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1.
In German consumer protection, antitrust law is playing an increasingly prominent role. This article informs about the problems of protecting consumers against monopolizing pricing practices. It also discusses the law of recommended prices. The author suggests that substantive reforms of the antitrust law are necessary in order to improve the position of the consumer.
Neue tendenzen des kartellrechtlichen verbraucherschutzes in der BRD
Zusammenfassung Für den Schutz des Verbrauchers in der Bundesrepublik gewinnt das Kartellrecht zunehmende Bedeutung. Der Beitrag stellt dies an den Problemen der Preiskontrolle gegenüber marktbeherrschenden Unternehmen und des Preisempfehlungsrechtes dar. Der Autor verficht hier die These, daß im Zuge der Novellierung des Kartellrechtes auch Vorschriften zur Verbesserung des Verbraucherschutzes erforderlich und möglich sind.


Norbert Reich ist Professor für Rechtswissenschaft an der Hochschule für Wirtschaft und Politik, 2000 Hamburg 13, Von-Melle-Park 9.  相似文献   

2.
This paper focuses on the situation of the Malaysian consumer, but raises a number of issues likely to be of significance in many other developing countries. The paper highlights the absence of appropriate protection laws, the lack of enforcement of existing laws, and the failure to provide suitable redress mechanisms for the resolution of consumer grievances. In each case, examples are given of objectionable practices and inadequacies of present laws and institutional arrangements. In the final part of the paper, the author suggests some reasons why the consumer movements in the developing countries have failed to achieve a greater degree of success.
Konsumentenschutz gegen unfaire Handelspraktiken in Malaysia — Fragen der Gesetzgebung, der Rechtsdurchsetzung der EntschÄdigung in einem Entwicklungsland
Zusammenfassung Der Beitrag befa\t sich mit der Situation des Konsumenten in Malaysia, behandelt dabei aber eine Reihe von Fragen, die auch in vielen anderen EntwicklungslÄndern von Bedeutung sein dürften. Er zeigt auf, da\ angemessene Verbraucherschutzgesetze fehlen, da\ die existierenden rechtlichen Regelungen nur unzulÄnglich durchgesetzt werden können und da\ es keine EntschÄdigungsregelungen gibt in FÄllen begründeter Verbraucherbesxchwerden. Dabei werden jeweils Beispiele für fragwürdige Praktiken, UnzulÄnglichkeiten gegenwÄrtiger Gesetze und MÄngel instituioneller Regelungen gegeben. Schlie\lich spricht der Autor einige Gründe dafür an, warum die Verbraucherbewegungen in EntwicklungslÄndern bisher so wenig Erfolg gehabt haben.
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3.
Consumer policy in the European Community: Before and after Maastricht   总被引:1,自引:0,他引:1  
The purpose of this paper is to examine the extent to which the Treaty on European Union agreed at Maastricht will alter European Community consumer protection law and policy. Two aspects of the Treaty have attracted most interest from the consumer viewpoint: the potential forward impetus resulting from the inclusion in the Treaty of a specific Title devoted to consumer protection and the potential reverse impetus of the principle of subsidiarity. The paper surveys the broad scope of Community consumer protection law and policy and analyses subsidiarity as a means for sharpening the debate about responsibility for regulating the Community, not as a basis for renationalisation of Community competence. The paper attempts to build alongside the process of market integration a set of enforceable consumer rights to market regulation. This, more than the new Title, could give real shape to the notion of consumer rights, which in the earlier development of Community law has arisen only in the context of the consumer as the passive beneficiary of free trade.
Verbraucherpolitik in der europäischen Gemeinschaft: Vor und nach Maastricht
Zusammenfassung Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie stark sich der Unionsvertrag von Maastricht auf Recht und Politik des Verbraucherschutzes der Europäischen Gemeinschaft auswirken wird. Zwei Aspekte des Vertrages haben aus Verbrauchersicht das stärkste Interesse auf sich gezogen: zum einen mögliche förderliche Wirkungen durch die Einbeziehung eines speziellen Titels in den Vertrag, der dem Verbraucherschutz gewidmet ist, und zum anderen mögliche hinderliche Wirkungen durch das Subsidiaritätsprinzip. Der Beitrag bietet einen überblick über die gesamte Bandbreite der Verbraucherschutzgesetzgebung und der Verbraucherpolitik der Gemeinschaft und analysiert Subsidiarität eher als Hilfe zur Schärfung der Debatte über die Verantwortlichkeit für Regulierung und nicht so sehr als Ausgangspunkt für eine Re-Nationalisierung der Zuständigkeiten der Gemeinschaft. Er versucht, entlang des Integrationsprozesses einen Satz von durchsetzbaren Verbraucherrechten in Hinblick auf Marktregulierung zu entwickeln. Dem Konzept der Verbraucherrechte könnte dieser Ansatz besser eine realistische Gestalt geben als der neue Titel im Vertrag.
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4.
The purpose of this paper, first presented in the seminar on poverty of the Thirteenth World Conference of The International Organization of Consumers Unions, is to introduce the work of the Economic Commission for Latin America and the Caribbean containing a proposal for changes in the development strategy of Latin America in the 1990's (ECLAC, 1990a). A centerpiece in this proposal concerns the possibility to combine economic growth with social equity. In the first part of the paper, the main concepts in ECLAC's outline of a new development strategy are presented. The second part focuses specifically on the relationship between growth and poverty reduction. In the last part some ideas are launched to discuss what this might imply for the role of Consumer Unions in the context of development.
Sich ändernde Produktionsstrukturen, Armut und die Rolle von Verbrauchervereinigungen: einige Überlegungen im Hinblick auf Lateinamerika
Zusammenfassung Ziel des Beitrages, der erstmals anläßlich eines Seminars über Armut der 13. Weltkonferenz der Verbrauchervereinigungen vorgestellt wurde, ist es, über die Arbeit der wirtschaftlichen Kommission der Vereinten Nationen für Lateinamerika und die Karibik und ihre Vorschläge zur Veränderung der Entwicklungsstrategie für diese Region für die 90er Jahre zu informieren. Kernstück dieser Vorschläge ist die Verbindung von ökonomischem Wachstum mit sozialer Gleichheit.Im ersten Abschnitt des Beitrages werden die Hauptkonzepte, die die Kommission bei der Analyse der Gründe für die Entwicklungsprobleme in Lateinamerika verwendet, und die politischen Vorschläge an die Regierungen der Region behandelt. Der zweite Abschnitt untersucht die Beziehung zwischen wirtschaftlichem Wachstum und Armutsbekämpfung und stellt dabei die Fähigkeit des Einzelnen, sozial sinnvoll zu handeln, und deren Förderung in den Vordegrund. Der dritte Abschnitt äußert einige Vorstellungen dazu, welche Rolle den Verbrauchervereinigungen in dieser Entwicklung zukommt.


Rudolf M. Buitelaar is Economic Affairs Officer at the United Nations Economic Commission for Latin America and the Caribbean, Casilla 179 D, Santiago, Chile.  相似文献   

5.
After more than ten years of fierce European product liability debate, the Council has finally promulgated the Directive 85/374 in an attempt to harmonize Member State law about the responsibility for defective products. The directive starts out from the principle of strict liability, but allows certain exceptions mostly concerning the so-called state of the art which, however, according to the author should be narrowly interpreted. Compensation due to the consumer because of damage suffered from a defective product includes both personal injury and property damage, but does not expressly allow for pain and suffering. The directive gives Member States power to have (global) ceilings for personal injury compensation, and contains rigid limitations for property damages. Implementation of the directive must be undertaken by the Member States by August 1, 1988, but leaves it to their discretion to have different rules concerning liability for agricultural products and for development risks, thus putting law approximation in danger. In his conclusion, the author is of the opinion that the directive is less a means to protect the consumer in the event of damage than a means of regulating safety aspects of products freely circulating in the Common Market. It is the task of the judges — of the Member States and the European Court of Justice — to determine the safety standards of products and to harmonize these within the EEC.
Produkthaftung und Produktsicherheit — Eine Analyse der Richtlinie des Rates vom 25. Juli 1985 über die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte (85/374/EWG)
Zusammenfassung Die nach über zehnjähriger heftiger Diskussion erlassene Produkthaftungsrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft führt eine verschuldensunabhängige Fehlerhaftung des Herstellers und ihm gleichgestellter Personen für gefährliche Produkte ein. Der Fehlerbegriff knüpft dabei an die erwartbare Sicherheit an, ist also aus Abnehmersicht zu definieren. Im Zuge eines Kompromisses ist die strikte Fehlerhaftung allerdings von Ausnahmen durchlöchert worden, die vom Autor kritisch analysiert and angesichts des Zweckes der Richtlinie einschränkend ausgelegt werden. Die Ersatzansprüche des geschädigten Verbrauchers umfassen sowohl Personenwie auch Sachschaden, weisen jedoch empfindliche Einschränkungen auf, etwa die nicht ausdrückliche Gewährleistung von Schmerzensgeld, die Möglichkeit, globale Haftungshöchstgrenzen für Personenschäden vorzusehen, und die Selbstbeteiligung bei Sachschäden.Die Richtlinie ist bis zum 1. August 1988 von den Mitgliedstaaten umzusetzen, erlaubt jedoch Sonderregeln im Bereich der Haftung für landwirtschaftliche Produkte und Entwicklungsrisiken, die dem Vereinheitlichungszweck im Wege stehen. Angesichts der geringen praktischen Relevanz des Kompensationsgedankens in der Richtlinie kommt der Autor zu dem Schluß, daß sie primär als Sicherheitsregelung für gefährliche Produkte in der EG anzusehen ist. Die Bestimmung der Standards obliegt dabei letztendlich den nationalen wie europäischen Gerichten, die gleichzeitig auf eine Optimierung des Sicherheitszieles und auf eine Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts im Interesse des freien, ungestörten Warenverkehrs zu achten haben.


Norbert Reich is Professor of Civil Law at the University of Bremen and Managing Director of the Centre for European Legal Policy, Universitätsallee GW1, D-2800 Bremen 33, FRG. He wants to express his thanks to Hans-Claudius Taschner of the EEC Commission as well as to his colleagues Gert Brüggemeier, Hans Micklitz, and Lesley Jane Smith for valuable help and criticism.  相似文献   

6.
This report outlines recent developments at an international level affecting consumer policy in the Asia-Pacific Region. Outcomes of a South Pacific Workshop, a United Nations Regional Seminar, and of a training seminar in Vietnam are considered and a range of consumer and systemic problems are outlined. The need for continued expert assistance to developing countries in the region is emphasised.
Verbraucherschutz im asiatisch-pazifischen Raum
Zusammenfassung Der Beitrag berichtet über neurere internationale Aktivitäten, die die Verbraucherpolitik der Länder der genannten Region betreffen. Er umreißt insbesondere die Ergebnisse eines südpazifischen Workshops in Sydney im Februar 1990, die eines regionalen Seminars über Verbraucherschutz in Bangkok 1990, sowie einer Trainingsveranstaltung für Verbrauchervertreter in Hanoi im Juli/August 1990. Bisher haben lediglich drei Staaten der Region gut entwickelte staatliche Einrichtungen für den Verbraucherschutz, nämlich Australien, Japan und Neuseeland. Diese Länder haben bereits mit Hilfeleistungen an die anderen Länder der Region begonnen, werden aber in Zukunft noch stärker gefordert sein. Darüber hinaus betont der Autor, daß auch die westlichen Industrieländer eine größere Rolle bein Aufbau des Verbraucherschutzes dieser Länder spielen sollten, zumal sie es waren, die einen Teil der Verbraucherprobleme dieser Region verursacht haben.


John T. D. Wood is Director of the Federal Bureau of Consumer Affairs, Robert Garran Office, Barton, A.C.T. 2600 Australia.  相似文献   

7.
The paper characterizes the present state of the approximation of laws in the EC medicinal products market and analyses the deficiencies of harmonization in different areas of drug safety law (marketing authorization, post-marketing control, coordination procedures). But even where the level of legalization and approximation of laws is high, different safety decisions are taken by national authorities. The approximation of laws does not automatically produce uniform safety decisions across the Community. Drug law can only set a framework for consumer protection; it cannot totally programme individual safety decisions. Therefore the paper proposes a European medicinal products authority which should be provided with the competence to decide on new medicinal products (pre-and post-marketing control). The consumer/patient interest in optimal drug safety should be integrated into the procedure of decision-making by a right of participation. Knowledgeable experts, authorized by consumer organizations, should be members of the advisory committee, a step that would help to institutionalize the needed critical discourse on medicinal product safety.
Arzneimittelsicherheit als ein Mittel des Verbraucherschutzes: die Rechtsangleichung auf dem europäischen Arzneitmittelmarkt und ihre Grenzen
Zusammenfassung Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Thema unter rechtstheoretischer, rechtspraktischer und rechtspolitischer Perspektive.Rechtspolitisch geht es um die Umsetzung des Konzepts Verbraucherschutz/Patientenschutz durch Arzeimittelsicherheitsrecht. Dieses Konzept kann man als paternalistisch im Gegensatz zu den Ansätzen Informationsrechte oder Beteiligungsrechte bezeichnen, weil es durch eine Vorgabe von Sicherheitsstandards (Qualität, Wirksamkeit, Unbedenklichkeit) einen optimalen Schutz der Verbraucher/Patienten zu garantieren versucht.Rechtspraktisch wird die erreichte Rechtsangleichung durch die EG-Richtlinien und Empfehlungen dargestellt, aber es werden auch die Defizite der sicherheitsrechtlichen Harmonisierung herausgearbeitet. Solche Defizite bestehen kaum im Zulassungsrecht; wünschenswert wären dort zusätzlich Angleichungen der Verfahrensregeln für klinische Arzneimittelprüfungen und die rechtliche Regelung des Schutzes für Probanden und Patienten. Demgegenüber ist das Recht der Nachmarktkontrolle für Arzneimittel kaum angeglichen und sowohl im Bereich von Verfahren, Informationssammlung und Informationsbewertung harmonisierungsbedürftig. Insbesondere eine computerisierte Zusammenschaltung der unterschiedlichen Informationssystem über unerwünschte Arzneimittelwirkungen wäre vernünftig. Ebenfalls verbesserungsbedürftig sind die europäischen Koordinationsprozeduren (Mehrstaaten-, Konzertierungsverfahren) für Arzneimittelsicherheitsentscheidungen (Zulassungen, Überwachungsentscheidungen).Rechtstheoretisch werden die Grenzen der Rechtsangleichung als Folge der generalklauselartigen Weite der Sicherheitsstandards analysiert, die nur im Vollzug des Gesetzeszwecks durch Entscheidungsketten präzisiert und konkretisiert werden können. Eine unabweisbare Folge dieser Situation ist die Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit unterschiedlicher nationaler Zulassungs- und Nachmarktkontrollentscheidungen.Der Beitrag analysiert die gegenwärtig diskutierten Lösungen (gegenseitige Anerkennung, erweiterte Koordinierungsprozeduren, europäische Arzneimittelbehörde) und bevorzugt eine einheitliche, wissenschaftlich beratene europäische Arzneimittelbehörde. Unter dem Gesichtspunkt einer Verbesserung des Verbraucherschutzes wird vorgeschlagen, Verbraucherorganisationen die Möglichkeit zu geben, ihre wissenschaftlichen Repräsentanten in das beratende Gremium zu senden, um auf diese Weise einen kritischen Diskurs über Arzneimittelsicherheit zu institutionalisieren.


Dieter Hart is Professor of Civil Law at the Faculty of Law, University of Bremen, POB 330440, D-2800 Bremen 33, FRG.  相似文献   

8.
Greek law only recently has discovered the consumer as an object of protection. Even though there is no specific consumer legislation in Greece, case law and legal writing are becoming concerned with the inferior position of the consumer in the market place and are therefore developing more adequate instruments of protection. EEC legislation forces Greece to reform its law. The paper analyses different areas of law which have been shaped by the consumer impulse, most notably unfair and restrictive trade practices legislation, market regulations, product liability rules, and the prohibition of unfair contract terms. According to the author, implementation in these areas is not quite satisfactory, especially as far as conformity with EEC directives is concerned.
Verbraucherschutz in der griechischen Gesetzgebung
Zusammenfassung Der Aufsatz gibt einen Überblick über den gegenwärtigen Stand des Verbraucherschutzes im griechischen Recht. Hier sind noch erhebliche Defizite festzustellen, da sich kein Gesetz speziell mit dem Schutz des Verbrauchers befaßt. Ein wichtiger Impuls für die Verbrauchergesetzgebung geht von der Notwendigkeit Griechenlands aus, sich den EG-Richtlinien anzupassen. Die Rechtsprechung benutzt die Generalklauseln, um den Schutz des Verbrauchers zu verbessern. Im Schrifttum zeigt sich ein verstärktes Interesse für theoretische und praktische Fragen des Verbraucherschutzes. Der Aufsatz untersucht dann im einzelnen die verbraucherpolitische Bedeutung des Wettbewerbsrechts (sowohl Lauterkeits- wie Beschränkungsrecht), des Marktordnungsrechts, des Produkthaftungsrechts und des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hingewiesen wird auf Schutzlücken und auf Implementationsdefizite, insbesondere im Verhältnis zum EG-Recht, aber auch auf neue Tendenzen zur Anwendung und Reform des vorhandenen Instrumentariums.


Elisa Alexandridou is Professor of Commercial Law at the Law Faculty, Demokritos University of Thrace, Queen Olgas 70, Thessaloniki, Greece.  相似文献   

9.
The author contrasts the traditional role of the patient as a passive receiver of health services with newer tendencies towards a more active, autonomous role. It is important that the medical profession itself changes its paradigms and develops new models of patient-doctor relationships which better correspond to changed structures of illness. There are chances for consumer autonomy if curative medicine is further developed and the dominating somatic-scientific approach to the treatment of psychosocial diseases is unremittingly questioned.
Patientenautonomie im integrierten Gesundheitssystem
Zusammenfassung Der Autor stellt die traditionelle Beziehung des Kranken als passiver Klient im Gesundheitssystem neuen Tendenzen gegenüber, die eine aktivere, autonomere Rolle für ihn vorsehen. Es ist wichtig, daß die Angehörigen der medizinischen Profession selbst neue Paradigmen ihres Tuns entwickeln, die den veränderten Krankheitsbildern entsprechen. Es gibt Möglichkeiten für mehr Patientenautonomie (im Sinne einer weit verstanden Verbraucherselbstbestimmung) im Gesundheitswesen, wenn die Strukturen kurativer Medizin fortentwickelt und herrschende somatisch-wissenschaftliche Ansätze in der Behandlung psychosozialer Krankheiten kontinuierlich infrage gestellt werden.


Robert Francke is Professor in the Faculty of Law, University of Bremen, Universitätsallee, D-2800 Bremen 33, FRG.  相似文献   

10.
Consumers are confronted by increasing amounts and types of information about the quality of health care available to them in the marketplace. This paper explores the state of current knowledge about the impact of quality of care information (QCI) on consumer health care decision making. The paper reviews recent studies of consumer response to information related to health and health care in areas related to QCI and choice of health care providers. The paper discusses recent trends in the availability of QCI and describes the rise of consumerism in health care and its implications for consumer health information policy.
Beeinflussung von Verbraucherentscheidungen bei der Auswahl von Gesundheitsdienstleistungen durch Qualitätsinformationen
Zusamenfassung Verbraucher sind mit wachsendem Angebot von Informationen über die Qualität derjenigen Gesundheitsdienstleistungen konfrontiert, die sie auf dem Markt nachfragen können. Gestalt und Inhalt wechseln. Der Beitrag untersucht anhand einer US-amerikanischen Literaturstudie den gegenwärtigen Kenntnisstand über die Bedeutung von Qualitätsinformationen für die Entscheidungsfindung des Verbrauchers bei Gesundheitsdienstleistungen. Aktuelle Studien über Verbraucherreaktionen auf Qualitätsinformationen bei der Auswahl von Anbietern werden vorgestellt und gewürdigt. Der Beitrag diskutiert aktuelle Entwicklungstendenzen des Zugangs zu Qualitätsinformationen. Im Mittelpunkt steht die Erörterung eines wachsenden Verbraucherbewußtseins im Gesundheitswesen und seine Bedeutung für die Informationspolitik gegenüber Verbrauchern.


Joel Rudd is Associate Professor of Family and Consumer Resources, University of Arizona, Tucson, AZ 85721, USA. Karen Glanz is Associate Professor of Health Education, Temple University, Philadelphia, PA 19122 USA. This article is based in part on a background paper developed by the authors for the Health Program, Office of Technology Assessment, U.S. Congress.  相似文献   

11.
The paper provides ample evidence that major European pharmaceutical and chemical multinational companies are engaged in trading hazardous products to third world countries. In the manufacturer's country, these drugs and pesticides are usually banned or at least severely restricted in their use. EEC foreign trade policy has been founded in liberalism, neglecting the dangers which these products impose upon third world countries. Industry and host countries, including the EEC, have an obligation to ensure that an equitable system of production and marketing be developed — one which will benefit both the exporting and importing countries and their citizens.
Für uns nicht gut genug, für andere aber noch geeignet — Eine Untersuchung der europäischen Exporte von chemischen und pharmazeutischen Produkten
Zusammenfassung Der Beitrag befaßt sich mit der aktuellen Problematik des Handels mit gefährlichen produkten (Arzneimittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Chemikalien) zwischen Industrie- und Entwicklungsländern. Der Autor weist nach, daß multinationale Industrieunternehmen die Dritte Welt als Abfalleimer für Produkte benutzen, die in Industriestaaten entweder verboten oder in ihrem Vertrieb beschränkt sind. Den Entwicklungsländern fehlt aufgrund einer mangelnden Überwachung jede Möglichkeit, die Gefahren eines solchen Handels wirksam zu bekämpfen. Auch sind die Anwendungsbedingungen verschieden. Der Autor erinnert an die Verantwortlichkeit der Unternehmen der Industrieländern sowie der Gastländer einschließlich der EG. Es muß ein gerechtes Kontrollsystem für die Vermarktung gefährlicher Produkte geschaffen werden, von dem sowohl exportierende wie importierende Staaten profitieren könnten und das die Bürger vor Gefahren schützt.


Andrew Chetley is a freelance researcher/consultant active in the fields of health and development. His address is: 44 Longridge House, Rockingham Street, London SE1 6QW, England.  相似文献   

12.
Marketing researchers have traditionally treated consumers' problems as an element of the marketing mix, a problem to be overcome by the marketing manager. The paper asserts that many consumer problems are general and may only be solved in the political process through actions by organized pressure groups. Theories and empirical studies of the social exchange process, organizations, and political pressure groups provide fruitful frameworks to structure and analyze research on consumer pressure groups. A menu of research topics outlines areas that may be of interest to consumer policy researchers.
Organisatorische und politische Aspekte von Interessengruppen von Konsumenten
Zusammenfassung In diesem Aufsatz wird argumentiert, daß viele Verbraucherprobleme nur kollektiv durch organisierte Interessengruppen gelöst werden können, und daß Interessengruppen von Konsumenten politische Organisationen wie viele andere auf freiwilliger Basis organisierte Aktionsgruppen auch sind. Diese Organisationen sehen sich speziellen Problemen gegenüber im Hinblick auf Mitgliederwerbung, Erhaltung der Organisation und Interaktion mit anderen Organisationen, über die bis jetzt wenig bekannt ist.Individuen werden zum Beitritt in eine Verbrauchergruppe durch eine Vielzahl von materiellen und psychologischen Anreizen motiviert. Nutzen in Form von Warentests und Verbraucherberatung bildet die Anreize für die Mehrzahl der Mitglieder. Eine komplexere Anreizstruktur existiert jedoch vermutlich für die aktiven Mitglieder: diejenigen, die Zeit und Mühe aufwenden um Verbraucherinteressen im politischen Prozeß zu vertreten.Die Struktur von Interessengruppen von Konsumenten und ihre Ressourcenallokation scheint in hohem Maße von der Struktur der Regierung und der anderen Organisationen abzuhängen, die Ziel der Bemühungen der Gruppe sind. Zudem muß der Nutzen für die aktiven Mitglieder hoch genung sein um sie in der Organisation zu halten. Stellt sich der Nutzen nicht ein, ist es leicht, die Organisation zu verlassen, da die meisten Aktivisten Freiwillige sind.Der Aufsatz endet mit zahlreichen Vorschlägen für mögliche Forschungsvorhaben, die zeigen, wie wenig noch über Interessengruppen von Konsumenten bekannt ist.


James D. Forbes is an Associate Professor of Marketing, Faculty of Commerce and Business Administration, University of British Columbia, Vancouver, Canada, V6T 1Y8. Research for this paper was supported in part by grants from the Canadian Humanities and Social Science Council and from Consumer and Corporate Affairs Canada.  相似文献   

13.
The paper informs about the development which has taken place in the Spanish law of general contract conditions. The first part is concerned with an analysis of the factual law-making power of enterprises in modern market economies and its regulation by legislation, court practice, and doctrine. The second part gives a critical account of the new approach towards general contract conditions taken by the newly adopted General Act for the Protection of Consumers and Users of 1984. The author points to the insufficiencies of this Act, most notably the lack of effective procedures to control abuses in general contract conditions. The author refers to the draft of a new act concerning general contract conditions which has been inspired by the most advanced statutes in this area and by the proposals developed by the Council of Europe and by the European Economic Community. The enactment of this proposal would — according to the author — fill the lacunae in the existing legislation.
Die Gesetzgebungsbefugnis von Unternehmen und der Schutz der Verbraucher im Spanischen Recht
Zusammenfassung Der Beitrag informiert über die Entwicklung des spanischen Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der erste Teil beschäftigt sich mit einer Analyse der faktischen Gesetzgebungsbefugnis von Großunternehmen in modernen Marktwirtschaften durch das Instrumentarium der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und mit den bisherigen Kontrollversuchen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre.Der zweite Teil enthält eine kritische Analyse des durch das spanische Verbraucherschutzgesetz von 1984 versuchten neuen Regelungszugriffs. Der Autor hebt die Mängel dieses Gesetzgebungswerkes in bezug auf Allgemeine Geschäftsbedingungen hervor, die im Fehlen effizienter Verfahren zur Beseitigung mißbräuchlicher Vertragsklauseln begründet sind. Er verweist auf einen Gesetzgebungsvorschlag des spanischen Justizministeriums über ein besonderes Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das nicht nur Verbrauchern, sondern auch (kleinen) Kaufleuten zugute käme. Seine verfassungsrechtlichen Vorschriften sehen nach dem Vorbild neuerer Gesetzgebungsakte und der Vorschläge des Europarates und der EWG die Einführung einer Verbandsklage vor, was nach Meinung des Autors die durch das Gesetz von 1984 gelassene Schutzlücke schließen würde.


Manuel-Angel López Sánchez is an Assistant Lecturer in Commercial Law at the University of Zaragoza, Faculty of Law, E-50009 Zaragoza, Spain.  相似文献   

14.
One of the major aims of current public consumer policy is to increase the obligations of commercial concerns to provide consumers with information. In contract law, however, this development is only about to begin. In this paper, the situation in French contract law is described. On the basis of general principles of contract law, French courts in their decisions have developed different types of information duties. There are also some more detailed information requirements set down in specific laws and regulations, e.g., as regards the posting of prices. The author comments critically upon the way the legislation has been applied and proposes the introduction of further specific disclosure duties. The provision of information by means of voluntary agreements between consumer organizations and trade associations is another, quite promising solution.
Informationspflichten im französischen Recht
Zusammenfassung Informationspflichten des Gewerbetreibenden gegenüber privaten Endverbrauchern gehören zum zentralen Anliegen moderner Verbraucherpolitik und werden zunehmend erweiter. Im Vertragsrecht steht diese Entwicklung erst am Anfang. Der Beitrag untersucht den Stand des französischen Rechts. Hier gibt es zwei unterschiedliche Rechtsquellen für Informationspflichten: einerseits die Rechtsprechung, andererseits die Gesetzgebung. Die Rechtsprechung hat verschiedene Arten und Stufen von Informationspflichten bei Abschluß, Inhalt und Durchführung eines Vertrages entwickelt. Allgemeine Rechtsfiguren des Zivilrechts werden hier — wenn auch nur zum Teil — den besonderen Bedingungen von Verbraucherverträgen angepaßt. Die moderne französische Gesetzgebung kennt Informationspflichten insbesondere hinsichtlich der Preisauszeichnung und für einige regulierte Vertragstypen, z. B. Versicherungsverträge, Fernunterrichtskurse und Haustürgeschäfte. Der Autor hält eine Erweiterung und verbesserte Durchsetzung der Informationspflichten im französischen Recht für unumgänglich. Die Zukunft gebührt freiwilligen Informationssystemen unter Mitwirkung der Verbraucher.


Jean Calais-Auloy is Professor of Law at the University of Montpellier, rue de l'Université 3, F-34000 Montpellier, France, and Director of the Centre du Droit de la Consommation. This paper was first presented at the EEC/ERACA International Symposium on Consumer Information, Brussels, November 23–25, 1977. Notes to the report and references may be requested from the author.  相似文献   

15.
The paper discusses alternative research programs designed to help consumer agencies to better meet their needs of factual information on which to base their evaluation of present programs and their setting of priorities for the future.In the main, it concludes that data on consumer problems and consumer complaining behavior in particular can help policymakers in individual countries to make short-run decisions about where and to what extent they should concentrate protection activities under present structures and procedures. Similar data in several countries can further help a policymaker to decide whether in the longer run his or her country should adopt the more effective structures and procedures of another country.Data from an EEC consumer survey and from a study of perceived problems and complaint behavior among U.S. consumers are used as illustrations of the paper's theses.
Informationen, die für die Planung von verbraucherpolitischen Maßnabmen erforderlich sind
Zusammenfassung Der vorliegende Beitrag behandelt unterschiedliche methodische Ansätze zur Erarbeitung der Datengrundlage, die zur Evaluierung laufender Maßnahmen der Verbraucherpolitik und für die Schwerpunktsetzung bei der künftigen Entwicklung solcher Maßnahmen notwendig ist.Neben der Erforschung beispielsweise von Konzentrationsentwicklungen, der Wirkung von Werbemaßnahmen, des Informationsverhaltens von Konsumenten oder der Gebrauchstauglichkeit von Produkten, wird die Erforschung von Verbraucherproblemen, ihren Ursachen und ihres Ausmaßes, für besonders wichtig gehalten. Entsprechende Daten sich nicht nur für kurzfristige, sondern auch für längerfristige verbraucherpolitische Entscheidungen von Bedeutung. Dazu ist es zweckmäßig, wenn Forschungsergebnisse aus verschiedenen Ländern zusammengetragen und international vergleichende Studien durchgeführt werden.Gegenüber der Erhebung von Indikatoren für generelle Unzufriedenheiten mit globalen Güter- oder Dienstleistungskategorien wird der Erforschung von konkreten Anlässen von Verbraucherproblemen der Vorzug gegeben, vor allem weil Angaben über solche konkreten Anlässe weniger stark von schwer zu kontrollierenden externen Einflußfaktoren abhängig sind als Äußerungen über generelle Unzufriedenheiten. Dabei kommt der dirketen Befragung von größeren Verbraucherstichproben wegen ihrer höheren Repräsentativität mehr Bedeutung zu als der Analyse von gesammelten Unterlagen über Reklamationsfälle.Der Beitrag illustriert seine Thesen anhand zweier empirischer Untersuchungen. Die erste ist eine international vergleichende Studie von Verbraucherzufriedenheit und Verbraucherbeschwerden in den Mitgliedsländern der europäischen Gemeinschaft. Tabelle 1 zeigt die entsprechenden Prozentzahlen aufgeschlüsselt nach diesen Ländern. Die zweite Studie wurde in den USA durchgeführt. Untersuchungsgegenstand waren Verbraucherprobleme und Verbraucherbeschwerden bei 34 Güter- und Dienstleistungsgruppen. Tabelle 2 zeigt für einige davon den Anteil von Käufen, die zu Problemen führten, an der Gesamtzahl der Käufe, ferner davon wiederum den Anteil derer, die zu Reklamationen führten, und schließlich davon wiederum den Anteil derer, die zu einem befriedigenden Ergebnis führten.


Alan R. Andreasen is Professor of Business Administration and Research Professor, Survey Research Laboratory at the University of Illinois, 306 Commerce West, Urbana, Illinois, 61801, U.S.A. Jean Manning is a marketing consultant in Chicago, Illinois. An earlier version of this paper was prepared for the 8th Annual Meeting of the European Academy for Advanced Research in Marketing while Andreasen and Manning were working at the European Institute for Advanced Studies in Management, Brussels, Belgium.  相似文献   

16.
This paper examines the question of what information has to be given under English law to the consumer by the supplier of goods or services. It begins with a historical approach showing that the general rule has been that no information has to be given to the consumer. Progress has, however, been made by the law in two ways. Firstly, by ensuring that where there are contractual terms, they are less one-sided than they would be if the supplier's term always prevailed. Exemption clauses have been banned or restricted by Acts of Parliament in 1973 and 1977. Secondly, by requiring suppliers (or persuading them through self-regulatory codes of practice) to give more information to consumers. The greatest progress has been made in instalment credit, especially under the Consumer Credit Act 1974.
Informationspflichten gegenüber Endverbrauchern in vertraglichen Schuldverhältnissen im englischen Recht
Zusammenfassung Das englische Recht kennt keine allgemeine Informationspflicht des Unternehmens gegenüber Endverbrauchern in vertraglichen Schuldverhältnissen. Dieser Ausgangspunkt des Common Law ist jedoch in den letzten Jahrzehnten zunächst durch die Rechtsprechung und dann stärker durch gesetzgeberische Intervention und durch internationale Abkommen modifiziert worden. Der Beitrag unterscheidet fünf Entwicklungsetappen von Informationspflichten: durch Entwicklung stillschweigender Vertragsvereinbarungen (implied terms), durch Beschränkung von schriftlichen Freizeichnungsklauseln in der Rechtsprechung, durch gesetzgeberische Statuierung von Informationspflichten, insbesondere im Bereich des Verbraucherkredits, des Versicherungsrechtes, der Kennzeichnung und Werbung, sowie der Aufstellung von Mustergeschäftsbedingungen unter Mitwirkung des Office of Fair Trading. Die neue Gesetzgebung unterwirft Freizeichnungsklauseln weitgehender Beschränkung, auch wenn der Verbraucher darüber informiert worden ist. Schließlich bestehen Informationspflichten aufgrund internationaler Abkommen, insbesondere im Verkehrswesen. Der Beitrag befürwortet eine Weiterentwicklung und Verallgemeinerung von Informationspflichten im englischen Recht.


Gordon Borrie (Professor of English Law, Birmingham) is Director General of Fair Trading, London EC4A1, Field House. This paper was first presented at the EEC/ERACA International Symposium on Consumer Information, Brussels, November 23–25, 1977.  相似文献   

17.
From the early 1970s, the Governments of Finland, Norway, and Sweden have shown considerable concern for the plight of rural consumers consequent on the closure of small stores in sparsely populated areas. In each country, special commissions were established to consider the consequences of retail concentration and legislation has been introduced to provide aid to small retail business in rural areas. The paper examines the background to this legislation and compares and contrasts the measures adopted in each of the three countries. While the policies attempt to improve the viability of rural small stores, it is argued that the measures are essentially a special type of consumer policy and that not only is there a need for more research into the effectiveness of the policies, but that perhaps the measures ought to be extended somewhat, particularly to protect the interests of consumers in urban areas.
Staatliche Unterstützung des kleinen Einzelhandels: eine skandinavische Form von Verbraucherpolitik
Zusammenfassung Die Regierungen Finnlands, Norwegen und Schwedens befassen sich seit etwa zhen Jahren mit der Situation von Verbrauchern in dünn besiedelten ländlichen Gebieten, die sich durch das Verschwinden kleiner Ladengeschäfte verschlechtert. Es wurden Kommissionen zur Untersuchung der Auswirkungen der Konzentration im Einzelhandel gebildet und Gesetze zur Förderung des kleinen Einzelhandels in ländlichen Gebieten erlassen. Dieser Beitrag behandelt den Hintergrund dieser Entwicklung und vergleicht die in den drei Ländern angewendeten staatlichen Maßnahmen, die in ihrem Kern als eine spezielle Form von Verbraucherpolitik betrachtet werden.Der Hintergrund für solche Stützungsmaßnahmen ist gekennzeichnet durch strukturelle Veränderungen im Einzelhandel seit dem 2. Weltkrieg. Seit den 50er Jahren und verstärkt in den Jahren zwischen 1960 und 1973 ging die Zahl der traditionellen Gemischtwarenläden um bis zu 50% zurück. Die Konzentration hat dazu geführt, daß der Kolonialwarenhandel von drei bis vier Ladenketten bestimmt wird und viele ländliche Gemeinden gar keinen oder nur noch einen einzigen örtlichen Laden besitzen.Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, bieten alle drei Staaten Investitionszulagen für die Modernisierung und Vergrößerung von Ladengeschäften. Norwegen und Schweden gewährt darüber hinaus auch Zuschüsse zu den laufenden Kosten. Abbildung 1 (S. 200) gibt einen Überblick über die Unterschiede, die zwischen den drei Ländern bestehen, jeweils im Bereich der staatlichen Maßnahmen, der Voraussetzungen, an die die staatliche Unterstützung geknüpft sind, und der verwaltungstechnischen Abwicklung.Die Betrachtung der Auswirkungen der Unterstützungsprogramme ergibt, daß in Norwegen nahezu 50% der infragekommenden Geschäfte eine Unterstützung erhielten und das Ladensterben im Laufe der Jahre von jährlich etwa 650 auf jetzt etwa jährlich 300 verringert werden konnte. In Finnland wurden bis Ende 1977 109 Geschäfte unterstützt; außerdem richtete die Regierung 10 neue Läden ein und kaufte zusätzlich 113 mobile Verkaufsstellen. In Schweden bekamen in den ersten vier Jahren 97 Läden eine Unterstützung, durch die für 20 000 Verbraucher in ländlichen Gegenden und weitere 5000 Feriengäste die Möglichkeit notwendiger Einkäufe gesichert werden konnte.Der Beitrag plädiert für eine Erweiterung der bisherigen Maßnahmen, um auch die tieferen Probleme des kleinen Einzelhandels angehen zu können. Er stellt dabei die wichtige soziale und wirtschaftliche Rolle heraus, die der kleine Laden im ländlichen und im städtischen Bereich übernimmt. Insofern wird der skandinavischen Gesetzgebung Modellcharakter auch für andere moderne Volkswirtschaften zugesprochen.Der Beitrag schließt ab mit einigen Vorschlägen für künftige Forschung und stellt dabei vor allem heraus (a) die Kosten-Nutzen-Analyse der staatlichen Maßnahmen, (b) die Untersuchung der Reaktionen der Händler auf die Förderungsprogramme und der Auswirkungen auf die geförderten Geschäfte und (c) die Analyse der Einstellungen und des Verhaltens der Verbraucher gegenüber kleineren Geschäften, um zu ermitteln, ob diese Geschäfte den Ansprüchen und den Bedürfnissen der örtlichen Kundschaft tatsächlich besser entsprechen. Darüber hinaus richtet sich ein eher theoretisches Interesse auf die Eigenschaften, die eine Volkswirtschaft aufweisen sollte, wenn die Unterstützung des kleinen Einzelhandels zugleich ein erfolgreiches verbraucherpolitisches Instrument sein soll.


Knut Ekhaugen is Head of Department for Economic Research, Norwegian Productivity Institute, Akersgt. 64, Oslo 1, Norway. Sigmund Grønmo is Research Director, Norwegian Fund for Market and Distribution Research, Fredensborgveien 24, Oslo 1, Norway; and Associate Professor of Sociology, University of Oslo, Blindern, Oslo 3, Norway. David Kirby is Senior Lecturer in Geography and Director of the Small Shops Research Unit at St. David's University College, University of Wales, Lampeter. Currently he is a Visiting Research Fellow at the Norwegian Fund for Market and Distribution Research, Oslo.  相似文献   

18.
The article treats the situation in which one and the same firm within one country sells an identical product under different brand names. The major motive behind brand differentiation are presented, as well as the consumer difficulties. The position with regard to brand differentiation in the Paris Convention on Industrial Property and national trademark law is analyzed. The author finds that brand differentiation usually does not constitute a problem seen from the perspective of trademark law. The author then discusses brand differentiation as a problem of antitrust law and unfair marketing practices law. Here, Swedish law, especially the recent Alcro case on brand differentiation in the Swedish Market Court, is given major attention. The author finds a reasonable solution to be the demand ofinformation to consumers about the identity behind brand differentiation.
Zusammenfassung Der Beitrag beschäftigt sich mit den verbraucherpolitischen und rechtlichen Problemen, die bei der Verwendung verschiedener Bezeichnungen durch denselben Hersteller für qualitätsgleiche Produkte auftauchen. Gründe und Gefahren dieser Art von Produktdifferenzierung werden herausgearbeitet. Aus verbraucherpolitischer Sicht werden Bedenken gegen Produktdifferenzierung insbesondere dann geäußert, wenn sie zur Preisüberhöhung eingesetzt wird.Aus rechtlicher Sicht hat die Produktdifferenzierung bislang wenig Beachtung gefunden. Die Pariser Verbandsübereinkunft über das gewerbliche Eigentum verbietet zwar die Verwendung täuschender Marken; auch dürfen sie nicht zum Zwecke unlauteren Wettbewerbs eingesetzt werden. Nach ganz überwiegender Meinung gehört hierzu die Produktdifferenzierung durch Verwendung unterschiedlicher Marken für gleiche Produkte jedoch nicht. Eine ähnliche Feststellung läßt sich für das Warenzeichenrecht machen. Das Warenzeichen erfüllt nur eine Herkunftsfunktion, nicht eine Qualitätsfunktion; der Verbraucher kann nicht darauf vertrauen, daß die mit einem Warenzeichen versehene Ware sich qualitätsmäßig von einer mit einem anderen Warenzeichen des gleichen Herstellers versehenen Ware unterscheide. Das Kartellrecht erfaßt die Produktdifferenzierung nur, wenn sie als Mittel der Wettbewerbsbeschränkung eingesetzt wird, etwa bei Marktaufspaltung innerhalb der EG oder beim selektiven Vertrieb. Die Lieferverweigerung einer berühmten Ware kann gegen das Kartellrecht verstoßen; dadurch wird mittelbar Versuchen einer Produktdifferenzierung durch unterschiedliche Belieferung der Vertriebswege ein Riegel vorgesetzt.Der Autor verknüpft das Problem dann mit dem schwedischen Marktpraktikengesetz. Dieses Gesetz sieht neben dem Verbot der Täuschung auch bestimmte Informationspflichten vor, die das herkömmliche Warenzeichenrecht überlagern. Im Alcro-Fall war der Schwedische Marktgerichtshof mit dem Problem der Produktdifferenzierung erstmals befaßt war aber in seiner Entscheidung gespalten. Die Entscheidung sowie die Gründe von Mehr- und Minderheit werden ausführlich erörtert. Außerdem wird auf einen neuen Fall hingewiesen, den Elektrolux-Fall. Der Autor sucht eine Lösung des Problems in der Statuierung vonInformationspflichten.


This article is partially based on the article by Ulf Bernitz and Lars Pehrson (in Swedish): Problemet märkesdifferentiering (The problem of brand differentiation),NIR Nordiskt immateriellt rättsskydd, 1978, pp. 190–214 (with further references).  相似文献   

19.
The International Organization of Consumers Unions (IOCU) includes 127 consumer associations in 51 countries. The importance of consumer education within the goal structure of IOCU is reflected by the existence of a Consumer Education Committee, which is one of the three Standing Committees of IOCU (the two others being the Test and the Development Committees).The paper reports on the approaches to define formal consumer education and to formulate the aims of consumer education, as well as on activities like seminars and courses, publications, and projects or surveys of member activities. Of special interest is the Education Committee's effort to initiate a network for consumer educators which is operating since 1985.Structural problems of the Education Committee result mainly from the lack of a fixed membership and the lack of a fixed budget.
Die mühsame Aufgabe, Verbrauchererziehung zu definieren und zu entwickeln. Ein Bericht über die Aktivitäten des IOCU—Erziehungskommitees
Zusammenfassung Die internationale Organisation der Verbraucherverbände (IOCU) besteht aus 127 Verbraucherverbänden aus 51 Ländern. Der Stellenwert der Verbrauchererziehung im gesamten Tätigkeitsbereich von IOCU zeigt sich in der Tatsache, daß das Komitee für Verbrauchererziehung eines von drei ständigen IOCU-Komitees ist.Der Beitrag berichtet über die Versuche, Verbrauchererziehung zu definieren, und unterscheidet dabei normative Ansätze von institutionellen und offenen Ansätzen; er berichtet ferner über die Versuche, die Ziele der Verbrauchererziehung zu formulieren. Sodann werden als Tätigkeitsschwerpunkte zum einen die Durchführung von Seminaren, Kursen und Workshops, die auf der ganzen Welt stattfinden, und zum anderen die Verbreitung von Publikationen und Durchführung von Projekten geschildert. Von besonderem Interesse sind die Bemühungen des Verbrauchererziehungskomitees, ein Netzwerk für Verbrauchererzieher zu initiieren; so wie IOCU auch bisher Initiator und aktiver Teilnehmer einer Reihe von Netzwerken war (z.B. Consumer Interpol, Pesticide Action Network, Health Action International, International Baby Food Action Network), existiert seit 1985 auch ein Netzwerk für Verbrauchererzieher.Abschließend behandelt der Beitrag strukturelle Probleme des Erziehungskomitees, die hauptsächlich darauf zurückzuführen sind, daß es keine feste Mitgliedschaft und kein festes Budget gibt.


Heiko Steffens is Professor of Economics at the Technical University of Berlin, Franklinstraße 28/29, D-1000 Berlin 10, FRG; Günter Rosenberger is Head of the Stiftung Verbraucherinstitut, Reichpietschufer 72-76, D-1000 Berlin 30, FRG.  相似文献   

20.
This paper is divided into four parts. It begins with an analysis of the problems inherent in Irish codes of practice. Two major problems are identified: (a) no provision is made for the payment of compensation to consumers who suffer losses as a result of infringements of the codes; (b) the drafters of the codes have a tendency to understate the precise effect of certain legal provisions. The paper then proceeds to an assessment of the advantages of Irish codes of practice. One of their main advantages is that they are more flexible and speedier than the redress procedures provided by law. Another is that the codes are often so far in advance of the law that it is anticipated they will channel its development. The paper also addresses itself to whether the enforcement and monitoring mechanisms enshrined in some of the codes are effective. It concludes by recommending that (a) the terms of the codes which understate the precise effect of legal provisions should be reworded, and (b) all or part of the fines payable by code violators should be channelled to consumers who have suffered losses stemming from the infringements.
Staatlich überwachte Verhaltenskodices in Irland
Zusammenfassung Der im Jahre 1978 erlassene irische Consumer Information Act sieht die Einrichtung einer Behörde für Verbraucherangelegenheiten vor, der neben Uberwachungsaufgaben im Bereich der Werbung mit den Anbietern Verhaltenskodices (codes of standards, codes of practice) aushandeln soll. Inzwischen existieren einige solcher Kodices, insbesondere im Bereich von Werbung und des Versandhandels. Zwei weitere Kodices sind noch im Entwurfsstadium, nämlich für Isoliermaterialien und für Pauschalreisen.Der Beitrag weist auf zwei Hauptprobleme der irischen Kodices hin: sie enthalten keinerlei Vorschriften über Ersatzleistungen zugunsten von geschädigten Verbrauchern im Falle von Verstößen; die Verfasser der Kodices tendieren dazu, die präzisen gesetzlichen Verpflichtungen nur ungenau darzustellen.Weiterhin wird eine differenzierte Beurteilung der bislang vorliegenden irischen Kodices versucht. Einer ihrer Hauptvorteile besteht in ihrer Flexibilität. Verfahren können dadurch schneller erledigt werden als es nach den gesetzlichen Einrichtungen der Fall ist. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß sie der Entwicklung des Rechts so weit voraus sind, daß sie vermutlich seine weitere Entwicklung bestimmen werden. Die Mechanismen zur Durchsetzung und Überwachung sind nur z. T. wirksam; es fehlt an einer wirksamen Erfolgskontrolle. Außerdem fehlen Schieds- und Schlichtungsverfahren, anders als in den entsprechenden englisches Codes of Practice.Der Beitrag schließt mit zwei rechtspolitischen Vorschlägen: Bestimmungen in den Kodices, die den präzisen Inhalt gesetzlicher Verpflichtungen nur ungenau wiedergeben, sollten neu gefaßt werden; die gesamten oder wenigstens ein Teil der Geldbußen, die bei Verstößen gegen Verpflichtungen aus Kodices fällig sind, sollten an geschädigte Verbraucher als Ersatzleistung ausgekehrt werden.


Alex Schuster is a Lecturer in Law at Trinity College, Dublin 2, Ireland.  相似文献   

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