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1.
This paper focuses on the situation of the Malaysian consumer, but raises a number of issues likely to be of significance in many other developing countries. The paper highlights the absence of appropriate protection laws, the lack of enforcement of existing laws, and the failure to provide suitable redress mechanisms for the resolution of consumer grievances. In each case, examples are given of objectionable practices and inadequacies of present laws and institutional arrangements. In the final part of the paper, the author suggests some reasons why the consumer movements in the developing countries have failed to achieve a greater degree of success.
Konsumentenschutz gegen unfaire Handelspraktiken in Malaysia — Fragen der Gesetzgebung, der Rechtsdurchsetzung der EntschÄdigung in einem Entwicklungsland
Zusammenfassung Der Beitrag befa\t sich mit der Situation des Konsumenten in Malaysia, behandelt dabei aber eine Reihe von Fragen, die auch in vielen anderen EntwicklungslÄndern von Bedeutung sein dürften. Er zeigt auf, da\ angemessene Verbraucherschutzgesetze fehlen, da\ die existierenden rechtlichen Regelungen nur unzulÄnglich durchgesetzt werden können und da\ es keine EntschÄdigungsregelungen gibt in FÄllen begründeter Verbraucherbesxchwerden. Dabei werden jeweils Beispiele für fragwürdige Praktiken, UnzulÄnglichkeiten gegenwÄrtiger Gesetze und MÄngel instituioneller Regelungen gegeben. Schlie\lich spricht der Autor einige Gründe dafür an, warum die Verbraucherbewegungen in EntwicklungslÄndern bisher so wenig Erfolg gehabt haben.
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2.
International consumer protection is a relatively new topic in the theory and practice of private international law.The 1980 EC Convention on international contracts which entered into force in 1991 provides for a novel and comprehensive approach to international consumer contracts. The Convention allows the parties of international contracts themselves to stipulate what national law shall be applicable to their transaction. Party autonomy in international consumer contracts means allowing one party to provide for the application of that legal system which has the lowest standard of consumer protection. The Convention meets this danger by deciding that for sales of goods and service contracts, the consumer-protecting standards of the consumer's country apply. For other types of consumer transactions (e.g., consumer credit), the Convention allows national law to establish the international scope of its consumer protection standards.The author submits that the discretion of national law to extend the international scope of its consumer protective provisions is not unlimited. It is restricted to situations in which the other party directed its marketing activity to the consumer's country and excludes situations in which the consumer acted outside his home country. Recent national statutes and case law which go beyond these limits (such as the German Gran Canaria cases) are discussed critically.The paper further suggests the inclusion into EC directives on consumer protection of specific provisions as to their international scope in order to ensure their effective and uniform application to international consumer transactions.
VerbrauchervertrÄge und das Römische EG-übereinkommen über das auf vertragliche SchuldverhÄltnisse anwendbare Recht von 1980
Zusammenfassung In Theorie und Praxis des Internationalen Privatrechts ist der internationale Verbraucherschutz ein relativ neues Thema.Das Römische EG-übereinkommen über das auf vertragliche SchuldverhÄltnisse anwendbare Recht von 1980, das im Jahre 1991 in Kraft getreten ist, gibt einen neuartigen und schlüssigen Ansatz für die internationalprivatrechtliche Behandlung von VerbrauchervertrÄgen. Dieses übereinkommen hat Modellcharakter einerseits für die Behandlung der Parallelproblematik der internationalen ZustÄndigkeit in Verbrauchersachen und führte auch zu einer Novellierung des Brüsseler EG-übereinkommens über die gerichtliche ZustÄndigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen von 1968. Sein Ansatz ist weiterhin in ein Haager Abkommen von 1986 über das auf internationale WarenkÄufe anwendbare Recht übernommen worden und hat damit weltweite Anerkennung gefunden.Das übereinkommen hÄlt an dem klassischen Prinzip der Parteiautonomie fest. Danach können die Vertragsparteien selbst bestimmen, welches nationale Recht ihre Beziehungen beherrschen soll. Die GewÄhrung der Parteiautonomie in internationalen VerbrauchervertrÄgen eröffnet indes die Gefahr, da\ die stÄrkere Partei die Unterstellung des Vertrags unter diejenige Rechtsordnung durchsetzt, die den geringsten Standard des Verbraucherschutzes aufweist. Dieser Gefahr wird in dem übereinkommen dadurch begegnet, da\ in VertrÄgen über WarenkÄufe und Dienstleistungen die Schutzstandards des Aufenthaltsrechts des Verbrauchers zur Anwendung kommen. Für andere Typen von VerbrauchervertrÄgen (etwa: Verbraucherkredit) ist vorgesehen, da\ die nationalen Rechte selbst bestimmen können, ob sie ihren Verbraucherschutzvorschriften einen international zwingenden Anwendungsbereich einrÄumen wollen.In diesem Papier wird die These vertreten, da\ die Freiheit der nationalen Rechte, selbst den internationalen Anwendungsbereich ihrer verbraucherschützenden Normen zu bestimmen, nicht unbeschrÄnkt ist. Vielmehr ist Voraussetzung für den internationalen Anwendungsanspruch nationalen Rechts, da\ der andere Vertragspartner auf Vertragsschlu\ gerichtete WerbeaktivitÄten auf diesen Markt gerichtet hat. War hingegen der andere Teil nicht werbend in einem Lande tÄtig, so ist die Anwendung seiner Verbraucherschutzvorschriften nicht gerechtfertigt, auch wenn der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Staat hat. Vor diesem Hintergrund werden neue staatliche Gesetze und Gerichtsentscheidungen, welche über diese Grenze hinausgehen (etwa die von deutschen Gerichten entschiedenen Gran Canaria-FÄlle) kritisch erörtert.Die EG-Richtlinien zum Verbraucherschutz regeln bisher nicht ihren internationalen Anwendungsanspruch. Damit ist es möglich, ihre Anwendung durch Wahl eines drittstaatlichen Rechts zu umgehen. Deshalb wird vorgeschlagen, da\ die EG-Richtlinien ihre einheitliche und wirkungsvolle Anwendung in internationalen FÄllen dadurch sichern, da\ sie ihren rÄumlichen Anwendungsbereich selbst festlegen.


The author wants to acknowledge the faithful contribution of Cordula Haase to the finalisation of the paper.  相似文献   

3.
Kaffeefahrt is the keyword for a survey of the situation of the consumer when it comes to the practice of conflict of laws in the Netherlands.The number of international consumer conflict of law cases that are met in Dutch legal practice seems to be quite low. However, the factual circumstances ofKaffeefahrten are similar to the sale of time-sharing developments in Southern Europe. This seems to be the most common example of internationalKaffeefahrt cases.
Konsumenten und Rechtskonflikte in der hollÄndischen Rechtssprechung
Zusammenfassung Der Beitrag gibt unter dem StichwortKaffeefahrt einen überblick über die Situation des niederlÄndischen Konsumenten in FÄllen, die durch zwei beteiligte Staaten rechtlich unterschiedlich geregelt werden. Der Autor behandelt zunÄchst einige wenige FÄlle von Rechtsstreitigkeiten nach einer Kaffeefahrt, wo Konsumenten in ein Nachbarland gefahren werden und dort bei einer Tasse Kaffee zum Abschlu\ irgendeines Kaufvertrages aufgefordert werden. Der Autor übertrÄgt seine überlegungen zu der Frage, welches Recht anzuwenden ist, auf die hÄufiger werdenden FÄlle von kaffeefahrtartiger Anbahnung von VertrÄgen über die Teilzeitnutzung von Ferienwohnungen in alpinen oder mediterranen LÄndern.
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4.
Finland has no special marketing regulations for dealing with sex discrimination. The paper reports on a recent decision of the Market Court according to which the general clause about good practice of the Consumer Protection Act can be applied to discriminatory advertising. But the Finnish Consumer Ombudsman believes that discriminatory advertising should be regulated separately by a special provision entered either into the Act on Equality between Men and Women or into the Consumer Protection Act.
Zusammenfassung VorlÄufige Regelung diskriminierender Werbung in Finnland Finnland hat keine speziellen rechtlichen Regelungen gegen Geschlechterdiskriminierung in der Werbung. Der Beitrag berichtet über eine neuere Entscheidung des finnischen Marktgerichtshofes, nach der allgemeinere Regelungen des Verbraucherschutzgesetzes auf geschlechtsdiskriminierende Werbung angewendet werden können. Allerdings ist die finnische Verbraucher-Ombudsbehörde der Meinung, da\ diskriminierende Werbung durch eine eigene Bestimmung geregelt werden sollte, die entweder in das Gesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau oder in das Verbraucherschutzgesetz eingefügt werden sollte.
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5.
In Europe, uniform rules concerning international tort litigations are to be found, as to jurisdiction, in the general provisions of the Brussels Convention of 1968 and, as to the designation of the national applicable law, in the Hague Convention of 1973 (for the area of product liability).In contrast to the field of contracts, in the field of torts no special protection is given to the consumer as such. Still, the solutions provided by the conventions are not inappropriate. For product liability claims, the Hague Convention tends to designate the law of the State with which the case is most closely connected. For ascertaining international jurisdiction in general, the Brussels Convention provides for three alternative fora, namely the place of the domicile of the defendant, the place of the tort, and the place of the damage.Due to important differences between the rules on jurisdiction and conflicts of laws in contracts and in torts, respectively, the crucial issues concern the qualification of the nature of the claim before the court.
Grenzüberschreitende Verbraucherrechtsstreitigkeiten: Individualdeliktsfragen in Europa
Zusammenfassung Einheitliche europÄische Regelungen für internationale Rechtsstreitigkeiten finden sich, was die gerichtliche ZustÄndigkeit betrifft, in den allgemeinen Vereinbarungen der Brüsseler Konvention von 1968 und, was die Bestimmung des anzuwendenden nationalen Rechts angeht, in der Haager Konvention von 1973 (für den Bereich der Produkthaftung). Anders als im Vertragsrecht wird dem Verbraucher im Deliktrecht kein besonderer Schutz gewÄhrt. Dennoch sind die Regelungen der beiden Konventionen nicht unangemessen. Für Ansprüche aus Produkthaftung zieht die Haager Konvention das Recht desjenigen Staates vor, mit dem der Fall am engsten verknüpft ist. Für die Feststellung des Gerichtsstandes sieht die Brüsseler Konvention generell drei Alternativen vor, nÄmlich den Wohnsitz des Beklagten, den Ort des Delikts und den Ort des Schadens. Wegen erheblicher Unterschiede zwischen den Regelungen der GerichtszustÄndigkeit und von Gesetzeskonflikten im Bereich des Vertragsrechts und des Deliktrechts gewinnt die genaue Bestimmung der Art des Anspruches eine besonders bedeutende Rolle.
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6.
The paper discusses alternative research programs designed to help consumer agencies to better meet their needs of factual information on which to base their evaluation of present programs and their setting of priorities for the future.In the main, it concludes that data on consumer problems and consumer complaining behavior in particular can help policymakers in individual countries to make short-run decisions about where and to what extent they should concentrate protection activities under present structures and procedures. Similar data in several countries can further help a policymaker to decide whether in the longer run his or her country should adopt the more effective structures and procedures of another country.Data from an EEC consumer survey and from a study of perceived problems and complaint behavior among U.S. consumers are used as illustrations of the paper's theses.
Informationen, die für die Planung von verbraucherpolitischen Maßnabmen erforderlich sind
Zusammenfassung Der vorliegende Beitrag behandelt unterschiedliche methodische Ansätze zur Erarbeitung der Datengrundlage, die zur Evaluierung laufender Maßnahmen der Verbraucherpolitik und für die Schwerpunktsetzung bei der künftigen Entwicklung solcher Maßnahmen notwendig ist.Neben der Erforschung beispielsweise von Konzentrationsentwicklungen, der Wirkung von Werbemaßnahmen, des Informationsverhaltens von Konsumenten oder der Gebrauchstauglichkeit von Produkten, wird die Erforschung von Verbraucherproblemen, ihren Ursachen und ihres Ausmaßes, für besonders wichtig gehalten. Entsprechende Daten sich nicht nur für kurzfristige, sondern auch für längerfristige verbraucherpolitische Entscheidungen von Bedeutung. Dazu ist es zweckmäßig, wenn Forschungsergebnisse aus verschiedenen Ländern zusammengetragen und international vergleichende Studien durchgeführt werden.Gegenüber der Erhebung von Indikatoren für generelle Unzufriedenheiten mit globalen Güter- oder Dienstleistungskategorien wird der Erforschung von konkreten Anlässen von Verbraucherproblemen der Vorzug gegeben, vor allem weil Angaben über solche konkreten Anlässe weniger stark von schwer zu kontrollierenden externen Einflußfaktoren abhängig sind als Äußerungen über generelle Unzufriedenheiten. Dabei kommt der dirketen Befragung von größeren Verbraucherstichproben wegen ihrer höheren Repräsentativität mehr Bedeutung zu als der Analyse von gesammelten Unterlagen über Reklamationsfälle.Der Beitrag illustriert seine Thesen anhand zweier empirischer Untersuchungen. Die erste ist eine international vergleichende Studie von Verbraucherzufriedenheit und Verbraucherbeschwerden in den Mitgliedsländern der europäischen Gemeinschaft. Tabelle 1 zeigt die entsprechenden Prozentzahlen aufgeschlüsselt nach diesen Ländern. Die zweite Studie wurde in den USA durchgeführt. Untersuchungsgegenstand waren Verbraucherprobleme und Verbraucherbeschwerden bei 34 Güter- und Dienstleistungsgruppen. Tabelle 2 zeigt für einige davon den Anteil von Käufen, die zu Problemen führten, an der Gesamtzahl der Käufe, ferner davon wiederum den Anteil derer, die zu Reklamationen führten, und schließlich davon wiederum den Anteil derer, die zu einem befriedigenden Ergebnis führten.


Alan R. Andreasen is Professor of Business Administration and Research Professor, Survey Research Laboratory at the University of Illinois, 306 Commerce West, Urbana, Illinois, 61801, U.S.A. Jean Manning is a marketing consultant in Chicago, Illinois. An earlier version of this paper was prepared for the 8th Annual Meeting of the European Academy for Advanced Research in Marketing while Andreasen and Manning were working at the European Institute for Advanced Studies in Management, Brussels, Belgium.  相似文献   

7.
The paper gives an overview of the specific method used in Italy to implement Community legislation, including consumer protection directives. It analyses the implementing legislation on product liability, competition law, adertising, and financial services. As a result Italian law has greatly changed for the benefit of the consumer. The authors criticize the fact that Italian law has not yet enabled consumer associations to take action before courts of law in order to stop illegal or misleading marketing practices.
Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinien der EG in Italien
Zusammenfassung Der Beitrag befa\t sich zunächst mit der besonderen italienischen Umsetzungsgesetzgebung von EG-Rechtsakten einschlie\lich der Richtlinien sum Verbraucherschutz. Er untersucht dann die italienischen Regelungen zur Produktsicherheit- und haftung, Haustürgeschäfte, Wettbewerbsrecht, Werbung und Finanzdienstleistungen. Im Ergebnis verbessert der italienische Gesetzgeber den Rechtsschutz des Verbrauchers, etwa durch Einführung eines Widerrufsrechts auch für im Fernabsatz geschlossene Verträge und durch generalle Regeln über die Transparenz von Banktransaktionen. Im Beneich Produkthaftung hat der Gesetzgeber dagegen keine der Optionen ausgeschöpft. Die Autoren kritisieren, da\ bislang in Italien keine Verbandsklage der Verbraucher gegen unlautere und irreführenden Praktiken von Anbietern besteht.


Simonetta Cotterli has written the section on financial services, Paolo Martinello on product liability and competition law, and Carlo M. Verardi on advertising.  相似文献   

8.
This historical review of consumer economic boycotts in the 20th century finds that from the early 1900s to the 1970s, consumers at the grassroots level repeatedly launched boycotts in response to price rises for food. What is particularly noteworthy about these protest actions is the important roles assumed by housewives, both as leaders and followers. Also of interest is the ad hoc nature of the boycott efforts and their inability to have more than a temporary remedial effect on the retail pricing practices which prompted the boycott actions. The paper ends with a discussion of the demise of the price-increase boycotts, a discussion which draws heavily on the changing role of American women in the late 20th century.
Amerikanische Verbraucherboykotte als Reaktionen auf Preisanhebungen bei Nahrungsmitteln: Protestaktionen von Hausfrauen an der Basis
Zusammenfassung Ein historischer Rückblick auf Verbraucherboykotte im 20. Jahrhundert zeigt, da\ vom Beginn des Jahrhunderts bis in die 70er Jahre wiederholt Boykotte gegen Preissteigerungen stattgefunden haben, die nicht durch VerbraucherverbÄnde von oben her organisiert, sondern von Verbrauchern an der Basis initiiert und durchgeführt wurden. Besonders auffÄllig ist bei diesen Protestaktionen die herausragende Rolle der Hausfrauen, sowohl in initiierender als auch in teilnehmender Funktion. Bemerkenswert ist auch, da\ die Boykotte eher einen ad hoc-Charakter hatten und lediglich kurzfristige Rücknahmen der Preiserhöhungen bewirkten. Der Beitrag schlie\t mit einer Diskussion zum allmÄhlichen Verschwinden von Boykotten gegen Preiserhöhungen. Zum einen hat das Thema Preiserhöhungen an AktualitÄt eingebü\t; Fragen wie Tierversuche oder UmweltschÄden können heute mehr Engagement bewirken. Zum anderen hat sich die Rolle der Frauen in den letzten Jahrzehnten — nicht zuletzt durch stÄrkere BerufstÄtigkeit — so gewandelt, da\ Frauen für BoykottaktivitÄten nicht mehr so leicht zu motivieren sind wie früher.
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9.
The paper analyses the advertising as power vs. advertising as information controversy as well as its recent empirical testing. It is stressed that this distinction focuses too much on the interaction between consumer and manufacturer while ignoring the retailer as an important stake-holder. To compensate for this lack, a complex marketing system perspective is introduced in which consumer, retailer, and manufacturer interact. However, these complex marketing systems might drift towards market equilibria which are against the consumer interests: that is, firmsmight lock out brands from the market by means of trade and sales promotions and then use advertising to protect their position. Consequently brands of better quality and/or innovative brands are barred from trade shelves.
Werbung, ProduktqualitÄt und komplexe Marketingsysteme
Zusammenfassung Der Beitrag behandelt die kontroverse Gegenüberstellung von Werbung als Marktmacht und Werbung als Information, sowie einen neueren Versuch, diese Kontroverse empirisch zu entscheiden. Der Autor betont, da\ sich die Kontroverse zu stark auf die Interaktion zwischen Konsument und Hersteller konzentriert, wÄhrend der Handel als eigenstÄndig beteiligte Instanz übersehen wird. Um diesen Mangel zu beheben, führt er eine komplexere Perspektive des Marketingsystems ein, in welcher alle drei Instanzen interagieren. Die Analyse ergibt jedoch, da\ sich solche komplexe Marketingsysteme auf Gleichgewichte zubewegenkönnen, die gegen das Konsumenteninteresse gerichtet sind. Unternehmen können Konkurrenten mit handelspolitischen Ma\nahmen vom Markt fernhalten und dann ihre eigene Position mit Mitteln der Werbung schützen. Folgich können Marken besserer QualitÄt oder innovative Produktenwicklungen vom Markt ferngehalten werden.
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10.
The article gives an overview of amendments and considerations concerning amendments, with regard to the implementation of EC law in Norwegian consumer law. A distinction is made between the EC harmonized and the non-harmonized areas. With regard to the harmonized areas, it is pointed out that the Norwegian legislation in general has wider fields of application and is of a less detailed nature than the current EC directives. Hence, the Marketing Act from 1972 covers several directives and draft directives. In general Norwegian consumer law to a large extent is in harmony with EC consumer law, that is as long as the latter is of a minimum nature. Concerning the non-harmonized areas, Norwegian consumer law is considered acceptable to the EC, provided it does not discriminate between national and foreign businesses, and there is proportionality between the instruments and the aims.
Gemeinsamer Markt und norwegischer Verbraucherschutz
Zusammenfassung Der Beitrag gibt einen überblick über die tatsächlichen und vorgesehenen Ergänzungen, die durch das neue EG-Recht am norwegischen Verbraucherrecht notwendig sind. Dabei wird ein Unterschied gemacht zwischen harmonisierten und nichtharmonisierten Bereichen. Was harmonisierte Bereiche anlangt, so wird ausgeführt, da\ die norwegische Gesetzgebung im allgemeinen einen weiteren Anwendungsbereich hat und gleichzeitig weniger detailliert ist als die neuen EG-Richtlinien. So deckt das Handelsgesetz von 1972 mehrere Richtlinien und Richtlinien-Entwürfe ab. Insgesamt ist das norwegische Recht weitgehend im Einklang mit dem EG-Verbraucherrecht. In nichtharmonisierten Bereichen ist das norwegische Recht insoweit mit EG-Recht vereinbar, als es nicht zwischen einheimischen und ausländischen Marktteilnehmern unterscheidet und die Verhältnismä\igkeit der Mittel gewahrt ist.
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11.
The problems facing consumers in pursuing complaints against suppliers through the courts are well known and have given rise to the development of alternative strategies. This paper considers the development and use of one such strategy — the ombudsman — in dealing with the complaints of consumers against insurers, banks and building societies. The decisions to create these schemes can be seen against a background of the radical changes in the financial markets during the 1980s. However, the practice of the different ombudsmen is also influenced by the history, rules, practices and commercial contexts of their respective industries. It is argued, for instance, that the ombudsmen have developed standards of fairness which enable them to step outside established law and practice. However, the extent to which each is willing to do this may depend on the history and legal context of the relationships which a particular sector has had with its customers.
Ombudsmann-Regelungen im Finanzsektor Grobritanniens: Die Ombudspersonen für Versicherungen, für Banken und für Wohnbaugenossenschaften
Zusammenfassung Die Schwierigkeiten, die Konsumenten haben, wenn sie Beschwerden gegen Anbieter auf gerichtlichem Wege klären lassen wollen, sind gut bekannt und waren Anla\ für die Entwicklung alternativer Strategien. Der Beitrag behandelt eine dieser Alternativen — den Ombudsmann — bei der Behandlung von Verbraucherbeschwerden gegenüber Versicherern, Banken und Wohnbaugenossen-schaften. Die Entscheidungen, die zur Schaffung dieser Regelung geführt haben, sind vor allem vor dem Hintergrund der starken Veränderungen auf den Finanzmärkten in den 80er Jahren zu sehen. Dabei wird das praktische Vorgehen der Ombudspersonen von der Entstehungsgeschichte, von Gewohnheiten und Praktiken und vom wirtschaftlichen Zusammenhang ihrer jeweiligen Branche beeinflu\t. So haben die Ombudspersonen zum Beispiel Richtlinien für Fairne\ entwickelt, die ihnen auch Möglichkeiten au\erhalb der etablierten Bereiche des Rechts und der Praxis eröffnen. Allerdings hängt die Bereitschaft des einzelnen Ombudsmannes, solche Möglichkeiten zu ergreifen, von der Geschichte und dem rechtlichen Kontext der Beziehungen ab, die seine Branche mit ihren Kunden gehabt hat.


The authors would like to thank VW-Stiftung which funded the project, of which an earlier version of this study formed a part: Southern Extension of the EC, Financial Services and Consumer Protection; as well as Magda D'Ingeo and Katrina Wilson, both of Brunel University.  相似文献   

12.
The paper informs about and analyses the interim results of a joint initiative of European consumer associations to combat misleading marketing practices originating in Germany and directed towards French consumers. The traditional enforcement mechanisms have so far been unable to provide adequate remedies for cross-border complaints which will occur with more regularity the closer the internal market of the EC comes to completion. The author discusses strategies to take action against the tortfeasor in the country where the wrongful practices originate, rather than, as provided for by the traditional conflict rules, at the place where the injury occurs.
Grenzüberschreitende Verbraucherbeschwerden — Französisch-deutsche Erfahrungen
Zusammenfassung Der Aufsatz berichtet und analysiert die Zwischenergebnisse einer gemeinsamen Initiative von europäischen Verbraucherorganisationen, die irreführende Wettbewerbspraktiken bekämpfen wollen, die ihren Ausgangspunkt in Deutschland haben und gegen französische Verbraucher gerichtet sind. Die herkömmlichen Rechtsdurchsetzungsmechanismen sind bislang ungeeignet, einen ausreichenden Rechtsschutz bei granzüberschreitenden Beschwerden zu gewährleisten, die mit der Vollendung des Binnenmarktes zunehmend um sich greifen. Der Autor diskutiert Strategien, um gegen den wettbewerbswidrig Handelnden im Verursachungstaat vorzugehen, d.h. dort, wo die Handlungen ihren Ursprung nehmen, und nicht erst dort, wie unter traditionellem internationalem Recht, wo sie ihre schädigenden Auswirkungen haben.
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13.
The value of consumer complaints in consumer protection and in the effective management of the firm has been demonstrated. This paper reports a survey of Dutch consumers to determine the extent to which consumer attitudes toward seeking redress through complaints is correlated with actual complaint behavior. It concludes that situation-specific factors are stronger influences on whether consumers complain than general attitudes and discusses how these factors can be used to encourage legitimate consumer complaints.
Reaktionen bei Verbraucher-Unzufriedenheit: Die Rolle von Einstellungen und situativen Faktoren
Zusammenfassung Es ist erwiesen, daß Verbraucherbeschwerden sowohl für den Schutz des Verbrauchers wie auch für eine effektive Unternehmensführung von Bedeutung sind. Der vorliegende Beitrag berichtet über eine Untersuchung bei 304 holländischen Verbrauchern zu der Frage, in welchem Ausmaße die Einstellungen von Verbrauchern zu Beschwerdeverhalten zusammenhängen mit dem tatsächlichen Beschwerdeverhalten. Einstellungen wurden dabei über eine 15-item-Skala gemessen, die einer Faktoren-Analyse unterzogen wurde und drei Bereiche erfaßt: (a) gesellschaftliche Normen über Beschwerdeverhalten, (b) Kosten und Mühen des Beschwerdeverhaltens und (c) vermutliche Ansprechbarkeit der Verkäufer durch Verbraucherbeschwerden.Eine multiple Regressions-Analyse ergab eine signifikante, jedoch nur schwache Beziehung zwischen dem ersten Einstellungsfaktor und einer Beschwerde-Neigung, die erfaßt wurde als allgemeine Selbsteinschätzung hinsichtlich der Tendenz, bei Unzufriedenheiten mit Beschwerdeverhalten zu reagieren. Es zeigte sich keine signifikante Beziehung zwischen den drei Einstellungsfaktoren und dem Beschwerdeverhalten aufgrund einer spezifischen Verbraucherunzufriedenheit. Weitere Analysen zeigten, daß vielmehr vier situative Variable in signifikanter Beziehung zum tatsächlichen Beschwerdeverhalten stehen, nämlich (a) der Produktpreis, (b) die Schwere des Problems mit einem nicht-zufriedenstellenden Produkt, (c) die wahrgenommene Mühe, die durch eine Beschwerde verursacht wird, und (d) die wahrgenommene Bereitschaft des Verkäufers, die Unzufriedenheit zu beseitigen.Die Ergebnisse dieser Untersuchung und Befunde früherer Untersuchungen legen den Schluß nahe, daß das Beschwerdeverhalten bei Unzufriedenheit eher von situationsspezifischen Faktoren beeinflußt wird als von generellen Einstellungen. Solche generellen Einstellungen können jedoch das Beschwerdeverhalten über längere Zeit bei einer größeren Zahl von Unzufriedenheits-Fällen beeinflussen. Der Beitrag schließt mit einer Erörterung, wie Verbraucher bei berechtigter Unzufriedenheit zu Beschwerden ermuntert werden können, und welche zusätzlichen Forschungslücken geschlossen werden müssen.


Marsha L. Richins is an Assistant Professor of Marketing at Louisiana State University, Baton Rouge, LA 70803, USA. Bronislaw J. Verhage is an Associate Professor at the Graduate School of Management, Poortweg 6, NL-2612 PA Delft, The Netherlands.  相似文献   

14.
Despite universally recognized benefits to both mother and child, there is a worldwide decline in the incidence and duration of breastfeeding. This paper examines the choice of infant feeding method as a social marketing and consumer behavior issue by considering infant feeding (1) in the context of exchange, (2) as the first complex consumption decision that is made for a child, (3) in a socio-cultural context, (4) as a policy issue affecting the health care system, the workplace, and the law, and (5) as a methodological challenge to marketing and consumer behavior researchers.
Zusammenfassung Die ErnÄhrung von SÄuglingen als ein Thema des sozialen Marketings: Ein überblick Obwohl seine Vorteile für Mutter und Kind allgemein anerkannt werden, nimmt das Stillen weltweit ab, sowohl was die HÄufigkeit als auch was die zeitliche Dauer betrifft. Der Beitrag prüft die Entscheidung über die SÄuglingsernÄhrung als Thema des sozialen Marketings und des Konsumentenverhaltens anhand der folgenden Gesichtspunkte: (1) Stillen als Beziehung und Austausch zwischen Mutter und Kind, (2) Stillen als erste komplexe Konsumentscheidung, die für das Kind getroffen wird, (3) Stillen im soziokulturellen Zusammenhang, (4) Stillen als ein Thema der Gesundheitspolitik, der Arbeits und der Rechtspolitik und schlie\lich (5) Stillen als methodische Herausforderung für Marketing- und Verbraucherforscher.
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15.
This article deals primarily with the expected effects of the EEA Agreement on consumer law in Sweden: How EEA law is implemented, what problems have been encountered and will be met; the application of the principle of minimum harmonization; how dormant EC legislation in some instances may possibly impede initiatives to improve consumer protection; and what will happen with the so-called Nordic Model, i.e., the ability to maintain and develop a system for consumer rights by means of agreements between the Consumer Ombudsman and businesses and their trade associations.
Die Auswirkung der EWR-Vereinbarung auf Verbraucherschutzbemühungen in Schweden
Zusammenfassung Behandelt werden vor allem die erwarteten Effekte der EWR-Vereinbarung auf das schwedische Verbraucherrecht: Wie EWR-Recht eingeführt wird, welche Probleme bereits aufgetaucht sind und welche noch entstehen werden, die Anwendung des Prinzips der geringstmöglichen Harmonisierung, wie latente EG-Gesetzgebung in manchen Fällen Ansätze zur Verbesserung des Verbraucherschutzes behindern können, was mit dem sogenannten Nordischen Modell geschehen wird, vor allen Dingen mit der Fähigkeit, ein System von Verbraucherrechten aufrechtzuerhalten und zu entwickeln über den Weg von Vereinbarungen zwischen dem Verbraucherombudsman einerseits und Herstellern und Handel andererseits.
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16.
The author analyses Latin American attempts at creating a Common Market in which the free circulation of goods and services is guaranteed. He is concerned with the impact upon the emerging issues of consumer protection. The most promising project of economic integration has been initiated by the 1991 Asunción Treaty in which Argentina, Brazil, Paraguay, and Uruguay participate and which has the aim of creating a Southern Common Market (MERCOSUR). The author describes the institutional mechanisms set up in order to establish MERCOSUR by the end of 1994.The safeguard clauses allowing for restrictions on trade in the interest of consumer protection follow the model of the European Communities but are not controlled by an independent Court of Justice. Therefore, harmonisation of legislation is imperative but difficult. If such harmonisation is not feasible, goods may become banned in some Member States while circulating freely in others, and marketing practices may at the same time be forbidden in some and allowed in other Member States. This could eventually endanger both integration and consumer protection.
Integration und Verbraucherschutz — das Beispiel Lateinamerika
Zusammenfassung Der Autor untersucht lateinamerikanische Bemühungen, einen Gemeinsamen Markt zu schaffen, wo der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen sichergestellt ist. Er beschÄftigt sich mit den Auswirkungen eines solchen Projektes auf den Verbraucherschutz. Die am weitesten gediehenen Initiativen sind 1991 durch den Abschlu\ des Asunción Vertrags bewerkstelligt worden, an dem Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay mitwirken, um einen Gemeinsamen Markt des Südens (Mercosur) zu errichten. Der Autor beschreibt die institutionellen Mechanismen, um Mercosur bis Ende 1994 zu vollenden.Schutzklausein erlauben eine EinschrÄnkung des Freihandels im Interesse des Verbraucherschutzes; sie folgen dem Modell der EuropÄischen Gemeinschaften, ohne jedoch von einem unabhÄngigen Gerichtshof kontrolliert zu werden. Deshalb ist die Angleichung der Gesetzgebung unerlÄ\lich aber schwierig. Wenn dies nicht möglich ist, könnten Waren in einem Staate verboten werden, aber in einem anderen frei zirkulieren, wÄhrend Handelspraktiken gleichzeitig verboten und erlaubt sind. Eine solche Folge würde Integration und Verbraucherschutz gleichzeitig gefÄhrden.
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17.
In this paper, we discuss commentaries by Maynes and Hjorth-Andersen on our earlier paper (1990), and then go on to discuss the merits of various measures of market efficiency which have appeared in the literature. While Maynes criticized the model in our 1990 paper for a lack of realism, we argue that our limited objective of demonstrating that price-quality correlations are not necessarily related to market efficiency did not require a model which was realistic in all details. We also demonstrate that our basic conclusion that the price-quality correlation need not measure market efficiency does not depend on our theoretical model. Hjorth-Andersen advanced a number of alternative reasons why price-quality correlations may not measure efficiency, and we view his arguments largely as complementary to ours. The basic conclusion is that there are severe problems with interpreting measured price-quality correlations as measures of efficiency. We go on to discuss alternative measures. While no alternatives are completely satisfactory, we argue that measures based on deviations from an efficient frontier have some attractive properties, and are currently the most desirable alternative.
Zur bestimmung der effizienz von mÄrkten
Zusammenfassung Die Autoren gehen in diesem Beitrag auf die Kommentare von Maynes (1992) und Hjorth-Andersen (1992) zu ihrem früheren Beitrag in dieser Zeitschrift (1990) ein und diskutieren dann die verschiedenen Indikatoren der Markteffizienz, die in der Literatur vorgeschlagen wurden. WÄhrend Maynes das Modell des früheren Beitrages der Autoren wegen zu geringer RealitÄtsnahe kritisierte, halten die Autoren jetzt dagegen, da\ für das begrenzte Ziel jenes Beitrages, nÄmlich zu zeigen, da\ Preis-QualitÄts-Korrelationen nicht notwendigerweise mit Marktef-fizienz verknüpft sind, Wirklichkeitstreue in allen Details gar nicht erforderlich ist. Sie zeigen darüber hinaus, da\ ihre grundlegende Schlu\folgerung, da\ Preis-QualitÄts-Korrelationen nicht ein Ma\ der Markteffizienz sein müssen, von ihrem theoretischen Modell nicht einmal abhÄngt. Hjorth-Andersen führt eine Reihe weiterer Gründe an, deretwegen Preis-QualitÄts-Korrelationen keine Indikatoren für Effizienz sein mögen, die von den Autoren als ErgÄnzung der eigenen überlegungen angesehen werden. Das Hauptergebnis des vorliegenden Beitrages ist folglich, da\ es ernste Probleme bei der Interpretation solcher Korrelationen als Effizienz-Ma\e gibt. Sie diskutieren deshalb andere Indikatoren, von denen allerdings keiner vollstÄndig befriedigend ist. Allerdings dürften Ma\e, die die Abweichung von einer Grenzlinie günstigster EinkÄufe erfassen, zur Zeit die aussichtsreichste Möglichkeit sein.
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18.
At the outset, the article compares the EC directives in the field of consumer protection and the corresponding German transposition acts which are the core of German consumer law. This is followed by a discussion on the Act against Unfair Competition (UWG) and the Standard Contract Terms Act (AGBG). Although these were not designed as consumer protection acts, they are of great importance for consumer protection, as both include the right for consumer organizations to take action.The legislator does not transpose EC directives to sections of the Civil Code (BGB), not even if there are relevant provisions in the BGB, nor does he incorporate relevant case law into transposition acts. Case law plays a very important role in consumer protection. This makes German consumer law very confusing. In a given case not only is the transposition act applicable, but also the relevant judge-made law which is based on the BGB and its general clauses and may have a different scope of application.For many years, the German legislator has not passed any bills to protect consumers apart from the transpositions of EC directives. So good news for consumers in legal matters stem only from the EC and from the courts.
Der europäische Einflu\ auf das deutsche Verbraucherrecht
Zusammenfassung Der Beitrag geht von einer Gegenüberstellung der einschlägigen EG-Richtlinien und ihrer Umsetzung in deutsches Recht aus. Sie sind das Kernstück des deutschen Verbraucherrechts. Für den rechtlichen Verbraucherschutz sind darüber hinaus zwei Gesetze von gro\er Bedeutung, die nicht als spezifische Verbraucherschutzgesetze konzipiert sind, das UWG und das AGBG, die beide eine Verbandsklagebefugnis enthalten, die auch für Verbraucherverbände gilt.Der Gesetzgeber übernimmt Richtlinien regelmä\ig nicht ins BGB, auch wenn einschlägige Materien dort enthalten sind, und inkorporiert auch nicht von der Rechtsprechung entwickelte Regeln in die Umsetzungsgesetze. Dadurch wird das Verbraucherrecht unübersichtlich, weil neben den Umsetzungsgesetzen jeweils auch die Rechtsprechung zu beachten ist, die auf den Vorschriften des BGB und seinen Generalklauseln beruht und z.T. einen abweichenden Anwendungsbereich hat.Der deutsche Gesetzgeber verzichtet seit vielen Jahren auf eigene Anstö\e zum rechtlichen Verbraucherschutz und überlä\t dies der EG sowie den Gerichten.
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19.
The utility of disclosure supers in television commercials in providing consumers with useful information is investigated. First the role of the various regulatory agencies in monitoring disclosure supers is reviewed. Next we review the role of consumer behavior theory in explaining how consumers process disclosure information. Then we develop and test hypotheses relating to four format aspects of disclosure supers. The findings supported the hypotheses. Viewers demonstrated lower levels of comprehension for disclosure information relative to information in the body copy of the commercials. Comprehension of disclosure information increased when typeface of disclosure was larger and when a voice-over accompanied the disclosure, but decreased when volume of information in disclosure supers increased. The implications of the findings for public policy are discussed.
Verbraucherpolitische Einflunahme auf das Verbraucherverständnis von Werbebotschaften im Fernsehen: Ein überblick und einige empirische Befunde
Zusammenfassung Der Beitrag befa\t sich mit dem Nutzen von Informationsauflagen bei Werbespots im Fernsehen, die dem Konsumenten nützliche Informationen zur Verfügung stellen sollen. Zunächst werden die verschiedenen Institutionen geschildert, die die Befolgung von Informationsauflagen überwachen. Als nächstes wird die Bedeutung der Theorie des Konsumentenverhaltens behandelt, wenn es darum geht, die Verarbeitung des Inhaltes von Informationsauflagen durch die Konsumenten zu erklären. Anschlie\end entwickeln die Autoren einige Hypothesen über die Wirkung unterschiedlicher Gestaltungsbedingungen auf die Informationsübermittlung. Diese Hypothesen werden durch die Befunde im wesentlichen bestätigt: Der Inhalt von Informationsauflagen wird insgesamt weniger gut verstanden als der eigentliche Inhalt der Werbebotschaft. Das Verständnis der Informationsauflage ist höher bei grö\erem Schriftgrad. Es ist auch höher, wenn ihr Inhalt nicht allein in Schriftform bezeichnet wird, sondern wenn er zusätzlich auch noch gesprochen wird. Es ist allerdings geringer bei grö\erer Informationsmenge. Abschlie\end werden einige verbraucherpolitische Empfehlungen gegeben.
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20.
The article gives an overview of problems connected with the dissemination of public consumer information. It brings out some implications of psychological research on consumers and other human beings. The perspective taken is that of the consumer's role in a market or mixed economy. It is stressed that psychological research has yielded interesting methodological paradigms amd hypotheses which could and should be explored in practical situations outside the laboratories. If this is done, better advice can be given to guide consumer information campaigns.
Die Grenzen öffentlicher Verbraucherinformationspolitik
Zusammenfassung Der Beitrag geht von drei grundlegenden Überlegungen aus. Zum einen hat die Funktionsfähigkeit von Verbrauchsgütermärkten zur Voraussetzung, daß die Konsumenten Zugang zu den für optimale Kaufentscheidungen notwendigen Informationen haben. Zum zweiten bieten die vorhandenen Medien nur begrenzte Möglichkeiten, solche Informationen zu übermitteln. Die dritte Überlegung beschäftigt sich mit den Konsumenten, deren Wahrnehmung als selektiv gekennzeichnet wird und deren Verhalten so starke Gewohnheiten ausgebildet hat, daß es häufig nur schwer zu beeinflussen ist und darüber hinaus manchmal sozialen Einflüssen ausgesetzt ist, die den Absichten der Verbraucherinformation entgegenstehen.Abbildung 1 zeigt einen Überblick über die Variablen, die zur Erklärung des Verbraucherverhaltens üblicherweise herangezogen werden. Es wird betont, daß die empirische Verbraucherforschung insbesondere im Bereich des Informationsverhaltens stärker die zeitlichen und räumlichen Beschränkungen berücksichtigen sollte, durch die die meisten Kaufentscheidungssituationen gekennzeichnet sind.Es werden zwei Modelle behandelt. Das eine, ein Modell der Informationsverarbeitung, wurde im Bereich der Verbraucherpsychologie entwickelt und repräsentiert den Stand der Laborforschung in diesem Bereich. Es wäre zweckmäßig, einige seiner Ergebnisse auch systematisch in Realsituationen zu überprüfen. Das zweite Modell ist das Linsen-Modell, das der Experimentalpsychologie entstammt und in den letzten fünfzehn Jahren in der Forschung ausgiebig angewendet wurde. Es kann vor allem der Problemstrukturierung im Bereich der Verbraucherinformation dienen.Abschließend wird die Nützlichkeit von Verbraucherinformation differenziert nach verschiedenen Typen von Kaufsituationen behandelt.


Karl Erik Wärneryd is Professor of Economic Psychologie and Director of the Economic Research Institute at the Stockholm School of Economics, Box 6501, S-113 83 Stockholm, Sweden.  相似文献   

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