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1.
The paper informs about the development which has taken place in the Spanish law of general contract conditions. The first part is concerned with an analysis of the factual law-making power of enterprises in modern market economies and its regulation by legislation, court practice, and doctrine. The second part gives a critical account of the new approach towards general contract conditions taken by the newly adopted General Act for the Protection of Consumers and Users of 1984. The author points to the insufficiencies of this Act, most notably the lack of effective procedures to control abuses in general contract conditions. The author refers to the draft of a new act concerning general contract conditions which has been inspired by the most advanced statutes in this area and by the proposals developed by the Council of Europe and by the European Economic Community. The enactment of this proposal would — according to the author — fill the lacunae in the existing legislation.
Die Gesetzgebungsbefugnis von Unternehmen und der Schutz der Verbraucher im Spanischen Recht
Zusammenfassung Der Beitrag informiert über die Entwicklung des spanischen Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der erste Teil beschäftigt sich mit einer Analyse der faktischen Gesetzgebungsbefugnis von Großunternehmen in modernen Marktwirtschaften durch das Instrumentarium der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und mit den bisherigen Kontrollversuchen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre.Der zweite Teil enthält eine kritische Analyse des durch das spanische Verbraucherschutzgesetz von 1984 versuchten neuen Regelungszugriffs. Der Autor hebt die Mängel dieses Gesetzgebungswerkes in bezug auf Allgemeine Geschäftsbedingungen hervor, die im Fehlen effizienter Verfahren zur Beseitigung mißbräuchlicher Vertragsklauseln begründet sind. Er verweist auf einen Gesetzgebungsvorschlag des spanischen Justizministeriums über ein besonderes Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das nicht nur Verbrauchern, sondern auch (kleinen) Kaufleuten zugute käme. Seine verfassungsrechtlichen Vorschriften sehen nach dem Vorbild neuerer Gesetzgebungsakte und der Vorschläge des Europarates und der EWG die Einführung einer Verbandsklage vor, was nach Meinung des Autors die durch das Gesetz von 1984 gelassene Schutzlücke schließen würde.


Manuel-Angel López Sánchez is an Assistant Lecturer in Commercial Law at the University of Zaragoza, Faculty of Law, E-50009 Zaragoza, Spain.  相似文献   

2.
This paper explains the need for both administrative and judicial control of unfair terms in standard contracts. The 1982 Israel Standard Contracts Law involves both guided judicial review and administrative control by a Standard Contracts Tribunal. Presented here is an analysis of the enforcement of the law rather than a purely theoretical approach. The Tribunal's involvement is much more effective than that of the courts as revealed by the remarkably small number of published court decisions. One can attribute the Tribunal's success to the close cooperation between the Ministry of Justice and the consumer organizations. The example of construction contracts was selected to illustrate the effective control of the Tribunal; however, weaknesses of the system are not disregarded and suggestions for amendments are proposed. A major conclusion reached is that administrative control is more effective than judicial control. A second conclusion is that the future lies in involuntary administrative control, a trend already in progress in the Israeli legal system.
Die Kontrolle unfairer Klauseln in Kaufverträgen mit Konsumenten in Israel
Zusammenfassung Die meisten Kaufverträge sind Standardverträge und enthalten folglich häufig unfaire Klauseln. Zum Schutz berechtigter Verbraucherinteressen ist deshalb eine Kontrolle solcher Verträge nötig. Das israelische Gesetz über allgemeine Geschäftsbedingungen aus dem Jahre 1982 führte eine doppelte Kontrolle ein: zum einen eine gerichtliche Überprüfung und zum andern eine Verwaltungskontrolle in Form eines Sonderverfahrens für allgemeine Geschäftsbedingungen (Standard Contracts Tribunal). Die wesentlichen Züge dieses Gesetzes werden skizziert. Besondere Bedeutung wird innovativen Elementen, wie der Anwendungsbreite und der mutmaßlichen Unbilligkeit bestimmter Klauseln, beigemessen. Die Struktur und Vorgehensweise des Sonderverfahrens werden diskutiert.Der Beitrag bietet eine Analyse des Vollzuges des Gesetzes durch gerichtliche Entscheidungen und einen Überblick über die Tätigkeit des Sonderverfahrens. Dabei zeigt sich einerseits, daß die Gerichte nur selten befaßt waren und nur wenige Fälle veröffentlicht wurden, andererseits, daß die Durchführung des Sonderverfahrens wesentlich effektiver und besser organisiert war. Der relative Erfolg der Verwaltungskontrolle durch dieses Sonderverfahren beruht zu einem erheblichen Teil auf der aktiven Rolle des Justizministeriums und der Verbraucherorganisationen. Das Ministerium erarbeitete Richtlinien, nach denen die Standardverträge und allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Überprüfung ausgewählt wurden. Kaufverträge für Wohneigentum werden herangezogen, um die Effektivität des Sonderverfahrens zu illustrieren.Die Verwaltungskontrolle durch das Sonderverfahren ist zwar nicht frei von bestimmten Schwachpunkten, und der Beitrag macht einige Vorschläge für Verbesserungen, die auch den gesetzgebenden Körperschaften in Israel übermittelt wurden.Was aber insgesamt die Effektivität anbelangt, so zeigt sich eine Überlegenheit der Verwaltungskontrolle gegenüber der gerichtlichen Überprüfung. In Zukunft sollte die Vorlage von allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Prüfung vor dem Sonderverfahren eine Mußvorschrift werden. Der Übergang von freiwilliger zur Pflichtkontrolle könnte — zusammen mit anderen Regelungen — den Schutz des Konsumenten vor unfairen Vertragsbestimmungen weiter verbessern.


Sinai Deutch is Professor of Consumer Law, Bar-Ilan Faculty of Law, Ramat-Gan, Israel 52100, and Legal Adviser to the Histadrut Consumer Protection Authority. The article is based on a lecture given in the 1st International Conference on Consumer Law in Sao Paulo, Brazil, May 1989.  相似文献   

3.
Greek law only recently has discovered the consumer as an object of protection. Even though there is no specific consumer legislation in Greece, case law and legal writing are becoming concerned with the inferior position of the consumer in the market place and are therefore developing more adequate instruments of protection. EEC legislation forces Greece to reform its law. The paper analyses different areas of law which have been shaped by the consumer impulse, most notably unfair and restrictive trade practices legislation, market regulations, product liability rules, and the prohibition of unfair contract terms. According to the author, implementation in these areas is not quite satisfactory, especially as far as conformity with EEC directives is concerned.
Verbraucherschutz in der griechischen Gesetzgebung
Zusammenfassung Der Aufsatz gibt einen Überblick über den gegenwärtigen Stand des Verbraucherschutzes im griechischen Recht. Hier sind noch erhebliche Defizite festzustellen, da sich kein Gesetz speziell mit dem Schutz des Verbrauchers befaßt. Ein wichtiger Impuls für die Verbrauchergesetzgebung geht von der Notwendigkeit Griechenlands aus, sich den EG-Richtlinien anzupassen. Die Rechtsprechung benutzt die Generalklauseln, um den Schutz des Verbrauchers zu verbessern. Im Schrifttum zeigt sich ein verstärktes Interesse für theoretische und praktische Fragen des Verbraucherschutzes. Der Aufsatz untersucht dann im einzelnen die verbraucherpolitische Bedeutung des Wettbewerbsrechts (sowohl Lauterkeits- wie Beschränkungsrecht), des Marktordnungsrechts, des Produkthaftungsrechts und des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hingewiesen wird auf Schutzlücken und auf Implementationsdefizite, insbesondere im Verhältnis zum EG-Recht, aber auch auf neue Tendenzen zur Anwendung und Reform des vorhandenen Instrumentariums.


Elisa Alexandridou is Professor of Commercial Law at the Law Faculty, Demokritos University of Thrace, Queen Olgas 70, Thessaloniki, Greece.  相似文献   

4.
This article deals primarily with the expected effects of the EEA Agreement on consumer law in Sweden: How EEA law is implemented, what problems have been encountered and will be met; the application of the principle of minimum harmonization; how dormant EC legislation in some instances may possibly impede initiatives to improve consumer protection; and what will happen with the so-called Nordic Model, i.e., the ability to maintain and develop a system for consumer rights by means of agreements between the Consumer Ombudsman and businesses and their trade associations.
Die Auswirkung der EWR-Vereinbarung auf Verbraucherschutzbemühungen in Schweden
Zusammenfassung Behandelt werden vor allem die erwarteten Effekte der EWR-Vereinbarung auf das schwedische Verbraucherrecht: Wie EWR-Recht eingeführt wird, welche Probleme bereits aufgetaucht sind und welche noch entstehen werden, die Anwendung des Prinzips der geringstmöglichen Harmonisierung, wie latente EG-Gesetzgebung in manchen Fällen Ansätze zur Verbesserung des Verbraucherschutzes behindern können, was mit dem sogenannten Nordischen Modell geschehen wird, vor allen Dingen mit der Fähigkeit, ein System von Verbraucherrechten aufrechtzuerhalten und zu entwickeln über den Weg von Vereinbarungen zwischen dem Verbraucherombudsman einerseits und Herstellern und Handel andererseits.
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5.
The paper examines critically the influence of Community consumer directives upon French consumer law from different angles. It first shows that the intensity of protection offered by Community directives is usually lower than that offered by existing French law, a problem solved by reference to the minimum protection principle of Community law. Community activities may also serve as an argument to exclude or to speed up the introduction of new legislation in France. Specific problems arise when Community law starts from completely different concepts than French law, as is shown in the (not yet implemented) Product Liability Directive. The authors conclude that in an internal market a European legal space must be established which unfortunately is not yet the case.
Die Bedeutung des Gemeinschaftsrechts für das französische Verbraucherschutzrecht
Zusammenfassung Die Autorinnen untersuchen kritisch die Bedeutung des Gemeinschaftsrechts für den Schutz des Verbrauchers in Frankreich. Die entsprechenden Gemeinschaftsrichtlinien bringen nur wenig änderungen gegenüber der bestehenden französischen Gesetzgebung und Rechtsprechung, auch wenn sich daraus einige Anwendugnsprobleme ergeben. Der Grundsatz der Minimalharmonisierung führt dazu, da\ das französische Schutzniveau nicht gesenkt wereden mu\. Gemeinschaftsinitiativen können weiterhin ein Anla\ zur Verhinderung oder auch zur Einführung nationaler Verbrauchergesetzgebung sein. Schlie\lich zeigt das Beispiel der Produkthaftung, welche Schwierigkeiten die Abstimmung von nationalem und Gemeinschaftsrecht bereitet, wenn beide zwar von ähnlichen Schutzniveaus, aber von völlig unterschiedlichen Begrifflichkeiten ausgehen. Zum Schlu\ weisen die Verfaserinnen auf die Notwendigkeit eines europäischen Rechtsraumes hin, der bislang von den einschlägigen Richtlinien noch nicht angesprochen ist.
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6.
The paper gives an overview of the specific method used in Italy to implement Community legislation, including consumer protection directives. It analyses the implementing legislation on product liability, competition law, adertising, and financial services. As a result Italian law has greatly changed for the benefit of the consumer. The authors criticize the fact that Italian law has not yet enabled consumer associations to take action before courts of law in order to stop illegal or misleading marketing practices.
Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinien der EG in Italien
Zusammenfassung Der Beitrag befa\t sich zunächst mit der besonderen italienischen Umsetzungsgesetzgebung von EG-Rechtsakten einschlie\lich der Richtlinien sum Verbraucherschutz. Er untersucht dann die italienischen Regelungen zur Produktsicherheit- und haftung, Haustürgeschäfte, Wettbewerbsrecht, Werbung und Finanzdienstleistungen. Im Ergebnis verbessert der italienische Gesetzgeber den Rechtsschutz des Verbrauchers, etwa durch Einführung eines Widerrufsrechts auch für im Fernabsatz geschlossene Verträge und durch generalle Regeln über die Transparenz von Banktransaktionen. Im Beneich Produkthaftung hat der Gesetzgeber dagegen keine der Optionen ausgeschöpft. Die Autoren kritisieren, da\ bislang in Italien keine Verbandsklage der Verbraucher gegen unlautere und irreführenden Praktiken von Anbietern besteht.


Simonetta Cotterli has written the section on financial services, Paolo Martinello on product liability and competition law, and Carlo M. Verardi on advertising.  相似文献   

7.
In der arbeitsmarktpolitischen Diskussion wird immer wieder eine Lockerung des Kündigungsschutzes gefordert, so auch jüngst auf dem Parteitag der CDU. In welchem Ausmaß belastet das geltende Arbeitsrecht die kleinen und mittelgroßen Unternehmen? Verhindert der Kündigungsschutz die Schaffung von Arbeitsplätzen?Prof. Dr. Heide Pfarr, 60, ist Geschäftsführerin und wissenschaftliche Direktorin des WSI in der Hans–Böckler–Stiftung und leitet das Projekt Regulierung des Arbeitsmarktes (REGAM); Marcus Bradtke, 31, Dipl.-Sozialökonom, ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Projekt Regulierung des Arbeitsmarktes.  相似文献   

8.
From the early 1970s, the Governments of Finland, Norway, and Sweden have shown considerable concern for the plight of rural consumers consequent on the closure of small stores in sparsely populated areas. In each country, special commissions were established to consider the consequences of retail concentration and legislation has been introduced to provide aid to small retail business in rural areas. The paper examines the background to this legislation and compares and contrasts the measures adopted in each of the three countries. While the policies attempt to improve the viability of rural small stores, it is argued that the measures are essentially a special type of consumer policy and that not only is there a need for more research into the effectiveness of the policies, but that perhaps the measures ought to be extended somewhat, particularly to protect the interests of consumers in urban areas.
Staatliche Unterstützung des kleinen Einzelhandels: eine skandinavische Form von Verbraucherpolitik
Zusammenfassung Die Regierungen Finnlands, Norwegen und Schwedens befassen sich seit etwa zhen Jahren mit der Situation von Verbrauchern in dünn besiedelten ländlichen Gebieten, die sich durch das Verschwinden kleiner Ladengeschäfte verschlechtert. Es wurden Kommissionen zur Untersuchung der Auswirkungen der Konzentration im Einzelhandel gebildet und Gesetze zur Förderung des kleinen Einzelhandels in ländlichen Gebieten erlassen. Dieser Beitrag behandelt den Hintergrund dieser Entwicklung und vergleicht die in den drei Ländern angewendeten staatlichen Maßnahmen, die in ihrem Kern als eine spezielle Form von Verbraucherpolitik betrachtet werden.Der Hintergrund für solche Stützungsmaßnahmen ist gekennzeichnet durch strukturelle Veränderungen im Einzelhandel seit dem 2. Weltkrieg. Seit den 50er Jahren und verstärkt in den Jahren zwischen 1960 und 1973 ging die Zahl der traditionellen Gemischtwarenläden um bis zu 50% zurück. Die Konzentration hat dazu geführt, daß der Kolonialwarenhandel von drei bis vier Ladenketten bestimmt wird und viele ländliche Gemeinden gar keinen oder nur noch einen einzigen örtlichen Laden besitzen.Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, bieten alle drei Staaten Investitionszulagen für die Modernisierung und Vergrößerung von Ladengeschäften. Norwegen und Schweden gewährt darüber hinaus auch Zuschüsse zu den laufenden Kosten. Abbildung 1 (S. 200) gibt einen Überblick über die Unterschiede, die zwischen den drei Ländern bestehen, jeweils im Bereich der staatlichen Maßnahmen, der Voraussetzungen, an die die staatliche Unterstützung geknüpft sind, und der verwaltungstechnischen Abwicklung.Die Betrachtung der Auswirkungen der Unterstützungsprogramme ergibt, daß in Norwegen nahezu 50% der infragekommenden Geschäfte eine Unterstützung erhielten und das Ladensterben im Laufe der Jahre von jährlich etwa 650 auf jetzt etwa jährlich 300 verringert werden konnte. In Finnland wurden bis Ende 1977 109 Geschäfte unterstützt; außerdem richtete die Regierung 10 neue Läden ein und kaufte zusätzlich 113 mobile Verkaufsstellen. In Schweden bekamen in den ersten vier Jahren 97 Läden eine Unterstützung, durch die für 20 000 Verbraucher in ländlichen Gegenden und weitere 5000 Feriengäste die Möglichkeit notwendiger Einkäufe gesichert werden konnte.Der Beitrag plädiert für eine Erweiterung der bisherigen Maßnahmen, um auch die tieferen Probleme des kleinen Einzelhandels angehen zu können. Er stellt dabei die wichtige soziale und wirtschaftliche Rolle heraus, die der kleine Laden im ländlichen und im städtischen Bereich übernimmt. Insofern wird der skandinavischen Gesetzgebung Modellcharakter auch für andere moderne Volkswirtschaften zugesprochen.Der Beitrag schließt ab mit einigen Vorschlägen für künftige Forschung und stellt dabei vor allem heraus (a) die Kosten-Nutzen-Analyse der staatlichen Maßnahmen, (b) die Untersuchung der Reaktionen der Händler auf die Förderungsprogramme und der Auswirkungen auf die geförderten Geschäfte und (c) die Analyse der Einstellungen und des Verhaltens der Verbraucher gegenüber kleineren Geschäften, um zu ermitteln, ob diese Geschäfte den Ansprüchen und den Bedürfnissen der örtlichen Kundschaft tatsächlich besser entsprechen. Darüber hinaus richtet sich ein eher theoretisches Interesse auf die Eigenschaften, die eine Volkswirtschaft aufweisen sollte, wenn die Unterstützung des kleinen Einzelhandels zugleich ein erfolgreiches verbraucherpolitisches Instrument sein soll.


Knut Ekhaugen is Head of Department for Economic Research, Norwegian Productivity Institute, Akersgt. 64, Oslo 1, Norway. Sigmund Grønmo is Research Director, Norwegian Fund for Market and Distribution Research, Fredensborgveien 24, Oslo 1, Norway; and Associate Professor of Sociology, University of Oslo, Blindern, Oslo 3, Norway. David Kirby is Senior Lecturer in Geography and Director of the Small Shops Research Unit at St. David's University College, University of Wales, Lampeter. Currently he is a Visiting Research Fellow at the Norwegian Fund for Market and Distribution Research, Oslo.  相似文献   

9.
The Nordic countries are at present preparing a regulation of consumer services contracts. Proposals for comprehensive Consumer Services Acts have been submitted by Governmental Committees in Sweden and Norway. The author, himself Chairman of the Swedish committee, reports about the Swedish proposals which soon may become applicable law. They will cover most service contracts with the exception of insurance and professional services. The Act will be of a private law character and regulate the performance of and liability for the contract in a mandatory way. The consumer's position in service contracts will be improved in many respects, and these are outlined in some detail in the paper.
Eine schwedische Gesetzesvorlage zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Dienstleistungen
Zusammenfassung Die intensive verbraucherpolitische Gesetzgebung der Nordischen Staaten — Schweden, Dänemark, Norwegen, Finnland — war bislang auf Handelspraktiken, Verbraucherkredit, Haftungsfragen und Kaufrecht konzentriert. Dienstverträge waren bislang nur sehr lückenhaft geregelt, obwohl erhebliche Werte umgeschlagen werden.Inzwischen hat eine schwedische Regierungskommission, die vom Autor dieses Beitrages geleiter wurde, ebenso wie eine norwegische Kommission einen umfassenden Gesetzgebungsvorschlag für Konsumentendienstverträge vorgelegt. Die Kommission beschreitet dabei bewußt rechtspolitisches Neuland.Der Beitrag geht auf die wichtigsten Vorschläge der Kommission ein, die weitgehend schon öffentliche Zustimmung gefunden haben und vermutlich zu einer entsprechenden legislativen Initiative führen. Das Gesetz wird nicht alle Dienstleistungen erfassen, etwa nicht Versicherungen, die einer besonderen gesetzlichen Regelung unterliegen, und Arztverträge. Zentraler Regelungsgegenstand sind Werkverträge (Reparaturverträge) an beweglichen Sachen und Gebäuden.Folgende Einzelvorschläge der Kommission verdienen besondere Beachtung: Werbeaussagen des Unternehmers, etwa über die Qualität seiner Dienstleistungen, werden grundsätzlich Vertragsinhalt und lösen bei Täuschung entsprechende Vertragssanktionen aus. Der Verbraucher kann den Vertrag jederzeit widerrufen, wenn das Werk noch nicht fertiggestellt ist, muß aber die geleisteten Dienste vergüten. Ausführlich und zwingend werden die Verzugsfolgen und die Gewährleistungshaftung des Unternehmers geregelt. Die Gewährleistungshaftung setzt eine entsprechende Anzeige des Konsumenten voraus, die spätestens zwei Jahre nach Gefahrübergang, bei unerkennbaren Mängeln auch länger, erfolgen muß. Bei Mängeln hat der Konsument ein kostenloses Nachbesserungsrecht. Unter bestimmten Umständen — nämlich Vertragsbruch durch Verzug oder gravierende Mängel — hat der Kunde ein Kündigungsrecht. Bei weniger gravierenden Mängeln kann der Konsument Minderung verlangen, sofern der Unternehmer nicht den Mangel beseitigt.Das Recht des Konsumenten auf Schadenersatz wird erweitert und in seiner Durchsetzungsmöglichkeit durch Beweislastregeln erleichtert. Es tritt grundsätzlich neben die sonstigen Rechtsbehelfe auf Nachbesserung, Kündigung und Minderung. Die Vorschläge regeln auch die Schadensberechnung, wobei im Verzugsfall vernünftige Pauschalen vereinbart werden können. Die Regelungen sollen zugunsten des Kunden zwingend sein.Schließlich enthält der Entwurf noch Vorschläge über Rechtsfolgen bei Verzug des Konsumenten mit seiner Leistung. Hier wird ein gerechter Interessenausgleich zwischem dem Zahlungs- und dem Ersatzanspruch des Unternehmers einerseits und dem Schutzanliegen des Konsumenten, insbesondere gegenüber übermäßig belastenden Verzugsfolgen, andererseits versucht.


Ulf Bernitz is Professor of Private Law, Institute for Intellectual Property and Market Law, University of Stockholm, Fack, S-106 91 Stockholm 50, Sweden. From July 1980 he holds a chair of Consumer and Market Law at the same University. Parts of this paper appear also in the English language summary of the Swedish Government Official Report listed under References.  相似文献   

10.
This report sets out the legal requirements which the European Consumer Law Group believes ought to be incorporated into consumer insurance contracts.The opening sections deal primarily with the law and practice governing pre-contractual negotiations. Subject areas covered include: (I) the need for accurate information about the cost of insurance and the extent of cover; (II) the use of consumer protection devices such as the cooling-off period and/or the offre préalable; (III) whether there should be a right to insurance per se; (IV) the unfairness of the law governing declarations of risk and non-disclosure.The next section of the paper analyses the terms of the insurance contract by commenting upon: (V) the wording form and language of contracts; (VI) the law governing warranties and Obliegenheiten; (VII) the legal effect of false replies to questionnaires and basis of the contract clauses; (VIII) whether the terms of insurance contracts should be subject to general consumer legislation.The penultimate section of the paper is concerned with (IX) the duration and (X) the termination of insurance contracts. The paper concludes by addressing itself to (XI) a number of miscellaneous matters and by (XII) stressing the need for effective redress procedures in the insurance field. The recommendations contained therein are then annexed in summary form.
Verbraucher und Versicherung
Zusammenfassung Die European Consumer Law Group, eine Vereinigung von Rechtslehrern und Rechtspraktikern des Verbraucherrechts in Europa, macht in ihrem hier veröffentlichten Bericht eine Reihe von Vorschlägen über die grundlegenden Anforderungen, die aus der Sicht des Verbrauchers an die Gestaltung von Versicherungsverträgen zu richten sind. Dabei wird bewußt versucht, unter Absehen von den außerordentlichen regulatorischen Unterschieden innerhalb der Mitgliedstaaten der EG und der anderen europäischen Staaten ein auf Verbraucher zugeschnittenes Versicherungsvertragsmodell zu entwickeln. Zuerst geht es dabei um die Phase der Vertragsverhandlungen. Der Verbraucher benötigt exakte Informationen über die Kosten der Versicherung und den Deckungsumfang (I). Vorgesehen ist die Verankerung von verbraucherschützenden Regeln Über ein Widerrufsrecht und/oder die Verpflichtung des Versicherungsunternehmens zur Abgabe eines bindenden Angebots (Grundsatz der offre préalable) mit vorläufigem Deckungsschutz (II). Erörtert wird weiterhin die Frage eines Kontrahierungszwanges des Versicherungsunternehmens, wie sie im Schwedischen Verbraucherversicherungsgesetz vorgesehen ist (III). Die Angabepflichten des Versicherungsnehmers bezüglich des versicherten Risikos sind klar zu gestalten und hinsichtlich der Rechtsfolgen bei Verstoß vor unnötigen Härten freizuhalten (IV).Der nächste Teil des Papieres geht auf die Versicherungsbedingungen im einzelnen ein. Dazu gehören Sprache und Gestaltung des Vertrages (V), Regeln über Obliegenheiten und sogenannte warranties (Zusicherungen des Versicherungsnehmers bezüglich des versicherten Risikos) (VI), Rechtsfolgen bei Verstoß gegen Vertragsbestimmungen (VII) und Notwendigkeit der Anwendung allgemeiner verbraucherschützender Regeln, etwa über allgemeine Geschäftsbedingungen, auch auf Versicherungsverträge (VIII).Danach wendet sich das Papier der Dauer (IX) und der Beendigung (X) von Versicherungsverträgen zu. Zum Schluß werden eine Reihe sonstiger Fragen des Versicherungsvertrages behandelt (XI), um schließlich die Notwendigkeit effektiver Beschwerde- und Rechtsdurchsetzungsmechanismen (XII) hervorzuheben. Ein Annex faßt die konkreten rechtspolitischen Empfehlungen zusammen.


The European Consumer Law Group (E.C.L.G) is a group of lawyers and law scholars in the EEC, concerned with legal aspects of consumer protection. Correspondence regarding this paper should be directed to: Mr. Alex Schuster, Lecturer in Law, Trinity College, Dublin 2, Ireland.  相似文献   

11.
This contribution is concerned with the possibilities of consumer participation in the formulation of consumer policy by the European Commission. Consumer influence in other EC bodies — such as the European Parliament and the Economic and Social Committee — is considered in so far as they determine the extent of consumer representation at the Commission level. After reviewing the legal basis for consumer representation, special attention is given to the development and the activities of the Consumers Consultative Council and the Consumer Policy Service. Their impact on the entire consumer policy of the Community is analysed as well as the restrictions which they face. Finally, requirements for a more efficient consumer representation at the Commission level are formulated.
Die Vertretung der Verbraucher in den Institutionen der Europäischen Gemeinschaft
Zusammenfassung Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Möglichkeiten der Beteiligung organisierter Verbraucher am Proze\ der Formulierung der Verbraucherpolitik der EG-Kommission. Der Einflu\ der Verbraucher auf audere Organe der Gemeinschaft — insbesondere das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschu\ — wird insoweit berücksichtigt, als er auf die Handlungsmöglichkeiten der Verbraucher auf der Ebene der Kommission zurückwirkt. Nach einem Blick auf die rechtlichen Grundlagen der Verbrauchervertretung setzt sich der Beitrag vor allem mit der Entwicklung und den Leistunger des Beratenden Verbraucherrats (BVR/CCC) und der Verbraucherpolitischen Dienststelle der Kommission auseinander. Der Einflu\ beider Einrichtungen auf die Verbraucherpolitik der Gemeinschaft wird ebenso untersucht wie die Grenzen, die ihrem Handeln gezogen sind. Abschlie\end werden einige Voraussetzungen für eine wirksamere Verbrauchervertretung auf der Ebene der Kommission herausgearbeitet.
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12.
Zusammenfassung Der Verfasser berichtet über die Erfahrungen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Stuttgart, mit der Verbandsklage nach § 13 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis einschließlich 1979. Er erörtert die Parallelen und Unterschiede zum UWG-Verfahren und gelangt zu dem Ergebnis, daß die Angleichung des Verfahrens nach dem AGB-Gesetz an den UWG-Prozeß vom Gesetzgeber nicht im wünschenswerten Umfang vorgenommen wurde. Dies kann im Einzelfall zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen, z. T. auch zu sachlich nicht optimalen Ergebnissen. Trotz dieser Kritik zu einzelnen Punkten hält der Verfasser das Gesetz im ganzen für einen wichtigen Fortschritt zu Gunsten des Verbrauchers. Insbesondere stellt die Verbandsklage in ihrer Ausgestaltung ein besonders wirksames Mittel dar, um die Beachtung der Vorschriften des Gesetzes zu gewährleisten.
Practical experiences with the German Act on Standard Contract Terms
The German Act on Standard Contract Terms, in force since April 4, 1977, restricts the use of preformulated contract terms far beyond civil law. The Act enables consumer associations to bring collective action against unfair terms and thus to ensure the implementation of the act.The author describes the experiences of a consumer association, the Verbraucherzentrale Stuttgart, in actively using the new legal instrument. The author explains some details of such legal action which, though in many respects resembling action against unfair trade practices which is permitted to consumer organizations since 1975, also has some peculiarities of its own.The author comments on some legal and factual problems of the collective action. Among other things, he criticizes the intention of the legislator to have the exact wording of the whole unfair term put into the court decision. This will lead to problems in cases where the judgment is pronounced without any argumentation, which is possible in some circumstances of German civil law procedure, since in these cases, it is extremely difficult to find out what it was in the term that was judged unfair.Even though criticizing some details of the legislative regulation the author is of the opinion that collective action is a considerable progress in consumer protection. Such action, actively used by consumer associations, is an effective means of putting the new act into practice and of getting business to use only such general contract conditions which are not unfair in the sense of the law.


Walter Stillner ist als Rechtsanwalt in D-7000 Stuttgart 1, Seestraße 104, von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit der Prozeßführung beauftragt.  相似文献   

13.
The French Reform Commission (Commission de refonte du droit de la consommation) which is headed by the author has made a set of proposals to the French government in order to improve and adapt French consumer law to modern protective standards and to EEC legislation. One of them, on consumer safety, has already been enacted.The author informs about certain proposals which might interest the foreign reader. They concern consumer information, the quality of goods and services, safety as far as compensation by means of product liability rules is concerned, unfair contract terms, and access to justice.
Neue Gesetze zur Verbesserung des Verbraucherschutzes — Vorschläge der französischen Reformkommission
Zusammenfassung Die französische Reformkommission zum Verbraucherschutzrecht, deren Vorsitzende der Autor ist, hat umfangreiche Vorschläge zur Verbesserung des französischen Verbraucherschutzrechts erarbeitet, die einen Anschluß an moderne Schutzstandards under Berücksichtigung der EWG-Diskussion ermöglichen. Im Bereich der Regelung der Produktsicherheit sind die Vorschläge der Kommission zum großen Teil vom Gesetzgeber übernommen worden.Der Autor berichtet über zentrale Punkte der Vorschläge der Kommission: Für den Bereich der Verbraucherinformation wird die Verankerung einer allgemeinen Informationspflicht vorgeschlagen. Qualitätsregeln sollen insbesondere durch Erweiterung der gesetzlichen Verkäuferhaftung nach dem französischen Zivilrecht erfolgen. Flankierend zur Sicherheitsregelung ist die Produkthaftpflicht auf eine Gefährdungshaftung umzustellen. Allgemeine Geschäftsbedingungen sollen auf Mißbrauch nicht durch eine Behörde, sondern durch Verbandsklagen kontrolliert werden. Der Zugang zum Recht ist durch ein vereinfachendes Klageverfahren und durch Gruppenklagen zu verbessern.


Jean Calais-Auloy is Professor of Law at the University of Montpellier, Faculté de Droit, F-43000 Montpellier, France.  相似文献   

14.
At the outset, the article compares the EC directives in the field of consumer protection and the corresponding German transposition acts which are the core of German consumer law. This is followed by a discussion on the Act against Unfair Competition (UWG) and the Standard Contract Terms Act (AGBG). Although these were not designed as consumer protection acts, they are of great importance for consumer protection, as both include the right for consumer organizations to take action.The legislator does not transpose EC directives to sections of the Civil Code (BGB), not even if there are relevant provisions in the BGB, nor does he incorporate relevant case law into transposition acts. Case law plays a very important role in consumer protection. This makes German consumer law very confusing. In a given case not only is the transposition act applicable, but also the relevant judge-made law which is based on the BGB and its general clauses and may have a different scope of application.For many years, the German legislator has not passed any bills to protect consumers apart from the transpositions of EC directives. So good news for consumers in legal matters stem only from the EC and from the courts.
Der europäische Einflu\ auf das deutsche Verbraucherrecht
Zusammenfassung Der Beitrag geht von einer Gegenüberstellung der einschlägigen EG-Richtlinien und ihrer Umsetzung in deutsches Recht aus. Sie sind das Kernstück des deutschen Verbraucherrechts. Für den rechtlichen Verbraucherschutz sind darüber hinaus zwei Gesetze von gro\er Bedeutung, die nicht als spezifische Verbraucherschutzgesetze konzipiert sind, das UWG und das AGBG, die beide eine Verbandsklagebefugnis enthalten, die auch für Verbraucherverbände gilt.Der Gesetzgeber übernimmt Richtlinien regelmä\ig nicht ins BGB, auch wenn einschlägige Materien dort enthalten sind, und inkorporiert auch nicht von der Rechtsprechung entwickelte Regeln in die Umsetzungsgesetze. Dadurch wird das Verbraucherrecht unübersichtlich, weil neben den Umsetzungsgesetzen jeweils auch die Rechtsprechung zu beachten ist, die auf den Vorschriften des BGB und seinen Generalklauseln beruht und z.T. einen abweichenden Anwendungsbereich hat.Der deutsche Gesetzgeber verzichtet seit vielen Jahren auf eigene Anstö\e zum rechtlichen Verbraucherschutz und überlä\t dies der EG sowie den Gerichten.
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15.
The paper discusses the Australian debate in recent years about reform of the law of product liability. A recommendation of the Australian Law Reform Commission to establish a regime based on causation without the need to establish that a product was defective has been rejected and an Act recently enacted in the federal parliament is based on the EC Directive on product liability. The development risk defence is available but there is no ceiling upon total liability. There are some substantive differences between the Australian Act and the Directive. For example, where a manufacturer establishes a defence of reliance on a federal mandatory standard, the federal government will be liable to the injured plaintiff. It was originally proposed to include a number of more radical departures from the approach of the Directive. These related to the burden of proof, the period of extinguishment of liability, and extra-territorial operation of the legislation. Following strong opposition, the government decided to proceed with the legislation without these proposals, which are to be the subject of further inquiry by a parliamentary committee.
Reform des Produkthaftungsrechts in Australien
Zusammenfassung Der Beitrag diskutiert die australische Diskussion der letzten Jahre zur Reform des Produkthaftungsrechts. Eine Empfehlung der australischen Law Reform Commission von 1989 schlug zunÄchst eine Kausalhaftung vor, bei der der Nachweis eines Produktfehlers nicht geführt werden mu\te. Dieser Vorschlag ist jedoch auf starken Widerstand gesto\en und letztlich abgelehnt worden. Eine kürzliche Gesetzgebungsinitiative der australischen Bundesregierung geht auf die EG-Produkthaftungsrichtlinie 85/374 zurück. Die Initiative wird die Haftung für Entwicklungsrisiken ausschlie\en, aber keine Haftungshöchstgrenzen einführen.Es bestehen aber auch Unterschiede zwischen der europÄischen Richtlinie und den australischen VorschlÄgen. Kann sich z. B. der Hersteller damit exkulpieren, da\ der Fehler auf eine Norm des Bundesrechts zurückgeht, so mu\ die Bundesregierung selbst haften. Ursprünglich sollten die australischen VorschlÄge noch stÄrker von der EG-Richtlinie abweichen, z. B. hinsichtlich der Beweislast, der Ausschlu\frist der Haftung für Tod und Körperverletzung oder hinsichtlich der extraterritorialen Gültigkeit der Gesetzgebung. Auf starken Druck der Opposition verzichtete die Regierung jedoch auf diese VorschlÄge, die aber künftiger Beratungsgegenstand des parlamentarischen Ausschusses sein werden.


This article draws in part, with the permission of the publisher, on an earlier article by the writer; see Harland, 1991.  相似文献   

16.
Consumer policy in the European Community: Before and after Maastricht   总被引:1,自引:0,他引:1  
The purpose of this paper is to examine the extent to which the Treaty on European Union agreed at Maastricht will alter European Community consumer protection law and policy. Two aspects of the Treaty have attracted most interest from the consumer viewpoint: the potential forward impetus resulting from the inclusion in the Treaty of a specific Title devoted to consumer protection and the potential reverse impetus of the principle of subsidiarity. The paper surveys the broad scope of Community consumer protection law and policy and analyses subsidiarity as a means for sharpening the debate about responsibility for regulating the Community, not as a basis for renationalisation of Community competence. The paper attempts to build alongside the process of market integration a set of enforceable consumer rights to market regulation. This, more than the new Title, could give real shape to the notion of consumer rights, which in the earlier development of Community law has arisen only in the context of the consumer as the passive beneficiary of free trade.
Verbraucherpolitik in der europäischen Gemeinschaft: Vor und nach Maastricht
Zusammenfassung Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie stark sich der Unionsvertrag von Maastricht auf Recht und Politik des Verbraucherschutzes der Europäischen Gemeinschaft auswirken wird. Zwei Aspekte des Vertrages haben aus Verbrauchersicht das stärkste Interesse auf sich gezogen: zum einen mögliche förderliche Wirkungen durch die Einbeziehung eines speziellen Titels in den Vertrag, der dem Verbraucherschutz gewidmet ist, und zum anderen mögliche hinderliche Wirkungen durch das Subsidiaritätsprinzip. Der Beitrag bietet einen überblick über die gesamte Bandbreite der Verbraucherschutzgesetzgebung und der Verbraucherpolitik der Gemeinschaft und analysiert Subsidiarität eher als Hilfe zur Schärfung der Debatte über die Verantwortlichkeit für Regulierung und nicht so sehr als Ausgangspunkt für eine Re-Nationalisierung der Zuständigkeiten der Gemeinschaft. Er versucht, entlang des Integrationsprozesses einen Satz von durchsetzbaren Verbraucherrechten in Hinblick auf Marktregulierung zu entwickeln. Dem Konzept der Verbraucherrechte könnte dieser Ansatz besser eine realistische Gestalt geben als der neue Titel im Vertrag.
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17.
In the UK, the Fair Trading Act 1973 gave the Office of Fair Trading (OFT) a duty to encourage trade associations to draw up codes of practice to guide member firms in safeguarding and promoting consumers' interests. This provides an alternative to legislation in dealing with certain significant areas of friction between consumers and traders. Twelve trade association codes have been introduced with the approval of OFT and their advantages and limitations are discussed. The conclusion is that self-regulatory codes which are properly negotiated and monitored may be a useful alternative to legislation in some circumstances, though it is too early to draw final conclusions. An Annexe gives detailed results of the monitoring of the first year of one code of practice.
Selbstgesetzte und behördlich genehmigte Richtlinien für Geschäftspraktiken: ein neuer Ansatz zur Verminderung von Spannungen zwischen Anbietern und Nachfragern
Zusammenfassung Die Wettbewerbsbehörde in Großbritannien, das Office of Fair Trading (OFT), ist seit dem Jahre 1973 gesetzlich verpflichtet, bei Wirtschaftsverbänden auf die Entwicklung von Richtlinien hinzuwirken, durch die die Verbandsmitglieder zu einem Geschäftsgebaren angehalten werden, das die Berücksichtigung von Verbraucherinteressen sichert und fördert. Hierin liegt eine Alternative zu gesetzlichen Regelungen, die das Ziel haben, schwerwiegende Spannungen zwischen Anbietern und Nachfragern zu überwinden. Bislang wurden von zwölf Wirtschaftsverbänden solche Verhaltensrichtlinien mit Genehmigung des OFT eingeführt, deren Möglichkeiten und Grenzen in diesem Beitrag behandelt werden. Dabei zeigt sich, daß ordnungsgemäß zustandegekommene und überwachte freiwillige Richtlinien tatsächlich eine nützliche Alternative zum gesetzgeberischen Wege sein können. Dennoch wäre ein endgültiges Urteil verfrüht. Ein Anhang zeigt an einem Beispiel für solche Verhaltensrichtlinien in Einzelheiten die Ergebnisse bei der Überwachung ihrer Einhaltung während des ersten Jahres.


Jeremy Mitchell is Director of the UK National Consumer Council, 18 Queen Anne's Gate, London SW1H 9AA, and was formerly Director of Consumer Affairs, Office of Fair Trading. This paper is based on a contribution made to the seminar Government and the Market, organised by the Ecole Superieure des Sciences Economiques et Commerciales at Cergy, France, October 6–7, 1977.  相似文献   

18.
A number of the environmental problems threatening our habitat are to a greater or lesser extent caused by present consumer lifestyles. More sustainable lifestyles cannot be obtained without marked changes in consumer attitudes and consumer behaviour. To arrive at a synthesis of what is known, and of what needs to be known, about the determinants of consumer behaviour with an environmental impact, a frame of reference employing three main classes of variables is used: motivation, ability, and opportunity. Apart from surveying the research of others, illustrations are given from studies carried out by the group of researchers at the Aarhus School of Business to which the authors belong; this research has been mainly concerned with waste handling and recycling. In addition, various strategies for changing consumer behaviour in an environment-friendly direction are considered. Information, moral arguments, and economic incentives are discussed as instruments for change. In setting goals for change strategies, broad goals such as heightened psychic and communicative activity in matters of environmental concern ought to be considered as an alternative to the elicitation of very specific behaviours.
Zusammenfassung Einsicht in das Vehalten von Konsumenten als Voraussetzung für den Schutz derZahlreiche Umweltprobleme, die unsere Lebensgrundlagen bedrohen, werden Umwelt. mehr oder weniger von den Lebensgewohnheiten der Konsumenten verursacht. Lebensstile, die demgegenüber eher als nachhaltig gelten können, könen nur durch deutliche Veränderungen im Bereich der Einstellungen und des Verhaltens von Konsumenten erzielt werden.Der Beitrag liefert eine Zusammenschau dessen, was über die Einflu\faktoren auf das Verbraucherverhalten bekannt ist, soweit es Umweltwirkungen hat, und zeigt ebenso auf, was dazu noch nicht bekannt ist. Als Bezugsrahmen wählt er ein Modell, das Merkmale auf den drei Ebenen Motivation, Fähigkeit und Möglichkeit unterscheidet.Au\er einem überblick über Forschungsergebnisse, die in der Literatur berichtet werden, schildert der Beitrag auch Ergebnisse der Forschergruppe an der Aarhus School of Business, zu der die beiden Autoren des Beitrages gehören. Diese Ergebnisse beziehen sich in erster Linie auf Abfallverhalten und Wiederverwertung.Schlie\lich werden verschiedene Strategien zur Veränderung des Verbraucherverhaltens in umweltfreundlicher Richtung behandelt, vor allem Informationen, moralische Argumente und ökonomische Anreize. Bei der Formulierung von Zielen für solche Veränderungen sollten breite Zielsetzungen, wie z.B. gesteigerte psychische und kommunikative Aktivität in Umweltangelegenheiten, als Alternative zur Erreichung sehr spezifischen Verhaltens erwogen werden.
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19.
The author argues that the assumptions contained in the model constructed by Ratchford and Gupta in an earlier issue of this journal are highly unrealistic. These assumptions concern the nature, extent, and outcome of consumer search. In the opinion of the author, Ratchford and Gupta's conclusion that the lack of a price-quality correlation is most likely not the most important determinant of consumer losses, is a child of the assumptions of the model. Had Ratchford and Gupta made the more realistic assumption that consumers search little, the typical near-zero correlation between price and quality would probably have been a very important determinant of losses.
Zusammenfassung Respekt und Kritik: Bemerkungen zur Analyse der Beziehungen zwischen Preis und Qualität von Ratchford und Gupta. Soweit sich der Autor kritisch mit dem genannten Aufsatz auseinandersetzt, wendet er sich vor allem gegen die Annahmen des Modells der beiden Autoren. Diese Annahmen betreffen die Art, das Ausma\ und das Ergebnis der Informationssuche von Konsumenten. Nach Auffassung dieses Autors ist die Schlu\folgerung des ursprünglichen Beitrages, die niedrige Preis-Qualitäts-Korrelation sei nämlich nicht der wichtigste Faktor von Kaufkraftverlusten der Konsumenten, lediglich eine Implikation dieser unrealistischen Modellannahmen. Hätten Ratchford und Gupta die wirklichkeitsnähere Annahme gemacht, da\ Konsumenten wenig Information suchen, wäre die typische geringe Korrelation zwischen Preis und Qualität ein sehr wesentlicher Bestimmungsfaktor für Kaufkraftverluste gewesen.
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20.
This paper reports on an investigation of the information content of printed advertising in all media and for all kinds of products. The conclusion is that even in a country like Denmark with strict rules for marketing and a very active consumer movement, printed advertising in general contains little information and is of little use to the consumer. The paper also discusses the implications of the findings for consumer policy.
Informationsgehalt der Werbung
Zusammenfassung Der Beitrag berichtet über eine Untersuchung über den Informationsgehalt von gedruckter Werbung in allen Medien und für alle Produkte, die sich auf eine repräsentative Stichprobe (2203 Zeitschriften- und 2035 Zeitungsanzeigen) aller dänischen Anzeigen stützt, die von Februar 1977 bis Februar 1978 erschienen sind.Die Ergebnisse zeigen, daß auch in einem Land mit strengen Marketing-Regeln und einer sehr aktiven Konsumentenbewegung wie Dänemark die gedruckte Werbung im allgemeinen sehr wenig Informationen enthält. Zwar informieren alle Anzeigen über die Existenz des beworbenen Produktes und 66% der Anzeigen zeigen, wie das Produkt aussieht. Darüber hinaus jedoch waren von insgesamt 18 untersuchten Informationsdimensionen (aufgeführt im Anhang) nur 4 in nennenswertem Umfang von Bedeutung, nämlich Informationen über den Preis (bei 48% der Anzeigen), über den Firmennamen (bei 44%), über Produktvarianten (bei 42%) und über Menge bzw. Größe (bei 33%).Die Schlußfolgerungen des Autors richten sich darauf, wie die Informationshaltigkeit durch Informationsauflagen erhöht werden kann, ohne daß die Form dieser minimalen Informationsanforderungen festgelegt werden müßte.


Preben Sepstrup is an Associate Professor at the Institute of Marketing, Aarhus School of Economics and Business Administration, Ryhavevej 8, DK-8210 Aarhus V, Denmark. The study has had financial support from the Danish Social Science Research Council.  相似文献   

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