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1.
The paper gives an overview of the specific method used in Italy to implement Community legislation, including consumer protection directives. It analyses the implementing legislation on product liability, competition law, adertising, and financial services. As a result Italian law has greatly changed for the benefit of the consumer. The authors criticize the fact that Italian law has not yet enabled consumer associations to take action before courts of law in order to stop illegal or misleading marketing practices.
Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinien der EG in Italien
Zusammenfassung Der Beitrag befa\t sich zunächst mit der besonderen italienischen Umsetzungsgesetzgebung von EG-Rechtsakten einschlie\lich der Richtlinien sum Verbraucherschutz. Er untersucht dann die italienischen Regelungen zur Produktsicherheit- und haftung, Haustürgeschäfte, Wettbewerbsrecht, Werbung und Finanzdienstleistungen. Im Ergebnis verbessert der italienische Gesetzgeber den Rechtsschutz des Verbrauchers, etwa durch Einführung eines Widerrufsrechts auch für im Fernabsatz geschlossene Verträge und durch generalle Regeln über die Transparenz von Banktransaktionen. Im Beneich Produkthaftung hat der Gesetzgeber dagegen keine der Optionen ausgeschöpft. Die Autoren kritisieren, da\ bislang in Italien keine Verbandsklage der Verbraucher gegen unlautere und irreführenden Praktiken von Anbietern besteht.


Simonetta Cotterli has written the section on financial services, Paolo Martinello on product liability and competition law, and Carlo M. Verardi on advertising.  相似文献   

2.
The paper provides information about the development of Greek consumer law under the influence of the internal market programme of the EC. This influence has been very positive in general. Most consumer directives of the EC have been implemented, albeit with some limitations. Furthermore, the Greek legislator has anticipated not yet adopted EC directives, e.g., on unfair terms in consumer contracts and on product safety. The author argues for the establishment of a European Consumer Code, especially in order to overcome the restrictions of the subsidiarity principle.
Die Vollendung des Gemeinsamen Markts und der Verbraucherschutz in Griechenland
Zusammenfassung Der Beitrag informiert über den Stand des griechischen Verbraucherschutzrechts aufgrund des BinnenmarktprogrammËs der EG. Letzteres hat sich überaus positiv ausgewirkt. Das griechische Recht hat die EG-Richtlinien zum Verbraucherschutz zum grö\ten Teil übernommen, wenn auch in einigen Gebieten, etwa der Produkthaftung, mit Abstrichen. In anderen Bereichen, etwa mi\bräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen und allgemeine Produktsicherheit, hat man EG-Regelungen antizipiert. Die Verfasserin fordert die Verabschiedung eines europäischen Verbraucherkodex, schon um negativen Wirkungen des Subsidiaritätsprinzips entgegenzuwirken.
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3.
Greek law only recently has discovered the consumer as an object of protection. Even though there is no specific consumer legislation in Greece, case law and legal writing are becoming concerned with the inferior position of the consumer in the market place and are therefore developing more adequate instruments of protection. EEC legislation forces Greece to reform its law. The paper analyses different areas of law which have been shaped by the consumer impulse, most notably unfair and restrictive trade practices legislation, market regulations, product liability rules, and the prohibition of unfair contract terms. According to the author, implementation in these areas is not quite satisfactory, especially as far as conformity with EEC directives is concerned.
Verbraucherschutz in der griechischen Gesetzgebung
Zusammenfassung Der Aufsatz gibt einen Überblick über den gegenwärtigen Stand des Verbraucherschutzes im griechischen Recht. Hier sind noch erhebliche Defizite festzustellen, da sich kein Gesetz speziell mit dem Schutz des Verbrauchers befaßt. Ein wichtiger Impuls für die Verbrauchergesetzgebung geht von der Notwendigkeit Griechenlands aus, sich den EG-Richtlinien anzupassen. Die Rechtsprechung benutzt die Generalklauseln, um den Schutz des Verbrauchers zu verbessern. Im Schrifttum zeigt sich ein verstärktes Interesse für theoretische und praktische Fragen des Verbraucherschutzes. Der Aufsatz untersucht dann im einzelnen die verbraucherpolitische Bedeutung des Wettbewerbsrechts (sowohl Lauterkeits- wie Beschränkungsrecht), des Marktordnungsrechts, des Produkthaftungsrechts und des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hingewiesen wird auf Schutzlücken und auf Implementationsdefizite, insbesondere im Verhältnis zum EG-Recht, aber auch auf neue Tendenzen zur Anwendung und Reform des vorhandenen Instrumentariums.


Elisa Alexandridou is Professor of Commercial Law at the Law Faculty, Demokritos University of Thrace, Queen Olgas 70, Thessaloniki, Greece.  相似文献   

4.
The article gives an overview of amendments and considerations concerning amendments, with regard to the implementation of EC law in Norwegian consumer law. A distinction is made between the EC harmonized and the non-harmonized areas. With regard to the harmonized areas, it is pointed out that the Norwegian legislation in general has wider fields of application and is of a less detailed nature than the current EC directives. Hence, the Marketing Act from 1972 covers several directives and draft directives. In general Norwegian consumer law to a large extent is in harmony with EC consumer law, that is as long as the latter is of a minimum nature. Concerning the non-harmonized areas, Norwegian consumer law is considered acceptable to the EC, provided it does not discriminate between national and foreign businesses, and there is proportionality between the instruments and the aims.
Gemeinsamer Markt und norwegischer Verbraucherschutz
Zusammenfassung Der Beitrag gibt einen überblick über die tatsächlichen und vorgesehenen Ergänzungen, die durch das neue EG-Recht am norwegischen Verbraucherrecht notwendig sind. Dabei wird ein Unterschied gemacht zwischen harmonisierten und nichtharmonisierten Bereichen. Was harmonisierte Bereiche anlangt, so wird ausgeführt, da\ die norwegische Gesetzgebung im allgemeinen einen weiteren Anwendungsbereich hat und gleichzeitig weniger detailliert ist als die neuen EG-Richtlinien. So deckt das Handelsgesetz von 1972 mehrere Richtlinien und Richtlinien-Entwürfe ab. Insgesamt ist das norwegische Recht weitgehend im Einklang mit dem EG-Verbraucherrecht. In nichtharmonisierten Bereichen ist das norwegische Recht insoweit mit EG-Recht vereinbar, als es nicht zwischen einheimischen und ausländischen Marktteilnehmern unterscheidet und die Verhältnismä\igkeit der Mittel gewahrt ist.
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5.
The paper examines critically the influence of Community consumer directives upon French consumer law from different angles. It first shows that the intensity of protection offered by Community directives is usually lower than that offered by existing French law, a problem solved by reference to the minimum protection principle of Community law. Community activities may also serve as an argument to exclude or to speed up the introduction of new legislation in France. Specific problems arise when Community law starts from completely different concepts than French law, as is shown in the (not yet implemented) Product Liability Directive. The authors conclude that in an internal market a European legal space must be established which unfortunately is not yet the case.
Die Bedeutung des Gemeinschaftsrechts für das französische Verbraucherschutzrecht
Zusammenfassung Die Autorinnen untersuchen kritisch die Bedeutung des Gemeinschaftsrechts für den Schutz des Verbrauchers in Frankreich. Die entsprechenden Gemeinschaftsrichtlinien bringen nur wenig änderungen gegenüber der bestehenden französischen Gesetzgebung und Rechtsprechung, auch wenn sich daraus einige Anwendugnsprobleme ergeben. Der Grundsatz der Minimalharmonisierung führt dazu, da\ das französische Schutzniveau nicht gesenkt wereden mu\. Gemeinschaftsinitiativen können weiterhin ein Anla\ zur Verhinderung oder auch zur Einführung nationaler Verbrauchergesetzgebung sein. Schlie\lich zeigt das Beispiel der Produkthaftung, welche Schwierigkeiten die Abstimmung von nationalem und Gemeinschaftsrecht bereitet, wenn beide zwar von ähnlichen Schutzniveaus, aber von völlig unterschiedlichen Begrifflichkeiten ausgehen. Zum Schlu\ weisen die Verfaserinnen auf die Notwendigkeit eines europäischen Rechtsraumes hin, der bislang von den einschlägigen Richtlinien noch nicht angesprochen ist.
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6.
Zusammenfassung Ansprüche eines von einem negativen Testbericht eines neutralen Prüfinstituts betroffenen Anbieters richten sich in Deutschland nicht nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), sondern nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das BGB enthält in diesem Zusammenhang im wesentlichen zwei Anspruchsgrundlagen: § 823 Absatz 1 (Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb) und § 824 BGB (Kreditgefährdung). Die erstgenannte Vorschrift kommt zur Anwendung, wenn es sich bei Testberichten um Werturteile, die zweitgenannte, wenn es sich um Tatsachenbehauptungen handelt. Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil die Auffassung vertreten, daß Testberichte im Regelfall als Werturteile einzustufen sind. Diese Beurteilung hat erhebliche materiell-rechtliche und prozeßrechtliche Konsequenzen.
Legal problems of comparative product testing in the Federal Republic of Germany
Comparative testing of products and services by independent consumer institutions like the German Stiftung Warentest has caused legal problems. Some producers whose products received negative marks challenged the test results and raised the question of civil liability of Stiftung Warentest. In German law liability is not based on the Law of Unfair Competition (UWG) since Stiftung Warentest is not a competitor in the market. The law of torts, however, may be applicable. The German Civil Code (BGB) distinguishes between liability due to value judgements, according to § 823 s. 1 BGB, and that due to statements of fact, according to § 824 BGB. Recently, in a leading case the German Supreme Court (Bundesgerichtshof) decided that testing marks are to be regarded as value judgements, not as factual statements. They invoke liability only when the organization and procedure of the testing institution have not been neutral, objective, and professionalike (sachkundig). If testing institutions like Stiftung Warentest fulfil these requirements they are granted a wide area of discretion amounting to practical exemption from liability.The author discusses the background of the case, its consequences on legal procedure, and its impact on the practical work of Stiftung Warentest.


Werner Brinkmann ist Leiter der Abteilung Verwaltung und Rechtswesen der Stiftung Warentest, D-1000 Berlin 30, Lützowplatz 11/13. Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wieder.  相似文献   

7.
In spite of the non-ratification of the EEA Agreement by Switzerland as a result of the negative vote of its citizens on 6 December 1992. the completion of the Internal Market had an important impact on Swiss consumer law. Of course, the transposition of the consumer relevant acquis communautaire into national law became void. However, the Swiss legislator re-adopted nearly all legislation on consumer protection within the framework of the new policy on revitalization of the economy. In addition the future legislation should be as euro-compatible as possible. Thus, the main impetus to raise the level of Swiss consumer law to the (minimum) European standard conies from EC policy.
Die Vollendung des Binnenmarktes und der Verbraucherschutz — der Sonderfall Schweiz
Zusammenfassung Die Vollendung des europäischen Binnenmarktes hat trotz der Nichtratifizierung des EWR-Abkommens durch die Schweiz als Folge des Nein in der Volksabstimmung vom 6.12.1992 erhebliche Auswirkungen auf das schweizerische Verbraucherrecht gezeitigt. Zwar war die nach dem EWR-Abkommen obligatorische und erfolgte Umsetzung des verbraucherrelevanten Acquis communautaire in nationale Gesetzgebung mit dem Volksentscheid hinfällig geworden. Jedoch wurden im Rahmen der für die Schweiz als Drittland gegenüber den EG- und EFTA-Staaten als erforderlich angeschenen Politik der marktwirtschaftlichen Erneuerung praktisch alle verbraucherschUtzenden Gesetze erneut verabschiedet. Auch das künftige Recht soll euro-kompatibel ausgestaltet werden. Damit hat, durch den Impuls der europäischen Binennmarktpolitik, das schweizerische Verbraucherrecht den europäischen (Mindest) Standard erreicht.
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8.
In the least developed third world countries, the most important consumer right is the right to satisfy basic needs.In this paper, the author describes the legal foundations for consumer protection in Bangladesh, foundations which attach the highest importance to the nutritional state of the people and to measures for protection of consumers from products, processes, and services which are hazardous to their health. Some of the laws are pre-1971, the year of independence of Bangladesh; others have been promulgated in more recent years, though not all of the latter have yet been fully implemented.The author also describes the history of the consumer movement in the country, and in particular the work carried out by the Consumers' Association of Bangladesh. The difficulties that consumer organizations meet in a country such as Bangladesh are multifold. Some of the most formidable problems have to do with the fact that legislation is scattered, that consumers themselves cannot initiate legal action against wrong-doers, and that public officials as well as political leaders are often unapproachable or more interested in caring for the interests of business.
Verbraucherschutz in Bangladesch: Rechtliche und praktische Situation
Zusammenfassung In den am wenigsten entwickelten Ländern der Dritten Welt ist das wichtigste Verbraucherrecht das Recht auf die Befriedigung der Grundbedürfnisse. Der Autor beschreibt die rechtlichen Grundlagen für Verbraucherschutz in Bangladesch, die der Ernährung der Bevölkerung und Ma\nahmen zum Schutz vor gesundheitsgefährdenden Produkten, Herstellungsverfahren und Dienstleistungen die höchste Bedeutung beimessen. Einige der Gesetze stammen aus der Zeit vor 1971, dem Jahr, in dem Bangladesch die Unabhängigkeit erlangt hat. Andere sind in jüngerer Zeit verkündet worden, wenn auch nicht alle bereits volle Gültigkeit erlangt haben. Der Autor beschreibt darüber hinaus die Geschichte der Verbraucherbewegung in seinem Land und zeichnet insbesondere die Arbeit nach, die von der Verbrauchervereinigung durchgeführt wurde. Die Schwierigkeiten, denen sich Verbraucherorganisationen in einem Land wie Bangladesch gegenübersehen, sind vielfältig. Einige der ernsterzunehmenden Probleme haben es mit der Tatsache zu tun, da\ die Gesetzgebung lückenhaft ist, da\ Konsumenten gegen Fehlverhalten nicht selbst rechtlich vorgehen können und da\ staatliche Stellen und politische Führer oft unerreichbar sind und im übrigen mehr im Interesse der Unternehmen tätig sind.
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9.
In German consumer protection, antitrust law is playing an increasingly prominent role. This article informs about the problems of protecting consumers against monopolizing pricing practices. It also discusses the law of recommended prices. The author suggests that substantive reforms of the antitrust law are necessary in order to improve the position of the consumer.
Neue tendenzen des kartellrechtlichen verbraucherschutzes in der BRD
Zusammenfassung Für den Schutz des Verbrauchers in der Bundesrepublik gewinnt das Kartellrecht zunehmende Bedeutung. Der Beitrag stellt dies an den Problemen der Preiskontrolle gegenüber marktbeherrschenden Unternehmen und des Preisempfehlungsrechtes dar. Der Autor verficht hier die These, daß im Zuge der Novellierung des Kartellrechtes auch Vorschriften zur Verbesserung des Verbraucherschutzes erforderlich und möglich sind.


Norbert Reich ist Professor für Rechtswissenschaft an der Hochschule für Wirtschaft und Politik, 2000 Hamburg 13, Von-Melle-Park 9.  相似文献   

10.
The paper informs about the state of Spanish law before and after Spain's entry into the European Community. Spanish law already included consumer protection in its constitution as well as an ambitious, yet defective, Act on Consumer Protection (LGDCU). After entry into the EEC, Spain had to adapt Community directives on consumer protection to the Spanish legal order. However, as the author demonstrates in detail, this process has been slow, complicated, and in many areas incomplete or even against Community obligations. The balance sheet of Spanish consumer policy after the completion of the Internal Market may be said to be negative. The principle of subsidiarity may allow for a renewal of consumer policy by strengthening national initiatives.
Die Umsetzung der EG-Richtlinien zur Verbraucherpolitik in Spanien
Zusammenfassung Der Beitrag berichtet über den Stand des spanischen Verbraucherschutzrechtes vor und nach Eintritt Spaniens in die Europäische Gemeinschaft. Vor Eintritt hatte Spanien weitgehende Verbraucherschutzvorschriften in seine Verfassung und in das allgemeine Verbraucherschutzgesetz von 1984 aufgenommen, die umfassende Ziele enthielten, welche allerdings rechtstechnisch mangelhaft formuliert waren. Mit dem Eintritt Spaniens in die Gemeinschaft übernahm es die Verpflichtungen aus den relevanten Verbraucherschutzdirektiven. Ihre Umsetzung ging jedoch zögerlich und mit erheblichen zeitlichen Verlusten einher. Einige Richtlinien sind bislang noch nicht fristgerecht umgesetzt worden. Insgesamt zeichnet der Autor ein eher kritisches Bild vom Stand des spanischen Verbraucherschutzrechtes nach Eintritt in die EG. Das Subsidiaritätsprinzip könnte zu einer Wiederbelebung nationaler Initiativen führen.
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11.
Consumer policy in the European Community: Before and after Maastricht   总被引:1,自引:0,他引:1  
The purpose of this paper is to examine the extent to which the Treaty on European Union agreed at Maastricht will alter European Community consumer protection law and policy. Two aspects of the Treaty have attracted most interest from the consumer viewpoint: the potential forward impetus resulting from the inclusion in the Treaty of a specific Title devoted to consumer protection and the potential reverse impetus of the principle of subsidiarity. The paper surveys the broad scope of Community consumer protection law and policy and analyses subsidiarity as a means for sharpening the debate about responsibility for regulating the Community, not as a basis for renationalisation of Community competence. The paper attempts to build alongside the process of market integration a set of enforceable consumer rights to market regulation. This, more than the new Title, could give real shape to the notion of consumer rights, which in the earlier development of Community law has arisen only in the context of the consumer as the passive beneficiary of free trade.
Verbraucherpolitik in der europäischen Gemeinschaft: Vor und nach Maastricht
Zusammenfassung Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie stark sich der Unionsvertrag von Maastricht auf Recht und Politik des Verbraucherschutzes der Europäischen Gemeinschaft auswirken wird. Zwei Aspekte des Vertrages haben aus Verbrauchersicht das stärkste Interesse auf sich gezogen: zum einen mögliche förderliche Wirkungen durch die Einbeziehung eines speziellen Titels in den Vertrag, der dem Verbraucherschutz gewidmet ist, und zum anderen mögliche hinderliche Wirkungen durch das Subsidiaritätsprinzip. Der Beitrag bietet einen überblick über die gesamte Bandbreite der Verbraucherschutzgesetzgebung und der Verbraucherpolitik der Gemeinschaft und analysiert Subsidiarität eher als Hilfe zur Schärfung der Debatte über die Verantwortlichkeit für Regulierung und nicht so sehr als Ausgangspunkt für eine Re-Nationalisierung der Zuständigkeiten der Gemeinschaft. Er versucht, entlang des Integrationsprozesses einen Satz von durchsetzbaren Verbraucherrechten in Hinblick auf Marktregulierung zu entwickeln. Dem Konzept der Verbraucherrechte könnte dieser Ansatz besser eine realistische Gestalt geben als der neue Titel im Vertrag.
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12.
The paper characterizes the present state of the approximation of laws in the EC medicinal products market and analyses the deficiencies of harmonization in different areas of drug safety law (marketing authorization, post-marketing control, coordination procedures). But even where the level of legalization and approximation of laws is high, different safety decisions are taken by national authorities. The approximation of laws does not automatically produce uniform safety decisions across the Community. Drug law can only set a framework for consumer protection; it cannot totally programme individual safety decisions. Therefore the paper proposes a European medicinal products authority which should be provided with the competence to decide on new medicinal products (pre-and post-marketing control). The consumer/patient interest in optimal drug safety should be integrated into the procedure of decision-making by a right of participation. Knowledgeable experts, authorized by consumer organizations, should be members of the advisory committee, a step that would help to institutionalize the needed critical discourse on medicinal product safety.
Arzneimittelsicherheit als ein Mittel des Verbraucherschutzes: die Rechtsangleichung auf dem europäischen Arzneitmittelmarkt und ihre Grenzen
Zusammenfassung Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Thema unter rechtstheoretischer, rechtspraktischer und rechtspolitischer Perspektive.Rechtspolitisch geht es um die Umsetzung des Konzepts Verbraucherschutz/Patientenschutz durch Arzeimittelsicherheitsrecht. Dieses Konzept kann man als paternalistisch im Gegensatz zu den Ansätzen Informationsrechte oder Beteiligungsrechte bezeichnen, weil es durch eine Vorgabe von Sicherheitsstandards (Qualität, Wirksamkeit, Unbedenklichkeit) einen optimalen Schutz der Verbraucher/Patienten zu garantieren versucht.Rechtspraktisch wird die erreichte Rechtsangleichung durch die EG-Richtlinien und Empfehlungen dargestellt, aber es werden auch die Defizite der sicherheitsrechtlichen Harmonisierung herausgearbeitet. Solche Defizite bestehen kaum im Zulassungsrecht; wünschenswert wären dort zusätzlich Angleichungen der Verfahrensregeln für klinische Arzneimittelprüfungen und die rechtliche Regelung des Schutzes für Probanden und Patienten. Demgegenüber ist das Recht der Nachmarktkontrolle für Arzneimittel kaum angeglichen und sowohl im Bereich von Verfahren, Informationssammlung und Informationsbewertung harmonisierungsbedürftig. Insbesondere eine computerisierte Zusammenschaltung der unterschiedlichen Informationssystem über unerwünschte Arzneimittelwirkungen wäre vernünftig. Ebenfalls verbesserungsbedürftig sind die europäischen Koordinationsprozeduren (Mehrstaaten-, Konzertierungsverfahren) für Arzneimittelsicherheitsentscheidungen (Zulassungen, Überwachungsentscheidungen).Rechtstheoretisch werden die Grenzen der Rechtsangleichung als Folge der generalklauselartigen Weite der Sicherheitsstandards analysiert, die nur im Vollzug des Gesetzeszwecks durch Entscheidungsketten präzisiert und konkretisiert werden können. Eine unabweisbare Folge dieser Situation ist die Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit unterschiedlicher nationaler Zulassungs- und Nachmarktkontrollentscheidungen.Der Beitrag analysiert die gegenwärtig diskutierten Lösungen (gegenseitige Anerkennung, erweiterte Koordinierungsprozeduren, europäische Arzneimittelbehörde) und bevorzugt eine einheitliche, wissenschaftlich beratene europäische Arzneimittelbehörde. Unter dem Gesichtspunkt einer Verbesserung des Verbraucherschutzes wird vorgeschlagen, Verbraucherorganisationen die Möglichkeit zu geben, ihre wissenschaftlichen Repräsentanten in das beratende Gremium zu senden, um auf diese Weise einen kritischen Diskurs über Arzneimittelsicherheit zu institutionalisieren.


Dieter Hart is Professor of Civil Law at the Faculty of Law, University of Bremen, POB 330440, D-2800 Bremen 33, FRG.  相似文献   

13.
The paper analyses the relationship between traditional market rational contract law and rules on the control of unfair contract terms. The question is asked to what extent Nordic and EC rules on such control express a radical departure from traditional contract values. As a background Nordic law is compared to the recently adopted EC Directive on Unfair Terms in Consumer Contracts. The most important differences are that individually negotiated contracts as well as the essential terms of the contract are excluded from the scope of the Directive, exclusions which have no counterpart in Nordic law. The abstract and static approach of the Directive also differs from Nordic thinking.As to the question of the impact of these rules, the paper first focuses on the possibilities of the contractual fairness principle functioning as an instrument for redistribution of wealth. The EC Directive does not include this aim, as the contract balance is expressly left outside the scope of the Directive. Nordic law, which contains more possibilities in this respect, has mostly focused on deviators. Not even this adjustment-friendly milieu has exerted any general influence on the prevailing balance between contractual performances in the market. The fairness principle contains other social values as well, such as autonomy, responsibility, freedom, fair consequences, access to justice, security, and social responsibility. Many of these values, which in the welfarist contract law are interpreted materially, are in their formal form central also to the market society, based on the rule of law. The fairness principle, as understood in the EC Directive, does not in any radical way upset the traditional values of contract law.
Die Kontrolle unlauterer Geschäftsbedingungen und gesellschaftliche Werte: Die Ansätze der Europäischen Gemeinschaft und der Nordischen Staaten
Zusammenfassung Der Beitrag analysiert die Beziehung zwischen dem traditionellen marktrationalen Vertragsrecht und den Vorschriften gegen unlautere Geschäftsbedingungen. Er stellt die Frage, wie stark sich diese Regelungen der Nordischen Staaten und die der Europäischen Gemeinschaft von den traditionellen vertragsrechtlichen Prinzipien entfernen. Als Hintergrund wird das Nordische Recht mit der kürzlich verabschiedeten EG-Richtlinie über unfaire Bedingungen in Konsumentenverträgen verglichen. Der wichtigste Unterschied besteht darin, da\ individuell ausgehandelte Verträge ebenso wie essentienelle Bestandteile des Vertrages vom Anwendungsbereich der Direktive ausgeschlossen werden, ein Ausschlu\, der im Nordischen Recht keine Entsprechung hat. Der abstrakte und statische Ansatz der Direktive unterscheidet sich vom Nordischen Denken. Was die Wirkungen der Bestimmungen gegen unlautere Geschäftsbedingungen anlangt, so befa\t sich der Beitrag mit den Möglichkeiten des Prinzips der vertraglichen Fairne\ als Instrument für Wohlstandsumverteilung. Die EG-Richtlinie verfolgt dieses Ziel nicht, ebenso wie sie auch ausdrücklich das Prinzip des vertraglichen Gleichgewichtes nicht mit einbezieht. Nicht einmal aber das interventionistische Milieu des Nordischen Rechts hat irgendeinen allgemeineren Einflu\ auf das vorherrschende Gleichgewicht zwischen dem vertraglichen Marktergebnis beider Vertragsparteien ausgeübt. Hinter dem Fairne\-Prinzip stehen auch andere gesellschaftliche Werte, wie Autonomie, Verantwortlichkeit, Freiheit, Rechtsschutz, Sicherheit oder soziale Verantwortlichkeit. Viele dieser Werten werden im wohlfahrtsorientierten Vertragsrecht materiell interpretiert, sind aber in ihrem formalen Gehalt auch zentral für eine rechtsstaatlich fundierte Marktgesellschaft. Das Fairne\-Prinzip, so wie es die EG-Richtlinie versteht, stellt sich nicht grundlegend gegen die traditionellen Werte des Vertragsrechts.


The paper was presented at the Fourth International Conference on Consumer Law in Buenos Aires, May 1993.  相似文献   

14.
This contribution is concerned with the possibilities of consumer participation in the formulation of consumer policy by the European Commission. Consumer influence in other EC bodies — such as the European Parliament and the Economic and Social Committee — is considered in so far as they determine the extent of consumer representation at the Commission level. After reviewing the legal basis for consumer representation, special attention is given to the development and the activities of the Consumers Consultative Council and the Consumer Policy Service. Their impact on the entire consumer policy of the Community is analysed as well as the restrictions which they face. Finally, requirements for a more efficient consumer representation at the Commission level are formulated.
Die Vertretung der Verbraucher in den Institutionen der Europäischen Gemeinschaft
Zusammenfassung Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Möglichkeiten der Beteiligung organisierter Verbraucher am Proze\ der Formulierung der Verbraucherpolitik der EG-Kommission. Der Einflu\ der Verbraucher auf audere Organe der Gemeinschaft — insbesondere das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschu\ — wird insoweit berücksichtigt, als er auf die Handlungsmöglichkeiten der Verbraucher auf der Ebene der Kommission zurückwirkt. Nach einem Blick auf die rechtlichen Grundlagen der Verbrauchervertretung setzt sich der Beitrag vor allem mit der Entwicklung und den Leistunger des Beratenden Verbraucherrats (BVR/CCC) und der Verbraucherpolitischen Dienststelle der Kommission auseinander. Der Einflu\ beider Einrichtungen auf die Verbraucherpolitik der Gemeinschaft wird ebenso untersucht wie die Grenzen, die ihrem Handeln gezogen sind. Abschlie\end werden einige Voraussetzungen für eine wirksamere Verbrauchervertretung auf der Ebene der Kommission herausgearbeitet.
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15.
International consumer protection is a relatively new topic in the theory and practice of private international law.The 1980 EC Convention on international contracts which entered into force in 1991 provides for a novel and comprehensive approach to international consumer contracts. The Convention allows the parties of international contracts themselves to stipulate what national law shall be applicable to their transaction. Party autonomy in international consumer contracts means allowing one party to provide for the application of that legal system which has the lowest standard of consumer protection. The Convention meets this danger by deciding that for sales of goods and service contracts, the consumer-protecting standards of the consumer's country apply. For other types of consumer transactions (e.g., consumer credit), the Convention allows national law to establish the international scope of its consumer protection standards.The author submits that the discretion of national law to extend the international scope of its consumer protective provisions is not unlimited. It is restricted to situations in which the other party directed its marketing activity to the consumer's country and excludes situations in which the consumer acted outside his home country. Recent national statutes and case law which go beyond these limits (such as the German Gran Canaria cases) are discussed critically.The paper further suggests the inclusion into EC directives on consumer protection of specific provisions as to their international scope in order to ensure their effective and uniform application to international consumer transactions.
VerbrauchervertrÄge und das Römische EG-übereinkommen über das auf vertragliche SchuldverhÄltnisse anwendbare Recht von 1980
Zusammenfassung In Theorie und Praxis des Internationalen Privatrechts ist der internationale Verbraucherschutz ein relativ neues Thema.Das Römische EG-übereinkommen über das auf vertragliche SchuldverhÄltnisse anwendbare Recht von 1980, das im Jahre 1991 in Kraft getreten ist, gibt einen neuartigen und schlüssigen Ansatz für die internationalprivatrechtliche Behandlung von VerbrauchervertrÄgen. Dieses übereinkommen hat Modellcharakter einerseits für die Behandlung der Parallelproblematik der internationalen ZustÄndigkeit in Verbrauchersachen und führte auch zu einer Novellierung des Brüsseler EG-übereinkommens über die gerichtliche ZustÄndigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen von 1968. Sein Ansatz ist weiterhin in ein Haager Abkommen von 1986 über das auf internationale WarenkÄufe anwendbare Recht übernommen worden und hat damit weltweite Anerkennung gefunden.Das übereinkommen hÄlt an dem klassischen Prinzip der Parteiautonomie fest. Danach können die Vertragsparteien selbst bestimmen, welches nationale Recht ihre Beziehungen beherrschen soll. Die GewÄhrung der Parteiautonomie in internationalen VerbrauchervertrÄgen eröffnet indes die Gefahr, da\ die stÄrkere Partei die Unterstellung des Vertrags unter diejenige Rechtsordnung durchsetzt, die den geringsten Standard des Verbraucherschutzes aufweist. Dieser Gefahr wird in dem übereinkommen dadurch begegnet, da\ in VertrÄgen über WarenkÄufe und Dienstleistungen die Schutzstandards des Aufenthaltsrechts des Verbrauchers zur Anwendung kommen. Für andere Typen von VerbrauchervertrÄgen (etwa: Verbraucherkredit) ist vorgesehen, da\ die nationalen Rechte selbst bestimmen können, ob sie ihren Verbraucherschutzvorschriften einen international zwingenden Anwendungsbereich einrÄumen wollen.In diesem Papier wird die These vertreten, da\ die Freiheit der nationalen Rechte, selbst den internationalen Anwendungsbereich ihrer verbraucherschützenden Normen zu bestimmen, nicht unbeschrÄnkt ist. Vielmehr ist Voraussetzung für den internationalen Anwendungsanspruch nationalen Rechts, da\ der andere Vertragspartner auf Vertragsschlu\ gerichtete WerbeaktivitÄten auf diesen Markt gerichtet hat. War hingegen der andere Teil nicht werbend in einem Lande tÄtig, so ist die Anwendung seiner Verbraucherschutzvorschriften nicht gerechtfertigt, auch wenn der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Staat hat. Vor diesem Hintergrund werden neue staatliche Gesetze und Gerichtsentscheidungen, welche über diese Grenze hinausgehen (etwa die von deutschen Gerichten entschiedenen Gran Canaria-FÄlle) kritisch erörtert.Die EG-Richtlinien zum Verbraucherschutz regeln bisher nicht ihren internationalen Anwendungsanspruch. Damit ist es möglich, ihre Anwendung durch Wahl eines drittstaatlichen Rechts zu umgehen. Deshalb wird vorgeschlagen, da\ die EG-Richtlinien ihre einheitliche und wirkungsvolle Anwendung in internationalen FÄllen dadurch sichern, da\ sie ihren rÄumlichen Anwendungsbereich selbst festlegen.


The author wants to acknowledge the faithful contribution of Cordula Haase to the finalisation of the paper.  相似文献   

16.
The paper informs about the development which has taken place in the Spanish law of general contract conditions. The first part is concerned with an analysis of the factual law-making power of enterprises in modern market economies and its regulation by legislation, court practice, and doctrine. The second part gives a critical account of the new approach towards general contract conditions taken by the newly adopted General Act for the Protection of Consumers and Users of 1984. The author points to the insufficiencies of this Act, most notably the lack of effective procedures to control abuses in general contract conditions. The author refers to the draft of a new act concerning general contract conditions which has been inspired by the most advanced statutes in this area and by the proposals developed by the Council of Europe and by the European Economic Community. The enactment of this proposal would — according to the author — fill the lacunae in the existing legislation.
Die Gesetzgebungsbefugnis von Unternehmen und der Schutz der Verbraucher im Spanischen Recht
Zusammenfassung Der Beitrag informiert über die Entwicklung des spanischen Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der erste Teil beschäftigt sich mit einer Analyse der faktischen Gesetzgebungsbefugnis von Großunternehmen in modernen Marktwirtschaften durch das Instrumentarium der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und mit den bisherigen Kontrollversuchen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre.Der zweite Teil enthält eine kritische Analyse des durch das spanische Verbraucherschutzgesetz von 1984 versuchten neuen Regelungszugriffs. Der Autor hebt die Mängel dieses Gesetzgebungswerkes in bezug auf Allgemeine Geschäftsbedingungen hervor, die im Fehlen effizienter Verfahren zur Beseitigung mißbräuchlicher Vertragsklauseln begründet sind. Er verweist auf einen Gesetzgebungsvorschlag des spanischen Justizministeriums über ein besonderes Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das nicht nur Verbrauchern, sondern auch (kleinen) Kaufleuten zugute käme. Seine verfassungsrechtlichen Vorschriften sehen nach dem Vorbild neuerer Gesetzgebungsakte und der Vorschläge des Europarates und der EWG die Einführung einer Verbandsklage vor, was nach Meinung des Autors die durch das Gesetz von 1984 gelassene Schutzlücke schließen würde.


Manuel-Angel López Sánchez is an Assistant Lecturer in Commercial Law at the University of Zaragoza, Faculty of Law, E-50009 Zaragoza, Spain.  相似文献   

17.
The integration of Europe into a single market is accompanied by debate over whether a unified market requires uniform product safety standards for consumer products. The experience in the United States is that a single unified market can be created despite a variety of state safety requirements for products. The market is single if all producers are able to satisfy the regulatory requirements, and no special restrictions protect in-state producers, even though all products cannot be sold in all places. However, such a market is not static but dynamic. Effective regulatory structures are required to keep various government levels from deliberately or inadvertently sabotaging the single market. The most common problem is the use of consumer protection or safety justifications for economic protectionism. The experience with kerosene heaters, aluminum wire, and factory built housing shows the complex system required to respond to all of the safety concerns related to consumer products. The European Community (EC) may need to develop such as system or run the risk of either limiting its economic development, or allowing the distribution of unsafe products.
Europäische Einigung, Binnenmarkt und Produktsicherheit: Amerikanische Erfahrungen mit Bundes- und einzelstaatlicher Regulierung der Sicherheit von Haushaltsprodukten
Zusammenfassung Der europäische Einigungsprozeß wirft die Frage auf, inwieweit ein einheitlicher Binnenmarkt auch einheitliche Normen der Produktsicherheit verlangt. Die amerikanische Erfahrung zeigt, daß ein einheitlicher Binnenmarkt geschaffen werden kann, wenn alle Hersteller die geltenden regulatorischen Anforderungen erfüllen und keine speziellen Vorschriften einheimische Hersteller schützen, selbst wenn die Produkte nicht überall verkauft werden können. Ein solcher Markt ist jedoch dynamisch, nicht statisch zu verstehen. Effektive regulatorische Strukturen sind erforderlich, um die verschiedenen staatlichen Zuständigkeitsebenen daran zu hindern, bewußt oder unbewußt den Binnenmarkt zu torpedieren. Das drängendste Problem besteht darin zu verhindern, daß Verbraucherschutz oder Produktsicherheit als Mittel wirtschaftlicher Abschottung mißbraucht werden. Die amerikanischen Beispiele der Regelung von Kerosinöfen, elektrischen Leitungen aus Aluminium sowie fabrikmäßig hergestellten Wohnhäusern verweisen auf die Komplexität eines Regulierungssystems, das auf die verschiedenen Sicherheitsanforderungen bei Verbrauchsprodukten reagiert. Daraus folgt insbesondere:Das amerikanische Beispiel der Produktregelung basiert nicht auf einem theoretischen Regulierungsmodell. Es besteht keine Regel, daß ähnliche Produkte in gleicher Weise geregelt werden müßten. In den USA werden deshalb unterschiedliche einzelstaatliche Produktregulierungen wegen ihres Experimentalcharakters positiv bewertet. Es ist auch politisch konsentiert, daß die Einzelstaaten unterschiedliche Schutzniveaus von Produktsicherheit aufweisen. Es besteht ein dynamischer Spannungszustand zwischen Bundes- und einzelstaatlicher Regulierung, der dazu führt, die Klarheit, wenn auch nicht immer die Qualität der Regulierung zu verbessern. In gewisser Weise besteht ein Wettbewerb zwischen Bundestaat und Einzelstaaten über die Regelungsmöglichkeit. Das Regulierungssystem kann sich technologischem Wandel anpassen, wenn auch mit Verzögerungen. Bestimmte Besonderheiten sind nur historisch erklärbar.Zweifelsohne bestehen Ineffizienzien im amerikanischen System, vor allem dort, wo die Industrie in der Lage ist, die zentralen Elemente des Regulierungsprozesses zu kontrollieren. Der Begriff der am wenigsten den Handel beschränkenden Alternative erweist sich als entscheidend, um zu bestimmen, ob das einzelstaatliche Interesse an lokaler Kontrolle dem bundestaatlichen Interesse an Einheitlichkeit vorgeht. Die Offenheit des Systems, verbunden mit Verfahrensgarantien, kann dabei helfen, protektionistische Elemente im Regulierungssystem abzubauen.Die Autoren plädieren dafür, die Ergebnisse der amerikanischen Regulierungserfahrungen auf den verschiedenen Ebenen auch für die Herstellung eines europäischen Binnenmarktes unter Berücksichtigung eines hohen Schutzniveaus an Produktsicherheit nutzbar zu machen.


Vincent M. Brannigan is Associate Professor of Consumer Law, Department of Textiles and Consumer Economics, University of Maryland, College Park, MD 20742, USA. Carol B. Meeks is Professor of Housing Economics, Department of Housing and Consumer Economics, University of Georgia, Athens, GA 30602, USA.  相似文献   

18.
The paper reports about the considerable progress in Portuguese consumer law since the adoption of the Constitution of 1976. Portugal has adopted a frame-work legislation aiming at guaranteeing certain consumer rights as well as specific acts implementing EC consumer protection directives. Most important has been the institution of a system of consumer arbitration, based on an agreement negotiated between the Lisbon's townhall, Portuguese government, Portuguese business, and consumer associations. It is supported by the EC Portuguese government and Lisbon's townhall. Information, mediation, conciliation, and arbitration in the City of Lisbon are in the hands of a special arbitration centre (CACC) of which the author is the chairperson. The paper presents the first practical experiences of the centre.
Die Entwicklung des portugiesischen Verbraucherrechts unter besonderer Berücksichtigung der Konfliktlösung
Zusammenfassung Der Beitrag berichtet über die rasante Entwicklung des portugiesischen Verbraucherrechts seit der neuen Verfassung von 1976. Ein Rahmengesetz und zahlreiche Sondergesetze garantieren einen umfassenden Rechtsschutz des Verbrauchers. Von besonderer Bedeutung ist die Entwicklung vereinfachter Konfliktlösungverfahren. Die Verfasserin berichtet ausführlich über die Erfahrungen des von ihr geleiteten Schiedszentrums für Verbraucherstreitigkeiten in Lissabon, das sie für ein gelungenes, verbreitungsfähiges Experiment hält. In letzter Zeit nimmt es sich auch grenzüberschreitenden Streitigkeiten an, insbesondere durch Abschlu\ einer Gegenseitigkeitsvereinbarung mit einer entsprechenden Einrichtung in Madrid.


Isabel Mendes CabeÇadas has been Director of the Centro de Arbitragem de Conflitos de Consumo (CACC) since its founding in 1989.  相似文献   

19.
Soft law as a device of consumer protection is not very popular in Belgium. The best developed example is the advertising self regulation by the J. E. P. (Jury d'Ethique Publicitaire). The J. E. P. however, has no consumer representatives.Recently consumer organisations have concluded collective contracts with professional organisations in the textile cleaning, travel and furniture branches. These contracts provide an arbitration scheme for the settlement of consumer complaints. The consumer-supplier dialogue is getting under way.This article concludes with some information on guidelines by public authorities in the field of insurance and investor protection and the practice of extension of voluntary trade regulations to all traders of a given branch as a possible model for the consumer-supplier dialogue.
Nicht-rechtliche Maßnahmen zum Verbraucherschutz — das Beispiel Belgien
Zusammenfassung Der Bericht entwickelt zunächst eine Typologie von möglichen soft-law und Verhandlungsmodellen zur Implementation von verbraucherschützenden Maßnahmen. Verhaltenskodices spielen in Belgien keine Rolle. Eine Ausnahme bildet das Selbstkontrollsystem der Werbung, das auf Gesetz und den allgemeinen Grundsätzen der Internationalen Handelskammer beruht. Die Beschwerdekommission ist — neben einem unabhängigen Vorsitzenden — nur aus Vertretern der Anbieterseite zusammengesetzt; Verbrauchervertreter können lediglich Beschwerden eingeben. Als Sanktion steht der Kommission eine bindende Empfehlung bei Verstößen gengen zwingendes Recht und gegen den Grundsatz der Lauterkeit zur Verfügung: die beanstandete Anzeige erscheint nicht in den Medien. Nicht-bindende Empfehlungen betreffen Verstöße gegen den guten Geschmack; hier ist Zensurrolle problematisch. Verbraucherorganisationen schätzen die Selbstkontrolleinrichtung eher negativ ein.Aushandlungsmodelle haben sich in letzter Zeit im Bereich von Standardverträgen, etwa Textilreinigung und neuestens Pauschalreisen entwickelt. Verbraucherorganisationen achten auf die Einrichtung von Beschwerdestellen, die bindende Entscheidungen erlassen können. Richtlinien werden in den Bereichen Versicherten- und Anlegerschutz verwendet. Vereinbarungen von Privaten mit kollektivrechtlichem Einschlag können durch königliches Dekret nach einem besonderen Verfahren allgemeinverbindlich erklärt werden. Obwohl dieses Verfahren bislang im Verbraucherschutz noch nicht verwendet worden ist, könne es Bedeutung für die Zukunft erlangen.


Jules Stuyck is Lecturer at the Faculty of Law, University of Leuven, Tiensestraat 41, B—3000 Leuven, Belgium.  相似文献   

20.
In September 1991 the Greek Consumer Protection Act No. 1961 was enacted. Chapter 2 of this Act establishes a legal framework for product safety. This framework has the dual aim of securing deregulation in the Greek market while maintaining effective consumer protection. This paper analyses the main features of this framework and demonstrates its inadequacies. It also investigates the extent to which these inadequacies could jeopardise an effective protection of consumers' interests. The paper concludes by emphasising that effective protection of consumers can only be achieved by supporting the general safety requirement with adequate accident-surveillance systems, mechanisms for investigation of risks, unambiguous risk-assessment criteria, creation of a comprehensive set of supporting standards that offer a high level of protection, effective control of the safety of products by the authorities, and real possibilities for consumer organisations to participate in the whole process.
Zusammenfassung Die Sicherheit des Verbrauchers in Griechenland: eine Analyse des Verbraucherschutzgesetzes von 1991 Im September 1991 trat das griechische Verbraucherschutzgesetz in Kraft. Kapitel 2 des Gesetzes führt einen rechtlichen Rahmen für die Sicherheit von Produkten ein. Dieser Rahmen verfolgt das Ziel der Deregulierung auf dem griechischen Markt bei zugleich wirksamem Verbraucherschutz. Der Beitrag analysiert die wesentlichen Aspekte dieses Rahmens und stellt seine Schwächen dar. Er prüft, inwieweit diese Schwächen einem wirksamen Verbraucherschutz entgegenstehen können, und hebt hervor, da\ wirksamer Verbraucherschutz nur durch Stärkung der allgemeinen Sicherheitsbestimmungen erreicht werden kann. Dafür sind erforderlich ein angemessenes Unfallüberwachungssystem, Regelungen für die Untersuchung von Risiken, eindeutige Kriterien für die Bewertung von Risiken, die Entwicklung umfassender Kriterien zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus, die wirksame Kontrolle der Produktsicherheit durch die Behörden, sowie für die Verbraucherorganisationen die faktische Mitwirkungsmöglichkeit an der gesamten Entwicklung.


George Argiros, a member of the Athens Bar Association, is at present researching in the field of EC Law and Consumer Protection at the University of Leicester, Faculty of Law, Leicester LE1 7RH, U.K.  相似文献   

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