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1.
One of the major aims of current public consumer policy is to increase the obligations of commercial concerns to provide consumers with information. In contract law, however, this development is only about to begin. In this paper, the situation in French contract law is described. On the basis of general principles of contract law, French courts in their decisions have developed different types of information duties. There are also some more detailed information requirements set down in specific laws and regulations, e.g., as regards the posting of prices. The author comments critically upon the way the legislation has been applied and proposes the introduction of further specific disclosure duties. The provision of information by means of voluntary agreements between consumer organizations and trade associations is another, quite promising solution.
Informationspflichten im französischen Recht
Zusammenfassung Informationspflichten des Gewerbetreibenden gegenüber privaten Endverbrauchern gehören zum zentralen Anliegen moderner Verbraucherpolitik und werden zunehmend erweiter. Im Vertragsrecht steht diese Entwicklung erst am Anfang. Der Beitrag untersucht den Stand des französischen Rechts. Hier gibt es zwei unterschiedliche Rechtsquellen für Informationspflichten: einerseits die Rechtsprechung, andererseits die Gesetzgebung. Die Rechtsprechung hat verschiedene Arten und Stufen von Informationspflichten bei Abschluß, Inhalt und Durchführung eines Vertrages entwickelt. Allgemeine Rechtsfiguren des Zivilrechts werden hier — wenn auch nur zum Teil — den besonderen Bedingungen von Verbraucherverträgen angepaßt. Die moderne französische Gesetzgebung kennt Informationspflichten insbesondere hinsichtlich der Preisauszeichnung und für einige regulierte Vertragstypen, z. B. Versicherungsverträge, Fernunterrichtskurse und Haustürgeschäfte. Der Autor hält eine Erweiterung und verbesserte Durchsetzung der Informationspflichten im französischen Recht für unumgänglich. Die Zukunft gebührt freiwilligen Informationssystemen unter Mitwirkung der Verbraucher.


Jean Calais-Auloy is Professor of Law at the University of Montpellier, rue de l'Université 3, F-34000 Montpellier, France, and Director of the Centre du Droit de la Consommation. This paper was first presented at the EEC/ERACA International Symposium on Consumer Information, Brussels, November 23–25, 1977. Notes to the report and references may be requested from the author.  相似文献   

2.
The Nordic countries are at present preparing a regulation of consumer services contracts. Proposals for comprehensive Consumer Services Acts have been submitted by Governmental Committees in Sweden and Norway. The author, himself Chairman of the Swedish committee, reports about the Swedish proposals which soon may become applicable law. They will cover most service contracts with the exception of insurance and professional services. The Act will be of a private law character and regulate the performance of and liability for the contract in a mandatory way. The consumer's position in service contracts will be improved in many respects, and these are outlined in some detail in the paper.
Eine schwedische Gesetzesvorlage zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Dienstleistungen
Zusammenfassung Die intensive verbraucherpolitische Gesetzgebung der Nordischen Staaten — Schweden, Dänemark, Norwegen, Finnland — war bislang auf Handelspraktiken, Verbraucherkredit, Haftungsfragen und Kaufrecht konzentriert. Dienstverträge waren bislang nur sehr lückenhaft geregelt, obwohl erhebliche Werte umgeschlagen werden.Inzwischen hat eine schwedische Regierungskommission, die vom Autor dieses Beitrages geleiter wurde, ebenso wie eine norwegische Kommission einen umfassenden Gesetzgebungsvorschlag für Konsumentendienstverträge vorgelegt. Die Kommission beschreitet dabei bewußt rechtspolitisches Neuland.Der Beitrag geht auf die wichtigsten Vorschläge der Kommission ein, die weitgehend schon öffentliche Zustimmung gefunden haben und vermutlich zu einer entsprechenden legislativen Initiative führen. Das Gesetz wird nicht alle Dienstleistungen erfassen, etwa nicht Versicherungen, die einer besonderen gesetzlichen Regelung unterliegen, und Arztverträge. Zentraler Regelungsgegenstand sind Werkverträge (Reparaturverträge) an beweglichen Sachen und Gebäuden.Folgende Einzelvorschläge der Kommission verdienen besondere Beachtung: Werbeaussagen des Unternehmers, etwa über die Qualität seiner Dienstleistungen, werden grundsätzlich Vertragsinhalt und lösen bei Täuschung entsprechende Vertragssanktionen aus. Der Verbraucher kann den Vertrag jederzeit widerrufen, wenn das Werk noch nicht fertiggestellt ist, muß aber die geleisteten Dienste vergüten. Ausführlich und zwingend werden die Verzugsfolgen und die Gewährleistungshaftung des Unternehmers geregelt. Die Gewährleistungshaftung setzt eine entsprechende Anzeige des Konsumenten voraus, die spätestens zwei Jahre nach Gefahrübergang, bei unerkennbaren Mängeln auch länger, erfolgen muß. Bei Mängeln hat der Konsument ein kostenloses Nachbesserungsrecht. Unter bestimmten Umständen — nämlich Vertragsbruch durch Verzug oder gravierende Mängel — hat der Kunde ein Kündigungsrecht. Bei weniger gravierenden Mängeln kann der Konsument Minderung verlangen, sofern der Unternehmer nicht den Mangel beseitigt.Das Recht des Konsumenten auf Schadenersatz wird erweitert und in seiner Durchsetzungsmöglichkeit durch Beweislastregeln erleichtert. Es tritt grundsätzlich neben die sonstigen Rechtsbehelfe auf Nachbesserung, Kündigung und Minderung. Die Vorschläge regeln auch die Schadensberechnung, wobei im Verzugsfall vernünftige Pauschalen vereinbart werden können. Die Regelungen sollen zugunsten des Kunden zwingend sein.Schließlich enthält der Entwurf noch Vorschläge über Rechtsfolgen bei Verzug des Konsumenten mit seiner Leistung. Hier wird ein gerechter Interessenausgleich zwischem dem Zahlungs- und dem Ersatzanspruch des Unternehmers einerseits und dem Schutzanliegen des Konsumenten, insbesondere gegenüber übermäßig belastenden Verzugsfolgen, andererseits versucht.


Ulf Bernitz is Professor of Private Law, Institute for Intellectual Property and Market Law, University of Stockholm, Fack, S-106 91 Stockholm 50, Sweden. From July 1980 he holds a chair of Consumer and Market Law at the same University. Parts of this paper appear also in the English language summary of the Swedish Government Official Report listed under References.  相似文献   

3.
The French telecommunications authority (DGT) is embarked on the world's most ambitious effort to make videotex into a mass medium. The decision to distribute terminals (Minitels) free of charge as well as a unique approach to pricing services have generated substantial interest in the French Télétel system. This article describes and analyzes: (a) the reasons why this multibillion dollar gamble was undertaken, (b) the major elements of the French videotex system, (c) various measures of the system's progress to date, (d) the major types of services offered, (e) patterns of consumer use, (f) consumer problems and policy issues associated with the videotex medium, and (g) the prospects of the French videotex system taking hold in other nations.
Die Entwicklung des französischen Videotextsystems und seine Bedeutung für die Verbraucher
Zusammenfassung Die französische Behörde für Telekommunikation macht im internationalen Vergleich die stärksten Anstrengungen, Videotext zu einem Massenmedium zu machen. Sowohl die Tatsache, daß die Terminals (Minitels) kostenlos zur Verfügung gestellt werden, wie auch die besondere Form der übrigen Preispolitik haben zu einem großen Interesse an dem französischen Télétel-System geführt.Der Beitrag beschreibt (a) die Gründe, aus denen dieses millionenschwere Unterfangen begonnen wurde, analysiert (b) die Elemente des französischen Videotextsystems, behandelt (c) verschiedene Indikatoren zur Erfassung der bisherigen Entwicklung des Systems, nennt (d) die wichtigsten Arten der Angebote, die das System macht, skizziert (e) die Nutzergewohnheiten der Konsumenten, diskutiert (f) Verbraucherprobleme und politische Aspekte, die mit dem neuen Medium verknüpft sind, und prüft schließlich (g), welche Zukunftsaussichten des französischen Videotextsystems auch für andere Länder gelten dürften.


Robert N. Mayer is an Associate Professor in the Department of Family and Consumer Studies, University of Utah, Salt Lake City, UT 84112, USA.The author wishes to acknowledge the special assistance of Claire Ancelin of the Service de la Prospective et des Etudes Economiques of the Direction Générale des Télécommunications, Montrouge, and of Pierre Noel of the Institut National de l'Audiovisuel, Bry-sur-Marne.  相似文献   

4.
Zusammenfassung Das französische Gesetz vom 10. Januar 1978 versucht den Kampf gegen mißbräuchliche und unlautere Klauseln, die sich in Verträgen finden, die den Konsumenten durch Unternehmen auferlegt werden. Die Regierung hat die ausschließliche Kompetenz, solche Klauseln zu beseitigen, sie wird aber in dieser ihrer Tätigkeit durch eine Kommission beraten. Die Kommission über mißbräuchliche Vertragsklauseln setzt sich aus 15 Mitgliedern zusammen, darunter drei Vertretern von Verbraucherorganisationen und drei Vertretern von Unternehmen. Das Gesetz sieht zwei Methoden zum Kampf gegen mißbräuchliche und unlautere Klauseln vor: Einerseits das Dekret des Staatsrates, das nach dem Gutachten der Kommission verabschiedet wird, oder aber die Empfehlung durch die Kommission.Die durch Dekret untersagten Klauseln sind nichtig, nicht aber diejenigen, die in den Empfehlungen kritisiert werden. Die Empfehlungen dienen lediglich dazu, auf die Unternehmen Druck auszuüben, damit sie mißbräuchliche Klauseln aus ihren Vertragsformularen beseitigen. Bis zur Gegenwart wurde lediglich ein Dekret erlassen. Zwei Empfehlungen sind veröffentlicht worden, obwohl die Kommission mehrere verabschiedet hatte. Obwohl es für ein endgültiges Urteil über das Kontrollsystem des Gesetzes noch zu früh ist, scheint das System insgesamt nicht sehr effektvoll zu sein.
Unfair contract terms in French law under the act of January 10, 1978
The new Act attempts to repel unfair terms found in contracts imposed on consumers by enterprises. It is the government, not the courts, which is empowered to eliminate such clauses. The government is supported by a special Commission consisting of 15 members, three of which are representatives of consumer organizations, three of industry.The Act provides for two methods of banning unfair clauses: one by decree of the State Council issued after deliberation by the Commission, the other by recommendation of the Commission. The clauses which are forbidden by decree are void and are regarded as not written in the contract. Those which are recommended for exclusion may still be used by enterprises but the recommendations are meant to exert strong coercion that the clauses be eliminated from contracts. So far, only one decree and two recommendations have been published.The author, who is himself a member of the Commission, describes the content and importance of the decree and the recommendations. He points out that there are some weaknesses in the French control system, especially that the government is rather reluctant to issue decrees and that the recommendations of the Commission do not necessarily have to be published. The author resumes that even though it is somewhat early to come to a final conclusion, the system entailed in the 1978 Act seems to be rather inefficient.


Jean Calais-Auloy ist Professor für Rechtswissenschaft an der Universität von Montpellier, rue de l'Université 3, F-34000 Montpellier, Frankreich, und Direktor des »Centre du Droit de la Consommation«.  相似文献   

5.
The paper examines critically the influence of Community consumer directives upon French consumer law from different angles. It first shows that the intensity of protection offered by Community directives is usually lower than that offered by existing French law, a problem solved by reference to the minimum protection principle of Community law. Community activities may also serve as an argument to exclude or to speed up the introduction of new legislation in France. Specific problems arise when Community law starts from completely different concepts than French law, as is shown in the (not yet implemented) Product Liability Directive. The authors conclude that in an internal market a European legal space must be established which unfortunately is not yet the case.
Die Bedeutung des Gemeinschaftsrechts für das französische Verbraucherschutzrecht
Zusammenfassung Die Autorinnen untersuchen kritisch die Bedeutung des Gemeinschaftsrechts für den Schutz des Verbrauchers in Frankreich. Die entsprechenden Gemeinschaftsrichtlinien bringen nur wenig änderungen gegenüber der bestehenden französischen Gesetzgebung und Rechtsprechung, auch wenn sich daraus einige Anwendugnsprobleme ergeben. Der Grundsatz der Minimalharmonisierung führt dazu, da\ das französische Schutzniveau nicht gesenkt wereden mu\. Gemeinschaftsinitiativen können weiterhin ein Anla\ zur Verhinderung oder auch zur Einführung nationaler Verbrauchergesetzgebung sein. Schlie\lich zeigt das Beispiel der Produkthaftung, welche Schwierigkeiten die Abstimmung von nationalem und Gemeinschaftsrecht bereitet, wenn beide zwar von ähnlichen Schutzniveaus, aber von völlig unterschiedlichen Begrifflichkeiten ausgehen. Zum Schlu\ weisen die Verfaserinnen auf die Notwendigkeit eines europäischen Rechtsraumes hin, der bislang von den einschlägigen Richtlinien noch nicht angesprochen ist.
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6.
The purpose of this paper, first presented in the seminar on poverty of the Thirteenth World Conference of The International Organization of Consumers Unions, is to introduce the work of the Economic Commission for Latin America and the Caribbean containing a proposal for changes in the development strategy of Latin America in the 1990's (ECLAC, 1990a). A centerpiece in this proposal concerns the possibility to combine economic growth with social equity. In the first part of the paper, the main concepts in ECLAC's outline of a new development strategy are presented. The second part focuses specifically on the relationship between growth and poverty reduction. In the last part some ideas are launched to discuss what this might imply for the role of Consumer Unions in the context of development.
Sich ändernde Produktionsstrukturen, Armut und die Rolle von Verbrauchervereinigungen: einige Überlegungen im Hinblick auf Lateinamerika
Zusammenfassung Ziel des Beitrages, der erstmals anläßlich eines Seminars über Armut der 13. Weltkonferenz der Verbrauchervereinigungen vorgestellt wurde, ist es, über die Arbeit der wirtschaftlichen Kommission der Vereinten Nationen für Lateinamerika und die Karibik und ihre Vorschläge zur Veränderung der Entwicklungsstrategie für diese Region für die 90er Jahre zu informieren. Kernstück dieser Vorschläge ist die Verbindung von ökonomischem Wachstum mit sozialer Gleichheit.Im ersten Abschnitt des Beitrages werden die Hauptkonzepte, die die Kommission bei der Analyse der Gründe für die Entwicklungsprobleme in Lateinamerika verwendet, und die politischen Vorschläge an die Regierungen der Region behandelt. Der zweite Abschnitt untersucht die Beziehung zwischen wirtschaftlichem Wachstum und Armutsbekämpfung und stellt dabei die Fähigkeit des Einzelnen, sozial sinnvoll zu handeln, und deren Förderung in den Vordegrund. Der dritte Abschnitt äußert einige Vorstellungen dazu, welche Rolle den Verbrauchervereinigungen in dieser Entwicklung zukommt.


Rudolf M. Buitelaar is Economic Affairs Officer at the United Nations Economic Commission for Latin America and the Caribbean, Casilla 179 D, Santiago, Chile.  相似文献   

7.
In order to create a Common Market for branded products the European Commission is presently promoting a regulation for a Community Trade Mark backed by a directive to approximate Member States' trade mark laws. A consumer working group studying these two initiatives found a common interest with the Commission not only in freeing the flow of competing goods but also in specific proposals which to some extent acknowledge a consumer interest. However, the consumer interest in market transparency is not a major theme in either proposal nor do the drafters adopt the consumer oriented certification mark system. Above all there is no promise of effective, continuing consumer representation in the operation of the laws and this threatens to perpetuate the distortion of the public interest towards that of proprietors that has been allowed to develop, particularly since registration systems were introduced about a century ago.
Zusammenfassung Zum Zweck der Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Markenartikel hat die Kommission der EG zwei Vorschläge auf dem Gebiet des Warenzeichenrechts unterbreitet: einen Verordnungsentwurf über die Schaffung einer Gemeinschaftsmarke und einen Richtlinienentwurf über die Rechtsangleichung des Markenrechts der Mitgliedstaaten. Diese Vorschläge sind von einer Expertengruppe einer genaueren Prüfung dahingehend unterzogen worden, wieweit sie dem im EG-Vertrag auch verankerten Verbraucherinteresse dienen. Die Gruppe, der die Autorin angehörte, fand zwar in den Vorschlägen einige bemerkenswerte Verbesserungen zur Beseitigung von Handelshemmnissen, die von unterschiedlichen Markenrechten ausgehen können. Das Verbraucherinteresse and Produkt- und Markttransparenz, an Vermeidung künstlicher Produktdifferenzierung, an Garantiemarken und an Verbrauchervertretung hat jedoch in die Vorschläge kaum Eingang gefunden. Zur Bestimmung des Verbraucherinteresses im Markenrecht arbeitet die Autorin Problembereiche heraus, die teilweise der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zugrunde liegen (Parallelimporte, «inter-brand»-Wettbewerb, konfligierende herkunftsgleiche oder verwechslungsfähige Marken), sich teilweise auch erst ergeben, wenn eine Gemeinschaftsmarke neben die (bestehenbleibenden) nationalen Markensysteme tritt. Zum Schluß ihres Beitrages macht die Autorin Vorschläge zur Einführung von Garantiemarken auf EG-Ebene nach englischem Vorbild und zur Schaffung einer Verbrauchervertretung in einem künftigen EG-Markenamt.


She is a member of working groups of the Consumers Consultive Committee on trade marks and on patents.  相似文献   

8.
This paper explains the need for both administrative and judicial control of unfair terms in standard contracts. The 1982 Israel Standard Contracts Law involves both guided judicial review and administrative control by a Standard Contracts Tribunal. Presented here is an analysis of the enforcement of the law rather than a purely theoretical approach. The Tribunal's involvement is much more effective than that of the courts as revealed by the remarkably small number of published court decisions. One can attribute the Tribunal's success to the close cooperation between the Ministry of Justice and the consumer organizations. The example of construction contracts was selected to illustrate the effective control of the Tribunal; however, weaknesses of the system are not disregarded and suggestions for amendments are proposed. A major conclusion reached is that administrative control is more effective than judicial control. A second conclusion is that the future lies in involuntary administrative control, a trend already in progress in the Israeli legal system.
Die Kontrolle unfairer Klauseln in Kaufverträgen mit Konsumenten in Israel
Zusammenfassung Die meisten Kaufverträge sind Standardverträge und enthalten folglich häufig unfaire Klauseln. Zum Schutz berechtigter Verbraucherinteressen ist deshalb eine Kontrolle solcher Verträge nötig. Das israelische Gesetz über allgemeine Geschäftsbedingungen aus dem Jahre 1982 führte eine doppelte Kontrolle ein: zum einen eine gerichtliche Überprüfung und zum andern eine Verwaltungskontrolle in Form eines Sonderverfahrens für allgemeine Geschäftsbedingungen (Standard Contracts Tribunal). Die wesentlichen Züge dieses Gesetzes werden skizziert. Besondere Bedeutung wird innovativen Elementen, wie der Anwendungsbreite und der mutmaßlichen Unbilligkeit bestimmter Klauseln, beigemessen. Die Struktur und Vorgehensweise des Sonderverfahrens werden diskutiert.Der Beitrag bietet eine Analyse des Vollzuges des Gesetzes durch gerichtliche Entscheidungen und einen Überblick über die Tätigkeit des Sonderverfahrens. Dabei zeigt sich einerseits, daß die Gerichte nur selten befaßt waren und nur wenige Fälle veröffentlicht wurden, andererseits, daß die Durchführung des Sonderverfahrens wesentlich effektiver und besser organisiert war. Der relative Erfolg der Verwaltungskontrolle durch dieses Sonderverfahren beruht zu einem erheblichen Teil auf der aktiven Rolle des Justizministeriums und der Verbraucherorganisationen. Das Ministerium erarbeitete Richtlinien, nach denen die Standardverträge und allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Überprüfung ausgewählt wurden. Kaufverträge für Wohneigentum werden herangezogen, um die Effektivität des Sonderverfahrens zu illustrieren.Die Verwaltungskontrolle durch das Sonderverfahren ist zwar nicht frei von bestimmten Schwachpunkten, und der Beitrag macht einige Vorschläge für Verbesserungen, die auch den gesetzgebenden Körperschaften in Israel übermittelt wurden.Was aber insgesamt die Effektivität anbelangt, so zeigt sich eine Überlegenheit der Verwaltungskontrolle gegenüber der gerichtlichen Überprüfung. In Zukunft sollte die Vorlage von allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Prüfung vor dem Sonderverfahren eine Mußvorschrift werden. Der Übergang von freiwilliger zur Pflichtkontrolle könnte — zusammen mit anderen Regelungen — den Schutz des Konsumenten vor unfairen Vertragsbestimmungen weiter verbessern.


Sinai Deutch is Professor of Consumer Law, Bar-Ilan Faculty of Law, Ramat-Gan, Israel 52100, and Legal Adviser to the Histadrut Consumer Protection Authority. The article is based on a lecture given in the 1st International Conference on Consumer Law in Sao Paulo, Brazil, May 1989.  相似文献   

9.
Soft law as a device of consumer protection is not very popular in Belgium. The best developed example is the advertising self regulation by the J. E. P. (Jury d'Ethique Publicitaire). The J. E. P. however, has no consumer representatives.Recently consumer organisations have concluded collective contracts with professional organisations in the textile cleaning, travel and furniture branches. These contracts provide an arbitration scheme for the settlement of consumer complaints. The consumer-supplier dialogue is getting under way.This article concludes with some information on guidelines by public authorities in the field of insurance and investor protection and the practice of extension of voluntary trade regulations to all traders of a given branch as a possible model for the consumer-supplier dialogue.
Nicht-rechtliche Maßnahmen zum Verbraucherschutz — das Beispiel Belgien
Zusammenfassung Der Bericht entwickelt zunächst eine Typologie von möglichen soft-law und Verhandlungsmodellen zur Implementation von verbraucherschützenden Maßnahmen. Verhaltenskodices spielen in Belgien keine Rolle. Eine Ausnahme bildet das Selbstkontrollsystem der Werbung, das auf Gesetz und den allgemeinen Grundsätzen der Internationalen Handelskammer beruht. Die Beschwerdekommission ist — neben einem unabhängigen Vorsitzenden — nur aus Vertretern der Anbieterseite zusammengesetzt; Verbrauchervertreter können lediglich Beschwerden eingeben. Als Sanktion steht der Kommission eine bindende Empfehlung bei Verstößen gengen zwingendes Recht und gegen den Grundsatz der Lauterkeit zur Verfügung: die beanstandete Anzeige erscheint nicht in den Medien. Nicht-bindende Empfehlungen betreffen Verstöße gegen den guten Geschmack; hier ist Zensurrolle problematisch. Verbraucherorganisationen schätzen die Selbstkontrolleinrichtung eher negativ ein.Aushandlungsmodelle haben sich in letzter Zeit im Bereich von Standardverträgen, etwa Textilreinigung und neuestens Pauschalreisen entwickelt. Verbraucherorganisationen achten auf die Einrichtung von Beschwerdestellen, die bindende Entscheidungen erlassen können. Richtlinien werden in den Bereichen Versicherten- und Anlegerschutz verwendet. Vereinbarungen von Privaten mit kollektivrechtlichem Einschlag können durch königliches Dekret nach einem besonderen Verfahren allgemeinverbindlich erklärt werden. Obwohl dieses Verfahren bislang im Verbraucherschutz noch nicht verwendet worden ist, könne es Bedeutung für die Zukunft erlangen.


Jules Stuyck is Lecturer at the Faculty of Law, University of Leuven, Tiensestraat 41, B—3000 Leuven, Belgium.  相似文献   

10.
Structurally speaking, non-members of the French advertising industry play a minimal role in its self-regulatory body, the Advertising Control Bureau (BVP), since its board of directors includes only a tiny minority of outsiders, while all decisions about consumer and competitor complaints are made by the BVP staff.Yet, the BVP's effectiveness and credibility have not suffered from this arrangement as could have been expected from a comparison with the British system where independent outsiders play a crucial role in advertising self-regulation (Boddewyn, 1983b).The major explanation for this paradoxical situation is that the BVP has managed to develop cooperative side relationships with part of the French consumerist movement and with the government in developing and administering its advertising standards. Thereby, its self-regulatory structure has been kept fairly intact while some elements of outside participation have in fact been woven into its functioning.This article is based on a review of the literature as well as on field interviews and correspondence with BVP and other advertising-association executives, government officials, and consumerists during the October 1981–November 1983 period.
Externe Beteiligung bei der Werbeselbstkontrolle in Frankreich
Zusammenfassung Nicht-Mitglieder der französischen Werbebranche spielen bei der personellen Zusammensetzung des Werbeselbstkontroll-Organes dieses Landes, dem Bureau de Vérification de la Publicité (BVP), kaum eine Rolle, vielmehr bilden sie im 35-köpfigen Direktorium eine verschwindend geringe Minderheit. Alle Entscheidungen über die Behandlung von Beschwerden von Konsumenten oder konkurrierenden Anbietern werden von einem 11-köpfigen Mitarbeiterstab und einem geschäftsführenden Direktor getroffen.Die geringe externe Beteiligung hat aber nicht zu einer verminderten Effektivität und Glaubwüdigkeit des BVP geführt, so wie man es bei einem Vergleich des französischen Systems mit dem britischen System vermuten würde, das unabhängigen externen Mitgliedern eine Schlüsselrolle in der Werbeselbstkontrolle zuweist (Boddewyn, 1983b).Der wichtigste Grund für diese unerwartete Situation ist, daß das BVP bei der Erarbeitung und bei der Anwendung seiner Werberichtlinien in der Lage gewesen ist, sich mit Teilen der französischen Konsumentenbewegung und mit Regierungsstellen abzustimmen. So kommt es, daß das BVP von seiner Struktur her ein fast reines Selbstkontroll-Organ ist, in seine Funktion dagegen bewußt externe Beteiligung einfließen läßt.Der Beitrag basiert zum einen auf einschlägigen Veröffentlichungen und zum anderen auf Interviews und Korrespondenz, die in der Zeit zwischen Oktober 1981 und November 1983 mit dem BVP und mit Vertretern anderer Werbeverbände, sowie mit Vertretern staatlicher Stellen und solchen der Verbraucherbewegung geführt wurden.This research was made possible by a grant from the City University of New York's PSC-CUNY Research Award Program.The assistance of the following people is gratefully acknowledged: R. Biguet, Institut National de la Consommation; A. G. Cohen, Régie Régionale de R. F. 3; Alain Decruck, Conseil National de la Publicité; Jeanine Jacquot, Ministère de la Consommation; C. R. Haas, Bureau de Vérification de la Publicité; Claude Marcus, Publicis Conseil; Philippe Le Ménestrel, Régie Française de Publicité; Monique Vanbremeersch, Union des Annonceurs; and Jean Zurfluh, RSC & G (advertising agency) and CGT Advertising Employees Union.


J. J. Boddewyn is Professor of Marketing/International Business at Baruch College, City University of New York, 17 Lexington Avenue, New York, N.Y. 10010, U.S.A.  相似文献   

11.
The paper presents some of the main results of a research project dealing with consumer product testing in the Federal Republic of Germany. They concern the use and impact of product test information among consumers (effects on industry and trade are dealt with in a companion paper, Raffée & Fritz, 1984). The analysis is based on the assumption that the consumer product test has to accomplish a broad set of tasks. On the basis of these tasks and the different empirical results some propositions for the policy of product test institutions are formulated.
Wirkungen des vergleichenden Warentests im Konsumentenbereich. Ausgewählte Befunde eines Forschungsprojekts
Zusammenfassung Der Beitrag berichtet über Ergebnisse eines breit angelegten Forschungsprojekts zum vergleichenden Warentest in Westdeutschland. Verschiedene empirische Analysen befassen sich mit der Beurteilung, Nutzung und mit Wirkungen von Testergebnissen der Stiftung Warentest im Konsumentenbereich. An zwei Produktbeispielen wird auch der Frage nachgegangen, inwieweit die Gewichtung der Testikriterien durch die Stiftung Warentest mit deren Gewichtung im Konsumentenbereich übereinstimmt.Im Mittelpunkt des Beitrags stehen ausgewählte Befunde zum Umfang sowie zur Art der Testnutzung und wichtige Ergebnisse der Analyse kaufbezogener Testwirkungen. Die Wirkungsanalyse beruht auf einem breiten Aufgabenkatalog für den vergleichenden Warentest (normativer Bezugsrahmen). Die Förderung der Markttransparenz, die Entlastung der Produktwahl, die Anregung der Bedarfsreflexion, die Förderung der Nachfragemobilität, die Stimulation des Artikulationsverhaltens und die Steigerung der ergebnisbezogenen Kaufentscheidungsqualität wurden dabei als Aufgaben der Stiftung Warentest angesehen. In Umfragen zu getätigten Ge- und Verbrauchsgüterkäufen wurde geprüft, inwieweit diesbezügliche Wirkungen entfaltet werden. Dies geschah über einen quasi-experimentiellen Vergleich von Testnutzerkäufen mit Nichtnutzerkäufen, der durch die Analyse wahrgenommener Testwirkungen ergänzt wurde.Ausgehend vom normativen Bezugsrahmen und den festgestellten Schwachstellen des vergleichenden Warentests werden abschliessend einige Vorschläge für die künftige Arbeit der Stiftung Warentest formuliert. Weitere Ergebnisse und Vorschläge findet der Leser in Silberer und Raffée (1984b). Befunde zu den Testwirkungen in Industrie und Handel werden bei Raffée und Silberer (1984) und Raffée und Fritz (1984) präsentiert.


Günter Silberer is Professor of Marketing, in particular Distribution and Consumer Research, at the University of Bremen, Department of Economics, D-2800 Bremen 33, Federal Republic of Germany. Together with Hans Raffée he headed the Forschungsgruppe Konsumenteninformation at the University of Mannheim. Friedrich Förster, Wolfgang Fritz, Gosbert Gottmann, Harald Hilger, Bernd Kierdorf, and Ulrich Schwetz were also members of the research team. The research project was sponsored by the Federal Ministry of Research and Technology.  相似文献   

12.
Marketing researchers have traditionally treated consumers' problems as an element of the marketing mix, a problem to be overcome by the marketing manager. The paper asserts that many consumer problems are general and may only be solved in the political process through actions by organized pressure groups. Theories and empirical studies of the social exchange process, organizations, and political pressure groups provide fruitful frameworks to structure and analyze research on consumer pressure groups. A menu of research topics outlines areas that may be of interest to consumer policy researchers.
Organisatorische und politische Aspekte von Interessengruppen von Konsumenten
Zusammenfassung In diesem Aufsatz wird argumentiert, daß viele Verbraucherprobleme nur kollektiv durch organisierte Interessengruppen gelöst werden können, und daß Interessengruppen von Konsumenten politische Organisationen wie viele andere auf freiwilliger Basis organisierte Aktionsgruppen auch sind. Diese Organisationen sehen sich speziellen Problemen gegenüber im Hinblick auf Mitgliederwerbung, Erhaltung der Organisation und Interaktion mit anderen Organisationen, über die bis jetzt wenig bekannt ist.Individuen werden zum Beitritt in eine Verbrauchergruppe durch eine Vielzahl von materiellen und psychologischen Anreizen motiviert. Nutzen in Form von Warentests und Verbraucherberatung bildet die Anreize für die Mehrzahl der Mitglieder. Eine komplexere Anreizstruktur existiert jedoch vermutlich für die aktiven Mitglieder: diejenigen, die Zeit und Mühe aufwenden um Verbraucherinteressen im politischen Prozeß zu vertreten.Die Struktur von Interessengruppen von Konsumenten und ihre Ressourcenallokation scheint in hohem Maße von der Struktur der Regierung und der anderen Organisationen abzuhängen, die Ziel der Bemühungen der Gruppe sind. Zudem muß der Nutzen für die aktiven Mitglieder hoch genung sein um sie in der Organisation zu halten. Stellt sich der Nutzen nicht ein, ist es leicht, die Organisation zu verlassen, da die meisten Aktivisten Freiwillige sind.Der Aufsatz endet mit zahlreichen Vorschlägen für mögliche Forschungsvorhaben, die zeigen, wie wenig noch über Interessengruppen von Konsumenten bekannt ist.


James D. Forbes is an Associate Professor of Marketing, Faculty of Commerce and Business Administration, University of British Columbia, Vancouver, Canada, V6T 1Y8. Research for this paper was supported in part by grants from the Canadian Humanities and Social Science Council and from Consumer and Corporate Affairs Canada.  相似文献   

13.
There is an increasing tendency for consumers to regard the manufacturer as being primarily responsible for the safety and quality of consumer goods, even though in many if not most legal systems the common assumption by the consumer that the manufacturer rather than the retailer bears the primary liability for defective goods is not in fact correct. The legal position of the consumer in Australia under the general law of contract and tort is outlined as a background to the reforms made in 1978 by an important amendment to the Federal Trade Practices Act. A manufacturer (or importer) of consumer goods now is bound by statutory obligations, enforceable by the consumer, in respect of the quality of his goods. He is also bound by any express warranty given by him, and is liable where the goods require to be repaired or where replacement parts are required, but repair facilities or spare parts are not reasonably available. Except in the case of the obligations relating to the provision of spare parts and repair facilities, the manufacturer's statutory obligations cannot be excluded or limited. The Act also contains provisions limiting the time during which a consumer can commence an action against a manufacturer.Although the author considers that there are some defects in the legislation, he concludes that it represents a significant advance in the legal protection of the consumer's economic interests. There is a need for the expansion of existing mechanisms for the informal resolution of consumer claims, but the author also believes that the existence of the new legislative code setting out reasonably clearly defined rights will often in practice greatly strengthen the position of government agencies and others in attempting to negotiate a settlement on behalf of a consumer. Damages recoverable by a consumer from a manufacturer extend to consequential losses, including death or personal injury. As a result, a measure of strict liability for personal injury caused by defective products has been imposed on manufacturers. The legislation does not, however, offer a comprehensive regime of strict liability for personal injury and many anomalous situations will arise. The author considers that there is therefore a need in Australia for a review of the whole question of strict liability for personal injury caused by defective products, although even were this to occur there would still exist a strong need for a scheme such as that discussed in the article to govern the claim of a consumer for economic losses caused by the supply of defective or inferior products.
Die Haftung des Warenherstellers bei Mängeln der Sache — eine australische Position zum Verbraucherschutz
Zusammenfassung Konsumenten gehen in immer stärkerem Maße davon aus, daß primär der Hersteller für die Güte und Sicherheit von Bedarfsgegenständen verantwortlich ist. Dem steht bislang die Rechtstradition der meisten Länder entgegen, wonach der Verkäufer und nicht der Hersteller primär für Fehler und Mängel verantwortlich ist.Der Aufsatz stellt die rechtliche Stellung des Konsumenten in Australien vor dem Hintergrund allgemeiner vertrags- und deliktsrechtlicher Regelungen dar. 1978 ist durch eine Novelle des Federal Trade Practices Act eine wichtige Reform eingeführt worden. Der Hersteller oder Importeur von Verbrauchsgütern (consumer goods) ist jetzt kraft Gesetzes, das vom Verbraucher im Klagewege durchgesetzt werden kann, einstandspflichtig für die Qualität seiner Waren. Er ist gleichermaßen unter einer Garantieerklärung haftbar. Er hat auch dafür einzustehen, daß Güter, die Wartung, Reparatur oder Ersatzteile benötigen, ordnungsgemäß und zu vernünftigen Bedingungen gewartet werden können. Die Pflichten des Herstellers können durch vertragliche Abrede nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, mit der Ausnahme der Wartungsverpflichtung. Die Novelle enthält schließlich Bestimmungen über Ausschluß- und Verjährungsfristen für die Ansprüche des Verbrauchers, wobei sie sich an den EG-Richtlinienentwurf zur Produkthaftung anlehnt.Auch wenn der Autor einige Vorschriften der Novelle kritisch würdigt, so geht er davon aus, daß sie einen wichtigen Fortschritt im rechtlichen Schutz der wirtschaftlichen Interessen des Verbrauchers darstellt. Daneben besteht weiterhin ein Bedarf zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung, aber die Existenz der Novelle und der dort enthaltenen klar definierten Pflichten des Herstellers erleichtert staatlichen Behörden und anderen den Schutz der Rechte des Konsumenten. Die vom Hersteller zu liquidierenden Schäden betreffen auch Folgeschäden einschließlich Tod und Personenschäden. Im Ergebnis haftet der Hersteller ohne Verschulden für Produktfehler. Allerdings ist die Gesetzeslage nicht vollständig befriedigend; es fehlt ein umfassendes System der Gefährdungshaftung für Produktfehler, etwa gegenüber Dritten, die das fehlerhafte Produkt lediglich benutzen, ohne es selbst gekauft zu haben. Nach Auffassung des Autors muß deshalb in Australien die Produkthaftung für Personenschäden neu überdacht werden. Daneben bleibt die — durch die Novelle befriedigte — Notwendigkeit, den Verbraucher gegenüber Vermögensschäden bei Lieferung eines mangelhaften Produktes dadurch zu schützen, daß man ihm einen Direktanspruch gegen den Hersteller zuerkennt.


David Harland is Professor of Law, University of Sydney Law School, 173–175 Phillip Street, Sydney, N.S.W. 2000, Australia.  相似文献   

14.
The paper begins with a critique of the normative foundations of present public consumer policy. In particular, the lack of an indispensible link between the policy goals and the interests of those concerned is stressed. The authors go on to characterize the available set of policy instruments as being frequently arbitrary, interchangeable, and not suitable for systematic evaluation. The conclusion is reaches that present consumer policy has an ex-post character, and the paper closes with an attempt to formulate the goals of a superseding policy with an ex-ante orientation.
Kritik einiger theoretischer und praktischer Grundannahmen der gegenwärtigen Verbraucherpolitik
Zusammenfassung Der Beitrag entfaltet die Kritik an der normativen Basis der gegenwärtigen Verbraucherpolitik in einem kurzen Überblick. Die Verankerung verbraucherpolitischer Ziele, Programmatiken und Handlungsweisen am Marktparadigma wird problematisiert und der Prozeß der Zielbildung bei der programmatischen und pragmatischen Verbraucherpolitik als elitärer Zielfindungsprozeß charakterisiert, dem die Rückbindung an die Interessen der unmittelbar Betroffenen fehlt.Die Kritik an der unzureichenden Diskussion verbraucherpolitischer Zielsetzungen und ihrer Begründung bzw. Rechtfertigung bei der vorherrschenden Verbraucherpolitik wirkt sich notwendigerweise auch auf ihre Versuche zur Instrumentalisierung der genannten Zielsetzungen aus. Da die Ziele weitgehend leerformelhaft und in nicht-operationalisierter Form formuliert sind, bleiben die von verbraucherpolitisch orientierten Wissenschaftlern und Praktikern gemachten Vorschläge zu einer »effizienten« Instrumentalisierung in den Bereichen Verbraucherinformation, Verbraucherschutz und Verbraucherbildung auch meist willkürlich und austauschbar und entziehen sich vor allem einer systematischen Evaluation bezüglich ihrer Wirkungsweise bei der Zielerreichung.Die Ausführungen zur Organisationsproblematik von Verbraucherinteressen zielen vor allem darauf, den Charakter der Verbraucherorganisationen als Formen der Fremdorganisation herauszuarbeiten und auf deren besondere Legitimationsprobleme hinzuweisen.Die vorfindbare Verbraucherpolitik läßt sich grundsätzlich als ex post orientierte Verbraucherpolitik charakterisieren. Am Schluß des Beitrages werden Umrisse einer Umorientierung dieser ex-post-Verbraucherpolitik thematisiert, die prinzipiell dadurch charakterisiert ist, daß sie versucht, verbraucherpolitische Probleme durch rechtzeitige Einflußnahme und Eingriffsmöglichkeiten zu regeln. Ausgewählte Ansatzpunkte für eine solche ex-ante-Orientierung der Verbraucherpolitik werden zur Diskussion gestellt.


Reinhard Rock is Professor of Business Administration and Bernd Biervert is Professor of Economics, both at the Gesamthochschule Wuppertal, P.O. Box 10 01 27, D-5600 Wuppertal, West Germany. Wolf F. Fischer-Winkelmann is Professor of Business Administration at the Hochschule der Bundeswehr München, Schwere-Reiter-Straße 35, D-8000 München 40, West-Germany.  相似文献   

15.
This report deals with proposed reforms in France relating to negotiations between suppliers' and consumers' organizations. The author of the report was himself chairman of the French Commission de Refonte (Commission for Reform of Consumer Law).The proposed legal reforms have not yet received the requisite political assent, and indeed reaction thereto seems quite mixed. The draft law foresees two types of agreement between consumers' and suppliers' organizations: ordinary agreements and extended agreements, according to the degree of strict applicability.The ambit of the two types of agreement is identified in this report: ordinary agreements shall apply to all signatory consumer and trade associations. Extended agreements may, upon ministerial order, be declared nationally applicable to all associations involved.The proposed reforms reflect a considerable strengthening in the consumer bargaining role, even although it is not yet clear whether the proposals will be adopted. The reform should also have an effect on class actions brought by consumers.
Kollektiv ausgehandelte Vereinbarungen: französische Reformvorschläge
Zusammenfassung Der Beitrag berichtet von einem Vorschlag der französchen Commission de refonte (Kommission zur Erneuerung des Rechts), deren Vorsitz der Autor innehat, auf dem Wege über kollektiv ausgehandelte Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Verbraucherorganisationen eine Verbesserung der Konsumentenstellung zu erreichen. Der Gesetzentwurf, der noch ncht die Billigung politischer Gremien erfahren hat, will lediglich einen rechtlichen Rahmen für solche Vereinbarungen abgeben, ohne den Grundsatz der Freiwilligkeit zu beschränken. Je nach Umfang der Verbindlichkeit unterscheidet der Entwurf zwischen zwei Typen von Vereinbarungen: normale und erweiterte Vereinbarungen. Normale Vereinbarungen werden zwschen repräsentativen Verbraucherorganisationen und Unternehmen bzw. Verbänden ausgehandelt. Sie gelten verbindlich für alle Verbandsmitglieder und kommen allen betroffenen Verbrauchern zugute. Sie können auf nationaler, aber auch auf regionaler oder lokaler Ebene abgeschlossen werden. Nationale Vereinbarungen können durch Dekret des Verbraucherministeriums unter bestimmten Voraussetzungen für allgemeinverbindlich erklärt werden. Sie binden dann alle Unternehmen einer Branche. Eine Reihe von Verfahrensvorschriften will sowohl die Flexibilität als auch die Effektivität des vorgeschlagenen Regelungsinstrumentariums sicherstellen.


Jean Calais-Auloy is Professor of Law at the University of Montpellier, Faculté de Droit, F—34000 Montpellier, France. He is Chairman of the Commission for Reform of Consumer Law.  相似文献   

16.
The author argues that theory has no place in consumer law, but that consumer law itself takes the place of theory. Theories attempt to explain what something is and how and why it works while laws are themselves a set of created rules which act to regulate behavior. The truest explanation of consumer laws is found by examining the motivation and not the content of laws. Rather than a theoretical approach, the author advocates consumer law on a practical level, as a tool to be used to protect consumers from overreaching behavior and provide a means for them to protect themselves. After defining consumer law, the author goes on to examine those statutory attributes which would best achieve this goal, as well as illustrating current inadequacies in consumer law. Additionally he focuses on the importance of fairness and mercy as two of the foundations of consumer law.
Theorie vs. Praxis im Verbraucherrecht: die Perspektive eines Anwalts
Zusammenfassung Nach Ansicht des Autors hat nicht etwa Theorie einen Platz innerhalb des Verbraucherrechts, sondern das Verbraucherrecht insgesamt tritt an die Stelle von Theorie. Theorien versuchen zu erklären, was etwas ist und wie und warum es funktioniert, wogegen Gesetze geschaffene Regeln darstellen, gedacht zur Regulierung von Verhalten. Die beste Erklärung von Gesetzen des Verbraucherrechts findet man durch Prüfung der Motivation, nicht des Inhalts der Gesetze. Deshalb betrachtet der Autor das Verbraucherrecht statt aus theoretischer eher aus praktischer Perspektive als Instrument zum Schutz des Verbrauchers vor Übervorteilung und als Hilfe für die Verbraucher zum Selbstschutz. Nachdem er Verbraucherrecht definiert hat, untersucht der Autor diejenigen gesetzlichen Elemente, die dieses Ziel am besten erreichen können, und schildert derzeitige Unzulänglichkeiten des Verbraucherrechts. Schließlich zeigt er auf, daß neben Gerechtigkeit und Fairneß auch Großzügigkeit und Nachgiebigkeit eine wichtige Grundlage des Verbraucherrechts sind.


Michael Ferry, is a staff attorney at Legal Services of Eastern Missouri and he also serves as an Adjunct Assistant Professor at St. Louis University and Washington University law schools. He is a member of the Missouri Bar. His address is: P.O. Box 4999-A, Field Station, 625 N Euclid Ave., St. Louis, Missouri (USA) 63008.  相似文献   

17.
The article asks the question why consumer researchers sometimes try to invent an organization to represent the consumer interest when there already is an existing organization with the required characteristics: consumer cooperatives. The advantages of having a consumer organization with its own production and distribution facilities are pointed out. The key role of consumer research to help realize the inherent possibilities of consumer cooperatives to become the main organization representing the consumer interest is stressed and some possible project ideas for research are formulated.
Kooperative und Verbraucherforschung
Zusammenfassung Der Beitrag geht aus von der Frage, warum Verbraucherforscher manchmal versuchen, eine Organisation zur Vertretung von Verbraucherinterssen zu erfinden, obwohl es mit den Verbraucher-Kooperativen bereits eine Organisationsform gibt, die im Prinzip die geforderten Eigenschaften hat.Der Beitrag beschreibt die wesentlichen Eigenschaften von Verbraucher-Kooperativen. Grundsätzlich ist eine solche Kooperative eine Gruppe von Verbrauchern, die praktische Demokratie in der Form pflegen, daß durch ständigen Dialog bestimmt wird, was zur Befriedigung der Bedürfnisse der Mitgliedshaushalte produziert und verteilt wird. Beispiele bestehender und entstehender Kooperative zeigen, welche Möglichkeiten diese Organisationsform für die Stärkung der Verbraucherposition birgt. Erste Forschungsergebnisse lassen vermuten, daß Verbraucher-Kooperative für Verbraucherforscher ein lohnendes Forschungsobjekt sein dürften, wenn es um die Erforschung wirkungsvoller Mittel zur Stärkung der Verbraucherposition geht. Der Beitrag schlägt nicht nur Fragestellungen und Ideen für Forschungsprojekte vor, sondern diskutiert auch die normative Grundlage solcher Projekte.Ziel ist dabei die Entwicklung solcher theoretischer Ansätze, Konzepte und Aktionsforschungs-Vorhaben, die Verbrauchern dazu verhelfen, in der Organisationsform der Kooperative durch Diskussion die optimalen Wege zur Bedürfnisbefriedigung zu finden. Wenn sich Verbraucherforscher an solchen Projekten beteiligen, könnten sie zu einem Schlüsselfaktor für die Entwicklung der Verbraucher-Kooperative zu einem der wichtigsten Mittel zur Förderung des Verbraucherinteresses in der Gesellschaft werden.


Kai Blomqvist is Programme Director at the Swedish Cooperative Institute, Box 15200, S-104 65 Stockholm, Sweden, and Main Secretary to the Government Commission for the review of public consumer policy in Sweden.  相似文献   

18.
This article illustrates, with respect to a specific product (colour TV), that from a consumer policy point of view, too few and the wrong kind of people use consumer information, in casu information stemming from comparative product testing.Interviews were held with 294 buyers. The article reports on the planning period, on the characteristics of consumers using test information, and on the effects of comparative testing information. With these figures as a platform the author discusses consumer policy implications and concludes that the safest way from a consumer point of view is to replace comparative product testing with regulations for production and sale. If this is not possible, new methods and resources to-day almost unheard of will have to be employed in disseminating the information.
Vergleichende Warentests von Farbfernsehgeräten: Ihre Verwendung und Auswirkung
Zusammenfassung Der Beitrag zeigt am Beispiel eines Produktes, daß Informationen aus vergleichenden Warentests unter verbraucher-politischem Gesichtspunkt von zu wenigen und auch von den falschen Verbrauchern verwendet werden. Die mitgeteilten Ergebnisse beruhen auf Interviews mit 294 Käufern von Farbfernsehgeräten und umfassen die Planungsphase, die Besonderheiten der Verwender von Testergebnissen unter den Käufern und die Effekte von Warentestinformationen.Die Ergebnisse lassen vermuten, daß ein bestimmter Planungszeitraum vor dem Kauf der Verwendung von Informationen förderlich ist. Tabelle 1 zeigt die Länge des Planungszeitraums, die wohl als kurz im Verhältnis zur Wichtigkeit und zum Preis des Produktes gelten kann. Dabei gibt es keine Besonderheiten bei bestimmten Alters- oder Einkommensgruppen. Auch läßt sich aus Tabelle 2 keine Unterstützung für die Hypothese herleiten, Benutzer von vergleichenden Testinformationen würden ihren Kauf länger vorbereiten als Nichtbenutzer. Allerdings dürften Verbraucher mit einer Planungsperiode von bis zu 2 Wochen insgesamt weniger Informationen, gleich welcher Art, nutzen, als solche mit einem längeren Planungszeitraum.Nach Tabelle 3 gab ein Drittel der Verbraucher an, vergleichende Warentestinformationen benutzt zu haben. Wenn also aktuelle Informationen vorhanden sind, können sie unter dem Gesichtspunkt der Verwendung folglich mit anderen Arten von Informationen ohne weiteres konkurrieren. Nach Tabelle 4 gilt dies jedoch nicht für alle Verbrauchergruppen gleichermaßen. Vielmehr lehnen Gruppen mit geringem Einkommen gedruckte Informationen vermultich ab und sollten deshalb andere Kaufentscheidungshilfen erhalten.Tabellen 3 bis 5 zeigen, daß lediglich ein Drittel der Käufer eines sehr kostspieligen Gutes bei der Markenwahl von einer gut eingeführten hochwertigen Produktinformation Gebrauch machte. Dafür werden vier mögliche Erklärungen geboten: (a) Verbraucher halten die Informationsinhalte für unwichtig; (b) Verbraucher empfinden kein Bedürfnis nach Informationen; (c) Verbraucher erwarten zu hohe Kosten und Mühen bei der Informationsbeschaffung; (d) sie erwarten von der Information einen zu geringen Nutzen.Interessanter noch als die Nutzung von vergleichenden Warentestinformationen ist deren Wirkung. Tabelle 6 zeigt den Prozentsatz jener Verwender einer Informationsart, die diese als für die Wahl einer Marke ausschlaggebend angaben. Aus der Sicht der Verbraucherpolitik ist es ermutigend, daß eine Informationsart um so einflußreicher ist, je weniger sie von den Verkäufern beeinflußt werden kann. Absolut gesehen, werden vergleichende Warentestinformationen allerdings in enttäuschend geringem Maße genutzt. Tabelle 7 zeigt den Prozentsatz aller Käufer, die eine Informationsart als entscheidend betrachten.Aus Tabelle 4 ergibt sich ein Anstieg der Verwendung von vergleichenden Warentestinformationen mit steigendem Einkommen. Ähnliches zeigt sich aus Tabelle 8 hinsichtlich der empfundenen Nützlichkeit der Information. Auch wenn Verbraucher mit niedrigem Einkommen die Kosten für vergleichende Warentestinformationen inkaufnehmen, können sie sie oft aus mehreren Gründen nicht verwenden. Da der Trend in Tabelle 8 genau gegenläufig verläuft zu dem für werbliche Informationen, scheint eine Informationslücke in zweifachem Sinne zu bestehen: je besser Verbraucher wirtschaftlich ohnehin gestellt sind, desto mehr machen sie Gebrauch von hochwertigen schriftlichen Informationen; andererseits ist der Einfluß minderwertiger Informationen um so größer, je schlechter die wirtschaftliche Situation der Verbraucher.Der Autor gelangt zu der Empfehlung, daß vergleichende Warentest weitgehend ersetzt werden sollten durch staatliche Eingriffe wie beispielsweise Mindestanforderungen an Qualität, an Funktionsweise, an Energieverbrauch und an Umweltbelastung, oder durch Begrenzung der Anzahl von alternativen Warenmarken, kombiniert mit Mindestanforderungen an Informationen über diese Marken in der Werbung, an Preisinformationen oder an Verfalldaten. Erweisen sich solche Regelungen als nicht durchsetzbar, müssen neuartige Methoden der Verbreitung von vergleichenden Warentestinformationen entwickelt und verwendet werden.


Preben Sepstrup is an Associate Professor at the Institute of Marketing, Aarhus School of Business Administration and Economics, Ryhavevej 8, DK-8210 Aarhus V, Denmark.  相似文献   

19.
Within the context of a social systems approach, the author first presents a typology of consumer problems and consumer policies.Consumer problems are characterized at five levels as functional or structural. Functional problems can be solved by policies directed at the individual consumer, groups of consumers, or individual firms. Structural problems can be solved by policies directed at the general framework within which consumers make their decisions.Three paradigms are then presented which — each in a different way — highlight the social and political influence of consumers, thus providing alternative rationales for solving functional and structural problems.Finally, the main results of an empirical study are presented, showing how the three paradigms are used as guidelines for organized consumer action in Denmark. The author concludes that only two of the three paradigms should — in a complementary fashion — be considered relevant guidelines for consumer action.
Die Bedeutung alternativer Paradigmata als Leitlinien für Verbraucherpolitik und kollektive Verbraucheraktionen
Zusammenfassung Der Beitrag faßt Verbraucherprobleme als Einschränkungen der Bedürfnisbefriedigung von Konsumenten vor, während und nach dem Kauf auf und beginnt mit einer Typologie von Verbraucherproblemen, die in erster Linie funktionelle und strukturelle Probleme unterscheidet. Funktionelle Probleme entstehen durch Informationsmängel oder durch Störungen in der Kommunikation zwischen Konsumenten und Produzenten, können sich aber auch aus bestimmten Marketingpraktiken der Anbieter ergeben. Solche Probleme können durch Maßnahmen gelöst werden, die sich an einzelne Konsumenten, Gruppen von Konsumenten oder an einzelne Firmen richten. Strukturelle Probleme werden durch Bedingungen hervorgerufen, an die sich Konsumenten kurzfristig anpassen müssen. Im Unterschied zu funktionellen Problemen sind sie eher genereller Natur. Sie können durch Maßnahmen gelöst werden, die sich an ganze Branchen, an Verbände, Arbeitnehmerorganisationen oder an politisch Tätige wenden, und sind in der Regel das Ergebnis kollektiver Entscheidungsprozesse oder kollektiven Handelns der Konsumenten.Zur Beurteilung der Notwendigkeit verbraucherpolitischer Maßnahmen bietet die einschlägige Literatur drei verschiedene Grundpositionen an, nämlich erstens das Paradigma der verbraucherkontrollierten Produktion (dieses Paradigma kann Verbraucherpolitik nicht rechtfertigen und muß in einer Politik des laissez-faire die beste Lösung von Verbraucherproblemen sehen), zweitens das Paradigma der Interdependenz von Konsum und Produktion (es liefert einige Begründungen für verbraucherpolitische Maßnahmen vor allem zur Überwindung von Informationslücken und zur Marktpflege) und schließlich das Paradigma des produzentenkontrollierten Verbrauchs (es rechtfertigt insbesondere verbraucherpolitische Maßnahmen, die sich mit solchen Verbraucherproblemen beschäftigen, deren Lösung nicht im Produzenten-Interesse liegt).Eine Studie des Autors in Dänemark zeigt, daß die Verbraucherbewegung dieses Landes vorrangig vom Paradigma der Interdependenz von Konsum und Produktion geleitet wird und daß die Resourcen vorrangig zur Lösung funktioneller Probleme verwendet werden. Wesentliche Schlußfolgerung des Autors ist, daß das Paradigma des produzentenkontrollierten Verbrauchs ebenso als Leitlinie herangezogen werden sollte. Die beiden Paradigmata schließen sich nicht gegeneinander aus, sondern sollten als wechselseitige Ergänzung aufgefaßt werden.


Hans Rask Jensen is Associate Professor of Marketing, Sønderborg School of Economics and Business Administration, Grundtvigs Allé 100, DK-6400 Sønderborg, Denmark.  相似文献   

20.
The article treats the situation in which one and the same firm within one country sells an identical product under different brand names. The major motive behind brand differentiation are presented, as well as the consumer difficulties. The position with regard to brand differentiation in the Paris Convention on Industrial Property and national trademark law is analyzed. The author finds that brand differentiation usually does not constitute a problem seen from the perspective of trademark law. The author then discusses brand differentiation as a problem of antitrust law and unfair marketing practices law. Here, Swedish law, especially the recent Alcro case on brand differentiation in the Swedish Market Court, is given major attention. The author finds a reasonable solution to be the demand ofinformation to consumers about the identity behind brand differentiation.
Zusammenfassung Der Beitrag beschäftigt sich mit den verbraucherpolitischen und rechtlichen Problemen, die bei der Verwendung verschiedener Bezeichnungen durch denselben Hersteller für qualitätsgleiche Produkte auftauchen. Gründe und Gefahren dieser Art von Produktdifferenzierung werden herausgearbeitet. Aus verbraucherpolitischer Sicht werden Bedenken gegen Produktdifferenzierung insbesondere dann geäußert, wenn sie zur Preisüberhöhung eingesetzt wird.Aus rechtlicher Sicht hat die Produktdifferenzierung bislang wenig Beachtung gefunden. Die Pariser Verbandsübereinkunft über das gewerbliche Eigentum verbietet zwar die Verwendung täuschender Marken; auch dürfen sie nicht zum Zwecke unlauteren Wettbewerbs eingesetzt werden. Nach ganz überwiegender Meinung gehört hierzu die Produktdifferenzierung durch Verwendung unterschiedlicher Marken für gleiche Produkte jedoch nicht. Eine ähnliche Feststellung läßt sich für das Warenzeichenrecht machen. Das Warenzeichen erfüllt nur eine Herkunftsfunktion, nicht eine Qualitätsfunktion; der Verbraucher kann nicht darauf vertrauen, daß die mit einem Warenzeichen versehene Ware sich qualitätsmäßig von einer mit einem anderen Warenzeichen des gleichen Herstellers versehenen Ware unterscheide. Das Kartellrecht erfaßt die Produktdifferenzierung nur, wenn sie als Mittel der Wettbewerbsbeschränkung eingesetzt wird, etwa bei Marktaufspaltung innerhalb der EG oder beim selektiven Vertrieb. Die Lieferverweigerung einer berühmten Ware kann gegen das Kartellrecht verstoßen; dadurch wird mittelbar Versuchen einer Produktdifferenzierung durch unterschiedliche Belieferung der Vertriebswege ein Riegel vorgesetzt.Der Autor verknüpft das Problem dann mit dem schwedischen Marktpraktikengesetz. Dieses Gesetz sieht neben dem Verbot der Täuschung auch bestimmte Informationspflichten vor, die das herkömmliche Warenzeichenrecht überlagern. Im Alcro-Fall war der Schwedische Marktgerichtshof mit dem Problem der Produktdifferenzierung erstmals befaßt war aber in seiner Entscheidung gespalten. Die Entscheidung sowie die Gründe von Mehr- und Minderheit werden ausführlich erörtert. Außerdem wird auf einen neuen Fall hingewiesen, den Elektrolux-Fall. Der Autor sucht eine Lösung des Problems in der Statuierung vonInformationspflichten.


This article is partially based on the article by Ulf Bernitz and Lars Pehrson (in Swedish): Problemet märkesdifferentiering (The problem of brand differentiation),NIR Nordiskt immateriellt rättsskydd, 1978, pp. 190–214 (with further references).  相似文献   

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