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1.
The author reports on an action taken by German consumer advice centres on behalf of consumer-debtors against specialized credit banks (Teilzahlungsbanken). The report refers to contracts concluded in the period of 1975 to 1980. By aggressive marketing mostly among marginal consumers, banks were able to charge consumers excessive interest rates and impose unfair contract conditions. Due to loss of job or personal misfortune many consumers have been unable to pay the instalments and have been subject to an assortment of harsh debt collection methods. The Supreme German Civil Court stepped in by annulling a number of credit contracts considered as being extortionate. Advice centres figured out that a great number of credit contracts could be regarded as void when applying the criteria of the Court. Banks have tried to evade the court rulings. Therefore the advice centres set up a network of action to help the consumer-debtor by negotiating his case with the bank, by making settlements, by using media, and by bringing legal actions. It is hoped that a collective settlement scheme can be worked out one day.
Verbraucherverschuldung in der Bundesrepublik Deutschland
Zusammenfassung Der Beitrag berichtet von den sog. Kreditaktionen der Verbraucherzentralen zugunsten von Konsumenten, die bei Teilzahlungsbanken Kredite zu überhöhten und z.T. sittenwidrigen Bedingung en aufgenommen hatten. Wegen Arbeitslosigkeit oder Umständen im persönlichen Bereich war es vielen Verbrauchern nicht möglich, die fälligen Kreditraten aus ihrem (reduzierten) Einkommen zurückzuzahlen. Eine wesentliche Hilfe für diese unverschuldet in Not gekommenen Verbrauchergruppen bildete die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die eine Reihe der in der Niedrigzinsphase von 1975–80 geschlossenen Verträge wegen Zinsüberhöhung und sonstiger belastender Bedingungen für sittenwidrig und damit nichtig erklärte. Nach Erhebungen war anzunehmen, daß eine große Zahl von Kreditverträgen gem, den Kriterien des BGH unwirksam war, ohne daß die Verbraucher das wußten oder rechtlichen Schutz bemühten. Die Banken hatten von sich aus keinen Anlaß, den Verbrauchern entgegenzukommen. Deshalb begannen die Verbraucherzentralen, insbes. in Hamburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen, sog. Kreditaktionen, in denen die Verbraucher aufgefordert wurden, ihre Verträge überprüfen zu lassen. Die Verbraucherzentralen bemühten sich bei festgestellter Zinsüberhöhung in Verhandlungen mit der Bank, und durch Öffentlichkeitsarbeit eine für den Verbraucher günstige Regelung zu erreichen. Angestrebt wird eine globale Vereinbarung zur Regelung des Problemkreises.


Annette Kähler is a lawyer and consultant to the Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, D-4000 Düsseldorf 1, FRG.  相似文献   

2.
There is an increasing tendency for consumers to regard the manufacturer as being primarily responsible for the safety and quality of consumer goods, even though in many if not most legal systems the common assumption by the consumer that the manufacturer rather than the retailer bears the primary liability for defective goods is not in fact correct. The legal position of the consumer in Australia under the general law of contract and tort is outlined as a background to the reforms made in 1978 by an important amendment to the Federal Trade Practices Act. A manufacturer (or importer) of consumer goods now is bound by statutory obligations, enforceable by the consumer, in respect of the quality of his goods. He is also bound by any express warranty given by him, and is liable where the goods require to be repaired or where replacement parts are required, but repair facilities or spare parts are not reasonably available. Except in the case of the obligations relating to the provision of spare parts and repair facilities, the manufacturer's statutory obligations cannot be excluded or limited. The Act also contains provisions limiting the time during which a consumer can commence an action against a manufacturer.Although the author considers that there are some defects in the legislation, he concludes that it represents a significant advance in the legal protection of the consumer's economic interests. There is a need for the expansion of existing mechanisms for the informal resolution of consumer claims, but the author also believes that the existence of the new legislative code setting out reasonably clearly defined rights will often in practice greatly strengthen the position of government agencies and others in attempting to negotiate a settlement on behalf of a consumer. Damages recoverable by a consumer from a manufacturer extend to consequential losses, including death or personal injury. As a result, a measure of strict liability for personal injury caused by defective products has been imposed on manufacturers. The legislation does not, however, offer a comprehensive regime of strict liability for personal injury and many anomalous situations will arise. The author considers that there is therefore a need in Australia for a review of the whole question of strict liability for personal injury caused by defective products, although even were this to occur there would still exist a strong need for a scheme such as that discussed in the article to govern the claim of a consumer for economic losses caused by the supply of defective or inferior products.
Die Haftung des Warenherstellers bei Mängeln der Sache — eine australische Position zum Verbraucherschutz
Zusammenfassung Konsumenten gehen in immer stärkerem Maße davon aus, daß primär der Hersteller für die Güte und Sicherheit von Bedarfsgegenständen verantwortlich ist. Dem steht bislang die Rechtstradition der meisten Länder entgegen, wonach der Verkäufer und nicht der Hersteller primär für Fehler und Mängel verantwortlich ist.Der Aufsatz stellt die rechtliche Stellung des Konsumenten in Australien vor dem Hintergrund allgemeiner vertrags- und deliktsrechtlicher Regelungen dar. 1978 ist durch eine Novelle des Federal Trade Practices Act eine wichtige Reform eingeführt worden. Der Hersteller oder Importeur von Verbrauchsgütern (consumer goods) ist jetzt kraft Gesetzes, das vom Verbraucher im Klagewege durchgesetzt werden kann, einstandspflichtig für die Qualität seiner Waren. Er ist gleichermaßen unter einer Garantieerklärung haftbar. Er hat auch dafür einzustehen, daß Güter, die Wartung, Reparatur oder Ersatzteile benötigen, ordnungsgemäß und zu vernünftigen Bedingungen gewartet werden können. Die Pflichten des Herstellers können durch vertragliche Abrede nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, mit der Ausnahme der Wartungsverpflichtung. Die Novelle enthält schließlich Bestimmungen über Ausschluß- und Verjährungsfristen für die Ansprüche des Verbrauchers, wobei sie sich an den EG-Richtlinienentwurf zur Produkthaftung anlehnt.Auch wenn der Autor einige Vorschriften der Novelle kritisch würdigt, so geht er davon aus, daß sie einen wichtigen Fortschritt im rechtlichen Schutz der wirtschaftlichen Interessen des Verbrauchers darstellt. Daneben besteht weiterhin ein Bedarf zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung, aber die Existenz der Novelle und der dort enthaltenen klar definierten Pflichten des Herstellers erleichtert staatlichen Behörden und anderen den Schutz der Rechte des Konsumenten. Die vom Hersteller zu liquidierenden Schäden betreffen auch Folgeschäden einschließlich Tod und Personenschäden. Im Ergebnis haftet der Hersteller ohne Verschulden für Produktfehler. Allerdings ist die Gesetzeslage nicht vollständig befriedigend; es fehlt ein umfassendes System der Gefährdungshaftung für Produktfehler, etwa gegenüber Dritten, die das fehlerhafte Produkt lediglich benutzen, ohne es selbst gekauft zu haben. Nach Auffassung des Autors muß deshalb in Australien die Produkthaftung für Personenschäden neu überdacht werden. Daneben bleibt die — durch die Novelle befriedigte — Notwendigkeit, den Verbraucher gegenüber Vermögensschäden bei Lieferung eines mangelhaften Produktes dadurch zu schützen, daß man ihm einen Direktanspruch gegen den Hersteller zuerkennt.


David Harland is Professor of Law, University of Sydney Law School, 173–175 Phillip Street, Sydney, N.S.W. 2000, Australia.  相似文献   

3.
The paper reports on the new Argentine Consumer Protection Act (CPA) which was adopted by the Parliament in 1993 but partially vetoed by the President. It aims at creating a specific system of consumer protection law, thereby extending the already existing provision of the Argentine Civil Code and special market legislation. The CPA tries to improve the position of the consumer in the marketplace and vis-à-vis public services before, during and after conclusion of a contract. It contains provisions on conciliation, access to justice, and collective redress. It attaches great importance to the establishment of consumer associations and to consumer education. Finally, the author looks at the importance of the CPA for regional integration in South America through MERCOSUR.
Zusammenfassung Verbraucherrecht in Argentinien und der südamerikanische WirtschaftsverbundDer Beitrag berichtet über das neue argentinische Verbraucherschutzgesetz, MERCUSUR. das vom Parlament im Jahre 1993 verabschiedet wurde, gegen das aber der Präsident teilweise Einspruch erhoben hat. Dieses Gesetz strebt die Schaffung eines Verbraucherrechtes an, das über die bereits existierenden Bestimmungen des argentinischen Zivilrechtes und einzelner spezieller Marktgesetze hinausgeht. Es versucht, die Rechtsstellung des Konsumenten auf dem Markt und gegenüber öffentlichen Dienstleistungen sowohl vor, als auch während und nach Abschlu\ von Kaufverträgen zu stärken. Es enthält Regelungen zu Fragen der Schlichtung, des Rechtszuganges und der öffentlichen Rechtshilfe. Es legt starkes Gewicht auf die Entwicklung von Verbraucherorganisationen und von Verbrauchererziehung. Am Ende des Beitrages analysiert der Autor die Wichtigkeit des neuen Gesetzes für die Integration Argentiniens in den südamerikanischen Wirtschaftsverbund MERCUSUR.
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4.
Zusammenfassung Der Beitrag untersucht die verbraucherpolitische Bedeutung des Richtlinienentwurfes der EG-Kommission über irreführende und unlautere Werbung. Er nimmt zu den einzelnen Angleichungs- und Reformvorschlägen auf dem Hintergrund einer vergleichenden Würdigung des sehr unterschiedlichen Werberechts der EG-Mitgliedstaaten Stellung. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß zahlreiche materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Vorschläge, wenn sie in einzelstaatliches Recht umgesetzt werden, eine Verbesserung des Verbraucherschutzes enthalten. Auf der anderen Seite weist der Entwurf Unklarheiten, Mängel und Lücken auf, die in der weiteren Diskussion beseitigt werden sollten.
The EC draft directive for harmonization of advertising law
The author gives a detailed analysis of the draft directive of the EC Commission on misleading and unfair advertising. He analyses the content of the draft in substantive law as well as in law enforcement, its impact on the law of the member states, and its results and consequences for the European consumer.The author concludes that in many respects the draft directive, if accepted and transformed into law, will considerably improve the position of the consumer. The consumer will be better protected against misleading advertising irrespective of whether it concerns goods or services, whether the claim was made expressly or by omission of material facts. The consumer will also benefit from prevention against unfair, discriminating, and harmful advertising. Comparative advertising, on the other hand, will be permitted. The system of sanctions will be more effectual. The burden of proof for the truthfulness of facts will fall on the advertiser.But the draft does not satisfy all demands of consumer policy. It allows no clear approach towards advertising of public utilities. There is no definite provision demanding corrective advertising. The individual consumer does not enjoy protection if he incurs damages due to advertising. The draft does not provide a definite option for creating a consumer ombudsman.


Jules Stuyck ist erster Assistent am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Katholieke Universiteit Leuven (Löwen), Tiensestraat 41, B-3000 Leuven, Belgien, und Dozent für Handelsrecht an der Hochschule für Wirtschaft (Economische Hogeschool Limburg) in Hasselt, Belgien.  相似文献   

5.
Zusammenfassung Die Aufgaben und Probleme der Verbraucherforschung sind denen der Marketingforschung zum Teil diametral entgegengesetzt. Ein »Alleinvertretungsanspruch« des anbieterorientierten Forschungsansatzes ist nicht begründet. Wer angewandte Markt- und Konsumforschung betreibt, muß sich jeweils zwischen den beiden entgegengesetzten Blickwinkeln entscheiden. Am Beispiel des Preiswiderstands wird dargelegt, daß das Verbraucherinteresse jedoch ebensowenig idealisiert oder verabsolutiert werden darf wie das Anbieterinteresse, sondern an seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen Systems gemessen werden muß.
On consumer conduct and its importance for the workability of markets
The tasks and problems of consumer research are in part diametrically opposed to those of marketing research. A claim on the part of marketing research to represent the interests of all market parties is not justified. Those engaged in applied market and consumer research always have to decide whether to adopt the conflicting perspectives of the consumer or the producer. On the other hand, as little as the producer interest should be idealized or given absolute predominance, so should the consumer interest. A thorough investigation must be made of the effects that pursuit of the consumer interest has on the functioning of the political, social and economic system. The thesis is illustrated by a concrete example: Consumer resistance to high prices and price increases.


Gerhard Scherhorn ist Professor für Konsumtheorie und Verbraucherpolitik an der Universität Hohenheim (D-7000 Stuttgart 70, Postfach 106). Für kritische Durchsicht des Manuskripts und konstruktive Anregungen ist er Klaus Grunert und Klaus Wieken zu Dank verbunden.  相似文献   

6.
This paper explains the need for both administrative and judicial control of unfair terms in standard contracts. The 1982 Israel Standard Contracts Law involves both guided judicial review and administrative control by a Standard Contracts Tribunal. Presented here is an analysis of the enforcement of the law rather than a purely theoretical approach. The Tribunal's involvement is much more effective than that of the courts as revealed by the remarkably small number of published court decisions. One can attribute the Tribunal's success to the close cooperation between the Ministry of Justice and the consumer organizations. The example of construction contracts was selected to illustrate the effective control of the Tribunal; however, weaknesses of the system are not disregarded and suggestions for amendments are proposed. A major conclusion reached is that administrative control is more effective than judicial control. A second conclusion is that the future lies in involuntary administrative control, a trend already in progress in the Israeli legal system.
Die Kontrolle unfairer Klauseln in Kaufverträgen mit Konsumenten in Israel
Zusammenfassung Die meisten Kaufverträge sind Standardverträge und enthalten folglich häufig unfaire Klauseln. Zum Schutz berechtigter Verbraucherinteressen ist deshalb eine Kontrolle solcher Verträge nötig. Das israelische Gesetz über allgemeine Geschäftsbedingungen aus dem Jahre 1982 führte eine doppelte Kontrolle ein: zum einen eine gerichtliche Überprüfung und zum andern eine Verwaltungskontrolle in Form eines Sonderverfahrens für allgemeine Geschäftsbedingungen (Standard Contracts Tribunal). Die wesentlichen Züge dieses Gesetzes werden skizziert. Besondere Bedeutung wird innovativen Elementen, wie der Anwendungsbreite und der mutmaßlichen Unbilligkeit bestimmter Klauseln, beigemessen. Die Struktur und Vorgehensweise des Sonderverfahrens werden diskutiert.Der Beitrag bietet eine Analyse des Vollzuges des Gesetzes durch gerichtliche Entscheidungen und einen Überblick über die Tätigkeit des Sonderverfahrens. Dabei zeigt sich einerseits, daß die Gerichte nur selten befaßt waren und nur wenige Fälle veröffentlicht wurden, andererseits, daß die Durchführung des Sonderverfahrens wesentlich effektiver und besser organisiert war. Der relative Erfolg der Verwaltungskontrolle durch dieses Sonderverfahren beruht zu einem erheblichen Teil auf der aktiven Rolle des Justizministeriums und der Verbraucherorganisationen. Das Ministerium erarbeitete Richtlinien, nach denen die Standardverträge und allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Überprüfung ausgewählt wurden. Kaufverträge für Wohneigentum werden herangezogen, um die Effektivität des Sonderverfahrens zu illustrieren.Die Verwaltungskontrolle durch das Sonderverfahren ist zwar nicht frei von bestimmten Schwachpunkten, und der Beitrag macht einige Vorschläge für Verbesserungen, die auch den gesetzgebenden Körperschaften in Israel übermittelt wurden.Was aber insgesamt die Effektivität anbelangt, so zeigt sich eine Überlegenheit der Verwaltungskontrolle gegenüber der gerichtlichen Überprüfung. In Zukunft sollte die Vorlage von allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Prüfung vor dem Sonderverfahren eine Mußvorschrift werden. Der Übergang von freiwilliger zur Pflichtkontrolle könnte — zusammen mit anderen Regelungen — den Schutz des Konsumenten vor unfairen Vertragsbestimmungen weiter verbessern.


Sinai Deutch is Professor of Consumer Law, Bar-Ilan Faculty of Law, Ramat-Gan, Israel 52100, and Legal Adviser to the Histadrut Consumer Protection Authority. The article is based on a lecture given in the 1st International Conference on Consumer Law in Sao Paulo, Brazil, May 1989.  相似文献   

7.
Zusammenfassung Das französische Gesetz vom 10. Januar 1978 versucht den Kampf gegen mißbräuchliche und unlautere Klauseln, die sich in Verträgen finden, die den Konsumenten durch Unternehmen auferlegt werden. Die Regierung hat die ausschließliche Kompetenz, solche Klauseln zu beseitigen, sie wird aber in dieser ihrer Tätigkeit durch eine Kommission beraten. Die Kommission über mißbräuchliche Vertragsklauseln setzt sich aus 15 Mitgliedern zusammen, darunter drei Vertretern von Verbraucherorganisationen und drei Vertretern von Unternehmen. Das Gesetz sieht zwei Methoden zum Kampf gegen mißbräuchliche und unlautere Klauseln vor: Einerseits das Dekret des Staatsrates, das nach dem Gutachten der Kommission verabschiedet wird, oder aber die Empfehlung durch die Kommission.Die durch Dekret untersagten Klauseln sind nichtig, nicht aber diejenigen, die in den Empfehlungen kritisiert werden. Die Empfehlungen dienen lediglich dazu, auf die Unternehmen Druck auszuüben, damit sie mißbräuchliche Klauseln aus ihren Vertragsformularen beseitigen. Bis zur Gegenwart wurde lediglich ein Dekret erlassen. Zwei Empfehlungen sind veröffentlicht worden, obwohl die Kommission mehrere verabschiedet hatte. Obwohl es für ein endgültiges Urteil über das Kontrollsystem des Gesetzes noch zu früh ist, scheint das System insgesamt nicht sehr effektvoll zu sein.
Unfair contract terms in French law under the act of January 10, 1978
The new Act attempts to repel unfair terms found in contracts imposed on consumers by enterprises. It is the government, not the courts, which is empowered to eliminate such clauses. The government is supported by a special Commission consisting of 15 members, three of which are representatives of consumer organizations, three of industry.The Act provides for two methods of banning unfair clauses: one by decree of the State Council issued after deliberation by the Commission, the other by recommendation of the Commission. The clauses which are forbidden by decree are void and are regarded as not written in the contract. Those which are recommended for exclusion may still be used by enterprises but the recommendations are meant to exert strong coercion that the clauses be eliminated from contracts. So far, only one decree and two recommendations have been published.The author, who is himself a member of the Commission, describes the content and importance of the decree and the recommendations. He points out that there are some weaknesses in the French control system, especially that the government is rather reluctant to issue decrees and that the recommendations of the Commission do not necessarily have to be published. The author resumes that even though it is somewhat early to come to a final conclusion, the system entailed in the 1978 Act seems to be rather inefficient.


Jean Calais-Auloy ist Professor für Rechtswissenschaft an der Universität von Montpellier, rue de l'Université 3, F-34000 Montpellier, Frankreich, und Direktor des »Centre du Droit de la Consommation«.  相似文献   

8.
The paper informs about the promulgation and the contents of the new Spanish Consumer Protection Act of 1984. This Act was motivated by the so-called toxic syndrome in 1981, when many people were killed or severely injured due to the use of degenerated olive oil. The Act establishes certain basic substantive and procedural rights for consumers and consumer organizations. It provides for an institutional structure to implement the Act, a structure which is, however, characterized by a remarkable degree of imprecision. Despite certain critical observations, the author concludes that the Act must be regarded as a success for the Spanish consumer movement.
Zusammenfassung Der Aufsatz berichtet über Erlaß und Inhalt des neuen spanischen Gesetzes zum Schutz der Verbraucher von 1984. Das Gesetz wurde ausgelöst durch die Folgen des Genusses vergifteten Olivenöls im Jahre 1981, an dem zahlreiche Menschen starben. Das Gesetz kodifiziert zentrale materielle Rechte und verfahrensrechliche Beteiligungsmöglichkeiten von Konsumenten und Verbraucherorganisationen. Es schafft einen institutionellen Rahmen zur Rechtsdurchsetzung, der allerdings nur vage und unpräzise ausgefüllt ist. Bei aller Kritik bedeutet das Gesetz nach überzeugung des Autors einen wichtigen Erfolg der spanischen Verbraucherschutzbewegung.


Ignacio Uriarte Bofarull is a lawyer with the Spanish consumer organization Organizaci%on de consumidores y usuarios (O.C.U.), Serrano 78/5 dcha, Madrid 6, Spain. The paper was translated from Spanish to English by Norbert Reich.  相似文献   

9.
Zusammenfassung Der Beitrag untersucht den Schutzzweck des neuen AGB-Gesetzes anhand der Entstehungsgeschichte des Gesetzes. Er weist darauf hin, daß in der neuen Kommentarliteratur der verbraucherpolitische Schutzzweck nur unzureichend reflektiert wird. Dies zeigt sich insbesondere an der Auslegung des gesetzlichen Zentralbegriffs der »Allgemeinen Geschäftsbedingung« und an seiner Ausnahme, den »im einzelnen ausgehandelten« Bedingungen. Hier ist nach Meinung des Autors eine Differenzierung in Geschäftsbedingungen zwischen Unternehmen einerseits und im Verhältnis Unternehmen-Verbraucher (Nichtkaufleute) andererseits erforderlich. Schließlich wird auf Probleme der Verbandsklage eingegangen.
On the difficulties of protecting the consumer by means of the new german law on standard terms of contract (ABGB)
The paper analyses the attempts made in this Law to increase the protection of the consumer against unfair contract clauses. It reviews recent legal writings which have tried to evaluate the substance and scope of the protection provided by the Law. It is maintained that in these writings, the aims of the legislation are not examined at sufficient depth. Criticism is levelled especially against the way in which the concept standard contract term has been expounded.The author argues that standard contract terms have to be given different interpretations depending upon whether contracts are made between an enterprise and consumers or between two enterprises. In the first case (enterprise-consumer) a wide definition of standard contract terms should be applied in order for the courts to be able to deal with most consumer contracts. In particular, the author opposes the notion of individually negotiated contracts in Art. 1 § 2, which by literal interpretation would provide loopholes enabling enterprises to evade the law. In the second case (enterprise-enterprise), one should pay attention to the distribution of market power; the more powerful an enterprise in relation to the contract partner, the greater the need for legal control of contract terms.The paper also contains a commentary on the legal procedure of collective action (Verbandsklage) whereby consumer organizations can protest against unfair standard form contracts; some first practical experiences with the procedure are mentioned.


Norbert Reich ist Professor für Rechtswissenschaft an der Hochschule für Wirtschaft und Politik, 2000 Hamburg 13, Von-Melle-Park 9.  相似文献   

10.
The purpose of the article is to summarize the use of the electronic media for advertising and selling, to identify the present or potential problems of this use for consumers, and to outline national and international consumer policies on the use of the electronic media for advertising and selling.The main suggestions for consumer policy are that consumer organizations and authorities should: (a) set aside resources for the preparation of a code of standards for the use of data media for advertising and selling, (b) follow closely what we have identified as the most urgent consumer problem, namely the use of the visual media for new ways of advertising and selling, (c) carry out detailed studies of the necessity of adjusting legislation in light of the expected developments in the field of visual media, and (d) in view of the international range of both data media and visual media investigate the possibility of international co-operation concerning the detailed consumer policy elements proposed in this article.
Elektronische Medien in Werbung und Verkauf: ein verbraucherpolitischer Überblick
Zusammenfassung Der Beitrag schildert zunächst den Einsatz elektronischer Medien in der Werbung und im Verkauf, wie er sich in den USA und den westeuropäischen Ländern beobachten läßt. Er untersheidet dabei Daten-Medien und visuelle Medien. Anschließend versucht er, bestehende und potentiell auftretende Probleme dieses Medien-Einsatzes zu benennen, und geht dabei im Bereich der Werbung vor allem auf Fragen der Identifizierbarkeit, des Informationsgehaltes und der Strukturierung, im Bereich des Verkaufs auf Fragen der Information über Verkaufskonditionen, des Rücktrittsrechts und des Datenschutzes ein.Schließlich entwirft der Beitrag einen Vorschlag für nationale und internationale verbraucherpolitische Maßnahmen. Nach diesem Vorschlag sollten die Verbraucherorganisationen (a) Mittel für die Erarbeitung von Richtlinien für den Einsatz elektronischer Daten-Medien in Werbung und Verkauf bereitstellen, (b) dem wichtigen Problem des Einsatzes visueller Medien für neue Formen von Werbung und Verkauf auf der Spur bleiben, (c) genau prüfen, inwieweit die Gesetzgebung der zu erwartenden Entwicklung im Bereich der visuellen Medien angepaßt werden muß, und (d) angesichts der übernationalen Reichweite der behandelten Medien die Möglichkeit internationaler verbraucherpolitischer Zusammenarbeit fördern.


Folke Ölander is Professor and Preben Sepstrup Associate Professor at the Aarhus School of Business Administration and Economics, Ryhavevej 8, DK-8210 Aarhus V, Denmark.The project has been conducted with financial support from the Nordic Council of Ministers.  相似文献   

11.
The second hand car trade in the UK has been largely ignored by researchers and yet consumer problems in this market are significant. There is a considerable body of literature concerning occupational licensing and this paper examines the application of a compulsory licensing system for second hand car dealers which was introduced in Scotland in 1982. The fundamental issue of whether or not licensing can contribute to consumer protection in this market is obscured by the administrative framework in which licensing has been set. This has a number of implications for both consumers and second hand car dealers.
Die Lizensierung des Gebrauchtwagenhandels in Schottland
Zusammenfassung Zunächst wird auf die Bedeutung des Gebrauchtwagenmarktes hingewiesen, der in Großbritannien ein größeres Volumen hat als der Neuwagenmarkt und eine besondere Rolle bei Käufen von privat genutzten Autos spielt. Zugleich hat dieser Markt Probleme für die Käufer, die nicht nur durch den hohen Preis eines Autos begründet sind, sondern auch durch die für den Käufer unglückliche Informationssituation; der Verkäufer weiß in der Regel mehr über das von ihm angebotene Auto und wird häufig zugleich ein Interesse daran haben, wichtige Informationen zurückzuhalten.Im weiteren behandelt der Beitrag generell die Argumente für und gegen berufliche Zulassungsregelungen und versucht, das spezielle Zulassungssystem zu bewerten, das im Jahre 1982 in Schottland für den Gebrauchtwagenhandel eingeführt wurde. Ein Urteil darüber, ob dieses System dem Käuferinteresse dient, ist deshalb so schwer zu fällen, weil es die örtlichen Kreisverwaltungen sind, die durch die administrative Regelung mit der Lizenzvergabe betraut wurden. Daraufhin haben sich große regionale Unterschiede ergeben, die für beide Marktseiten von Nachteil sind.


Mark Gabbott is Lecturer in Marketing, Institute for Retail Studies, University of Stirling, Stirling, Scotland FK9 4LA, U.K.  相似文献   

12.
The French telecommunications authority (DGT) is embarked on the world's most ambitious effort to make videotex into a mass medium. The decision to distribute terminals (Minitels) free of charge as well as a unique approach to pricing services have generated substantial interest in the French Télétel system. This article describes and analyzes: (a) the reasons why this multibillion dollar gamble was undertaken, (b) the major elements of the French videotex system, (c) various measures of the system's progress to date, (d) the major types of services offered, (e) patterns of consumer use, (f) consumer problems and policy issues associated with the videotex medium, and (g) the prospects of the French videotex system taking hold in other nations.
Die Entwicklung des französischen Videotextsystems und seine Bedeutung für die Verbraucher
Zusammenfassung Die französische Behörde für Telekommunikation macht im internationalen Vergleich die stärksten Anstrengungen, Videotext zu einem Massenmedium zu machen. Sowohl die Tatsache, daß die Terminals (Minitels) kostenlos zur Verfügung gestellt werden, wie auch die besondere Form der übrigen Preispolitik haben zu einem großen Interesse an dem französischen Télétel-System geführt.Der Beitrag beschreibt (a) die Gründe, aus denen dieses millionenschwere Unterfangen begonnen wurde, analysiert (b) die Elemente des französischen Videotextsystems, behandelt (c) verschiedene Indikatoren zur Erfassung der bisherigen Entwicklung des Systems, nennt (d) die wichtigsten Arten der Angebote, die das System macht, skizziert (e) die Nutzergewohnheiten der Konsumenten, diskutiert (f) Verbraucherprobleme und politische Aspekte, die mit dem neuen Medium verknüpft sind, und prüft schließlich (g), welche Zukunftsaussichten des französischen Videotextsystems auch für andere Länder gelten dürften.


Robert N. Mayer is an Associate Professor in the Department of Family and Consumer Studies, University of Utah, Salt Lake City, UT 84112, USA.The author wishes to acknowledge the special assistance of Claire Ancelin of the Service de la Prospective et des Etudes Economiques of the Direction Générale des Télécommunications, Montrouge, and of Pierre Noel of the Institut National de l'Audiovisuel, Bry-sur-Marne.  相似文献   

13.
Consumer protection legislation recognizes consumer rights, but in many cases consumers do not institute judicial proceedings in order to assert their rights, particularly for small injuries.Class actions are seen as having the potential to overcome some of the hurdles that bar consumers from effective access to courts to seek redress to their grievances.Class action proceedings are not simple and the enactment of such a measure requires modifications to be made to the judicial process. The author in discussing the efficiency of the measure outlines the major adjustments to be made and the different solutions developed in the majority of states that have enacted such a procedure.
Erfolgreicher Rechtszugang von Verbrauchern: Verbandsklagen
Zusammenfassung Die Verbraucherrechte werden zwar in den meisten LÄndern durch die Verbraucherschutzgesetze anerkannt, aber die Verbraucher leiten dennoch nur selten rechtliche Schritte ein, um ihr Interesse zu wahren. Das gilt vor allem bei geringfügigen SchÄden oder Benachteiligungen. Das Instrument der Verbandsklage wird als Möglichkeit zum Abbau von Barrieren angesehen, die Konsumenten von rechtlichen Schritten abhalten. Dieses Instrument ist ziemlich kompliziert und erfordert einige VerÄnderungen des gerichtlichen Vorgehens. Die Autorin diskutiert diese VerÄnderungen so, wie sie von den meisten Staaten vorgenommen wurden, die die Verbandsklage eingeführt haben, speziell unter dem Gesichtspunkt der Wirksamkeit dieses Verfahrens.
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14.
The paper discusses alternative research programs designed to help consumer agencies to better meet their needs of factual information on which to base their evaluation of present programs and their setting of priorities for the future.In the main, it concludes that data on consumer problems and consumer complaining behavior in particular can help policymakers in individual countries to make short-run decisions about where and to what extent they should concentrate protection activities under present structures and procedures. Similar data in several countries can further help a policymaker to decide whether in the longer run his or her country should adopt the more effective structures and procedures of another country.Data from an EEC consumer survey and from a study of perceived problems and complaint behavior among U.S. consumers are used as illustrations of the paper's theses.
Informationen, die für die Planung von verbraucherpolitischen Maßnabmen erforderlich sind
Zusammenfassung Der vorliegende Beitrag behandelt unterschiedliche methodische Ansätze zur Erarbeitung der Datengrundlage, die zur Evaluierung laufender Maßnahmen der Verbraucherpolitik und für die Schwerpunktsetzung bei der künftigen Entwicklung solcher Maßnahmen notwendig ist.Neben der Erforschung beispielsweise von Konzentrationsentwicklungen, der Wirkung von Werbemaßnahmen, des Informationsverhaltens von Konsumenten oder der Gebrauchstauglichkeit von Produkten, wird die Erforschung von Verbraucherproblemen, ihren Ursachen und ihres Ausmaßes, für besonders wichtig gehalten. Entsprechende Daten sich nicht nur für kurzfristige, sondern auch für längerfristige verbraucherpolitische Entscheidungen von Bedeutung. Dazu ist es zweckmäßig, wenn Forschungsergebnisse aus verschiedenen Ländern zusammengetragen und international vergleichende Studien durchgeführt werden.Gegenüber der Erhebung von Indikatoren für generelle Unzufriedenheiten mit globalen Güter- oder Dienstleistungskategorien wird der Erforschung von konkreten Anlässen von Verbraucherproblemen der Vorzug gegeben, vor allem weil Angaben über solche konkreten Anlässe weniger stark von schwer zu kontrollierenden externen Einflußfaktoren abhängig sind als Äußerungen über generelle Unzufriedenheiten. Dabei kommt der dirketen Befragung von größeren Verbraucherstichproben wegen ihrer höheren Repräsentativität mehr Bedeutung zu als der Analyse von gesammelten Unterlagen über Reklamationsfälle.Der Beitrag illustriert seine Thesen anhand zweier empirischer Untersuchungen. Die erste ist eine international vergleichende Studie von Verbraucherzufriedenheit und Verbraucherbeschwerden in den Mitgliedsländern der europäischen Gemeinschaft. Tabelle 1 zeigt die entsprechenden Prozentzahlen aufgeschlüsselt nach diesen Ländern. Die zweite Studie wurde in den USA durchgeführt. Untersuchungsgegenstand waren Verbraucherprobleme und Verbraucherbeschwerden bei 34 Güter- und Dienstleistungsgruppen. Tabelle 2 zeigt für einige davon den Anteil von Käufen, die zu Problemen führten, an der Gesamtzahl der Käufe, ferner davon wiederum den Anteil derer, die zu Reklamationen führten, und schließlich davon wiederum den Anteil derer, die zu einem befriedigenden Ergebnis führten.


Alan R. Andreasen is Professor of Business Administration and Research Professor, Survey Research Laboratory at the University of Illinois, 306 Commerce West, Urbana, Illinois, 61801, U.S.A. Jean Manning is a marketing consultant in Chicago, Illinois. An earlier version of this paper was prepared for the 8th Annual Meeting of the European Academy for Advanced Research in Marketing while Andreasen and Manning were working at the European Institute for Advanced Studies in Management, Brussels, Belgium.  相似文献   

15.
The French Reform Commission (Commission de refonte du droit de la consommation) which is headed by the author has made a set of proposals to the French government in order to improve and adapt French consumer law to modern protective standards and to EEC legislation. One of them, on consumer safety, has already been enacted.The author informs about certain proposals which might interest the foreign reader. They concern consumer information, the quality of goods and services, safety as far as compensation by means of product liability rules is concerned, unfair contract terms, and access to justice.
Neue Gesetze zur Verbesserung des Verbraucherschutzes — Vorschläge der französischen Reformkommission
Zusammenfassung Die französische Reformkommission zum Verbraucherschutzrecht, deren Vorsitzende der Autor ist, hat umfangreiche Vorschläge zur Verbesserung des französischen Verbraucherschutzrechts erarbeitet, die einen Anschluß an moderne Schutzstandards under Berücksichtigung der EWG-Diskussion ermöglichen. Im Bereich der Regelung der Produktsicherheit sind die Vorschläge der Kommission zum großen Teil vom Gesetzgeber übernommen worden.Der Autor berichtet über zentrale Punkte der Vorschläge der Kommission: Für den Bereich der Verbraucherinformation wird die Verankerung einer allgemeinen Informationspflicht vorgeschlagen. Qualitätsregeln sollen insbesondere durch Erweiterung der gesetzlichen Verkäuferhaftung nach dem französischen Zivilrecht erfolgen. Flankierend zur Sicherheitsregelung ist die Produkthaftpflicht auf eine Gefährdungshaftung umzustellen. Allgemeine Geschäftsbedingungen sollen auf Mißbrauch nicht durch eine Behörde, sondern durch Verbandsklagen kontrolliert werden. Der Zugang zum Recht ist durch ein vereinfachendes Klageverfahren und durch Gruppenklagen zu verbessern.


Jean Calais-Auloy is Professor of Law at the University of Montpellier, Faculté de Droit, F-43000 Montpellier, France.  相似文献   

16.
In German consumer protection, antitrust law is playing an increasingly prominent role. This article informs about the problems of protecting consumers against monopolizing pricing practices. It also discusses the law of recommended prices. The author suggests that substantive reforms of the antitrust law are necessary in order to improve the position of the consumer.
Neue tendenzen des kartellrechtlichen verbraucherschutzes in der BRD
Zusammenfassung Für den Schutz des Verbrauchers in der Bundesrepublik gewinnt das Kartellrecht zunehmende Bedeutung. Der Beitrag stellt dies an den Problemen der Preiskontrolle gegenüber marktbeherrschenden Unternehmen und des Preisempfehlungsrechtes dar. Der Autor verficht hier die These, daß im Zuge der Novellierung des Kartellrechtes auch Vorschriften zur Verbesserung des Verbraucherschutzes erforderlich und möglich sind.


Norbert Reich ist Professor für Rechtswissenschaft an der Hochschule für Wirtschaft und Politik, 2000 Hamburg 13, Von-Melle-Park 9.  相似文献   

17.
In the United Kingdom, central government ownership of or involvement in trading activities has a long history and takes a variety of forms, including nationalised industries, public corporations, and government shareholdings in companies. The paper examines one way, the development of consumer performance indicators and targets, in which those nationalised industries and public corporations engaged in the supply of services (and sometimes goods) to domestic consumers can be made more responsive to consumers' needs. It reviews the use that has already been made of consumer performance indicators and suggests ways in which progress can be made.
Verbraucherorientierte Leistungsindikatoren und Leistungsziele für die verstaatlichten Industrien in Großbritannien
Zusammenfassung Staatlichen Besitz und staatliche Mitbeteiligung gibt es in der englischen Wirtschaft seit langem und in vielfaltigen Formen, z.B. als verstaatliche Industrien, also öffentliche Betriebe oder durch Firmenanteile in öffentlicher Hand. Daraus entstehende monopolistische Tendenzen verhindern es in manchen Branchen, daß die Präferenzen der Verbraucher ausreichend deutlich werden und durchgesetzt werden können. Für diese Bereiche müssen für die Konsumenten andere Wege gefunden werden, auf das Verhalten und die Leistungsfähigkeit der Anbieter Einfluß zu nehmen.Der Beitrag führt dazu zunächst einige Formen staatlicher Kontrolle an, die trotz mancher Vorzüge für die Konsumenten nicht zu niedrigeren Preisen oder verbessertem Angebot führen. Deshalb befaßt er sich anschließend mit Indikatoren und Zielwerten für die Leistung, die von den verstaatlichten Industrien für die Konsumenten erbracht wird. Solche Leistungswerte werden als mögliche Kompensation für den fehlenden Marktmechanismus angesehen.Unter den bereits existierenden Leistungsindikatoren (im Bereich des öffentlichen Verkehrswesens, der öffentlichen Energiewirtschaft und des öffentlichen Kommunikationswesens) sind nur ganz wenige umfassend aussagekräftig. Leistungszielwerte existieren praktisch überhaupt nicht. Der Beitrag sieht den aussichtsreichsten Weg für die Weiterentwicklung von Leistungsindikatoren und Leistungszielen in ihrer integrierten Erarbeitung innerhalb eines umfassenderen Kontrollsystems, das auch Aspekte der betrieblichen Effizienz, des Finanzierungsrahmens und der Investitionsprogramme berücksichtigt.


Jeremy Mitchell is Director, National Consumer Council, 18 Queen Anne's Gate, London SW1H 9AA, England. The paper was first presented at the symposium Consumers' influence on public and private consumer policy, Smygehus, Sweden, September 21–23, 1982, sponsored by the European Cultural Foundation and the Marcus and Marianne Wallenberg Foundation.  相似文献   

18.
This article illustrates, with respect to a specific product (colour TV), that from a consumer policy point of view, too few and the wrong kind of people use consumer information, in casu information stemming from comparative product testing.Interviews were held with 294 buyers. The article reports on the planning period, on the characteristics of consumers using test information, and on the effects of comparative testing information. With these figures as a platform the author discusses consumer policy implications and concludes that the safest way from a consumer point of view is to replace comparative product testing with regulations for production and sale. If this is not possible, new methods and resources to-day almost unheard of will have to be employed in disseminating the information.
Vergleichende Warentests von Farbfernsehgeräten: Ihre Verwendung und Auswirkung
Zusammenfassung Der Beitrag zeigt am Beispiel eines Produktes, daß Informationen aus vergleichenden Warentests unter verbraucher-politischem Gesichtspunkt von zu wenigen und auch von den falschen Verbrauchern verwendet werden. Die mitgeteilten Ergebnisse beruhen auf Interviews mit 294 Käufern von Farbfernsehgeräten und umfassen die Planungsphase, die Besonderheiten der Verwender von Testergebnissen unter den Käufern und die Effekte von Warentestinformationen.Die Ergebnisse lassen vermuten, daß ein bestimmter Planungszeitraum vor dem Kauf der Verwendung von Informationen förderlich ist. Tabelle 1 zeigt die Länge des Planungszeitraums, die wohl als kurz im Verhältnis zur Wichtigkeit und zum Preis des Produktes gelten kann. Dabei gibt es keine Besonderheiten bei bestimmten Alters- oder Einkommensgruppen. Auch läßt sich aus Tabelle 2 keine Unterstützung für die Hypothese herleiten, Benutzer von vergleichenden Testinformationen würden ihren Kauf länger vorbereiten als Nichtbenutzer. Allerdings dürften Verbraucher mit einer Planungsperiode von bis zu 2 Wochen insgesamt weniger Informationen, gleich welcher Art, nutzen, als solche mit einem längeren Planungszeitraum.Nach Tabelle 3 gab ein Drittel der Verbraucher an, vergleichende Warentestinformationen benutzt zu haben. Wenn also aktuelle Informationen vorhanden sind, können sie unter dem Gesichtspunkt der Verwendung folglich mit anderen Arten von Informationen ohne weiteres konkurrieren. Nach Tabelle 4 gilt dies jedoch nicht für alle Verbrauchergruppen gleichermaßen. Vielmehr lehnen Gruppen mit geringem Einkommen gedruckte Informationen vermultich ab und sollten deshalb andere Kaufentscheidungshilfen erhalten.Tabellen 3 bis 5 zeigen, daß lediglich ein Drittel der Käufer eines sehr kostspieligen Gutes bei der Markenwahl von einer gut eingeführten hochwertigen Produktinformation Gebrauch machte. Dafür werden vier mögliche Erklärungen geboten: (a) Verbraucher halten die Informationsinhalte für unwichtig; (b) Verbraucher empfinden kein Bedürfnis nach Informationen; (c) Verbraucher erwarten zu hohe Kosten und Mühen bei der Informationsbeschaffung; (d) sie erwarten von der Information einen zu geringen Nutzen.Interessanter noch als die Nutzung von vergleichenden Warentestinformationen ist deren Wirkung. Tabelle 6 zeigt den Prozentsatz jener Verwender einer Informationsart, die diese als für die Wahl einer Marke ausschlaggebend angaben. Aus der Sicht der Verbraucherpolitik ist es ermutigend, daß eine Informationsart um so einflußreicher ist, je weniger sie von den Verkäufern beeinflußt werden kann. Absolut gesehen, werden vergleichende Warentestinformationen allerdings in enttäuschend geringem Maße genutzt. Tabelle 7 zeigt den Prozentsatz aller Käufer, die eine Informationsart als entscheidend betrachten.Aus Tabelle 4 ergibt sich ein Anstieg der Verwendung von vergleichenden Warentestinformationen mit steigendem Einkommen. Ähnliches zeigt sich aus Tabelle 8 hinsichtlich der empfundenen Nützlichkeit der Information. Auch wenn Verbraucher mit niedrigem Einkommen die Kosten für vergleichende Warentestinformationen inkaufnehmen, können sie sie oft aus mehreren Gründen nicht verwenden. Da der Trend in Tabelle 8 genau gegenläufig verläuft zu dem für werbliche Informationen, scheint eine Informationslücke in zweifachem Sinne zu bestehen: je besser Verbraucher wirtschaftlich ohnehin gestellt sind, desto mehr machen sie Gebrauch von hochwertigen schriftlichen Informationen; andererseits ist der Einfluß minderwertiger Informationen um so größer, je schlechter die wirtschaftliche Situation der Verbraucher.Der Autor gelangt zu der Empfehlung, daß vergleichende Warentest weitgehend ersetzt werden sollten durch staatliche Eingriffe wie beispielsweise Mindestanforderungen an Qualität, an Funktionsweise, an Energieverbrauch und an Umweltbelastung, oder durch Begrenzung der Anzahl von alternativen Warenmarken, kombiniert mit Mindestanforderungen an Informationen über diese Marken in der Werbung, an Preisinformationen oder an Verfalldaten. Erweisen sich solche Regelungen als nicht durchsetzbar, müssen neuartige Methoden der Verbreitung von vergleichenden Warentestinformationen entwickelt und verwendet werden.


Preben Sepstrup is an Associate Professor at the Institute of Marketing, Aarhus School of Business Administration and Economics, Ryhavevej 8, DK-8210 Aarhus V, Denmark.  相似文献   

19.
The value of consumer complaints in consumer protection and in the effective management of the firm has been demonstrated. This paper reports a survey of Dutch consumers to determine the extent to which consumer attitudes toward seeking redress through complaints is correlated with actual complaint behavior. It concludes that situation-specific factors are stronger influences on whether consumers complain than general attitudes and discusses how these factors can be used to encourage legitimate consumer complaints.
Reaktionen bei Verbraucher-Unzufriedenheit: Die Rolle von Einstellungen und situativen Faktoren
Zusammenfassung Es ist erwiesen, daß Verbraucherbeschwerden sowohl für den Schutz des Verbrauchers wie auch für eine effektive Unternehmensführung von Bedeutung sind. Der vorliegende Beitrag berichtet über eine Untersuchung bei 304 holländischen Verbrauchern zu der Frage, in welchem Ausmaße die Einstellungen von Verbrauchern zu Beschwerdeverhalten zusammenhängen mit dem tatsächlichen Beschwerdeverhalten. Einstellungen wurden dabei über eine 15-item-Skala gemessen, die einer Faktoren-Analyse unterzogen wurde und drei Bereiche erfaßt: (a) gesellschaftliche Normen über Beschwerdeverhalten, (b) Kosten und Mühen des Beschwerdeverhaltens und (c) vermutliche Ansprechbarkeit der Verkäufer durch Verbraucherbeschwerden.Eine multiple Regressions-Analyse ergab eine signifikante, jedoch nur schwache Beziehung zwischen dem ersten Einstellungsfaktor und einer Beschwerde-Neigung, die erfaßt wurde als allgemeine Selbsteinschätzung hinsichtlich der Tendenz, bei Unzufriedenheiten mit Beschwerdeverhalten zu reagieren. Es zeigte sich keine signifikante Beziehung zwischen den drei Einstellungsfaktoren und dem Beschwerdeverhalten aufgrund einer spezifischen Verbraucherunzufriedenheit. Weitere Analysen zeigten, daß vielmehr vier situative Variable in signifikanter Beziehung zum tatsächlichen Beschwerdeverhalten stehen, nämlich (a) der Produktpreis, (b) die Schwere des Problems mit einem nicht-zufriedenstellenden Produkt, (c) die wahrgenommene Mühe, die durch eine Beschwerde verursacht wird, und (d) die wahrgenommene Bereitschaft des Verkäufers, die Unzufriedenheit zu beseitigen.Die Ergebnisse dieser Untersuchung und Befunde früherer Untersuchungen legen den Schluß nahe, daß das Beschwerdeverhalten bei Unzufriedenheit eher von situationsspezifischen Faktoren beeinflußt wird als von generellen Einstellungen. Solche generellen Einstellungen können jedoch das Beschwerdeverhalten über längere Zeit bei einer größeren Zahl von Unzufriedenheits-Fällen beeinflussen. Der Beitrag schließt mit einer Erörterung, wie Verbraucher bei berechtigter Unzufriedenheit zu Beschwerden ermuntert werden können, und welche zusätzlichen Forschungslücken geschlossen werden müssen.


Marsha L. Richins is an Assistant Professor of Marketing at Louisiana State University, Baton Rouge, LA 70803, USA. Bronislaw J. Verhage is an Associate Professor at the Graduate School of Management, Poortweg 6, NL-2612 PA Delft, The Netherlands.  相似文献   

20.
In India, as a result of the enactment and implementation of the Consumer Protection Act, 1986 there has been an increased amount of self-regulation by the public as well as by the private corporate sector. The mounting pressure by consumer organisations and the growing number of cases filed by consumers before the three-tier quasi-judicial Consumer Disputes Redressal Agencies established under the 1986 Act have propelled the corporate sector in India to become more socially accountable then ever before. Though it may be too early to comment on the success or failure of this Act, it has nevertheless initiated a process of change at least in the behaviour of the urban business community and has coerced it to regulate itself.The paper purports to highlight and evaluate the present state of business self-regulation in India. The author has critically examined the Codes of Ethics recently announced by some sections of the business community in India. He has also endeavoured to cite a few recent cases argued before the Consumer Forums, more particularly by the consumers' associations, where instead of resorting to protracted legal battles, industry has reconciled itself to consumers' demands. Thus the central theme of the paper is to show how the 1986 Act has propelled the corporate sector to resort to self-regulation and to critically examine this new development. The author concludingly argues that in order to achieve the much-cherished goal of social change in India, much still remains to be accomplished and that there is a need for a co-ordinated approach to solve the problem of consumer protection as law alone may not be effective.
Zusammenfassung Anbieter-Selbstregulierung und Verbraucherschutz in Indien: Eine Kritik. In Indien hat es als Folge der Einführung des Verbraucherschutzgesetzes 1986 ein starkes Anwachsen der Selbstregulierung gegeben, und zwar sowohl bei den öffentlichen Anbietern wie auch bei den privaten Anbietern. Es gab einen wachsenden Druck auf die anbietende Wirtschaft durch die Verbraucherorganisationen und durch die Tatsache, da\ die Konsumenten eine wachsende Zahl von Verfahren bei den dreistufigen quasigerichtlichen Verbraucherschiedsstellen eröffnet haben, die aufgrund des Gesetzes von 1986 eingerichtet worden sind. Jedenfalls hat dieser Druck ein deutliches Anwachsen der sozialen Verantwortlichkeit bei der indischen Wirtschaft bewirkt. Obwohl ein abschlie\endes Urteil über den Erfolg oder Mi\erfolg dieses Gesetzes noch nicht möglich ist, lä\t sich aber jetzt schon feststellen, da\ es einen Wandel zumindest im Verhalten der städtischen Anbieter bewirkt hat und zu mehr Selbstegulierung geführt hat.Der Autor setzt sich kritisch mit den ethischen Verhaltensrichtlinien auseinander, die einzelne Branchen angekündight haben. Er führt au\erdem einige neuere Fälle an, die vor den Verbraucherforen verhandelt wurden, wo die beklagten Unternehmen den Verbraucheransprüchen entgegenkamen statt in langwierige gerichtliche Verfahren zu flüchten. Für das wichtige Ziel eines sozialen Wandels in Indien bleibt nach Meinung des Autors allerdings noch mehr zu tun; auf jeden Fall ist das Problem des Konsumentenschutzes allein auf gesetzgeberischem Wege nicht zu lösen.


Presently he is on Nehru-Centenary British Commonwealth Fellowship Award (1990–93) and is doing research at the Department of Law, School of Oriental and African Studies, Thornhaugh Street, Russell Square, London WC1H 0XG.

The author is thankful to the Post-Graduate Tutor and his learned supervisor Dr. Werner F. Menski for his valuable comments on the earlier draft of his paper.  相似文献   

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