkredit, Haftungsfragen und Kaufrecht konzentriert. Dienstverträge waren bislang nur sehr lückenhaft geregelt, obwohl erhebliche Werte umgeschlagen werden.Inzwischen hat eine schwedische Regierungskommission, die vom Autor dieses Beitrages geleiter wurde, ebenso wie eine norwegische Kommission einen umfassenden Gesetzgebungsvorschlag für Konsumentendienstverträge vorgelegt. Die Kommission beschreitet dabei bewußt rechtspolitisches Neuland.Der Beitrag geht auf die wichtigsten Vorschläge der Kommission ein, die weitgehend schon öffentliche Zustimmung gefunden haben und vermutlich zu einer entsprechenden legislativen Initiative führen. Das Gesetz wird nicht alle Dienstleistungen erfassen, etwa nicht Versicherungen, die einer besonderen gesetzlichen Regelung unterliegen, und Arztverträge. Zentraler Regelungsgegenstand sind Werkverträge (Reparaturverträge) an beweglichen Sachen und Gebäuden.Folgende Einzelvorschläge der Kommission verdienen besondere Beachtung: Werbeaussagen des Unternehmers, etwa über die Qualität seiner Dienstleistungen, werden grundsätzlich Vertragsinhalt und lösen bei Täuschung entsprechende Vertragssanktionen aus. Der Verbraucher kann den Vertrag jederzeit widerrufen, wenn das Werk noch nicht fertiggestellt ist, muß aber die geleisteten Dienste vergüten. Ausführlich und zwingend werden die Verzugsfolgen und die Gewährleistungshaftung des Unternehmers geregelt. Die Gewährleistungshaftung setzt eine entsprechende Anzeige des Konsumenten voraus, die spätestens zwei Jahre nach Gefahrübergang, bei unerkennbaren Mängeln auch länger, erfolgen muß. Bei Mängeln hat der Konsument ein kostenloses Nachbesserungsrecht. Unter bestimmten Umständen — nämlich Vertragsbruch durch Verzug oder gravierende Mängel — hat der Kunde ein Kündigungsrecht. Bei weniger gravierenden Mängeln kann der Konsument Minderung verlangen, sofern der Unternehmer nicht den Mangel beseitigt.Das Recht des Konsumenten auf Schadenersatz wird erweitert und in seiner Durchsetzungsmöglichkeit durch Beweislastregeln erleichtert. Es tritt grundsätzlich neben die sonstigen Rechtsbehelfe auf Nachbesserung, Kündigung und Minderung. Die Vorschläge regeln auch die Schadensberechnung, wobei im Verzugsfall vernünftige Pauschalen vereinbart werden können. Die Regelungen sollen zugunsten des Kunden zwingend sein.Schließlich enthält der Entwurf noch Vorschläge über Rechtsfolgen bei Verzug des Konsumenten mit seiner Leistung. Hier wird ein gerechter Interessenausgleich zwischem dem Zahlungs- und dem Ersatzanspruch des Unternehmers einerseits und dem Schutzanliegen des Konsumenten, insbesondere gegenüber übermäßig belastenden Verzugsfolgen, andererseits versucht.


Ulf Bernitz is Professor of Private Law, Institute for Intellectual Property and Market Law, University of Stockholm, Fack, S-106 91 Stockholm 50, Sweden. From July 1980 he holds a chair of Consumer and Market Law at the same University. Parts of this paper appear also in the English language summary of the Swedish Government Official Report listed under References.  相似文献   

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