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1.
In 1981, the Federal Trade Commission issued a trade regulation rule on the sale of used cars. This rule required dealers to disclose known defects to prospective purchasers.Under the law at that time, Congress could veto such a rule. It did so. The veto, however, was challenged in court and the United States Supreme Court ruled the veto unconstitutional thus reinstating the rule.Before the rule could take effect however, the FTC (whose membership had changed in the meantime) decided to reconsider whether the rule should contain known defects disclosure. Subsequently, the Used Car Rule was reissued (effective May 9, 1985) deleting this important consumer protection.This article analyzes and criticizes the rationale for the deletion of the known defects disclosure requirement.
Sag nichts Böses: Die Behandlung bekannter Mängel in den behördlichen Richtlinien zum Verkauf von Gebrauchtwagen in den USA
Zusammenfassung Die Federal Trade Commission (FTC), die amerikanische Handels- und Wettbewerbsbehörde, erließ 1981 eine Richtlinie über den Gebrauchtwagenverkauf. Nach dieser Richtlinie waren Gebrauchtwagenhändler verpflichtet, bekannte Mängel der Wagen gegenüber Kaufinteressenten offenzulegen. Nach damaligem Recht konnte der Kongreß gegen diese Richtlinie sein Veto einlegen, was er auch tat. Dieses Veto wiederum wurde vor Gericht angefochten, woraufhin der oberste amerikanische Gerichtshof entschied, daß das Veto verfassungswidrig sei, und die ursprüngliche Richtlinie wieder in Kraft setzte.Bevor diese Richtlinie jedoch rechtskräftig werden konnte, beschloß die FTC (deren personelle Zusammensetzung sich inzwischen geändert hat), noch einmal zu überdenken, ob die Richtlinie endgültig die Bestimmung zur Offenlegung bekannter Mängel enthalten solle. Schließlich wurde die Richtlinie im Mai des Jahres 1985 ohne diese wichtige Vorschrift zum Schutz des Verbrauchers wieder in Kraft gesetzt.Der Beitrag analysiert und kritisiert den Hintergrund der Entscheidung, die Vorschrift zur Offenlegung bekannter Fahrzeugmängel entfallen zu lassen.


Stephen J. Nicks is Assistant Attorney General in the Department of Justice, State of Wisconsin, P.O. Box 7857, Madison, WI 53707, USA.  相似文献   

2.
This paper discusses activities, policies, and problems of the Federal Trade Commission (FTC) related to consumer information. Its major elements are: first, a brief introduction setting the framework and boundaries of the consumer information area within FTC action and responsibility; second, a discussion of the more traditional activities of the FTC related to consumer information; third, consideration of the FTC's more recent information-related activities and concerns; fourth, an attempt to reflect some of the issues and problems that attach to this information area; and finally, some very brief speculation about the future of information programs at the FTC.
Zusammenfassung Der Beitrag behandelt die Tätigkeit, die Zielvorstellungen und die Probleme der amerikanischen Federal Trade Commission (FTC), soweit sie auf Verbraucherinformation gerichtet sind. Eine kurze Einführung skizziert den Rahmen und die Grenzen, innerhalb derer die FTC auf dem Gebiet der Verbraucherinformation tätig werden kann und verantwortlich ist. Zwei größere Abschnitte behandeln die herkömmlichen und die neu hinzugekommenen Aktivitäten der FTC bei der Behandlung irreführender und der Förderung zutreffender Information. Es erweist sich, daß sich die Verbraucherpolitik immer weniger damit begnügen kann, irreführende Werbung nachträglich zu untersagen. In einem weiteren Hauptabschnitt werden die Wirkungen sowie die theoretischen Grundlagen der Informationspolitik der FTC behandelt und die Rolle der Werbung aus der Sicht der FTC analysiert. Der Beitrag schließt mit einigen Überlegungen über die künftige Entwicklung der Informationspolitik der FTC.


John A. Miller is Visiting Associate Professor of Marketing, Indiana University, Bloomington, Indiana, USA. As from May 1977, his new affiliation and address will be: School of Business, University of Colorado, Colorado Springs, Colorado 80907, USA. The article is a modification of a working paper presented at the Second Workshop on Consumer Action Research, Berlin, April 1975, while the author was a Consultant on Marketing and Consumer Behavior to the Federal Trade Commission. The observations reflected in the discussion are those of the author. Although he is most grateful for the expert help and comments of Mrs. Joan Bernstein, formerly Deputy Director, Bureau of Consumer Protection, Mr. G. C. Ianelly, formerly Deputy Assistant Director for National Advertising, Dr. Dennis Murphy, formerly Assistant Director for Special Statutes, the views expressed here are his own and in no way should be interpreted as those of the Commission or its staff.  相似文献   

3.
Those familiar with the U.S. Federal Trade Commission know that it often deals with product safety issues. Nevertheless it is not generally recognized as a safety agency. This paper undertakes a comprehensive review and analysis of the FTC's safety-related activities. It also presents a preliminary evaluation of the potential for FTC safety-related activities to improve consumer product-related safety as compared to other, more traditional, forms of safety law and regulation. It recommends that the FTC make greater use of its unfairness authority to provide safety information during the period of product use in contrast to the Commission's current focus on regulating pre-purchase information.
Zusammenfassung Die Regulierung der Produktsicherheit: die informationelle Rolle der U.S. amerikanischenDie Federal Trade Commission ist häufig mit Fragen Wettbewerbsbehörde FTC. der Produktsicherheit befa\t. Dennoch gilt sie nicht als generelle Sicherheitsinstanz. Der Beitrag bietet einen überblick über die Aktivitäten der FTC, die Fragen der Sicherheit berühren, und analysiert dabei die Regulierung werblicher Aussagen zur Produktsicherheit, der Unterlassung von Produktinformationen zur Produktsicherheit vor dem Kauf sowie der Sicherheitsinformationen während des Gebrauchs eines Produktes. Zugleich versucht der Beitrag eine vorläufige Bewertung dieser FTC-Aktivitäten zur Verbesserung der Produktsicherheit im Vergleich zu anderen, eher traditionellen Formen der rechtlichen Regelung der Produktsicherheit. Der Autor schlägt vor, da\ sich die FTC stärker der Regulierung der Sicherheitsinformationen während der Produktverwendung widmet, statt — wie bisher — den Schwerpunkt auf die Regulierung der Information vor dem Kauf zu legen.
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4.
A Danish survey with 1,003 respondents, reporting in detail on 278 cases of complaints to the place of purchase of a product or service, shows that consumers with a short education obtain as good results from complaining as do consumers with a longer education. They also have the same propensity to complain in case of dissatisfaction.The bias among complainers therefore seems to be associated with the fact that consumers with short education have a much smaller propensity to be dissatisfied.
Was Verbraucher von Reklamationen im Geschäft erwarten und was sie tatsächlich erhalten
Zusammenfassung Der Beitrag berichtet über eine für Dänemark repräsentative Studie mit 1003 Befragten und 278 Fällen von Reklamationen bei Gütern oder Dienstleistungen. Dabei zeigt sich, daß Verbraucher mit niedrigerer Bildung ebenso gute Ergebnisse bei Reklamationen erzielen wie Verbraucher mit höherer Bildung. Tabelle 4 faßt die erwarteten und erzielten Ergebnisse in Form einer Kreuztabelle zusammen. Auf Grund dieser Daten können drei verschiedene Fallgruppen unterschieden werden.1. Fälle, wo die Reklamation zu dem erwarteten Ergebnis führte.2. Fälle, wo die Reklamation nicht zu dem erwarteten, aber auch zu einem Ergebnis führte.3. Fälle, wo die Reklamation ganz ohne Erfolg blieb.Bei den Gruppen 1. und 3. war der Anteil von Beschwerdeführern mit einer Schulbildung bis zu 9 Jahren 31% bzw. 32%.Tabelle 3 zeigt, daß die Bereitschaft zur Reklamation nicht von der Länge der Schulbildung abhängt, wenn ein Kauf zu subjektiver Unzufriedenheit geführt hat.Wie Tabelle 2 zeigt, liegt das Problem vielmehr darin, daß Verbraucher mit kürzerer Bildung in geringerem Ausmaße Unzufriedenheit empfinden als Verbraucher mit höherer Bildung.


Preben Sander Kristensen is an Associate Professor at the Institute of Production, Aalborg University, Postbox 159, DK-9100 Aalborg, Denmark. Participants in the Danish CS/D project are C. S. Poulsen, H. Vestergaard, A. J. Wiis, and P. S. Kristensen.  相似文献   

5.
This article illustrates, with respect to a specific product (colour TV), that from a consumer policy point of view, too few and the wrong kind of people use consumer information, in casu information stemming from comparative product testing.Interviews were held with 294 buyers. The article reports on the planning period, on the characteristics of consumers using test information, and on the effects of comparative testing information. With these figures as a platform the author discusses consumer policy implications and concludes that the safest way from a consumer point of view is to replace comparative product testing with regulations for production and sale. If this is not possible, new methods and resources to-day almost unheard of will have to be employed in disseminating the information.
Vergleichende Warentests von Farbfernsehgeräten: Ihre Verwendung und Auswirkung
Zusammenfassung Der Beitrag zeigt am Beispiel eines Produktes, daß Informationen aus vergleichenden Warentests unter verbraucher-politischem Gesichtspunkt von zu wenigen und auch von den falschen Verbrauchern verwendet werden. Die mitgeteilten Ergebnisse beruhen auf Interviews mit 294 Käufern von Farbfernsehgeräten und umfassen die Planungsphase, die Besonderheiten der Verwender von Testergebnissen unter den Käufern und die Effekte von Warentestinformationen.Die Ergebnisse lassen vermuten, daß ein bestimmter Planungszeitraum vor dem Kauf der Verwendung von Informationen förderlich ist. Tabelle 1 zeigt die Länge des Planungszeitraums, die wohl als kurz im Verhältnis zur Wichtigkeit und zum Preis des Produktes gelten kann. Dabei gibt es keine Besonderheiten bei bestimmten Alters- oder Einkommensgruppen. Auch läßt sich aus Tabelle 2 keine Unterstützung für die Hypothese herleiten, Benutzer von vergleichenden Testinformationen würden ihren Kauf länger vorbereiten als Nichtbenutzer. Allerdings dürften Verbraucher mit einer Planungsperiode von bis zu 2 Wochen insgesamt weniger Informationen, gleich welcher Art, nutzen, als solche mit einem längeren Planungszeitraum.Nach Tabelle 3 gab ein Drittel der Verbraucher an, vergleichende Warentestinformationen benutzt zu haben. Wenn also aktuelle Informationen vorhanden sind, können sie unter dem Gesichtspunkt der Verwendung folglich mit anderen Arten von Informationen ohne weiteres konkurrieren. Nach Tabelle 4 gilt dies jedoch nicht für alle Verbrauchergruppen gleichermaßen. Vielmehr lehnen Gruppen mit geringem Einkommen gedruckte Informationen vermultich ab und sollten deshalb andere Kaufentscheidungshilfen erhalten.Tabellen 3 bis 5 zeigen, daß lediglich ein Drittel der Käufer eines sehr kostspieligen Gutes bei der Markenwahl von einer gut eingeführten hochwertigen Produktinformation Gebrauch machte. Dafür werden vier mögliche Erklärungen geboten: (a) Verbraucher halten die Informationsinhalte für unwichtig; (b) Verbraucher empfinden kein Bedürfnis nach Informationen; (c) Verbraucher erwarten zu hohe Kosten und Mühen bei der Informationsbeschaffung; (d) sie erwarten von der Information einen zu geringen Nutzen.Interessanter noch als die Nutzung von vergleichenden Warentestinformationen ist deren Wirkung. Tabelle 6 zeigt den Prozentsatz jener Verwender einer Informationsart, die diese als für die Wahl einer Marke ausschlaggebend angaben. Aus der Sicht der Verbraucherpolitik ist es ermutigend, daß eine Informationsart um so einflußreicher ist, je weniger sie von den Verkäufern beeinflußt werden kann. Absolut gesehen, werden vergleichende Warentestinformationen allerdings in enttäuschend geringem Maße genutzt. Tabelle 7 zeigt den Prozentsatz aller Käufer, die eine Informationsart als entscheidend betrachten.Aus Tabelle 4 ergibt sich ein Anstieg der Verwendung von vergleichenden Warentestinformationen mit steigendem Einkommen. Ähnliches zeigt sich aus Tabelle 8 hinsichtlich der empfundenen Nützlichkeit der Information. Auch wenn Verbraucher mit niedrigem Einkommen die Kosten für vergleichende Warentestinformationen inkaufnehmen, können sie sie oft aus mehreren Gründen nicht verwenden. Da der Trend in Tabelle 8 genau gegenläufig verläuft zu dem für werbliche Informationen, scheint eine Informationslücke in zweifachem Sinne zu bestehen: je besser Verbraucher wirtschaftlich ohnehin gestellt sind, desto mehr machen sie Gebrauch von hochwertigen schriftlichen Informationen; andererseits ist der Einfluß minderwertiger Informationen um so größer, je schlechter die wirtschaftliche Situation der Verbraucher.Der Autor gelangt zu der Empfehlung, daß vergleichende Warentest weitgehend ersetzt werden sollten durch staatliche Eingriffe wie beispielsweise Mindestanforderungen an Qualität, an Funktionsweise, an Energieverbrauch und an Umweltbelastung, oder durch Begrenzung der Anzahl von alternativen Warenmarken, kombiniert mit Mindestanforderungen an Informationen über diese Marken in der Werbung, an Preisinformationen oder an Verfalldaten. Erweisen sich solche Regelungen als nicht durchsetzbar, müssen neuartige Methoden der Verbreitung von vergleichenden Warentestinformationen entwickelt und verwendet werden.


Preben Sepstrup is an Associate Professor at the Institute of Marketing, Aarhus School of Business Administration and Economics, Ryhavevej 8, DK-8210 Aarhus V, Denmark.  相似文献   

6.
Sales contracts are often supplemented with guarantees formulated by manufacturers of the products. The sales promotion aspect of manufacturers' guarantees has been examined under European competition law. Objective application of qualitative criteria in the selection of distributors, such as willingness to provide a guarantee in the line of the manufacturer's guarantee, has been considered not to fall within the scope of Article 85(1) of the EEC Treaty. When the overall effect of a selective distribution system, based on other than qualitative criteria, is evaluated under Article 85(3) the benefit guarantees bring for consumers may be taken into consideration. The requirements guarantee terms themselves should fulfil in order not to infringe Article 85(1) were determined by the Commission in the Zanussi case. Such clauses in manufacturers' guarantees were considered prohibited which discriminated against products which had been purchased or used outside the territory of the distributor performing the guarantee service. These clauses were considered to promote insulation of markets within the Community.
Herstellergarantien und europäisches Wettbewerbsrecht
Zusammenfassung Kaufverträge werden häufig von Herstellergarantien begleitet. Durch solche Garantien versuchen die Hersteller, den Absatz ihrer Produkte zu fördern, aber auch ihre eigene Haftung und die der Weiterverkäufer zu beschränken oder weiterzugeben. Die Wettbewerbsregeln des EWG-Vertrages finden nur auf den erstgenannten Zweck von Herstellergarantien Anwendung. Die Gültigkeit von Gewährleistungsausschlußklauseln bestimmt sich dagegen wegen der langsamen Entwicklung einer gemeinschaftlichen Verbraucherpolitik ausschließlich nach dem Recht der Mitgliedstaaten.Entsprechend der Entscheidungspraxis der Kommission und der Rechtsprechung des Gerichtshofes fällt die Anwendung objektiver Qualitätskriterien bei der Selektion von Weiterverkäufern in der Vertriebskette des Herstellers nicht unter den Verbotstatbestand des Art. 85 Abs. 1 des EWG-Vertrages. Dazu gehört die Bereitschaft der Wiederverkäufer, die Garantie des Herstellers einzulösen. Der Vorteil, den ein Garantiedienst für den Verbraucher bringt, findet weiterhin dann Berücksichtigung, wenn andere als objektive Kriterien für die Rechtfertigung eines selektiven Vertriebssystems herangezogen werden und damit der Freistellungstatbestand des Art. 85 Abs. 3 gegeben sein kann. Die Anforderungen an die Vereinbarkeit einer Herstellergarantie gem. Art. 85 Abs. 1 sind von der Kommission in dem Zanussi-Fall entwickelt worden. Eine solche Garantie darf nicht zur Marktaufteilung innerhalb der EG führen. Deshalb sind Klauseln in den selektiven Vertriebssystemen unwirksam, die solche Produkte benachteiligen, die außerhalb des räumlichen Zuständigkeitsbereiches des Wiederverkäufers oder Importeurs erworben worden sind. Da jedoch die Zanussi-Entscheidung ausschließlich nach wettbewerbsrechtlichen Kriterien ergangen ist, kann sie nicht alle Fragen für die Zulässigkeit einzelner Klauseln in Herstellergarantien beantworten. Die mitgliedstaatlichen Verbraucherschutzgesetze — ggf. auch Kartellgesetze, die andere Ziele als die Wettbewerbsregeln des EWG-Vertrages verfolgen, können deshalb Garantieklauseln auch dann angreifbar machen, wenn sie den Standards der Zanussi-Entscheidung nach Art. 85 Abs. 1 entsprechen.


Tiina Astola is a Legal Counsel at the Finnish Foreign Trade Association. Her address is Perämiehenkatu 15 B 26, 00150 Helsinki 15, Finland.  相似文献   

7.
This contribution is concerned with the possibilities of consumer participation in the formulation of consumer policy by the European Commission. Consumer influence in other EC bodies — such as the European Parliament and the Economic and Social Committee — is considered in so far as they determine the extent of consumer representation at the Commission level. After reviewing the legal basis for consumer representation, special attention is given to the development and the activities of the Consumers Consultative Council and the Consumer Policy Service. Their impact on the entire consumer policy of the Community is analysed as well as the restrictions which they face. Finally, requirements for a more efficient consumer representation at the Commission level are formulated.
Die Vertretung der Verbraucher in den Institutionen der Europäischen Gemeinschaft
Zusammenfassung Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Möglichkeiten der Beteiligung organisierter Verbraucher am Proze\ der Formulierung der Verbraucherpolitik der EG-Kommission. Der Einflu\ der Verbraucher auf audere Organe der Gemeinschaft — insbesondere das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschu\ — wird insoweit berücksichtigt, als er auf die Handlungsmöglichkeiten der Verbraucher auf der Ebene der Kommission zurückwirkt. Nach einem Blick auf die rechtlichen Grundlagen der Verbrauchervertretung setzt sich der Beitrag vor allem mit der Entwicklung und den Leistunger des Beratenden Verbraucherrats (BVR/CCC) und der Verbraucherpolitischen Dienststelle der Kommission auseinander. Der Einflu\ beider Einrichtungen auf die Verbraucherpolitik der Gemeinschaft wird ebenso untersucht wie die Grenzen, die ihrem Handeln gezogen sind. Abschlie\end werden einige Voraussetzungen für eine wirksamere Verbrauchervertretung auf der Ebene der Kommission herausgearbeitet.
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8.
This paper presents INVORMAT, a method developed to enable the construction of consumer information material which meets the information need of the consumer and complements the information supply which already exists in a market. To this end, the information needs of consumers are ascertained on the basis of possible perceived risks associated with the purchase of a given product. Supplier- and retailer-controlled information sources are analysed for their capability to reduce these risks, and consumers are questioned about the degree to which they use these information sources. The established information gap serves as a starting-point for the development of consumer information material. The paper describes the method and presents some results obtained by applying it to a number of products.
Informationsbedarf, -angebot und -nachfrage als Grundlagen für die Entwicklung von Verbraucherinformationsmaterial: die INVORMAT-Methode
Zusammenfassung Die hier vorgestellte INVORMAT-Methode (Informationsanalyse für verbraucherorientiertes Informations material) zeigt einen Weg, die Entwicklung von Informationsmaterial für Verbraucher auf deren Informationsbedarf einerseits und auf die von Produzenten und Händlern angebotenen Informationen andererseits abzustimmen. Diese Methode wurde anhand von fünf Produkten getestet, von denen in diesem Beitrag die Ergebnisse für Waschmaschinen beispielhaft herausgegriffen sind.Der erste Schritt der Analyse besteht in der Ermittlung des produktspezifischen Informationsbedarfs der Verbraucher. Die theoretische Grundlage dieser Analyse ist eine weiterentwickelte Fassung der Theorie des empfundenen Kaufrisikos: der (potentielle) Informationsbedarf wird operationalisiert als die Informationen, die notwendig sind, um die mit einem Kauf verbundenen Risiken zu kennen und zu reduzieren. Die Erhebung erfolgt mithilfe einer Kombination aus Konsumenten-und Expertenbefragung. Dieser potentielle Informationsbedarf ist bei allen Produkten sehr hoch — er besteht bei Waschmaschinen aus 55 Risiken. Darüber hinaus stellt sich heraus — nicht nur bei Waschmaschinen —, daß alle diese Risiken von den Konsumenten für wichtig gehalten werden. Ein besonders hohes Risikoempfinden — und damit einen besonders hohen Informationsbedarf — haben Konsumenten, die unter 30 Jahre alt sind, in ländlichen Gebieten leben und häufig Verbrauchersendungen sehen oder hören.Durch eine Inhaltsanalyse der Anbietermedien wurde festgestellt, daß der ermittelte Informationsbedarf nur bis zu maximal zwei Dritteln gedeckt werden kann — gemessen sowohl an der objektiven Risikoreduzierungskapazität angebotener Informationen als auch an der Verständlichkeit, mit der diese dargeboten werden. Dabei ergaben sich deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Informationsquellen.Die tatsächliche Informationsnachfrage der befragten Konsumenten lag weit unter dem potentiellen Informationsbedarf; sie ist bei Bewohnern ländlicher Gebiete höher als bei Städtern. Es stellte sich auch heraus, daß das Gespräch im Geschäft die am häufigsten und intensivsten genutzte Informationsquelle ist.Als Aufgabe der Verbraucherinformation wird hier betrachtet, die Diskrepanzen zwischen Informationsbedarf, Informationsangebot und Informationsnachfrage auszugleichen. Aufgrund der INVORMAT-Methode entwickeltes Informationsmaterial soll drei Anforderungen erfüllen: Verbraucher müssen auf mögliche Kaufrisiken aufmerksam gemacht werden, um ihren aktuellen Informationsbedarf abgrenzen zu können. Dies soll in Stufe 1 eines Informationspakets geschehen. Verbraucher müssen außerdem die Möglichkeit haben, zu erfahren, mit welchen Informationen sie welche Risiken reduzieren können. Diese Möglichkeit soll in der Stufe 2 angeboten werden. Schließlich sollen die Verbraucher in der 3. Stufe darauf hingewiesen werden, wo diese Informationen verfügbar sind, oder sie müssen verfügbar gemacht werden. Ein so konstruiertes Informationspaket optimiert sowohl die Kosten der Bereitstellung der Informationen als auch die der Informationsverarbeitung der Konsumenten an dem Informationsbedarf der Verbraucher einerseits und an dem Informationsangebot der Hersteller und Händler andererseits.


Klaus G. Grunert and Heinz D. Saile are Research Fellows (Wissenschaftliche Mitarbeiter) at Hohenheim University, D-7000 Stuttgart 70, Postfach 106, West Germany.  相似文献   

9.
There is an increasing tendency for consumers to regard the manufacturer as being primarily responsible for the safety and quality of consumer goods, even though in many if not most legal systems the common assumption by the consumer that the manufacturer rather than the retailer bears the primary liability for defective goods is not in fact correct. The legal position of the consumer in Australia under the general law of contract and tort is outlined as a background to the reforms made in 1978 by an important amendment to the Federal Trade Practices Act. A manufacturer (or importer) of consumer goods now is bound by statutory obligations, enforceable by the consumer, in respect of the quality of his goods. He is also bound by any express warranty given by him, and is liable where the goods require to be repaired or where replacement parts are required, but repair facilities or spare parts are not reasonably available. Except in the case of the obligations relating to the provision of spare parts and repair facilities, the manufacturer's statutory obligations cannot be excluded or limited. The Act also contains provisions limiting the time during which a consumer can commence an action against a manufacturer.Although the author considers that there are some defects in the legislation, he concludes that it represents a significant advance in the legal protection of the consumer's economic interests. There is a need for the expansion of existing mechanisms for the informal resolution of consumer claims, but the author also believes that the existence of the new legislative code setting out reasonably clearly defined rights will often in practice greatly strengthen the position of government agencies and others in attempting to negotiate a settlement on behalf of a consumer. Damages recoverable by a consumer from a manufacturer extend to consequential losses, including death or personal injury. As a result, a measure of strict liability for personal injury caused by defective products has been imposed on manufacturers. The legislation does not, however, offer a comprehensive regime of strict liability for personal injury and many anomalous situations will arise. The author considers that there is therefore a need in Australia for a review of the whole question of strict liability for personal injury caused by defective products, although even were this to occur there would still exist a strong need for a scheme such as that discussed in the article to govern the claim of a consumer for economic losses caused by the supply of defective or inferior products.
Die Haftung des Warenherstellers bei Mängeln der Sache — eine australische Position zum Verbraucherschutz
Zusammenfassung Konsumenten gehen in immer stärkerem Maße davon aus, daß primär der Hersteller für die Güte und Sicherheit von Bedarfsgegenständen verantwortlich ist. Dem steht bislang die Rechtstradition der meisten Länder entgegen, wonach der Verkäufer und nicht der Hersteller primär für Fehler und Mängel verantwortlich ist.Der Aufsatz stellt die rechtliche Stellung des Konsumenten in Australien vor dem Hintergrund allgemeiner vertrags- und deliktsrechtlicher Regelungen dar. 1978 ist durch eine Novelle des Federal Trade Practices Act eine wichtige Reform eingeführt worden. Der Hersteller oder Importeur von Verbrauchsgütern (consumer goods) ist jetzt kraft Gesetzes, das vom Verbraucher im Klagewege durchgesetzt werden kann, einstandspflichtig für die Qualität seiner Waren. Er ist gleichermaßen unter einer Garantieerklärung haftbar. Er hat auch dafür einzustehen, daß Güter, die Wartung, Reparatur oder Ersatzteile benötigen, ordnungsgemäß und zu vernünftigen Bedingungen gewartet werden können. Die Pflichten des Herstellers können durch vertragliche Abrede nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, mit der Ausnahme der Wartungsverpflichtung. Die Novelle enthält schließlich Bestimmungen über Ausschluß- und Verjährungsfristen für die Ansprüche des Verbrauchers, wobei sie sich an den EG-Richtlinienentwurf zur Produkthaftung anlehnt.Auch wenn der Autor einige Vorschriften der Novelle kritisch würdigt, so geht er davon aus, daß sie einen wichtigen Fortschritt im rechtlichen Schutz der wirtschaftlichen Interessen des Verbrauchers darstellt. Daneben besteht weiterhin ein Bedarf zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung, aber die Existenz der Novelle und der dort enthaltenen klar definierten Pflichten des Herstellers erleichtert staatlichen Behörden und anderen den Schutz der Rechte des Konsumenten. Die vom Hersteller zu liquidierenden Schäden betreffen auch Folgeschäden einschließlich Tod und Personenschäden. Im Ergebnis haftet der Hersteller ohne Verschulden für Produktfehler. Allerdings ist die Gesetzeslage nicht vollständig befriedigend; es fehlt ein umfassendes System der Gefährdungshaftung für Produktfehler, etwa gegenüber Dritten, die das fehlerhafte Produkt lediglich benutzen, ohne es selbst gekauft zu haben. Nach Auffassung des Autors muß deshalb in Australien die Produkthaftung für Personenschäden neu überdacht werden. Daneben bleibt die — durch die Novelle befriedigte — Notwendigkeit, den Verbraucher gegenüber Vermögensschäden bei Lieferung eines mangelhaften Produktes dadurch zu schützen, daß man ihm einen Direktanspruch gegen den Hersteller zuerkennt.


David Harland is Professor of Law, University of Sydney Law School, 173–175 Phillip Street, Sydney, N.S.W. 2000, Australia.  相似文献   

10.
As an increasing number of corporations, both in Europe and the United States, establish consumer affairs departments, it becomes important to define the role of these new organizational units in the relationship between consumers and business firms. The consumer affairs department provides the consumer with an opportunity to make his voice heard in management decision making, and business firms with an opportunity to develop a better understanding of consumer concerns.This paper aims at laying a first foundation for the understanding of the consumer affairs function within profit-seeking organizations that operate in essentially market-directed economies. Using a communications approach, it is attempted to show that the consumer affairs department can, if properly integrated within the corporate decision making structure, perform a valuable function as a consumer communications channel.
Abteilungen für Verbraucherbelange in privaten Firmen
Zusammenfassung Mit ihrer Kritik an Produkten, Marketing und dem Unternehmertum insgesamt hat die Verbraucherbewegung auch viele Unzulänglichkeiten bei der Kommunikation auf Märkten aufgezeigt. Die Einflußmöglichkeiten für Verbraucher sind ziemlich eingeschränkt und ermöglichen in der Regel keinen unmittelbaren Dialog zwischen Unternehmensleitung und Verbraucher. Folglich sind die Möglichkeiten der Verbraucher sehr begrenzt, ihre Wünsche bei unternehmerischen Entscheidungen zur Geltung zu bringen. Einen Weg zur Überbrückung dieser Kommunikationslücke sehen Firmen darin, daß sie eine innerbetriebliche Abteilung für die Belange speziell von Verbrauchern einrichten. Diese Abteilung bietet dem Verbraucher die Gelegenheit, in ein Gespräch mit der Firma einzutreten und die Geschäftspolitik und Produktgestaltung zu beeinflussen.Mit der wachsenden Zahl von Firmen, die sowohl in Europa als auch in den Vereinigten Staaten solche Abteilungen für Verbraucherbelange einrichten, wird es wichtig, die Funktion dieser neuen Organisationseinheiten für die Beziehung zwischen Nachfragern und Anbietern klarzulegen. Der vorliegende Beitrag versucht, erste Grundlagen für das Verständnis von Verbraucherabteilungen innerhalb gewinnorientierter Unternehmungen zu legen. Er versucht zu zeigen, daß solche Abteilungen eine wertvolle Aufgabe als Kommunikationsweg für Verbraucher erfüllen können — vorausgesetzt, sie sind angemessen in die Entscheidungsstruktur der Unternehmung integriert.


Claes Fornell is an Associate Professor at the Graduate School of Management, Northwestern University, Nathaniel Leverone Hall, Evanston, Illinois 60201, USA.  相似文献   

11.
The gains and losses for consumers as a result of ratification of the Treaty on European Union, agreed at Maastricht in 1992, remain in the balance. Article 129a widens the scope for strengthening EC consumer protection policy. A restrictive interpretation of the subsidiarity principle enshrined in Article 3b may, conversely, narrow the potential for Community action. A EUROBAROMETER opinion survey conducted on behalf of the Commission in March and April 1993 revealed that a narrow majority of EC consumers (49% against 45%) considered that consumer protection policy should be decided by national governments alone. Yet for a large majority of consumers — 67% throughout the Community — the Single Market was perceived as having made little practical impact. These findings suggest a dislocation between consumers' expectations of the Community and their practical experiences of its effects. A dynamic approach to consumer policy, based on Article 129a, is an essential pre-condition to building consumer confidence in the Community's programme of market integration. Subsidiarity can enhance the process by ensuring that EC legislation is the most appropriate means of achieving a high level of consumer protection. This imperative may, however, fall victim to differing perceptions of the national interest and a Euro-sclerosis which stifles initiative.
Das Subsidiaritätsprinzip: seine Implikationen für die Verbraucherpolitik
Zusammenfassung Vorteile und Nachteile, die der Maastrichter Vertrag von 1992 für die Verbraucher gebracht hat, halten sich in etwa die Waage. Art. 129a erweitert die Möglichkeiten zur Stärkung der EG-weiten Verbraucherpolitik. Andererseits schränkt die Interpretation des Subsidiaritäts-Prinzips, wie sie in Art. 3b enthalten ist, den Spielraum für Gemeinschaftsaktionen ein. Eine europaweite Meinungsumfrage, im März und April 1993 im Auftrage der Kommission durchgeführt, ergab, da\ eine schwache Mehrheit der europäischen Verbraucher (49% gegen 45%) der Ansicht ist, da\ Verbraucherpolitik ausschlie\lich in nationaler Zuständigkeit verbleiben sollte. Allerdings war eine deutlichere Mehrheit (von 67%) der Meinung, da\ der gemeinsame Markt nur geringe praktische Wirkungen gebracht hat. Diese Ergebnisse deuten auf eine Diskrepanz hin zwischen den Erwartungen der Verbraucher an die Gemeinschaft einerseits und ihren tatsächlichen Erfahrungen mit den Auswirkungen. Ein dynamischer Ansatz der Verbraucherpolitik, aufbauend auf Art. 129a, ist eine wichtige Vorbedingung für die Bildung von Verbrauchervertrauen in das Gemeinschaftsprogramm der Marktintegration. Das Subsidiaritätsprinzip kann diesen Proze\ beschleunigen, indem es gewährleistet, da\ EG-Rechtssprechung das geeignetste Mittel ist, wenn es um die Erreichung eines möglichst hohen Verbraucherschutzniveaus geht. Diese Forderung könnte jedoch ein Opfer unterschiedlicher Wahrnehmungen von nationalen Interessen und einer lähmenden Euro-Sklerose werden.


Consumers in the European Community Group (CECG), an umbrella body for 32 UK organisations concerned with the effects of EC policies and proposals on UK consumers.  相似文献   

12.
This paper presents the results of a study of Danish consumers' attitudes to packaging and the importance of the environmental and functional characteristics of packaging for their purchasing decisions. The aim is to evaluate whether and how purchasing behaviour can be influenced in such a way as to limit the environmental problems caused by packaging. The study deals with consumers' attitudes to (a) packaging in general, and (b) the specific packaging which consumers take home with them (primary packaging). Consumers' attitudes to various industrial, transportation, and storage packaging are not explicitly included in the analysis. The paper concludes with a discussion of the implications of the results for the environmental authorities and food and packaging manufacturers.
Einstellungen dänischer Verbraucher zu Funktions- und Umwelt-Eigenschaften von Lebensmittelverpackungen
Zusammenfassung Berichtet werden die Ergebnisse einer Untersuchung der Einstellungen dänischer Konsumenten zu Verpackungen und der Bedeutung der Umwelt- und Funktions-Eigenschaften von Verpackungen für ihre Kaufentscheidungen. Ziel ist es, beurteilen zu können, ob und wie stark das Kaufverhalten so beeinflußt werden kann, daß Umweltprobleme, die durch Verpackung entstehen, eingegrenzt werden können. Die Studie befaßt sich mit Verbrauchereinstellungen (a) zu Verpackungen ganz allgemein und (b) speziell zu den Verpackungen, die Verbraucher mit nach Hause nehmen (Primärverpackungen). Die Einstellungen zu anderen Verpackungsarten, wie z.B. Industrie-, Transport- oder Lagerverpackungen werden nicht gesondert erhoben. Abschließend diskutiert der Beitrag die Implikationen der Ergebnisse für Umweltbehörden und für die Hersteller von Lebensmitteln und Verpackungen.


Tino Bech-Larsen is an Assistant Professor at the Department of Marketing, The Aarhus School of Business, Haslegaardsvej 10, DK-8210 Aarhus V, Denmark.  相似文献   

13.
The author reports on an action taken by German consumer advice centres on behalf of consumer-debtors against specialized credit banks (Teilzahlungsbanken). The report refers to contracts concluded in the period of 1975 to 1980. By aggressive marketing mostly among marginal consumers, banks were able to charge consumers excessive interest rates and impose unfair contract conditions. Due to loss of job or personal misfortune many consumers have been unable to pay the instalments and have been subject to an assortment of harsh debt collection methods. The Supreme German Civil Court stepped in by annulling a number of credit contracts considered as being extortionate. Advice centres figured out that a great number of credit contracts could be regarded as void when applying the criteria of the Court. Banks have tried to evade the court rulings. Therefore the advice centres set up a network of action to help the consumer-debtor by negotiating his case with the bank, by making settlements, by using media, and by bringing legal actions. It is hoped that a collective settlement scheme can be worked out one day.
Verbraucherverschuldung in der Bundesrepublik Deutschland
Zusammenfassung Der Beitrag berichtet von den sog. Kreditaktionen der Verbraucherzentralen zugunsten von Konsumenten, die bei Teilzahlungsbanken Kredite zu überhöhten und z.T. sittenwidrigen Bedingung en aufgenommen hatten. Wegen Arbeitslosigkeit oder Umständen im persönlichen Bereich war es vielen Verbrauchern nicht möglich, die fälligen Kreditraten aus ihrem (reduzierten) Einkommen zurückzuzahlen. Eine wesentliche Hilfe für diese unverschuldet in Not gekommenen Verbrauchergruppen bildete die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die eine Reihe der in der Niedrigzinsphase von 1975–80 geschlossenen Verträge wegen Zinsüberhöhung und sonstiger belastender Bedingungen für sittenwidrig und damit nichtig erklärte. Nach Erhebungen war anzunehmen, daß eine große Zahl von Kreditverträgen gem, den Kriterien des BGH unwirksam war, ohne daß die Verbraucher das wußten oder rechtlichen Schutz bemühten. Die Banken hatten von sich aus keinen Anlaß, den Verbrauchern entgegenzukommen. Deshalb begannen die Verbraucherzentralen, insbes. in Hamburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen, sog. Kreditaktionen, in denen die Verbraucher aufgefordert wurden, ihre Verträge überprüfen zu lassen. Die Verbraucherzentralen bemühten sich bei festgestellter Zinsüberhöhung in Verhandlungen mit der Bank, und durch Öffentlichkeitsarbeit eine für den Verbraucher günstige Regelung zu erreichen. Angestrebt wird eine globale Vereinbarung zur Regelung des Problemkreises.


Annette Kähler is a lawyer and consultant to the Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, D-4000 Düsseldorf 1, FRG.  相似文献   

14.
The introduction of the notes and coins of the new currency will for consumers be the most visible sign of the existence of the European Union. The object of this article is to examine the practical problems of their introduction for consumers. A Green Paper issued by the European Commission calls for the setting up of numerous dialogue and co-operation structures, in particular national pilot structures. Consumer organisations will have a decisive role in these structures. The introduction of the single currency is a major challenge, for the years to come, for all those concerned with consumers' daily lives. The extent of this challenge may not have been correctly perceived.
Die Verbraucher und die gemeinsame Europäische Währung
Zusammenfassung Die Einführung der Geldscheine und Münzen der neuen europäischen Währung wird für die Verbraucher das äußerlich am besten sichtbarer Zeichen für die Existenz der Europäischen Uunion sein. Der Beitrag behandelt die praktischen Probleme, die die Einführung der neuen Währung für die Verbraucher mit sich bringt. Ein von der Kommission in Auftrag gegebenes Grünes Papier fordert die Schaffung zahlreicher Strukturen für Dialogue und Zusammenarbeit, insbesondere auf nationaler Ebene. Verbraucherorganisationen sollten in diesen Strukturen eine entscheidende Rolle spielen. Die Einführung der einheitlichen Währung ist in den nächsten Jahren eine große Herausforderung für all jene, die sich mit dem Alltag der Konsumenten beschäftigen. Das Ausmaß dieser Herausforderung ist wohl nicht angemessen vorhergesehen worden.


Jean Allix is Principal Administrator, DG XXIV Consumer Policy, European Commission, Rue de la Loi 200, B-1049 Brussels, Belgium. This paper has previously appeared in French in INC Hebdo Special Europe, 30.6.1995. The views expressed are those of the author and not necessarily those of the Commission.  相似文献   

15.
International consumer protection is a relatively new topic in the theory and practice of private international law.The 1980 EC Convention on international contracts which entered into force in 1991 provides for a novel and comprehensive approach to international consumer contracts. The Convention allows the parties of international contracts themselves to stipulate what national law shall be applicable to their transaction. Party autonomy in international consumer contracts means allowing one party to provide for the application of that legal system which has the lowest standard of consumer protection. The Convention meets this danger by deciding that for sales of goods and service contracts, the consumer-protecting standards of the consumer's country apply. For other types of consumer transactions (e.g., consumer credit), the Convention allows national law to establish the international scope of its consumer protection standards.The author submits that the discretion of national law to extend the international scope of its consumer protective provisions is not unlimited. It is restricted to situations in which the other party directed its marketing activity to the consumer's country and excludes situations in which the consumer acted outside his home country. Recent national statutes and case law which go beyond these limits (such as the German Gran Canaria cases) are discussed critically.The paper further suggests the inclusion into EC directives on consumer protection of specific provisions as to their international scope in order to ensure their effective and uniform application to international consumer transactions.
VerbrauchervertrÄge und das Römische EG-übereinkommen über das auf vertragliche SchuldverhÄltnisse anwendbare Recht von 1980
Zusammenfassung In Theorie und Praxis des Internationalen Privatrechts ist der internationale Verbraucherschutz ein relativ neues Thema.Das Römische EG-übereinkommen über das auf vertragliche SchuldverhÄltnisse anwendbare Recht von 1980, das im Jahre 1991 in Kraft getreten ist, gibt einen neuartigen und schlüssigen Ansatz für die internationalprivatrechtliche Behandlung von VerbrauchervertrÄgen. Dieses übereinkommen hat Modellcharakter einerseits für die Behandlung der Parallelproblematik der internationalen ZustÄndigkeit in Verbrauchersachen und führte auch zu einer Novellierung des Brüsseler EG-übereinkommens über die gerichtliche ZustÄndigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen von 1968. Sein Ansatz ist weiterhin in ein Haager Abkommen von 1986 über das auf internationale WarenkÄufe anwendbare Recht übernommen worden und hat damit weltweite Anerkennung gefunden.Das übereinkommen hÄlt an dem klassischen Prinzip der Parteiautonomie fest. Danach können die Vertragsparteien selbst bestimmen, welches nationale Recht ihre Beziehungen beherrschen soll. Die GewÄhrung der Parteiautonomie in internationalen VerbrauchervertrÄgen eröffnet indes die Gefahr, da\ die stÄrkere Partei die Unterstellung des Vertrags unter diejenige Rechtsordnung durchsetzt, die den geringsten Standard des Verbraucherschutzes aufweist. Dieser Gefahr wird in dem übereinkommen dadurch begegnet, da\ in VertrÄgen über WarenkÄufe und Dienstleistungen die Schutzstandards des Aufenthaltsrechts des Verbrauchers zur Anwendung kommen. Für andere Typen von VerbrauchervertrÄgen (etwa: Verbraucherkredit) ist vorgesehen, da\ die nationalen Rechte selbst bestimmen können, ob sie ihren Verbraucherschutzvorschriften einen international zwingenden Anwendungsbereich einrÄumen wollen.In diesem Papier wird die These vertreten, da\ die Freiheit der nationalen Rechte, selbst den internationalen Anwendungsbereich ihrer verbraucherschützenden Normen zu bestimmen, nicht unbeschrÄnkt ist. Vielmehr ist Voraussetzung für den internationalen Anwendungsanspruch nationalen Rechts, da\ der andere Vertragspartner auf Vertragsschlu\ gerichtete WerbeaktivitÄten auf diesen Markt gerichtet hat. War hingegen der andere Teil nicht werbend in einem Lande tÄtig, so ist die Anwendung seiner Verbraucherschutzvorschriften nicht gerechtfertigt, auch wenn der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Staat hat. Vor diesem Hintergrund werden neue staatliche Gesetze und Gerichtsentscheidungen, welche über diese Grenze hinausgehen (etwa die von deutschen Gerichten entschiedenen Gran Canaria-FÄlle) kritisch erörtert.Die EG-Richtlinien zum Verbraucherschutz regeln bisher nicht ihren internationalen Anwendungsanspruch. Damit ist es möglich, ihre Anwendung durch Wahl eines drittstaatlichen Rechts zu umgehen. Deshalb wird vorgeschlagen, da\ die EG-Richtlinien ihre einheitliche und wirkungsvolle Anwendung in internationalen FÄllen dadurch sichern, da\ sie ihren rÄumlichen Anwendungsbereich selbst festlegen.


The author wants to acknowledge the faithful contribution of Cordula Haase to the finalisation of the paper.  相似文献   

16.
The paper contains a survey of the legal approach taken to protect consumers from unsafe products in OECD member countries during the last decade. The legal approach covers measures such as preparatory, regulatory, monitoring and corrective actions. An important part in the international work to increase product safety efforts is played by the OECD Committee on Consumer Policy. The paper points out that the Committee's working party on product safety has since 1972 produced a considerable number of reports and proposals which have led to Council Recommendations. It seems that many of these have contributed to the development of safety measures in some countries. The author concludes that international cooperation in the field of consumer policy is an indispensable element for increasing the protection of consumers, the maintenance of open international trading systems, and the functioning of markets at the national and international level.
OECD, Produktsicherheit und der Verbraucher
Zusammenfassung Der Beitrag geht davon aus, daß Konsumgüter viele Sicherheitsprobleme mit sich bringen können. Die OECD-Länder haben deshalb verschiedene Ansätze zum Schutz des Verbrauchers entwickelt. In den USA, in England, Holland, Kanada, Japan und in den nordischen sowie in den EG-Ländern existieren Produktüberwachungssysteme. Manche Länder haben Rahmengesetze zur Regulierung einzelner Märkte erlassen. In einigen Ländern gibt es eine Selbstkontrolle der Anbieter und in den meisten Ländern kann der Verkauf gefährlicher Produkte verboten werden. Aber nur in den USA, in Frankreich, Österreich und in Japan gibt es die Möglichkeit, gefährliche Produkte zurückzurufen.Der Beitrag berichtet insbesondere über die Empfehlungen, Veröffentlichungen und die übrige Tätigkeit der Arbeitsgruppe Produktsicherheit im OECD-Verbraucherbeirat. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß diese Tätigkeit die Entwicklung zu mehr Produktsicherheit in vielen Ländern gefördert hat. Er ist der Meinung, daß internationale Zusammenarbeit nicht nur für den Schutz der Verbraucher, sondern auch für den freien Handel und die Funktionsfähigkeit nationaler und internationaler Märkte notwendig ist.


Nils Ringstedt is the Deputy Director General of the National Swedish Board for Consumer Policies, Box 503, S-162 15 Vällingby, Sweden. He is at present Chairman of Wp 3 on Product Safety of the OECD Committee on Consumer Policy.  相似文献   

17.
The paper presents some of the main results of a research project dealing with consumer product testing in the Federal Republic of Germany. They concern the use and impact of product test information among consumers (effects on industry and trade are dealt with in a companion paper, Raffée & Fritz, 1984). The analysis is based on the assumption that the consumer product test has to accomplish a broad set of tasks. On the basis of these tasks and the different empirical results some propositions for the policy of product test institutions are formulated.
Wirkungen des vergleichenden Warentests im Konsumentenbereich. Ausgewählte Befunde eines Forschungsprojekts
Zusammenfassung Der Beitrag berichtet über Ergebnisse eines breit angelegten Forschungsprojekts zum vergleichenden Warentest in Westdeutschland. Verschiedene empirische Analysen befassen sich mit der Beurteilung, Nutzung und mit Wirkungen von Testergebnissen der Stiftung Warentest im Konsumentenbereich. An zwei Produktbeispielen wird auch der Frage nachgegangen, inwieweit die Gewichtung der Testikriterien durch die Stiftung Warentest mit deren Gewichtung im Konsumentenbereich übereinstimmt.Im Mittelpunkt des Beitrags stehen ausgewählte Befunde zum Umfang sowie zur Art der Testnutzung und wichtige Ergebnisse der Analyse kaufbezogener Testwirkungen. Die Wirkungsanalyse beruht auf einem breiten Aufgabenkatalog für den vergleichenden Warentest (normativer Bezugsrahmen). Die Förderung der Markttransparenz, die Entlastung der Produktwahl, die Anregung der Bedarfsreflexion, die Förderung der Nachfragemobilität, die Stimulation des Artikulationsverhaltens und die Steigerung der ergebnisbezogenen Kaufentscheidungsqualität wurden dabei als Aufgaben der Stiftung Warentest angesehen. In Umfragen zu getätigten Ge- und Verbrauchsgüterkäufen wurde geprüft, inwieweit diesbezügliche Wirkungen entfaltet werden. Dies geschah über einen quasi-experimentiellen Vergleich von Testnutzerkäufen mit Nichtnutzerkäufen, der durch die Analyse wahrgenommener Testwirkungen ergänzt wurde.Ausgehend vom normativen Bezugsrahmen und den festgestellten Schwachstellen des vergleichenden Warentests werden abschliessend einige Vorschläge für die künftige Arbeit der Stiftung Warentest formuliert. Weitere Ergebnisse und Vorschläge findet der Leser in Silberer und Raffée (1984b). Befunde zu den Testwirkungen in Industrie und Handel werden bei Raffée und Silberer (1984) und Raffée und Fritz (1984) präsentiert.


Günter Silberer is Professor of Marketing, in particular Distribution and Consumer Research, at the University of Bremen, Department of Economics, D-2800 Bremen 33, Federal Republic of Germany. Together with Hans Raffée he headed the Forschungsgruppe Konsumenteninformation at the University of Mannheim. Friedrich Förster, Wolfgang Fritz, Gosbert Gottmann, Harald Hilger, Bernd Kierdorf, and Ulrich Schwetz were also members of the research team. The research project was sponsored by the Federal Ministry of Research and Technology.  相似文献   

18.
Life Cycle Costing (LCC) is very applicable as a means of achieving the objectives of recent energy information policies in the U. S. and Canada. In fact, the LCC format of information disclosure appears to have a number of advantages over the energy labeling formats these countries have implemented. Its major advantage is that it presents several dimensions of product cost in a manner that suits the complex, multi-attribute decision making associated with consumers' durable purchases. The future of LCC as a tool for consumer information provision lies in behavioral research into the actual impact of LCC information on consumer purchase processes, particularly choice. Several technical issues must also be resolved.
Energieinformationen für Konsumentenentscheidungen: Die Angabe von Lebensdauer-Gesamtkosten
Zusammenfassung Der Beitrag behandelt als neue Form umfassender Preisinformationen die Angabe der gesamten Kosten, die während der Lebensdauer eines Produktes anfallen. Dabei ist die Lebensdauer eines Produktes definiert als seine Lebenserwartung, die sich aus bisherigen Erfahrungen, aus Angaben der Hersteller sowie aus Produkttests ergibt. Im wesentlichen setzen sich die Lebensdauer-Gesamtkosten aus dem Preis für die Anschaffung, den Energiekosten und der Servicekosten zusammen.Der Beitrag beschreibt zunächst zwei amerikanische und ein kanadisches Beispiel für Informationsprogramme mit Lebensdauergesamtkosten-Angaben. Die verbraucherpolitischen Ziele, die mit solchen Programmen verfolgt werden können, sind (a) die Erhöhung der Akzeptanz solcher Informationen durch die Verbraucher, (b) das Vertrautmachen der Verbraucher mit der Bedeutung von Energie- (und anderen Unterhalts-)Kosten, (c) die Gewöhnung der Verbraucher an Produktvergleiche unter dem Gesichtspunkt des Energieverbrauches und (d) die Ermutigung der Hersteller, Verbrauchern energierelevante Informationen zur Verfügung zu stellen.Anschließend wird ein Überblick über die bisherigen empirischen Befunde zu der Frage gegeben, welche Rolle der Energieverbrauch für die Entscheidungen der Konsumenten spielt. Dabei zeigt sich u. a., daß die Angabe von Lebensdauer-Gesamtkosten auf kognitivem Niveau die Kenntnis über Energieverbrauch und die Wahrnehmung von Energiekosten verbessert und — allerdings in schwächerem Ausmaße — auch auf dem Verhaltensniveau in erwünschter Richtung wirksam wird.Der Beitrag gibt dann eine Berechnung jener Energieeinsparungen, die dann möglich wären, wenn die jeweils günstigste Gerätevariante gekauft würde. Tabelle 1 zeigt, daß diese fiktive Einsparung bei 3 bis 6% läge, wenn als Kriterium für die Günstigkeit des Einkaufs die Lebensdauer-Gesamtkosten herangezogen werden, und daß sie bei 3 bis 10% läge, wenn lediglich der Energieverbrauch als Kriterium herangezogen würde. Der Beitrag schließt mit der Vermutung, daß die Angabe von Lebensdauer-Gesamtkosten auch von der Darbietungsform her geeignet ist, die Wirkung von Energieinformationen auf das Kaufverhalten zu vergrößern.


R. Bruce Hutton is an Associate Professor at the College of Business Administration, University of Denver, University Park, Denver, Colorado 80208, U. S. A. C. Dennis Anderson is an Associate Professor at the Faculty of Administrative Studies, University of Manitoba, Winnipeg, Manitoba, R3T 2N2, Canada.  相似文献   

19.
This paper analyzes trends in the production of foods that vary by fat and cholesterol content to assess whether information linking these food characteristics to disease risks affected consumers' food choices. It also examines whether the change in U.S. regulatory policy in 1985, which allowed producers to discuss the relationships between diet and disease in advertising and labeling, led to improvements in food choices, or as many critics of the regulatory change feared, to confusion sufficient to slow improvements in diet.
Nahrungsmittelinformation und Nahrungsmittelpolitik: Trends in der amerikanischen Nahrungsmittelproduktion
Zusammenfassung Der Beitrag analysiert Trends in der Produktion von Nahrungsmitteln, die hinsichtlich ihres Gehaltes an Fett und Cholesterin variieren. Dabei soll herausgefunden werden, ob die Kaufentscheidungen der Konsumenten durch Informationen beeinflu\t werden, die den Fett- und Cholesteringehalt mit gesundheitlichen Risiken in Verbindung bringen. Der Beitrag prüft au\erdem die Veränderungen der staatlichen Regulierungspolitik im Jahre 1985, die es den Herstellern erlaubte, in der Werbung und auf produktbegleitenden Wareninformationen Beziehungen zwischen Ernährung und Krankheit aufzuzeigen. Dabei steht die Frage im Vordergrund, ob diese Veränderung zu verbesserten Einkaufsentscheidungen führte oder, wie viele Kritiker des politischen Wandels fürchteten, zu so viel Verwirrung, da\ Verbesserungen im Bereich der Ernährung behindert werden.


The articles does not necessarily represent the views of the Federal Trade Commission or any of its members.  相似文献   

20.
This article examines the nature of control over the promotional activities of the pharmaceutical industry in the UK. It focuses on the variety of methods which companies use to promote their products to the medical profession and considers the special problems this raises, for the government who seeks to secure the supply of safe products at reasonable prices, for the doctor who has often little but the company's own promotional literature to guide him/her in selecting a new drug, and for the consumer/patient who is supplied with a minimum of information about the product and who is consequently dependent on the doctor's judgment. It assesses the amount of money currently expended by the industry on promotional material and examines the adequacy and efficacy of the complex interaction of the current statutory, non-statutory and self-regulatory controls.
Englische Erfahrungen mit der Regulierung von Arzneimittelwerbung
Zusammenfassung Der Beitrag beschäftigt sich mit der Kontrolle der verkaufsfördernden Strategien der englischen pharmazeutischen Industrie und geht auf die verschiedenen offenen und verdeckten Methoden ein, den Verkauf der Produkte bei der Ärzteschaft zu fördern. Geprüft wird, ob die bestehenden Rahmenkontrollen sicherstellen können, daß die Ärzte nicht von der Menge und dem Inhalt des Werbematerials, das sie erhalten, irregeführt werden. Der Beitrag überprüft die existierenden nicht gesetzlichen Regelungen zur Kontrolle der Werbeausgaben und kommt zu dem Ergebnis, daß sie zu breit und allgemein ausgelegt sind, um ein bestimmtes Unternehmen, das in den Markt eindringen möchte, zu kontrollieren. Die von der Industrie selbst erarbeiteten Verhaltensrichtlinien bieten kaum zusätzliche Möglichkeiten, übertriebene Werbung zu beschränken.Weiterhin untersucht der Beitrag die laufenden Kontrollen der Qualität und des Inhalts des Werbematerials. Bei der Betrachtung der Wechselwirkungen zwischen den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes von 1968 einerseits und den Selbstbeschränkungen der Verhaltensrichtlinien der Industrie andererseits kommt der Beitrag zu dem Schluß, daß es nicht nur erhebliche Lücken im Wirkungsbereich der Kontrollen gibt, sondern daß auch die Mechanismen für ihre Durchführung bei weitem nicht befriedigend sind. Abschließend werden einige Reformvorschläge gemacht.


Leigh Hancher lectures in European and Commerical Law in the School of Law at the University of Warwick, Coventry, CV4 7AL, U.K. She would like to thank Dr. Joe Collier of St. George's Hospital, London, for his kind help in the preparation of this article. The research was supported by a generous grant from the Economic and Social Science Research Committee.  相似文献   

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