Abstract: | Es ist üblich, den Gewinnplan für gemischte Versicherungen mit Gewinnbeteilung nach der Formel aufzustellen. Dabei ist die Versicherungssumme S = 1 angenommen. P bedeutet den Tarifprämiensatz. α, β, γ sind die Erwerbskosten-, Inkassokosten- und Verwaltungskostensätze, wie sie für die üblichen Rechnungsgrundlagen II. Ordnung Verwendung finden. d ist der Diskontsatz des Rechnungszinsfusses II. Ordnung. U hat die symboliscbe Bedeutung des Gewinnplanes. (Ia) ist der Barwert der “Einheit” des Gewinnplanes 1 (Ia) hat hier und im Folgenden nieht die sonst übliche Bedeutung ![/></span> </span> </span></span> und <span class=](/na101/home/literatum/publisher/tandf/journals/content/sact20/1949/sact20.v1949.i01/03461238.1949.10419760/production/images/medium/sact_a_10419760_o_ilf0002.gif) 2 Eintrittsalter x und Versicherungsdauer n spielen hier nur die Kolle vou Parametern. Sie sind für jede einzelne Versicherung unveränderlich und werden daher, und um die Formeln nicht mit zuviel Indizes zu belasten, konsequent weggelassen. Aber auch die Versicherungssumme S, die im Folgenden als selbständiges Argument von gewissen Funktionen auftritt, wird, wo kein Missverständnis möglich ist, weggelassen. Sowohl (Ia) als auch a sind nach den Rechnungsgrundlagen II. Ordnung gerechnet. |