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1.
The second hand car trade in the UK has been largely ignored by researchers and yet consumer problems in this market are significant. There is a considerable body of literature concerning occupational licensing and this paper examines the application of a compulsory licensing system for second hand car dealers which was introduced in Scotland in 1982. The fundamental issue of whether or not licensing can contribute to consumer protection in this market is obscured by the administrative framework in which licensing has been set. This has a number of implications for both consumers and second hand car dealers.
Die Lizensierung des Gebrauchtwagenhandels in Schottland
Zusammenfassung Zunächst wird auf die Bedeutung des Gebrauchtwagenmarktes hingewiesen, der in Großbritannien ein größeres Volumen hat als der Neuwagenmarkt und eine besondere Rolle bei Käufen von privat genutzten Autos spielt. Zugleich hat dieser Markt Probleme für die Käufer, die nicht nur durch den hohen Preis eines Autos begründet sind, sondern auch durch die für den Käufer unglückliche Informationssituation; der Verkäufer weiß in der Regel mehr über das von ihm angebotene Auto und wird häufig zugleich ein Interesse daran haben, wichtige Informationen zurückzuhalten.Im weiteren behandelt der Beitrag generell die Argumente für und gegen berufliche Zulassungsregelungen und versucht, das spezielle Zulassungssystem zu bewerten, das im Jahre 1982 in Schottland für den Gebrauchtwagenhandel eingeführt wurde. Ein Urteil darüber, ob dieses System dem Käuferinteresse dient, ist deshalb so schwer zu fällen, weil es die örtlichen Kreisverwaltungen sind, die durch die administrative Regelung mit der Lizenzvergabe betraut wurden. Daraufhin haben sich große regionale Unterschiede ergeben, die für beide Marktseiten von Nachteil sind.


Mark Gabbott is Lecturer in Marketing, Institute for Retail Studies, University of Stirling, Stirling, Scotland FK9 4LA, U.K.  相似文献   

2.
In the UK, the Fair Trading Act 1973 gave the Office of Fair Trading (OFT) a duty to encourage trade associations to draw up codes of practice to guide member firms in safeguarding and promoting consumers' interests. This provides an alternative to legislation in dealing with certain significant areas of friction between consumers and traders. Twelve trade association codes have been introduced with the approval of OFT and their advantages and limitations are discussed. The conclusion is that self-regulatory codes which are properly negotiated and monitored may be a useful alternative to legislation in some circumstances, though it is too early to draw final conclusions. An Annexe gives detailed results of the monitoring of the first year of one code of practice.
Selbstgesetzte und behördlich genehmigte Richtlinien für Geschäftspraktiken: ein neuer Ansatz zur Verminderung von Spannungen zwischen Anbietern und Nachfragern
Zusammenfassung Die Wettbewerbsbehörde in Großbritannien, das Office of Fair Trading (OFT), ist seit dem Jahre 1973 gesetzlich verpflichtet, bei Wirtschaftsverbänden auf die Entwicklung von Richtlinien hinzuwirken, durch die die Verbandsmitglieder zu einem Geschäftsgebaren angehalten werden, das die Berücksichtigung von Verbraucherinteressen sichert und fördert. Hierin liegt eine Alternative zu gesetzlichen Regelungen, die das Ziel haben, schwerwiegende Spannungen zwischen Anbietern und Nachfragern zu überwinden. Bislang wurden von zwölf Wirtschaftsverbänden solche Verhaltensrichtlinien mit Genehmigung des OFT eingeführt, deren Möglichkeiten und Grenzen in diesem Beitrag behandelt werden. Dabei zeigt sich, daß ordnungsgemäß zustandegekommene und überwachte freiwillige Richtlinien tatsächlich eine nützliche Alternative zum gesetzgeberischen Wege sein können. Dennoch wäre ein endgültiges Urteil verfrüht. Ein Anhang zeigt an einem Beispiel für solche Verhaltensrichtlinien in Einzelheiten die Ergebnisse bei der Überwachung ihrer Einhaltung während des ersten Jahres.


Jeremy Mitchell is Director of the UK National Consumer Council, 18 Queen Anne's Gate, London SW1H 9AA, and was formerly Director of Consumer Affairs, Office of Fair Trading. This paper is based on a contribution made to the seminar Government and the Market, organised by the Ecole Superieure des Sciences Economiques et Commerciales at Cergy, France, October 6–7, 1977.  相似文献   

3.
In the United Kingdom, central government ownership of or involvement in trading activities has a long history and takes a variety of forms, including nationalised industries, public corporations, and government shareholdings in companies. The paper examines one way, the development of consumer performance indicators and targets, in which those nationalised industries and public corporations engaged in the supply of services (and sometimes goods) to domestic consumers can be made more responsive to consumers' needs. It reviews the use that has already been made of consumer performance indicators and suggests ways in which progress can be made.
Verbraucherorientierte Leistungsindikatoren und Leistungsziele für die verstaatlichten Industrien in Großbritannien
Zusammenfassung Staatlichen Besitz und staatliche Mitbeteiligung gibt es in der englischen Wirtschaft seit langem und in vielfaltigen Formen, z.B. als verstaatliche Industrien, also öffentliche Betriebe oder durch Firmenanteile in öffentlicher Hand. Daraus entstehende monopolistische Tendenzen verhindern es in manchen Branchen, daß die Präferenzen der Verbraucher ausreichend deutlich werden und durchgesetzt werden können. Für diese Bereiche müssen für die Konsumenten andere Wege gefunden werden, auf das Verhalten und die Leistungsfähigkeit der Anbieter Einfluß zu nehmen.Der Beitrag führt dazu zunächst einige Formen staatlicher Kontrolle an, die trotz mancher Vorzüge für die Konsumenten nicht zu niedrigeren Preisen oder verbessertem Angebot führen. Deshalb befaßt er sich anschließend mit Indikatoren und Zielwerten für die Leistung, die von den verstaatlichten Industrien für die Konsumenten erbracht wird. Solche Leistungswerte werden als mögliche Kompensation für den fehlenden Marktmechanismus angesehen.Unter den bereits existierenden Leistungsindikatoren (im Bereich des öffentlichen Verkehrswesens, der öffentlichen Energiewirtschaft und des öffentlichen Kommunikationswesens) sind nur ganz wenige umfassend aussagekräftig. Leistungszielwerte existieren praktisch überhaupt nicht. Der Beitrag sieht den aussichtsreichsten Weg für die Weiterentwicklung von Leistungsindikatoren und Leistungszielen in ihrer integrierten Erarbeitung innerhalb eines umfassenderen Kontrollsystems, das auch Aspekte der betrieblichen Effizienz, des Finanzierungsrahmens und der Investitionsprogramme berücksichtigt.


Jeremy Mitchell is Director, National Consumer Council, 18 Queen Anne's Gate, London SW1H 9AA, England. The paper was first presented at the symposium Consumers' influence on public and private consumer policy, Smygehus, Sweden, September 21–23, 1982, sponsored by the European Cultural Foundation and the Marcus and Marianne Wallenberg Foundation.  相似文献   

4.
The role of recommended prices, especially when used as a basis from which traders may claim price reductions, has received unfavourable comment from several sources in Britain in recent years. It has been claimed that they are likely to cause economic detriment to consumers. Proposals have been made to prohibit the use of recommended prices either generally or on specific products. This paper reviews the general issues concerning the role of recommended prices and the major official reports produced on this question. The author argues that, contrary to the proposals at present under consideration, the economic interests of consumers are, on balance, more likely to be enhanced by the continuation of the use of recommended prices rather than their prohibition. However some controls on the use of recommended prices may be required and suggestions for policy developments are made.
Empfohlene Richtpreise, Verbraucherinteresse und öffentliche Verbraucherpolitik
Zusammenfassung In Großbritannien sind Preisempfehlungen in den letzten Jahren von verschiedener Seite kritisch beurteilt worden, insbesondere wenn der Handel mit ihrer Hilfe vorgibt, Presinachlässe zu bieten. Dabei wurde behauptet, daß Preisempfehlungen für den Verbraucher mit wirtschaftlichen Nachteilen verbunden sind. Entsprechende Vorschläge zielen darauf ab, den Gebrauch von Preisempfehlungen entweder generell oder aber für bestimmte Produkte zu verbieten.Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die mit Preisempfehlungen verbundenen Probleme und über die wichtigsten öffentlichen Stellungnahmen zu dieser Frage.Im Gegensatz zu den augenblicklich diskutierten Vorschlägen glaubt der Autor, daß das Weiterbestehen von Preisempfehlungen eher im Verbraucherinteresse liegt als ihr Verbot. Er warnt davor, ihre Informationsfunktion zu unterschätzen, und zweifelt daran, daß ein Verbot von Presiempfehlungen tatsächlich zu anderen Preisverteilungen führt. Bei einem Verbot von Preisvergleichen (mit empfohlenen Preisen) sieht er darüber hinaus die Gefahr, daß der Preiswettbewerb behindert werden kann.Die Verwendung von Preisempfehlungen sollte nach seiner Meinung jedoch unter bestimmten Bedingungen überwacht werden, beispielsweise wenn die empfohlenen Preise überhaupt nicht unterboten werden, wenn sie durch den Handel statt durch die Hersteller festgelegt werden, wenn für ein einzelnes Produkt mehrere Preisempfehlungen angegeben werden oder wenn Preisvergleiche mit empfohlenen Preisen angestellt werden.


J. F. Pickering is Professor of Industrial Economics, Department of Management Sciences, University of Manchester Institute of Science and Technology, P.O. Box 88, Manchester M60/QD, England. An earlier version of this paper was presented at a Consumer Economics seminar held by the Office of Fair Trading.  相似文献   

5.
Australia has a plethora of industry bodies applying a multiplicity of voluntary codes regulating advertising practices. Bodies exist within the advertising industry itself and within commercial media associations. Finally, the Media Council of Australia, an umbrella organization of each of the commercial media associations, has promulgated a general code of advertising ethics as well as a number of codes dealing with the advertising of specific goods and services. The Media Council's codes are enforced by the Advertising Standards Council, a private body comprising representatives of the media and the advertising industry and selected community representatives.The potentially anti-competitive consequences of advertising self-regulation in Australia have caused a number of self-regulatory schemes to fall under the scrutiny of the Australian Trade Practices Commission. This article surveys the evaluation by the commission of the extent to which the anticompetitive consequences of self-regulation in Australia are outweighed by benefits to the public resulting from the operation of the schemes falling within its purview.The accountability of advertising self-regulation to the public interest has recently been subjected to close scrutiny in Australia by the Trade Practices Commission which has the task of enforcing Australia's antitrust and fair trade laws. This article examines the structure and operation of advertising self-regulation in Australia together with its evaluation by the Trade Practices Commission.
Australische Werbeselbstontrolle auf dem Prüfstand
Zusammenfassung Es gibt in Australien eine große Anzahl von Richtlinien zur freiwilligen Werbeselbstkontrolle, die von einer ebenfalls großen Zahl von Gremien angewendet werden, sowohl von solchen der Werbeindustrie als auch von solchen der Werbemedien-Verbände. Außerdem hat auch der australische Medienrat als Dachverband der Medienverbände zusätzliche Richtlinien sowohl für die Werbung generell als auch für die Werbung für bestimmte Produkte und Dienstleistungen entwickelt. Diese Richtlinien des Medienrates werden durch ein weiteres Gremium (Advertising Standards Council) durchgesetzt, das sich als nichtöffentliches Gremium aus Vertretern der Medien und der Werbeindustrie und einzelnen Vertretern des öffentlichen Lebens zusammensetzt.Wegen potentieller wettbewerbshemmender Wirkungen wurde eine Reihe von Richtlinien zur Selbstkontrolle einem Prüfverfahren unterzogen (durch die Australian Trade Practices Commission). Der vorliegende Beitrag berichtet darüber, inwieweit nach dem Ergebnis dieser Prüfung wettbewerbshemmende Wirkungen durch andere positive Wirkungen überwogen werden.


Michael Blakeney is an Associate Professor in the Faculty of Law, The University of New South Wales, P.O. Box 1, Kensington, New South Wales, Australia 2033.  相似文献   

6.
On 9 April 1985 the General Assembly of the United Nations unanimously adopted a set of general guidelines for consumer protection. The Guidelines represent an internationally recognized set of minimum objectives, potentially being of particular assistance to developing countries. The adoption of the Guidelines reinforces the increasing recognition in recent years that consumer policy issues can no longer be seen as being of purely local concern but must be seen in an international context.After discussing certain objectives and general principles set out, the writer discusses the Guidelines themselves, which cover seven areas: physical safety, promotion and protection of consumers' economic interests, standards for the safety and quality of consumer goods and services, distribution facilities for essential consumer goods and services, measures enabling consumers to obtain redress, education and information programmes, and measures relating to specific areas (food, water, and pharmaceuticals).The document finally makes a number of recommendations on international co-operation on consumer policy issues. The writer refers to existing mechanisms for such co-operation and makes suggestions for further development.
Die verbraucherpolitischen Richtlinien der Vereinten Nationen
Zusammenfassung Die Generalversammlung der Vereinten Nationen stimmte am 9. April 1985 einstimmig einer Reihe von allgemeinen Richtlinien zur Verbraucherpolitik zu. Diese Richtlinien stellen international anerkannte Mindest-Anforderungen dar, die gerade für Entwicklungsländer von besonderer Bedeutung sein dürften. Die Annahme der Richtlinien trägt mit dazu bei, daß verbraucherpolitische Fragen nicht länger mehr nur aus lokaler oder nationaler Sicht, sondern auch im internationalen Zusammenhang gesehen werden.Nach der Diskussion einzelner Ziele und genereller Prinzipien behandelt der Beitrag die eigentlichen Richtlinien, die sieben Bereiche abdecken: Gesundheitliche Sicherheit, Schutz und Förderung des Verbraucherinteresses, Sicherheits- und Qualitätsstandards für Güter und Dienstleistungen, Vertrieb und Verfügbarkeit von lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen, Entschädigungsmöglichkeiten für Verbraucher, Verbrauchererziehung und -information sowie Maßnahmen für bestimmte Bereiche wie z.B. Lebensmittel, Wasser oder Arzneimittel.Schließlich macht der Beitrag einige Empfehlungen für die internationale verbraucherpolitische Zusammenarbeit und bezieht sich dabei auf bereits bestehende Kooperationswege, die weiterentwickelt werden sollten.Der Verfasser sieht in der einstimmigen Annahme der Richtlinien einen bedeutenden Schritt. Sie dienen seiner Ansicht nach als wichtiger Ausgangspunkt für eine umfassende internationale Verbraucherpolitik, aber auch als Rahmen, innerhalb dessen bestehende politische Maßnahmen bewertet werden können.


David Harland is Professor of Law in the University of Sydney (University of Sydney Law School, 173–175 Phillip Street, Sydney, N.S.W. 2000, Australia).  相似文献   

7.
The paper describes some features of the new Finnish Products Liability Act. The Act is mainly based on the EEC Directive on Products Liability from 1985. In implementing the directive, Finland has chosen a maximalist approach. Development risks as well as damages caused by primary agricultural products are covered by the Products Liability Act. In addition to this, the Finnish Act does not contain any threshold for damage to property corresponding to the threshold in art. 9 of the Directive. Damages caused by pharmaceuticals are compensated through a special semi-voluntary collective insurance scheme, covering both development risks and even some damage due to non-defective products.In the paper some arguments for these solutions are presented. The perspectives concerning the possibilities to retain these special features of Finnish law if Finland joins the European Economic Area are also touched upon.
Produkthaftung in Finnland — Eine Maximalposition in der Umsetzung der Produkthaftungsrichtlinie
Zusammenfassung Der Beitrag geht auf die Besonderheiten des neuen finnischen Produkthaftungsgesetzes ein. Das Gesetz basiert auf der EG-Richtlinie von 1985. In der Übernahme dieser Richtlinie hat Finnland eine Maximalposition vertreten. Entwicklungsgefahren und Schäden von landwirtschaftlichen Urprodukten werden vom Produkthaftungsgesetz erfaßt. Weiterhin enthält das finnische Gesetz keine Selbstrisiko für den Schadenersatz. Schäden aus der Verwendung von Arzneimitteln werden durch eine freiwillige kollektive Versicherungslösung aufgefangen, die sowohl Entwicklungsrisiken als auch bestimmte Schäden von nicht fehlerhaften Produkten umfaßt.Als ein Detail von besonderem Interesse kann die Empfehlung des finnischen Parlamentes, das Gesetz auch auf Tabakwaren anzuwenden, genannt werden. Personen, die gesundheitliche Schäden durch Tabakwaren erleiden, sollen Schadenersatzanspruch an die Tabakwarenhersteller geltend machen können.Als wichtigstes Argument für die Maximalposition des finnischen Gesetzes führt der Beitrag an, daß ein Selbstrisiko die Anwendung des Gesetzes stark eingrenzen würde. Dennoch wird Finnland das Selbstrisiko bei Annäherung an den europäischen Wirtschaftsraum vermutlich einführen.


Thomas Wilhelmsson is Professor of Civil and Commercial Law at the Department of Private Law, Faculty of Law, University of Helsinki, Vuorikatu 5, SF-00100 Helsinki, Finland.  相似文献   

8.
The theory, a social exchange theory of the division of housework, proposes that consumers, in their home production roles, determine the amount of effort that they will spend in housework based on the profit that they anticipate from housework activities. Results of the data analysis indicate that husbands and wives do take into account certain costs and rewards when making individual choices on the amount of effort to be spent in such activities. Indirect costs (time pressures) was the best predictor of the amount of effort spent in housework for both husbands and wives. Implications for marketing and public policy are discussed.
Die Verteilung der häuslichen Arbeit: Auswahl und Austausch
Zusammenfassung Das Hauptanliegen der Studie, über die der vorliegende Beitrag berichtet, ist die Erklärung der Aufteilung der Hausarbeit zwischen Mann und Frau als einem wichtigen Aspekt der Haushaltsstruktur. Unter Forschungsgesichtspunkten wird die Aufteilung der Hausarbeit unter dem Paradigma des sozialen Austausches analysiert. Deshalb stützt sich die Untersuchung stark auf die Konzepte von Auswahl und Austausch.Nach der Theorie des sozialen Austausches werden die Haushaltsteilnehmer das Ausmaß an Anstrengung, das sie in die Hausarbeit stecken, an der Größe des vermutlichen Vorteils ausrichten, den sie aus den haushälterischen Aktivitäten ziehen. Um diese Theorie zu testen, wurden Daten einer landesweiten US-amerikanischen Stichprobe multiplen Regressions- und Kovarianz-Analysen unterzogen.Die Ergebnisse bieten einige Unterstützung für die Theorie. Die Ehepartner richten sich nach bestimmten Kosten und Erträgen, wenn sie ihre individuelle Beteiligung an dem Aufwand für die Haushaltsarbeit planen. Indirekte Kosten, vor allem Zeitdruck, ergab sich als bester Prädiktor für das Ausmaß an Beteiligung an der Hausarbeit, und zwar für beide Ehepartner.Unter Marketinggesichtspunkten haben diese Beobachtungen Rückwirkungen auf die Untersuchung des Konsumentenverhaltens und auf das Aufspüren von Marktchancen. Bisherige Theorien des Konsumentenverhaltens nehmen an, daß das subjektive Wohlbefinden des Konsumenten ausschließlich eine Funktion der gewählten Marken oder Produktvarianten sei. Diese Theorien übersehen, daß es eigentlich ein haushaltsinterner Produktionsprozeß ist, der letztlich ein bestimmtes Maß von Konsumentenzufriedenheit bewirkt. Marketingüberlegungen sollten sich stärker mit den hierin liegenden Marktchancen beschäftigen.Schließlich diskutiert der Beitrag zweierlei gesellschaftliche Implikationen der Befunde. Zum einen könnte eine stärkere öffentliche Bereitstellung oder Unterstützung von Kindertagesstätten die Möglichkeiten der Frauen am Arbeitsmarkt verbessern. Stärkere Beteiligung der Frauen am Arbeitsmarkt ohne die längeren Unterbrechungen, die häufig mit der Kinderfürsorge verbunden sind, könnte wiederum zu einer Reduktion ihrer Beteiligung an der häuslichen Arbeit führen. Zum zweiten könnte das öffentliche Schulsystem eine gleichmäßige Verteilung der Hausarbeit fördern, vor allem durch eine allgemeinere Unterweisung in hauswirtschaftlichen Fertigkeiten und durch die Förderung solcher gesellschaftlicher Leitvorstellungen, die die herkömmliche geschlechtsspezifische Arbeitsaufteilung im Haushalt überwinden.


Sigfredo A. Hernandez is an Assistant Professor of Marketing at Rider College, Lawrenceville Rd, Lawrenceville, NJ 08648, USA.  相似文献   

9.
Soft law as a device of consumer protection is not very popular in Belgium. The best developed example is the advertising self regulation by the J. E. P. (Jury d'Ethique Publicitaire). The J. E. P. however, has no consumer representatives.Recently consumer organisations have concluded collective contracts with professional organisations in the textile cleaning, travel and furniture branches. These contracts provide an arbitration scheme for the settlement of consumer complaints. The consumer-supplier dialogue is getting under way.This article concludes with some information on guidelines by public authorities in the field of insurance and investor protection and the practice of extension of voluntary trade regulations to all traders of a given branch as a possible model for the consumer-supplier dialogue.
Nicht-rechtliche Maßnahmen zum Verbraucherschutz — das Beispiel Belgien
Zusammenfassung Der Bericht entwickelt zunächst eine Typologie von möglichen soft-law und Verhandlungsmodellen zur Implementation von verbraucherschützenden Maßnahmen. Verhaltenskodices spielen in Belgien keine Rolle. Eine Ausnahme bildet das Selbstkontrollsystem der Werbung, das auf Gesetz und den allgemeinen Grundsätzen der Internationalen Handelskammer beruht. Die Beschwerdekommission ist — neben einem unabhängigen Vorsitzenden — nur aus Vertretern der Anbieterseite zusammengesetzt; Verbrauchervertreter können lediglich Beschwerden eingeben. Als Sanktion steht der Kommission eine bindende Empfehlung bei Verstößen gengen zwingendes Recht und gegen den Grundsatz der Lauterkeit zur Verfügung: die beanstandete Anzeige erscheint nicht in den Medien. Nicht-bindende Empfehlungen betreffen Verstöße gegen den guten Geschmack; hier ist Zensurrolle problematisch. Verbraucherorganisationen schätzen die Selbstkontrolleinrichtung eher negativ ein.Aushandlungsmodelle haben sich in letzter Zeit im Bereich von Standardverträgen, etwa Textilreinigung und neuestens Pauschalreisen entwickelt. Verbraucherorganisationen achten auf die Einrichtung von Beschwerdestellen, die bindende Entscheidungen erlassen können. Richtlinien werden in den Bereichen Versicherten- und Anlegerschutz verwendet. Vereinbarungen von Privaten mit kollektivrechtlichem Einschlag können durch königliches Dekret nach einem besonderen Verfahren allgemeinverbindlich erklärt werden. Obwohl dieses Verfahren bislang im Verbraucherschutz noch nicht verwendet worden ist, könne es Bedeutung für die Zukunft erlangen.


Jules Stuyck is Lecturer at the Faculty of Law, University of Leuven, Tiensestraat 41, B—3000 Leuven, Belgium.  相似文献   

10.
In the U.K., the Office of Fair Trading (O.F.T.) is required to encourage trade associations to prepare and disseminate codes of practice for the enhancement of trading practices. In this paper the authors put forward a model of prerequisites for O.F.T. Code effectiveness. The model is then used to investigate and develop insight into the effectiveness of codes already in existence and to explain the successes and failures of these market-place interventions. Finally, the potential impact of the proposed general duty to trade fairly is considered in the context of the model.
Effektivere Interventionen auf Konsumgütermärkten — ein Modellansatz für die Verbesserung der Verhaltensrichtlinien der englischen Wettbewerbsbehörde
Zusammenfassung Die englische Wettbewerbsbehörde, das Office of Fair Trading, ist verpflichtet, bei den einzelnen Wirtschaftsverbänden auf die Erarbeitung und Verbreitung von Verhaltensrichtlinien zu drängen, die der Verbesserung von Handelspraktiken dienen.Die Authoren stellen ein Modell der Voraussetzungen für die Effektivität solcher Verhaltensrichtlinien vor, das in Figur 1 zusammengefaßt ist. Mit Hilfe dieses Modells werden die bereits bestehenden Verhaltensrichtlinien analysiert. Vor allem werden die Erfolge und Mißerfolge solcher Markteingriffe erklärt. Schließlich wird die potentielle Wirkung der vorgeschlagenen allgemeinen Pflicht zu lauterem Wettbewerb im Lichte dieses Modells diskutiert.


William Richardson is acting subject leader and a member of the Business Policy team at Sheffield City Polytechnic. He was formerly Consumer Affairs Officer for South Yorkshire County Council. His address: The Gables, Royston Road, Cudworth, Barnsley S72 8TU, S. Yorks, U.K. David Morris is Dean of the Faculty of Business at Coventry Lanchester Polytechnic, Priory Street, Coventry CV1 5FB, U.K.  相似文献   

11.
The second Consumer Action Programme of the European Community (1981) has introduced the idea of a dialogue between producers and consumers, leading to voluntary agreements or codes of conduct. Today, several types of codes exist within the area of the European Community. They differ in their geographic origin, their adoption procedure and their modus operandi. Many codes are good examples of a new type of rule-making in European consumer affairs, namely sponsored regulation. In between the public and the private normative order, a grey area of paralegal norms is existing and developing steadily. The EC authorities often prefer to provide the conditions for rule-making by private parties instead of producing norms themselves. In those cases, codes of conduct may replace the law, substitute it, or add to it. Codes of conduct are not the only possible output of the dialogue between producers and consumers, nor are they the only example of sponsored regulation. Others are model contracts, complaint boards, and standardization institutes.
Der Dialog zwischen Verbrauchern und Anbietern mit Hilfe von Verhaltenskodices in der Europäischen Gemeinschaft
Zusammenfassung Das zweite Verbraucheraktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft aus dem Jahr 1981 führt die Idee eines Dialoges zwischen Produzenten und Konsumenten ein. Dieser Dialog soll zu freiwilligen Vereinbargungen über Verhaltensrichtlinien führen. Der Beitrag gibt zunächst einen Überblick über die recht unterschiedlichen Formen solcher Kodices im Bereich der Europäischen Gemeinschaft. Unter geographischem Gesichtspunkt werden nationale, internationale und übernationale Kodices unterschieden, unter dem Gesichtspunkt des Vereinbarungsverfahrens unilaterale, bilaterale und trilaterale Kodices, und schließlich unter dem des modus operandi ursprüngliche, gemeinschaftliche und administrierte Kodices.Zahlreiche Kodizes sind ein Beispiel für einen neuen Typ von Regulierung im Bereich europäischer Verbraucherangelegenheiten, nämlich geförderte Regulierung. Diese Form der Regulierung entwickelt sich zwischen den klassischen Formen, nämlich dem staatlich geschaffenen Recht einerseits und der privat geschaffenen Selbstregulierung andererseits. Dazwischen wächst eine Grauzone mit rechtsähnlichen Regelungen. Statt selbst Normen zu schaffen, regen die EC-Behörden die beteiligten Parteien verstärkt an, sich ihre Normen zu schaffen, indem sie ihnen die formellen und inhaltlichen Bedingungen dafür zur Verfügung stellen. Kodices sind ein Beispiel für solche geförderte Regulierung, aber nicht das einzige. Die Beziehung zwischen Kodices und Gesetzgebung ist oft komplex. Kodices können rechtliche Vorschriften ersetzen (aktive Deregulierung), anstelle von Gesetzgebung treten (vorbeugende Regulierung) oder zur Gesetzgebung hinzutreten.Schließlich sind Verhaltenskodices nicht das einzige Ergebnis des Dialoges zwischen Produzenten und Konsumenten. Andere sind Musterverträge, die von den beteiligten Seiten ausgehandelt werden, ferner Beschwerdestellen zur Behandlung von Verbruaucherbeschwerden, sowie Standardisierungseinrichtungen, die seit der neuen Politik der Kommission neue Bedeutung gewinnen.


Luc Huyse is Professor of Sociology of Law at the Faculty of Law, Katholieke Universiteit Leuven, Law and Society Institute, Hooverplein 10, B-3000 Leuven, Belgium. Stephan Parmentier is a Research Assistant at the Law and Society Institute. The Research was supported by grant OT/88/2 from the Research Fund of the Katholieke Universiteit Leuven.  相似文献   

12.
The problems facing consumers in pursuing complaints against suppliers through the courts are well known and have given rise to the development of alternative strategies. This paper considers the development and use of one such strategy — the ombudsman — in dealing with the complaints of consumers against insurers, banks and building societies. The decisions to create these schemes can be seen against a background of the radical changes in the financial markets during the 1980s. However, the practice of the different ombudsmen is also influenced by the history, rules, practices and commercial contexts of their respective industries. It is argued, for instance, that the ombudsmen have developed standards of fairness which enable them to step outside established law and practice. However, the extent to which each is willing to do this may depend on the history and legal context of the relationships which a particular sector has had with its customers.
Ombudsmann-Regelungen im Finanzsektor Grobritanniens: Die Ombudspersonen für Versicherungen, für Banken und für Wohnbaugenossenschaften
Zusammenfassung Die Schwierigkeiten, die Konsumenten haben, wenn sie Beschwerden gegen Anbieter auf gerichtlichem Wege klären lassen wollen, sind gut bekannt und waren Anla\ für die Entwicklung alternativer Strategien. Der Beitrag behandelt eine dieser Alternativen — den Ombudsmann — bei der Behandlung von Verbraucherbeschwerden gegenüber Versicherern, Banken und Wohnbaugenossen-schaften. Die Entscheidungen, die zur Schaffung dieser Regelung geführt haben, sind vor allem vor dem Hintergrund der starken Veränderungen auf den Finanzmärkten in den 80er Jahren zu sehen. Dabei wird das praktische Vorgehen der Ombudspersonen von der Entstehungsgeschichte, von Gewohnheiten und Praktiken und vom wirtschaftlichen Zusammenhang ihrer jeweiligen Branche beeinflu\t. So haben die Ombudspersonen zum Beispiel Richtlinien für Fairne\ entwickelt, die ihnen auch Möglichkeiten au\erhalb der etablierten Bereiche des Rechts und der Praxis eröffnen. Allerdings hängt die Bereitschaft des einzelnen Ombudsmannes, solche Möglichkeiten zu ergreifen, von der Geschichte und dem rechtlichen Kontext der Beziehungen ab, die seine Branche mit ihren Kunden gehabt hat.


The authors would like to thank VW-Stiftung which funded the project, of which an earlier version of this study formed a part: Southern Extension of the EC, Financial Services and Consumer Protection; as well as Magda D'Ingeo and Katrina Wilson, both of Brunel University.  相似文献   

13.
This study investigates differences in complaining behavior between American and Puerto Rican VCR owners. It is proposed that in Puerto Rico, both cultural values and institutional barriers tend to impose restrictions on complaining behavior that do not exist in the U.S. Hypotheses are developed concerning the impact of cultural differences on: (a) perceptual and attitudinal antecedents to complaining in Day's (1984) model of complaining behavior, (b) the propensity to complain, and (c) the use of public vs. private actions.Results of the data analysis indicate that Puerto Rican VCR owners are less likely to complain than American VCR owners. Also, among complainers, Puerto Ricans were found less likely to take public actions than Americans. Only weak support was obtained for the predicted differences on the antecedent variables to complaining. Implications for marketers and public policy makers are discussed.
Ein interkultureller Vergleich des Beschwerdeverhaltens von Konsumenten: Besitzer von Videokassettenrecordern in den USA und in Puerto Rico
Zusammenfassung Die Studie geht davon aus, daß in Puerto Rico sowohl kulturelle Werthaltungen als auch insitutionelle Barrieren das Beschwerdeverhalten von Konsumenten stärker einschränken als in den USA. Diskutiert werden fünf hinderliche Wertorientierungen, nämlich Passivität, internale Attribution, Abhängigkeit, Vermeidung von Unsicherheit und Fatalismus. Mit institutionellen Barrieren werden Eigenschaften der Marketinginstitutionen gemeint, die direktes Beschwerdeverhalten abwehren. Offensichtlich sind Marketingabteilungen in Puerto Rico weniger empfänglich für kritische Meinungen von Konsumenten als vergleichbare Einrichtungen in den Vereinigten Staaten.Bei der Hypothesenbildung werden die Einflußfaktoren auf das Beschwerdeverhalten nach dem Modell von Day(1984) benutzt, die mit kulturellen Unterschieden variieren dürften. Diese Einflußfaktoren sind(a) die wahrgenommenen Kosten der Beschwerde, (b) die subjektiv empfundene Wahrscheinlichkeit, daß die Beschwerde Erfolg haben wird, und (c) die Einstellung gegenüber dem Beschweren als Verhaltensweise. Die empirischen Ergebnisse zeigen bei Puertoricanern tatsächlich eine geringere Tendenz zum Beschwerdeverhalten als bei Amerikanern, wenn auch im einzelnen nicht alle Hypothesen durch die Daten gestützt werden. Der Beitrag diskutiert Schlußfolgerungen sowohl für das Marketing wie auch für die Verbraucherpolitik. Die Anbieter sollten die Empfänglichkeit für Konsumentenbeschwerden in Puerto Rico erhöhen. Kommunikationspolitische Maßnahmen der Hersteller von Videokassettenrecordern sollten den Konsumenten in Puerto Rico deutlich machen, daß ihnen die Zufriedenheit der Kunden ein echtes Anliegen ist.Andererseits sollte die staatliche Einrichtung für Konsumentenangelegenheiten in Puerto Rico Erziehungsprogramme entwickeln mit dem Ziel, Konsumenten deutlich zu machen, daß Beschwerdeführung bei Produktmängeln ein angemessenes und wünschenswertes Verhalten ist. Ebenso sollte diese Einrichtung prüfen, ob neue gesetzgeberische Maßnahmen zum Verbraucherschutz notwendig sind.


Sigfredo A. Hernandez and William Strahle are Assistant Professors of Marketing and Robert C. Sorensen is Professor of Marketing at Rider College, Lawrenceville Rd, Lawrenceville, NJ 08648, USA. Hector L. Garcia is Assistant Professor of Social Sciences at Universidad del Turabo, P.O. Box 3030, University Station, Gurabo, PR 00658, USA.  相似文献   

14.
International consumer protection is a relatively new topic in the theory and practice of private international law.The 1980 EC Convention on international contracts which entered into force in 1991 provides for a novel and comprehensive approach to international consumer contracts. The Convention allows the parties of international contracts themselves to stipulate what national law shall be applicable to their transaction. Party autonomy in international consumer contracts means allowing one party to provide for the application of that legal system which has the lowest standard of consumer protection. The Convention meets this danger by deciding that for sales of goods and service contracts, the consumer-protecting standards of the consumer's country apply. For other types of consumer transactions (e.g., consumer credit), the Convention allows national law to establish the international scope of its consumer protection standards.The author submits that the discretion of national law to extend the international scope of its consumer protective provisions is not unlimited. It is restricted to situations in which the other party directed its marketing activity to the consumer's country and excludes situations in which the consumer acted outside his home country. Recent national statutes and case law which go beyond these limits (such as the German Gran Canaria cases) are discussed critically.The paper further suggests the inclusion into EC directives on consumer protection of specific provisions as to their international scope in order to ensure their effective and uniform application to international consumer transactions.
VerbrauchervertrÄge und das Römische EG-übereinkommen über das auf vertragliche SchuldverhÄltnisse anwendbare Recht von 1980
Zusammenfassung In Theorie und Praxis des Internationalen Privatrechts ist der internationale Verbraucherschutz ein relativ neues Thema.Das Römische EG-übereinkommen über das auf vertragliche SchuldverhÄltnisse anwendbare Recht von 1980, das im Jahre 1991 in Kraft getreten ist, gibt einen neuartigen und schlüssigen Ansatz für die internationalprivatrechtliche Behandlung von VerbrauchervertrÄgen. Dieses übereinkommen hat Modellcharakter einerseits für die Behandlung der Parallelproblematik der internationalen ZustÄndigkeit in Verbrauchersachen und führte auch zu einer Novellierung des Brüsseler EG-übereinkommens über die gerichtliche ZustÄndigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen von 1968. Sein Ansatz ist weiterhin in ein Haager Abkommen von 1986 über das auf internationale WarenkÄufe anwendbare Recht übernommen worden und hat damit weltweite Anerkennung gefunden.Das übereinkommen hÄlt an dem klassischen Prinzip der Parteiautonomie fest. Danach können die Vertragsparteien selbst bestimmen, welches nationale Recht ihre Beziehungen beherrschen soll. Die GewÄhrung der Parteiautonomie in internationalen VerbrauchervertrÄgen eröffnet indes die Gefahr, da\ die stÄrkere Partei die Unterstellung des Vertrags unter diejenige Rechtsordnung durchsetzt, die den geringsten Standard des Verbraucherschutzes aufweist. Dieser Gefahr wird in dem übereinkommen dadurch begegnet, da\ in VertrÄgen über WarenkÄufe und Dienstleistungen die Schutzstandards des Aufenthaltsrechts des Verbrauchers zur Anwendung kommen. Für andere Typen von VerbrauchervertrÄgen (etwa: Verbraucherkredit) ist vorgesehen, da\ die nationalen Rechte selbst bestimmen können, ob sie ihren Verbraucherschutzvorschriften einen international zwingenden Anwendungsbereich einrÄumen wollen.In diesem Papier wird die These vertreten, da\ die Freiheit der nationalen Rechte, selbst den internationalen Anwendungsbereich ihrer verbraucherschützenden Normen zu bestimmen, nicht unbeschrÄnkt ist. Vielmehr ist Voraussetzung für den internationalen Anwendungsanspruch nationalen Rechts, da\ der andere Vertragspartner auf Vertragsschlu\ gerichtete WerbeaktivitÄten auf diesen Markt gerichtet hat. War hingegen der andere Teil nicht werbend in einem Lande tÄtig, so ist die Anwendung seiner Verbraucherschutzvorschriften nicht gerechtfertigt, auch wenn der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Staat hat. Vor diesem Hintergrund werden neue staatliche Gesetze und Gerichtsentscheidungen, welche über diese Grenze hinausgehen (etwa die von deutschen Gerichten entschiedenen Gran Canaria-FÄlle) kritisch erörtert.Die EG-Richtlinien zum Verbraucherschutz regeln bisher nicht ihren internationalen Anwendungsanspruch. Damit ist es möglich, ihre Anwendung durch Wahl eines drittstaatlichen Rechts zu umgehen. Deshalb wird vorgeschlagen, da\ die EG-Richtlinien ihre einheitliche und wirkungsvolle Anwendung in internationalen FÄllen dadurch sichern, da\ sie ihren rÄumlichen Anwendungsbereich selbst festlegen.


The author wants to acknowledge the faithful contribution of Cordula Haase to the finalisation of the paper.  相似文献   

15.
Ende M?rz ist die Porsche AG mit ihrer Klage vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Streichung vom Index des MDAX wegen nicht vorgelegter Quartalsberichte gescheitert. Wie sind die Transparenzanforderungen an deutschen B?rsen im internationalen Vergleich zu beurteilen? Wie haben sich die Steuerungsstrukturen an den B?rsen in Deutschland, Gro?britannien und den USA historisch entwickelt? St?rkt das Index-Verbot für Porsche-Aktien das deutsche Mischmodell von privater und staatlicher B?rsenregulierung? Prof. Dr. Jochen Zimmermann, 42, ist Inhaber des Lehrstuhls für Unternehmensrechnung und Controlling der Universit?t Bremen; Stephan Abée, 26, Dipl.-Kaufmann, ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an diesem Lehrstuhl.  相似文献   

16.
This paper is divided into four parts. It begins with an analysis of the problems inherent in Irish codes of practice. Two major problems are identified: (a) no provision is made for the payment of compensation to consumers who suffer losses as a result of infringements of the codes; (b) the drafters of the codes have a tendency to understate the precise effect of certain legal provisions. The paper then proceeds to an assessment of the advantages of Irish codes of practice. One of their main advantages is that they are more flexible and speedier than the redress procedures provided by law. Another is that the codes are often so far in advance of the law that it is anticipated they will channel its development. The paper also addresses itself to whether the enforcement and monitoring mechanisms enshrined in some of the codes are effective. It concludes by recommending that (a) the terms of the codes which understate the precise effect of legal provisions should be reworded, and (b) all or part of the fines payable by code violators should be channelled to consumers who have suffered losses stemming from the infringements.
Staatlich überwachte Verhaltenskodices in Irland
Zusammenfassung Der im Jahre 1978 erlassene irische Consumer Information Act sieht die Einrichtung einer Behörde für Verbraucherangelegenheiten vor, der neben Uberwachungsaufgaben im Bereich der Werbung mit den Anbietern Verhaltenskodices (codes of standards, codes of practice) aushandeln soll. Inzwischen existieren einige solcher Kodices, insbesondere im Bereich von Werbung und des Versandhandels. Zwei weitere Kodices sind noch im Entwurfsstadium, nämlich für Isoliermaterialien und für Pauschalreisen.Der Beitrag weist auf zwei Hauptprobleme der irischen Kodices hin: sie enthalten keinerlei Vorschriften über Ersatzleistungen zugunsten von geschädigten Verbrauchern im Falle von Verstößen; die Verfasser der Kodices tendieren dazu, die präzisen gesetzlichen Verpflichtungen nur ungenau darzustellen.Weiterhin wird eine differenzierte Beurteilung der bislang vorliegenden irischen Kodices versucht. Einer ihrer Hauptvorteile besteht in ihrer Flexibilität. Verfahren können dadurch schneller erledigt werden als es nach den gesetzlichen Einrichtungen der Fall ist. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß sie der Entwicklung des Rechts so weit voraus sind, daß sie vermutlich seine weitere Entwicklung bestimmen werden. Die Mechanismen zur Durchsetzung und Überwachung sind nur z. T. wirksam; es fehlt an einer wirksamen Erfolgskontrolle. Außerdem fehlen Schieds- und Schlichtungsverfahren, anders als in den entsprechenden englisches Codes of Practice.Der Beitrag schließt mit zwei rechtspolitischen Vorschlägen: Bestimmungen in den Kodices, die den präzisen Inhalt gesetzlicher Verpflichtungen nur ungenau wiedergeben, sollten neu gefaßt werden; die gesamten oder wenigstens ein Teil der Geldbußen, die bei Verstößen gegen Verpflichtungen aus Kodices fällig sind, sollten an geschädigte Verbraucher als Ersatzleistung ausgekehrt werden.


Alex Schuster is a Lecturer in Law at Trinity College, Dublin 2, Ireland.  相似文献   

17.
This paper presents INVORMAT, a method developed to enable the construction of consumer information material which meets the information need of the consumer and complements the information supply which already exists in a market. To this end, the information needs of consumers are ascertained on the basis of possible perceived risks associated with the purchase of a given product. Supplier- and retailer-controlled information sources are analysed for their capability to reduce these risks, and consumers are questioned about the degree to which they use these information sources. The established information gap serves as a starting-point for the development of consumer information material. The paper describes the method and presents some results obtained by applying it to a number of products.
Informationsbedarf, -angebot und -nachfrage als Grundlagen für die Entwicklung von Verbraucherinformationsmaterial: die INVORMAT-Methode
Zusammenfassung Die hier vorgestellte INVORMAT-Methode (Informationsanalyse für verbraucherorientiertes Informations material) zeigt einen Weg, die Entwicklung von Informationsmaterial für Verbraucher auf deren Informationsbedarf einerseits und auf die von Produzenten und Händlern angebotenen Informationen andererseits abzustimmen. Diese Methode wurde anhand von fünf Produkten getestet, von denen in diesem Beitrag die Ergebnisse für Waschmaschinen beispielhaft herausgegriffen sind.Der erste Schritt der Analyse besteht in der Ermittlung des produktspezifischen Informationsbedarfs der Verbraucher. Die theoretische Grundlage dieser Analyse ist eine weiterentwickelte Fassung der Theorie des empfundenen Kaufrisikos: der (potentielle) Informationsbedarf wird operationalisiert als die Informationen, die notwendig sind, um die mit einem Kauf verbundenen Risiken zu kennen und zu reduzieren. Die Erhebung erfolgt mithilfe einer Kombination aus Konsumenten-und Expertenbefragung. Dieser potentielle Informationsbedarf ist bei allen Produkten sehr hoch — er besteht bei Waschmaschinen aus 55 Risiken. Darüber hinaus stellt sich heraus — nicht nur bei Waschmaschinen —, daß alle diese Risiken von den Konsumenten für wichtig gehalten werden. Ein besonders hohes Risikoempfinden — und damit einen besonders hohen Informationsbedarf — haben Konsumenten, die unter 30 Jahre alt sind, in ländlichen Gebieten leben und häufig Verbrauchersendungen sehen oder hören.Durch eine Inhaltsanalyse der Anbietermedien wurde festgestellt, daß der ermittelte Informationsbedarf nur bis zu maximal zwei Dritteln gedeckt werden kann — gemessen sowohl an der objektiven Risikoreduzierungskapazität angebotener Informationen als auch an der Verständlichkeit, mit der diese dargeboten werden. Dabei ergaben sich deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Informationsquellen.Die tatsächliche Informationsnachfrage der befragten Konsumenten lag weit unter dem potentiellen Informationsbedarf; sie ist bei Bewohnern ländlicher Gebiete höher als bei Städtern. Es stellte sich auch heraus, daß das Gespräch im Geschäft die am häufigsten und intensivsten genutzte Informationsquelle ist.Als Aufgabe der Verbraucherinformation wird hier betrachtet, die Diskrepanzen zwischen Informationsbedarf, Informationsangebot und Informationsnachfrage auszugleichen. Aufgrund der INVORMAT-Methode entwickeltes Informationsmaterial soll drei Anforderungen erfüllen: Verbraucher müssen auf mögliche Kaufrisiken aufmerksam gemacht werden, um ihren aktuellen Informationsbedarf abgrenzen zu können. Dies soll in Stufe 1 eines Informationspakets geschehen. Verbraucher müssen außerdem die Möglichkeit haben, zu erfahren, mit welchen Informationen sie welche Risiken reduzieren können. Diese Möglichkeit soll in der Stufe 2 angeboten werden. Schließlich sollen die Verbraucher in der 3. Stufe darauf hingewiesen werden, wo diese Informationen verfügbar sind, oder sie müssen verfügbar gemacht werden. Ein so konstruiertes Informationspaket optimiert sowohl die Kosten der Bereitstellung der Informationen als auch die der Informationsverarbeitung der Konsumenten an dem Informationsbedarf der Verbraucher einerseits und an dem Informationsangebot der Hersteller und Händler andererseits.


Klaus G. Grunert and Heinz D. Saile are Research Fellows (Wissenschaftliche Mitarbeiter) at Hohenheim University, D-7000 Stuttgart 70, Postfach 106, West Germany.  相似文献   

18.
The paper discusses alternative research programs designed to help consumer agencies to better meet their needs of factual information on which to base their evaluation of present programs and their setting of priorities for the future.In the main, it concludes that data on consumer problems and consumer complaining behavior in particular can help policymakers in individual countries to make short-run decisions about where and to what extent they should concentrate protection activities under present structures and procedures. Similar data in several countries can further help a policymaker to decide whether in the longer run his or her country should adopt the more effective structures and procedures of another country.Data from an EEC consumer survey and from a study of perceived problems and complaint behavior among U.S. consumers are used as illustrations of the paper's theses.
Informationen, die für die Planung von verbraucherpolitischen Maßnabmen erforderlich sind
Zusammenfassung Der vorliegende Beitrag behandelt unterschiedliche methodische Ansätze zur Erarbeitung der Datengrundlage, die zur Evaluierung laufender Maßnahmen der Verbraucherpolitik und für die Schwerpunktsetzung bei der künftigen Entwicklung solcher Maßnahmen notwendig ist.Neben der Erforschung beispielsweise von Konzentrationsentwicklungen, der Wirkung von Werbemaßnahmen, des Informationsverhaltens von Konsumenten oder der Gebrauchstauglichkeit von Produkten, wird die Erforschung von Verbraucherproblemen, ihren Ursachen und ihres Ausmaßes, für besonders wichtig gehalten. Entsprechende Daten sich nicht nur für kurzfristige, sondern auch für längerfristige verbraucherpolitische Entscheidungen von Bedeutung. Dazu ist es zweckmäßig, wenn Forschungsergebnisse aus verschiedenen Ländern zusammengetragen und international vergleichende Studien durchgeführt werden.Gegenüber der Erhebung von Indikatoren für generelle Unzufriedenheiten mit globalen Güter- oder Dienstleistungskategorien wird der Erforschung von konkreten Anlässen von Verbraucherproblemen der Vorzug gegeben, vor allem weil Angaben über solche konkreten Anlässe weniger stark von schwer zu kontrollierenden externen Einflußfaktoren abhängig sind als Äußerungen über generelle Unzufriedenheiten. Dabei kommt der dirketen Befragung von größeren Verbraucherstichproben wegen ihrer höheren Repräsentativität mehr Bedeutung zu als der Analyse von gesammelten Unterlagen über Reklamationsfälle.Der Beitrag illustriert seine Thesen anhand zweier empirischer Untersuchungen. Die erste ist eine international vergleichende Studie von Verbraucherzufriedenheit und Verbraucherbeschwerden in den Mitgliedsländern der europäischen Gemeinschaft. Tabelle 1 zeigt die entsprechenden Prozentzahlen aufgeschlüsselt nach diesen Ländern. Die zweite Studie wurde in den USA durchgeführt. Untersuchungsgegenstand waren Verbraucherprobleme und Verbraucherbeschwerden bei 34 Güter- und Dienstleistungsgruppen. Tabelle 2 zeigt für einige davon den Anteil von Käufen, die zu Problemen führten, an der Gesamtzahl der Käufe, ferner davon wiederum den Anteil derer, die zu Reklamationen führten, und schließlich davon wiederum den Anteil derer, die zu einem befriedigenden Ergebnis führten.


Alan R. Andreasen is Professor of Business Administration and Research Professor, Survey Research Laboratory at the University of Illinois, 306 Commerce West, Urbana, Illinois, 61801, U.S.A. Jean Manning is a marketing consultant in Chicago, Illinois. An earlier version of this paper was prepared for the 8th Annual Meeting of the European Academy for Advanced Research in Marketing while Andreasen and Manning were working at the European Institute for Advanced Studies in Management, Brussels, Belgium.  相似文献   

19.
Zusammenfassung Das Ziel des Warentests läßt sich auf eine Entscheidungshilfe für den Kaufentschluß verdichten und durch Anwendung der vom Institut für Produktforschung und Information entwickelten Funktionsanalyse verwirklichen. Das zugrundegelegte Entscheidungsmodell enthält die Elemente: Verwendungszweck, Angebot von Waren für denselben Verwendungszweck (= Arbeitsmittel), Prozeß der Entscheidungsvorbereitung. Der Verwendungszweck kann im Nutzungssystem »Mesch-Arbeitsmittel-Umwelt« beschrieben werden. Er führt zu einer hierarchisch gegliederten Nennfunktion, deren Unterfunktionen die Beiträge aller Basisbeziehungen im Nutzungssystem zur Zweckerfüllung erfassen. Die nutzungsorientierten Anforderungen präzisieren als Gewichtungsprogramm das Funktionssystem. Anhand von objektiven Beurteilungsmaßstäben werden den Tauglichkeitsmerkmalen der Arbeitsmittel Ist-Tauglichkeiten als Werturteile zugeordnet. Die Gesamt-Gebrauchstauglichkeit — als Eignungsmaß — wird aus den Teilurteilen errechnet. Beispiele zeigen die Vorteile der Funktionsanalyse im Vergleich zum Vorgehen der Stiftung Warentest.
Comparative testing of products by analysing product functions
The methodology described has been developed in Institut für Produktforschung und Information (ipi), Stuttgart. It is based on a decision-process model, consisting of the elements: purpose of use, set of products intended for the purpose, and data processing system. Purpose of use can be described with the help of an ergonomic system containing three elements: man (= user), tool, and environment. With further sub-divisions, this leads to a hierarchical system, the sub-functions of which enclose all relationships in the given system. Differing requirements concerning the sub-functions, for different uses of the product, are adapted to by a set of weighting factors. The value-for-use (performance) of a product's characteristics is measured on a 10 point value-scale. In most cases, it is possible to calculate the overall result as the weighted arithmetic mean of all sub-functions. This analysis of product functions realizes all principles of comparative testing such as they are given, for instance, in the German standards DIN 66050 and DIN 66052. There are also advantages compared with the methodology used by Stiftung Warentest.


Horst Dürr ist geschäftsführender Gesellschafter des Instituts für Produktforschung und Information GmbH, Arlbergstraße 9, D-7000 Stuttgart 60.  相似文献   

20.
From the early 1970s, the Governments of Finland, Norway, and Sweden have shown considerable concern for the plight of rural consumers consequent on the closure of small stores in sparsely populated areas. In each country, special commissions were established to consider the consequences of retail concentration and legislation has been introduced to provide aid to small retail business in rural areas. The paper examines the background to this legislation and compares and contrasts the measures adopted in each of the three countries. While the policies attempt to improve the viability of rural small stores, it is argued that the measures are essentially a special type of consumer policy and that not only is there a need for more research into the effectiveness of the policies, but that perhaps the measures ought to be extended somewhat, particularly to protect the interests of consumers in urban areas.
Staatliche Unterstützung des kleinen Einzelhandels: eine skandinavische Form von Verbraucherpolitik
Zusammenfassung Die Regierungen Finnlands, Norwegen und Schwedens befassen sich seit etwa zhen Jahren mit der Situation von Verbrauchern in dünn besiedelten ländlichen Gebieten, die sich durch das Verschwinden kleiner Ladengeschäfte verschlechtert. Es wurden Kommissionen zur Untersuchung der Auswirkungen der Konzentration im Einzelhandel gebildet und Gesetze zur Förderung des kleinen Einzelhandels in ländlichen Gebieten erlassen. Dieser Beitrag behandelt den Hintergrund dieser Entwicklung und vergleicht die in den drei Ländern angewendeten staatlichen Maßnahmen, die in ihrem Kern als eine spezielle Form von Verbraucherpolitik betrachtet werden.Der Hintergrund für solche Stützungsmaßnahmen ist gekennzeichnet durch strukturelle Veränderungen im Einzelhandel seit dem 2. Weltkrieg. Seit den 50er Jahren und verstärkt in den Jahren zwischen 1960 und 1973 ging die Zahl der traditionellen Gemischtwarenläden um bis zu 50% zurück. Die Konzentration hat dazu geführt, daß der Kolonialwarenhandel von drei bis vier Ladenketten bestimmt wird und viele ländliche Gemeinden gar keinen oder nur noch einen einzigen örtlichen Laden besitzen.Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, bieten alle drei Staaten Investitionszulagen für die Modernisierung und Vergrößerung von Ladengeschäften. Norwegen und Schweden gewährt darüber hinaus auch Zuschüsse zu den laufenden Kosten. Abbildung 1 (S. 200) gibt einen Überblick über die Unterschiede, die zwischen den drei Ländern bestehen, jeweils im Bereich der staatlichen Maßnahmen, der Voraussetzungen, an die die staatliche Unterstützung geknüpft sind, und der verwaltungstechnischen Abwicklung.Die Betrachtung der Auswirkungen der Unterstützungsprogramme ergibt, daß in Norwegen nahezu 50% der infragekommenden Geschäfte eine Unterstützung erhielten und das Ladensterben im Laufe der Jahre von jährlich etwa 650 auf jetzt etwa jährlich 300 verringert werden konnte. In Finnland wurden bis Ende 1977 109 Geschäfte unterstützt; außerdem richtete die Regierung 10 neue Läden ein und kaufte zusätzlich 113 mobile Verkaufsstellen. In Schweden bekamen in den ersten vier Jahren 97 Läden eine Unterstützung, durch die für 20 000 Verbraucher in ländlichen Gegenden und weitere 5000 Feriengäste die Möglichkeit notwendiger Einkäufe gesichert werden konnte.Der Beitrag plädiert für eine Erweiterung der bisherigen Maßnahmen, um auch die tieferen Probleme des kleinen Einzelhandels angehen zu können. Er stellt dabei die wichtige soziale und wirtschaftliche Rolle heraus, die der kleine Laden im ländlichen und im städtischen Bereich übernimmt. Insofern wird der skandinavischen Gesetzgebung Modellcharakter auch für andere moderne Volkswirtschaften zugesprochen.Der Beitrag schließt ab mit einigen Vorschlägen für künftige Forschung und stellt dabei vor allem heraus (a) die Kosten-Nutzen-Analyse der staatlichen Maßnahmen, (b) die Untersuchung der Reaktionen der Händler auf die Förderungsprogramme und der Auswirkungen auf die geförderten Geschäfte und (c) die Analyse der Einstellungen und des Verhaltens der Verbraucher gegenüber kleineren Geschäften, um zu ermitteln, ob diese Geschäfte den Ansprüchen und den Bedürfnissen der örtlichen Kundschaft tatsächlich besser entsprechen. Darüber hinaus richtet sich ein eher theoretisches Interesse auf die Eigenschaften, die eine Volkswirtschaft aufweisen sollte, wenn die Unterstützung des kleinen Einzelhandels zugleich ein erfolgreiches verbraucherpolitisches Instrument sein soll.


Knut Ekhaugen is Head of Department for Economic Research, Norwegian Productivity Institute, Akersgt. 64, Oslo 1, Norway. Sigmund Grønmo is Research Director, Norwegian Fund for Market and Distribution Research, Fredensborgveien 24, Oslo 1, Norway; and Associate Professor of Sociology, University of Oslo, Blindern, Oslo 3, Norway. David Kirby is Senior Lecturer in Geography and Director of the Small Shops Research Unit at St. David's University College, University of Wales, Lampeter. Currently he is a Visiting Research Fellow at the Norwegian Fund for Market and Distribution Research, Oslo.  相似文献   

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