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1.
At the outset, the article compares the EC directives in the field of consumer protection and the corresponding German transposition acts which are the core of German consumer law. This is followed by a discussion on the Act against Unfair Competition (UWG) and the Standard Contract Terms Act (AGBG). Although these were not designed as consumer protection acts, they are of great importance for consumer protection, as both include the right for consumer organizations to take action.The legislator does not transpose EC directives to sections of the Civil Code (BGB), not even if there are relevant provisions in the BGB, nor does he incorporate relevant case law into transposition acts. Case law plays a very important role in consumer protection. This makes German consumer law very confusing. In a given case not only is the transposition act applicable, but also the relevant judge-made law which is based on the BGB and its general clauses and may have a different scope of application.For many years, the German legislator has not passed any bills to protect consumers apart from the transpositions of EC directives. So good news for consumers in legal matters stem only from the EC and from the courts.
Der europäische Einflu\ auf das deutsche Verbraucherrecht
Zusammenfassung Der Beitrag geht von einer Gegenüberstellung der einschlägigen EG-Richtlinien und ihrer Umsetzung in deutsches Recht aus. Sie sind das Kernstück des deutschen Verbraucherrechts. Für den rechtlichen Verbraucherschutz sind darüber hinaus zwei Gesetze von gro\er Bedeutung, die nicht als spezifische Verbraucherschutzgesetze konzipiert sind, das UWG und das AGBG, die beide eine Verbandsklagebefugnis enthalten, die auch für Verbraucherverbände gilt.Der Gesetzgeber übernimmt Richtlinien regelmä\ig nicht ins BGB, auch wenn einschlägige Materien dort enthalten sind, und inkorporiert auch nicht von der Rechtsprechung entwickelte Regeln in die Umsetzungsgesetze. Dadurch wird das Verbraucherrecht unübersichtlich, weil neben den Umsetzungsgesetzen jeweils auch die Rechtsprechung zu beachten ist, die auf den Vorschriften des BGB und seinen Generalklauseln beruht und z.T. einen abweichenden Anwendungsbereich hat.Der deutsche Gesetzgeber verzichtet seit vielen Jahren auf eigene Anstö\e zum rechtlichen Verbraucherschutz und überlä\t dies der EG sowie den Gerichten.
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2.
The paper provides information about the development of Greek consumer law under the influence of the internal market programme of the EC. This influence has been very positive in general. Most consumer directives of the EC have been implemented, albeit with some limitations. Furthermore, the Greek legislator has anticipated not yet adopted EC directives, e.g., on unfair terms in consumer contracts and on product safety. The author argues for the establishment of a European Consumer Code, especially in order to overcome the restrictions of the subsidiarity principle.
Die Vollendung des Gemeinsamen Markts und der Verbraucherschutz in Griechenland
Zusammenfassung Der Beitrag informiert über den Stand des griechischen Verbraucherschutzrechts aufgrund des BinnenmarktprogrammËs der EG. Letzteres hat sich überaus positiv ausgewirkt. Das griechische Recht hat die EG-Richtlinien zum Verbraucherschutz zum grö\ten Teil übernommen, wenn auch in einigen Gebieten, etwa der Produkthaftung, mit Abstrichen. In anderen Bereichen, etwa mi\bräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen und allgemeine Produktsicherheit, hat man EG-Regelungen antizipiert. Die Verfasserin fordert die Verabschiedung eines europäischen Verbraucherkodex, schon um negativen Wirkungen des Subsidiaritätsprinzips entgegenzuwirken.
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3.
The paper informs about the new Norwegian Product Liability Act. The Act follows closely EC Directive 85/374, but rejects the development risk defence. Liability is also extended to primary agricultural products. Liability for medicinal products is regulated by a special compensation scheme based on mandatory insurance for producers and importers.
Produkthaftung in Norwegen
Zusammenfassung Der Autor berichtet über die norwegische Produkthaftungsgesetzgebung, die kürzlich nach dem — für Norwegen nicht verbindlichen — Modell der EG-Richtlinie 85/374 neu gestaltet worden ist. Das neue norwegische Recht schließt den Einwand der Entwicklungsgefahr als Befreiungsgrund aus und erstreckt die Haftung auch auf unbearbeitete landwirtschaftliche Produkte. Die Arzneimittelhaftung ist gesondert geregelt und beruht auf einer Pflichtversicherung der Arzneimittelhersteller und -importeure.


Peter Lødrup is Professor of Private Law at the University of Oslo, Karl Johansgt. 47, N-0162 Oslo 1, Norway.  相似文献   

4.
International consumer protection is a relatively new topic in the theory and practice of private international law.The 1980 EC Convention on international contracts which entered into force in 1991 provides for a novel and comprehensive approach to international consumer contracts. The Convention allows the parties of international contracts themselves to stipulate what national law shall be applicable to their transaction. Party autonomy in international consumer contracts means allowing one party to provide for the application of that legal system which has the lowest standard of consumer protection. The Convention meets this danger by deciding that for sales of goods and service contracts, the consumer-protecting standards of the consumer's country apply. For other types of consumer transactions (e.g., consumer credit), the Convention allows national law to establish the international scope of its consumer protection standards.The author submits that the discretion of national law to extend the international scope of its consumer protective provisions is not unlimited. It is restricted to situations in which the other party directed its marketing activity to the consumer's country and excludes situations in which the consumer acted outside his home country. Recent national statutes and case law which go beyond these limits (such as the German Gran Canaria cases) are discussed critically.The paper further suggests the inclusion into EC directives on consumer protection of specific provisions as to their international scope in order to ensure their effective and uniform application to international consumer transactions.
VerbrauchervertrÄge und das Römische EG-übereinkommen über das auf vertragliche SchuldverhÄltnisse anwendbare Recht von 1980
Zusammenfassung In Theorie und Praxis des Internationalen Privatrechts ist der internationale Verbraucherschutz ein relativ neues Thema.Das Römische EG-übereinkommen über das auf vertragliche SchuldverhÄltnisse anwendbare Recht von 1980, das im Jahre 1991 in Kraft getreten ist, gibt einen neuartigen und schlüssigen Ansatz für die internationalprivatrechtliche Behandlung von VerbrauchervertrÄgen. Dieses übereinkommen hat Modellcharakter einerseits für die Behandlung der Parallelproblematik der internationalen ZustÄndigkeit in Verbrauchersachen und führte auch zu einer Novellierung des Brüsseler EG-übereinkommens über die gerichtliche ZustÄndigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen von 1968. Sein Ansatz ist weiterhin in ein Haager Abkommen von 1986 über das auf internationale WarenkÄufe anwendbare Recht übernommen worden und hat damit weltweite Anerkennung gefunden.Das übereinkommen hÄlt an dem klassischen Prinzip der Parteiautonomie fest. Danach können die Vertragsparteien selbst bestimmen, welches nationale Recht ihre Beziehungen beherrschen soll. Die GewÄhrung der Parteiautonomie in internationalen VerbrauchervertrÄgen eröffnet indes die Gefahr, da\ die stÄrkere Partei die Unterstellung des Vertrags unter diejenige Rechtsordnung durchsetzt, die den geringsten Standard des Verbraucherschutzes aufweist. Dieser Gefahr wird in dem übereinkommen dadurch begegnet, da\ in VertrÄgen über WarenkÄufe und Dienstleistungen die Schutzstandards des Aufenthaltsrechts des Verbrauchers zur Anwendung kommen. Für andere Typen von VerbrauchervertrÄgen (etwa: Verbraucherkredit) ist vorgesehen, da\ die nationalen Rechte selbst bestimmen können, ob sie ihren Verbraucherschutzvorschriften einen international zwingenden Anwendungsbereich einrÄumen wollen.In diesem Papier wird die These vertreten, da\ die Freiheit der nationalen Rechte, selbst den internationalen Anwendungsbereich ihrer verbraucherschützenden Normen zu bestimmen, nicht unbeschrÄnkt ist. Vielmehr ist Voraussetzung für den internationalen Anwendungsanspruch nationalen Rechts, da\ der andere Vertragspartner auf Vertragsschlu\ gerichtete WerbeaktivitÄten auf diesen Markt gerichtet hat. War hingegen der andere Teil nicht werbend in einem Lande tÄtig, so ist die Anwendung seiner Verbraucherschutzvorschriften nicht gerechtfertigt, auch wenn der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Staat hat. Vor diesem Hintergrund werden neue staatliche Gesetze und Gerichtsentscheidungen, welche über diese Grenze hinausgehen (etwa die von deutschen Gerichten entschiedenen Gran Canaria-FÄlle) kritisch erörtert.Die EG-Richtlinien zum Verbraucherschutz regeln bisher nicht ihren internationalen Anwendungsanspruch. Damit ist es möglich, ihre Anwendung durch Wahl eines drittstaatlichen Rechts zu umgehen. Deshalb wird vorgeschlagen, da\ die EG-Richtlinien ihre einheitliche und wirkungsvolle Anwendung in internationalen FÄllen dadurch sichern, da\ sie ihren rÄumlichen Anwendungsbereich selbst festlegen.


The author wants to acknowledge the faithful contribution of Cordula Haase to the finalisation of the paper.  相似文献   

5.
Greek law only recently has discovered the consumer as an object of protection. Even though there is no specific consumer legislation in Greece, case law and legal writing are becoming concerned with the inferior position of the consumer in the market place and are therefore developing more adequate instruments of protection. EEC legislation forces Greece to reform its law. The paper analyses different areas of law which have been shaped by the consumer impulse, most notably unfair and restrictive trade practices legislation, market regulations, product liability rules, and the prohibition of unfair contract terms. According to the author, implementation in these areas is not quite satisfactory, especially as far as conformity with EEC directives is concerned.
Verbraucherschutz in der griechischen Gesetzgebung
Zusammenfassung Der Aufsatz gibt einen Überblick über den gegenwärtigen Stand des Verbraucherschutzes im griechischen Recht. Hier sind noch erhebliche Defizite festzustellen, da sich kein Gesetz speziell mit dem Schutz des Verbrauchers befaßt. Ein wichtiger Impuls für die Verbrauchergesetzgebung geht von der Notwendigkeit Griechenlands aus, sich den EG-Richtlinien anzupassen. Die Rechtsprechung benutzt die Generalklauseln, um den Schutz des Verbrauchers zu verbessern. Im Schrifttum zeigt sich ein verstärktes Interesse für theoretische und praktische Fragen des Verbraucherschutzes. Der Aufsatz untersucht dann im einzelnen die verbraucherpolitische Bedeutung des Wettbewerbsrechts (sowohl Lauterkeits- wie Beschränkungsrecht), des Marktordnungsrechts, des Produkthaftungsrechts und des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hingewiesen wird auf Schutzlücken und auf Implementationsdefizite, insbesondere im Verhältnis zum EG-Recht, aber auch auf neue Tendenzen zur Anwendung und Reform des vorhandenen Instrumentariums.


Elisa Alexandridou is Professor of Commercial Law at the Law Faculty, Demokritos University of Thrace, Queen Olgas 70, Thessaloniki, Greece.  相似文献   

6.
Consumer policy in the European Community: Before and after Maastricht   总被引:1,自引:0,他引:1  
The purpose of this paper is to examine the extent to which the Treaty on European Union agreed at Maastricht will alter European Community consumer protection law and policy. Two aspects of the Treaty have attracted most interest from the consumer viewpoint: the potential forward impetus resulting from the inclusion in the Treaty of a specific Title devoted to consumer protection and the potential reverse impetus of the principle of subsidiarity. The paper surveys the broad scope of Community consumer protection law and policy and analyses subsidiarity as a means for sharpening the debate about responsibility for regulating the Community, not as a basis for renationalisation of Community competence. The paper attempts to build alongside the process of market integration a set of enforceable consumer rights to market regulation. This, more than the new Title, could give real shape to the notion of consumer rights, which in the earlier development of Community law has arisen only in the context of the consumer as the passive beneficiary of free trade.
Verbraucherpolitik in der europäischen Gemeinschaft: Vor und nach Maastricht
Zusammenfassung Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie stark sich der Unionsvertrag von Maastricht auf Recht und Politik des Verbraucherschutzes der Europäischen Gemeinschaft auswirken wird. Zwei Aspekte des Vertrages haben aus Verbrauchersicht das stärkste Interesse auf sich gezogen: zum einen mögliche förderliche Wirkungen durch die Einbeziehung eines speziellen Titels in den Vertrag, der dem Verbraucherschutz gewidmet ist, und zum anderen mögliche hinderliche Wirkungen durch das Subsidiaritätsprinzip. Der Beitrag bietet einen überblick über die gesamte Bandbreite der Verbraucherschutzgesetzgebung und der Verbraucherpolitik der Gemeinschaft und analysiert Subsidiarität eher als Hilfe zur Schärfung der Debatte über die Verantwortlichkeit für Regulierung und nicht so sehr als Ausgangspunkt für eine Re-Nationalisierung der Zuständigkeiten der Gemeinschaft. Er versucht, entlang des Integrationsprozesses einen Satz von durchsetzbaren Verbraucherrechten in Hinblick auf Marktregulierung zu entwickeln. Dem Konzept der Verbraucherrechte könnte dieser Ansatz besser eine realistische Gestalt geben als der neue Titel im Vertrag.
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7.
The paper discusses trends and actions of the European Economic Community (EEC) in the field of consumer safety. EEC law has no fast principle of consumer safety nor special agencies responsible for it. EEC actions are restricted to specific measures, especially in the area of foodstuffs (additives, colouring agents etc.). EEC law suffers a number of deficiencies. There is — with the exception of pharmaceutical products — no regulation on EEC-wide market withdrawals. Member state safety decisions may be in conflict and put strain on the EEC principle of free movement of goods. Certain directives contain only minimum standards and therefore do not make for common safety regulations in the EEC. There are gaps in the information exchange systems among the EEC and member states even though an EEC decision of 1984 improved the situation. The author goes on to make some suggestions for future action.
Gemeinschaftsaktionen zugunsten der Sicherheit des Verbrauchers unter besonderer Berücksichtigung des Lebensmittelrechts
Zusammenfassung Die Europäischen Gemeinschaften (EG) haben nur begrenzte Kompetenzen im Bereich der Verbrauchersicherheit. Deshalb ist dem EG-Recht ein allgemeines Prinzip unbekannt, das die Sicherheitsinteressen des Verbrauchers produktunabhängig schützt. Vielmehr geht die EG problembezogen vor; das Einstimmigkeitsprinzip und die fehlende Öffentlichkeit erzwingen eine Beschränkung auf sehr konkrete und sehr spezifische Maßnahmen. Umfängliche Regelungen gibt es vor allem im Bereich von Lebensmitteln, insbes. hinsichtlich von Zusatzstoffen.Das EG-Recht weist eine Reihe von Lücken auf. Es fehlt — bis auf die Ausnahme der Arzneimittel — eine Regelung über den Rückruf von Produkten. Konflikte zwischen dem freien Warenverkehr und mitgliedstaatlichen Schutzinteressen aus Gründen tatsächlicher oder vermeintlicher Verbrauchersicherheit sind an der Tagesordnung. Der Informationsaustausch über Produktrisiken ist unzureichend; eine entsprechende Gemeinschaftsinitative erfaßt nicht freiwillige Maßnahmen.Der Beitrag erörtert schließlich die Möglichkeiten für künftige Gemeinschaftsaktionen.The paper is a slightly changed and updated version of a paper given at a seminar in Paris on 8 November 1983, organized by the Association Française pour le Droit de l'Alimentation and dealing with safety and food.


Ludwig Krämer works at the EC Commission, Directorate General XI (Environment, Consumer Protection, and Nuclear Safety), 10 rue Guimard, B-1049 Brussels, Belgium. The views expressed in this paper are purely personal.  相似文献   

8.
The paper reports about the considerable progress in Portuguese consumer law since the adoption of the Constitution of 1976. Portugal has adopted a frame-work legislation aiming at guaranteeing certain consumer rights as well as specific acts implementing EC consumer protection directives. Most important has been the institution of a system of consumer arbitration, based on an agreement negotiated between the Lisbon's townhall, Portuguese government, Portuguese business, and consumer associations. It is supported by the EC Portuguese government and Lisbon's townhall. Information, mediation, conciliation, and arbitration in the City of Lisbon are in the hands of a special arbitration centre (CACC) of which the author is the chairperson. The paper presents the first practical experiences of the centre.
Die Entwicklung des portugiesischen Verbraucherrechts unter besonderer Berücksichtigung der Konfliktlösung
Zusammenfassung Der Beitrag berichtet über die rasante Entwicklung des portugiesischen Verbraucherrechts seit der neuen Verfassung von 1976. Ein Rahmengesetz und zahlreiche Sondergesetze garantieren einen umfassenden Rechtsschutz des Verbrauchers. Von besonderer Bedeutung ist die Entwicklung vereinfachter Konfliktlösungverfahren. Die Verfasserin berichtet ausführlich über die Erfahrungen des von ihr geleiteten Schiedszentrums für Verbraucherstreitigkeiten in Lissabon, das sie für ein gelungenes, verbreitungsfähiges Experiment hält. In letzter Zeit nimmt es sich auch grenzüberschreitenden Streitigkeiten an, insbesondere durch Abschlu\ einer Gegenseitigkeitsvereinbarung mit einer entsprechenden Einrichtung in Madrid.


Isabel Mendes CabeÇadas has been Director of the Centro de Arbitragem de Conflitos de Consumo (CACC) since its founding in 1989.  相似文献   

9.
In spite of the non-ratification of the EEA Agreement by Switzerland as a result of the negative vote of its citizens on 6 December 1992. the completion of the Internal Market had an important impact on Swiss consumer law. Of course, the transposition of the consumer relevant acquis communautaire into national law became void. However, the Swiss legislator re-adopted nearly all legislation on consumer protection within the framework of the new policy on revitalization of the economy. In addition the future legislation should be as euro-compatible as possible. Thus, the main impetus to raise the level of Swiss consumer law to the (minimum) European standard conies from EC policy.
Die Vollendung des Binnenmarktes und der Verbraucherschutz — der Sonderfall Schweiz
Zusammenfassung Die Vollendung des europäischen Binnenmarktes hat trotz der Nichtratifizierung des EWR-Abkommens durch die Schweiz als Folge des Nein in der Volksabstimmung vom 6.12.1992 erhebliche Auswirkungen auf das schweizerische Verbraucherrecht gezeitigt. Zwar war die nach dem EWR-Abkommen obligatorische und erfolgte Umsetzung des verbraucherrelevanten Acquis communautaire in nationale Gesetzgebung mit dem Volksentscheid hinfällig geworden. Jedoch wurden im Rahmen der für die Schweiz als Drittland gegenüber den EG- und EFTA-Staaten als erforderlich angeschenen Politik der marktwirtschaftlichen Erneuerung praktisch alle verbraucherschUtzenden Gesetze erneut verabschiedet. Auch das künftige Recht soll euro-kompatibel ausgestaltet werden. Damit hat, durch den Impuls der europäischen Binennmarktpolitik, das schweizerische Verbraucherrecht den europäischen (Mindest) Standard erreicht.
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10.
The paper characterizes the present state of the approximation of laws in the EC medicinal products market and analyses the deficiencies of harmonization in different areas of drug safety law (marketing authorization, post-marketing control, coordination procedures). But even where the level of legalization and approximation of laws is high, different safety decisions are taken by national authorities. The approximation of laws does not automatically produce uniform safety decisions across the Community. Drug law can only set a framework for consumer protection; it cannot totally programme individual safety decisions. Therefore the paper proposes a European medicinal products authority which should be provided with the competence to decide on new medicinal products (pre-and post-marketing control). The consumer/patient interest in optimal drug safety should be integrated into the procedure of decision-making by a right of participation. Knowledgeable experts, authorized by consumer organizations, should be members of the advisory committee, a step that would help to institutionalize the needed critical discourse on medicinal product safety.
Arzneimittelsicherheit als ein Mittel des Verbraucherschutzes: die Rechtsangleichung auf dem europäischen Arzneitmittelmarkt und ihre Grenzen
Zusammenfassung Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Thema unter rechtstheoretischer, rechtspraktischer und rechtspolitischer Perspektive.Rechtspolitisch geht es um die Umsetzung des Konzepts Verbraucherschutz/Patientenschutz durch Arzeimittelsicherheitsrecht. Dieses Konzept kann man als paternalistisch im Gegensatz zu den Ansätzen Informationsrechte oder Beteiligungsrechte bezeichnen, weil es durch eine Vorgabe von Sicherheitsstandards (Qualität, Wirksamkeit, Unbedenklichkeit) einen optimalen Schutz der Verbraucher/Patienten zu garantieren versucht.Rechtspraktisch wird die erreichte Rechtsangleichung durch die EG-Richtlinien und Empfehlungen dargestellt, aber es werden auch die Defizite der sicherheitsrechtlichen Harmonisierung herausgearbeitet. Solche Defizite bestehen kaum im Zulassungsrecht; wünschenswert wären dort zusätzlich Angleichungen der Verfahrensregeln für klinische Arzneimittelprüfungen und die rechtliche Regelung des Schutzes für Probanden und Patienten. Demgegenüber ist das Recht der Nachmarktkontrolle für Arzneimittel kaum angeglichen und sowohl im Bereich von Verfahren, Informationssammlung und Informationsbewertung harmonisierungsbedürftig. Insbesondere eine computerisierte Zusammenschaltung der unterschiedlichen Informationssystem über unerwünschte Arzneimittelwirkungen wäre vernünftig. Ebenfalls verbesserungsbedürftig sind die europäischen Koordinationsprozeduren (Mehrstaaten-, Konzertierungsverfahren) für Arzneimittelsicherheitsentscheidungen (Zulassungen, Überwachungsentscheidungen).Rechtstheoretisch werden die Grenzen der Rechtsangleichung als Folge der generalklauselartigen Weite der Sicherheitsstandards analysiert, die nur im Vollzug des Gesetzeszwecks durch Entscheidungsketten präzisiert und konkretisiert werden können. Eine unabweisbare Folge dieser Situation ist die Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit unterschiedlicher nationaler Zulassungs- und Nachmarktkontrollentscheidungen.Der Beitrag analysiert die gegenwärtig diskutierten Lösungen (gegenseitige Anerkennung, erweiterte Koordinierungsprozeduren, europäische Arzneimittelbehörde) und bevorzugt eine einheitliche, wissenschaftlich beratene europäische Arzneimittelbehörde. Unter dem Gesichtspunkt einer Verbesserung des Verbraucherschutzes wird vorgeschlagen, Verbraucherorganisationen die Möglichkeit zu geben, ihre wissenschaftlichen Repräsentanten in das beratende Gremium zu senden, um auf diese Weise einen kritischen Diskurs über Arzneimittelsicherheit zu institutionalisieren.


Dieter Hart is Professor of Civil Law at the Faculty of Law, University of Bremen, POB 330440, D-2800 Bremen 33, FRG.  相似文献   

11.
The paper examines critically the influence of Community consumer directives upon French consumer law from different angles. It first shows that the intensity of protection offered by Community directives is usually lower than that offered by existing French law, a problem solved by reference to the minimum protection principle of Community law. Community activities may also serve as an argument to exclude or to speed up the introduction of new legislation in France. Specific problems arise when Community law starts from completely different concepts than French law, as is shown in the (not yet implemented) Product Liability Directive. The authors conclude that in an internal market a European legal space must be established which unfortunately is not yet the case.
Die Bedeutung des Gemeinschaftsrechts für das französische Verbraucherschutzrecht
Zusammenfassung Die Autorinnen untersuchen kritisch die Bedeutung des Gemeinschaftsrechts für den Schutz des Verbrauchers in Frankreich. Die entsprechenden Gemeinschaftsrichtlinien bringen nur wenig änderungen gegenüber der bestehenden französischen Gesetzgebung und Rechtsprechung, auch wenn sich daraus einige Anwendugnsprobleme ergeben. Der Grundsatz der Minimalharmonisierung führt dazu, da\ das französische Schutzniveau nicht gesenkt wereden mu\. Gemeinschaftsinitiativen können weiterhin ein Anla\ zur Verhinderung oder auch zur Einführung nationaler Verbrauchergesetzgebung sein. Schlie\lich zeigt das Beispiel der Produkthaftung, welche Schwierigkeiten die Abstimmung von nationalem und Gemeinschaftsrecht bereitet, wenn beide zwar von ähnlichen Schutzniveaus, aber von völlig unterschiedlichen Begrifflichkeiten ausgehen. Zum Schlu\ weisen die Verfaserinnen auf die Notwendigkeit eines europäischen Rechtsraumes hin, der bislang von den einschlägigen Richtlinien noch nicht angesprochen ist.
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12.
Soft law as a device of consumer protection is not very popular in Belgium. The best developed example is the advertising self regulation by the J. E. P. (Jury d'Ethique Publicitaire). The J. E. P. however, has no consumer representatives.Recently consumer organisations have concluded collective contracts with professional organisations in the textile cleaning, travel and furniture branches. These contracts provide an arbitration scheme for the settlement of consumer complaints. The consumer-supplier dialogue is getting under way.This article concludes with some information on guidelines by public authorities in the field of insurance and investor protection and the practice of extension of voluntary trade regulations to all traders of a given branch as a possible model for the consumer-supplier dialogue.
Nicht-rechtliche Maßnahmen zum Verbraucherschutz — das Beispiel Belgien
Zusammenfassung Der Bericht entwickelt zunächst eine Typologie von möglichen soft-law und Verhandlungsmodellen zur Implementation von verbraucherschützenden Maßnahmen. Verhaltenskodices spielen in Belgien keine Rolle. Eine Ausnahme bildet das Selbstkontrollsystem der Werbung, das auf Gesetz und den allgemeinen Grundsätzen der Internationalen Handelskammer beruht. Die Beschwerdekommission ist — neben einem unabhängigen Vorsitzenden — nur aus Vertretern der Anbieterseite zusammengesetzt; Verbrauchervertreter können lediglich Beschwerden eingeben. Als Sanktion steht der Kommission eine bindende Empfehlung bei Verstößen gengen zwingendes Recht und gegen den Grundsatz der Lauterkeit zur Verfügung: die beanstandete Anzeige erscheint nicht in den Medien. Nicht-bindende Empfehlungen betreffen Verstöße gegen den guten Geschmack; hier ist Zensurrolle problematisch. Verbraucherorganisationen schätzen die Selbstkontrolleinrichtung eher negativ ein.Aushandlungsmodelle haben sich in letzter Zeit im Bereich von Standardverträgen, etwa Textilreinigung und neuestens Pauschalreisen entwickelt. Verbraucherorganisationen achten auf die Einrichtung von Beschwerdestellen, die bindende Entscheidungen erlassen können. Richtlinien werden in den Bereichen Versicherten- und Anlegerschutz verwendet. Vereinbarungen von Privaten mit kollektivrechtlichem Einschlag können durch königliches Dekret nach einem besonderen Verfahren allgemeinverbindlich erklärt werden. Obwohl dieses Verfahren bislang im Verbraucherschutz noch nicht verwendet worden ist, könne es Bedeutung für die Zukunft erlangen.


Jules Stuyck is Lecturer at the Faculty of Law, University of Leuven, Tiensestraat 41, B—3000 Leuven, Belgium.  相似文献   

13.
A number of comprehensive empirical studies analysing the statistical relationship between price and quality in consumer markets were published in the last decades. The overall result of these studies is that the statistical relationship is rather weak. This may be interpreted as an indication of consumers' irrational behaviour. The article reexamines published statistical results to see whether the information properties of the goods provide evidence of at least a bounded consumer rationality.
Preis, Qualität und das Verhalten der Konsumenten
Zusammenfassung In den letzten Jahrzehnten ist eine grö\ere Zahl von empirischen Studien veröffentlicht worden, in denen die Beziehung zwischen Preisen und Qualitäten auf Konsumgütermärkten analysiert wurde. Das durchgängige Ergebnis dieser Studien ist, da\ die statistische Beziehung zwischen beiden Grö\en ziemlich schwach ist. Dieser Befund könnte als Indiz dafür angesehen werden, da\ sich Konsumenten irrational verhalten. Der Beitrag reanalysiert bisher veröffentlichte Daten, um zu prüfen, ob die Informationseigenschaften von Gütern Hinweise darauf geben, da\ sich Konsumenten wenigstens eingeschränkt rational verhalten. Dafür spricht vor allem der Befund, da\ die Korrelation zwischen Preis und Qualität dann deutlich höher ausfällt, wenn es sich um Güter handelt, deren Qualität von den Konsumenten zu mä\igen Suchkosten beurteilt werden kann.
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14.
The paper analyses the relationship between traditional market rational contract law and rules on the control of unfair contract terms. The question is asked to what extent Nordic and EC rules on such control express a radical departure from traditional contract values. As a background Nordic law is compared to the recently adopted EC Directive on Unfair Terms in Consumer Contracts. The most important differences are that individually negotiated contracts as well as the essential terms of the contract are excluded from the scope of the Directive, exclusions which have no counterpart in Nordic law. The abstract and static approach of the Directive also differs from Nordic thinking.As to the question of the impact of these rules, the paper first focuses on the possibilities of the contractual fairness principle functioning as an instrument for redistribution of wealth. The EC Directive does not include this aim, as the contract balance is expressly left outside the scope of the Directive. Nordic law, which contains more possibilities in this respect, has mostly focused on deviators. Not even this adjustment-friendly milieu has exerted any general influence on the prevailing balance between contractual performances in the market. The fairness principle contains other social values as well, such as autonomy, responsibility, freedom, fair consequences, access to justice, security, and social responsibility. Many of these values, which in the welfarist contract law are interpreted materially, are in their formal form central also to the market society, based on the rule of law. The fairness principle, as understood in the EC Directive, does not in any radical way upset the traditional values of contract law.
Die Kontrolle unlauterer Geschäftsbedingungen und gesellschaftliche Werte: Die Ansätze der Europäischen Gemeinschaft und der Nordischen Staaten
Zusammenfassung Der Beitrag analysiert die Beziehung zwischen dem traditionellen marktrationalen Vertragsrecht und den Vorschriften gegen unlautere Geschäftsbedingungen. Er stellt die Frage, wie stark sich diese Regelungen der Nordischen Staaten und die der Europäischen Gemeinschaft von den traditionellen vertragsrechtlichen Prinzipien entfernen. Als Hintergrund wird das Nordische Recht mit der kürzlich verabschiedeten EG-Richtlinie über unfaire Bedingungen in Konsumentenverträgen verglichen. Der wichtigste Unterschied besteht darin, da\ individuell ausgehandelte Verträge ebenso wie essentienelle Bestandteile des Vertrages vom Anwendungsbereich der Direktive ausgeschlossen werden, ein Ausschlu\, der im Nordischen Recht keine Entsprechung hat. Der abstrakte und statische Ansatz der Direktive unterscheidet sich vom Nordischen Denken. Was die Wirkungen der Bestimmungen gegen unlautere Geschäftsbedingungen anlangt, so befa\t sich der Beitrag mit den Möglichkeiten des Prinzips der vertraglichen Fairne\ als Instrument für Wohlstandsumverteilung. Die EG-Richtlinie verfolgt dieses Ziel nicht, ebenso wie sie auch ausdrücklich das Prinzip des vertraglichen Gleichgewichtes nicht mit einbezieht. Nicht einmal aber das interventionistische Milieu des Nordischen Rechts hat irgendeinen allgemeineren Einflu\ auf das vorherrschende Gleichgewicht zwischen dem vertraglichen Marktergebnis beider Vertragsparteien ausgeübt. Hinter dem Fairne\-Prinzip stehen auch andere gesellschaftliche Werte, wie Autonomie, Verantwortlichkeit, Freiheit, Rechtsschutz, Sicherheit oder soziale Verantwortlichkeit. Viele dieser Werten werden im wohlfahrtsorientierten Vertragsrecht materiell interpretiert, sind aber in ihrem formalen Gehalt auch zentral für eine rechtsstaatlich fundierte Marktgesellschaft. Das Fairne\-Prinzip, so wie es die EG-Richtlinie versteht, stellt sich nicht grundlegend gegen die traditionellen Werte des Vertragsrechts.


The paper was presented at the Fourth International Conference on Consumer Law in Buenos Aires, May 1993.  相似文献   

15.
The author argues that the assumptions contained in the model constructed by Ratchford and Gupta in an earlier issue of this journal are highly unrealistic. These assumptions concern the nature, extent, and outcome of consumer search. In the opinion of the author, Ratchford and Gupta's conclusion that the lack of a price-quality correlation is most likely not the most important determinant of consumer losses, is a child of the assumptions of the model. Had Ratchford and Gupta made the more realistic assumption that consumers search little, the typical near-zero correlation between price and quality would probably have been a very important determinant of losses.
Zusammenfassung Respekt und Kritik: Bemerkungen zur Analyse der Beziehungen zwischen Preis und Qualität von Ratchford und Gupta. Soweit sich der Autor kritisch mit dem genannten Aufsatz auseinandersetzt, wendet er sich vor allem gegen die Annahmen des Modells der beiden Autoren. Diese Annahmen betreffen die Art, das Ausma\ und das Ergebnis der Informationssuche von Konsumenten. Nach Auffassung dieses Autors ist die Schlu\folgerung des ursprünglichen Beitrages, die niedrige Preis-Qualitäts-Korrelation sei nämlich nicht der wichtigste Faktor von Kaufkraftverlusten der Konsumenten, lediglich eine Implikation dieser unrealistischen Modellannahmen. Hätten Ratchford und Gupta die wirklichkeitsnähere Annahme gemacht, da\ Konsumenten wenig Information suchen, wäre die typische geringe Korrelation zwischen Preis und Qualität ein sehr wesentlicher Bestimmungsfaktor für Kaufkraftverluste gewesen.
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16.
This contribution is focused on the gaps which exist between regulation and its practical effects. It does refer to the possible implications of the Maastricht Treaty on future EC consumer policy but is not at all limited to this aspect of the issue. The goal is rather to shed some light on the practical difficulties encountered by consumer representatives in the adoption of EC consumer policy initiatives, in contrast to the more theoretical approach adopted by some other contributors to this issue. It also refers to some of the positive developments which have taken place, as a response to consumer activism, within the EC.
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg! Eine Meinung aus der Praxis
Zusammenfassung Der Beitrag befa\t sich mit der Lücke, die zwischen Absichten der Regulierung und ihren praktischen Auswirkungen besteht. Er bezieht sich zwar auf die möglichen Implikationen des Vertrages von Maastricht für die künftige Verbraucherpolitik der Gemeinschaft, ist aber keineswegs auf diesen Aspekt beschränkt. Vielmehr werden die praktischen Schwierigkeiten beleuchtet, denen sich Verbraucherrepräsentanten bei der übernahme von verbraucherpolitischen Initiativen der Gemeinschaft gegenübersehen — ein Blickwinkel, der sich von den eher theoretischen Perspektiven mancher anderer Beiträge zu diesem Heft unterscheidet. Behandelt werden auch einige positive Entwicklungen, die als Antwort auf Konsumentenaktivitäten innerhalb der Europäischen Gemeinschaft stattgefunden haben.


All opinions expressed in this article are personal and do not commit BEUC.  相似文献   

17.
The gains and losses for consumers as a result of ratification of the Treaty on European Union, agreed at Maastricht in 1992, remain in the balance. Article 129a widens the scope for strengthening EC consumer protection policy. A restrictive interpretation of the subsidiarity principle enshrined in Article 3b may, conversely, narrow the potential for Community action. A EUROBAROMETER opinion survey conducted on behalf of the Commission in March and April 1993 revealed that a narrow majority of EC consumers (49% against 45%) considered that consumer protection policy should be decided by national governments alone. Yet for a large majority of consumers — 67% throughout the Community — the Single Market was perceived as having made little practical impact. These findings suggest a dislocation between consumers' expectations of the Community and their practical experiences of its effects. A dynamic approach to consumer policy, based on Article 129a, is an essential pre-condition to building consumer confidence in the Community's programme of market integration. Subsidiarity can enhance the process by ensuring that EC legislation is the most appropriate means of achieving a high level of consumer protection. This imperative may, however, fall victim to differing perceptions of the national interest and a Euro-sclerosis which stifles initiative.
Das Subsidiaritätsprinzip: seine Implikationen für die Verbraucherpolitik
Zusammenfassung Vorteile und Nachteile, die der Maastrichter Vertrag von 1992 für die Verbraucher gebracht hat, halten sich in etwa die Waage. Art. 129a erweitert die Möglichkeiten zur Stärkung der EG-weiten Verbraucherpolitik. Andererseits schränkt die Interpretation des Subsidiaritäts-Prinzips, wie sie in Art. 3b enthalten ist, den Spielraum für Gemeinschaftsaktionen ein. Eine europaweite Meinungsumfrage, im März und April 1993 im Auftrage der Kommission durchgeführt, ergab, da\ eine schwache Mehrheit der europäischen Verbraucher (49% gegen 45%) der Ansicht ist, da\ Verbraucherpolitik ausschlie\lich in nationaler Zuständigkeit verbleiben sollte. Allerdings war eine deutlichere Mehrheit (von 67%) der Meinung, da\ der gemeinsame Markt nur geringe praktische Wirkungen gebracht hat. Diese Ergebnisse deuten auf eine Diskrepanz hin zwischen den Erwartungen der Verbraucher an die Gemeinschaft einerseits und ihren tatsächlichen Erfahrungen mit den Auswirkungen. Ein dynamischer Ansatz der Verbraucherpolitik, aufbauend auf Art. 129a, ist eine wichtige Vorbedingung für die Bildung von Verbrauchervertrauen in das Gemeinschaftsprogramm der Marktintegration. Das Subsidiaritätsprinzip kann diesen Proze\ beschleunigen, indem es gewährleistet, da\ EG-Rechtssprechung das geeignetste Mittel ist, wenn es um die Erreichung eines möglichst hohen Verbraucherschutzniveaus geht. Diese Forderung könnte jedoch ein Opfer unterschiedlicher Wahrnehmungen von nationalen Interessen und einer lähmenden Euro-Sklerose werden.


Consumers in the European Community Group (CECG), an umbrella body for 32 UK organisations concerned with the effects of EC policies and proposals on UK consumers.  相似文献   

18.
Zusammenfassung Der Beitrag untersucht die verbraucherpolitische Bedeutung des Richtlinienentwurfes der EG-Kommission über irreführende und unlautere Werbung. Er nimmt zu den einzelnen Angleichungs- und Reformvorschlägen auf dem Hintergrund einer vergleichenden Würdigung des sehr unterschiedlichen Werberechts der EG-Mitgliedstaaten Stellung. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß zahlreiche materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Vorschläge, wenn sie in einzelstaatliches Recht umgesetzt werden, eine Verbesserung des Verbraucherschutzes enthalten. Auf der anderen Seite weist der Entwurf Unklarheiten, Mängel und Lücken auf, die in der weiteren Diskussion beseitigt werden sollten.
The EC draft directive for harmonization of advertising law
The author gives a detailed analysis of the draft directive of the EC Commission on misleading and unfair advertising. He analyses the content of the draft in substantive law as well as in law enforcement, its impact on the law of the member states, and its results and consequences for the European consumer.The author concludes that in many respects the draft directive, if accepted and transformed into law, will considerably improve the position of the consumer. The consumer will be better protected against misleading advertising irrespective of whether it concerns goods or services, whether the claim was made expressly or by omission of material facts. The consumer will also benefit from prevention against unfair, discriminating, and harmful advertising. Comparative advertising, on the other hand, will be permitted. The system of sanctions will be more effectual. The burden of proof for the truthfulness of facts will fall on the advertiser.But the draft does not satisfy all demands of consumer policy. It allows no clear approach towards advertising of public utilities. There is no definite provision demanding corrective advertising. The individual consumer does not enjoy protection if he incurs damages due to advertising. The draft does not provide a definite option for creating a consumer ombudsman.


Jules Stuyck ist erster Assistent am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Katholieke Universiteit Leuven (Löwen), Tiensestraat 41, B-3000 Leuven, Belgien, und Dozent für Handelsrecht an der Hochschule für Wirtschaft (Economische Hogeschool Limburg) in Hasselt, Belgien.  相似文献   

19.
The French Reform Commission (Commission de refonte du droit de la consommation) which is headed by the author has made a set of proposals to the French government in order to improve and adapt French consumer law to modern protective standards and to EEC legislation. One of them, on consumer safety, has already been enacted.The author informs about certain proposals which might interest the foreign reader. They concern consumer information, the quality of goods and services, safety as far as compensation by means of product liability rules is concerned, unfair contract terms, and access to justice.
Neue Gesetze zur Verbesserung des Verbraucherschutzes — Vorschläge der französischen Reformkommission
Zusammenfassung Die französische Reformkommission zum Verbraucherschutzrecht, deren Vorsitzende der Autor ist, hat umfangreiche Vorschläge zur Verbesserung des französischen Verbraucherschutzrechts erarbeitet, die einen Anschluß an moderne Schutzstandards under Berücksichtigung der EWG-Diskussion ermöglichen. Im Bereich der Regelung der Produktsicherheit sind die Vorschläge der Kommission zum großen Teil vom Gesetzgeber übernommen worden.Der Autor berichtet über zentrale Punkte der Vorschläge der Kommission: Für den Bereich der Verbraucherinformation wird die Verankerung einer allgemeinen Informationspflicht vorgeschlagen. Qualitätsregeln sollen insbesondere durch Erweiterung der gesetzlichen Verkäuferhaftung nach dem französischen Zivilrecht erfolgen. Flankierend zur Sicherheitsregelung ist die Produkthaftpflicht auf eine Gefährdungshaftung umzustellen. Allgemeine Geschäftsbedingungen sollen auf Mißbrauch nicht durch eine Behörde, sondern durch Verbandsklagen kontrolliert werden. Der Zugang zum Recht ist durch ein vereinfachendes Klageverfahren und durch Gruppenklagen zu verbessern.


Jean Calais-Auloy is Professor of Law at the University of Montpellier, Faculté de Droit, F-43000 Montpellier, France.  相似文献   

20.
The article gives an overview of problems connected with the dissemination of public consumer information. It brings out some implications of psychological research on consumers and other human beings. The perspective taken is that of the consumer's role in a market or mixed economy. It is stressed that psychological research has yielded interesting methodological paradigms amd hypotheses which could and should be explored in practical situations outside the laboratories. If this is done, better advice can be given to guide consumer information campaigns.
Die Grenzen öffentlicher Verbraucherinformationspolitik
Zusammenfassung Der Beitrag geht von drei grundlegenden Überlegungen aus. Zum einen hat die Funktionsfähigkeit von Verbrauchsgütermärkten zur Voraussetzung, daß die Konsumenten Zugang zu den für optimale Kaufentscheidungen notwendigen Informationen haben. Zum zweiten bieten die vorhandenen Medien nur begrenzte Möglichkeiten, solche Informationen zu übermitteln. Die dritte Überlegung beschäftigt sich mit den Konsumenten, deren Wahrnehmung als selektiv gekennzeichnet wird und deren Verhalten so starke Gewohnheiten ausgebildet hat, daß es häufig nur schwer zu beeinflussen ist und darüber hinaus manchmal sozialen Einflüssen ausgesetzt ist, die den Absichten der Verbraucherinformation entgegenstehen.Abbildung 1 zeigt einen Überblick über die Variablen, die zur Erklärung des Verbraucherverhaltens üblicherweise herangezogen werden. Es wird betont, daß die empirische Verbraucherforschung insbesondere im Bereich des Informationsverhaltens stärker die zeitlichen und räumlichen Beschränkungen berücksichtigen sollte, durch die die meisten Kaufentscheidungssituationen gekennzeichnet sind.Es werden zwei Modelle behandelt. Das eine, ein Modell der Informationsverarbeitung, wurde im Bereich der Verbraucherpsychologie entwickelt und repräsentiert den Stand der Laborforschung in diesem Bereich. Es wäre zweckmäßig, einige seiner Ergebnisse auch systematisch in Realsituationen zu überprüfen. Das zweite Modell ist das Linsen-Modell, das der Experimentalpsychologie entstammt und in den letzten fünfzehn Jahren in der Forschung ausgiebig angewendet wurde. Es kann vor allem der Problemstrukturierung im Bereich der Verbraucherinformation dienen.Abschließend wird die Nützlichkeit von Verbraucherinformation differenziert nach verschiedenen Typen von Kaufsituationen behandelt.


Karl Erik Wärneryd is Professor of Economic Psychologie and Director of the Economic Research Institute at the Stockholm School of Economics, Box 6501, S-113 83 Stockholm, Sweden.  相似文献   

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