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1.
The paper informs about the development which has taken place in the Spanish law of general contract conditions. The first part is concerned with an analysis of the factual law-making power of enterprises in modern market economies and its regulation by legislation, court practice, and doctrine. The second part gives a critical account of the new approach towards general contract conditions taken by the newly adopted General Act for the Protection of Consumers and Users of 1984. The author points to the insufficiencies of this Act, most notably the lack of effective procedures to control abuses in general contract conditions. The author refers to the draft of a new act concerning general contract conditions which has been inspired by the most advanced statutes in this area and by the proposals developed by the Council of Europe and by the European Economic Community. The enactment of this proposal would — according to the author — fill the lacunae in the existing legislation.
Die Gesetzgebungsbefugnis von Unternehmen und der Schutz der Verbraucher im Spanischen Recht
Zusammenfassung Der Beitrag informiert über die Entwicklung des spanischen Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der erste Teil beschäftigt sich mit einer Analyse der faktischen Gesetzgebungsbefugnis von Großunternehmen in modernen Marktwirtschaften durch das Instrumentarium der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und mit den bisherigen Kontrollversuchen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre.Der zweite Teil enthält eine kritische Analyse des durch das spanische Verbraucherschutzgesetz von 1984 versuchten neuen Regelungszugriffs. Der Autor hebt die Mängel dieses Gesetzgebungswerkes in bezug auf Allgemeine Geschäftsbedingungen hervor, die im Fehlen effizienter Verfahren zur Beseitigung mißbräuchlicher Vertragsklauseln begründet sind. Er verweist auf einen Gesetzgebungsvorschlag des spanischen Justizministeriums über ein besonderes Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das nicht nur Verbrauchern, sondern auch (kleinen) Kaufleuten zugute käme. Seine verfassungsrechtlichen Vorschriften sehen nach dem Vorbild neuerer Gesetzgebungsakte und der Vorschläge des Europarates und der EWG die Einführung einer Verbandsklage vor, was nach Meinung des Autors die durch das Gesetz von 1984 gelassene Schutzlücke schließen würde.


Manuel-Angel López Sánchez is an Assistant Lecturer in Commercial Law at the University of Zaragoza, Faculty of Law, E-50009 Zaragoza, Spain.  相似文献   

2.
From the early 1970s, the Governments of Finland, Norway, and Sweden have shown considerable concern for the plight of rural consumers consequent on the closure of small stores in sparsely populated areas. In each country, special commissions were established to consider the consequences of retail concentration and legislation has been introduced to provide aid to small retail business in rural areas. The paper examines the background to this legislation and compares and contrasts the measures adopted in each of the three countries. While the policies attempt to improve the viability of rural small stores, it is argued that the measures are essentially a special type of consumer policy and that not only is there a need for more research into the effectiveness of the policies, but that perhaps the measures ought to be extended somewhat, particularly to protect the interests of consumers in urban areas.
Staatliche Unterstützung des kleinen Einzelhandels: eine skandinavische Form von Verbraucherpolitik
Zusammenfassung Die Regierungen Finnlands, Norwegen und Schwedens befassen sich seit etwa zhen Jahren mit der Situation von Verbrauchern in dünn besiedelten ländlichen Gebieten, die sich durch das Verschwinden kleiner Ladengeschäfte verschlechtert. Es wurden Kommissionen zur Untersuchung der Auswirkungen der Konzentration im Einzelhandel gebildet und Gesetze zur Förderung des kleinen Einzelhandels in ländlichen Gebieten erlassen. Dieser Beitrag behandelt den Hintergrund dieser Entwicklung und vergleicht die in den drei Ländern angewendeten staatlichen Maßnahmen, die in ihrem Kern als eine spezielle Form von Verbraucherpolitik betrachtet werden.Der Hintergrund für solche Stützungsmaßnahmen ist gekennzeichnet durch strukturelle Veränderungen im Einzelhandel seit dem 2. Weltkrieg. Seit den 50er Jahren und verstärkt in den Jahren zwischen 1960 und 1973 ging die Zahl der traditionellen Gemischtwarenläden um bis zu 50% zurück. Die Konzentration hat dazu geführt, daß der Kolonialwarenhandel von drei bis vier Ladenketten bestimmt wird und viele ländliche Gemeinden gar keinen oder nur noch einen einzigen örtlichen Laden besitzen.Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, bieten alle drei Staaten Investitionszulagen für die Modernisierung und Vergrößerung von Ladengeschäften. Norwegen und Schweden gewährt darüber hinaus auch Zuschüsse zu den laufenden Kosten. Abbildung 1 (S. 200) gibt einen Überblick über die Unterschiede, die zwischen den drei Ländern bestehen, jeweils im Bereich der staatlichen Maßnahmen, der Voraussetzungen, an die die staatliche Unterstützung geknüpft sind, und der verwaltungstechnischen Abwicklung.Die Betrachtung der Auswirkungen der Unterstützungsprogramme ergibt, daß in Norwegen nahezu 50% der infragekommenden Geschäfte eine Unterstützung erhielten und das Ladensterben im Laufe der Jahre von jährlich etwa 650 auf jetzt etwa jährlich 300 verringert werden konnte. In Finnland wurden bis Ende 1977 109 Geschäfte unterstützt; außerdem richtete die Regierung 10 neue Läden ein und kaufte zusätzlich 113 mobile Verkaufsstellen. In Schweden bekamen in den ersten vier Jahren 97 Läden eine Unterstützung, durch die für 20 000 Verbraucher in ländlichen Gegenden und weitere 5000 Feriengäste die Möglichkeit notwendiger Einkäufe gesichert werden konnte.Der Beitrag plädiert für eine Erweiterung der bisherigen Maßnahmen, um auch die tieferen Probleme des kleinen Einzelhandels angehen zu können. Er stellt dabei die wichtige soziale und wirtschaftliche Rolle heraus, die der kleine Laden im ländlichen und im städtischen Bereich übernimmt. Insofern wird der skandinavischen Gesetzgebung Modellcharakter auch für andere moderne Volkswirtschaften zugesprochen.Der Beitrag schließt ab mit einigen Vorschlägen für künftige Forschung und stellt dabei vor allem heraus (a) die Kosten-Nutzen-Analyse der staatlichen Maßnahmen, (b) die Untersuchung der Reaktionen der Händler auf die Förderungsprogramme und der Auswirkungen auf die geförderten Geschäfte und (c) die Analyse der Einstellungen und des Verhaltens der Verbraucher gegenüber kleineren Geschäften, um zu ermitteln, ob diese Geschäfte den Ansprüchen und den Bedürfnissen der örtlichen Kundschaft tatsächlich besser entsprechen. Darüber hinaus richtet sich ein eher theoretisches Interesse auf die Eigenschaften, die eine Volkswirtschaft aufweisen sollte, wenn die Unterstützung des kleinen Einzelhandels zugleich ein erfolgreiches verbraucherpolitisches Instrument sein soll.


Knut Ekhaugen is Head of Department for Economic Research, Norwegian Productivity Institute, Akersgt. 64, Oslo 1, Norway. Sigmund Grønmo is Research Director, Norwegian Fund for Market and Distribution Research, Fredensborgveien 24, Oslo 1, Norway; and Associate Professor of Sociology, University of Oslo, Blindern, Oslo 3, Norway. David Kirby is Senior Lecturer in Geography and Director of the Small Shops Research Unit at St. David's University College, University of Wales, Lampeter. Currently he is a Visiting Research Fellow at the Norwegian Fund for Market and Distribution Research, Oslo.  相似文献   

3.
The French Reform Commission (Commission de refonte du droit de la consommation) which is headed by the author has made a set of proposals to the French government in order to improve and adapt French consumer law to modern protective standards and to EEC legislation. One of them, on consumer safety, has already been enacted.The author informs about certain proposals which might interest the foreign reader. They concern consumer information, the quality of goods and services, safety as far as compensation by means of product liability rules is concerned, unfair contract terms, and access to justice.
Neue Gesetze zur Verbesserung des Verbraucherschutzes — Vorschläge der französischen Reformkommission
Zusammenfassung Die französische Reformkommission zum Verbraucherschutzrecht, deren Vorsitzende der Autor ist, hat umfangreiche Vorschläge zur Verbesserung des französischen Verbraucherschutzrechts erarbeitet, die einen Anschluß an moderne Schutzstandards under Berücksichtigung der EWG-Diskussion ermöglichen. Im Bereich der Regelung der Produktsicherheit sind die Vorschläge der Kommission zum großen Teil vom Gesetzgeber übernommen worden.Der Autor berichtet über zentrale Punkte der Vorschläge der Kommission: Für den Bereich der Verbraucherinformation wird die Verankerung einer allgemeinen Informationspflicht vorgeschlagen. Qualitätsregeln sollen insbesondere durch Erweiterung der gesetzlichen Verkäuferhaftung nach dem französischen Zivilrecht erfolgen. Flankierend zur Sicherheitsregelung ist die Produkthaftpflicht auf eine Gefährdungshaftung umzustellen. Allgemeine Geschäftsbedingungen sollen auf Mißbrauch nicht durch eine Behörde, sondern durch Verbandsklagen kontrolliert werden. Der Zugang zum Recht ist durch ein vereinfachendes Klageverfahren und durch Gruppenklagen zu verbessern.


Jean Calais-Auloy is Professor of Law at the University of Montpellier, Faculté de Droit, F-43000 Montpellier, France.  相似文献   

4.
The paper analyses the relationship between traditional market rational contract law and rules on the control of unfair contract terms. The question is asked to what extent Nordic and EC rules on such control express a radical departure from traditional contract values. As a background Nordic law is compared to the recently adopted EC Directive on Unfair Terms in Consumer Contracts. The most important differences are that individually negotiated contracts as well as the essential terms of the contract are excluded from the scope of the Directive, exclusions which have no counterpart in Nordic law. The abstract and static approach of the Directive also differs from Nordic thinking.As to the question of the impact of these rules, the paper first focuses on the possibilities of the contractual fairness principle functioning as an instrument for redistribution of wealth. The EC Directive does not include this aim, as the contract balance is expressly left outside the scope of the Directive. Nordic law, which contains more possibilities in this respect, has mostly focused on deviators. Not even this adjustment-friendly milieu has exerted any general influence on the prevailing balance between contractual performances in the market. The fairness principle contains other social values as well, such as autonomy, responsibility, freedom, fair consequences, access to justice, security, and social responsibility. Many of these values, which in the welfarist contract law are interpreted materially, are in their formal form central also to the market society, based on the rule of law. The fairness principle, as understood in the EC Directive, does not in any radical way upset the traditional values of contract law.
Die Kontrolle unlauterer Geschäftsbedingungen und gesellschaftliche Werte: Die Ansätze der Europäischen Gemeinschaft und der Nordischen Staaten
Zusammenfassung Der Beitrag analysiert die Beziehung zwischen dem traditionellen marktrationalen Vertragsrecht und den Vorschriften gegen unlautere Geschäftsbedingungen. Er stellt die Frage, wie stark sich diese Regelungen der Nordischen Staaten und die der Europäischen Gemeinschaft von den traditionellen vertragsrechtlichen Prinzipien entfernen. Als Hintergrund wird das Nordische Recht mit der kürzlich verabschiedeten EG-Richtlinie über unfaire Bedingungen in Konsumentenverträgen verglichen. Der wichtigste Unterschied besteht darin, da\ individuell ausgehandelte Verträge ebenso wie essentienelle Bestandteile des Vertrages vom Anwendungsbereich der Direktive ausgeschlossen werden, ein Ausschlu\, der im Nordischen Recht keine Entsprechung hat. Der abstrakte und statische Ansatz der Direktive unterscheidet sich vom Nordischen Denken. Was die Wirkungen der Bestimmungen gegen unlautere Geschäftsbedingungen anlangt, so befa\t sich der Beitrag mit den Möglichkeiten des Prinzips der vertraglichen Fairne\ als Instrument für Wohlstandsumverteilung. Die EG-Richtlinie verfolgt dieses Ziel nicht, ebenso wie sie auch ausdrücklich das Prinzip des vertraglichen Gleichgewichtes nicht mit einbezieht. Nicht einmal aber das interventionistische Milieu des Nordischen Rechts hat irgendeinen allgemeineren Einflu\ auf das vorherrschende Gleichgewicht zwischen dem vertraglichen Marktergebnis beider Vertragsparteien ausgeübt. Hinter dem Fairne\-Prinzip stehen auch andere gesellschaftliche Werte, wie Autonomie, Verantwortlichkeit, Freiheit, Rechtsschutz, Sicherheit oder soziale Verantwortlichkeit. Viele dieser Werten werden im wohlfahrtsorientierten Vertragsrecht materiell interpretiert, sind aber in ihrem formalen Gehalt auch zentral für eine rechtsstaatlich fundierte Marktgesellschaft. Das Fairne\-Prinzip, so wie es die EG-Richtlinie versteht, stellt sich nicht grundlegend gegen die traditionellen Werte des Vertragsrechts.


The paper was presented at the Fourth International Conference on Consumer Law in Buenos Aires, May 1993.  相似文献   

5.
The Nordic countries are at present preparing a regulation of consumer services contracts. Proposals for comprehensive Consumer Services Acts have been submitted by Governmental Committees in Sweden and Norway. The author, himself Chairman of the Swedish committee, reports about the Swedish proposals which soon may become applicable law. They will cover most service contracts with the exception of insurance and professional services. The Act will be of a private law character and regulate the performance of and liability for the contract in a mandatory way. The consumer's position in service contracts will be improved in many respects, and these are outlined in some detail in the paper.
Eine schwedische Gesetzesvorlage zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Dienstleistungen
Zusammenfassung Die intensive verbraucherpolitische Gesetzgebung der Nordischen Staaten — Schweden, Dänemark, Norwegen, Finnland — war bislang auf Handelspraktiken, Verbraucherkredit, Haftungsfragen und Kaufrecht konzentriert. Dienstverträge waren bislang nur sehr lückenhaft geregelt, obwohl erhebliche Werte umgeschlagen werden.Inzwischen hat eine schwedische Regierungskommission, die vom Autor dieses Beitrages geleiter wurde, ebenso wie eine norwegische Kommission einen umfassenden Gesetzgebungsvorschlag für Konsumentendienstverträge vorgelegt. Die Kommission beschreitet dabei bewußt rechtspolitisches Neuland.Der Beitrag geht auf die wichtigsten Vorschläge der Kommission ein, die weitgehend schon öffentliche Zustimmung gefunden haben und vermutlich zu einer entsprechenden legislativen Initiative führen. Das Gesetz wird nicht alle Dienstleistungen erfassen, etwa nicht Versicherungen, die einer besonderen gesetzlichen Regelung unterliegen, und Arztverträge. Zentraler Regelungsgegenstand sind Werkverträge (Reparaturverträge) an beweglichen Sachen und Gebäuden.Folgende Einzelvorschläge der Kommission verdienen besondere Beachtung: Werbeaussagen des Unternehmers, etwa über die Qualität seiner Dienstleistungen, werden grundsätzlich Vertragsinhalt und lösen bei Täuschung entsprechende Vertragssanktionen aus. Der Verbraucher kann den Vertrag jederzeit widerrufen, wenn das Werk noch nicht fertiggestellt ist, muß aber die geleisteten Dienste vergüten. Ausführlich und zwingend werden die Verzugsfolgen und die Gewährleistungshaftung des Unternehmers geregelt. Die Gewährleistungshaftung setzt eine entsprechende Anzeige des Konsumenten voraus, die spätestens zwei Jahre nach Gefahrübergang, bei unerkennbaren Mängeln auch länger, erfolgen muß. Bei Mängeln hat der Konsument ein kostenloses Nachbesserungsrecht. Unter bestimmten Umständen — nämlich Vertragsbruch durch Verzug oder gravierende Mängel — hat der Kunde ein Kündigungsrecht. Bei weniger gravierenden Mängeln kann der Konsument Minderung verlangen, sofern der Unternehmer nicht den Mangel beseitigt.Das Recht des Konsumenten auf Schadenersatz wird erweitert und in seiner Durchsetzungsmöglichkeit durch Beweislastregeln erleichtert. Es tritt grundsätzlich neben die sonstigen Rechtsbehelfe auf Nachbesserung, Kündigung und Minderung. Die Vorschläge regeln auch die Schadensberechnung, wobei im Verzugsfall vernünftige Pauschalen vereinbart werden können. Die Regelungen sollen zugunsten des Kunden zwingend sein.Schließlich enthält der Entwurf noch Vorschläge über Rechtsfolgen bei Verzug des Konsumenten mit seiner Leistung. Hier wird ein gerechter Interessenausgleich zwischem dem Zahlungs- und dem Ersatzanspruch des Unternehmers einerseits und dem Schutzanliegen des Konsumenten, insbesondere gegenüber übermäßig belastenden Verzugsfolgen, andererseits versucht.


Ulf Bernitz is Professor of Private Law, Institute for Intellectual Property and Market Law, University of Stockholm, Fack, S-106 91 Stockholm 50, Sweden. From July 1980 he holds a chair of Consumer and Market Law at the same University. Parts of this paper appear also in the English language summary of the Swedish Government Official Report listed under References.  相似文献   

6.
Greek law only recently has discovered the consumer as an object of protection. Even though there is no specific consumer legislation in Greece, case law and legal writing are becoming concerned with the inferior position of the consumer in the market place and are therefore developing more adequate instruments of protection. EEC legislation forces Greece to reform its law. The paper analyses different areas of law which have been shaped by the consumer impulse, most notably unfair and restrictive trade practices legislation, market regulations, product liability rules, and the prohibition of unfair contract terms. According to the author, implementation in these areas is not quite satisfactory, especially as far as conformity with EEC directives is concerned.
Verbraucherschutz in der griechischen Gesetzgebung
Zusammenfassung Der Aufsatz gibt einen Überblick über den gegenwärtigen Stand des Verbraucherschutzes im griechischen Recht. Hier sind noch erhebliche Defizite festzustellen, da sich kein Gesetz speziell mit dem Schutz des Verbrauchers befaßt. Ein wichtiger Impuls für die Verbrauchergesetzgebung geht von der Notwendigkeit Griechenlands aus, sich den EG-Richtlinien anzupassen. Die Rechtsprechung benutzt die Generalklauseln, um den Schutz des Verbrauchers zu verbessern. Im Schrifttum zeigt sich ein verstärktes Interesse für theoretische und praktische Fragen des Verbraucherschutzes. Der Aufsatz untersucht dann im einzelnen die verbraucherpolitische Bedeutung des Wettbewerbsrechts (sowohl Lauterkeits- wie Beschränkungsrecht), des Marktordnungsrechts, des Produkthaftungsrechts und des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hingewiesen wird auf Schutzlücken und auf Implementationsdefizite, insbesondere im Verhältnis zum EG-Recht, aber auch auf neue Tendenzen zur Anwendung und Reform des vorhandenen Instrumentariums.


Elisa Alexandridou is Professor of Commercial Law at the Law Faculty, Demokritos University of Thrace, Queen Olgas 70, Thessaloniki, Greece.  相似文献   

7.
Sales contracts are often supplemented with guarantees formulated by manufacturers of the products. The sales promotion aspect of manufacturers' guarantees has been examined under European competition law. Objective application of qualitative criteria in the selection of distributors, such as willingness to provide a guarantee in the line of the manufacturer's guarantee, has been considered not to fall within the scope of Article 85(1) of the EEC Treaty. When the overall effect of a selective distribution system, based on other than qualitative criteria, is evaluated under Article 85(3) the benefit guarantees bring for consumers may be taken into consideration. The requirements guarantee terms themselves should fulfil in order not to infringe Article 85(1) were determined by the Commission in the Zanussi case. Such clauses in manufacturers' guarantees were considered prohibited which discriminated against products which had been purchased or used outside the territory of the distributor performing the guarantee service. These clauses were considered to promote insulation of markets within the Community.
Herstellergarantien und europäisches Wettbewerbsrecht
Zusammenfassung Kaufverträge werden häufig von Herstellergarantien begleitet. Durch solche Garantien versuchen die Hersteller, den Absatz ihrer Produkte zu fördern, aber auch ihre eigene Haftung und die der Weiterverkäufer zu beschränken oder weiterzugeben. Die Wettbewerbsregeln des EWG-Vertrages finden nur auf den erstgenannten Zweck von Herstellergarantien Anwendung. Die Gültigkeit von Gewährleistungsausschlußklauseln bestimmt sich dagegen wegen der langsamen Entwicklung einer gemeinschaftlichen Verbraucherpolitik ausschließlich nach dem Recht der Mitgliedstaaten.Entsprechend der Entscheidungspraxis der Kommission und der Rechtsprechung des Gerichtshofes fällt die Anwendung objektiver Qualitätskriterien bei der Selektion von Weiterverkäufern in der Vertriebskette des Herstellers nicht unter den Verbotstatbestand des Art. 85 Abs. 1 des EWG-Vertrages. Dazu gehört die Bereitschaft der Wiederverkäufer, die Garantie des Herstellers einzulösen. Der Vorteil, den ein Garantiedienst für den Verbraucher bringt, findet weiterhin dann Berücksichtigung, wenn andere als objektive Kriterien für die Rechtfertigung eines selektiven Vertriebssystems herangezogen werden und damit der Freistellungstatbestand des Art. 85 Abs. 3 gegeben sein kann. Die Anforderungen an die Vereinbarkeit einer Herstellergarantie gem. Art. 85 Abs. 1 sind von der Kommission in dem Zanussi-Fall entwickelt worden. Eine solche Garantie darf nicht zur Marktaufteilung innerhalb der EG führen. Deshalb sind Klauseln in den selektiven Vertriebssystemen unwirksam, die solche Produkte benachteiligen, die außerhalb des räumlichen Zuständigkeitsbereiches des Wiederverkäufers oder Importeurs erworben worden sind. Da jedoch die Zanussi-Entscheidung ausschließlich nach wettbewerbsrechtlichen Kriterien ergangen ist, kann sie nicht alle Fragen für die Zulässigkeit einzelner Klauseln in Herstellergarantien beantworten. Die mitgliedstaatlichen Verbraucherschutzgesetze — ggf. auch Kartellgesetze, die andere Ziele als die Wettbewerbsregeln des EWG-Vertrages verfolgen, können deshalb Garantieklauseln auch dann angreifbar machen, wenn sie den Standards der Zanussi-Entscheidung nach Art. 85 Abs. 1 entsprechen.


Tiina Astola is a Legal Counsel at the Finnish Foreign Trade Association. Her address is Perämiehenkatu 15 B 26, 00150 Helsinki 15, Finland.  相似文献   

8.
This report sets out the legal requirements which the European Consumer Law Group believes ought to be incorporated into consumer insurance contracts.The opening sections deal primarily with the law and practice governing pre-contractual negotiations. Subject areas covered include: (I) the need for accurate information about the cost of insurance and the extent of cover; (II) the use of consumer protection devices such as the cooling-off period and/or the offre préalable; (III) whether there should be a right to insurance per se; (IV) the unfairness of the law governing declarations of risk and non-disclosure.The next section of the paper analyses the terms of the insurance contract by commenting upon: (V) the wording form and language of contracts; (VI) the law governing warranties and Obliegenheiten; (VII) the legal effect of false replies to questionnaires and basis of the contract clauses; (VIII) whether the terms of insurance contracts should be subject to general consumer legislation.The penultimate section of the paper is concerned with (IX) the duration and (X) the termination of insurance contracts. The paper concludes by addressing itself to (XI) a number of miscellaneous matters and by (XII) stressing the need for effective redress procedures in the insurance field. The recommendations contained therein are then annexed in summary form.
Verbraucher und Versicherung
Zusammenfassung Die European Consumer Law Group, eine Vereinigung von Rechtslehrern und Rechtspraktikern des Verbraucherrechts in Europa, macht in ihrem hier veröffentlichten Bericht eine Reihe von Vorschlägen über die grundlegenden Anforderungen, die aus der Sicht des Verbrauchers an die Gestaltung von Versicherungsverträgen zu richten sind. Dabei wird bewußt versucht, unter Absehen von den außerordentlichen regulatorischen Unterschieden innerhalb der Mitgliedstaaten der EG und der anderen europäischen Staaten ein auf Verbraucher zugeschnittenes Versicherungsvertragsmodell zu entwickeln. Zuerst geht es dabei um die Phase der Vertragsverhandlungen. Der Verbraucher benötigt exakte Informationen über die Kosten der Versicherung und den Deckungsumfang (I). Vorgesehen ist die Verankerung von verbraucherschützenden Regeln Über ein Widerrufsrecht und/oder die Verpflichtung des Versicherungsunternehmens zur Abgabe eines bindenden Angebots (Grundsatz der offre préalable) mit vorläufigem Deckungsschutz (II). Erörtert wird weiterhin die Frage eines Kontrahierungszwanges des Versicherungsunternehmens, wie sie im Schwedischen Verbraucherversicherungsgesetz vorgesehen ist (III). Die Angabepflichten des Versicherungsnehmers bezüglich des versicherten Risikos sind klar zu gestalten und hinsichtlich der Rechtsfolgen bei Verstoß vor unnötigen Härten freizuhalten (IV).Der nächste Teil des Papieres geht auf die Versicherungsbedingungen im einzelnen ein. Dazu gehören Sprache und Gestaltung des Vertrages (V), Regeln über Obliegenheiten und sogenannte warranties (Zusicherungen des Versicherungsnehmers bezüglich des versicherten Risikos) (VI), Rechtsfolgen bei Verstoß gegen Vertragsbestimmungen (VII) und Notwendigkeit der Anwendung allgemeiner verbraucherschützender Regeln, etwa über allgemeine Geschäftsbedingungen, auch auf Versicherungsverträge (VIII).Danach wendet sich das Papier der Dauer (IX) und der Beendigung (X) von Versicherungsverträgen zu. Zum Schluß werden eine Reihe sonstiger Fragen des Versicherungsvertrages behandelt (XI), um schließlich die Notwendigkeit effektiver Beschwerde- und Rechtsdurchsetzungsmechanismen (XII) hervorzuheben. Ein Annex faßt die konkreten rechtspolitischen Empfehlungen zusammen.


The European Consumer Law Group (E.C.L.G) is a group of lawyers and law scholars in the EEC, concerned with legal aspects of consumer protection. Correspondence regarding this paper should be directed to: Mr. Alex Schuster, Lecturer in Law, Trinity College, Dublin 2, Ireland.  相似文献   

9.
The author reports on an action taken by German consumer advice centres on behalf of consumer-debtors against specialized credit banks (Teilzahlungsbanken). The report refers to contracts concluded in the period of 1975 to 1980. By aggressive marketing mostly among marginal consumers, banks were able to charge consumers excessive interest rates and impose unfair contract conditions. Due to loss of job or personal misfortune many consumers have been unable to pay the instalments and have been subject to an assortment of harsh debt collection methods. The Supreme German Civil Court stepped in by annulling a number of credit contracts considered as being extortionate. Advice centres figured out that a great number of credit contracts could be regarded as void when applying the criteria of the Court. Banks have tried to evade the court rulings. Therefore the advice centres set up a network of action to help the consumer-debtor by negotiating his case with the bank, by making settlements, by using media, and by bringing legal actions. It is hoped that a collective settlement scheme can be worked out one day.
Verbraucherverschuldung in der Bundesrepublik Deutschland
Zusammenfassung Der Beitrag berichtet von den sog. Kreditaktionen der Verbraucherzentralen zugunsten von Konsumenten, die bei Teilzahlungsbanken Kredite zu überhöhten und z.T. sittenwidrigen Bedingung en aufgenommen hatten. Wegen Arbeitslosigkeit oder Umständen im persönlichen Bereich war es vielen Verbrauchern nicht möglich, die fälligen Kreditraten aus ihrem (reduzierten) Einkommen zurückzuzahlen. Eine wesentliche Hilfe für diese unverschuldet in Not gekommenen Verbrauchergruppen bildete die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die eine Reihe der in der Niedrigzinsphase von 1975–80 geschlossenen Verträge wegen Zinsüberhöhung und sonstiger belastender Bedingungen für sittenwidrig und damit nichtig erklärte. Nach Erhebungen war anzunehmen, daß eine große Zahl von Kreditverträgen gem, den Kriterien des BGH unwirksam war, ohne daß die Verbraucher das wußten oder rechtlichen Schutz bemühten. Die Banken hatten von sich aus keinen Anlaß, den Verbrauchern entgegenzukommen. Deshalb begannen die Verbraucherzentralen, insbes. in Hamburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen, sog. Kreditaktionen, in denen die Verbraucher aufgefordert wurden, ihre Verträge überprüfen zu lassen. Die Verbraucherzentralen bemühten sich bei festgestellter Zinsüberhöhung in Verhandlungen mit der Bank, und durch Öffentlichkeitsarbeit eine für den Verbraucher günstige Regelung zu erreichen. Angestrebt wird eine globale Vereinbarung zur Regelung des Problemkreises.


Annette Kähler is a lawyer and consultant to the Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, D-4000 Düsseldorf 1, FRG.  相似文献   

10.
The article gives an overview of problems connected with the dissemination of public consumer information. It brings out some implications of psychological research on consumers and other human beings. The perspective taken is that of the consumer's role in a market or mixed economy. It is stressed that psychological research has yielded interesting methodological paradigms amd hypotheses which could and should be explored in practical situations outside the laboratories. If this is done, better advice can be given to guide consumer information campaigns.
Die Grenzen öffentlicher Verbraucherinformationspolitik
Zusammenfassung Der Beitrag geht von drei grundlegenden Überlegungen aus. Zum einen hat die Funktionsfähigkeit von Verbrauchsgütermärkten zur Voraussetzung, daß die Konsumenten Zugang zu den für optimale Kaufentscheidungen notwendigen Informationen haben. Zum zweiten bieten die vorhandenen Medien nur begrenzte Möglichkeiten, solche Informationen zu übermitteln. Die dritte Überlegung beschäftigt sich mit den Konsumenten, deren Wahrnehmung als selektiv gekennzeichnet wird und deren Verhalten so starke Gewohnheiten ausgebildet hat, daß es häufig nur schwer zu beeinflussen ist und darüber hinaus manchmal sozialen Einflüssen ausgesetzt ist, die den Absichten der Verbraucherinformation entgegenstehen.Abbildung 1 zeigt einen Überblick über die Variablen, die zur Erklärung des Verbraucherverhaltens üblicherweise herangezogen werden. Es wird betont, daß die empirische Verbraucherforschung insbesondere im Bereich des Informationsverhaltens stärker die zeitlichen und räumlichen Beschränkungen berücksichtigen sollte, durch die die meisten Kaufentscheidungssituationen gekennzeichnet sind.Es werden zwei Modelle behandelt. Das eine, ein Modell der Informationsverarbeitung, wurde im Bereich der Verbraucherpsychologie entwickelt und repräsentiert den Stand der Laborforschung in diesem Bereich. Es wäre zweckmäßig, einige seiner Ergebnisse auch systematisch in Realsituationen zu überprüfen. Das zweite Modell ist das Linsen-Modell, das der Experimentalpsychologie entstammt und in den letzten fünfzehn Jahren in der Forschung ausgiebig angewendet wurde. Es kann vor allem der Problemstrukturierung im Bereich der Verbraucherinformation dienen.Abschließend wird die Nützlichkeit von Verbraucherinformation differenziert nach verschiedenen Typen von Kaufsituationen behandelt.


Karl Erik Wärneryd is Professor of Economic Psychologie and Director of the Economic Research Institute at the Stockholm School of Economics, Box 6501, S-113 83 Stockholm, Sweden.  相似文献   

11.
In der arbeitsmarktpolitischen Diskussion wird immer wieder eine Lockerung des Kündigungsschutzes gefordert, so auch jüngst auf dem Parteitag der CDU. In welchem Ausmaß belastet das geltende Arbeitsrecht die kleinen und mittelgroßen Unternehmen? Verhindert der Kündigungsschutz die Schaffung von Arbeitsplätzen?Prof. Dr. Heide Pfarr, 60, ist Geschäftsführerin und wissenschaftliche Direktorin des WSI in der Hans–Böckler–Stiftung und leitet das Projekt Regulierung des Arbeitsmarktes (REGAM); Marcus Bradtke, 31, Dipl.-Sozialökonom, ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Projekt Regulierung des Arbeitsmarktes.  相似文献   

12.
Intellectuals have been concerned with technology's impact on society. Many, if not most, viewed the results of technology as being more negative than positive. It has been supposed that consumers also held these negative views. Research in one major United States city indicates that this may not be the case. Generally consumers gave positive evaluations of technological change. However this did not mean they evaluated one result of technological change, checkout scanners, positively. Views of technology were related to demographic characteristics. Generally the older, non-employed, poorer respondent had a more negative view.
Verbraucher-Reaktionen auf generelle und spezifische technologische Entwicklungen: das Beispiel Checkout Scanner (automatische Lesegeräte) in Supermärkten
Zusammenfassung Zahlreiche Veröffentlichungen befassen sich skeptisch mit der Geschwindigkeit und den Ergebnissen des technischen Fortschritts. Einige Autoren nehmen an, daß es auch bei Konsumenten Vorbehalte gegenüber technologischen Veränderungen gibt, und vermuten, daß diese Vorbehalte Auswirkungen auf das Anbieterverhalten haben, wenn es um die Einführung von für den Kunden sichtbaren neuen Technologien geht. Ein Beispiel für solche Technologien sind automatische Code-Leser an Supermarkt-Kassen.Der Lebensmittelhandel hat lange gezögert, solche automatischen Lesegeräte einzuführen; er befürchtete negative Reaktionen der Kunden auf diese Geräte und auf die damit verbundene Aufhebung der Preisauszeichnung am einzelnen Produkt. Diese Geräte können die computergespeicherten Produktpreise abrufen, sodaß der Handel keine Preisauszeichnung mehr an der Ware vornehmen muß. Einige Untersuchungen zeigten, daß Konsumenten mit dem Wegfall der Preisauszeichnung nicht einverstanden waren, und vermuteten als Ursache eine allgemeine Abwehrhaltung der Konsumenten gegenüber Technologie. Der vorliegende Beitrag berichtet über eine im Jahre 1982 in Milwaukee, USA, durchgeführte Untersuchung zur Überprüfung dieser Vermutung.Die Ergebnisse dieser Untersuchung deuten insgesamt daraufhin, daß die meisten Befragten dem technologischen Fortschritt positiv gegenüberstehen. Die überwiegende Meinung ist, daß Technologie das tägliche Leben beeinflußt, aber auch, daß das Tempo der technologischen Entwicklung angemessen ist und ihre Ergebnisse nützlich sind. Was speziell die Checkout Scanner betrifft, so gibt es nur sehr wenige Befragte, die sie grundsätzlich für eine schlechte Einrichtung halten. Anders sieht es aus, wenn nach dem Wegfall der Preisauszeichnung gefragt wird. Die überwiegende Mehrheit spricht sich gegen diesen Wegfall aus, zugleich sind aber nur sehr wenige Befragte der Meinung, daß die Preisauszeichnung an der Ware gesetzlich vorgeschrieben werden sollte. Die Einstellung zur Technologie hängt von demografischen Eigenschaften ab. Negative Einstellungen finden sich vor allem bei älteren, arbeitslosen und einkommensschwachen Befragten.Die Studie zeigt also, daß Konsumenten die technologische Entwicklung insgesamt auch dann positiv einschätzen, wenn sie mit einzelnen Ergebnissen dieser Entwicklung unzufrieden sind. Unzufriedenheit mit einzelnen Ergebnissen führt nicht notwendigerweise zu der Meinung, der Status quo müsse mit gesetzlichen Mitteln erhalten bleiben.


Frederick W. Langrehr is a Visiting Associate Professor, Institute of Business Management, and Virginia B. Langrehr is an Associate Professor, School of Family, Home and Social Sciences, both at Brigham Young University, Provo, Utah 84602, USA.  相似文献   

13.
The protection of the consumer against unfair standard terms is one of the most important aims of the world-wide consumer movement. The present paper gives a survey of possible means of regulation and of international trends in legislation and administrative control. It comes to the conclusion that effective consumer protection cannot be achieved by information only, but that restrictions with respect to the contents of standard term contracts are indispensable. Observance of these restrictions must be secured by an effective procedural control (mandatory authorization of standard terms in advance or at least an administrative control by consumer protection authorities).
Verbraucherschutz vor unlauteren Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Zusammenfassung Der Schutz des Verbrauchers vor unlauteren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehört zu den wichtigsten Zielenderweltweiten Verbraucherbewegung. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über bestehende Regelungsmöglichkeiten und internationale Entwicklungstendenzen. Er kommt zu dem Schluß, daß ein wirksamer Schutz des Verbrauchers in diesem Bereich durch bloße Information nicht erreicht werden kann, sondern daß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich bestimmte Grenzen zu setzen sind, deren Einhaltung durch eine effektive verfahrensrechtliche Kontrolle (Genehmigungspflicht oder doch wenigstens Kontrolle durch eine Verbraucherschutzbehörde) gesichert werden muß.


Eike von Hippel is Professor of Law at the University of Hamburg and Staff Member of the Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Mittelweg 187, D-2000 Hamburg 13, West Germany. The contribution was given as a speech at a conference of the Deutsch-Britische Juristenvereinigung and the British-German Jurists' Association in London, November 19, 1977.  相似文献   

14.
Two case studies illustrate problems of fairness in consumer pricing. The May D&F case involves charges of deceptive advertising as a result of the retailer's high-low pricing; customers were allegedly deceived by artificially inflated regular prices and discounts promoted from these prices. The GDC case involves charges that 10,000 consumers were deceived into purchasing homes at prices higher than fair market value. Consumer policy and managerial issues are identified and analysis and recommendations provided. These cases are about fairness and trust within market exchange, and the responsibilities of sellers and consumers to provide and use information. Economic assumptions of nonfairness and caveat emptor are shown to be inadequate. The position that a fair price is the market price is questioned and an alternative suggested. Remedies which might be adopted by companies and pursued by policymakers are proposed. By creating more realistic consumer expectations, they would reduce problems of fairness in pricing.
Fairneß bei der Festsetzung von Konsumgüterpreisen
Zusammenfassung Gegenstand des Beitrages ist die Frage, ob Fairneß bei der Preisgestaltung eine ökonomisch angemessene Forderung ist, und die Frage, worin diese Fairneß eigentlich besteht. Als empirischer Hintergrund werden zunächst zwei US-amerikanische Fallstudien präsentiert, die die Schwierigkeiten der genaueren Bestimmung von Fairneß bei der Preisbildung in konkreten Fällen illustrieren. Im ersten Fall wurde einem Einzelhandelsunternehmen vorgeworfen, irreführende Werbung insofern betrieben zu haben, als mit Preisabschlägen von künstlich aufgeblähten regulären Preisen geworben wurde. Eine Gerichtsentscheidung fand dieses Verhalten nicht nur täuschend, sondern verlangte von dem Unternehmen auch die Offenlegung seiner Preisfestsetzungs-Methoden. Der Beitrag zeigt, daß diese Forderung nach Offenlegung unter verbraucherpolitischem Blickwinkel eine suboptimale Lösung ist.Im zweiten Fall wurde einer Immobiliengesellschaft vorgeworfen, in Florida 10,000 Konsumenten zu Kaufverträgen für Wohneigentum gebracht zu haben zu Preisen, denen vorgebliche Schätzwerte zugrundelagen, die 20% über dem eigentlichen Marktwert lagen. Die Käufer kamen überwiegend aus anderen amerikanischen Staaten und waren mit dem lokalen Immobilienmarkt nicht vertraut. Der Fall (und seine rechtliche Behandlung) weist deutlich auf ethische und rechtliche Probleme hin, denen Verantwortliche ausgesetzt sind, wenn sie Preise festsetzen.Die weiteren Folgerungen gehen über den Bereich des Einzelhandels und der Immobilienbranche hinaus. Bei beiden Fällen geht es um Fairneß allgemein und um Vertrauensschutz bei Kaufverträgen, sowie um die Verantwortlichkeiten des Verkäufers bei der Versorgung des Käufers mit Information und die des Käufers zur Aufnahme und Nutzung dieser Informationen. In Übereinstimmung mit sozioökonomischen Positionen wird dargelegt, daß Fairneß bei der Preisfestsetzung von beiden Marktparteien ein offenes und ehrliches Verhalten bei der Verständigung über den Preis verlangt, zu dem der Tausch stattfinden soll. Die Analyse stellt die traditionelle ökonomische Annahme in Frage, nach der der Marktpreis, den die Nachfrager freiwillig zahlen, ein fairer Preis sei. Diese Position ist insbesondere bei Vorliegen von Täuschung unbefriedigend. Das Prinzip caveat emptor stellt sich nicht nur in den Fallstudien als unzweckmäßig heraus, sondern allgemein dort, wo es begrenzte Suchaktivitäten und begrenzte Preisvergleiche durch Konsumenten gibt. Als empirisch gestützte Erklärungen für solche Begrenzungen werden genannt: Das Entscheidungsverhalten von Konsumenten ist häufig durch Anspruchsanpassung, Vereinfachung und Bequemlichkeit gekennzeichnet, zweitens sind Preisvergleiche schwierig, wenn die Informationen unzweckmäßig, unvollständig oder irreführend sind, und drittens vertrauen Konsumenten häufig den Aussagen der Verkäufer.Überhöhte Preise sollten nicht kriminalisiert werden — das wäre ökonomisch disfunktional. Konsumenten sind die besten Kenner ihrer Präferenzen und ihrer Nutzenvorstellungen. Jedoch sollten Anbieter bereit sein, freiwillig Principien der fairen Preisgestaltung zu befolgen, und die Verbraucherpolitik sollte sie in dieser Bereitschaft bestärken. Wenn es gelänge, die Verbrauchererwartungen an Produkte realistischer zu gestalten, würde sich das Problem mangelnder Fairneß bei der Preisgestaltung ohnehin reduzieren.


Patrick J. Kaufmann is an Associate Professor at the College of Business Administration at Georgia State University, Atlanta, GA, USA. Gwen Ortmeyer is an Assistant Professor at the Graduate School of Business Administration, Harvard University, Boston, MA, USA. N. Craig Smith, to whom correspondence should be addressed, is a Visiting Associate Professor at the School of Business Administration at Georgetown University, Washington DC 20057, USA.  相似文献   

15.
The theory, a social exchange theory of the division of housework, proposes that consumers, in their home production roles, determine the amount of effort that they will spend in housework based on the profit that they anticipate from housework activities. Results of the data analysis indicate that husbands and wives do take into account certain costs and rewards when making individual choices on the amount of effort to be spent in such activities. Indirect costs (time pressures) was the best predictor of the amount of effort spent in housework for both husbands and wives. Implications for marketing and public policy are discussed.
Die Verteilung der häuslichen Arbeit: Auswahl und Austausch
Zusammenfassung Das Hauptanliegen der Studie, über die der vorliegende Beitrag berichtet, ist die Erklärung der Aufteilung der Hausarbeit zwischen Mann und Frau als einem wichtigen Aspekt der Haushaltsstruktur. Unter Forschungsgesichtspunkten wird die Aufteilung der Hausarbeit unter dem Paradigma des sozialen Austausches analysiert. Deshalb stützt sich die Untersuchung stark auf die Konzepte von Auswahl und Austausch.Nach der Theorie des sozialen Austausches werden die Haushaltsteilnehmer das Ausmaß an Anstrengung, das sie in die Hausarbeit stecken, an der Größe des vermutlichen Vorteils ausrichten, den sie aus den haushälterischen Aktivitäten ziehen. Um diese Theorie zu testen, wurden Daten einer landesweiten US-amerikanischen Stichprobe multiplen Regressions- und Kovarianz-Analysen unterzogen.Die Ergebnisse bieten einige Unterstützung für die Theorie. Die Ehepartner richten sich nach bestimmten Kosten und Erträgen, wenn sie ihre individuelle Beteiligung an dem Aufwand für die Haushaltsarbeit planen. Indirekte Kosten, vor allem Zeitdruck, ergab sich als bester Prädiktor für das Ausmaß an Beteiligung an der Hausarbeit, und zwar für beide Ehepartner.Unter Marketinggesichtspunkten haben diese Beobachtungen Rückwirkungen auf die Untersuchung des Konsumentenverhaltens und auf das Aufspüren von Marktchancen. Bisherige Theorien des Konsumentenverhaltens nehmen an, daß das subjektive Wohlbefinden des Konsumenten ausschließlich eine Funktion der gewählten Marken oder Produktvarianten sei. Diese Theorien übersehen, daß es eigentlich ein haushaltsinterner Produktionsprozeß ist, der letztlich ein bestimmtes Maß von Konsumentenzufriedenheit bewirkt. Marketingüberlegungen sollten sich stärker mit den hierin liegenden Marktchancen beschäftigen.Schließlich diskutiert der Beitrag zweierlei gesellschaftliche Implikationen der Befunde. Zum einen könnte eine stärkere öffentliche Bereitstellung oder Unterstützung von Kindertagesstätten die Möglichkeiten der Frauen am Arbeitsmarkt verbessern. Stärkere Beteiligung der Frauen am Arbeitsmarkt ohne die längeren Unterbrechungen, die häufig mit der Kinderfürsorge verbunden sind, könnte wiederum zu einer Reduktion ihrer Beteiligung an der häuslichen Arbeit führen. Zum zweiten könnte das öffentliche Schulsystem eine gleichmäßige Verteilung der Hausarbeit fördern, vor allem durch eine allgemeinere Unterweisung in hauswirtschaftlichen Fertigkeiten und durch die Förderung solcher gesellschaftlicher Leitvorstellungen, die die herkömmliche geschlechtsspezifische Arbeitsaufteilung im Haushalt überwinden.


Sigfredo A. Hernandez is an Assistant Professor of Marketing at Rider College, Lawrenceville Rd, Lawrenceville, NJ 08648, USA.  相似文献   

16.
Zusammenfassung Ein erster Bericht über eine empirische Untersuchung der Praxis der Verbraucherverbände in der BRD bei der Bearbeitung von Reklamationen und der Erhebung von Verbandsklagen.Das materielle Wettbewerbsrecht reicht im wesentlichen aus. Unbefriedigend ist die Beurteilung der Haustürgeschäfte im weitesten Sinn. Schutzlücken behindern die Aufhebung der Folgeverträge. Probleme und Reformaufgaben bestehen im Bereich der Rechtsdurchsetzung. »Durchschnittliche« Unlauterkeit kann befriedigend verfolgt werden. Die festgestellten brachenweit üblichen Verstöße und eine gezielt unlautere Geschäftspolitik werden nicht ausreichend unterbunden. Gesetzliche Risikominderungen sind unzureichend. Innerhalb dieser Grenzen leisten die Verbraucherverbände erfolgreiche Arbeit. Das Haftungsrisiko ist im allgemeinen noch gering. Die Verbände werden zunehmend durch Schiedsstellen der gewerblichen Wirtschaft und der Industrie- und Handelskammern entlastet. Wettbewerbsvereine verfolgen überwiegend Interessen des Einzelhandels.
Collective legal actions of German consumer organizations: Some experiences
A first report about an empirical research concerning the activity of consumer organizations in the F.R.G. in bringing collective actions against unfair trade practices and in handling consumer complaints.The substantive competition law is generally adequate, although the treatment of door-to-door sales in the broadest sense is unsatisfactory: Protection gaps prevent the cancellation of contracts.Problems and reform needs exist in the area of law enforcement. Sproadic unfair practices by usually blameless firms can be satisfactorily prosecuted, but industrywide offenses as well as repeated, intentional unfair business practices of individual firms are not adequately pursued. The costs of taking cases to court are often prohibitive.Within these constraints, the consumer associations accomplish succesful work. The ability risk is in general still modest. The associations are increasingly relieved by arbitration boards established by industry and the Chambers of Commerce. Trade associations (Wettbewerbsvereine) mainly pursue the interests of the retail business.


Roland von Falckenstein ist Assessor und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht in D-8000 München 80, Siebertstraße 3.  相似文献   

17.
In the UK, the Fair Trading Act 1973 gave the Office of Fair Trading (OFT) a duty to encourage trade associations to draw up codes of practice to guide member firms in safeguarding and promoting consumers' interests. This provides an alternative to legislation in dealing with certain significant areas of friction between consumers and traders. Twelve trade association codes have been introduced with the approval of OFT and their advantages and limitations are discussed. The conclusion is that self-regulatory codes which are properly negotiated and monitored may be a useful alternative to legislation in some circumstances, though it is too early to draw final conclusions. An Annexe gives detailed results of the monitoring of the first year of one code of practice.
Selbstgesetzte und behördlich genehmigte Richtlinien für Geschäftspraktiken: ein neuer Ansatz zur Verminderung von Spannungen zwischen Anbietern und Nachfragern
Zusammenfassung Die Wettbewerbsbehörde in Großbritannien, das Office of Fair Trading (OFT), ist seit dem Jahre 1973 gesetzlich verpflichtet, bei Wirtschaftsverbänden auf die Entwicklung von Richtlinien hinzuwirken, durch die die Verbandsmitglieder zu einem Geschäftsgebaren angehalten werden, das die Berücksichtigung von Verbraucherinteressen sichert und fördert. Hierin liegt eine Alternative zu gesetzlichen Regelungen, die das Ziel haben, schwerwiegende Spannungen zwischen Anbietern und Nachfragern zu überwinden. Bislang wurden von zwölf Wirtschaftsverbänden solche Verhaltensrichtlinien mit Genehmigung des OFT eingeführt, deren Möglichkeiten und Grenzen in diesem Beitrag behandelt werden. Dabei zeigt sich, daß ordnungsgemäß zustandegekommene und überwachte freiwillige Richtlinien tatsächlich eine nützliche Alternative zum gesetzgeberischen Wege sein können. Dennoch wäre ein endgültiges Urteil verfrüht. Ein Anhang zeigt an einem Beispiel für solche Verhaltensrichtlinien in Einzelheiten die Ergebnisse bei der Überwachung ihrer Einhaltung während des ersten Jahres.


Jeremy Mitchell is Director of the UK National Consumer Council, 18 Queen Anne's Gate, London SW1H 9AA, and was formerly Director of Consumer Affairs, Office of Fair Trading. This paper is based on a contribution made to the seminar Government and the Market, organised by the Ecole Superieure des Sciences Economiques et Commerciales at Cergy, France, October 6–7, 1977.  相似文献   

18.
The paper begins with a critique of the normative foundations of present public consumer policy. In particular, the lack of an indispensible link between the policy goals and the interests of those concerned is stressed. The authors go on to characterize the available set of policy instruments as being frequently arbitrary, interchangeable, and not suitable for systematic evaluation. The conclusion is reaches that present consumer policy has an ex-post character, and the paper closes with an attempt to formulate the goals of a superseding policy with an ex-ante orientation.
Kritik einiger theoretischer und praktischer Grundannahmen der gegenwärtigen Verbraucherpolitik
Zusammenfassung Der Beitrag entfaltet die Kritik an der normativen Basis der gegenwärtigen Verbraucherpolitik in einem kurzen Überblick. Die Verankerung verbraucherpolitischer Ziele, Programmatiken und Handlungsweisen am Marktparadigma wird problematisiert und der Prozeß der Zielbildung bei der programmatischen und pragmatischen Verbraucherpolitik als elitärer Zielfindungsprozeß charakterisiert, dem die Rückbindung an die Interessen der unmittelbar Betroffenen fehlt.Die Kritik an der unzureichenden Diskussion verbraucherpolitischer Zielsetzungen und ihrer Begründung bzw. Rechtfertigung bei der vorherrschenden Verbraucherpolitik wirkt sich notwendigerweise auch auf ihre Versuche zur Instrumentalisierung der genannten Zielsetzungen aus. Da die Ziele weitgehend leerformelhaft und in nicht-operationalisierter Form formuliert sind, bleiben die von verbraucherpolitisch orientierten Wissenschaftlern und Praktikern gemachten Vorschläge zu einer »effizienten« Instrumentalisierung in den Bereichen Verbraucherinformation, Verbraucherschutz und Verbraucherbildung auch meist willkürlich und austauschbar und entziehen sich vor allem einer systematischen Evaluation bezüglich ihrer Wirkungsweise bei der Zielerreichung.Die Ausführungen zur Organisationsproblematik von Verbraucherinteressen zielen vor allem darauf, den Charakter der Verbraucherorganisationen als Formen der Fremdorganisation herauszuarbeiten und auf deren besondere Legitimationsprobleme hinzuweisen.Die vorfindbare Verbraucherpolitik läßt sich grundsätzlich als ex post orientierte Verbraucherpolitik charakterisieren. Am Schluß des Beitrages werden Umrisse einer Umorientierung dieser ex-post-Verbraucherpolitik thematisiert, die prinzipiell dadurch charakterisiert ist, daß sie versucht, verbraucherpolitische Probleme durch rechtzeitige Einflußnahme und Eingriffsmöglichkeiten zu regeln. Ausgewählte Ansatzpunkte für eine solche ex-ante-Orientierung der Verbraucherpolitik werden zur Diskussion gestellt.


Reinhard Rock is Professor of Business Administration and Bernd Biervert is Professor of Economics, both at the Gesamthochschule Wuppertal, P.O. Box 10 01 27, D-5600 Wuppertal, West Germany. Wolf F. Fischer-Winkelmann is Professor of Business Administration at the Hochschule der Bundeswehr München, Schwere-Reiter-Straße 35, D-8000 München 40, West-Germany.  相似文献   

19.
Life Cycle Costing (LCC) is very applicable as a means of achieving the objectives of recent energy information policies in the U. S. and Canada. In fact, the LCC format of information disclosure appears to have a number of advantages over the energy labeling formats these countries have implemented. Its major advantage is that it presents several dimensions of product cost in a manner that suits the complex, multi-attribute decision making associated with consumers' durable purchases. The future of LCC as a tool for consumer information provision lies in behavioral research into the actual impact of LCC information on consumer purchase processes, particularly choice. Several technical issues must also be resolved.
Energieinformationen für Konsumentenentscheidungen: Die Angabe von Lebensdauer-Gesamtkosten
Zusammenfassung Der Beitrag behandelt als neue Form umfassender Preisinformationen die Angabe der gesamten Kosten, die während der Lebensdauer eines Produktes anfallen. Dabei ist die Lebensdauer eines Produktes definiert als seine Lebenserwartung, die sich aus bisherigen Erfahrungen, aus Angaben der Hersteller sowie aus Produkttests ergibt. Im wesentlichen setzen sich die Lebensdauer-Gesamtkosten aus dem Preis für die Anschaffung, den Energiekosten und der Servicekosten zusammen.Der Beitrag beschreibt zunächst zwei amerikanische und ein kanadisches Beispiel für Informationsprogramme mit Lebensdauergesamtkosten-Angaben. Die verbraucherpolitischen Ziele, die mit solchen Programmen verfolgt werden können, sind (a) die Erhöhung der Akzeptanz solcher Informationen durch die Verbraucher, (b) das Vertrautmachen der Verbraucher mit der Bedeutung von Energie- (und anderen Unterhalts-)Kosten, (c) die Gewöhnung der Verbraucher an Produktvergleiche unter dem Gesichtspunkt des Energieverbrauches und (d) die Ermutigung der Hersteller, Verbrauchern energierelevante Informationen zur Verfügung zu stellen.Anschließend wird ein Überblick über die bisherigen empirischen Befunde zu der Frage gegeben, welche Rolle der Energieverbrauch für die Entscheidungen der Konsumenten spielt. Dabei zeigt sich u. a., daß die Angabe von Lebensdauer-Gesamtkosten auf kognitivem Niveau die Kenntnis über Energieverbrauch und die Wahrnehmung von Energiekosten verbessert und — allerdings in schwächerem Ausmaße — auch auf dem Verhaltensniveau in erwünschter Richtung wirksam wird.Der Beitrag gibt dann eine Berechnung jener Energieeinsparungen, die dann möglich wären, wenn die jeweils günstigste Gerätevariante gekauft würde. Tabelle 1 zeigt, daß diese fiktive Einsparung bei 3 bis 6% läge, wenn als Kriterium für die Günstigkeit des Einkaufs die Lebensdauer-Gesamtkosten herangezogen werden, und daß sie bei 3 bis 10% läge, wenn lediglich der Energieverbrauch als Kriterium herangezogen würde. Der Beitrag schließt mit der Vermutung, daß die Angabe von Lebensdauer-Gesamtkosten auch von der Darbietungsform her geeignet ist, die Wirkung von Energieinformationen auf das Kaufverhalten zu vergrößern.


R. Bruce Hutton is an Associate Professor at the College of Business Administration, University of Denver, University Park, Denver, Colorado 80208, U. S. A. C. Dennis Anderson is an Associate Professor at the Faculty of Administrative Studies, University of Manitoba, Winnipeg, Manitoba, R3T 2N2, Canada.  相似文献   

20.
Zusammenfassung Das französische Gesetz vom 10. Januar 1978 versucht den Kampf gegen mißbräuchliche und unlautere Klauseln, die sich in Verträgen finden, die den Konsumenten durch Unternehmen auferlegt werden. Die Regierung hat die ausschließliche Kompetenz, solche Klauseln zu beseitigen, sie wird aber in dieser ihrer Tätigkeit durch eine Kommission beraten. Die Kommission über mißbräuchliche Vertragsklauseln setzt sich aus 15 Mitgliedern zusammen, darunter drei Vertretern von Verbraucherorganisationen und drei Vertretern von Unternehmen. Das Gesetz sieht zwei Methoden zum Kampf gegen mißbräuchliche und unlautere Klauseln vor: Einerseits das Dekret des Staatsrates, das nach dem Gutachten der Kommission verabschiedet wird, oder aber die Empfehlung durch die Kommission.Die durch Dekret untersagten Klauseln sind nichtig, nicht aber diejenigen, die in den Empfehlungen kritisiert werden. Die Empfehlungen dienen lediglich dazu, auf die Unternehmen Druck auszuüben, damit sie mißbräuchliche Klauseln aus ihren Vertragsformularen beseitigen. Bis zur Gegenwart wurde lediglich ein Dekret erlassen. Zwei Empfehlungen sind veröffentlicht worden, obwohl die Kommission mehrere verabschiedet hatte. Obwohl es für ein endgültiges Urteil über das Kontrollsystem des Gesetzes noch zu früh ist, scheint das System insgesamt nicht sehr effektvoll zu sein.
Unfair contract terms in French law under the act of January 10, 1978
The new Act attempts to repel unfair terms found in contracts imposed on consumers by enterprises. It is the government, not the courts, which is empowered to eliminate such clauses. The government is supported by a special Commission consisting of 15 members, three of which are representatives of consumer organizations, three of industry.The Act provides for two methods of banning unfair clauses: one by decree of the State Council issued after deliberation by the Commission, the other by recommendation of the Commission. The clauses which are forbidden by decree are void and are regarded as not written in the contract. Those which are recommended for exclusion may still be used by enterprises but the recommendations are meant to exert strong coercion that the clauses be eliminated from contracts. So far, only one decree and two recommendations have been published.The author, who is himself a member of the Commission, describes the content and importance of the decree and the recommendations. He points out that there are some weaknesses in the French control system, especially that the government is rather reluctant to issue decrees and that the recommendations of the Commission do not necessarily have to be published. The author resumes that even though it is somewhat early to come to a final conclusion, the system entailed in the 1978 Act seems to be rather inefficient.


Jean Calais-Auloy ist Professor für Rechtswissenschaft an der Universität von Montpellier, rue de l'Université 3, F-34000 Montpellier, Frankreich, und Direktor des »Centre du Droit de la Consommation«.  相似文献   

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