Abstract: | Zusammenfasung Wahlfreiheit der Patienten gef?hrdet — Die jüngste Gesundheitsreform, das GKVWettbewerbsst?rkungsgesetz, sieht vor, dass die
Krankenkassen die Hilfsmittelversorgung ausschreiben müssen. Das bedeutet: Gewinnt ein Hilfsmittelhersteller einen Versorgungsvertrag,
dann bekommen alle bei dieser Kasse versicherten Patienten das Produkt dieses Herstellers. Anwender und Hersteller laufen
Sturm – mit Erfolg: Das Ausschreibungsgebot wird ab dem 1. Januar 2009 in eine „Kann-Vorschrift“ umgewandelt. |