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Kritik an Ausschreibungspraxis bei Hilfsmitteln
Authors:Thomas Hommel
Abstract:Zusammenfasung  Wahlfreiheit der Patienten gef?hrdet — Die jüngste Gesundheitsreform, das GKVWettbewerbsst?rkungsgesetz, sieht vor, dass die Krankenkassen die Hilfsmittelversorgung ausschreiben müssen. Das bedeutet: Gewinnt ein Hilfsmittelhersteller einen Versorgungsvertrag, dann bekommen alle bei dieser Kasse versicherten Patienten das Produkt dieses Herstellers. Anwender und Hersteller laufen Sturm – mit Erfolg: Das Ausschreibungsgebot wird ab dem 1. Januar 2009 in eine „Kann-Vorschrift“ umgewandelt.
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