Abstract: | Seit Inkrafttreten des KonTraG im Mai 1998 sind Versicherungsunternehmen gesetzlich zur Einführung eines Risikofrüherkennungssystems verpflichtet. Es existieren bisher keine genauen gesetzlichen Vorgaben für die inhaltliche Ausgestaltung dieses Systems. Ziel dieses Artikels ist es zum einen, einen überblick über die verschiedenen Ausgestaltungsvarianten von Risikofrüherkennungssystemen in der Versicherungspraxis zu geben. Grundlage hierfür bildet eine Umfrage unter 229 deutschen Schaden-/Unfall-Versicherungsunternehmen im Herbst 2000. Zum anderen werden theoretische Ansatzpunkte für eine Integration von Risikomanagementsystemen in die Unternehmensführung anhand der betrieblichen Teilsysteme Planung, Organisation, Personalführung, Informationssystem, Kontrolle und Controlling aufgezeigt. |