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1.
This contribution is concerned with the possibilities of consumer participation in the formulation of consumer policy by the European Commission. Consumer influence in other EC bodies — such as the European Parliament and the Economic and Social Committee — is considered in so far as they determine the extent of consumer representation at the Commission level. After reviewing the legal basis for consumer representation, special attention is given to the development and the activities of the Consumers Consultative Council and the Consumer Policy Service. Their impact on the entire consumer policy of the Community is analysed as well as the restrictions which they face. Finally, requirements for a more efficient consumer representation at the Commission level are formulated.
Die Vertretung der Verbraucher in den Institutionen der Europäischen Gemeinschaft
Zusammenfassung Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Möglichkeiten der Beteiligung organisierter Verbraucher am Proze\ der Formulierung der Verbraucherpolitik der EG-Kommission. Der Einflu\ der Verbraucher auf audere Organe der Gemeinschaft — insbesondere das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschu\ — wird insoweit berücksichtigt, als er auf die Handlungsmöglichkeiten der Verbraucher auf der Ebene der Kommission zurückwirkt. Nach einem Blick auf die rechtlichen Grundlagen der Verbrauchervertretung setzt sich der Beitrag vor allem mit der Entwicklung und den Leistunger des Beratenden Verbraucherrats (BVR/CCC) und der Verbraucherpolitischen Dienststelle der Kommission auseinander. Der Einflu\ beider Einrichtungen auf die Verbraucherpolitik der Gemeinschaft wird ebenso untersucht wie die Grenzen, die ihrem Handeln gezogen sind. Abschlie\end werden einige Voraussetzungen für eine wirksamere Verbrauchervertretung auf der Ebene der Kommission herausgearbeitet.
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2.
The question has been raised of whether UK consumers have benefitted or suffered a decline in standards as a result of the UK's membership of the EC. Additionally some have queried whether the UK itself has fulfilled its obligations of implementing European Community law in this field. This article addresses these questions, concentrating on areas the authors deem to be of specific relevance to UK consumers, namely, product liability, package holidays, misleading advertising and enforcement. The treatment of these areas is preceded by a discussion of the basic philosophies underlying UK and European Community consumer protection policies.
Zusammenfassung Die Vollendung des gemeinsamen Marktes und der Verbraucherschutz aus englischer Perspektive Es ist eine Diskussion darüber entstanden, ob britische Konsumenten als Folge der Mitgliedschaft Gro\britanniens in der Europäischen Gemeinschaft eher einen Vorteil erzielt oder eher einen Nachteil erlitten haben. Zusätzlich wurde gelegentlich in Zweifel gezogen, ob Gro\britannien selbst bei der Einführung europäischen Gemeinschaftsrechts in diesem Bereich überhaupt seine Verpflichtungen erfüllt hat. Bei der Behandlung dieser Fragen konzentiert sich der vorliegende Beitrag vor allem auf Gebiete, die nach Meinung der Autoren für englische Konsumenten von Bedeutung sein dürften, nämlich Produkthaftung, Pauschalreisen, irreführende Werbung und Rechtsdurchsetzung. Die Behandlung dieser Bereiche wird eingeleitet durch eine Diskussion der gedanklichen Grundlagen, die einerseits der britischen und andererseits der europäischen Gemeinschaftspolitik im Bereich des Verbraucherschutzes unterliegen.


Joan Hunter was formerly a Lecturer in the Faculty of Law at the University of Dundee; she is now a trainee solicitor.  相似文献   

3.
In order to create a Common Market for branded products the European Commission is presently promoting a regulation for a Community Trade Mark backed by a directive to approximate Member States' trade mark laws. A consumer working group studying these two initiatives found a common interest with the Commission not only in freeing the flow of competing goods but also in specific proposals which to some extent acknowledge a consumer interest. However, the consumer interest in market transparency is not a major theme in either proposal nor do the drafters adopt the consumer oriented certification mark system. Above all there is no promise of effective, continuing consumer representation in the operation of the laws and this threatens to perpetuate the distortion of the public interest towards that of proprietors that has been allowed to develop, particularly since registration systems were introduced about a century ago.
Zusammenfassung Zum Zweck der Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Markenartikel hat die Kommission der EG zwei Vorschläge auf dem Gebiet des Warenzeichenrechts unterbreitet: einen Verordnungsentwurf über die Schaffung einer Gemeinschaftsmarke und einen Richtlinienentwurf über die Rechtsangleichung des Markenrechts der Mitgliedstaaten. Diese Vorschläge sind von einer Expertengruppe einer genaueren Prüfung dahingehend unterzogen worden, wieweit sie dem im EG-Vertrag auch verankerten Verbraucherinteresse dienen. Die Gruppe, der die Autorin angehörte, fand zwar in den Vorschlägen einige bemerkenswerte Verbesserungen zur Beseitigung von Handelshemmnissen, die von unterschiedlichen Markenrechten ausgehen können. Das Verbraucherinteresse and Produkt- und Markttransparenz, an Vermeidung künstlicher Produktdifferenzierung, an Garantiemarken und an Verbrauchervertretung hat jedoch in die Vorschläge kaum Eingang gefunden. Zur Bestimmung des Verbraucherinteresses im Markenrecht arbeitet die Autorin Problembereiche heraus, die teilweise der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zugrunde liegen (Parallelimporte, «inter-brand»-Wettbewerb, konfligierende herkunftsgleiche oder verwechslungsfähige Marken), sich teilweise auch erst ergeben, wenn eine Gemeinschaftsmarke neben die (bestehenbleibenden) nationalen Markensysteme tritt. Zum Schluß ihres Beitrages macht die Autorin Vorschläge zur Einführung von Garantiemarken auf EG-Ebene nach englischem Vorbild und zur Schaffung einer Verbrauchervertretung in einem künftigen EG-Markenamt.


She is a member of working groups of the Consumers Consultive Committee on trade marks and on patents.  相似文献   

4.
As an increasing number of corporations, both in Europe and the United States, establish consumer affairs departments, it becomes important to define the role of these new organizational units in the relationship between consumers and business firms. The consumer affairs department provides the consumer with an opportunity to make his voice heard in management decision making, and business firms with an opportunity to develop a better understanding of consumer concerns.This paper aims at laying a first foundation for the understanding of the consumer affairs function within profit-seeking organizations that operate in essentially market-directed economies. Using a communications approach, it is attempted to show that the consumer affairs department can, if properly integrated within the corporate decision making structure, perform a valuable function as a consumer communications channel.
Abteilungen für Verbraucherbelange in privaten Firmen
Zusammenfassung Mit ihrer Kritik an Produkten, Marketing und dem Unternehmertum insgesamt hat die Verbraucherbewegung auch viele Unzulänglichkeiten bei der Kommunikation auf Märkten aufgezeigt. Die Einflußmöglichkeiten für Verbraucher sind ziemlich eingeschränkt und ermöglichen in der Regel keinen unmittelbaren Dialog zwischen Unternehmensleitung und Verbraucher. Folglich sind die Möglichkeiten der Verbraucher sehr begrenzt, ihre Wünsche bei unternehmerischen Entscheidungen zur Geltung zu bringen. Einen Weg zur Überbrückung dieser Kommunikationslücke sehen Firmen darin, daß sie eine innerbetriebliche Abteilung für die Belange speziell von Verbrauchern einrichten. Diese Abteilung bietet dem Verbraucher die Gelegenheit, in ein Gespräch mit der Firma einzutreten und die Geschäftspolitik und Produktgestaltung zu beeinflussen.Mit der wachsenden Zahl von Firmen, die sowohl in Europa als auch in den Vereinigten Staaten solche Abteilungen für Verbraucherbelange einrichten, wird es wichtig, die Funktion dieser neuen Organisationseinheiten für die Beziehung zwischen Nachfragern und Anbietern klarzulegen. Der vorliegende Beitrag versucht, erste Grundlagen für das Verständnis von Verbraucherabteilungen innerhalb gewinnorientierter Unternehmungen zu legen. Er versucht zu zeigen, daß solche Abteilungen eine wertvolle Aufgabe als Kommunikationsweg für Verbraucher erfüllen können — vorausgesetzt, sie sind angemessen in die Entscheidungsstruktur der Unternehmung integriert.


Claes Fornell is an Associate Professor at the Graduate School of Management, Northwestern University, Nathaniel Leverone Hall, Evanston, Illinois 60201, USA.  相似文献   

5.
Intellectuals have been concerned with technology's impact on society. Many, if not most, viewed the results of technology as being more negative than positive. It has been supposed that consumers also held these negative views. Research in one major United States city indicates that this may not be the case. Generally consumers gave positive evaluations of technological change. However this did not mean they evaluated one result of technological change, checkout scanners, positively. Views of technology were related to demographic characteristics. Generally the older, non-employed, poorer respondent had a more negative view.
Verbraucher-Reaktionen auf generelle und spezifische technologische Entwicklungen: das Beispiel Checkout Scanner (automatische Lesegeräte) in Supermärkten
Zusammenfassung Zahlreiche Veröffentlichungen befassen sich skeptisch mit der Geschwindigkeit und den Ergebnissen des technischen Fortschritts. Einige Autoren nehmen an, daß es auch bei Konsumenten Vorbehalte gegenüber technologischen Veränderungen gibt, und vermuten, daß diese Vorbehalte Auswirkungen auf das Anbieterverhalten haben, wenn es um die Einführung von für den Kunden sichtbaren neuen Technologien geht. Ein Beispiel für solche Technologien sind automatische Code-Leser an Supermarkt-Kassen.Der Lebensmittelhandel hat lange gezögert, solche automatischen Lesegeräte einzuführen; er befürchtete negative Reaktionen der Kunden auf diese Geräte und auf die damit verbundene Aufhebung der Preisauszeichnung am einzelnen Produkt. Diese Geräte können die computergespeicherten Produktpreise abrufen, sodaß der Handel keine Preisauszeichnung mehr an der Ware vornehmen muß. Einige Untersuchungen zeigten, daß Konsumenten mit dem Wegfall der Preisauszeichnung nicht einverstanden waren, und vermuteten als Ursache eine allgemeine Abwehrhaltung der Konsumenten gegenüber Technologie. Der vorliegende Beitrag berichtet über eine im Jahre 1982 in Milwaukee, USA, durchgeführte Untersuchung zur Überprüfung dieser Vermutung.Die Ergebnisse dieser Untersuchung deuten insgesamt daraufhin, daß die meisten Befragten dem technologischen Fortschritt positiv gegenüberstehen. Die überwiegende Meinung ist, daß Technologie das tägliche Leben beeinflußt, aber auch, daß das Tempo der technologischen Entwicklung angemessen ist und ihre Ergebnisse nützlich sind. Was speziell die Checkout Scanner betrifft, so gibt es nur sehr wenige Befragte, die sie grundsätzlich für eine schlechte Einrichtung halten. Anders sieht es aus, wenn nach dem Wegfall der Preisauszeichnung gefragt wird. Die überwiegende Mehrheit spricht sich gegen diesen Wegfall aus, zugleich sind aber nur sehr wenige Befragte der Meinung, daß die Preisauszeichnung an der Ware gesetzlich vorgeschrieben werden sollte. Die Einstellung zur Technologie hängt von demografischen Eigenschaften ab. Negative Einstellungen finden sich vor allem bei älteren, arbeitslosen und einkommensschwachen Befragten.Die Studie zeigt also, daß Konsumenten die technologische Entwicklung insgesamt auch dann positiv einschätzen, wenn sie mit einzelnen Ergebnissen dieser Entwicklung unzufrieden sind. Unzufriedenheit mit einzelnen Ergebnissen führt nicht notwendigerweise zu der Meinung, der Status quo müsse mit gesetzlichen Mitteln erhalten bleiben.


Frederick W. Langrehr is a Visiting Associate Professor, Institute of Business Management, and Virginia B. Langrehr is an Associate Professor, School of Family, Home and Social Sciences, both at Brigham Young University, Provo, Utah 84602, USA.  相似文献   

6.
According to the European Consumer Law Group, the following objectives should be reached by national or international action: For new cars: 1. better consumer information through statutory obligation for the seller to deliver (a) a booklet with standardised information on price, safety, fuel consumption, and maintenance costs and (b) a written form mentioning a number of essential contractual data (i. a., price); 2. better information against unfair prices, by forbidding price increases between order and delivery, unless a long delivery term (six months or more) has been agreed on; 3. better protection against delays in delivery by obliging sellers to indicate a precise and binding delivery date in the contract; 4. better compensation of losses due to defects: each purchaser of a car should be given a statutory guarantee during a minimum period, covering all parts and repairs; 5. increased intra-brand and inter-state competition in the car business through a serious surveillance of selective distribution and abuses of economic power and breaking up barriers of imports between member countries; 6. the introduction of a period of reflection for the consumer should be considered. For used cars: 1. the liability of the manufacturer or importer for defects should be maintained as a principle; 2. the professional seller should also be liable for defects during a reasonable time after the sale; 3. the consumer should have pre-purchase information on a number of essential points which are to be considered as conditions of the contract; 4. the sale of unroadworthy cars should be prohibited and the introduction of tamper-proof odometers should exterminate car mileage fraud; 5. better compensation of losses due to defects should be made possible by means of a statutory minimum guarantee; 6. the consumer should have a period of reflection.
Zusammenfassung Nach Meinung der European Consumer Law Group sollten durch internationale und nationale Maßnahmen folgende Ziele erreicht werden: Bei neuen Kraftfabrzeugen: 1. bessere Unterrichtung des Verbrauchers durch eine gesetzliche Verpflichtung für den Verkäufer zur Ausgabe (a) eines Informationsbuches mit standardisierten Angaben über Preis, Sicherheit, Treibstoffverbrauch und laufende Kosten sowie (b) eines schriftlichen Vertrages mit der Angabe einer Anzahl wesentlicher Vertragsbestimmungen (z. B. Preis); 2. besserer Schutz gegen unangemessene Preise durch Verbot der Preiserhöhung zwischen Bestellung und Lieferung, es sei denn, eine lange Lieferfrist (sechs Monate oder mehr) sei vereinbart worden; 3. besserer Schutz gegen verzögerte Lieferung durch die Verpflichtung der Verkäufer zur Angabe eines genauen und verbindlichen Lieferdatums im Vertrag; 4. bessere Entschädigung gegen Schäden, die auf Fehlern beruhen; jeder Käufer eines Fahrzeugs sollte eine gesetzliche Garantie für eine Mindestdauer eingeräumt erhalten, die für alle Teile und Reparaturen gilt; 5. erhöhter Wettbewerb innerhalb einer Marke und zwischen verschiedenen Staaten durch ernsthafte Überwachung der selektiven Vertriebsmethoden und des Mißbrauchs wirtschaftlicher Macht sowie durch Beseitigung der Importschranken zwischen den Mitgliedstaaten; 6. die Einführung einer Überlegungsfrist für Verbraucher sollte erwogen werden. Bei Gebrauchtfahrzeugen: 1. grundsätzlich sollte die Haftung des Herstellers oder Importeurs für Fehler fortbestehen; 2. der gewerbsmäßige Händler sollte während einer angemessenen Zeit nach dem Verkauf ebenfalls haften; 3. der Verbraucher sollte vor dem Kauf über bestimmte wesentliche Umstände unterrichtet werden; diese Umstände sollten Bedingung des Vertrages sein; 4. der Verkauf nicht verkehrsfähiger Fahrzeuge sollte verboten werden; die Einführung fälschungssicherer Kilometerzähler sollte Fälschungen der zurückgelegten Kilometerzahl unmöglich machen; 5. eine gesetzliche Mindestgarantie sollte geschaffen werden, die einen besseren Ausgleich für Schäden infolge von Fehlern des Fahrzeugs ermöglicht; 6. der Verbraucher sollte ein Recht auf eine Überlegungsfrist erhalten.


Contact Address of the European Consumer Law GroupJules Stuyck, Katholieke Universiteit Leuven, Rechtsfakulteit, Tiensestraat 41, B-3000 Leuven, Belgium.  相似文献   

7.
Life Cycle Costing (LCC) is very applicable as a means of achieving the objectives of recent energy information policies in the U. S. and Canada. In fact, the LCC format of information disclosure appears to have a number of advantages over the energy labeling formats these countries have implemented. Its major advantage is that it presents several dimensions of product cost in a manner that suits the complex, multi-attribute decision making associated with consumers' durable purchases. The future of LCC as a tool for consumer information provision lies in behavioral research into the actual impact of LCC information on consumer purchase processes, particularly choice. Several technical issues must also be resolved.
Energieinformationen für Konsumentenentscheidungen: Die Angabe von Lebensdauer-Gesamtkosten
Zusammenfassung Der Beitrag behandelt als neue Form umfassender Preisinformationen die Angabe der gesamten Kosten, die während der Lebensdauer eines Produktes anfallen. Dabei ist die Lebensdauer eines Produktes definiert als seine Lebenserwartung, die sich aus bisherigen Erfahrungen, aus Angaben der Hersteller sowie aus Produkttests ergibt. Im wesentlichen setzen sich die Lebensdauer-Gesamtkosten aus dem Preis für die Anschaffung, den Energiekosten und der Servicekosten zusammen.Der Beitrag beschreibt zunächst zwei amerikanische und ein kanadisches Beispiel für Informationsprogramme mit Lebensdauergesamtkosten-Angaben. Die verbraucherpolitischen Ziele, die mit solchen Programmen verfolgt werden können, sind (a) die Erhöhung der Akzeptanz solcher Informationen durch die Verbraucher, (b) das Vertrautmachen der Verbraucher mit der Bedeutung von Energie- (und anderen Unterhalts-)Kosten, (c) die Gewöhnung der Verbraucher an Produktvergleiche unter dem Gesichtspunkt des Energieverbrauches und (d) die Ermutigung der Hersteller, Verbrauchern energierelevante Informationen zur Verfügung zu stellen.Anschließend wird ein Überblick über die bisherigen empirischen Befunde zu der Frage gegeben, welche Rolle der Energieverbrauch für die Entscheidungen der Konsumenten spielt. Dabei zeigt sich u. a., daß die Angabe von Lebensdauer-Gesamtkosten auf kognitivem Niveau die Kenntnis über Energieverbrauch und die Wahrnehmung von Energiekosten verbessert und — allerdings in schwächerem Ausmaße — auch auf dem Verhaltensniveau in erwünschter Richtung wirksam wird.Der Beitrag gibt dann eine Berechnung jener Energieeinsparungen, die dann möglich wären, wenn die jeweils günstigste Gerätevariante gekauft würde. Tabelle 1 zeigt, daß diese fiktive Einsparung bei 3 bis 6% läge, wenn als Kriterium für die Günstigkeit des Einkaufs die Lebensdauer-Gesamtkosten herangezogen werden, und daß sie bei 3 bis 10% läge, wenn lediglich der Energieverbrauch als Kriterium herangezogen würde. Der Beitrag schließt mit der Vermutung, daß die Angabe von Lebensdauer-Gesamtkosten auch von der Darbietungsform her geeignet ist, die Wirkung von Energieinformationen auf das Kaufverhalten zu vergrößern.


R. Bruce Hutton is an Associate Professor at the College of Business Administration, University of Denver, University Park, Denver, Colorado 80208, U. S. A. C. Dennis Anderson is an Associate Professor at the Faculty of Administrative Studies, University of Manitoba, Winnipeg, Manitoba, R3T 2N2, Canada.  相似文献   

8.
This article illustrates, with respect to a specific product (colour TV), that from a consumer policy point of view, too few and the wrong kind of people use consumer information, in casu information stemming from comparative product testing.Interviews were held with 294 buyers. The article reports on the planning period, on the characteristics of consumers using test information, and on the effects of comparative testing information. With these figures as a platform the author discusses consumer policy implications and concludes that the safest way from a consumer point of view is to replace comparative product testing with regulations for production and sale. If this is not possible, new methods and resources to-day almost unheard of will have to be employed in disseminating the information.
Vergleichende Warentests von Farbfernsehgeräten: Ihre Verwendung und Auswirkung
Zusammenfassung Der Beitrag zeigt am Beispiel eines Produktes, daß Informationen aus vergleichenden Warentests unter verbraucher-politischem Gesichtspunkt von zu wenigen und auch von den falschen Verbrauchern verwendet werden. Die mitgeteilten Ergebnisse beruhen auf Interviews mit 294 Käufern von Farbfernsehgeräten und umfassen die Planungsphase, die Besonderheiten der Verwender von Testergebnissen unter den Käufern und die Effekte von Warentestinformationen.Die Ergebnisse lassen vermuten, daß ein bestimmter Planungszeitraum vor dem Kauf der Verwendung von Informationen förderlich ist. Tabelle 1 zeigt die Länge des Planungszeitraums, die wohl als kurz im Verhältnis zur Wichtigkeit und zum Preis des Produktes gelten kann. Dabei gibt es keine Besonderheiten bei bestimmten Alters- oder Einkommensgruppen. Auch läßt sich aus Tabelle 2 keine Unterstützung für die Hypothese herleiten, Benutzer von vergleichenden Testinformationen würden ihren Kauf länger vorbereiten als Nichtbenutzer. Allerdings dürften Verbraucher mit einer Planungsperiode von bis zu 2 Wochen insgesamt weniger Informationen, gleich welcher Art, nutzen, als solche mit einem längeren Planungszeitraum.Nach Tabelle 3 gab ein Drittel der Verbraucher an, vergleichende Warentestinformationen benutzt zu haben. Wenn also aktuelle Informationen vorhanden sind, können sie unter dem Gesichtspunkt der Verwendung folglich mit anderen Arten von Informationen ohne weiteres konkurrieren. Nach Tabelle 4 gilt dies jedoch nicht für alle Verbrauchergruppen gleichermaßen. Vielmehr lehnen Gruppen mit geringem Einkommen gedruckte Informationen vermultich ab und sollten deshalb andere Kaufentscheidungshilfen erhalten.Tabellen 3 bis 5 zeigen, daß lediglich ein Drittel der Käufer eines sehr kostspieligen Gutes bei der Markenwahl von einer gut eingeführten hochwertigen Produktinformation Gebrauch machte. Dafür werden vier mögliche Erklärungen geboten: (a) Verbraucher halten die Informationsinhalte für unwichtig; (b) Verbraucher empfinden kein Bedürfnis nach Informationen; (c) Verbraucher erwarten zu hohe Kosten und Mühen bei der Informationsbeschaffung; (d) sie erwarten von der Information einen zu geringen Nutzen.Interessanter noch als die Nutzung von vergleichenden Warentestinformationen ist deren Wirkung. Tabelle 6 zeigt den Prozentsatz jener Verwender einer Informationsart, die diese als für die Wahl einer Marke ausschlaggebend angaben. Aus der Sicht der Verbraucherpolitik ist es ermutigend, daß eine Informationsart um so einflußreicher ist, je weniger sie von den Verkäufern beeinflußt werden kann. Absolut gesehen, werden vergleichende Warentestinformationen allerdings in enttäuschend geringem Maße genutzt. Tabelle 7 zeigt den Prozentsatz aller Käufer, die eine Informationsart als entscheidend betrachten.Aus Tabelle 4 ergibt sich ein Anstieg der Verwendung von vergleichenden Warentestinformationen mit steigendem Einkommen. Ähnliches zeigt sich aus Tabelle 8 hinsichtlich der empfundenen Nützlichkeit der Information. Auch wenn Verbraucher mit niedrigem Einkommen die Kosten für vergleichende Warentestinformationen inkaufnehmen, können sie sie oft aus mehreren Gründen nicht verwenden. Da der Trend in Tabelle 8 genau gegenläufig verläuft zu dem für werbliche Informationen, scheint eine Informationslücke in zweifachem Sinne zu bestehen: je besser Verbraucher wirtschaftlich ohnehin gestellt sind, desto mehr machen sie Gebrauch von hochwertigen schriftlichen Informationen; andererseits ist der Einfluß minderwertiger Informationen um so größer, je schlechter die wirtschaftliche Situation der Verbraucher.Der Autor gelangt zu der Empfehlung, daß vergleichende Warentest weitgehend ersetzt werden sollten durch staatliche Eingriffe wie beispielsweise Mindestanforderungen an Qualität, an Funktionsweise, an Energieverbrauch und an Umweltbelastung, oder durch Begrenzung der Anzahl von alternativen Warenmarken, kombiniert mit Mindestanforderungen an Informationen über diese Marken in der Werbung, an Preisinformationen oder an Verfalldaten. Erweisen sich solche Regelungen als nicht durchsetzbar, müssen neuartige Methoden der Verbreitung von vergleichenden Warentestinformationen entwickelt und verwendet werden.


Preben Sepstrup is an Associate Professor at the Institute of Marketing, Aarhus School of Business Administration and Economics, Ryhavevej 8, DK-8210 Aarhus V, Denmark.  相似文献   

9.
The paper gives an overview of the specific method used in Italy to implement Community legislation, including consumer protection directives. It analyses the implementing legislation on product liability, competition law, adertising, and financial services. As a result Italian law has greatly changed for the benefit of the consumer. The authors criticize the fact that Italian law has not yet enabled consumer associations to take action before courts of law in order to stop illegal or misleading marketing practices.
Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinien der EG in Italien
Zusammenfassung Der Beitrag befa\t sich zunächst mit der besonderen italienischen Umsetzungsgesetzgebung von EG-Rechtsakten einschlie\lich der Richtlinien sum Verbraucherschutz. Er untersucht dann die italienischen Regelungen zur Produktsicherheit- und haftung, Haustürgeschäfte, Wettbewerbsrecht, Werbung und Finanzdienstleistungen. Im Ergebnis verbessert der italienische Gesetzgeber den Rechtsschutz des Verbrauchers, etwa durch Einführung eines Widerrufsrechts auch für im Fernabsatz geschlossene Verträge und durch generalle Regeln über die Transparenz von Banktransaktionen. Im Beneich Produkthaftung hat der Gesetzgeber dagegen keine der Optionen ausgeschöpft. Die Autoren kritisieren, da\ bislang in Italien keine Verbandsklage der Verbraucher gegen unlautere und irreführenden Praktiken von Anbietern besteht.


Simonetta Cotterli has written the section on financial services, Paolo Martinello on product liability and competition law, and Carlo M. Verardi on advertising.  相似文献   

10.
The author reports on an action taken by German consumer advice centres on behalf of consumer-debtors against specialized credit banks (Teilzahlungsbanken). The report refers to contracts concluded in the period of 1975 to 1980. By aggressive marketing mostly among marginal consumers, banks were able to charge consumers excessive interest rates and impose unfair contract conditions. Due to loss of job or personal misfortune many consumers have been unable to pay the instalments and have been subject to an assortment of harsh debt collection methods. The Supreme German Civil Court stepped in by annulling a number of credit contracts considered as being extortionate. Advice centres figured out that a great number of credit contracts could be regarded as void when applying the criteria of the Court. Banks have tried to evade the court rulings. Therefore the advice centres set up a network of action to help the consumer-debtor by negotiating his case with the bank, by making settlements, by using media, and by bringing legal actions. It is hoped that a collective settlement scheme can be worked out one day.
Verbraucherverschuldung in der Bundesrepublik Deutschland
Zusammenfassung Der Beitrag berichtet von den sog. Kreditaktionen der Verbraucherzentralen zugunsten von Konsumenten, die bei Teilzahlungsbanken Kredite zu überhöhten und z.T. sittenwidrigen Bedingung en aufgenommen hatten. Wegen Arbeitslosigkeit oder Umständen im persönlichen Bereich war es vielen Verbrauchern nicht möglich, die fälligen Kreditraten aus ihrem (reduzierten) Einkommen zurückzuzahlen. Eine wesentliche Hilfe für diese unverschuldet in Not gekommenen Verbrauchergruppen bildete die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die eine Reihe der in der Niedrigzinsphase von 1975–80 geschlossenen Verträge wegen Zinsüberhöhung und sonstiger belastender Bedingungen für sittenwidrig und damit nichtig erklärte. Nach Erhebungen war anzunehmen, daß eine große Zahl von Kreditverträgen gem, den Kriterien des BGH unwirksam war, ohne daß die Verbraucher das wußten oder rechtlichen Schutz bemühten. Die Banken hatten von sich aus keinen Anlaß, den Verbrauchern entgegenzukommen. Deshalb begannen die Verbraucherzentralen, insbes. in Hamburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen, sog. Kreditaktionen, in denen die Verbraucher aufgefordert wurden, ihre Verträge überprüfen zu lassen. Die Verbraucherzentralen bemühten sich bei festgestellter Zinsüberhöhung in Verhandlungen mit der Bank, und durch Öffentlichkeitsarbeit eine für den Verbraucher günstige Regelung zu erreichen. Angestrebt wird eine globale Vereinbarung zur Regelung des Problemkreises.


Annette Kähler is a lawyer and consultant to the Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, D-4000 Düsseldorf 1, FRG.  相似文献   

11.
This paper presents INVORMAT, a method developed to enable the construction of consumer information material which meets the information need of the consumer and complements the information supply which already exists in a market. To this end, the information needs of consumers are ascertained on the basis of possible perceived risks associated with the purchase of a given product. Supplier- and retailer-controlled information sources are analysed for their capability to reduce these risks, and consumers are questioned about the degree to which they use these information sources. The established information gap serves as a starting-point for the development of consumer information material. The paper describes the method and presents some results obtained by applying it to a number of products.
Informationsbedarf, -angebot und -nachfrage als Grundlagen für die Entwicklung von Verbraucherinformationsmaterial: die INVORMAT-Methode
Zusammenfassung Die hier vorgestellte INVORMAT-Methode (Informationsanalyse für verbraucherorientiertes Informations material) zeigt einen Weg, die Entwicklung von Informationsmaterial für Verbraucher auf deren Informationsbedarf einerseits und auf die von Produzenten und Händlern angebotenen Informationen andererseits abzustimmen. Diese Methode wurde anhand von fünf Produkten getestet, von denen in diesem Beitrag die Ergebnisse für Waschmaschinen beispielhaft herausgegriffen sind.Der erste Schritt der Analyse besteht in der Ermittlung des produktspezifischen Informationsbedarfs der Verbraucher. Die theoretische Grundlage dieser Analyse ist eine weiterentwickelte Fassung der Theorie des empfundenen Kaufrisikos: der (potentielle) Informationsbedarf wird operationalisiert als die Informationen, die notwendig sind, um die mit einem Kauf verbundenen Risiken zu kennen und zu reduzieren. Die Erhebung erfolgt mithilfe einer Kombination aus Konsumenten-und Expertenbefragung. Dieser potentielle Informationsbedarf ist bei allen Produkten sehr hoch — er besteht bei Waschmaschinen aus 55 Risiken. Darüber hinaus stellt sich heraus — nicht nur bei Waschmaschinen —, daß alle diese Risiken von den Konsumenten für wichtig gehalten werden. Ein besonders hohes Risikoempfinden — und damit einen besonders hohen Informationsbedarf — haben Konsumenten, die unter 30 Jahre alt sind, in ländlichen Gebieten leben und häufig Verbrauchersendungen sehen oder hören.Durch eine Inhaltsanalyse der Anbietermedien wurde festgestellt, daß der ermittelte Informationsbedarf nur bis zu maximal zwei Dritteln gedeckt werden kann — gemessen sowohl an der objektiven Risikoreduzierungskapazität angebotener Informationen als auch an der Verständlichkeit, mit der diese dargeboten werden. Dabei ergaben sich deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Informationsquellen.Die tatsächliche Informationsnachfrage der befragten Konsumenten lag weit unter dem potentiellen Informationsbedarf; sie ist bei Bewohnern ländlicher Gebiete höher als bei Städtern. Es stellte sich auch heraus, daß das Gespräch im Geschäft die am häufigsten und intensivsten genutzte Informationsquelle ist.Als Aufgabe der Verbraucherinformation wird hier betrachtet, die Diskrepanzen zwischen Informationsbedarf, Informationsangebot und Informationsnachfrage auszugleichen. Aufgrund der INVORMAT-Methode entwickeltes Informationsmaterial soll drei Anforderungen erfüllen: Verbraucher müssen auf mögliche Kaufrisiken aufmerksam gemacht werden, um ihren aktuellen Informationsbedarf abgrenzen zu können. Dies soll in Stufe 1 eines Informationspakets geschehen. Verbraucher müssen außerdem die Möglichkeit haben, zu erfahren, mit welchen Informationen sie welche Risiken reduzieren können. Diese Möglichkeit soll in der Stufe 2 angeboten werden. Schließlich sollen die Verbraucher in der 3. Stufe darauf hingewiesen werden, wo diese Informationen verfügbar sind, oder sie müssen verfügbar gemacht werden. Ein so konstruiertes Informationspaket optimiert sowohl die Kosten der Bereitstellung der Informationen als auch die der Informationsverarbeitung der Konsumenten an dem Informationsbedarf der Verbraucher einerseits und an dem Informationsangebot der Hersteller und Händler andererseits.


Klaus G. Grunert and Heinz D. Saile are Research Fellows (Wissenschaftliche Mitarbeiter) at Hohenheim University, D-7000 Stuttgart 70, Postfach 106, West Germany.  相似文献   

12.
The paper analyses those aspects of the Single European Act which have an impact on consumer policy in the EEC. Consumer protection is only indirectly referred to by the Act, whereas environmental policy, and thereby also health aspects, are expressly addressed.Consumers have little to gain but much to lose by a strict application of the integration concept of the Act which is an expression of the intention to create a single market before 1992. It is not clear how EEC and Member State measures are to be co-ordinated.Unfortunately, implementation of EEC consumer and environmental policies has not been improved through the Act. In the future, implementation policy should concern not only the creation of a Common Market forproducers, but should be extended to include common standards of protection for Europeanconsumers.
Verbraucherpolitik in der EG nach der Ratifizierung der Einheitlichen Europäischen Akte
Zusammenfassung Die Stellungnahme der European Consumer Law Group, eines Zusammenschlusses europäischer juristischer Praktiker und Forscher auf dem Gebiet des Verbraucherrechts, beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Einheitlichen Europäischen Akte auf die Verbraucherpolitik in der EG. Es überwiegt eine skeptische Einstellung, weil die Akte die Verbraucherpolitik nur indirekt erwähnt und vor allem bezweckt, einen einheitlichen Binnenmarkt bis 1992 zu schaffen. Positiv ist die ausdrückliche Verankerung der Umweltpolitik als neuer Politikbereich der EG zu vermerken, die über Gesundheitsaspekte auf den Verbraucherschutz zurückwirkt. Die Implementation des EG-Verbraucherrechts ist allerdings auch durch die Akte nicht verbessert worden. Gefordert wird insgesamt eine neue Einstellung zur EG-Integration: der Begriff des Gemeinsamen Markets muß um gemeinsame Schutzstandards für alle europäischen Verbraucher ergänzt werden.


The European Law Group (ECLG) is a group of lawyers and law scholars in the EEC, concerned with legal aspects of consumer protection. Correspondence regarding the paper should be directed to: Professor Norbert Reich, Centre for European Legal Policy, Universitätsallee GW1, D-2800 Bremen 33, Federal Republic of Germany.  相似文献   

13.
The paper examines critically the influence of Community consumer directives upon French consumer law from different angles. It first shows that the intensity of protection offered by Community directives is usually lower than that offered by existing French law, a problem solved by reference to the minimum protection principle of Community law. Community activities may also serve as an argument to exclude or to speed up the introduction of new legislation in France. Specific problems arise when Community law starts from completely different concepts than French law, as is shown in the (not yet implemented) Product Liability Directive. The authors conclude that in an internal market a European legal space must be established which unfortunately is not yet the case.
Die Bedeutung des Gemeinschaftsrechts für das französische Verbraucherschutzrecht
Zusammenfassung Die Autorinnen untersuchen kritisch die Bedeutung des Gemeinschaftsrechts für den Schutz des Verbrauchers in Frankreich. Die entsprechenden Gemeinschaftsrichtlinien bringen nur wenig änderungen gegenüber der bestehenden französischen Gesetzgebung und Rechtsprechung, auch wenn sich daraus einige Anwendugnsprobleme ergeben. Der Grundsatz der Minimalharmonisierung führt dazu, da\ das französische Schutzniveau nicht gesenkt wereden mu\. Gemeinschaftsinitiativen können weiterhin ein Anla\ zur Verhinderung oder auch zur Einführung nationaler Verbrauchergesetzgebung sein. Schlie\lich zeigt das Beispiel der Produkthaftung, welche Schwierigkeiten die Abstimmung von nationalem und Gemeinschaftsrecht bereitet, wenn beide zwar von ähnlichen Schutzniveaus, aber von völlig unterschiedlichen Begrifflichkeiten ausgehen. Zum Schlu\ weisen die Verfaserinnen auf die Notwendigkeit eines europäischen Rechtsraumes hin, der bislang von den einschlägigen Richtlinien noch nicht angesprochen ist.
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14.
The paper describes the different development of consumer and environmental policy at Community level, since 1972. It points out that consumers, today, are better off than 20 years ago, while the environment is worse off. One of the main features of the evolution is that consumer policy asks for better value for money, whereas environmental policy is concerned with consumption, limits to growth, concern for tomorrow, global problems, future generations etc. National and Community administrative infrastructure has developed differently over the past twenty years. So has public awareness towards environmental and consumer issues. Consumer interest in environmental matters is limited, though problems in water, air and soil pollution, nature protection, and waste management would need consumers' interest. The paper denounces the limitation of consumer policy to consuming questions and the absence of interest in consumption problems.
über die Beziehung zwischen Verbraucherpolitik und Umweltpolitik in der Europäischen Gemeinschaft
Zusammenfassung Der Beitrag beschreibt die unterschiedliche Entwicklung der Verbraucherpolitik einerseits und der Umweltpolitik andererseits, so wie sie auf Gemeinschaftsebene seit 1972 betrieben werden. Er führt aus, da\ es den Konsumenten heute besser geht als vor 20 Jahren, während es der Umwelt schlechter geht als vor 20 Jahren. Ein Hauptkennzeichen der Entwicklung ist, da\ die Verbraucherpolitik einen höheren realen Gegenwert für ausgegebenes Geld anstrebt, wogegen sich Umweltpolitik mit Konsumverzicht, Grenzen des Wachstums, Zukunftssorgen, globalen Problemen, künftigen Generationen usw. beschäftigt. Die Verwaltungsinfrastruktur auf nationalem und übernationalem Niveau hat sich während der letzten 20 Jahre unterschiedlich entwickelt; dasselbe gilt für das öffentliche Bewu\tsein, für Umweltfragen und Verbraucherfragen. Das Verbraucherinteresse an Umweltfragen ist nicht sehr ausgeprägt, obwohl Probleme des Trinkwassers, der Luft- und Bodenverschmutzung, des Naturschutzes und der Abfallentsorgung ein stärkeres Engagement der Verbraucher verlangen würden. Der Beitrag prangert die Einengung der Verbraucherpolitik auf kaufbezogene Verbraucherfragen und das Desinteresse an grundlegenden Konsumproblemen an.
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15.
This paper presents the results of a study of Danish consumers' attitudes to packaging and the importance of the environmental and functional characteristics of packaging for their purchasing decisions. The aim is to evaluate whether and how purchasing behaviour can be influenced in such a way as to limit the environmental problems caused by packaging. The study deals with consumers' attitudes to (a) packaging in general, and (b) the specific packaging which consumers take home with them (primary packaging). Consumers' attitudes to various industrial, transportation, and storage packaging are not explicitly included in the analysis. The paper concludes with a discussion of the implications of the results for the environmental authorities and food and packaging manufacturers.
Einstellungen dänischer Verbraucher zu Funktions- und Umwelt-Eigenschaften von Lebensmittelverpackungen
Zusammenfassung Berichtet werden die Ergebnisse einer Untersuchung der Einstellungen dänischer Konsumenten zu Verpackungen und der Bedeutung der Umwelt- und Funktions-Eigenschaften von Verpackungen für ihre Kaufentscheidungen. Ziel ist es, beurteilen zu können, ob und wie stark das Kaufverhalten so beeinflußt werden kann, daß Umweltprobleme, die durch Verpackung entstehen, eingegrenzt werden können. Die Studie befaßt sich mit Verbrauchereinstellungen (a) zu Verpackungen ganz allgemein und (b) speziell zu den Verpackungen, die Verbraucher mit nach Hause nehmen (Primärverpackungen). Die Einstellungen zu anderen Verpackungsarten, wie z.B. Industrie-, Transport- oder Lagerverpackungen werden nicht gesondert erhoben. Abschließend diskutiert der Beitrag die Implikationen der Ergebnisse für Umweltbehörden und für die Hersteller von Lebensmitteln und Verpackungen.


Tino Bech-Larsen is an Assistant Professor at the Department of Marketing, The Aarhus School of Business, Haslegaardsvej 10, DK-8210 Aarhus V, Denmark.  相似文献   

16.
The authors report and criticize a settlement between the Federal Trade Commission (FTC) and General Motors (GM). The case described in detail concerned defective automotive parts produced by GM which caused substantial economic harm to consumers due to non-disclosure. Both FTC and GM opted for a consent order agreement and established an arbitration procedure for recovery of damages. This settlement was found unsatisfactory by state attorneys general because it does not give the consumer simple access to remedy. State consumer protection agencies now try to help consumers by providing them with information which they can use in the arbitration proceedings. It is too early to draw definite conclusions about the effectiveness of the remedial approach chosen by the FTC and about the results of state initiated efforts to assist GM customers with a complaint.
Ein ungleicher Vergleich: Federal Trade Commission v. General Motors
Zusammenfassung Der Beitrag berichtet von einem Verfahren der Federal Trade Commission (FTC) gegen den Automobilkonzern General Motors (GM), das Defekte an der Schaltungsautomatik der Nockenwelle und der Einspritzpumpe an GM-Fahrzeugen seit 1974 betraf. Unter ihrer generalklauselartigen Zuständigkeit, unlautere oder täuschende Handelspraktiken zu bekämpfen, hat die FTC die Möglichkeit, Herstellern und Händlern nicht nur ein bestimmtes Verhalten im Wettbewerb zu verbieten, sondern auch Ersatz anzuordnen. Diese Zuständigkeit läuft parallel mit der einzelstaatlichen Befugnis, für den Verbraucher schützend tätig zu werden. Im Regelfall vergleichen sich FTC und der angegriffene Wettbewerber. Dieser Vergleich (consent decree) wird vor der endgültigen Wirksamkeit öffentlich bekannt gemacht. Jede interessierte Person, darunter auch einzelstaatliche Verbraucherschutzbehörden, können kritische Kommentare einreichen.Im vorliegenden Fall hatte die FCT vor allem aus prozeßökonomischer Sicht auf einen Vergleich hingearbeitet, der anders als die frühere Praxis nicht direkt eine Ersatzleistung für die zahllosen geschädigten Verbraucher vorsah, sondern ein Schiedsverfahren installierte. Diese Vorgehensweise wird in dem Bericht, der auf einer Stellungnahme der Justizminister der US-amerikanischen Einzelstaaten fußt, lebhaft kritisiert. Um dem Verbraucher dennoch eine effektive Durchsetzung seiner Rechte zu ermöglichen, bemühen sich die Verbraucherschutzbehörden der Staaten — hier das Beispiel Wisconsin — um Aufklärung und Hilfe. Eine endgültige Beurteilung ist angesichts der angelaufenen Schiedsverfahren noch nicht möglich.


Stephen J. Nicks is Assistant Attorney General, State of Wisconsin, and Program Director, Wisconsin Department of Justice Office of Consumer Protection, 123 West Washington Avenue, Madison, Wisconsin 53707, USA. Mark M. Leitner is Law Clerk, Wisconsin Department of Justice Office of Consumer Protection.  相似文献   

17.
Telecommunication, video, and artificial intelligence technologies are supporting new product information systems capable of an increasingly intelligent dialog with consumers. The success of these new systems, just as with all past systems, depends on consumers' perceiving more benefits than costs from using them. Many of the new sophisticated systems may not succeed, and some have already failed, because their benefits cannot be made to exceed their costs. Especially important are nonmonetary costs like information processing effort and frustrating or tedious use experiences. The impact of the new technologies on information providers is discussed, as is the role of consumer-oriented policy makers in influencing the development of new product information systems.
Auf dem Wege zu intelligenten Produktinformationssystemen für Konsumenten
Zusammenfassung Telekommunikation, Bildschirmsysteme und andere neue Technologien ermöglichen neue Produktinformationssysteme, die einen besseren Dialog mit dem Konsumenten gestatten. Als intelligent wird ein Informationssystem im vorliegenden Beitrag dann bezeichnet, wenn es seine Informationen nicht einfach nur bereithält, sondern diese Informationen personalisieren, d.h. auf den einzelnen Konsumenten individuell ausrichten kann. Der Erfolg der neuen Systeme hängt ebenso wie bei den bisherigen Systemen davon ab, wie die Konsumenten die Kosten-Nutzen-Relation beurteilen. Manches hochentwickelte und anspruchsvolle System dürfte sich nicht durchsetzen, weil es nicht gelingt, seinen Gesamtnutzen über die häufig recht hohen Kosten hinaus ansteigen zu lassen.Ob die sich entwickelnden Informationssysteme im Konsumenteninteresse liegen, hängt nach Meinung des Beitrages ab (a) davon, wer diese Systeme entwickelt, (b) von der Rolle des Staates und (c) von der Wachsamkeit der Verbraucherorganisationen. Die bisherigen Informationsanbieter in Europa und in den USA sind überwiegend private gewinnorientierte Organisationen, vor allem Unternehmungen. Die Verbraucherorganisationen sind gegenwärtig noch keine wichtigen Informationsanbieter. Der Staat kann die Nützlichkeit der Informationssysteme für Verbraucher sowohl durch unterstützende wie auch regulierende Maßnahmen fördern. Die Verbraucherorganisationen könnten für ihr Informationsangebot so, wie sie heute Printmedien benützen, in Zukunft aktiver die neuen Technologien nutzen. Zumindest sollten sie die Entwicklung der kommerziellen Systeme stärker daraufhin überwachen, daß sie dem Verbraucherinteresse nicht zuwiderlaufen.


J. Edward Russo is Associate Professor of Marketing and Behavioral Science, Johnson Graduate School of Management, Cornell University, Ithaca, NY 14853-4201, USA.An earlier draft of this paper was presented at the conference, New Challenges for European Consumer Policy, held at Heiligkreuztal, FRG, and sponsored by the European Cultural Foundation, the Commission of the European Communities, and IBM Deutschland, in March 1986. The present version has benefited from comments by conference participants, especially Klaus Grunert, Carl-Heinz Moritz, Preben Sepstrup, and Klaus Wieken. Special thanks go to Folke Ölander for extensive comments and discussion.  相似文献   

18.
The paper informs about the development which has taken place in the Spanish law of general contract conditions. The first part is concerned with an analysis of the factual law-making power of enterprises in modern market economies and its regulation by legislation, court practice, and doctrine. The second part gives a critical account of the new approach towards general contract conditions taken by the newly adopted General Act for the Protection of Consumers and Users of 1984. The author points to the insufficiencies of this Act, most notably the lack of effective procedures to control abuses in general contract conditions. The author refers to the draft of a new act concerning general contract conditions which has been inspired by the most advanced statutes in this area and by the proposals developed by the Council of Europe and by the European Economic Community. The enactment of this proposal would — according to the author — fill the lacunae in the existing legislation.
Die Gesetzgebungsbefugnis von Unternehmen und der Schutz der Verbraucher im Spanischen Recht
Zusammenfassung Der Beitrag informiert über die Entwicklung des spanischen Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der erste Teil beschäftigt sich mit einer Analyse der faktischen Gesetzgebungsbefugnis von Großunternehmen in modernen Marktwirtschaften durch das Instrumentarium der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und mit den bisherigen Kontrollversuchen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre.Der zweite Teil enthält eine kritische Analyse des durch das spanische Verbraucherschutzgesetz von 1984 versuchten neuen Regelungszugriffs. Der Autor hebt die Mängel dieses Gesetzgebungswerkes in bezug auf Allgemeine Geschäftsbedingungen hervor, die im Fehlen effizienter Verfahren zur Beseitigung mißbräuchlicher Vertragsklauseln begründet sind. Er verweist auf einen Gesetzgebungsvorschlag des spanischen Justizministeriums über ein besonderes Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das nicht nur Verbrauchern, sondern auch (kleinen) Kaufleuten zugute käme. Seine verfassungsrechtlichen Vorschriften sehen nach dem Vorbild neuerer Gesetzgebungsakte und der Vorschläge des Europarates und der EWG die Einführung einer Verbandsklage vor, was nach Meinung des Autors die durch das Gesetz von 1984 gelassene Schutzlücke schließen würde.


Manuel-Angel López Sánchez is an Assistant Lecturer in Commercial Law at the University of Zaragoza, Faculty of Law, E-50009 Zaragoza, Spain.  相似文献   

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Sales contracts are often supplemented with guarantees formulated by manufacturers of the products. The sales promotion aspect of manufacturers' guarantees has been examined under European competition law. Objective application of qualitative criteria in the selection of distributors, such as willingness to provide a guarantee in the line of the manufacturer's guarantee, has been considered not to fall within the scope of Article 85(1) of the EEC Treaty. When the overall effect of a selective distribution system, based on other than qualitative criteria, is evaluated under Article 85(3) the benefit guarantees bring for consumers may be taken into consideration. The requirements guarantee terms themselves should fulfil in order not to infringe Article 85(1) were determined by the Commission in the Zanussi case. Such clauses in manufacturers' guarantees were considered prohibited which discriminated against products which had been purchased or used outside the territory of the distributor performing the guarantee service. These clauses were considered to promote insulation of markets within the Community.
Herstellergarantien und europäisches Wettbewerbsrecht
Zusammenfassung Kaufverträge werden häufig von Herstellergarantien begleitet. Durch solche Garantien versuchen die Hersteller, den Absatz ihrer Produkte zu fördern, aber auch ihre eigene Haftung und die der Weiterverkäufer zu beschränken oder weiterzugeben. Die Wettbewerbsregeln des EWG-Vertrages finden nur auf den erstgenannten Zweck von Herstellergarantien Anwendung. Die Gültigkeit von Gewährleistungsausschlußklauseln bestimmt sich dagegen wegen der langsamen Entwicklung einer gemeinschaftlichen Verbraucherpolitik ausschließlich nach dem Recht der Mitgliedstaaten.Entsprechend der Entscheidungspraxis der Kommission und der Rechtsprechung des Gerichtshofes fällt die Anwendung objektiver Qualitätskriterien bei der Selektion von Weiterverkäufern in der Vertriebskette des Herstellers nicht unter den Verbotstatbestand des Art. 85 Abs. 1 des EWG-Vertrages. Dazu gehört die Bereitschaft der Wiederverkäufer, die Garantie des Herstellers einzulösen. Der Vorteil, den ein Garantiedienst für den Verbraucher bringt, findet weiterhin dann Berücksichtigung, wenn andere als objektive Kriterien für die Rechtfertigung eines selektiven Vertriebssystems herangezogen werden und damit der Freistellungstatbestand des Art. 85 Abs. 3 gegeben sein kann. Die Anforderungen an die Vereinbarkeit einer Herstellergarantie gem. Art. 85 Abs. 1 sind von der Kommission in dem Zanussi-Fall entwickelt worden. Eine solche Garantie darf nicht zur Marktaufteilung innerhalb der EG führen. Deshalb sind Klauseln in den selektiven Vertriebssystemen unwirksam, die solche Produkte benachteiligen, die außerhalb des räumlichen Zuständigkeitsbereiches des Wiederverkäufers oder Importeurs erworben worden sind. Da jedoch die Zanussi-Entscheidung ausschließlich nach wettbewerbsrechtlichen Kriterien ergangen ist, kann sie nicht alle Fragen für die Zulässigkeit einzelner Klauseln in Herstellergarantien beantworten. Die mitgliedstaatlichen Verbraucherschutzgesetze — ggf. auch Kartellgesetze, die andere Ziele als die Wettbewerbsregeln des EWG-Vertrages verfolgen, können deshalb Garantieklauseln auch dann angreifbar machen, wenn sie den Standards der Zanussi-Entscheidung nach Art. 85 Abs. 1 entsprechen.


Tiina Astola is a Legal Counsel at the Finnish Foreign Trade Association. Her address is Perämiehenkatu 15 B 26, 00150 Helsinki 15, Finland.  相似文献   

20.
The article treats the situation in which one and the same firm within one country sells an identical product under different brand names. The major motive behind brand differentiation are presented, as well as the consumer difficulties. The position with regard to brand differentiation in the Paris Convention on Industrial Property and national trademark law is analyzed. The author finds that brand differentiation usually does not constitute a problem seen from the perspective of trademark law. The author then discusses brand differentiation as a problem of antitrust law and unfair marketing practices law. Here, Swedish law, especially the recent Alcro case on brand differentiation in the Swedish Market Court, is given major attention. The author finds a reasonable solution to be the demand ofinformation to consumers about the identity behind brand differentiation.
Zusammenfassung Der Beitrag beschäftigt sich mit den verbraucherpolitischen und rechtlichen Problemen, die bei der Verwendung verschiedener Bezeichnungen durch denselben Hersteller für qualitätsgleiche Produkte auftauchen. Gründe und Gefahren dieser Art von Produktdifferenzierung werden herausgearbeitet. Aus verbraucherpolitischer Sicht werden Bedenken gegen Produktdifferenzierung insbesondere dann geäußert, wenn sie zur Preisüberhöhung eingesetzt wird.Aus rechtlicher Sicht hat die Produktdifferenzierung bislang wenig Beachtung gefunden. Die Pariser Verbandsübereinkunft über das gewerbliche Eigentum verbietet zwar die Verwendung täuschender Marken; auch dürfen sie nicht zum Zwecke unlauteren Wettbewerbs eingesetzt werden. Nach ganz überwiegender Meinung gehört hierzu die Produktdifferenzierung durch Verwendung unterschiedlicher Marken für gleiche Produkte jedoch nicht. Eine ähnliche Feststellung läßt sich für das Warenzeichenrecht machen. Das Warenzeichen erfüllt nur eine Herkunftsfunktion, nicht eine Qualitätsfunktion; der Verbraucher kann nicht darauf vertrauen, daß die mit einem Warenzeichen versehene Ware sich qualitätsmäßig von einer mit einem anderen Warenzeichen des gleichen Herstellers versehenen Ware unterscheide. Das Kartellrecht erfaßt die Produktdifferenzierung nur, wenn sie als Mittel der Wettbewerbsbeschränkung eingesetzt wird, etwa bei Marktaufspaltung innerhalb der EG oder beim selektiven Vertrieb. Die Lieferverweigerung einer berühmten Ware kann gegen das Kartellrecht verstoßen; dadurch wird mittelbar Versuchen einer Produktdifferenzierung durch unterschiedliche Belieferung der Vertriebswege ein Riegel vorgesetzt.Der Autor verknüpft das Problem dann mit dem schwedischen Marktpraktikengesetz. Dieses Gesetz sieht neben dem Verbot der Täuschung auch bestimmte Informationspflichten vor, die das herkömmliche Warenzeichenrecht überlagern. Im Alcro-Fall war der Schwedische Marktgerichtshof mit dem Problem der Produktdifferenzierung erstmals befaßt war aber in seiner Entscheidung gespalten. Die Entscheidung sowie die Gründe von Mehr- und Minderheit werden ausführlich erörtert. Außerdem wird auf einen neuen Fall hingewiesen, den Elektrolux-Fall. Der Autor sucht eine Lösung des Problems in der Statuierung vonInformationspflichten.


This article is partially based on the article by Ulf Bernitz and Lars Pehrson (in Swedish): Problemet märkesdifferentiering (The problem of brand differentiation),NIR Nordiskt immateriellt rättsskydd, 1978, pp. 190–214 (with further references).  相似文献   

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