首页 | 本学科首页   官方微博 | 高级检索  
相似文献
 共查询到20条相似文献,搜索用时 31 毫秒
1.
In order to create a Common Market for branded products the European Commission is presently promoting a regulation for a Community Trade Mark backed by a directive to approximate Member States' trade mark laws. A consumer working group studying these two initiatives found a common interest with the Commission not only in freeing the flow of competing goods but also in specific proposals which to some extent acknowledge a consumer interest. However, the consumer interest in market transparency is not a major theme in either proposal nor do the drafters adopt the consumer oriented certification mark system. Above all there is no promise of effective, continuing consumer representation in the operation of the laws and this threatens to perpetuate the distortion of the public interest towards that of proprietors that has been allowed to develop, particularly since registration systems were introduced about a century ago.
Zusammenfassung Zum Zweck der Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Markenartikel hat die Kommission der EG zwei Vorschläge auf dem Gebiet des Warenzeichenrechts unterbreitet: einen Verordnungsentwurf über die Schaffung einer Gemeinschaftsmarke und einen Richtlinienentwurf über die Rechtsangleichung des Markenrechts der Mitgliedstaaten. Diese Vorschläge sind von einer Expertengruppe einer genaueren Prüfung dahingehend unterzogen worden, wieweit sie dem im EG-Vertrag auch verankerten Verbraucherinteresse dienen. Die Gruppe, der die Autorin angehörte, fand zwar in den Vorschlägen einige bemerkenswerte Verbesserungen zur Beseitigung von Handelshemmnissen, die von unterschiedlichen Markenrechten ausgehen können. Das Verbraucherinteresse and Produkt- und Markttransparenz, an Vermeidung künstlicher Produktdifferenzierung, an Garantiemarken und an Verbrauchervertretung hat jedoch in die Vorschläge kaum Eingang gefunden. Zur Bestimmung des Verbraucherinteresses im Markenrecht arbeitet die Autorin Problembereiche heraus, die teilweise der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zugrunde liegen (Parallelimporte, «inter-brand»-Wettbewerb, konfligierende herkunftsgleiche oder verwechslungsfähige Marken), sich teilweise auch erst ergeben, wenn eine Gemeinschaftsmarke neben die (bestehenbleibenden) nationalen Markensysteme tritt. Zum Schluß ihres Beitrages macht die Autorin Vorschläge zur Einführung von Garantiemarken auf EG-Ebene nach englischem Vorbild und zur Schaffung einer Verbrauchervertretung in einem künftigen EG-Markenamt.


She is a member of working groups of the Consumers Consultive Committee on trade marks and on patents.  相似文献   

2.
The Nordic countries are at present preparing a regulation of consumer services contracts. Proposals for comprehensive Consumer Services Acts have been submitted by Governmental Committees in Sweden and Norway. The author, himself Chairman of the Swedish committee, reports about the Swedish proposals which soon may become applicable law. They will cover most service contracts with the exception of insurance and professional services. The Act will be of a private law character and regulate the performance of and liability for the contract in a mandatory way. The consumer's position in service contracts will be improved in many respects, and these are outlined in some detail in the paper.
Eine schwedische Gesetzesvorlage zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Dienstleistungen
Zusammenfassung Die intensive verbraucherpolitische Gesetzgebung der Nordischen Staaten — Schweden, Dänemark, Norwegen, Finnland — war bislang auf Handelspraktiken, Verbraucherkredit, Haftungsfragen und Kaufrecht konzentriert. Dienstverträge waren bislang nur sehr lückenhaft geregelt, obwohl erhebliche Werte umgeschlagen werden.Inzwischen hat eine schwedische Regierungskommission, die vom Autor dieses Beitrages geleiter wurde, ebenso wie eine norwegische Kommission einen umfassenden Gesetzgebungsvorschlag für Konsumentendienstverträge vorgelegt. Die Kommission beschreitet dabei bewußt rechtspolitisches Neuland.Der Beitrag geht auf die wichtigsten Vorschläge der Kommission ein, die weitgehend schon öffentliche Zustimmung gefunden haben und vermutlich zu einer entsprechenden legislativen Initiative führen. Das Gesetz wird nicht alle Dienstleistungen erfassen, etwa nicht Versicherungen, die einer besonderen gesetzlichen Regelung unterliegen, und Arztverträge. Zentraler Regelungsgegenstand sind Werkverträge (Reparaturverträge) an beweglichen Sachen und Gebäuden.Folgende Einzelvorschläge der Kommission verdienen besondere Beachtung: Werbeaussagen des Unternehmers, etwa über die Qualität seiner Dienstleistungen, werden grundsätzlich Vertragsinhalt und lösen bei Täuschung entsprechende Vertragssanktionen aus. Der Verbraucher kann den Vertrag jederzeit widerrufen, wenn das Werk noch nicht fertiggestellt ist, muß aber die geleisteten Dienste vergüten. Ausführlich und zwingend werden die Verzugsfolgen und die Gewährleistungshaftung des Unternehmers geregelt. Die Gewährleistungshaftung setzt eine entsprechende Anzeige des Konsumenten voraus, die spätestens zwei Jahre nach Gefahrübergang, bei unerkennbaren Mängeln auch länger, erfolgen muß. Bei Mängeln hat der Konsument ein kostenloses Nachbesserungsrecht. Unter bestimmten Umständen — nämlich Vertragsbruch durch Verzug oder gravierende Mängel — hat der Kunde ein Kündigungsrecht. Bei weniger gravierenden Mängeln kann der Konsument Minderung verlangen, sofern der Unternehmer nicht den Mangel beseitigt.Das Recht des Konsumenten auf Schadenersatz wird erweitert und in seiner Durchsetzungsmöglichkeit durch Beweislastregeln erleichtert. Es tritt grundsätzlich neben die sonstigen Rechtsbehelfe auf Nachbesserung, Kündigung und Minderung. Die Vorschläge regeln auch die Schadensberechnung, wobei im Verzugsfall vernünftige Pauschalen vereinbart werden können. Die Regelungen sollen zugunsten des Kunden zwingend sein.Schließlich enthält der Entwurf noch Vorschläge über Rechtsfolgen bei Verzug des Konsumenten mit seiner Leistung. Hier wird ein gerechter Interessenausgleich zwischem dem Zahlungs- und dem Ersatzanspruch des Unternehmers einerseits und dem Schutzanliegen des Konsumenten, insbesondere gegenüber übermäßig belastenden Verzugsfolgen, andererseits versucht.


Ulf Bernitz is Professor of Private Law, Institute for Intellectual Property and Market Law, University of Stockholm, Fack, S-106 91 Stockholm 50, Sweden. From July 1980 he holds a chair of Consumer and Market Law at the same University. Parts of this paper appear also in the English language summary of the Swedish Government Official Report listed under References.  相似文献   

3.
The French Reform Commission (Commission de refonte du droit de la consommation) which is headed by the author has made a set of proposals to the French government in order to improve and adapt French consumer law to modern protective standards and to EEC legislation. One of them, on consumer safety, has already been enacted.The author informs about certain proposals which might interest the foreign reader. They concern consumer information, the quality of goods and services, safety as far as compensation by means of product liability rules is concerned, unfair contract terms, and access to justice.
Neue Gesetze zur Verbesserung des Verbraucherschutzes — Vorschläge der französischen Reformkommission
Zusammenfassung Die französische Reformkommission zum Verbraucherschutzrecht, deren Vorsitzende der Autor ist, hat umfangreiche Vorschläge zur Verbesserung des französischen Verbraucherschutzrechts erarbeitet, die einen Anschluß an moderne Schutzstandards under Berücksichtigung der EWG-Diskussion ermöglichen. Im Bereich der Regelung der Produktsicherheit sind die Vorschläge der Kommission zum großen Teil vom Gesetzgeber übernommen worden.Der Autor berichtet über zentrale Punkte der Vorschläge der Kommission: Für den Bereich der Verbraucherinformation wird die Verankerung einer allgemeinen Informationspflicht vorgeschlagen. Qualitätsregeln sollen insbesondere durch Erweiterung der gesetzlichen Verkäuferhaftung nach dem französischen Zivilrecht erfolgen. Flankierend zur Sicherheitsregelung ist die Produkthaftpflicht auf eine Gefährdungshaftung umzustellen. Allgemeine Geschäftsbedingungen sollen auf Mißbrauch nicht durch eine Behörde, sondern durch Verbandsklagen kontrolliert werden. Der Zugang zum Recht ist durch ein vereinfachendes Klageverfahren und durch Gruppenklagen zu verbessern.


Jean Calais-Auloy is Professor of Law at the University of Montpellier, Faculté de Droit, F-43000 Montpellier, France.  相似文献   

4.
This contribution is concerned with the possibilities of consumer participation in the formulation of consumer policy by the European Commission. Consumer influence in other EC bodies — such as the European Parliament and the Economic and Social Committee — is considered in so far as they determine the extent of consumer representation at the Commission level. After reviewing the legal basis for consumer representation, special attention is given to the development and the activities of the Consumers Consultative Council and the Consumer Policy Service. Their impact on the entire consumer policy of the Community is analysed as well as the restrictions which they face. Finally, requirements for a more efficient consumer representation at the Commission level are formulated.
Die Vertretung der Verbraucher in den Institutionen der Europäischen Gemeinschaft
Zusammenfassung Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Möglichkeiten der Beteiligung organisierter Verbraucher am Proze\ der Formulierung der Verbraucherpolitik der EG-Kommission. Der Einflu\ der Verbraucher auf audere Organe der Gemeinschaft — insbesondere das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschu\ — wird insoweit berücksichtigt, als er auf die Handlungsmöglichkeiten der Verbraucher auf der Ebene der Kommission zurückwirkt. Nach einem Blick auf die rechtlichen Grundlagen der Verbrauchervertretung setzt sich der Beitrag vor allem mit der Entwicklung und den Leistunger des Beratenden Verbraucherrats (BVR/CCC) und der Verbraucherpolitischen Dienststelle der Kommission auseinander. Der Einflu\ beider Einrichtungen auf die Verbraucherpolitik der Gemeinschaft wird ebenso untersucht wie die Grenzen, die ihrem Handeln gezogen sind. Abschlie\end werden einige Voraussetzungen für eine wirksamere Verbrauchervertretung auf der Ebene der Kommission herausgearbeitet.
  相似文献   

5.
The paper presents some of the main results of a research project dealing with consumer product testing in the Federal Republic of Germany. They concern the use and impact of product test information among consumers (effects on industry and trade are dealt with in a companion paper, Raffée & Fritz, 1984). The analysis is based on the assumption that the consumer product test has to accomplish a broad set of tasks. On the basis of these tasks and the different empirical results some propositions for the policy of product test institutions are formulated.
Wirkungen des vergleichenden Warentests im Konsumentenbereich. Ausgewählte Befunde eines Forschungsprojekts
Zusammenfassung Der Beitrag berichtet über Ergebnisse eines breit angelegten Forschungsprojekts zum vergleichenden Warentest in Westdeutschland. Verschiedene empirische Analysen befassen sich mit der Beurteilung, Nutzung und mit Wirkungen von Testergebnissen der Stiftung Warentest im Konsumentenbereich. An zwei Produktbeispielen wird auch der Frage nachgegangen, inwieweit die Gewichtung der Testikriterien durch die Stiftung Warentest mit deren Gewichtung im Konsumentenbereich übereinstimmt.Im Mittelpunkt des Beitrags stehen ausgewählte Befunde zum Umfang sowie zur Art der Testnutzung und wichtige Ergebnisse der Analyse kaufbezogener Testwirkungen. Die Wirkungsanalyse beruht auf einem breiten Aufgabenkatalog für den vergleichenden Warentest (normativer Bezugsrahmen). Die Förderung der Markttransparenz, die Entlastung der Produktwahl, die Anregung der Bedarfsreflexion, die Förderung der Nachfragemobilität, die Stimulation des Artikulationsverhaltens und die Steigerung der ergebnisbezogenen Kaufentscheidungsqualität wurden dabei als Aufgaben der Stiftung Warentest angesehen. In Umfragen zu getätigten Ge- und Verbrauchsgüterkäufen wurde geprüft, inwieweit diesbezügliche Wirkungen entfaltet werden. Dies geschah über einen quasi-experimentiellen Vergleich von Testnutzerkäufen mit Nichtnutzerkäufen, der durch die Analyse wahrgenommener Testwirkungen ergänzt wurde.Ausgehend vom normativen Bezugsrahmen und den festgestellten Schwachstellen des vergleichenden Warentests werden abschliessend einige Vorschläge für die künftige Arbeit der Stiftung Warentest formuliert. Weitere Ergebnisse und Vorschläge findet der Leser in Silberer und Raffée (1984b). Befunde zu den Testwirkungen in Industrie und Handel werden bei Raffée und Silberer (1984) und Raffée und Fritz (1984) präsentiert.


Günter Silberer is Professor of Marketing, in particular Distribution and Consumer Research, at the University of Bremen, Department of Economics, D-2800 Bremen 33, Federal Republic of Germany. Together with Hans Raffée he headed the Forschungsgruppe Konsumenteninformation at the University of Mannheim. Friedrich Förster, Wolfgang Fritz, Gosbert Gottmann, Harald Hilger, Bernd Kierdorf, and Ulrich Schwetz were also members of the research team. The research project was sponsored by the Federal Ministry of Research and Technology.  相似文献   

6.
The paper begins with a critique of the normative foundations of present public consumer policy. In particular, the lack of an indispensible link between the policy goals and the interests of those concerned is stressed. The authors go on to characterize the available set of policy instruments as being frequently arbitrary, interchangeable, and not suitable for systematic evaluation. The conclusion is reaches that present consumer policy has an ex-post character, and the paper closes with an attempt to formulate the goals of a superseding policy with an ex-ante orientation.
Kritik einiger theoretischer und praktischer Grundannahmen der gegenwärtigen Verbraucherpolitik
Zusammenfassung Der Beitrag entfaltet die Kritik an der normativen Basis der gegenwärtigen Verbraucherpolitik in einem kurzen Überblick. Die Verankerung verbraucherpolitischer Ziele, Programmatiken und Handlungsweisen am Marktparadigma wird problematisiert und der Prozeß der Zielbildung bei der programmatischen und pragmatischen Verbraucherpolitik als elitärer Zielfindungsprozeß charakterisiert, dem die Rückbindung an die Interessen der unmittelbar Betroffenen fehlt.Die Kritik an der unzureichenden Diskussion verbraucherpolitischer Zielsetzungen und ihrer Begründung bzw. Rechtfertigung bei der vorherrschenden Verbraucherpolitik wirkt sich notwendigerweise auch auf ihre Versuche zur Instrumentalisierung der genannten Zielsetzungen aus. Da die Ziele weitgehend leerformelhaft und in nicht-operationalisierter Form formuliert sind, bleiben die von verbraucherpolitisch orientierten Wissenschaftlern und Praktikern gemachten Vorschläge zu einer »effizienten« Instrumentalisierung in den Bereichen Verbraucherinformation, Verbraucherschutz und Verbraucherbildung auch meist willkürlich und austauschbar und entziehen sich vor allem einer systematischen Evaluation bezüglich ihrer Wirkungsweise bei der Zielerreichung.Die Ausführungen zur Organisationsproblematik von Verbraucherinteressen zielen vor allem darauf, den Charakter der Verbraucherorganisationen als Formen der Fremdorganisation herauszuarbeiten und auf deren besondere Legitimationsprobleme hinzuweisen.Die vorfindbare Verbraucherpolitik läßt sich grundsätzlich als ex post orientierte Verbraucherpolitik charakterisieren. Am Schluß des Beitrages werden Umrisse einer Umorientierung dieser ex-post-Verbraucherpolitik thematisiert, die prinzipiell dadurch charakterisiert ist, daß sie versucht, verbraucherpolitische Probleme durch rechtzeitige Einflußnahme und Eingriffsmöglichkeiten zu regeln. Ausgewählte Ansatzpunkte für eine solche ex-ante-Orientierung der Verbraucherpolitik werden zur Diskussion gestellt.


Reinhard Rock is Professor of Business Administration and Bernd Biervert is Professor of Economics, both at the Gesamthochschule Wuppertal, P.O. Box 10 01 27, D-5600 Wuppertal, West Germany. Wolf F. Fischer-Winkelmann is Professor of Business Administration at the Hochschule der Bundeswehr München, Schwere-Reiter-Straße 35, D-8000 München 40, West-Germany.  相似文献   

7.
This article is based on a research project carried out at the Regional IOCU Office in Montevideo in 1990 in order to outline a general framework for the development of consumer education in Latin America and the Caribbean. Even if consumer organizations cannot control all variants of consumer education to the same degree, this article will highlight the consumer policy aspect by considering consumer education as a parameter of consumer action. Using a social systems approach to consumer policy as a point of departure, a typology of consumer problems and consumer action is outlined, and two paradigms relevant as a metatheoretical framework for the development of consumer education are accentuated. Within this context two approaches to consumer education are set out. The contents and methodology of consumer education in the broader sense of the word are highlighted, and a teaching guideline based on this approach is specified in further detail.
Verbrauchererziehung als ein Parameter von Verbraucheraktionen in Lateinamerika und der Karibik
Zusammenfassung Der Beitrag basiert auf einem Forschungsprojekt, das im Regionalbüro von IOCU in Montevideo im Jahr 1990 mit dem Ziel durchgeführt wurde, einen generellen Bezugsrahmen für die Entwicklung von Verbrauchererziehung in Lateinamerika und der Karibik zu entwickeln. Auch wenn Konsumentenorganisationen nicht alle Spielarten von Verbrauchererziehung gleichermaßen beeinflussen können, betont der Beitrag den verbraucherpolitischen Aspekt dadurch, daß er Verbrauchererziehung als einen Parameter von Verbraucheraktionen auffaßt. Ausgehend von einer Typologie von Konsumentenproblemen und Konsumentenaktionen werden zwei Paradigmen als metatheoretischer Bezugsrahmen für die Entwicklung von Konsumentenerziehung hervorgehoben; in diesem Zusammenhang werden zwei Ansätze für Verbrauchererziehung dargestallt. Inhalt und Methodik von Verbrauchererzidhung im weiteren Sinne des Wortes werden betont und anhand einer Unterrichtsrichtlinie exemplarisch erläutert.


Hans Rask Jensen is an Associate Professor at the Southern Denmark Business School, College of Business Administration, Grundtvigs Allé 150, DK-6400 Sønderborg, Denmark.  相似文献   

8.
This paper explains the need for both administrative and judicial control of unfair terms in standard contracts. The 1982 Israel Standard Contracts Law involves both guided judicial review and administrative control by a Standard Contracts Tribunal. Presented here is an analysis of the enforcement of the law rather than a purely theoretical approach. The Tribunal's involvement is much more effective than that of the courts as revealed by the remarkably small number of published court decisions. One can attribute the Tribunal's success to the close cooperation between the Ministry of Justice and the consumer organizations. The example of construction contracts was selected to illustrate the effective control of the Tribunal; however, weaknesses of the system are not disregarded and suggestions for amendments are proposed. A major conclusion reached is that administrative control is more effective than judicial control. A second conclusion is that the future lies in involuntary administrative control, a trend already in progress in the Israeli legal system.
Die Kontrolle unfairer Klauseln in Kaufverträgen mit Konsumenten in Israel
Zusammenfassung Die meisten Kaufverträge sind Standardverträge und enthalten folglich häufig unfaire Klauseln. Zum Schutz berechtigter Verbraucherinteressen ist deshalb eine Kontrolle solcher Verträge nötig. Das israelische Gesetz über allgemeine Geschäftsbedingungen aus dem Jahre 1982 führte eine doppelte Kontrolle ein: zum einen eine gerichtliche Überprüfung und zum andern eine Verwaltungskontrolle in Form eines Sonderverfahrens für allgemeine Geschäftsbedingungen (Standard Contracts Tribunal). Die wesentlichen Züge dieses Gesetzes werden skizziert. Besondere Bedeutung wird innovativen Elementen, wie der Anwendungsbreite und der mutmaßlichen Unbilligkeit bestimmter Klauseln, beigemessen. Die Struktur und Vorgehensweise des Sonderverfahrens werden diskutiert.Der Beitrag bietet eine Analyse des Vollzuges des Gesetzes durch gerichtliche Entscheidungen und einen Überblick über die Tätigkeit des Sonderverfahrens. Dabei zeigt sich einerseits, daß die Gerichte nur selten befaßt waren und nur wenige Fälle veröffentlicht wurden, andererseits, daß die Durchführung des Sonderverfahrens wesentlich effektiver und besser organisiert war. Der relative Erfolg der Verwaltungskontrolle durch dieses Sonderverfahren beruht zu einem erheblichen Teil auf der aktiven Rolle des Justizministeriums und der Verbraucherorganisationen. Das Ministerium erarbeitete Richtlinien, nach denen die Standardverträge und allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Überprüfung ausgewählt wurden. Kaufverträge für Wohneigentum werden herangezogen, um die Effektivität des Sonderverfahrens zu illustrieren.Die Verwaltungskontrolle durch das Sonderverfahren ist zwar nicht frei von bestimmten Schwachpunkten, und der Beitrag macht einige Vorschläge für Verbesserungen, die auch den gesetzgebenden Körperschaften in Israel übermittelt wurden.Was aber insgesamt die Effektivität anbelangt, so zeigt sich eine Überlegenheit der Verwaltungskontrolle gegenüber der gerichtlichen Überprüfung. In Zukunft sollte die Vorlage von allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Prüfung vor dem Sonderverfahren eine Mußvorschrift werden. Der Übergang von freiwilliger zur Pflichtkontrolle könnte — zusammen mit anderen Regelungen — den Schutz des Konsumenten vor unfairen Vertragsbestimmungen weiter verbessern.


Sinai Deutch is Professor of Consumer Law, Bar-Ilan Faculty of Law, Ramat-Gan, Israel 52100, and Legal Adviser to the Histadrut Consumer Protection Authority. The article is based on a lecture given in the 1st International Conference on Consumer Law in Sao Paulo, Brazil, May 1989.  相似文献   

9.
The paper informs about the development which has taken place in the Spanish law of general contract conditions. The first part is concerned with an analysis of the factual law-making power of enterprises in modern market economies and its regulation by legislation, court practice, and doctrine. The second part gives a critical account of the new approach towards general contract conditions taken by the newly adopted General Act for the Protection of Consumers and Users of 1984. The author points to the insufficiencies of this Act, most notably the lack of effective procedures to control abuses in general contract conditions. The author refers to the draft of a new act concerning general contract conditions which has been inspired by the most advanced statutes in this area and by the proposals developed by the Council of Europe and by the European Economic Community. The enactment of this proposal would — according to the author — fill the lacunae in the existing legislation.
Die Gesetzgebungsbefugnis von Unternehmen und der Schutz der Verbraucher im Spanischen Recht
Zusammenfassung Der Beitrag informiert über die Entwicklung des spanischen Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der erste Teil beschäftigt sich mit einer Analyse der faktischen Gesetzgebungsbefugnis von Großunternehmen in modernen Marktwirtschaften durch das Instrumentarium der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und mit den bisherigen Kontrollversuchen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre.Der zweite Teil enthält eine kritische Analyse des durch das spanische Verbraucherschutzgesetz von 1984 versuchten neuen Regelungszugriffs. Der Autor hebt die Mängel dieses Gesetzgebungswerkes in bezug auf Allgemeine Geschäftsbedingungen hervor, die im Fehlen effizienter Verfahren zur Beseitigung mißbräuchlicher Vertragsklauseln begründet sind. Er verweist auf einen Gesetzgebungsvorschlag des spanischen Justizministeriums über ein besonderes Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das nicht nur Verbrauchern, sondern auch (kleinen) Kaufleuten zugute käme. Seine verfassungsrechtlichen Vorschriften sehen nach dem Vorbild neuerer Gesetzgebungsakte und der Vorschläge des Europarates und der EWG die Einführung einer Verbandsklage vor, was nach Meinung des Autors die durch das Gesetz von 1984 gelassene Schutzlücke schließen würde.


Manuel-Angel López Sánchez is an Assistant Lecturer in Commercial Law at the University of Zaragoza, Faculty of Law, E-50009 Zaragoza, Spain.  相似文献   

10.
Life Cycle Costing (LCC) is very applicable as a means of achieving the objectives of recent energy information policies in the U. S. and Canada. In fact, the LCC format of information disclosure appears to have a number of advantages over the energy labeling formats these countries have implemented. Its major advantage is that it presents several dimensions of product cost in a manner that suits the complex, multi-attribute decision making associated with consumers' durable purchases. The future of LCC as a tool for consumer information provision lies in behavioral research into the actual impact of LCC information on consumer purchase processes, particularly choice. Several technical issues must also be resolved.
Energieinformationen für Konsumentenentscheidungen: Die Angabe von Lebensdauer-Gesamtkosten
Zusammenfassung Der Beitrag behandelt als neue Form umfassender Preisinformationen die Angabe der gesamten Kosten, die während der Lebensdauer eines Produktes anfallen. Dabei ist die Lebensdauer eines Produktes definiert als seine Lebenserwartung, die sich aus bisherigen Erfahrungen, aus Angaben der Hersteller sowie aus Produkttests ergibt. Im wesentlichen setzen sich die Lebensdauer-Gesamtkosten aus dem Preis für die Anschaffung, den Energiekosten und der Servicekosten zusammen.Der Beitrag beschreibt zunächst zwei amerikanische und ein kanadisches Beispiel für Informationsprogramme mit Lebensdauergesamtkosten-Angaben. Die verbraucherpolitischen Ziele, die mit solchen Programmen verfolgt werden können, sind (a) die Erhöhung der Akzeptanz solcher Informationen durch die Verbraucher, (b) das Vertrautmachen der Verbraucher mit der Bedeutung von Energie- (und anderen Unterhalts-)Kosten, (c) die Gewöhnung der Verbraucher an Produktvergleiche unter dem Gesichtspunkt des Energieverbrauches und (d) die Ermutigung der Hersteller, Verbrauchern energierelevante Informationen zur Verfügung zu stellen.Anschließend wird ein Überblick über die bisherigen empirischen Befunde zu der Frage gegeben, welche Rolle der Energieverbrauch für die Entscheidungen der Konsumenten spielt. Dabei zeigt sich u. a., daß die Angabe von Lebensdauer-Gesamtkosten auf kognitivem Niveau die Kenntnis über Energieverbrauch und die Wahrnehmung von Energiekosten verbessert und — allerdings in schwächerem Ausmaße — auch auf dem Verhaltensniveau in erwünschter Richtung wirksam wird.Der Beitrag gibt dann eine Berechnung jener Energieeinsparungen, die dann möglich wären, wenn die jeweils günstigste Gerätevariante gekauft würde. Tabelle 1 zeigt, daß diese fiktive Einsparung bei 3 bis 6% läge, wenn als Kriterium für die Günstigkeit des Einkaufs die Lebensdauer-Gesamtkosten herangezogen werden, und daß sie bei 3 bis 10% läge, wenn lediglich der Energieverbrauch als Kriterium herangezogen würde. Der Beitrag schließt mit der Vermutung, daß die Angabe von Lebensdauer-Gesamtkosten auch von der Darbietungsform her geeignet ist, die Wirkung von Energieinformationen auf das Kaufverhalten zu vergrößern.


R. Bruce Hutton is an Associate Professor at the College of Business Administration, University of Denver, University Park, Denver, Colorado 80208, U. S. A. C. Dennis Anderson is an Associate Professor at the Faculty of Administrative Studies, University of Manitoba, Winnipeg, Manitoba, R3T 2N2, Canada.  相似文献   

11.
Merchants and manufacturers are rapidly adopting electronic decision aids to help sell a variety of merchandise. These systems provide product information or recommendations based on input from the consumer and affect the way consumers process information. A conceptual framework, based on information processing theory and three strategic consumer difference variables — goal orientation, autonomy, and expertise — is presented. Based on these differences, propositions are derived to guide design of effective electronic decision aids.
Zusammenfassung Elektronische Entscheidungshilfen: Die Miteinbeziehung der Perspektive des Verbrauchers Händler un Hersteller verwenden in wachsendem Ma\e elektronische Entscheidungshilfen beim Verkauf einer Vielzahl von Waren. Solche Hilfen stellen Produktinformation bereit und liefern Empfehlungen auch aufgrund solcher Dateneingaben, die von der Verbraucherseite kommen, und sie beeinflussen die Art und Weise, wie die Konsumenten Information verarbeiten. Der Beitrag liefert einen begrifflichen Rahmen, der auf der Theorie der Informationsverarbeitung und auf drei Konsumentenvariablen — Zielorientierung, Autonomie und Kompetenz — aufbaut. Auf dieser Grundlage werden Vorschläge für die Gestaltung wirksamer elektronischer Entscheidungshilfen abgeleitet.
  相似文献   

12.
The author reports on an action taken by German consumer advice centres on behalf of consumer-debtors against specialized credit banks (Teilzahlungsbanken). The report refers to contracts concluded in the period of 1975 to 1980. By aggressive marketing mostly among marginal consumers, banks were able to charge consumers excessive interest rates and impose unfair contract conditions. Due to loss of job or personal misfortune many consumers have been unable to pay the instalments and have been subject to an assortment of harsh debt collection methods. The Supreme German Civil Court stepped in by annulling a number of credit contracts considered as being extortionate. Advice centres figured out that a great number of credit contracts could be regarded as void when applying the criteria of the Court. Banks have tried to evade the court rulings. Therefore the advice centres set up a network of action to help the consumer-debtor by negotiating his case with the bank, by making settlements, by using media, and by bringing legal actions. It is hoped that a collective settlement scheme can be worked out one day.
Verbraucherverschuldung in der Bundesrepublik Deutschland
Zusammenfassung Der Beitrag berichtet von den sog. Kreditaktionen der Verbraucherzentralen zugunsten von Konsumenten, die bei Teilzahlungsbanken Kredite zu überhöhten und z.T. sittenwidrigen Bedingung en aufgenommen hatten. Wegen Arbeitslosigkeit oder Umständen im persönlichen Bereich war es vielen Verbrauchern nicht möglich, die fälligen Kreditraten aus ihrem (reduzierten) Einkommen zurückzuzahlen. Eine wesentliche Hilfe für diese unverschuldet in Not gekommenen Verbrauchergruppen bildete die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die eine Reihe der in der Niedrigzinsphase von 1975–80 geschlossenen Verträge wegen Zinsüberhöhung und sonstiger belastender Bedingungen für sittenwidrig und damit nichtig erklärte. Nach Erhebungen war anzunehmen, daß eine große Zahl von Kreditverträgen gem, den Kriterien des BGH unwirksam war, ohne daß die Verbraucher das wußten oder rechtlichen Schutz bemühten. Die Banken hatten von sich aus keinen Anlaß, den Verbrauchern entgegenzukommen. Deshalb begannen die Verbraucherzentralen, insbes. in Hamburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen, sog. Kreditaktionen, in denen die Verbraucher aufgefordert wurden, ihre Verträge überprüfen zu lassen. Die Verbraucherzentralen bemühten sich bei festgestellter Zinsüberhöhung in Verhandlungen mit der Bank, und durch Öffentlichkeitsarbeit eine für den Verbraucher günstige Regelung zu erreichen. Angestrebt wird eine globale Vereinbarung zur Regelung des Problemkreises.


Annette Kähler is a lawyer and consultant to the Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, D-4000 Düsseldorf 1, FRG.  相似文献   

13.
The theory, a social exchange theory of the division of housework, proposes that consumers, in their home production roles, determine the amount of effort that they will spend in housework based on the profit that they anticipate from housework activities. Results of the data analysis indicate that husbands and wives do take into account certain costs and rewards when making individual choices on the amount of effort to be spent in such activities. Indirect costs (time pressures) was the best predictor of the amount of effort spent in housework for both husbands and wives. Implications for marketing and public policy are discussed.
Die Verteilung der häuslichen Arbeit: Auswahl und Austausch
Zusammenfassung Das Hauptanliegen der Studie, über die der vorliegende Beitrag berichtet, ist die Erklärung der Aufteilung der Hausarbeit zwischen Mann und Frau als einem wichtigen Aspekt der Haushaltsstruktur. Unter Forschungsgesichtspunkten wird die Aufteilung der Hausarbeit unter dem Paradigma des sozialen Austausches analysiert. Deshalb stützt sich die Untersuchung stark auf die Konzepte von Auswahl und Austausch.Nach der Theorie des sozialen Austausches werden die Haushaltsteilnehmer das Ausmaß an Anstrengung, das sie in die Hausarbeit stecken, an der Größe des vermutlichen Vorteils ausrichten, den sie aus den haushälterischen Aktivitäten ziehen. Um diese Theorie zu testen, wurden Daten einer landesweiten US-amerikanischen Stichprobe multiplen Regressions- und Kovarianz-Analysen unterzogen.Die Ergebnisse bieten einige Unterstützung für die Theorie. Die Ehepartner richten sich nach bestimmten Kosten und Erträgen, wenn sie ihre individuelle Beteiligung an dem Aufwand für die Haushaltsarbeit planen. Indirekte Kosten, vor allem Zeitdruck, ergab sich als bester Prädiktor für das Ausmaß an Beteiligung an der Hausarbeit, und zwar für beide Ehepartner.Unter Marketinggesichtspunkten haben diese Beobachtungen Rückwirkungen auf die Untersuchung des Konsumentenverhaltens und auf das Aufspüren von Marktchancen. Bisherige Theorien des Konsumentenverhaltens nehmen an, daß das subjektive Wohlbefinden des Konsumenten ausschließlich eine Funktion der gewählten Marken oder Produktvarianten sei. Diese Theorien übersehen, daß es eigentlich ein haushaltsinterner Produktionsprozeß ist, der letztlich ein bestimmtes Maß von Konsumentenzufriedenheit bewirkt. Marketingüberlegungen sollten sich stärker mit den hierin liegenden Marktchancen beschäftigen.Schließlich diskutiert der Beitrag zweierlei gesellschaftliche Implikationen der Befunde. Zum einen könnte eine stärkere öffentliche Bereitstellung oder Unterstützung von Kindertagesstätten die Möglichkeiten der Frauen am Arbeitsmarkt verbessern. Stärkere Beteiligung der Frauen am Arbeitsmarkt ohne die längeren Unterbrechungen, die häufig mit der Kinderfürsorge verbunden sind, könnte wiederum zu einer Reduktion ihrer Beteiligung an der häuslichen Arbeit führen. Zum zweiten könnte das öffentliche Schulsystem eine gleichmäßige Verteilung der Hausarbeit fördern, vor allem durch eine allgemeinere Unterweisung in hauswirtschaftlichen Fertigkeiten und durch die Förderung solcher gesellschaftlicher Leitvorstellungen, die die herkömmliche geschlechtsspezifische Arbeitsaufteilung im Haushalt überwinden.


Sigfredo A. Hernandez is an Assistant Professor of Marketing at Rider College, Lawrenceville Rd, Lawrenceville, NJ 08648, USA.  相似文献   

14.
The second hand car trade in the UK has been largely ignored by researchers and yet consumer problems in this market are significant. There is a considerable body of literature concerning occupational licensing and this paper examines the application of a compulsory licensing system for second hand car dealers which was introduced in Scotland in 1982. The fundamental issue of whether or not licensing can contribute to consumer protection in this market is obscured by the administrative framework in which licensing has been set. This has a number of implications for both consumers and second hand car dealers.
Die Lizensierung des Gebrauchtwagenhandels in Schottland
Zusammenfassung Zunächst wird auf die Bedeutung des Gebrauchtwagenmarktes hingewiesen, der in Großbritannien ein größeres Volumen hat als der Neuwagenmarkt und eine besondere Rolle bei Käufen von privat genutzten Autos spielt. Zugleich hat dieser Markt Probleme für die Käufer, die nicht nur durch den hohen Preis eines Autos begründet sind, sondern auch durch die für den Käufer unglückliche Informationssituation; der Verkäufer weiß in der Regel mehr über das von ihm angebotene Auto und wird häufig zugleich ein Interesse daran haben, wichtige Informationen zurückzuhalten.Im weiteren behandelt der Beitrag generell die Argumente für und gegen berufliche Zulassungsregelungen und versucht, das spezielle Zulassungssystem zu bewerten, das im Jahre 1982 in Schottland für den Gebrauchtwagenhandel eingeführt wurde. Ein Urteil darüber, ob dieses System dem Käuferinteresse dient, ist deshalb so schwer zu fällen, weil es die örtlichen Kreisverwaltungen sind, die durch die administrative Regelung mit der Lizenzvergabe betraut wurden. Daraufhin haben sich große regionale Unterschiede ergeben, die für beide Marktseiten von Nachteil sind.


Mark Gabbott is Lecturer in Marketing, Institute for Retail Studies, University of Stirling, Stirling, Scotland FK9 4LA, U.K.  相似文献   

15.
The paper discusses the Australian debate in recent years about reform of the law of product liability. A recommendation of the Australian Law Reform Commission to establish a regime based on causation without the need to establish that a product was defective has been rejected and an Act recently enacted in the federal parliament is based on the EC Directive on product liability. The development risk defence is available but there is no ceiling upon total liability. There are some substantive differences between the Australian Act and the Directive. For example, where a manufacturer establishes a defence of reliance on a federal mandatory standard, the federal government will be liable to the injured plaintiff. It was originally proposed to include a number of more radical departures from the approach of the Directive. These related to the burden of proof, the period of extinguishment of liability, and extra-territorial operation of the legislation. Following strong opposition, the government decided to proceed with the legislation without these proposals, which are to be the subject of further inquiry by a parliamentary committee.
Reform des Produkthaftungsrechts in Australien
Zusammenfassung Der Beitrag diskutiert die australische Diskussion der letzten Jahre zur Reform des Produkthaftungsrechts. Eine Empfehlung der australischen Law Reform Commission von 1989 schlug zunÄchst eine Kausalhaftung vor, bei der der Nachweis eines Produktfehlers nicht geführt werden mu\te. Dieser Vorschlag ist jedoch auf starken Widerstand gesto\en und letztlich abgelehnt worden. Eine kürzliche Gesetzgebungsinitiative der australischen Bundesregierung geht auf die EG-Produkthaftungsrichtlinie 85/374 zurück. Die Initiative wird die Haftung für Entwicklungsrisiken ausschlie\en, aber keine Haftungshöchstgrenzen einführen.Es bestehen aber auch Unterschiede zwischen der europÄischen Richtlinie und den australischen VorschlÄgen. Kann sich z. B. der Hersteller damit exkulpieren, da\ der Fehler auf eine Norm des Bundesrechts zurückgeht, so mu\ die Bundesregierung selbst haften. Ursprünglich sollten die australischen VorschlÄge noch stÄrker von der EG-Richtlinie abweichen, z. B. hinsichtlich der Beweislast, der Ausschlu\frist der Haftung für Tod und Körperverletzung oder hinsichtlich der extraterritorialen Gültigkeit der Gesetzgebung. Auf starken Druck der Opposition verzichtete die Regierung jedoch auf diese VorschlÄge, die aber künftiger Beratungsgegenstand des parlamentarischen Ausschusses sein werden.


This article draws in part, with the permission of the publisher, on an earlier article by the writer; see Harland, 1991.  相似文献   

16.
The role of recommended prices, especially when used as a basis from which traders may claim price reductions, has received unfavourable comment from several sources in Britain in recent years. It has been claimed that they are likely to cause economic detriment to consumers. Proposals have been made to prohibit the use of recommended prices either generally or on specific products. This paper reviews the general issues concerning the role of recommended prices and the major official reports produced on this question. The author argues that, contrary to the proposals at present under consideration, the economic interests of consumers are, on balance, more likely to be enhanced by the continuation of the use of recommended prices rather than their prohibition. However some controls on the use of recommended prices may be required and suggestions for policy developments are made.
Empfohlene Richtpreise, Verbraucherinteresse und öffentliche Verbraucherpolitik
Zusammenfassung In Großbritannien sind Preisempfehlungen in den letzten Jahren von verschiedener Seite kritisch beurteilt worden, insbesondere wenn der Handel mit ihrer Hilfe vorgibt, Presinachlässe zu bieten. Dabei wurde behauptet, daß Preisempfehlungen für den Verbraucher mit wirtschaftlichen Nachteilen verbunden sind. Entsprechende Vorschläge zielen darauf ab, den Gebrauch von Preisempfehlungen entweder generell oder aber für bestimmte Produkte zu verbieten.Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die mit Preisempfehlungen verbundenen Probleme und über die wichtigsten öffentlichen Stellungnahmen zu dieser Frage.Im Gegensatz zu den augenblicklich diskutierten Vorschlägen glaubt der Autor, daß das Weiterbestehen von Preisempfehlungen eher im Verbraucherinteresse liegt als ihr Verbot. Er warnt davor, ihre Informationsfunktion zu unterschätzen, und zweifelt daran, daß ein Verbot von Presiempfehlungen tatsächlich zu anderen Preisverteilungen führt. Bei einem Verbot von Preisvergleichen (mit empfohlenen Preisen) sieht er darüber hinaus die Gefahr, daß der Preiswettbewerb behindert werden kann.Die Verwendung von Preisempfehlungen sollte nach seiner Meinung jedoch unter bestimmten Bedingungen überwacht werden, beispielsweise wenn die empfohlenen Preise überhaupt nicht unterboten werden, wenn sie durch den Handel statt durch die Hersteller festgelegt werden, wenn für ein einzelnes Produkt mehrere Preisempfehlungen angegeben werden oder wenn Preisvergleiche mit empfohlenen Preisen angestellt werden.


J. F. Pickering is Professor of Industrial Economics, Department of Management Sciences, University of Manchester Institute of Science and Technology, P.O. Box 88, Manchester M60/QD, England. An earlier version of this paper was presented at a Consumer Economics seminar held by the Office of Fair Trading.  相似文献   

17.
The introduction of the notes and coins of the new currency will for consumers be the most visible sign of the existence of the European Union. The object of this article is to examine the practical problems of their introduction for consumers. A Green Paper issued by the European Commission calls for the setting up of numerous dialogue and co-operation structures, in particular national pilot structures. Consumer organisations will have a decisive role in these structures. The introduction of the single currency is a major challenge, for the years to come, for all those concerned with consumers' daily lives. The extent of this challenge may not have been correctly perceived.
Die Verbraucher und die gemeinsame Europäische Währung
Zusammenfassung Die Einführung der Geldscheine und Münzen der neuen europäischen Währung wird für die Verbraucher das äußerlich am besten sichtbarer Zeichen für die Existenz der Europäischen Uunion sein. Der Beitrag behandelt die praktischen Probleme, die die Einführung der neuen Währung für die Verbraucher mit sich bringt. Ein von der Kommission in Auftrag gegebenes Grünes Papier fordert die Schaffung zahlreicher Strukturen für Dialogue und Zusammenarbeit, insbesondere auf nationaler Ebene. Verbraucherorganisationen sollten in diesen Strukturen eine entscheidende Rolle spielen. Die Einführung der einheitlichen Währung ist in den nächsten Jahren eine große Herausforderung für all jene, die sich mit dem Alltag der Konsumenten beschäftigen. Das Ausmaß dieser Herausforderung ist wohl nicht angemessen vorhergesehen worden.


Jean Allix is Principal Administrator, DG XXIV Consumer Policy, European Commission, Rue de la Loi 200, B-1049 Brussels, Belgium. This paper has previously appeared in French in INC Hebdo Special Europe, 30.6.1995. The views expressed are those of the author and not necessarily those of the Commission.  相似文献   

18.
The paper reports on the new Argentine Consumer Protection Act (CPA) which was adopted by the Parliament in 1993 but partially vetoed by the President. It aims at creating a specific system of consumer protection law, thereby extending the already existing provision of the Argentine Civil Code and special market legislation. The CPA tries to improve the position of the consumer in the marketplace and vis-à-vis public services before, during and after conclusion of a contract. It contains provisions on conciliation, access to justice, and collective redress. It attaches great importance to the establishment of consumer associations and to consumer education. Finally, the author looks at the importance of the CPA for regional integration in South America through MERCOSUR.
Zusammenfassung Verbraucherrecht in Argentinien und der südamerikanische WirtschaftsverbundDer Beitrag berichtet über das neue argentinische Verbraucherschutzgesetz, MERCUSUR. das vom Parlament im Jahre 1993 verabschiedet wurde, gegen das aber der Präsident teilweise Einspruch erhoben hat. Dieses Gesetz strebt die Schaffung eines Verbraucherrechtes an, das über die bereits existierenden Bestimmungen des argentinischen Zivilrechtes und einzelner spezieller Marktgesetze hinausgeht. Es versucht, die Rechtsstellung des Konsumenten auf dem Markt und gegenüber öffentlichen Dienstleistungen sowohl vor, als auch während und nach Abschlu\ von Kaufverträgen zu stärken. Es enthält Regelungen zu Fragen der Schlichtung, des Rechtszuganges und der öffentlichen Rechtshilfe. Es legt starkes Gewicht auf die Entwicklung von Verbraucherorganisationen und von Verbrauchererziehung. Am Ende des Beitrages analysiert der Autor die Wichtigkeit des neuen Gesetzes für die Integration Argentiniens in den südamerikanischen Wirtschaftsverbund MERCUSUR.
  相似文献   

19.
This study indicates that, even though a massive education campaign has been conducted, knowledge about industry standards for self-regulation of sex-role stereotyping among one group of Canadian advertising practitioners is very low. However, the data suggest that awareness and access to industry standards, once achieved, yield a more positive orientation to self-regulation.
Selbstreguilierung von Geschlechter-Stereotypen: Die Erziehung der Werbewirtschaft
Zusammenfassung Wie diese Studie zeigt, ist unter kanadischen Werbepraktikern die Kenntnis über Branchenstandards für die Selbstregulierung von Geschlechter-Stereotypen bemerkenswert gering, und zwar trotz einer massiven Aufklärungskampagne, die in diesem Land durchgeführt worden ist. Allerdings deuten die Ergebnisse auch darauf hin, da\ einmal erworbene Kenntnisse solcher Standards und der Zugang zu ihnen zu einer stärker positiven Orientierung gegenüber der Selbstregulierung führen.
  相似文献   

20.
Compensation for accident victims is handled by tort law unless specific insurance or compensation schemes exist. Tort law has proved to be unjust, costly, and protracted. Strict liability will not change the basic deficiencies of the tort system.New Zealand has introduced a comprehensive compensation scheme for personal accidents including workplace, traffic, and household. The author gives some details of the functioning of the system which he regards as both efficient and just. Even though there may be some points of dispute (lump sum payments, ceilings, etc.), the scheme should be considered for introduction in other countries — though recently rejected in England by the Pearson Report.
Entschädigung für Unfallopfer: Das Beispiel Neu-Seeland
Zusammenfassung Der Autor berichter über ein in Neuseeland seit über 10 Jahren existierendes Sozialversicherungssystem zur Entschädigung aller Unfallopfer, gleichgültig ob sie am Arbeitsplatz, im Verkehr oder im Haushalt entstehen. Gegenüber einem auf dem Verschuldensprinzip beruhenden System fällt auf, daß Opfer schnelle Hilfe bekommen und unnötige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Ein System der Gefährdungshaftung, wie etwa von der EG-Kommission für die Produkthaftung vorgeschlagen, würde an den Nachteilen der Verschuldenshaftung nur wenig ändern.Der Autor beschreibt im einzelnen das Funktionieren des Neu-Seeländischen Entschädigungssystems. Es hat nur geringe Verwaltungsunkosten (10%). Die Opfer werden gestaffelt entschädigt; bei Arbeitsunfällen zahlt in der ersten Woche der Arbeitgeber 80% Es bestehen einkommensunabhängige Mindestsätze. Bedauerlicherweise sind Vorschläge zum Ersatz eines fiktiven Dienstausfalls von Hausfrauen nicht Gesetz geworden. Der von einer Gesellschaft (Accident Compensation Corporation) betriebene Fonds finanziert sich aus Beiträgen und Abgaben.Der Autor beurteilt die Einführung eines kollektiven Entschädigungssystems für Unfallopfer insgesamt positiv und plädiert für eine Verallgemeinerung.


Michael Whincup is a barrister and senior lecturer in law at the University of Keele, Keele, Staffordshire, ST5 5BG, Great Britain.  相似文献   

设为首页 | 免责声明 | 关于勤云 | 加入收藏

Copyright©北京勤云科技发展有限公司  京ICP备09084417号